Drucksache 16/5348 zu Drucksache 16/5117 21. 07. 2015 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Die Große Anfrage 16/5117 vom 8. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Digitalisierung durchdringt im Querschnitt alle Lebens-, Gesellschafts- und Arbeitsbereiche . In immer schnellerer Taktung verändert sie nahezu alle Formen des menschlichen und in neuerer Zeit auch des maschinellen Kommunizierens. Digitalisierung bedeutet auch, dass sich die Herausforderungen und Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen radikal verändern. Auf der Bundesebene hat die Große Koalition mit der „Digitalen Agenda 2014 bis 2017“ sowie der „High-Tech-Strategie“ Antworten darauf gegeben, wie die großen Linien nationaler Politik diese Entwicklungen aufnehmen wollen. Auf EU-Ebene gibt es darüber hinaus eine digitale Agenda für Europa, welche die Wettbewerbs- und Anschlussfähigkeit zu den anderen Kontinenten wahren soll. Ausgehend davon, dass auf dieser Ebene auf die Notwendigkeiten der Veränderung reagiert wurde, sieht die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz die Digitalisierung als außerordentlich große Chance, gerade auch für Rheinland-Pfalz. In nahezu allen Gesellschaftsbereichen sind Verbesserungen dann zu erwarten, wenn man heute die wesentlichen und richtigen Maßnahmen ergreift. Im Bereich der Wirtschaft lassen sich zum Beispiel Effizienzsteigerungen erzielen, alternative Verfahren durch Granularisierung entwickeln und neue Geschäftsmodelle für Wohlstand und Arbeitsplätze schaffen. Auch für Familien bietet die Digitalisierung große Chancen z. B. durch digitale Bildungsmöglichkeiten oder auch flexible Arbeitsmodelle, die Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren lassen. Dazu scheint es jedoch notwendig, dass es nicht zur digitalen Spaltung kommt. Die Politik im Land ist gefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz nicht ins Hintertreffen geraten, sondern konkret an diesen Chancen partizipieren können. Die Frage, die sich die Fraktion heute stellen muss, ist, ob die Landesregierung angemessene Antworten auf die aus diesen Herausforderungen resultierenden Fragen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: I. Einleitende Fragen zur Haltung der Landesregierung in Bezug auf die Digitalisierungspolitik im Land 1. Wie können die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft, Verwaltung, Gesellschaft und politische Partizipation auf Landesebene konkret genutzt werden? 2. Welche Handlungsfelder der Digitalisierung sieht die Landesregierung in welchem Themenfeld? 3. Welche konkreten, messbaren Wachstumseffekte hat die digitale Transformation für das Bundesland? 4. Wie soll dabei die Sicherheit bei der Anwendung erhöht werden? 5. Welche Vision hat die Landesregierung von einer durch die digitale Transformation geprägten Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2030? 6. Was kann die Landesebene aus Sicht der Landesregierung im Digitalisierungsprozess von anderen Nationen, Ländern und Bundesländern konkret lernen und adaptieren? 7. Welche rechtspolitischen Fragen und Folgen ergeben sich aus der Digitalisierung, inklusive der zu erwartenden Regulierungsnotwendigkeiten? 8. Welche Erwartungshaltung hinsichtlich einer digitalen Spaltung hat die Landesregierung in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz? A n t w o r t der Staatskanzlei auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5117 – Chancen der Digitalisierung und Netzpolitik in Rheinland-Pfalz nutzen Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 9. Wie wird und soll zukünftig die digitale Transformation des Bundeslandes konkret im Gesamtpaket finanziert werden? Welche Haushaltspositionen sollen dafür als Ausgleich herhalten? 10. Welche besonderen neuen Verfahren, Fähigkeiten und Infrastrukturanpassungen brauchen Industrie und Dienstleister in Rheinland-Pfalz und wie müssen dafür aus Sicht der Landesregierung die Ausbildungsformen und -arten im Sinne der digitalen Bildung gestaltet werden? 11. Wie steht die Landesregierung zu der These, dass es zu einem harten Konkurrenzkampf zwischen aktueller Gesetzgebung und notwendiger Gesetzgebung im Kontext insbesondere des Urheberrechts, des Datenschutzrechts, des Kooperationsverbots, des Medienstaatsvertrags und der Bildungshoheit der Länder kommen wird? II. Veränderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt im Zeitalter der Digitalisierung 12. Welche generellen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dafür zu sorgen, dass den Menschen alle Chancen der digitalen (Arbeits-)Welt offenstehen, dabei aber gleichzeitig diejenigen unterstützt werden, die der schnelle Wandel überfordert oder die trotz harter Arbeit ihren Arbeitsplatz verlieren? 13. Welche Maßnahmen zur Weiterqualifizierung wurden ergriffen und welche Unterstützung hat die Landesregierung den Unternehmen dabei gegeben? 14. Hat die Landesregierung spezialisierte Sonderprogramme entwickelt, die auch bei der entsprechend engen Haushaltslage diejenigen unterstützen, die sich der digitalen Transformation stellen? 15. Wie stellt sich die Landesregierung die Stärkung der StartUp-Szene, die sich explizit digitalen Geschäftsmodellen widmet, vor? Welche strukturellen, finanziellen, personellen und regulativen Maßnahmen wurden hierzu eingeleitet? 16. Gibt es konkrete personelle Maßnahmen, die nachhaltig sicherstellen, dass die Digitalisierung in die Unternehmen getragen wird und somit der Mittelstand an die Transformation entsprechend herangeführt wird? 17. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um im Bereich der Digitalisierung besondere Akzente zu setzen, damit es im Wettbewerb mit anderen Bundesländern nicht zu Abwanderungseffekten bei den Unternehmen vor Ort kommt, da andere Standorte z. B. mehr Subventionen bieten, eine bessere Breitbandversorgung haben oder auch insgesamt für ausländische Investoren attraktiver sind? 18. Welche Sonderprogramme wurden zu Industrie 4.0 eingeleitet? 19. Welche Effekte haben diese Programme und welche Rückflüsse erwartet die Landesregierung durch diese Programme in welcher Zeit? 20. Wodurch wird eine flächendeckende Weiterentwicklung von Industrie 4.0 in RheinlandPfalz seitens der Landesregierung sichergestellt? 21. Welche Transfer- und Kooperationsprogramme wurden im Kontext Industrie 4.0 durch die Landesregierung geleistet? 22. Welche Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Logistik hat die Landesregierung initiiert? 23. Wie hat sich die Landesregierung im Kontext der Digitalisierung der Medien aufgestellt? 24. Welche Haltung hat die Landesregierung in Bezug auf das zunehmende digitale Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? 25. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Medienunternehmen in den Zeiten der digitalen Transformation hat die Landesregierung ergriffen? III. Gesellschaftliche Veränderungen im Zeitalter der Digitalisierung 26. Wie lassen sich die Anforderungen von Familien- und Arbeitswelt in Einklang bringen? 27. Welche neuen Chancen eröffnet die Digitalisierung in diesem Zusammenhang? 28. Welche Anforderungen ergeben sich für die Landespolitik durch die Digitalisierung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel? 29. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung enger zusammenrückt und nicht zusätzlich fragmentiert wird? 30. Welche Maßnahmen wurden für die ältere Generation eingeleitet und welche notwendigen Schulungsmaßnahmen wurden hierzu ergriffen? 31. Wie stellt sich die Landesregierung vor, die zunehmende digitale Spaltung zu überwinden? 32. Welche bürgernahen Initiativen hat die Landesregierung zur digitalen Transformation in Rheinland-Pfalz eingeleitet? 33. Welche Priorität genießt die digitale Transformation des Bundeslandes aus Sicht der Landesregierung in der Bevölkerung? 34. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die strukturschwachen Regionen des Landes an der Digitalisierung gleichberechtigt teilhaben zu lassen? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 IV. Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur im Zeitalter der Digitalisierung 35. Welche Maßnahmen zur schulischen digitalen Bildung hat die Landesregierung ergriffen? 36. Welche Alternativen der digitalen Architektur gibt es und für welche hat sich das Land entschieden? 37. Welche Lösungsansätze werden von der Landesmedienanstalt verfolgt? 38. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Digitalkompetenz im schulischen Bereich hat die Landesregierung ergriffen? 39. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz sind ausgebildet, um diese Digitalkompetenz im Unterricht den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln? 40. Wie hoch ist der Deckungsgrad von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen (Grundschulen, weiterführende Schulen)? 