Drucksache 16/5234 01. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Totfund einer Wildkatze an der B 54 zwischen Stein-Neukirch und Lippe Die Kleine Anfrage 3441 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Rund die Hälfte aller in Deutschland vorkommenden Wildkatzen leben in Rheinland-Pfalz. Somit besteht seitens der Landesregierung eine hohe Verantwortung für diese streng geschützte und FFH-Art. Neben dem o. a. Totfund häufen sich nach Meldungen von ehrenamtlichen Naturschützern im Hunsrück/Soonwald weitere Totfunde (verursacht durch das Überqueren von Straßen (B 50 und der A 61) seit der Errichtung von Windindustrieanlagen, die auf eine Vertreibung aus ihren Lebensräumen hinweisen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung die Einrichtung eines Wildkatzentotfund-Monitorings, wie es beispielsweise in Hessen existiert? 2. Plant die Landesregierung, in Wildkatzenlebensräumen, in denen Windindustrieanlagen errichtet wurden, die Durchführung von Monitoringmaßnahmen, um die Verbotstatbestände nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ausschließen zu können? 3. Welche wissenschaftlich fundierten Untersuchungen zur Windenergiesensibilität dieser störungssensiblen Art während der Baumaßnahmen und während des Betriebs liegen der Landesregierung vor? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um in diesem Zusammenhang dem „Vorsorgeprinzip“ nach der FFH-Richtlinie gerecht zu werden? 4. Welche Informationen liegen bezüglich der o. a. Vertreibung durch Windindustrieanlagen vor? 5. Auf welcher wissenschaftlich abgesicherten Datenbasis kommt die Landesregierung ihrer Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission bei der FFH-Art „Wildkatze“ nach? 6. Welche Kosten können durch Regierungsstellen oder nachgeordnete Behörden für die genetischen Untersuchungen bei Todfunden übernommen werden, die bisher von Verbänden und Ehrenamtlichen übernommen werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 1. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Die Wildkatze ist in Rheinland-Pfalz weit verbreitet und etabliert. Sie ist als Schirmart Indikator der Lebensgemeinschaften vernetzter Wälder und Halboffenländer. Die Wildkatzen haben ihre Kernräume als auch das Gesamtareal in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Durch Ausbreitung ist insbesondere das rechtsrheinische Vorkommen nicht mehr auf den Taunus beschränkt sondern schließt mittlerweile große Teile des Westerwalds mit ein. Die Erweiterung des Verbreitungsgebiets ist aus Verbreitungskarten des Landesamts für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht *) (LUWG) zu ersehen. Das Gefährdungspotenzial für Vorkommen und Ausbreitung der Wildkatze ergibt sich insbesondere aus Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen sowie Störungen durch Erholungsnutzung. Haupthindernis für die Ausbreitung ist der Straßenverkehr. Meldungen über erhöhte Zahlen von Totfunden speziell an der B 50 und der A 61 liegen nicht vor. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) http://www.luwg.rlp.de/Aufgaben/Naturschutz/Arten-und-Biotopschutz/Biotopverbund/. Drucksache 16/5234 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ein systematisches Kataster wird nicht geführt. Meldungen zu Artnachweisen werden von den Naturschutzverbänden und dem LUWG gesammelt. Die genetische Bestimmung von Totfunden in Rheinland-Pfalz wird von der Masgeik-Stiftung und vom Büro Ökolog veranlasst und im Senckenberg-Institut verifiziert. Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Projekts „Wildkatzensprung“ des BUND werden ebenfalls Totfunde genetisch analysiert. Zu den Fragen 2 bis 4: Es liegen der Landesregierung keine wissenschaftlich fundierten Studien oder Erkenntnisse vor, die eine Beeinträchtigung von Wildkatzen durch den Betrieb von Windkraftanlagen belegen konnten. Die noch laufende Langzeituntersuchung eines vom LUWG beauftragten Gutachters hat ausweislich des schriftlichen Zwischen - berichts ebenfalls keinerlei konkrete Hinweise auf betriebsbedingte Störungen der Wildkatze durch den Betrieb von Windkraftanlagen feststellen können. Daher besteht keine Veranlassung, die Erlasslage zu ändern. An Windenergieanlagen im Vorderhunsrück wird derzeit ein Monitoring der Wildkatze von den Betreibern unter Einbeziehung des LUWG durchgeführt. Abschließende Ergebnisse liegen ebenfalls noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage 3105 (Drucksache 16/4736) verwiesen. Zu Frage 5: Berichte nach Artikel 17 FFH-Richtlinie werden vom Bundesamt für Naturschutz in Abstimmung mit den Ländern erstellt. Zu Frage 6: Im Rahmen des Projekts „Wildkatzensprung“ sammelt der BUND bundesweit seit 2012 Haarproben der Wildkatze. Die Proben werden im Senckenberg-Institut genetisch analysiert. Daraus ist die erste Wildkatzen-Genotypen-Datenbank in Deutschland entstanden . Durch die Aufnahme weiterer Proben werden die wissenschaftlichen Aussagen weiter verfeinert werden können. Die Landes regierung sieht derzeit kein Erfordernis, darüberhinausgehende genetische Untersuchungen durchzuführen. Ulrike Höfken Staatsministerin