Drucksache 16/5225 30. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einbruchsdelikte im Landkreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 3450 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Einbruchsdelikte im Landkreis Mainz-Bingen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr unterteilt in Wohnungseinbrüche und Einbrüche in gewerbliche bzw. öffentliche Objekte angeben)? 2. Inwiefern häuft sich in dieser Zeitspanne die Zahl der Einbrüche in den Wintermonaten? 3. Inwiefern gibt es über die vergangenen zehn Jahre örtliche Schwerpunkte für die Einbruchsdelikte im Landkreis Mainz-Bingen? 4. Mit welchen Maßnahmen reagiert die Polizei auf die Einbruchsdelikte im Landkreis Mainz-Bingen? 5. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der Einbruchsdelikte im Landkreis Mainz-Bingen? 6. Inwiefern kann die Polizei im Landkreis Mainz-Bingen mit ihrem derzeitigen Personalstand Präventionsarbeit leisten? 7. Inwiefern leisten andere Stellen im Landkreis Mainz-Bingen Präventionsarbeit? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Einbruchsdelikte in den letzten zehn Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Landkreis Mainz-Bingen ist den beiden nachstehenden Tabellen zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstähle in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 1) unterschieden wird. Tabelle 1: Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) Tabelle 2: Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 1) Zu den erfassten öffentlichen Objekten gehören Dienst-, Büro, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume, Gaststätten, Kantinen, Hotels, Pensionen , Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume, Selbstbedienungsläden, Schaufenster, Schaukästen und Vitrinen, Kirchen, Schlösser, Museen, Kunstgewerbe , Schulen, Schwimmbäder, Sporthallen oder -plätze. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Quelle PKS 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) 158 131 146 142 212 203 249 221 308 232 Quelle PKS 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) 344 456 329 382 337 337 407 311 388 344 Drucksache 16/5225 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Um die Einbruchsdelikte in der dunklen Jahreszeit 2) mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auswerten zu können, wäre eine Einzelfallauswertung erforderlich, die nicht in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist. Vor diesem Hintergrund wurden die Fallzahlen aus dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK 3) (Eingangsstatistik) herangezogen und in den nachfolgenden Tabellen dargelegt. Zu berücksichtigen bleibt weiterhin, dass der Datenbestand im polizeilichen Auswertesystem GeopolisK für maximal fünf Jahre ab dem Erfassungszeitpunkt vorgehalten wird. Tabelle 1: Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls (WED) im Landkreis MainzBingen in den einzelnen Monaten der Jahre 2010 bis 2014 ab. Für den Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls ist feststellbar, dass der zeitliche Schwerpunkt eindeutig in der dunklen Jahreszeit liegt. Dies deckt sich mit der landes- und bundesweiten Entwicklung. Die Ursachen hierfür liegen u. a. darin, dass die Dunkelheit zum einen das Entdeckungsrisiko für den Täter minimiert und zum anderen eine unbeleuchtete Wohnung während der Dunkelheit dem Täter signalisiert, dass sich niemand im Objekt befindet. Die polizeilichen Bekämpfungskonzeptionen tragen auch diesem Umstand Rechnung. So startet u. a. die bundesweite Präventionskampagne „k-einbruch“, an der sich die rheinland-pfälzische Polizei beteiligt, stets mit der Umstellung auf Winterzeit. Tabelle 2: Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) Die tabellarische Darstellung bildet die Summe der Fallzahlen des Einbruchdiebstahls in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) im Landkreis Mainz-Bingen in den einzelnen Monaten der Jahre 2010 bis 2014 ab. Eine signifikante Häufung der Fallzahlen des Einbruchdiebstahls in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) ist in den Wintermonaten grundsätzlich nicht zu erkennen. Lediglich der Oktober weist einen deutlichen Fallzahlenanstieg im Vergleich zu den übrigen Monaten auf. Zu Frage 3: Die Gemeinden und Städte weisen grundsätzlich in der Nähe von Autobahnen und Fernstraßen eine höhere Kriminalitätsbelastung bei Wohnungseinbruchdiebstählen auf als andere Gemeinden. Insbesondere reisende Täter, die bundesweit für ansteigende Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl verantwortlich gemacht werden, bevorzugen bei ihren Straftaten Orte mit einer schnellen Anbindung an Fernstraßen, um das Risiko einer Entdeckung oder gar Festnahme zu reduzieren. Die Tatorte bei den Einbruchdiebstählen in gewerbliche oder öffentliche Objekte liegen eher in Gewerbegebieten und in den Städten bzw. in Orten mit entsprechender Infrastruktur. Für den Landkreis Mainz-Bingen hat die Polizei einen örtlichen Schwerpunkt in den Städten Bingen am Rhein, Ingelheim am Rhein und der verbandsfreien Gemeinde Budenheim festgestellt. Ferner lässt sich feststellen, dass die Gemeinden an den überregional bedeutsamen Verkehrsanbindungen BAB 60, BAB 61, BAB 63, B 9 und B 41 stärker betroffen sind. Zu Frage 4: Das Landeskriminalamt und die Polizeipräsidien haben eine Rahmenkonzeption für Rheinland-Pfalz erarbeitet, die jedes Polizeipräsidium , orientiert an der Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich, jährlich fortschreibt. Dies gilt auch für die auf der Landeskonzeption basierende Rahmenkonzeption des Polizeipräsidiums Mainz. Die Maßnahmen der Dienststellen orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen, wie z. B. örtlichen und zeitlichen Schwerpunkten sowie besonderen Tatbegehungsweisen. Dazu gehören u. a. verstärkte polizeiliche Präsenz durch Streifen- und Kontrolltätigkeit, die durch den Einsatz der Bereitschaftspolizei in Gruppenstärke unterstützt wird. Da davon auszugehen ist, dass die meisten Wohnungseinbrüche von professionellen und überörtlich agierenden Tätern oder Täterbanden begangen werden, erfolgt die Sachbearbeitung beim Wohnungseinbruch künftig bei allen Polizeipräsidien durch überregional operierende Ermittlungs- und Auswerteeinheiten. 2 Quelle: GeopolisK Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) 167 139 117 73 56 53 58 51 71 93 165 191 Quelle: GeopolisK Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Einbruchdiebstähle in öffentliche und gewerbliche Objekte (WED) 110 118 134 125 138 148 142 143 142 205 126 136 2) Oktober bis März. 3) GeopolisK ist ein polizeiliches Auswertesystem, mit dem die Polizei aktuelle Informationen über die Kriminalitätslage darstellen kann. Die Daten stehen im Gegensatz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) – einer reinen Ausgangsstatistik – tagesaktuell zur Verfügung. Die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden hingegen erst bei Abschluss der Ermittlungen gespeichert und aufbereitet. Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem polizeilichen Auswertesystem GeopolisK können daher voneinander abweichen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5225 Zu Frage 5: Die Entwicklung der Aufklärungsquote (AQ) in den vergangenen zehn Jahren gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Landkreis Mainz-Bingen ist den beiden nachfolgenden Tabellen zu entnehmen, wobei in Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) und Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) unterschieden wird. Tabelle 1: Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) Tabelle 2: Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) Zu Frage 6: Auch im Rahmen der Tatortaufnahme vor Ort leistet die Polizei Präventionsarbeit durch die aufnehmenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Einbruchsprävention bildet seit Jahren den Schwerpunkt der Arbeit des Sachbereichs 15 (Zentrale Prävention) beim Polizeipräsidium Mainz. Einbruchsopfer und interessierte Bürger werden in den