Drucksache 16/5259 08. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Verwendung von Bundesmitteln für Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3465 vom 15. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: In der Pressemitteilung Nr. 092/15 vom 28. April 2015 schreibt die Bundesregierung, der Bund stellt in den nächsten Jahren mehr als 300 Millionen Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz zur Verfügung, weiterhin für einen Sonderrahmen - plan „Präventiver Hochwasserschutz“ zunächst 20 Millionen Euro für 2015 sowie im Rahmen des Investitionspakets 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel für den präventiven Hochwasserschutz in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe fließen diese Mittel jeweils nach Rheinland-Pfalz? 2. Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe der Mittel für konkrete Projekte? 3. Welche Voraussetzungen müssen die Projekte und Projektträger erfüllen? 4. Für welche Projekte werden die Mittel jeweils in welcher Höhe verwendet? 5. Welcher Anteil dieser Mittel wird nicht für konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen verwendet, sondern für Information, Sensi - bilisierung, akzeptanzfördernde Maßnahmen, Schulungen usw.? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 6. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Der Bund hat den Sonderrahmenplan „präventiver Hochwasserschutz“ (SRP) zur Mitfinanzierung der Deichrückverlegungen und gesteuerten Rückhalteräume im nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) zugesagt und will ihn mit insgesamt 300 Millionen Euro bis 2018 ausstatten. Allerdings wurde das NHWSP von der Umweltministerkonferenz im Oktober 2014 mit einem Gesamtmittelbedarf von 5,4 Milliarden Euro verabschiedet. Durch den Sonderrahmenplan können lediglich, zunächst nur bis 2018, die o. g. Maßnahmen im NHWSP mit 60 Prozent Bundesmitteln kofinanziert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 4: Im NHWSP sind folgende Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz enthalten (in Klammern beantragte Bundesmittel bis 2018): – Deichrückverlegung Untere Nahe (rund 5,8 Millionen Euro), – Reserveraum Hördt (rund 5,6 Millionen Euro), – Reserveraum Eich-Guntersblum (rund 7,7 Millionen Euro). Für diese Maßnahmen erhält das Land für vorbereitende Maßnahmen, Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen und Baumaßnahmen entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt voraussichtlich 2015 rund 1,31 Millionen Euro, 2016 rund 4,86 Millionen Euro, 2017 rund 4,44 Millionen Euro und 2018 rund 8,08 Millionen Euro, also insgesamt rund 20 Millionen Euro. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5259 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 2 und 3: Durch den Sonderrahmenplan „präventiver Hochwasserschutz“ (SRP) werden durch den Bund nur Deichrückverlegungen und gesteuerte Rückhalteräume im nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) mitfinanziert. Dies sind Maßnahmen mit überregionaler Wirkung. Kriterien für die Aufnahme einer Maßnahme sind die besser geschützte Überschwemmungsgebietsfläche und die in ihr lebenden Einwohner. Auf Beschluss der Umweltministerkonferenz wird die Aufteilung der Mittel in der Bund/Länder - arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) jährlich abgestimmt. Der SRP liegt bisher nur im Entwurf vor. Zu Frage 5: Mit dem Sonderrahmenplan „präventiver Hochwasserschutz“ (SRP) können nur Hochwasserschutzmaßnahmen im NHWSP mit überregionaler Bedeutung und Wirkung, wie z. B. der Reserveraum für Extremhochwasser Hördt, mitfinanziert werden. Alle ande - ren Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgemaßnahmen werden somit durch den Bund im Rahmen des SRP nicht mitfinanziert . Ulrike Höfken Staatsministerin