Drucksache 16/5221 01. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten aus der Rückabwicklung des verfassungswidrigen Fusionsgesetzes Die Kleine Anfrage 3447 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Verfassungsgerichtshof Koblenz hat am 8. Juni 2015 das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt. Er hat darüber hinaus angeordnet, dass das Land Rheinland-Pfalz der Antragstellerin die notwendigen Auslagen zu erstatten hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kosten werden von dem Begriff „Auslagen“ erfasst? 2. Auf welche Höhe belaufen sich diese Auslagen? 3. Welche weiteren Kosten waren mit der erfolgten Zusammenführung der beiden Kommunen und deren Verwaltungen verbunden (z. B. in den Bereichen Personal, Organisation, Beschaffungswesen usw.) und wer hat diese getragen? 4. Welche Kosten entstehen durch die nun erforderliche Rückabwicklung der Fusion? 5. Wer trägt die Kosten aus der Rückabwicklung? 6. Wer übernimmt die Kosten aus Frage 3, die ohne das verfassungswidrige Gesetz gar nicht entstanden wären? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Darunter sind alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Normenkontrollverfahren entstandenen notwendigen Kosten, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren und Reisekosten, zu verstehen. Zu Frage 2: Die Antragstellerin hat bisher keine Auslagen geltend gemacht, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über deren Höhe getroffen werden kann. Zu den Fragen 3 bis 6: Die Landesregierung befindet sich in Gesprächen mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben über die Rückabwicklung der Fusion. Für eine noch zu findende Lösung hinsichtlich der durch die Fusion und die Rückabwicklung entstandenen Kosten werden beide Bürgermeister in den nächsten Wochen eine Aufstellung als Diskussionsgrundlage vorlegen . Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode