Drucksache 16/5295 15. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rückführung kosovarischer Staatsangehöriger Die Kleine Anfrage 3480 vom 22. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz sind Ausländer verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diese kurze Zeit überfordert die Kommunen bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten von Flüchtlingen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Erfolgte in Rheinland-Pfalz schon eine koordinierte Rückführung für vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige im Rahmen der Amtshilfe mit der Bundespolizei? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige hielten sich in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Rheinland -Pfalz auf bzw. wurden abgeschoben (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 3. Sieht das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz, als Fach- und Diens taufsichtsbehörde , die Ausländerbehörden sachlich und personell ausreichend aufgestellt? 4. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige sind freiwillig im Rahmen der „Landesinitiative Rückkehr“ ausgereist (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten für die Jahre 2012, 2013 und 2014)? 5. Wie viele Personen, die Sach- und Geldleistungen aus der „Landesinitiative Rückkehr“ erhalten haben, sind wieder im Nachgang nach Deutschland eingereist (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten für die Jahren 2012, 2013 und 2014)? 6. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive nicht in die rheinland-pfälzischen Kommunen verteilt werden? 7. Inwieweit, hat das Land Rheinland-Pfalz, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Suche nach qualifiziertem Personal, bei der Bearbeitung von Asylverfahren, unterstützt? Fand eine Interessensabfrage für eine Tätigkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung statt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Soweit in einem Bundesland eine größere Zahl von vollziehbar ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen zur Abschiebung ansteht, führt die Bundespolizei im Auftrag des jeweiligen Landes Sammelcharter nach Pristina/Kosovo durch. Freie Plätze werden in der Regel den übrigen Bundesländern angeboten. Da bislang im Rahmen der Beteiligung an Sammelchartern anderer Länder ausreichend Plätze zur Verfügung standen, bestand in Rheinland-Pfalz noch keine Notwendigkeit für einen eigenen Sammelcharter. Zu Frage 2: Das Ausländerzentralregister weist die Zahl der Duldungsinhaber zu einem bestimmten Stichtag des jeweiligen Jahres aus. Die Zahl der kosovarischen Duldungsinhaber ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5295 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Jahr 2012 wurden 11, im Jahr 2013 28 und im Jahr 2014 fünf kosovarische Staatsangehörige von rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden abgeschoben. Zu Frage 3: Wie bereits zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3443 *) mitgeteilt wurde, ist der Vollzug ausländerrechtlicher Angelegenheiten den Landkreisen und kreisfreien Städten als Auftragsangelegenheit übertragen worden. Sie haben im Rahmen der kommunalen Organisationshoheit das für die Aufgabenerledigung erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Landesregierung haben die Aufgaben der Ausländerbehörden sowohl quantitativ als auch qualitativ deutlich zugenommen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte die personelle Besetzung der Ausländerbehörden entsprechend den gestiegenen Anforderungen anpassen. Zu Frage 4: Nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist ein ausreisepflichtiger Ausländer verpflichtet, seine Ausreisepflicht freiwillig zu erfüllen. Die Förderung der freiwilligen Ausreise erfolgt primär durch die Gewährung von Reise- und Starthilfen über Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und Government Assisted Repatriation Program (GARP). Ergänzend stehen Mittel der Landesinitiative Rückkehr zur Verfügung. