Drucksache 16/526 03. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rückzahlung von Zuschüssen durch die Ortsgemeinde Riveris Die Kleine Anfrage 354 vom 12. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht des Trierischen Volksfreundes vom 10. Oktober 2011 empört sich die Ortsgemeinde Riveris, weil ein gezahlter Zuschuss für die Erneuerung des Dorfplatzes nun teilweise zurückerstattet werden soll, da die Bürger der Gemeinde zu hohe Eigenleistungen erbracht haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welcher Begründung muss die Gemeinde Riveris die Zuschüsse zurückbezahlen? 2. Welche Rolle spielen bei der Bewertung von solchen Projekten die Eigenleistungen, welche Rolle Kostensenkungen? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Haltung der Ortsgemeinde, dass die Eigenleistungen nicht zu einer Minderung der Ge- samtkosten führen dürfen? 4. Wie sieht die Landesregierung diese Problematik vor dem Hintergrund des damit verbundenen ehrenamtlichen Engagements? 5. Gibt es weitere Fälle in Rheinland-Pfalz, wo durch höhere Eigenleistungen Zuschüsse zurückgezahlt werden mussten? 6. Wie wird die Landesregierung in Zukunft auf solche Fälle eingehen, um dem Missmut der mit dem erhöhten Engagement und der nun zu leistenden Rückzahlung entstanden ist, vorzubeugen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Bescheid des damaligen Ministeriums des Innern und für Sport vom 17.April 2008 wurde der Ortsgemeinde Riveris für die Gestaltung der Freifläche im Umfeld des Gemeindehauses eine Landeszuwendung in Höhe von 35 000,00 Euro bewilligt. Die zuwendungsfähigen Kosten dieser Maßnahme betrugen 59 500,00 Euro. Aufgrund der Mittelanforderung der Verbandsgemeindeverwaltung vom 24. Oktober 2008, in der bereits gezahlte Unternehmerrechnungen von 30 438,00 Euro, unentgeltliche Arbeitsleistungen von Bürgerinnen und Bürger von 14 406,09 Euro und die in den nächsten zwei Monaten zu erwartenden Unternehmer-Materialrechnungen von 14 655,91 Euro aufgeführt waren, wurde die gesamte Landeszuwendung von 35 000,00 Euro ausgezahlt. Nach Prüfung des von der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer vorgelegten Schlussverwendungsnachweises vom 20. April 2011 ergaben sich anerkannte zuwendungsfähige Kosten von 51 097,09 Euro (33 447,39 Euro kassenwirksame Ausgaben und 17 649,70 Euro unentgeltliche Arbeitsleistungen von Bürgerinnen und Bürgern). Findet eine Verringerung der zuwendungsfähigen Kosten statt, so ist nach den verfahrens- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen die gewährte und gezahlte Landeszuwendung anteilig zu kürzen und die zu viel gezahlte Zuwendung zurückzufordern. Mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 19. August 2011 wurde daher eine anteilige Zuwendung in Höhe von 4 942,89 Euro zuzüglich Zinsen von 773,00 Euro zurückgefordert. Beide Beträge wurden im August 2011 von der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer zurückgezahlt. Zu Frage 2: Das Land unterstützt in vielfältiger Weise die Stärkung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Dies ist auch bei kommunalen Bauvorhaben der Fall. Die unentgeltlich erbrachten Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen der jeweiligen kommunalen Förderprogramme bis zu einer Höhe von 30 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten anerkannt und gefördert. Drucksache 16/526 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Ohne diese Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger könnten oftmals viele strukturbedeutsame Projekte nicht realisiert werden . Deshalb wird das Land auch künftig dieses bürgerschaftliche Engagement fördern. Die erreichten Kostensenkungen sind im Zusammenhang mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu sehen. Die Zuwendungsempfänger haben die Verpflichtung, diesen Grundsatz bei der Planung und Bauausführung ihrer Vorhaben zu beachten. Wenn, wie im vorliegenden Fall, bei der Bauausführung Kosten gespart werden, führt dies auch zu einer finanziellen Entlastung der Kommune. Zu Frage 3: Nach Bewilligung einer Maßnahme können sich die zuwendungsfähigen Gesamtkosten z. B. durch günstige Ausschreibungsergebnisse oder durch eine geänderte Planung vermindern. Durch diese Kostenminderung reduziert sich auch der maximale Betrag der unentgeltlichen Arbeitsleistungen, der als zuwendungsfähig (30 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten) anerkannt werden kann. Insofern sind die verminderten Baukosten für die Kostenreduzierung ursächlich und nicht die erbrachten unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger. Zu Frage 4: Das ehrenamtliche Engagement der Ortsgemeinden im Rahmen der Dorferneuerung ist landesweit nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Förderung der unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger bis zu 30 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten hat sich in der Förderpraxis voll und ganz bewährt und wird daher beibehalten. Zu Frage 5: Wie bereits in Frage 3 erläutert, sind nicht die unentgeltlichen Eigenleistungen ursächlich für eine anteilige Rückzahlung von Zuschüssen , sondern die verminderten Baukosten. Zu Frage 6: Im Zusammenhang mit der Förderung von unentgeltlichen Arbeitsleistungen der Bürgerinnen und Bürger sind der Landesregierung bisher von keiner Seite Bedenken oder Änderungswünsche vorgetragen worden. Die derzeit geltenden Regelungen werden von den vor Ort Betroffenen begrüßt und als ein geeignetes Instrument zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements gesehen. Roger Lewentz Staatsminister