Drucksache 16/5273 13. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnlärm in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 3477 vom 22. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren ist der Bahnlärm im Mittelrheintal unerträglich. Etliche Bürgerinitiativen haben sich in den letzten Jahren gebildet, um gegen den Bahnlärm zu protestieren, sich Gehör im Land und im Bund zu verschaffen. Geändert hat sich jedoch bisher an der Situation für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts. In Neuwied finden seit über zwei Jahren monatlich Demos statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von den regelmäßig stattfindenden Demos am Bahnhof Neuwied? 2. Wie oft und welche Vertreter der Landesregierung waren bei den Demos in Neuwied anwesend? 3. Wie hat sich die Zunahme des Güterzugverkehrs in Stadt und Kreis Neuwied in den letzten zehn Jahren entwickelt? 4. Wie hat sich die Zunahme des Güterzugverkehrs in der Nacht in Stadt und Kreis Neuwied in den letzten zehn Jahren entwickelt? 5. Welche eisenbahnrechtliche Genehmigung liegt für die Bahnstrecke im Kreis Neuwied (gebaut 1856) vor? 6. Wie beurteilt die Landesregierung den nächtlich verursachten Lärm durch Bauarbeiten am Bahnkörper zwischen 22.00 und 6.00 Uhr? 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung von Tempolimits und Nachtfahrverboten (für Güterzüge in Stadt und Kreis Neuwied) um die Anwohner zu schützen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Seit dem Jahr 2000 wurden seitens der DB Netz AG im Mittelrheintal, u. a. auch in Neuwied, in drei verschiedenen Sanierungsprogrammen Maßnahmen zur Verminderung des Bahnlärms umgesetzt. Die Aussage in der Vorbemerkung der Fragestellerin, dass sich an der Situation für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts geändert habe, trifft daher so pauschal nicht zu. Zu Frage 1: Aufgrund der polizeilichen Anmeldung von Demonstrationen, der Presseberichterstattung und durch meine Anwesenheit am 9. Dezember 2014 hat die Landesregierung Kenntnis von Demonstrationen gegen Bahnlärm am Bahnhof Neuwied. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat über Besuche ihrer Vertreter bei den Demonstrationen in Neuwied keine vollständigen Aufzeichnungen geführt. Ich habe an einer Demonstration in Neuwied am 9. Dezember 2014 teilgenommen. Außerdem habe ich in einer Veranstaltung gegen Bahnlärm am 12. März 2012 in Neuwied Stellung bezogen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5273 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Der Landesregierung hat zur Zunahme des Güterverkehrs in Stadt und Kreis Neuwied in den letzten zehn Jahren keine eigenen Erhebungen durchgeführt. Die DB AG hat hierzu mitgeteilt, dass auf der Strecke Leutesdorf-Neuwied im Jahr 2005 von Dienstag bis Freitag im Durchschnitt täglich 193 Güterzüge gezählt worden seien. Die Zahl sei bis 2011 auf 227 Güterzüge gestiegen. Nach einem leichtem Rückgang sei in 2014 eine Zahl von 239 Güterzügen (jeweils 1. Halbjahr) erreicht worden. Zu Frage 4: Die DB AG hat mitgeteilt, dass eine Angabe zur Entwicklung der Anzahl der Güterzüge nachts in den letzten zehn Jahren nicht möglich sei, da erst seit dem Jahr 2014 eine Tag-Nacht-Verteilung für die Zug zahlen aus Fahrplandaten erhoben werde. Zu Frage 5: Da der Kreis Neuwied seinerzeit zur preußischen Rheinprovinz gehörte, wurde das Bau- und Betriebsrecht für die rechtsrheinische Bahnstrecke nach preußischem Eisenbahnrecht erteilt. Die Konzession dazu wurde der Rheinischen Eisenbahn gesellschaft am 24. Dezember 1866 verliehen. Vor der Bahnreform zum Jahreswechsel 1993/1994 wurde die Strecke zuletzt von der Deutschen Bundes bahn betrieben. Nach der Bahnreform hat das Eisenbahn-Bundesamt am 2. Januar 1994 für alle von der DB Netz AG betriebenen Strecken eine neue Unternehmensgenehmigung erteilt. Das frühere Bau- und Betriebsrecht aufgrund von Konzessionen und Planfeststellungen blieb dabei unberührt. Zu Frage 6: Der Landesregierung sind zu durch Bauarbeiten verursachten Lärm in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr keine Informationen bekannt. Üblicherweise melden die DB Netz AG oder die von ihr beauftragten Bauunternehmen nächtliche Bauarbeiten bei der zuständigen Kommunalbehörde an und holen deren Genehmigung, ggf. verbunden mit Auflagen, ein. Zu Frage 7: Mit nächtlichen Durchfahrtverboten für graugussklotzgebremste Güterwagen könnte in Verbindung mit einer entsprechenden Gleispflege eine deutliche Reduzierung der nächtlichen Lärmbelastung erzielt werden. Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen für Güterzüge mit graugussklotzgebremsten Wagen würden eine spürbare Entlastung bringen, auch wenn diese geringer ausfällt, als bei einem Durchfahrtverbot. Langfristig sind jedoch auch diese Maßnahmen nicht ausreichend, um überall bezogen auf den Schutz der menschlichen Gesundheit akzeptable Verhältnisse zu erreichen. Beim Erlass flächendeckender Betriebsbeschränkungen vor 2020 befürchtet der Bahnsektor allerdings massive und nachhaltige Beein - trächtigungen des Schienen güterverkehrs und dauerhafte Verlagerungseffekte hin zum Gütertransport auf der Straße. Gleichwohl hält die Landesregierung an der Forderung fest, dass die Bundesregierung ihre eigenen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetzt und hat daher Herrn Bundesminister Alexander Dobrindt gebeten, zumindest nächtliche Geschwindigkeitsbe - schränkungen an einigen geeigneten Stellen probeweise einzuführen. Eine Antwort des Bundes steht noch aus. Roger Lewentz Staatsminister