Drucksache 16/5332 21. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmmessungen entlang der A 60 Die Kleine Anfrage 3501 vom 29. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wann (Datum/Uhrzeit) und wo wurde und wird der Lärm der A 60 entlang der A 60 zwischen den Anschlussstellen Laubenheim und Hechtsheim gemessen? 2. Welche Werte werden gemessen? 3. An welchen Messstellen werden welche Grenzwerte zu welchen Zeiten überschritten? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Lärmbeurteilung an Bundesfernstraßen erfolgt nach der Verkehrslärmschutzver ordnung – 16. BImSchV – bundeseinheitlich und rechtsverbindlich durch Berechnun gen. Diese berücksichtigen im jeweiligen Einzelfall alle lärmrelevanten Parameter und Bedingungen . Einbezogen werden neben Verkehrsmenge und -zusammensetzung, Fahrbahnbeschaffenheit oder Windeinflüssen insbesondere auch Abstände, Abschir mungen und Schallreflexionen sowie die Schutzbedürftigkeit der Räume in Abhängig keit von der Gebiets- und Raumnutzung. In der Regel ergeben Berechnungen höhere Lärmwerte als Messungen zugunsten der betroffenen Anwohner. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist die Bewertung der Lärmsituation nach einheitlichen und objekti ven Gesichtspunkten durchzuführen. Hinzu kommt, dass vergangene oder zukünftige Ereignisse nicht gemessen werden können. Vor diesem Hintergrund hat der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in seinem Verantwortungsbereich im Zuge der A 60 zwischen Laubenheim und Hechtsheim keine Lärmmessungen durchgeführt. Die Landesregierung hat allerdings Kenntnis davon, dass die Stadtverwaltung Mainz in Mainz-Weisenau im Herbst 2014 Lärmmessungen in eigener Verantwortlichkeit durchgeführt hat; Ergebnisse dieser Messungen liegen der Landesregierung nicht vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode