Drucksache 16/5248 07. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Besondere Notlage verfolgter orientalischer Christen im IS-Gebiet Die Kleine Anfrage 3457 vom 11. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Immer wieder erreichen uns Nachrichten von Gräueltaten der Kämpfer des „Islamischen Staates“ an den von ihnen verfolgten orien - talischen Christen im vom IS kontrollierten Gebiet. Das Land Rheinland-Pfalz hatte angesichts dieser dramatischen Lage in Syrien eine Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Rheinland-Pfalz lebenden Verwandten beantragen, erlassen. Diese Anordnung war zeitlich befristet und ist am 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde die Aufnahmeanordnung nicht verlängert? 2. War das Programm nicht nur zeitlich befristet, sondern auch quantitativ kontingentiert und wenn ja, in welcher Höhe? 3. Wie intensiv wurde das Programm in Anspruch genommen? 4. Plant die Landesregierung, eine neue Aufnahmeanordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Rheinland-Pfalz lebenden Verwandten beantragen, zu erlassen? 5. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um der besonderen Notlage der verfolgten orientalischen Christen im IS-Gebiet zu begegnen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung hatte sich am 30. August 2013 entschieden, mit Zustimmung des Bundesinnenministers im Geleitzug mit weiteren anderen Ländern über die Bundesaufnahmeanordnungen hinaus noch mehr syrischen Flüchtlingen die unmittelbare Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dieser Schritt war von Anfang an zeitlich befristet vorgesehen und die Anordnung ist bereits einmal verlängert worden. Eine Begrenzung der Anzahl der Aufzunehmenden war darin nicht vorgesehen und nicht alle Bundesländer hatten sich zu diesem Schritt entschieden. Bei diesem Landesprogramm ist aus Rechtsgründen die Finanzierung sicherzustellen . Im Gegensatz zum Bundesprogramm war dazu in den Landesprogrammen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung von Privatpersonen vorgesehen worden. Die Landesregierung stellt zurzeit Überlegungen an, aus diesen Verpflichtungserklärungen zu Gunsten syrischer Flüchtlinge die Krankheitskosten herauszunehmen. Darüber hinaus würde es die Landesregierung sehr begrüßen, wenn der Bund eine neue Aufnahmeanordnung zu Gunsten syrischer und irakischer Flüchtlinge erlässt. Zu Frage 3: Bis zum Stichtag 31. Mai 2015 sind insgesamt 809 Vorabzustimmungen gem. § 23 Abs. 1 AufenthG den deutschen Auslandsvertretungen zugeleitet worden. 608 Personen waren schon mit einem daraufhin erteilten Visum eingereist. Davon haben 515 Personen bereits eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 1 AufenthG erhalten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5248 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu Frage 5: Der von den IS-Milizen verbreitete Terror und die von ihnen begangenen gravierenden Menschenrechtsverletzungen haben zu neuen Flüchtlingsströmen nicht nur syrischer sondern auch irakischer Staatsangehöriger geführt. Die Landesregierung hat deshalb den Bund sehr frühzeitig aufgefordert, die bestehende Bundesaufnahmeanordnung auf irakische Flüchtlinge zu erweitern. Die Aufnahme von Flüchtlingen unmittelbar aus Krisenregionen ist Aufgabe des Bundes und erfordert die Anwesenheit von deutschen Behörden - mitarbeitern vor Ort. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hält entsprechende Strukturen bereit. Der Bund hat leider bislang keine Veranlassung für eine Erweiterung seiner Aufnahmeanordnung gesehen, obwohl Bundeskanzlerin Merkel angesichts der Berichterstattung zum Terror der IS-Milizen 2014 erklärt hatte, die Bundesrepublik wolle auch Irakflüchtlingen helfen. Irene Alt Staatsministerin