Drucksache 16/5325 21. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Förderprogramme Altbausanierung und Neustrukturierung von Innerortslagen Die Kleine Anfrage 3494 vom 26. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Unterstützungsmaßnahmen stehen Kommunen und Privatpersonen in Rheinland-Pfalz auf Bundes- und Landesebene bei der innerörtlichen Sanierung von Altbauten zur Verfügung? 2. Welche Förderprogramme stehen Kommunen und Privatpersonen in Rheinland-Pfalz auf Bundes- und Landesebene bei der innerörtlichen Sanierung von Altbauten zur Verfügung? 3. Gibt es Förderprogramme für die Neustrukturierung von Innerortslagen? 4. Wie beurteilt die Landesregierung das Problem der Verdichtung innerörtlicher Räume und der sich daraus ergebenden Folgen für Mensch und Umwelt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Städtebauförderung, die sich generell an die Städte und Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen richtet, können die Programmgemeinden innerhalb von festgelegten Stadterneuerungsgebieten nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE) Städtebauförderungsmittel für öffentliche und private Modernisierungsmaßnahmen in Altbauten einsetzen. Die Programmgemeinden können innerhalb von festgelegten Stadterneuerungsgebieten (i. d. R. die Stadt- oder Ortskerne) Beratungsleistungen von Sanierungsträgern, Sanierungsberatern oder City- und Quartiersmanagern nutzen. Beratungsleistungen können die Programmgemeinden gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Dritten wie Architekten, Ingenieuren und Kreditinstituten auch privaten Hauseigentümern anbieten. Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Altbauten im Rahmen der Dorferneuerung erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Dorferneuerung. Gefördert werden können Gemeinden und Private auf der Grundlage eines Dorferneuerungskonzepts . In anerkannten Dorferneuerungsgemeinden können Sanierungsmaßnahmen an Altbauten von Kommunen und privaten Bauherren an ortsbildprägenden Gebäuden gefördert werden. Hierbei werden sie von dem Dorferneuerungsbeauftragten bei den Landkreisen unterstützt und beraten. Daneben können in anerkannten Schwerpunktgemeinden die Ortsgemeinde und die privaten Bauherren von einer baulichen Beratung profitieren. Die Beratung kann hierbei durch den von der Ortsgemeinde beauftragten Architekten erfolgen. Mit Mitteln des Investitionsstocks können Sanierungsmaßnahmen an öffentlich genutzten Altbauten kommunaler Gebietskörperschaften gefördert werden, wenn speziellere Fördermittel aus anderen Förderprogrammen nicht zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen und das Verfahren richten sich nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen aus dem Investitionsstock (VV-IStock). Klassische Beispiele hierfür sind Förderungen für Sanierungsmaßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern, Mehrzweckhallen und Rathäusern etc. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5325 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Rahmen der rheinland-pfälzischen sozialen Wohnraumförderung können die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum und von Mietwohnungen durch zinsgünstige Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gefördert werden. Darüber hinaus stehen für solche Maßnahmen auch die KfW-Programme des Bundes zum energieeffizienten Sanieren und zum altersgerechten Umbau zur Verfügung. Auch das Programm „Wohnen in Orts- und Stadtkernen“ leistet im Rahmen der Wohnungsbauförderung des Landes einen wichtigen Beitrag zur Sanierung und Modernisierung von Altbauten in innerörtlichen Lagen. Mit dem Förderprogramm werden u. a. Bauund Modernisierungskosten, Vorbereitungsmaßnahmen wie Planungs- oder Wettbewerbskosten und Maßnahmen im Wohnumfeld bezuschusst. Zu Frage 3: Die Städtebauförderungsprogramme sind generell darauf ausgerichtet, die Städte und Gemeinden der Förderkulisse dabei zu unterstützen , die Innerortslagen zu stabilisieren, zu stärken und gegebenenfalls auch neu zu strukturieren. Im Rahmen der Dorferneuerung sind die Aktivitäten und Maßnahmen auf die Erhaltung und Entwicklung der Ortskerne – somit der Innenentwicklung – ausgerichtet. Ziel des 2014 gestarteten Modellprojekts „Mehr Mitte bitte! – Ein Wettbewerb für Wohnen und Leben in ländlichen Ortskernen“, das vom Finanzministerium gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund und in Kooperation der Architektenkammer durchgeführt wird, ist es, Ortskerne im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz zu stärken, die Innenentwicklung zu intensivieren und besonders das innerörtliche Wohnen wieder in den Blickpunkt zu rücken. Zu Frage 4: Vor dem Hintergrund einer immer noch fortwährenden Neuinanspruchnahme von Freiraumflächen für Siedlungs- und Verkehrsvorhaben (0,6 ha täglich im Jahresdurchschnitt 2014) ist die Reduzierung des sogenannten Flächenverbrauchs eines der vordringlichsten Ziele der Landesregierung, um damit zur Schonung der immer knapper werdenden Ressource Boden beizutragen. Die städtebauliche Verdichtung, insbesondere die Nutzung innerörtlicher Brachflächen bzw. die Wiedernutzung freiwerdender Siedlungsflächen im Einklang mit den kommunalen städtebaulichen Entwicklungszielen bzw. Zielen der Dorfentwicklung wird daher von der Landesregierung begrüßt. Die Landesregierung hat daher mit dem Ziel Z 31 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV geregelt, dass die Siedlungsentwicklung im Innenbereich Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Außenbereich haben soll. Dabei sollen vorrangig bestehende innerörtliche Flächenpotenziale genutzt werden. Nach Auffassung der Landesregierung sollen die städtebauliche Innenentwicklung , Wohnungsmodernisierung, städtebauliche Erneuerung und Verbesserung des Wohnumfelds sowie die Nutzung von zivilen und militärischen Konversionsflächen Vorrang vor der Neuausweisung von Flächen im Außenbereich haben. Auch nach § 1 Abs. 5 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Die Umsetzung der landesplanerischen Zielvorgabe in Z 31 des LEP IV ist Aufgabe der Kommunen als Träger der Flächennutzungsplanung . Diesen obliegt es im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit, mögliche Auswirkungen einer Verdichtung innerörtlicher Räume auf Mensch und Umwelt im Bauleitplanverfahren eingehend zu untersuchen und die jeweiligen Belange sachgerecht abzuwägen . In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär