Drucksache 16/5251 07. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Adolf Kessel und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Einreise von Asylsuchenden über den Flughafen Hahn Die Kleine Anfrage 3461 vom 15. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Asylsuchende sind seit Januar 2015 über den Flughafen Frankfurt-Hahn eingereist (Angaben bitte nach Monaten und Herkunftsflughäfen gliedern)? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung um zu verhindern, dass Personen als Touristen einreisen und erst nach ihrer Ankunft in Deutschland Asyl beantragen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3418 *) mitgeteilt wurde, hat das Bundesministerium des Innern der Landesregierung gegenüber entsprechende Informationen über Asylantragstellungen am Frankfurt/Main-Hahn mit der Begründung verweigert , dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. die Bundespolizei als Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle durch den Landtag von Rheinland-Pfalz unterliegen; zudem seien mit dem Flughafenverfahren nur Gegenstände der Bundesgesetzgebung berührt. Nach den dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur von der Bundespolizei übermittelten Informationen haben in den Monaten Januar bis März 2015 insgesamt 190 Personen am Flughafen Frankfurt/Main-Hahn ein Asylgesuch geäußert. Weiter - gehende Informationen, insbesondere zu den Monaten April und Mai, liegen uns nicht vor. Zu Frage 2: Die betroffenen Asylsuchenden sind nahezu ausnahmslos über eine Außengrenze eines anderen Schengen-Staats in die europäische Union eingereist und mit einem Binnenflug nach Frankfurt/Main-Hahn weitergeflogen. Nach der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) finden Kontrollen einreisender Personen nur noch an den Schengen-Außengrenzen statt. Gemäß Artikel 20 des Schengener Grenzkodex dürfen die Binnengrenzen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden. Bei der Ankunft von Binnenflügen aus dem Schengenraum findet daher keine grenzpolizeiliche Kontrolle am Flughafen Frankfurt/Main-Hahn statt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5170. Drucksache 16/5251 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ausländerinnen und Ausländer, die einen anerkannten gültigen Pass besitzen und die Voraussetzungen des Artikel 5 des Schengener Grenzkodex erfüllen, dürfen visumsfrei in die Bundesrepublik einreisen. Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3418 *) mitgeteilt wurde, kann nicht verhindert werden, dass die Betroffenen, zumeist albanische Staatsangehörige, von dem im Grundgesetz verankerten Grundrecht auf Asyl Gebrauch machen und nach ihrer Einreise einen Asylantrag stellen. Irene Alt Staatsministerin *) Vgl. Drucksache 16/5170.