Drucksache 16/5249 07. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kommunaler Straßenbau Die Kleine Anfrage 3462 vom 16. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Kleinen Anfrage, Drucksache 16/4810, antwortet die Landesregierung auf die Fragen 4 und 5 nach den Landes - mitteln im kommunalen Straßenbau: „Vorhaben des kommunalen Straßenbaus werden nach Maßgabe des Landesverkehrsfinanzie - rungsgesetzes Kommunale Gebietskörperschaften – LVFGKom – mit Mitteln aus den vom Bund gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 3 und 5 Satz 2 und § 6 Abs. 2 des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098 – 2012 –) gewährten Finanzhilfen sowie mit KFA-Mitteln (§ 18 Abs. 1, Ziffer 2 LFAG) gefördert. Landesmittel werden hierfür nicht eingesetzt.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Mittel/Summen aus welchen Finanzierungsquellen standen bzw. stehen für den kommunalen Straßenbau in RheinlandPfalz jährlich seit 2011 sowie im LFV Jahr 2015 zur Verfügung? 2. Wurden veranschlagte Mittel nicht wie veranschlagt bzw. gekürzt verausgabt? Wenn ja, in welchem Jahr, in welcher Höhe und mit welcher Begründung? 3. Wie haben sich die Finanzmittel zur Deckung des Kreisstraßenunterhalts der Landkreise aus dem kommunalen Finanzausgleich bereitgestellten Allgemeinen Straßenzuweisungen nach Paragraph 14 LFAG im Zeitraum 2000 bis 2015 entwickelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Fördermittel des kommunalen Straßenbaus sind in den Landeshaushalten der Jahre 2011 bis 2015 in Kapitel 03 21 („Fördermaßnahmen und Projekte im Verkehrsbereich“) in den Titeln 883 03 „Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Verkehrswegen und Verkehrseinrichtungen“, Titel 883 04 „ Zuweisungen an kommunale Baulastträger zum Bau und Ausbau von Radwegen, unabhängig von Straßenbaumaßnahmen“ und Titel 883 07 „Sonderprogramm zum Erhalt kommunaler Straßenbrücken und Stützwände“ veranschlagt. Die Ausgaben bei Kapitel 03 21 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Deckungsfähigkeit ist für die Mittel nach dem Finanzausgleichsgesetz auf die Titel beschränkt, bei denen FAG-Mittel veranschlagt sind. Für die Finanzhilfen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz gilt diese Einschränkung entsprechend. Zudem können im Haushaltsjahr nicht verausgabte Fördermittel als Ausgabereste auf die Folgejahre übertragen werden. Die Haushaltsansätze der Titel des kommunalen Straßenbaus in den Jahren 2011 bis 2015 sind in der beigefügten Anlage 1 in den Spalten 3 und 4 dargestellt. Es handelt sich um Haushaltsmittel nach dem Finanzausgleichsgesetz (LAG) und dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Zu Frage 2: In den Spalten 6 und 7 der beigefügten Anlage 1 sind die Ist-Ausgaben dargestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5249 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bei den Haushaltstiteln des kommunalen Straßenbaus wurden in den Jahren 2011 bis 2014 die von den Antragstellern eingereichten Mittelanforderungen auf Grundlage der durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz geprüften Verwendungsnachweise ausgezahlt . Dabei werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit Haushaltsmittel innerhalb des Kapitels 03 21 nach den tatsächlichen Fördermittelbedarfen in den einzelnen Haushaltstiteln umgesetzt. Zu Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten gemäß § 14 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) auf Basis sogenannter Straßenmesszahlen „Allgemeine Straßenzuweisungen“. Es handelt sich dabei um „Allgemeine Finanzzuweisungen“ des kommunalen Finanz - ausgleichs (vgl. § 7 LFAG), die allgemeine Deckungsmittel darstellen. Die Entwicklung der nach § 14 LFAG gewährten „Allgemeinen Straßenzuweisungen“ in den Jahren 2000 bis 2015 ergibt sich aus der Anlage 2. Das Volumen wurde in den vergangenen Jahren wie folgt mehrfach angehoben: – bis 2006: rund 43,0 Millionen Euro/jährlich, – 2007 bis 2008: rund 45,5 Millionen Euro/jährlich, – seit 2009: rund 48,0 Millionen Euro/jährlich. Roger Lewentz Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5249 3 Anlage 1 Drucksache 16/5249 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2