Drucksache 16/5337 21. 07. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Business Improvement Districts (BID) Die Kleine Anfrage 3488 vom 25. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Nachdem durch das angelaufene Gesetzgebungsverfahren die Rahmenbedingungen für BIDs geschaffen werden sollen, bereiten sich einige Städte auf die neue Möglichkeit vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist geplant, für die ersten BIDs im Land, sozusagen die „Pilotprojekte“ mit einer Anschubfinanzierung oder auf andere Weise zu unterstützen – und falls ja: wie? 2. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Landesregierung BIDs bereits geregelt? 3. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung in diesen Ländern das Mittelaufkommen geregelt, – nach welchen Kriterien zahlen die Eigentümer, – ist gesetzlich geregelt, dass auch bei Bestandsverträgen die Beiträge an die BIDs auf die Mieter umgelegt werden können, – wie werden leer stehende Flächen behandelt? 4. In welchen, mit Pirmasens (40 000 Einwohner) vergleichbaren Mittelstädten gibt es nach Kenntnis der Landesregierung BIDs? 5. Wurden nach Kenntnis der Landesregierung in diesen Städten mehrere BIDs für verschiedene Quartiere/Einkaufsstraßen gegründet oder eine BID für die ganze Innenstadt? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung plant, die Privatinitiative zur Förderung attraktiver, wettbewerbsfähiger und leistungsfähiger Innenstädte, die fit für die Heraus forderungen der negativen demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und des damit verbundenen Strukturwandels sind, durch innerstädtische Netzwerke zu aktivieren. Sie begrüßt Zusammenschlüsse von Immobilieneigentümern, Händlern, Werbevereinen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam mit ihrer Stadtverwaltung ihre Stadt attraktiver gestalten wollen. Privatinitiative, innerstädtische Netzwerke und gute Ideen vor Ort sind wichtige Bausteine zur Stärkung der rheinland -pfälzischen Innenstädte. Die Landesregierung setzt sich für innovative Lösungen für die Finanzierung von Innenstadtentwicklung ein und ermöglicht mit ihrer Initiative „Neue Wege für innerstädtische Netzwerke“ Hilfe zur Selbsthilfe. Spezielle Förderprogramme unter Einsatz öffentlicher Fördermittel zur Anschubfinanzierung von Lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekten gibt es weder im Aufgabenbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) noch des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL). Zu Frage 2: Bislang haben folgende Länder entsprechende Gesetze erlassen: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, NordrheinWestfalen , Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zu Frage 3: Das Mittelaufkommen in den oben genannten Ländern ist überwiegend nach folgenden Kriterien geregelt: Einheitswerte, die Art und das Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke, die Grundstücksflächen, die Grundstücksseite entlang der Erschließungsanlagen , die nutzbaren Geschossflächen. Diese Kriterien sind nach einem Teil der Gesetze kombinierbar. Maßgeblich ist stets die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Bis auf das aus dem Jahr 2006 stammende Gesetz in Schleswig-Holstein ist in allen Gesetzen eine Kappungsgrenze geregelt, meist zehn Prozent des Einheitswerts. Drucksache 16/5337 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Es ist in keinem der Gesetze geregelt, dass auch bei „Bestandsverträgen“ – gemeint sind wohl bestehende Miet- oder Pachtverträge mit den Eigentümern – die Abgaben an die Business Improvement Districts (BID) auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden können. Im Übrigen handelt es sich bei der Abgabe nach dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) um eine Sonderabgabe, die nicht zu den umlegbaren Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung gehört. Grundsätzlich können auch leerstehende Flächen einbezogen und deren Eigentümer zur Zahlung der Abgabe herangezogen werden. Es ist dann jedoch zu prüfen, ob die Heranziehung eine unverhältnismäßige Härte oder nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Die Abgabenpflicht entfällt jedenfalls dann, wenn deren Zahlung die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährden würde. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist aus einer Übersicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V. bekannt, dass bereits zahlreiche BIDs in Mittelstädten mit rund 40 000 Einwohnern geregelt sind, die teilweise abgeschlossen, sich in der Mehrzahl jedoch in der Umsetzung befinden. Zu Frage 5: Nach Kenntnis der Landesregierung ist der bundesweit größte BID der BID Nikolai-Quartier in Hamburg, in dem elf Straßen mit 70 Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 12,5 ha und einem Budget von 9,3 Mio. Euro zusammengefasst sind. Es gibt bislang kein BID für eine ganze Innenstadt, wohl aber mehrere BIDs in einer Stadt, wie z. B. fünf in der Hamburger Innenstadt. Eveline Lemke Staatsministerin