Drucksache 16/5297 16. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Brößkamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnlärm in Stadt und Kreis Neuwied II Die Kleine Anfrage 3484 vom 24. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Seit Jahren ist der Bahnlärm im Mittelrheintal unerträglich. Etliche Bürgerinitiativen haben sich in den letzten Jahren gebildet, um gegen den Bahnlärm zu protestieren, sich Gehör im Land und im Bund zu verschaffen. Geändert hat sich jedoch bisher an der Situation für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nichts. In Neuwied finden seit über zwei Jahren monatlich Demos dazu statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Festlegung von gleichen und allgemeingültigen Immissions-Obergrenzen damit die Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Kreis Neuwied vor dem Lärm und den Folgen geschützt werden (16. BImSchV im § 2 gültig ab 2020)? 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über bestehende Messstellen in Stadt und Kreis Neuwied? 3. Wie beurteilt die Landesregierung eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Stadt und Kreis Neuwied auf 50 km/h für Güterzüge mit Gefahrgut? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über eine mögliche Unfallsituation am Bahnkörper in Stadt und Kreis Neuwied in Bezug auf die Möglichkeit des schnellen Einsatzes der Rettungskräfte? 5. Welche finanziellen Mittel wird Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren in die Verminderung des Bahnlärms in Stadt und Kreis Neuwied investieren? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung hält die Prüfung einer Absenkung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) für neue und wesentlich geänderte Strecken für erforderlich wie auch eine Gesamtlärmbetrachtung über alle Verkehrs strecken und -träger und die Einführung verbindlicher Grenzwerte für Bestands strecken. Die von Rheinland-Pfalz mit initiierte Abschaffung des Schienenbonus kommt faktisch bereits einer Grenzwertabsenkung von fünf Dezibel gleich, wirkt sich zunächst jedoch nur auf neu gebaute und im Sinne der 16. BImSchV wesentlich geänderte Strecken aus. Die Einführung von Lärmobergrenzen für Bestandsstrecken wie das Mittelrheintal würde die Grundlagen für eine immissionsseitige Lärmschutzkonzeption legen, die rechtlicher Ausgangspunkt für eine Deckelung der Lärmbelastung sowie Durchfahrtbe - schränkungen oder alternative Streckenführungen für Güterzüge sein könnte. Die Einführung von Immissionsgrenzwerten für Bestandsstrecken kann nach allgemeiner Rechtsauffassung jedoch nicht durch eine Änderung der 16. BImSchV erfolgen. Hierzu bedarf es zunächst einer Änderung der gesetzlichen Grundlage, des BundesImmissionsschutzgesetzes . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5297 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Landesregierung ist bekannt, dass in Leutesdorf im Auftrag der Deutschen Bahn eine Messstation betrieben wird, mit welcher der Radzustand vorbeifahrender Schienenfahrzeuge und korrespondierende akustische sowie zusätzliche begleitende Parameter erfasst werden. Die Ergebnisse sind nicht öffentlich zugänglich. Offizielle Messstationen zur Erfassung von Schienenverkehrslärm, Zugzahlen etc. werden im Mittelrheintal in Osterspai und Bad Salzig von der DB Netz AG, sowie von den Ländern Hessen (Rüdesheim, Assmannshausen und Lorchhausen) und Rheinland-Pfalz (Oberwesel) betrieben. Die Ergebnisse werden jeweils im Internet veröffentlicht. Zu Frage 3: Der Bund mit dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde und die DB Netz AG als Betreiberin der Strecke im Bereich Neuwied haben für einen sicheren Eisen bahn verkehr zu sorgen. Dies betrifft auch Züge mit Gefahrgut, wobei es sich nach europäi - schem Recht dann um einen Gefahrgutzug handelt, wenn mindestens ein Güter wagen mit Gefahrgut beladen ist. Die Landesregierung hat keinen Anlass, für Gefahrgutzüge in diesem Bereich Geschwindigkeitsbeschränkungen einzufordern. Zu Frage 4: Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe ist die Verbandsge meinde; Aufgabenträger für den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Allge meine Hilfe und den Katastrophenschutz die Kreisverwaltung. Diese nehmen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung wahr. Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass für die Strecke (Streckennummer 2324 – Köln – Wiesbaden) ein Alarm- und Einsatzplan existiert, der allen beteiligten Rettungskräften und -organisationen bekannt ist und auch von den Aufgabenträgern geübt wird. Zu Frage 5: Die im Rahmen der Arbeit des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ erstellte Mittelrhein studie sieht nach Angaben der DB AG für den Bereich Leutesdorf Schienensteg dämpfer in einem Volumen von ca. 965 000 Euro sowie Geländerausfachungen und zwei Meter hohe Schallschutzwände in einem Finanzvolumen von ca. 2,048 Millionen Euro vor. Der Bund ist bereit, diese Investitionen im Wesentlichen zu finanzieren, wenn das Land einen Beitrag leistet. Eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung konnte aus haushaltsrechtlichten Gründen bislang noch nicht unterzeichnet werden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär