Drucksache 16/5271 10. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten Verfassungsstreitverfahren Maikammer Die Kleine Anfrage 3476 vom 19. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten für eigene anwaltliche Beratung und Vertretung sind dem Land im Verfahren um die Verfassungsmäßigkeit der Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben entstanden? 2. Welche Gerichtskosten entstehen dem Land durch das Verfahren? 3. Welche außergerichtlichen Kosten sind dem Land im Zusammenhang mit der für ungültig erklärten Zwangsfusion Maikammer /Edenkoben entstanden, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verfassungsstreitverfahren, z. B. für Rechtsgutachten? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den zeitlichen Personalaufwand, der in der Regierung (Ministerien, Staatskanzlei) im Zusammenhang mit dem Verfassungsstreitverfahren nötig war? 5. Welche außergerichtlichen Kosten wird das Land im Zusammenhang mit der für ungültig erklärten Zwangsfusion der Klägerin zu erstatten haben? 6. Welche Kosten für anwaltliche und wissenschaftliche Beratung sind der Landesregierung bisher im Zusammenhang mit den weiteren vor dem Landesverfassungsgericht anhängigen Klagen gegen Zwangsfusionen entstanden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 6: Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Antwort des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3383 der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) verwiesen (Drucksache 16/5120). Zu Frage 2: Das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist gemäß § 21 Abs. 1 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof kostenfrei. Zu Frage 3: Weder für die Erstellung des Gesetzentwurfs zur Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer in die Verbandsgemeinde Edenkoben noch im Zusammenhang mit dem Verfassungsstreitverfahren wurde vonseiten der Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Zu Frage 4: Da die Landesregierung in dem Normenkontrollverfahren von Herrn Univ.-Prof. Dr. jur. Jan Ziekow von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer vertreten wurde, ist der eigene zeitliche Personalaufwand im Zusammenhang mit dem Verfassungsstreitverfahren geringfügig. Zu Frage 5: Das Land Rheinland-Pfalz hat der Antragstellerin die notwendigen Auslagen zu erstatten. Die Antragstellerin hat bisher keine Auslagen geltend gemacht, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über Art und Höhe getroffen werden kann. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode