Drucksache 16/5289 15. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Güterverkehr auf Schienen durch das Siegtal Die Kleine Anfrage 3485 vom 24. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Siegstrecke wird derzeit für Umleitungen im Güterverkehr für Engpässe im Rheintal genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Züge sind im Durchschnitt pro Tag auf der Strecke Köln – Au (Sieg) – Wissen – Betzdorf – Siegen unterwegs (Regelzüge nach Fahrplan/Umleitungszüge)? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass sich im Bereich des Schienennetzes im Landkreis Altenkirchen in absehbarer Zeit die Anzahl der Güterzüge erhöhen wird? 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass die Siegstrecke für den Güterverkehr um- bzw. ausgebaut werden soll? 4. Bis wann soll der Ausbau erfolgen und welche Ertüchtigungen sind vorgesehen? 5. Was unternimmt die Landesregierung um die mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen auftretenden Lärmbelästigungen zu minimieren? 6. Welche Vorteile erwartet die Landesregierung bei einem Ausbau für das stark genutzte Pendlerangebot auf der Siegstrecke? 7. In welcher Form setzt sich die Landesregierung für die Aufnahme der Siegstrecke in den Bundesverkehrswegeplan ein? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Deutsche Bahn AG hat im Zeitraum 1. Juni 2015 bis 5. Juni 2015 die Anzahl der Züge auf der Siegstrecke ermittelt und hierzu Folgendes mitgeteilt: – Auf der Strecke Köln – Hennef verkehrten im Durchschnitt 125 Regelzüge und acht umgeleitete Züge. – Auf der Strecke Hennef – Betzdorf verkehrten im Durchschnitt 98 Regelzüge und acht umgeleitete Züge. – Auf der Strecke Betzdorf – Siegen verkehrten im Durchschnitt 82 Regelzüge und acht umgeleitete Züge. Zu Frage 2: Hierzu hat DB AG mitgeteilt, dass ihr aktuell keine Erkenntnisse vorliegen, wonach sich die Anzahl der Güterzüge im Siegtal in absehbarer Zeit dauerhaft erhöhen würde. Mit kurzfristigen Anstiegen müsse im Rahmen von Umleitungen aufgrund von Baumaßnahmen im Rheintal jedoch immer gerechnet werden. Zu Frage 3: Nach Mitteilung der DB AG liegen derzeit keine Planungsvereinbarungen mit dem Bund vor, die in absehbarer Zeit den Ausbau der Siegstrecke für den Güterverkehr zum Inhalt haben. Aus Sicht der Landesregierung könnte ein Ausbau erst erfolgen, wenn dieser entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Studie für den Mittelrheinkorridor in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 5. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5289 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Da noch nicht bekannt ist, ob der Ausbau der Siegstrecke für den Güterverkehr in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird, kann derzeit auch noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann ein entsprechender Ausbau vorgenommen werden könnte und welche Ertüchtigungen im Einzelnen vorgesehen werden. Zu Frage 5: Die Zuständigkeit für die Strecken der DB AG und den von diesen ausgehenden Bahnlärm liegt ausschließlich beim Bund und der DB AG. Unabhängig hiervon nimmt die Landesregierung alle Beschwerden der vom Bahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger ernst und bemüht sich um eine Verminderung des Bahnlärms. Sie tritt insbesondere dafür ein, dass die von der Bundesregierung angekündigte Halbierung des Bahnlärms bis zu dem Jahr 2020 erreicht wird. Sie setzt sich zusammen mit anderen Bundesländern dafür ein, dass durch eine frühzeitige Vorbereitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen dem Bahnsektor die Notwendigkeit einer Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf lärmarme Bremsen deutlich gemacht wird und es andernfalls zu Beschränkungen für laute Fahrzeuge kommen kann. Im Übrigen würden bei einem Ausbau der Siegstrecke für die Belange des Güterverkehrs alle gesetzlichen Rege lungen hinsichtlich Lärmschutz ohne Schienenbonus entsprechend angewandt und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt. Zu Frage 6: Der Ausbau der Siegstrecke für den Güterverkehr entsprechend der Studie für den Mittelrheinkorridor umfasst u. a. Planungen für die Beseitigung der eingleisigen Engpassabschnitte, die sich in Nordrhein-Westfalen und in Hessen befinden. Wenn diese Streckenabschnitte durchgehend zweigleisig ausgebaut sein sollten, würde es in jedem Fall auch für den Schienenpersonennahverkehr zu Verbesserungen in der Betriebsqualität kommen, weil das Bedienungsangebot im SPNV dann ohne Zwangspunkte geplant werden kann und es im Verspätungsfall nicht mehr zu Behinderungen bei den eingleisigen Streckenabschnitten kommt. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat die in Rheinland-Pfalz erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur uneingeschränkten Nutzung der Siegstrecke für den Güterverkehr zum neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet. In Rheinland-Pfalz beinhalten die Maßnahmen lediglich die Herstellung eines entsprechenden Lichtraumprofils, sodass alle Containerzüge diese Strecke zukünftig befahren können. Roger Lewentz Staatsminister