Drucksache 16/5286 14. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Daniel Köbler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Entwicklung der Selbstanzeigen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3527 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit Anfang des Jahres 2015 gelten neue Regelungen im Umgang mit Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO] ) von Steuer betrügern. Diese betreffen eine längere Verjährungs frist, eine niedrigere Grenzen des Hinterziehungsbetrags sowie einen erhöhten und ansteigen den Strafzuschlag. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es im ersten Halbjahr 2015 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben? 2. Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es im Jahr 2014 im ersten und im zweiten Halbjahr bei den rheinlandpfälzischen Steuerbehörden gegeben? 3. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden im ersten Halbjahr 2015 entwickelt? 4. Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden im Jahr 2014 entwickelt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2015 wie folgt beantwortet : Zu 1.: Im ersten Halbjahr 2015 sind insgesamt 1 867 Selbstanzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingegangen. Hiervon haben 1 477 Selbstanzeigen ausländisches Kapitalvermögen betroffen. Zu 2.: Im ersten Halbjahr 2014 sind insgesamt 2 891 Selbstanzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingegangen. Hiervon ergingen 2 352 Selbstanzeigen zu ausländischem Kapitalvermögen. Im zweiten Halbjahr 2014 sind insgesamt 2 302 Selbstanzeigen bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eingegangen. Hiervon haben 1 844 Selbstanzeigen ausländisches Kapitalvermögen betroffen. Zu 3.: Es werden nur jährliche Statistiken geführt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Die rheinland-pfälzische Steuerfahndung ermittelte in 2014 Mehrsteuern in Höhe von insgesamt 112,4 Millionen Euro. Die durch die rheinland-pfälzische Betriebsprüfung insgesamt festgestellten Mehrsteuern sowie Zinsen belaufen sich in 2014 auf insgesamt rund 911,7 Millionen Euro. Doris Ahnen Staatsministerin