Drucksache 16/5308 20. 07. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung High Tech Gründerfonds Die Kleine Anfrage 3492 vom 25. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist Deutschlands aktivster und größter Frühphaseninvestor. Innovative und technologieorientierte Gründungen sind in der Regel sehr viel komplexer und kapitalintensiver als normale Gründungen. Junge Technologieunternehmen und Start-Ups sind daher häufig Finanzierungsschwierigkeiten ausgesetzt, denn die wenigsten Hightech-Gründer verfügen selbst über ausreichendes Startkapital. Mit dem HTGF wurde deshalb 2005 ein Instrument geschaffen, das Risikokapital in neu gegründete deutsche Technologieunternehmen investiert und somit einen Beitrag zur Schließung der in diesem Frühphasensegment bestehenden Finanzierungslücke leistet. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem HTGF und dem Land Rheinland-Pfalz? 2. Welches Ministerium (und welche Stabstelle dort) ist für die Kooperation mit dem HTGF zuständig? 3. Inwiefern trägt die Landesregierung dafür Sorge, dass rheinland-pfälzische Unternehmen auf den HTGF als Frühphaseninvestor hingewiesen werden? 4. Welche rheinland-pfälzischen Unternehmen konnten bereits durch den HTGF gefördert werden? 5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil der rheinland-pfälzischen Bewerber für dieses Programm? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil der rheinland-pfälzischen Unternehmen, die gefördert werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die als zentrales Förderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz alle wesentlichen Förderprogramme bündelt, werden auch die Beteiligungsprogramme des Landes wie z. B. der Innovationsfonds administriert. Daher ist die ISB auch für die Kooperation mit dem High-Tech Gründerfonds (HTGF) zuständig. Die ISB hat seit dem Start des Gründerfonds I im Jahr 2005 mit dem HTGF kooperiert. Nach dem Start des Gründerfonds II im Jahr 2011 schloss die ISB mit dem HTGF im September 2012 eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Hierin wurden grundsätzliche Regelungen zu möglichen gemeinsamen Investments beschlossen. Die Regelungen beinhalten eine Abstimmung über Maßnahmen der gemeinsamen öffentlichen Kommunikation sowie Grundsätze für gemeinsame Beteiligungen (z. B. Austausch über Investitions vorschläge, Durchführung der Due Diligence, Konditionengestaltung, Eckpunkte von Beteiligungsverträgen etc.). Zu Frage 2: Die Ressortzuständigkeit liegt beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL). Ansprechpartner für den HTGF ist das Referat „Grundsatzfragen der Innovations- und Clusterpolitik, Innovationsförderung. Das Referat ist fachlich auch für die einzelbetriebliche Technologieförderung und den Innovationsfonds Rheinland-Pfalz zuständig. Zu Frage 3: Die ISB bezieht in Beratungsgesprächen mit innovativen technologieorientierten Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern in allen relevanten Fällen das Finanzierungsinstrument HTGF ein. Darüber hinaus finden auch gemeinsam mit Drucksache 16/5308 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode dem HGTF Beratungsgespräche mit Gründerinnen und Gründern statt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit weist die ISB in ihrem Internetangebot den HTGF als Partner in Deutschland aus. Die Zusammenarbeit mit dem HTGF wird in Imagebroschüren beworben, der HTGF nimmt als Partner oder Gast an Veranstaltungen der ISB teil, es existieren gemeinsame Mailingaktionen bei Hochschulen in Rheinland-Pfalz, es werden vor Ort gemeinsame Gespräche mit relevanten Professoren geführt, es existieren anlassbezogene gemeinsame Pressepublikationen auf unterschiedlichen Plattformen und bei öffentlichen Vorträgen der ISB wird regelmäßig die Zusammenarbeit mit dem HTGF thematisiert. Außerdem nimmt die ISB ihrerseits an Veranstaltungen des HTGF teil, um als Multiplikator zu dienen. Zu Frage 4: Nach Angaben des HTGF wurden durch die Gründerfonds I und II die folgenden rheinland-pfälzischen Unternehmen unterstützt: Darüber hinaus erhielten zwei weitere Unternehmen Finanzierungszusagen des HTGF. Die Beteiligungen wurden von den Unternehmen allerdings nicht in Anspruch genommen. Zu Frage 5: 1,9 Prozent der Finanzierungsanfragen wurden von rheinland-pfälzischen Unternehmen an den HTGF gerichtet. Zu Frage 6: Der Anteil der an rheinland-pfälzische Unternehmen zugesagten Beteiligungen beträgt 1,5 Prozent. Eveline Lemke Staatsministerin Name Ort Gründerfonds LEDeXCHANGE GmbH 53619 Rheinbreitbach II Luphos GmbH 55130 Mainz I Medovent GmbH 55129 Mainz I Stocard GmbH 67059 Ludwigshafen II viamon GmbH 67663 Kaiserslautern II