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige mit Mitteln der Landesinitiative Rückkehr gefördert freiwillig ausgereist sind, wird statistisch nicht erfasst, da der Bezug von Leistungen aus der Landesinitiative Rückkehr nicht an die vollziehbare Ausreisepflicht des Antragstellers gebunden ist. Nach Mitteilung der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sind in Jahr 2012 24 Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit und im Jahr 2013 29 Personen mit Mitteln der Landesinitiative Rückkehr gefördert freiwillig ausgereist. Für 2014 haben noch nicht alle Kommunen die Verwendungsnachweise vorgelegt, sodass eine abschließende Prüfung und Auswertung der Verwendungsnachweise noch nicht erfolgt ist. Daneben kehren kosovarische Staatsangehörige auch ohne finanzielle Förderung freiwillig in das Kosovo zurück. Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Trier führt seit dem 5. März 2015 in der Erstaufnahmeeinrichtung Trier einschließlich der damaligen Außenstelle Ingelheim für Asylsuchende Informationsveranstaltungen über den Ablauf von Asylverfahren sowie Anerkennungschancen durch und berät auf Wunsch über mögliche finanzielle Unterstützung zur freiwilligen Ausreise. Laut der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Trier haben bis zum 9. Juli 2015 insgesamt 87 Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Wie viele bereits in die Kommunen verteilte kosovarische Asylbegehrende freiwillig ohne finanzielle Unterstützung in das Kosovo zurückgekehrt sind, lässt sich nicht feststellen, da die Betroffenen sich häufig nicht abmelden, untertauchen und in andere EU-Mitgliedstaaten weiterreisen oder die zum Nachweis der Ausreise ausgehändigten Grenzübertrittsbescheinigungen nicht bzw. mit großer zeitlicher Verspätung an die Ausländerbehörden zurückgesandt werden. Zu Frage 5: Die Beantwortung dieser Frage setzt eine Prüfung der einzelnen namentlichen Verwendungsnachweise voraus, was in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden kann. Zu Frage 6: Nach § 47 AsylVfG sind Ausländer, die einen Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben, verpflichtet, längstens bis zu drei Monaten in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Anschließend sind Ausländer , über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, ungeachtet einer Bleibeperspektive innerhalb des Landes zu verteilen. Nach Auffassung der Landesregierung sollen Rückführungen so weit wie möglich bereits aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Auf Bitte des Landes bearbeitet die Außenstelle des Bundesamtes in Trier seit dem 16. März 2015 Asylanträge aus dem Kosovo beschleunigt . Begleitend dazu führt die Ausländerbehörde Trier in der Erstaufnahmeeinrichtung Rückkehrberatungen für kosovarische Asylsuchende durch. Die Landesregierung hat sich dafür ausgesprochen, die beschleunigte Bearbeitung fortzusetzen und auf andere Herkunftsländer auszuweiten. Derzeit werden bereits Anträge aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und dem Kosovo beschleunigt bearbeitet. Für Asylanträge von Menschen aus Albanien wird dieses Verfahren Mitte Juli 2015 folgen. 2 Stichtag Duldungen 31. Dezember 2011 226 31. Dezember 2012 197 31. Dezember 2013 283 31. Dezember 2014 335 *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/5216. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5295 Die Landesregierung wird die Zahl der Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zum Jahresende erheblich ausbauen. Nachdem Ingelheim zum 1. Juli 2015 eine eigenständige Erstaufnahmeeinrichtung ist, sollen im Herbst in Hermeskeil und Kusel zwei weitere Erstaufnahmeeinrichtungen ihre Arbeit aufnehmen. Mit der Ausweitung der Aufnahmekapazitäten und der parallel erfolgenden Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch die vorgesehene beschleunigte Bearbeitung der Asylverfahren aus den Westbalkanstaaten – die eine äußerst niedrige Anerkennungsquote haben – wird angestrebt, dass die Asylbegehrenden zukünftig noch während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung ausreisepflichtig werden. Zu Frage 7: Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Hoch, hat der Leitung der Außenstelle des Bundesamtes in Trier ausdrücklich angeboten, sofern Stellen nicht zeitnah besetzt werden können, eine Interessensabfrage für eine BAMF-Tätigkeit innerhalb der Landesverwaltung durchzuführen. Der Landesregierung liegt aber aktuell dazu kein Wunsch des Bundesamtes in Nürnberg zur Unterstützung bei der Suche nach qualifiziertem Personal für die Bearbeitung von Asylanträgen vor. Irene Alt Staatsministerin 3