Drucksache 16/5222 30. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verfahrenskosten des Landes im Zusammenhang mit dem verfassungswidrigen Fusionsgesetz Die Kleine Anfrage 3448 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Verfassungsgerichtshof Koblenz hat am 8. Juni 2015 das Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben für verfassungswidrig und damit nichig erklärt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kostenpositionen sind im Bereich des Landes im Zusammenhang mit dem o. g. Gesetz zu benennen a) bei seiner Erstellung (z. B. Gutachter, Personalkosten), b) im Rahmen des Rechtsstreits (z. B. Rechtsvertretung, Fahrtkosen), c) in der Rückabwicklung? 2. Auf welcher Höhe belaufen sich diese Kosten (sofern Datenschutzgründe einer Einzelauflistung entgegenstehen, bitte jeweils die saldierte Summe für a, b und c)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Für die Erstellung des Gesetzentwurfs zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben wurde kein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Erstellung von Gesetzentwürfen erfolgt durch die Landesregierung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags, insoweit werden weder eine Kostenberechnung noch eine Auflistung entstandener Kosten vorgenommen . Zur Beantwortung der Teilfrage 1. b) wird auf die Antwort des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3383 der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) verwiesen (Drucksache 16/5120). Zur Beantwortung der Teilfrage 1. c) wird auf die Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage 3447 *) der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) verwiesen. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16-5221.