LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. August 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Umsetzung der Inklusion an der Schwerpunktschule in Wallhausen/Waldböckelheim Die Kleine Anfrage 3490 vom 23. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Realschule plus in den vergangenen fünf Jahren gegliedert – insgesamt differenziert nach Jahrgangsstufen, sowie nach Standorten? 2. Wie viele Lehrerwochenstunden von Förderlehrern bzw. Pädagogischen Förderkräften standen in den vergangenen fünf Jahren jeweils an den beiden Standorten zur Verfügung? 3. Was ist der Grund, dass im aktuellen 5. und 6. Schuljahr kein Kind mit sozialpädagogischem Förderbedarf beschult wird? 4. Welches pädagogische Konzept verfolgt die Landesregierung mit der Tatsache, dass an dieser Schule Schülerinnen und Schüler mit ganzheitlicher Beeinträchtigung zunächst bis zum 10. Schuljahr im Klassenverband beschult werden und anschließend noch einmal das 9. und 10. Schuljahr wiederholen um so ihre Schulpflicht zu erfüllen? 5. Findet es die Landesregierung pädagogisch sinnvoll, dass in vielen Klassen an dieser Schule aktuell und insbesondere in der Vergangenheit deutlich mehr als 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben? 6. Sieht die Landesregierung in dieser über dem Durchschnitt liegenden Zahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Grund für das Akzeptanzproblem der Schule bei den Eltern? 7. Wann wird die Stelle für die Schulleitung ausgeschrieben? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grund- und Realschule plus Wallhausen/ Waldböckelheim in der gewünschten Differenzierung kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Standort Wallhausen Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik sowie Angaben der Schule. Drucksache 16/5342 21. 07. 2015 Klassenstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 5 11 4 6 5 8 6 1 7 7 3 10 6 1 8 2 3 6 1 9 11 9 4 3 7 1 10 10 4 2 4 3 Summe 2 30 28 26 20 26 Drucksache 16/5342 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Standort Waldböckelheim Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik sowie Angaben der Schule. Grund- und Realschule plus Wallhausen/Waldböckelheim gesamt Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik. Zu Frage 2: Die Anzahl der zur Verfügung gestellten Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zur Frage 3: Im Schuljahr 2013/2014 war in den Klassenstufen 5 und 6 an beiden Standorten kein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet. Im Schuljahr 2014/2015 weist die Statistik ein Kind mit entsprechendem Bedarf in der Klassenstufe 6 aus. Zu Frage 4: Ziel der Landesregierung ist es, jeder Schülerin und jedem Schüler die Förderung zugutekommen zu lassen, die sie oder er benötigt, unabhängig vom Förderort. Schulen, die inklusiven Unterricht anbieten, entwickeln dafür ein schuleigenes Konzept. Dies gilt auch für die Grund- und Realschule plus Wallhausen/Waldböckelheim. Dort wurden für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung individuelle Konzepte erarbeitet, die auf der Grundlage des Elternwunschs und unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt wurden. Die Schule teilte mit, dass zum Beispiel vier Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung von der 5. bis zur 10. Klassenstufe einschließlich in ihrem jeweiligen Klassenverband blieben. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern wechselte ein Schüler nach der 10. Klassenstufe an die Werkstufe einer Förderschule. Die Eltern von drei Schülerinnen und Schülern wünschten deren Verbleib an der Grund- und Realschule plus Wallhausen/Waldböckelheim. Sie wurden für die verbleibenden zwei Jahre in eine neue Klasse eingegliedert. Die Schule legte in Abstimmung mit den Eltern Wert auf die Vermittlung von Praxiserfahrungen in Betrieben und lebenspraktischen Kenntnissen sowie auf die Förderung insbesondere in Mathematik und Deutsch. Über die Konzepte der Schwerpunktschulen hinaus besteht ab dem kommenden Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung auf der Grundlage von § 109 a des Schulgesetzes die Möglichkeit, den inklusiven Unterricht an berufsbildenden Schulen fortzusetzen. Zu den Fragen 5 und 6: Die Anzahl der für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung stehenden Plätze an einer Schule wird zwischen dieser und der Schulbehörde vereinbart. Als Orientierungswert gilt dabei ein Zehntel der Gesamtschülerzahl. An der Grund- und Realschule plus Wallhausen/Waldböckelheim war dieser Orientierungswert bisher zu keiner Zeit überschritten. 2 Klassenstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 5 2 2 6 3 3 7 2 2 2 1 8 1 2 1 3 9 2 3 1 3 10 2 1 Summe 0 10 9 6 6 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Gesamt 2 40 37 32 26 31 Wallhausen Waldböckelheim 2009/2010 27,0 0,0 2010/2011 124,6 24,0 2011/2012 126,3 24,0 2012/2013 96,8 20,0 2013/2014 119,4 30,0 2014/2015 100,6 19,0 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5342 Die Entscheidung über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die einzelnen Klassen liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die Schulleitung berücksichtigt dabei auch die Klassengröße sowie den konkreten Förderbedarf der jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Zu Frage 7: Die Stelle wurde im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Ausgabe 06/2015 vom 29. Juni 2015 (S. 115), ausgeschrieben. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär 3