41. Welche und wie viele Lehrerfortbildungsmaßnahmen wurden konkret hierzu seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen? 42. Welche Investitionen in Hard-, Software und Infrastrukturausstattung an den Schulen des Landes hat die Regierung im Zusammenhang mit der digitalen Bildung vorgenommen? 43. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Programmierung in den Schulalltag einfließen zu lassen und diese weiter auszubauen? 44. Wie hoch ist der Deckungsgrad des rheinland-pfälzischen Bildungssystems mit Lehrerinnen und Lehrern der sogenannten MINT-Fächer? 45. Sollen neue Lehrerinnen und Lehrer mit spezifischen Qualifikationsprofilen im IT-Umfeld hierzu eingestellt werden? 46. Welchen Beitrag kann die Digitalisierung zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls leisten? 47. Wie plant die Landesregierung, auf die Ergebnisse der im deutschen Bundestag behandelten ICLIS 2013-Studie zu reagieren, um die Lücken im internationalen Schulvergleich zu schließen? 48. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Landesregierung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zur digitalen Bildung angeboten bzw. vorgenommen? 49. Wie wird konkret mit den Kommunen im Rahmen der digitalen Bildung kooperiert? Wie erfolgt die Finanzierung dieser Kooperation? 50. Gab es große Ausschreibungen zur digitalen Bildung? 51. Gibt es Lehrpläne zur digitalen Bildung? 52. Inwiefern ist die digitale Bildung Inhalt des Pädagogikstudiums? 53. Inwieweit hat der digitale Wandel in die Hochschulpolitik des Landes Einzug gehalten? 54. Welche konkreten Landesmaßnahmen wurden und werden zukünftig in diesem Bereich ergriffen? 55. Wie steht die Landesregierung zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Kontext der digitalen Hochschulbildung? 56. Welche Maßnahmen hinsichtlich MOOCs hat die Landesregierung ergriffen? 57. Wie werden virtuelle Hochschulstrukturen im Land gefördert und gestärkt? 58. Welche spezifischen Studiengänge zur Digitalisierung sind durch die Landesregierung in den letzten Jahren explizit gefördert worden und mit welchen Mitteln? 59. Welche messbaren Effekte hatten diese Programme für den Arbeitsmarkt in RheinlandPfalz ? 60. Welche spezifischen Maßnahmen zur Förderung von High-Tech-StartUps aus dem Digitalisierungsumfeld hat die Landesregierung ergriffen? 61. Welche Forschungsvorhaben und Wettbewerbe zur Digitalisierung hat die Landesregierung in den letzten fünf Jahren gestartet? 62. Welche konkreten Maßnahmen zu Digital Humanities hat die Landesregierung ergriffen? 63. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die Digitalisierung zum Erhalt des kulturellen Lebens (Stichwort Digital Humanities) und des kulturellen Erbes sicherzustellen? Wie wurden diese finanziert? 64. Welche Open Educational Resources-Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen? Wie wurden diese gegenfinanziert? V. Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz 65. Welche grundlegenden Maßnahmen und welche konkreten Projekte und Vorhaben hat die Landesregierung in den Breitbandausbau investiert? 3 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 66. Welche flächendeckende Übertragungsrate für breitbandiges Internet im Land RheinlandPfalz hält die Landesregierung für zeitgemäß? 67. In welchen Gebieten in Rheinland-Pfalz werden diese Übertragungsgeschwindigkeiten derzeit noch nicht erreicht (auch Angaben in Prozent der erreichten Haushalte)? 68. Wie hoch sind die Übertragungsgeschwindigkeiten in diesen Gebieten jeweils (bitte auch Angabe in Prozent)? 69. Wie viele Privathaushalte und Betriebe betrifft dies jeweils? 70. Welchen Bedarf und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Schließung dieser Breitband-Versorgungslücken? 71. Wie sehen die inhaltlichen und zeitlichen Pläne diesbezüglich aus? Welcher Bedarf wird wann befriedigt und wann bzw. wie finanziert (Meilensteine)? 72. Wie und wodurch wurde und wird dieser Breitbandausbau refinanziert? 73. Für wie viel Prozent der Privathaushalte und Betriebe in Rheinland-Pfalz stehen leitungsgebundene Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 2 MBit/s (6 MBit/s, 16 MBit/s, 50 MBit/s und 100 MBit/s) zur Verfügung (differenziert nach Ballungsraum und ländlichem Raum)? 74. Warum wird eine Studie zur Machbarkeit auf die Bandbreite von 300 MBit ausgeschrieben? 75. In welchen Ministerien und den dortigen Abteilungen ist der Breitbandausbau angesiedelt? 76. Welche Maßnahmen zur aktiven Unterstützung der Digitalisierung der Landwirtschaft hat die Landesregierung eingeleitet und welche sind für die nächsten zwölf Monate geplant? Besteht hierfür auch ein langfristiger Plan? 77. Inwiefern wurde bei diesen Maßnahmen die aktuelle Arbeit der Landtechnikhersteller und Agrarhändler berücksichtigt, welche momentan an der digital vernetzten Landwirtschaft arbeiten ? VI. Datensicherheit und Vertrauen/verlässlicher Rechtsrahmen im Zeitalter der Digitalisierung 78. Welche grundlegenden Handlungsschwerpunkte sieht die Landesregierung im Bereich der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes im Internet? 79. Welchen Stellenwert nehmen die Datensicherheit und der Verbraucherschutz innerhalb der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung ein? 80. Wie steht die Landesregierung zur Störerhaftung? 81. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um freies WLAN risikoarm für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen? 82. Wie steht die Landesregierung zum Leistungsschutzrecht? 83. Wie schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Big Data bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden kann? 84. Inwieweit können große Datenmengen dabei helfen, Handlungsmuster von Einbrecherbanden zu erkennen und vorherzusagen? 85. Welche Maßnahmen zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger hat die Landesregierung im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes ergriffen? 86. Welche Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs von Daten hat die Landesregierung ergriffen? 87. Welche Open Data-Konzepte und Ansätze hat die Landesregierung schon umgesetzt? 88. Wie soll der „Mobilitätsdaten Marktplatz“ des BMVI in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung umgesetzt werden? VII. Koordination der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz 89. Inwieweit hat sich die Landesregierung mit anderen und insbesondere mit den angrenzenden Bundesländern über gemeinsame Ziele und vor allem über eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Digitalisierung verständigt? 90. Welche Programme unterstützt die Landesregierung auf Bundesebene? 91. Wie steht die Landesregierung zur Netzallianz? 92. Auf welcher Ebene (Land, Bund) wurden mit wem konkrete Maßnahmenpakte erörtert und beschlossen? 93. Wie häufig findet ein Austausch zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und den Landesregierungen der angrenzenden Bundesländer zur digitalen Transformation statt? 94. Welche Forderungen hat die Landesregierung im Bundesrat zur Stärkung der Länder im Kontext der Digitalen Agenda gestellt? Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bisher erzielt werden? 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 95. In welchem Verhältnis steht die Landesregierung zu netzpolitischen Organisationen und Vereinen und wie bindet die Landesregierung diese in die Gestaltung ein? VIII. Finanzierung 96. Für wie hoch wird der Kostenrahmen zur weiteren Forcierung und Umsetzung der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz eingeschätzt, insbesondere vor dem Hintergrund des Breitbandausbaus und der dazugehörigen Übertragungsraten? 97. Welche Ausgaben wurden (aufgeteilt nach den verschiedenen Bereichen) bisher konkret in den oben genannten Bereichen getätigt? 98. Welche Ziele, Instrumente und welchen Mittelumfang für die Förderung der Digitalisierung in den Unternehmen des Landes hält die Landesregierung für die kommenden Jahre für angemessen und erfolgsversprechend? 99. Welche konkreten finanziellen Unterstützungen wurden StartUp-Unternehmen aus dem Kontext der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz in den letzten 5 Jahren gewährt? 100. Welche Nicht-EU-Mittel hat die Landesregierung im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsförderung zur digitalen Transformation aus welchen Ministerien eingesetzt? 101. Wie hat sich der finanzielle Umfang der Förderung rheinland-pfälzischer Unternehmen für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung seit Beginn der Legislaturperiode im Jahr 2011 entwickelt? 5 Die Staatskanzlei hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales vom 21. Juli 2015 – wie folgt beantwortet: Zunächst möchte ich folgende Vorbemerkung zu der Großen Anfrage tätigen: Die Digitalisierung bringt bedeutsame Veränderung in nahezu allen Lebens-, Gesellschafts- und Arbeitsbereichen mit sich und führt zu einem Strukturwandel, der räumliche und zeitliche Grenzen überwindet. Damit bietet sie erhebliches Potenzial für die Entwicklung des Flächenlandes Rheinland-Pfalz, besonders unter den Bedingungen des demografischen Wandels sowie für wirtschaftliches Wachstum auch unabhängig von traditionellen Wertschöpfungsketten. Der umfassende Einfluss der Digitalisierung stellt zugleich erhebliche Anforderungen an die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Die rheinlandpfälzische Landesregierung hat hieraus den Schluss gezogen, die Chancen der Digitalisierung zum Wohl von Gesellschaft, Beschäftigten und Unternehmen zu ergreifen. Bildung, Arbeitnehmerschutz, Datensicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur sind unverzichtbare Elemente, um dieses Ziel gesellschaftspolitisch verantwortlich zu erreichen. Die Landesregierung richtet ihre Politik daher darauf aus, die voranschreitende Digitalisierung als wichtigen Baustein in die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft zu integrieren, die qualitativ hochwertige Lebensumstände schafft, von denen alle Generationen , in allen Regionen unseres Landes gleichsam profitieren und aktiv partizipieren können. Digitalisierung ist somit ein herausragendes Querschnittsthema, das die Zuständigkeit aller Ressorts der Landesregierung betrifft. I. Einleitende Fragen zur Haltung der Landesregierung in Bezug auf die Digitalisierung im Land 1. Wie können die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft, Verwaltung, Gesell schaft und politische Partizipation auf Landesebene konkret genutzt werden? 2. Welche Handlungsfelder der Digitalisierung sieht die Landesregierung in wel chem Themenfeld? 5. Welche Vision hat die Landesregierung von einer durch die digitale Transforma tion geprägten Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2030? 29. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, damit unsere Gesellschaft durch die Digitalisierung enger zusammenrückt und nicht zusätzlich fragmentiert wird? Die Digitalisierung verändert unseren Alltag, unsere Arbeitswelt und Wirtschaft, unser Lernen und unsere Kommunikation. Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist sich bewusst, dass sich durch die Digitalisierung große Chancen einer Optimierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem konkreten Nutzen bieten und ist entschlossen das Potenzial, das sich durch die Digitalisierung ergibt, im Interesse der Gesellschaft, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Wirtschaft sowie des Umwelt- und Klimaschutzes weiterhin zu erschließen. Dies gilt besonders für die Möglichkeit, den demografischen Wandel zu gestalten. Wie wichtig eine solche Gestaltung ist, ergibt sich aus der kürzlich veröffentlichten BertelsmannBevölkerungsprognose vom 8. Juli 2015 über die Bevölkerungsentwicklung u. a. in Rheinland-Pfalz bis 2030. Danach verliert Rheinland -Pfalz gegenüber dem heutigen Stand nicht nur ca. 113 000 Einwohnerinnen und Einwohner, sondern wird darüber hinaus auch mehr als 310 000 Personen im Alter über 80 Jahren vorweisen. Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Erschließung des Digitalisierungspotenzials erfordert einen der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung Rechnung tragenden dynamischen Prozess, eine enge und kontinuierliche Kommunikation mit allen Akteuren und Betroffenen sowie Organisationsstrukturen , die eine Anpassung von Vorhaben und Strategien an die sich jeweils verändernden Gegebenheiten ermöglichen. Gleichzeitig gilt es Risiken im Blick zu halten und dafür zu sensibilisieren. Hackerangriffen, Cyberkriminalität oder missbräuchlicher Nutzung von Daten soll präventiv begegnet werden. Rheinland–Pfalz bietet hierfür mit seiner breit aufgestellten Forschungslandschaft hervorragende Bedingungen. Hier ist vor allem hinzuweisen auf Forschung und Entwicklung in den Profilbereichen der Hochschulen, gefördert durch die Forschungsinitiative des Landes sowie durch die im Land ansässigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie der Fraunhofer Gesellschaft (FhG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Leibniz Gemeinschaft (WGL), der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz und des Deutschen Forschungsinstituts für Künstliche Intelligenz (DFKI) (siehe hierzu Beantwortung der Frage 61). Die Ministerpräsidentin hat im Jahr 2013 einen Landesrat für digitale Entwicklung und Kultur mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einberufen. In