Drucksache 16/5258 08. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Johannes Zehfuß (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Fischereiberechtigte am Rhein, zwischen Wörth und Mainz, einschließlich der Altrheinarme Die Kleine Anfrage 3464 vom 16. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fischer üben diese Tätigkeit hauptberuflich in den o. g. Gewässern aus? 2. Mit welchen Fangquoten sind diese ausgestaltet und welchen Zertifizierungssystemen unterliegen diese Berufsfischer? 3. a) Mit wie vielen Berufsfischern wurden Pachtverträge abgeschlossen? b) Welche Laufzeiten haben diese Pachtverträge? 4. a) Mit wie vielen Angelsportvereinen wurden Pachtverträge abgeschlossen? b) Welche Laufzeiten haben diese Pachtverträge? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 7. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In dem in der Frage genannten Bereich gibt es sechs Fischereibetriebe, in denen Fischer beschäftigt werden. Zu Frage 2: Eine sogenannte Fangquote ist für den Rhein nicht bestimmt Die Landesfischereiordnung nennt Schonmaße und -zeiten, die von den Berufsfischern eingehalten werden müssen. Die Ausbildung und der erfolgreiche Abschluss zum Beruf des Fischwirts ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Ein Zertifizie - rungssystem ist nicht bekannt. Zu Frage 3: Mit den sechs Fischereibetrieben wurden Pachtverträge über jeweils zwölf Jahre abgeschlossen. Zu Frage 4: Mit zwei Freizeitfischereiverbänden und fünf Freizeitfischereivereinen wurden über jeweils zwölf Jahre Pachtverträge abgeschlossen. Ulrike Höfken Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode