Drucksache 16/5269 09. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Polizeiliche Kontrollen im Rahmen des G7-Gipfels Die Kleine Anfrage 3471 vom 18. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Anlässlich des G7-Gipfels 2015 in Elmau wurden gemäß Artikel 23 SGK (Schengener Grenzkodex) vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 vorübergehend Grenzkontrollen wieder eingeführt. Die Kontrollen wurden von der Polizei örtlich und zeitlich flexibel und in Abstimmung mit benachbarten Behörden im In- und Ausland durchgeführt. Vorrangiges Ziel war, die Anreise potenzieller Gewalttäter zu verhindern, um der Veranstaltung in Bayern einen friedlichen Verlauf zu garantieren. Die Landes- und Bundespolizei in Rheinland-Pfalz kontrollierte in diesem Zusammenhang Personen und Fahrzeuge an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg sowie den Flughafen Frankfurt-Hahn. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Personen und Fahrzeuge wurden bundesweit, an den Grenzen zu Rheinland-Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn kontrolliert? 2. Wie viele Gewahrsamnahmen und vorläufige Festnahmen erfolgten bundesweit an den Grenzen zu Rheinland-Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Wie viele offene Haftbefehle wurden bundesweit, an den Grenzen zu Rheinland-Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn vollstreckt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Wie viele Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz/gegen das Asylverfahrensgesetz wurden bundesweit, an den Grenzen zu Rheinland -Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn festgestellt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 5. Wie viele Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz/wegen Urkundendelikten wurden bundesweit, an den Grenzen zu Rheinland -Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn festgestellt (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 6. Wie viele Zurückweisungen erfolgten bundesweit, an den Grenzen zu Rheinland-Pfalz und am Flughafen Frankfurt-Hahn (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 7. Besteht ein Konzept zwischen der rheinland-pfälzischen Polizei, der Bundespolizei und dem Zoll, um die grenzüberschreitende Kriminalität einzudämmen? Wenn nein, wird ein solches Konzept entwickelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau am 7. und 8. Juni 2015 hatte der Bundesminister des Innern entschieden, im Zeitraum vom 26. Mai bis zum 15. Juni 2015 an den deutschen land-, luft- und seeseitigen Schengen-Binnengrenzen lageabhängige, zeitlich und örtlich flexible Grenzkontrollen durchzuführen. Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz verfügt im Bereich des Grenzschutzes über keine rechtlichen Kompetenzen und hat sich daher auch nicht an der Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben beteiligt. Zumindest in Bezug auf das Land Rheinland-Pfalz fiel die Durchführung der Grenzkontrollen daher ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Bundespolizei. Über die Ergebnisse der Kontrollen hat die Bundespolizei die Medien und damit auch die Öffentlichkeit in eigener Zuständigkeit informiert. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Einem Ersuchen der Landesregierung zur Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Juli 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5269 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Übermittlung der für eine Beantwortung der Fragen 1 bis 6 erforderlichen Zahlen hat das Bundesministerium des Inneren mit Verweis auf das in Angelegenheiten der Bundespolizei ausschließlich dem Deutschen Bundestag zustehenden Kontroll- und Fragerechts nicht entsprochen. Vor diesem Hintergrund können die Fragen eins bis sechs nicht beantwortet werden. Zu Frage 7: Die Polizei des Landes Rheinland-Pfalz arbeitet sowohl mit der Bundespolizei als auch dem Zoll in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern im täglichen Dienst und bei besonderen Anlässen intensiv und vertrauensvoll zusammen. Aufgrund der Zuständigkeiten der genannten Bundesbehörden bezieht sich dieses Zusammenwirken in besonderem Maße auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität. Die Zusammenarbeit erfolgt dabei vorrangig auf der Grundlage der nachstehend aufgeführten Kooperationsformen , die unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit bedarfsorientiert fortgeschrieben werden: – Rahmenvereinbarung zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz über die Grundlagen der Zusammenarbeit : Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung in einem effektiven Sicherheitsverbund zu gewährleisten, um dadurch sowohl eine Erhöhung der objektiven Sicherheit als auch eine Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Dieser Handlungsrahmen kann durch konkretisierende Regelungen auf örtlicher und regionaler Ebene ausgestaltet werden. Entsprechende Vereinbarungen bestehen zwischen dem Polizeipräsidium Trier und der Bundespolizeiinspektion Trier sowie zwischen dem Polizeipräsidium Westpfalz und der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern. – Gemeinsames Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit (GZ) in Luxemburg: Im GZ Luxemburg arbeiten Polizei-, Grenzschutz - und Zollbehörden aus vier Staaten (Deutschland, Frankreich, Belgien und Luxemburg) mit den vorrangigen Zielen der Vereinfachung und Beschleunigung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs im Rahmen der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten sowie der Koordinierung grenzüberschreitender Einsätze und Ermittlungen unter einem gemeinsamen Dach erfolgreich zusammen. Von der Polizei Rheinland-Pfalz sind zwei Polizeibeamte in das GZ entsandt. Daneben sind auf deutscher Seite die Polizei des Saarlandes, die Bundespolizei und der Zoll personell im GZ vertreten. – Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) der Polizei Rheinland-Pfalz und des Zolls: Die beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz eingerichtete GER verfolgt das Ziel, schwere und organisierte Formen der Rauschgiftkriminalität durch ein einerseits gemeinsames, andererseits arbeitsteiliges Vorgehen sowie einen schnellen und umfassenden Informationsaustausch effektiver und effizienter zu verfolgen. – Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) der Polizei Rheinland-Pfalz und des Zolls: Die ebenfalls beim LKA RheinlandPfalz tätige GFG dient insbesondere einer wirksameren Bekämpfung der Geldwäsche und damit im Zusammenhang stehender Straftaten, dem Aufspüren illegal erlangter Vermögenswerte sowie der Aufdeckung von Strukturen der Organisierten Kriminalität . – Fahndungs- und Kontrolltage „Interregio“: An den gemeinsamen und im jährlichen Turnus durchgeführten Interregio-Einsätzen sind auf deutscher Seite neben den Landespolizeien Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen und Saarland auch die Bundes - polizei sowie Polizeibehörden aus Belgien, Luxemburg und Frankreich beteiligt. Die jeweiligen Kontrollschwerpunkte werden im Vorfeld unter Berücksichtigung aktueller Lagebilder und Handlungserfordernisse zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt. – Gemeinsame Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende Umweltkriminalität“: An der AG wirken neben der Polizei Rheinland-Pfalz, der Polizei Baden-Württemberg und der Polizei des Saarlandes auch Polizeibehörden aus Frankreich, Luxemburg und Belgien mit. Der Arbeitskreis koordiniert einmal jährlich eine gemeinsame Großkontrolle von Abfalltransporten, an der auf deutscher Seite u. a. auch der Zoll und das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) mitwirken. – Konzeption Abfalltransport-Kontrollen: Ergänzend zu den vorstehend dargestellten grenzüberschreitenden Aktivitäten zur Bekämpfung der Umweltkriminalität führt die Polizei Rheinland-Pfalz unter Einbeziehung des Zolls sowie des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) regelmäßig Kontrollen von Abfalltransporten durch. Ziel dieser Maßnahmen ist einer verstärkte Überwachung der illegalen Transporte sowie das Aufspüren von illegal entsorgten, gesundheitsgefährdenden oder umweltschädigenden Abfällen. Roger Lewentz Staatsminister