diesem Gremium werden gesellschaftliche Veränderungen, die durch den digitalen Wandel entstehen, diskutiert. Das Gremium ist Impuls- und Ratgeber im Bereich der Netzpolitik und der damit verbundenen ethischen, moralischen und gesetzlichen Fragestellungen. Die globale digitale Vernetzung hat bereits heute nicht nur einen gesellschaftlichen und kulturellen Wandel, sondern auch einen dynamischen Innovationsschub ausgelöst. Mit großer Selbstverständlichkeit erschließen sich die Menschen unterschiedliche digitale Lebenswelten. Darin finden beispielsweise Kommunikation, der Austausch von Gütern und Dienstleistungen, Lernen und das Beschaffen von Informationen ihren Platz. Die Landesregierung gestaltet diese digitalen Lebenswelten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern und modernisiert das Land in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Rheinland-Pfalz verfügt über große wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenziale und Stärken im Land. Herausgehobene Potenzialbereiche wurden in einem intensiven Dialogprozess und gemeinsam mit Stakeholdern aus Wissenschaft und Wirtschaft herausgearbeitet und bilden den Schwerpunkt der innovationspolitischen Aktivitäten der Landesregierung. Sie finden ihren Niederschlag in der „Regionalen Innovationsstrategie Rheinland-Pfalz“. Rheinland-pfälzische Unternehmen verfügen über bedeutsame Entwicklungs- und Innovationskompetenzen in unterschiedlichen Feldern der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und insbesondere der Unternehmenssoftware. Besonders innovative Projekt- und Forschungsansätze werden im Rahmen der Fördermöglichkeiten hinreichend aktiv unterstützt. Entwicklungen aus dem Bereich der Informationstechnik (IT) und das „Internet der Dinge“ ermöglichen Anpassungen hin zu nachhaltigen betrieblichen Abläufen, die Vernetzung von neuen Partnerschaften sowie Kooperationen und öffnen unabhängige Märkte. In der Zusammenarbeit mit den Anwenderbranchen, von der Industrie, über Medizin und Landwirtschaft bis hin zu Handwerk und dem Handel, als Branchen, die bereits sehr stark durch die Digitalisierung geprägt sind, benötigen alle Unternehmen geeignete Strategien, wie sie die Digitalisierung für sich bewerten und erfolgreich umsetzen können. Schwerpunkte mit Blick auf die digitalen Anwendungsmärkte finden sich gegenwärtig im Bereich der Unternehmenssoftware, Ambient Intelligence, IT-Sicherheit und Sicherheitstechnologien, digitale Modelle für die Fahrzeugindustrie und der Energienetzsteuerung . Unternehmen werden aktiv unterstützt und der Eintritt, beziehungsweise die Stärkung der Präsenz auf internationalen Märkten begleitet. Mit einer stärkeren Digitalisierung der Wirtschaft entstehen Potenziale für neue, vielfach hochwertige Arbeitsplätze in Industrie, Dienstleistung und Handel, vor allem im Mittelstand. Zudem ermöglicht die Digitalisierung flexiblere Arbeitsmodelle durch die Trennung von Ort der Arbeitsleistung und Ort des Arbeitserfolgs. Dies wird sich auch auf die Mobilitätsanforderungen der Beschäftigten auswirken. Die Präsenzpflicht wird vielfach nicht mehr unverzichtbar sein. Dies spart wertvolle persönliche Ressourcen , aber auch Energie und steigert die Work-Life-Balance. Neue Beschäftigungsformen werden neben das bisherige Normalarbeitsverhältnis treten, Arbeitszeitmodelle werden flexibilisiert und digitale Arbeit wird für viele Menschen zum Standard werden. Nachhaltige Unternehmenspolitik geht dabei noch stärker auf die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, setzt auf eine zeitgemäße, lebensphasenorientierte Familienpolitik und lebenslanges Lernen. Insgesamt ist daher die Frage, welche Folgen die Digitalisierung auf die Arbeitswelt, die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingen haben wird von großer Bedeutung. Die Forschung zur Zukunft der Arbeit muss daher an vorderster Stelle stehen. Die Digitalisierung kann zu einer Erleichterung schwerer körperlicher Arbeit durch den Einsatz computergesteuerter Maschinen beitragen. Ebenso kann durch eine intelligente Vernetzung der Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft reduziert werden. Zudem wird durch die Vernetzung von Informations- und Produktionssystemen eine zunehmende Flexibilität von Produktionsprozessen und Dienstleistungen ermöglicht und Potenzial für Wachstum geschaffen. Schon jetzt sind Handlungsfelder bestimmbar, die in Zukunft eine nähere