Drucksache 16/5236 30. 06. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Inklusion in Kindertagesstätten I Die Kleine Anfrage 3445 vom 9. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die UN-Behindertenrechtskonvention hat Gesetzescharakter. Pläne zu ihrer schrittweisen Umsetzung in die gesellschaftliche Realität müssen zeitnah umgesetzt werden. Auch in Rheinland-Pfalz ist Barrierefreiheit ein wichtiges Thema und Ziel muss sein, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihren Möglichkeiten nach entsprechend gefördert werden können. Dies bezieht auch die Möglichkeit der Inklusion in Kindertagesstätten und entsprechenden Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz mit ein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder mit Behinderung werden in den einzelnen Jugendamtsbezirken in Regeleinrichtungen und nach welcher Maßgabe (LVO, SGB XII) in integrativen Einrichtungen oder in Fördereinrichtungen betreut? 2. Haben sich in Ihrem Zuständigkeitsbereich durch die UN-Behindertenrechtskonvention zahlenmäßige Verschiebungen hin zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen ergeben? 3. Gibt es in den einzelnen Jugendamtsbezirken Leitlinien, wie von den örtlichen Jugend- und Sozialhilfeträgern entschieden wird, ob ein Integrationshelfer/-in gemäß SGB XII oder Zusatzpersonal über die Landesverordnung beantragt wird bzw. eine Reduktion der Gruppengröße über die Landesverordnung erfolgt? 4. Wie gestalten sich die Abläufe konkret (siehe Frage 3)? 5. Welche Strukturen bestehen, um die Kooperation zwischen Jugend- und Sozialämtern angesichts des inklusiven Anspruchs der UN-Behindertenrechtskonvention sicherzustellen? 6. Gab es in den letzten Jahren Anpassungen (siehe Frage 5)? 7. Wie wird sichergestellt, dass klare Zuständigkeiten bestehen und Eltern nicht differenten Bewertungen von Jugend- und Sozialamt ausgeliefert sind? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 7 wurde eine Abfrage bei den Jugendämtern vorgenommen. Von 41 Jugendämtern haben in der Kürze der Zeit 24 geantwortet. Zu Frage 1: Die Zahlen entnehmen Sie bitte den Anlagen 1 und 2. Zu Frage 2: Von den 24 Jugendämtern verzeichnen 13 eine Steigerung der Betreuung von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen. Acht Jugendämter können keine Veränderung feststellen und drei haben keine Angaben gemacht. Es scheint eine Verschiebung zu geben , die in einzelnen Jugendamtsbezirken sehr deutlich ausfällt in anderen nicht. So berichten vor allem die Jugendämter Kreis Alzey-Worms, Mainz, Kreis Bernkastel-Wittlich, Donnersbergkreis, Kreis Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück Kreis, Pirmasens und die Stadt Trier von deutlich wahrnehmbaren Verschiebungen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5236 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Von den 24 Jugendämtern haben lediglich zwei Jugendämter (Altenkirchen und Rhein-Hunsrück-Kreis) Leitlinien entwickelt. Drei weitere Jugendämter berichten von schriftlich fixierten Ablaufschemen oder Hilfeplanleitfäden. 18 Jugendämter melden zurück, dass sie keine Leitfäden haben. Zu Frage 4: Zwei Jugendämter haben zentrale Stellen im Sinne eines übergreifenden Fachdienstes eingerichtet, die die Eltern beraten und die Kooperation zwischen Jugend- und Sozialamt sicherstellen. Zwei weitere berichten von festgelegten Abläufen. Einige Jugendämter haben sich primär für die Sicherstellung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs über Integrationshelfer nach SGB XII entschieden . Andere legen einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Gruppenreduktion über § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz ( LVO) bzw. der Gewährleistung von zusätzlichem Personal über § 2 Abs. 5 Nr. 2 der LVO. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abläufe nur in einigen wenigen Jugendamtsbezirken klar festgelegt sind. Zu Frage 5: Teilweise berichten die Jugendämter von eingerichteten gemeinsamen Arbeitsgruppen und Entscheidungsgremien oder von den bereits erwähnten Fachstellen, durch die die Zusammenarbeit sichergestellt wird. In den meisten Jugendämtern bestehen keine festen Strukturen zur Zusammenarbeit zwischen Jugend- und Sozialamt und die Kooperation erfolgt im Einzelfall. Zu Frage 6: Die vorhandenen Strukturveränderungen wurden in den letzten Jahren geschaffen und entsprechend an den erhöhten Kooperationsbedarf angepasst. Bei der Mehrzahl der Jugendämter wird zwar von einer Intensivierung der Zusammenarbeit gesprochen, jedoch nicht von festgelegten Strukturveränderungen. Zu Frage 7: Die Antworten der Jugendämter zeigen deutlich, dass es Bemühungen gibt, die Kooperation zwischen Jugend- und Sozialamt zu verbessern. Die Lösungen hierzu gestalten sich in den einzelnen Jugendamtsbezirken sehr heterogen und reichen von der Zusammenarbeit im Einzelfall über Kooperationsvereinbarungen bis hin zu Fachstellen, an die sich die Eltern wenden können. Irene Alt Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5236 3 Anlage 1 Drucksache 16/5236 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5236 5 A nl ag e 2 Drucksache 16/5236 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6