Ausstellungsräumlichkeiten des Polizeipräsidiums Mainz oder auch am konkreten Objekt vor Ort in enger Abstimmung mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen beraten. Dabei macht die Polizei Vorschläge, wie die jeweiligen Wohnungen besser geschützt werden können. Dieses Angebot ist kostenlos. Das Polizeipräsidium Mainz hat im Jahr 2013 616, 2014 753 und im Jahr 2015 (Stand: 19. Juni 2015) 316 solcher Beratungen durchgeführt. Die Bevölkerung ist zunehmend am technischen Einbruchschutz interessiert und nimmt die Angebote der Polizei gerne an. Ferner stehen Ansprechpartner der Polizei für themenbezogene Vorträge zur Verfügung. So hat die Polizei in 2015 themenbezogene Vorträge in den Gemeinden Gau-Bischofsheim, Nierstein, Klein-Winternheim, Schwabenheim, Undenheim und der Stadt Bingen gehalten. Auf der 7. Binger Messe am 2. bis 4. Mai 2014 war die Polizei mit einem Informationsstand vertreten, hat Informationsmaterial an interessierte Bürgerinnen und Bürger verteilt und Beratungsgespräche geführt. Das Angebot der Polizei wurde durch die Besucherinnen und Besucher sehr gut angenommen. Ferner betreibt die Polizei zielgerichtet Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehören die gezielte Ansprache der regionalen Medien, Veröffentlichungen von Informationen auf polizeilichen Webseiten oder die Werbung für Nachbarschaftshilfe. Im Zuge der Präventionskampagne „Wachsamer Nachbar“ hat die Polizei Haustür- sowie Beratungsgespräche durchgeführt. Neben der Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger thematisiert die Polizei auch die Bedeutung der Hinweise aus der Bevölkerung im Hinblick auf Einbruchsdelikte . Dem Opferschutzbeauftragten, der dem Sachbereich 15 (Zentrale Prävention) des Polizeipräsidiums Mainz angegliedert ist, obliegt die Nachsorge von Einbruchsopfern. Zu Frage 7: Kriminalitätsvorbeugung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie gesamtgesellschaftlich angelegt ist. In Rheinland-Pfalz haben bislang über einhundert Verbandsgemeinden und Städte Kommunale Präventionsräte eingerichtet. Den gesetzlichen Rahmen der kommunalen Kriminalprävention bildet hierbei § 1 Abs. 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), wonach alle Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen und zusammenwirken sollen. Hierzu können die allgemeinen Ordnungsbehörden kriminalpräventive Gremien unter Beteiligung der Polizei einrichten. Die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinde Rhein-Selz verfügen beispielsweise über solch einen Kriminalpräventiven Rat, in dem ein Vertreter der örtlich zuständigen Polizeidienststelle vertreten ist. Seit Ende der 1990er Jahre bildet die Polizei landesweit Sicherheitsberaterinnen und -berater für Senioren (SfS) in Zusammenarbeit mit den Seniorenbeiräten der Kommunen und der Verbraucherschutzzentrale aus. Bei den SfS handelt es sich um ehrenamtlich tätige Damen und Herren, die ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger beraten und aufzeigen, wie diese ihre Wohnung wirkungsvoll gegen Eindringlinge schützen können. Darüber hinaus vermitteln sie die richtigen Ansprechpartner der Polizei. Der Sachbereich 15 des Polizeipräsidiums Mainz (Zentrale Prävention) hat bislang 121 SfS ausgebildet, hierunter auch 29 SfS für den Landkreis MainzBingen , die ehrenamtlich auch das Präventionsthema Einbruchschutz an Seniorinnen und Senioren vermitteln. Der Sozialverband VdK Kreisverband Mainz-Bingen hat in den Jahren 2013 und 2014 Informationsveranstaltungen in Bingen angeboten, bei denen u. a. auch das Thema Einbruchschutz unter Mitwirkung der Polizei behandelt wurde. Roger Lewentz Staatsminister 3 Quelle: PKS 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 AQ Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) in % 30,4 19,8 27,4 22,5 13,2 14,3 12,4 16,7 19,2 14,2 Quelle: PKS 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 AQ Einbruchdiebstahl in öffentliche und gewerbliche Objekte (ED) in % 22,7 21,3 26,5 23,5 28,6 29,9 15,9 20,9 15,7 14,9