Drucksache 16/534 07. 11. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herbert Schneiders und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 366 vom 20. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Laut Medienberichten (vgl. z. B. Allgemeine Zeitung vom 17. Oktober 2011) wurde in Rheinland-Pfalz ein Einsatz von QuellenTelekommunikationsüberwachung vorbereitet. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Vorbereitung der Maßnahme einer sogenannten „Quellen-TKÜ“? 2. Was war der Hintergrund des geführten Ermittlungsverfahrens? 3. Lag der Maßnahme ein richterlicher Beschluss zugrunde? 4. Warum wurde die Maßnahme abgebrochen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Polizei Rheinland-Pfalz hat bisher in keinem Fall eine präventiv-polizeiliche Quellen-TKÜ *) auf der Grundlage des in 2011 neu eingeführten § 31 Abs. 3 POG durchgeführt. Dies gilt auch für die Online-Durchsuchung gemäß § 31 c POG. Im November 2010 hat die Polizei Maßnahmen für die Durchführung einer Quellen-TKÜ zu Zwecken der Strafverfolgung auf der Grundlage von § 100 a StPO getroffen. Zu Frage 2: Hintergrund war ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Raubes. Hierzu hat das Bundeskriminalamt im Rahmen der Amtshilfe die Überwachungssoftware auf dem Rechner des Beschuldigten installiert. Der besagte Rechner befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Verfügungsgewalt der Polizei. Zu einer Ausleitung von Daten kam es nicht. Zu Frage 3: Der Maßnahme lag ein richterlicher Beschluss des zuständigen Amtsgerichts zugrunde. Dieser sah die Überwachung und Aufzeichnung sämtlicher, auch verschlüsselter Telekommunikation (wie Skype) der vom Beschuldigten genutzten informationstechnischen Systeme vor. Zu Frage 4: Die Maßnahme wurde beendet, weil von dem überwachten Zielrechner keine Daten ausgeleitet wurden. Auf welchen Grund dies konkret zurückzuführen ist, lässt sich nicht sagen. Ein möglicher Grund könnte darin liegen, dass der überwachte Rechner nicht oder nicht mehr zu Kommunikationszwecken genutzt wurde. Roger Lewentz Staatsminister *) Telekommunikationsüberwachung.