Drucksache 16/528 03. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Justizstrukturreform – Datengrundlage für die von der Landesregierung gebildete Expertengruppe Die Kleine Anfrage 356 vom 13. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Ministerrat hat am 9. August die Bildung eines Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform beschlossen. Dieses Gremium hat den Auftrag, „sämtliche Positionen (…) zu erfassen, zu bündeln und entsprechende Einsparpotenziale in der Justiz aufzuzeigen“. Es soll bis März 2012 ein Ergebnis vorlegen (vgl. Tischvorlage des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Sitzung des Rechtsausschusses am 9. August 2011). Die Kommission hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung der Expertenkommission zur Unterstützung ihrer Arbeit die PEBB§Y-Zahlen aller Gerichtsbarkeiten in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt, damit diese ihrem Auftrag entsprechend „sämtliche Positionen“ erfassen und bündeln sowie die Argumente entsprechend gewichten kann? 2. Hat die Landesregierung der Expertenkommission mögliche Einsparpotenziale im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgezeigt? Wie hoch sind diese ggf.? 3. Hat die Landesregierung der Expertenkommission ihre Antworten auf die die Thematik betreffenden Kleinen und Großen Anfragen der im Landtag vertretenen Fraktionen oder einzelner Abgeordneter zur Verfügung gestellt? Wenn ja: Welche waren dies? 4. Welche sonstigen Zahlen, Datengrundlagen etc. hat die Landesregierung der Expertekommission ggf. darüber hinaus zur Verfügung gestellt (bitte einzeln auflisten)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 4.: Mit der Einrichtung des Expertengremiums ist eine unabhängige Stelle geschaffen worden, gegenüber der die von der Justizreform unmittelbar und mittelbar betroffenen Personen, (Justiz-)Behörden und Institutionen ihre Argumente vortragen können. Es wurde vereinbart, dass das Expertengremium die im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorliegenden oder erreichbaren Informationen erhalten kann. Eine Übermittlung soll jedoch angesichts der Unabhängigkeit des Gremiums nicht unaufgefordert, sondern nur auf Anfrage erfolgen. Bislang hat das Expertengremium um Übersendung einer Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 1. September 2011 und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. September 2011 gebeten. Diesem Wunsch wurde entsprochen. Weiterhin hat das Expertengremium das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz darum gebeten, ihm die Ergebnisse der Befragungen bei den beiden Oberlandesgerichten im Rahmen des Vergleichsrings OLiVE (Oberlandesgerichte im Vergleich) zur Verfügung zu stellen. Nachdem das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken und das Oberlandesgericht Koblenz einer Weiterleitung zugestimmt hatten, wurde der Bitte des Expertengremiums nachgekommen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/528 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Derzeit liegt dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Schreiben des Expertengremiums vor, in dem um Informationen über die Auslastung der einzelnen Gerichtsbarkeiten in Rheinland-Pfalz nach dem Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y, über die landesweite Verfahrensdauer in Zivilsachen im Bundesvergleich sowie um eine Stellungnahme zu den Ausführungen des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. September 2011 und der gemeinsamen Stellungnahme der Vereinigung der Verwaltungsrichter Rheinland-Pfalz (VVR) und des Hauptrichterrates der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz gebeten wird. Diese Unterlagen werden derzeit zusammengestellt und im Anschluss dem Expertengremium zur Verfügung gestellt werden. Jochen Hartloff Staatsminister