Drucksache 16/5290 14. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Geschwindigkeitsüberwachung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3483 vom 23. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wo gibt es in Rheinland-Pfalz stationäre (inkl. teilstationäre) Geschwindigkeitsüberwachung (bitte auch Zeitpunkt der jeweiligen Einrichtung angeben)? 2. Aus welchen Gründen wird die Geschwindigkeit dort auf diese Weise überwacht? 3. Wie ist die Entwicklung nach Einrichtung der Geschwindigkeitsüberwachung? Gab es Verkehrsunfälle, bei denen die Geschwindigkeitsüberwachung als ursächlich angesehen werden kann (Auffahrunfälle in Folge des Abbremsens nach Erkennen der Geschwindigkeitsüberwachung)? 4. Wie viele Anträge und von wem wurden seit 2013 auf Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung gestellt? Wie viele davon wurden abgelehnt und was waren die Gründe für die Ablehnung? 5. Wie viele Geräte zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung gibt es in Rheinland-Pfalz (bitte unterscheiden zwischen Polizei und Kommunen)? 6. Ist die Landesregierung der Meinung, dass die Ausstattung mit Technik und Personal bei Kommunen und Polizei in RheinlandPfalz ausreichend ist, um inner- und außerorts Geschwindigkeitsüberwachung in für die Verkehrssicherheit ausreichendem Maß durchzuführen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: In Rheinland-Pfalz sind zurzeit 21 stationäre Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung im Einsatz. Drei Anlagen werden im polizeilichen Zuständigkeitsbereich und 18 Anlagen im kommunalen Zuständigkeitsbereich betrieben. Weitere Informationen können der als Anlage beigefügten Tabelle entnommen werden. Zu Frage 4: Seit dem Jahr 2013 sind von kommunaler Seite sieben Anträge auf Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage beim Innenministerium gestellt worden. Hiervon wurden drei Anträge genehmigt und vier Anträge aufgrund folgender Gründe abgelehnt : Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5290 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 54 mobile Geschwindigkeitsmessanlagen. 21 Anlagen werden von der Polizei und 33 Anlagen von den Kommunen betreut. Zu Frage 6: Die Landesregierung setzt bei der Bekämpfung der Hauptunfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ – neben Verkehrssicherheitsmaßnahmen von der Verkehrserziehung bis hin zur nachhaltigen Verbesserung der Infrastruktur – auf professionelle Verkehrsüberwachung . Dabei kommt der polizeilichen und kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung mit hohen Anteilen mobiler Kontrollen besondere Bedeutung zu. Die Einrichtung einer stationären Anlage kommt insbesondere aufgrund der nur punktuellen Wirkung ausnahmsweise in Betracht, wenn dies nach den örtlichen Gegebenheiten notwendig ist. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die personelle und technische Ausstattung der Polizei sowie der zuständigen Kommunen ausreichend ist, um die Aufgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung zu erfüllen. Roger Lewentz Staatsminister 2 Kommune Ablehnungsgründe Niederzissen – Keine Unfallhäufungsstelle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. – Niedrige Beanstandungsquote bei den Geschwindigkeitsmessungen. Ludwigshafen (Kreuzungsbereich Kaiserwörthdamm, B 44/Shellstraße/Wegelnburgstraße) – Keine Unfallhäufungsstelle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Mainz (Saarstraße) – Keine Unfallhäufungsstelle aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Osthofen – hier wurde eine weitere Kamera für die bereits vorhandenen Anlagen beantragt. (Hinweis: 2012 wurden vier Anlagen mit einer Kamera genehmigt.) – Nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse lagen keine Gründe vor, die den Einsatz einer weiteren Kamera gerechtfertigt hätten. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5290 3 Drucksache 16/5290 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5290 5