Auseinandersetzung erfordern werden. Dies betrifft beispielsweise die Sicherung und den Ausbau des Beschäftigtendatenschutzes oder die betriebliche Mitbestimmung, die Regelung der Grenze zwischen Arbeit und Privatleben vor dem Hintergrund von zunehmender Leistungsverdichtung und Entgrenzung der Arbeit im Zuge der Digitalisierung. Gleichzeitig müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der digitalisierten Arbeitswelt weiterhin ihren Platz finden. Das Konzept des lebenslangen Lernens wie auch die Sicherstellung altersgerechter Arbeitsbedingungen gewinnen insoweit weiter an Bedeutung. Auch im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik ist es wichtig, die veränderten Anforderungen im Zuge der Digitalisierung zu berücksichtigen. Daher fördert 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 das Land beispielsweise Projekte für arbeitslose Menschen, die sowohl Grundkenntnisse als auch erweiterte IT-Kenntnisse vermitteln können. Die Projektträger stellen dabei individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Die fortschreitende Digitalisierung löst grundlegende wirtschaftliche Veränderungen aus und revolutioniert unser tägliches Leben. Das Spektrum reicht von der Telemedizin, Mobile Payment und e-Learning bis zur Unterhaltung, von Produktion und Konsum von Waren und Dienstleistungen über Online-Plattformen bis zur sozialen Vernetzung. Vor diesem Hintergrund kann die digitale Transformation die Innovationskraft durch neue Vertriebs- und Produktionsmodelle freisetzen sowie den Material- und Ressourcenverbrauch durch intelligente Verfahren steuern. Der stetig wachsende Einzug digitaler Prozesse in industriellen Abläufen sowie die zunehmende Verschmelzung von physischen und virtuellen Produktionswelten eröffnen große Chancen für die rheinland-pfälzische Wirtschaft. Sowohl in der Wirtschafts- als auch in der Energiepolitik gilt es, diese Potenziale für die Industrie und den Mittelstand zu nutzen. Mit intelligenter Steuerung und autonomer Interaktion leistet die Digitalisierung einen Beitrag zur wirtschaftlichen Effizienzsteigerung der Produktionsprozesse. Zeitgleich können Ressourcen- und Energieverbrauch gesenkt und die ökologische Nachhaltigkeit erhöht werden. Durch die vorhandene Innovationsfreude und internationale Wettbewerbsstärke haben sich Branchenführer in Rheinland-Pfalz bereits gut aufgestellt und gestalten richtungsweisend die digitale Transformation durch wirtschaftliche und ökologische Innovation mit. Die Landesregierung hat den Bedarf an einer zielgerichteten Unterstützung erkannt und Rahmenbedingungen zur Schaffung geeigneter Infrastrukturen, Vernetzung, Kooperationen sowie Beratung, insbesondere für den Mittelstand, frühzeitig etabliert und in ihre wirtschafts - und innovationspolitischen Maßnahmen integriert. Die rheinland-pfälzische Unternehmenslandschaft ist von einer vielfältigen, jedoch erfolgreichen Struktur von Klein- und mittelständischen Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial geprägt. Strukturelle Veränderungen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik , wie die Nutzung des Internets der Dinge zu Industrie 4.0, Smart Grids und Nutzung von Big Data, stellen an Politik und Unternehmen weitreichende Anforderungen. Die mittelständischen Unternehmen müssen bei diesen Veränderungen konsequent begleitet werden, um strukturelle Nachteile auszugleichen. Hierzu gilt es, Netzwerke und Kooperationen branchenintern und segmentübergreifend zu etablieren und zu stärken. Das Thema Industrie 4.0 und Smart Industries spielt dabei eine besondere Rolle. Wie der Weg der Digitalisierung gelingen kann, wird in der Region Kaiserslautern sichtbar: Durch die dort vorhandenen herausragenden wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen und Akteure im Bereich „Software und IKT“, zeigen sich nicht nur Erfolge auf der Ebene einzelner Akteure, sondern auch der Verbünde wie das Software-Spitzencluster. Die Landesregierung fördert diese Aktivitäten mit erheblichen Mitteln: Im Kontext der Industrie 4.0 beispielsweise das Innovationszentrum Applied System Modeling for Computational Engineering (ASM4CE) – siehe dazu auch Beantwortung der Fragen 20 und 21 –. Die ebenfalls von der Landesregierung geförderte SmartFactory e. V. ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Innovationsakteure eigenständig als europäische Forschungs- und Entwicklungsplattform gemeinsam an den Herausforderungen der intelligenten Produktion der Zukunft arbeiten und dabei nicht nur die „Produktionsstraße“ im Blick haben, sondern den gesamten Wertschöpfungsprozess bis hin zu neuen dienstleistungsorientierten Geschäftsmodellen berücksichtigen. Ein Beispiel für Visionen für eine konkrete Industrie ist die Nutzfahrzeug-Roadmap 2030 die unter dem Titel „Intelligente Nutzfahrzeuge und verlässliche Nutzfahrzeugverbünde“ im Herbst 2014 gemeinsam von Wissenschaftlern an der TU Kaiserslautern unter Beteiligung von etwa 50 Experten aus Industrie und Wissenschaft entwickelt wurde. Die Roadmap wird von der Dachorganisation der Branche in Rheinland-Pfalz der Commercial Vehicle Alliance, getragen. Die Nutzfahrzeug-Industrie mit Lkw, Landund Baumaschinen gehört zur Fahrzeug-Industrie, die mit 65 000 Beschäftigen neben der Chemie die größte Industriebranche in Rheinland-Pfalz ist. Im Südwesten von Rheinland-Pfalz und der angrenzenden Metropolregion Rhein-Neckar ist ein bundesweit führendes Nutzfahrzeug-Cluster mit 25 % der deutschen Nutzfahrzeug-Produktion ansässig. Vor dem Hintergrund dieses IndustrieClusters hat sich eine Denkfabrik für Fahrzeug-Technik und insbesondere Nutzfahrzeug-Technik mit etwa 150 Wissenschaftlern an der TU Kaiserslautern entwickelt. Die zukunftsorientierte rheinland-pfälzische Wirtschaftspolitik sieht die Digitalisierung ebenso als Chance für zahlreiche Handwerksbetriebe . Durch den verstärkten Einsatz von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den vergangenen Jahren hat sich das Handwerk den Herausforderungen gestellt, um die Potenziale der Individualisierung der Kundenwünsche als Chance zu nutzen. Das Handwerk 4.0 kann somit in der digitalen Gesellschaft durch die Qualität und Individualität der Produkte und Dienstleistungen überzeugen. Dabei macht die digitale Revolution das Handwerk gerade für die Jugend und Fachkräfte interessant. Um das Innovationspotenzial der rheinland-pfälzischen Wirtschaft eingehend für den Digitalisierungsprozess zu erschließen, begleitet , berät und unterstützt die Landesregierung gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz rheinlandpfälzische Unternehmen, insbesondere Gründerinnen und Gründer, „hidden champions“und StartUps durch Maßnahmen, die einen Impuls zur Stärkung der Gründerkultur im digitalen Sektor setzen. Der Impuls umfasst konkrete Maßnahmen wie Wettbewerbe , Projekte, Events und unterstützt die Aktivitäten der Landesregierung für Gründerinnen und Gründer in Rheinland-Pfalz, gebündelt in der Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz. Um Informationstechnologie als Wegbereiter und Entscheidungsfaktor landesweit einsetzen zu können, hat die Landesregierung gemeinsam mit Fraunhofer IESE beispielsweise das Projekt „Digitale Dörfer“ im Rahmen des Forschungsprogramms Smart Rural Areas initiiert. Das Projekt Digitale Dörfer zielt darauf ab, eine Kombination aus realer und virtueller Testregion aufzubauen und Chancen für den ländlichen Raum im Rahmen der Digitalisierung in verschiedenen Schwerpunkten auszuloten. Durch die Digitalen 7 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dörfer als „Large-Scale Demonstrator“ soll das Potenzial der Digitalisierung für die Verwandlung ländlicher Regionen in Smart Rural Areas veranschaulicht werden. Aufgrund seiner ländlichen Strukturen kann Rheinland-Pfalz in besonderer Weise Chancen für Gesellschaft, Forschung und Wirtschaft im ländlichen Raum verdeutlichen und erproben. Dazu sollen konkrete, innovative Systeme in den Digitalen Dörfern vor Ort aufgebaut werden, die nicht nur theoretisch beschrieben, sondern in der Praxis benutzund erlebbar umgesetzt werden (siehe dazu auch Beantwortung der Frage 28). Die Landesregierung sieht den digitalen Fortschritt als einen Baustein zur Gestaltung einer Zukunft qualitativ hochwertiger Lebensumstände aller Generationen, in allen Regionen unseres Landes, zum Erhalt und zur Fortentwicklung attraktiver Standortbedingungen . Die Digitalisierung birgt das Potenzial, geografische Disparitäten in virtuellen Strukturen aufzulösen. Dadurch ist nicht der Ort, sondern der Zugang zu digitalen Kommunikationsmedien entscheidend und essenzieller Bestandteil zur gesellschaftlichen Teilhabe (siehe Zukunftsdialog Digitale Gesellschaft, BMI). Grundvoraussetzung erfolgreicher Digitalisierung ist ein schneller Zugang zum Internet und somit zu allen Online-Diensten. Eine Grundlage für die Digitalisierung im Land, aber vor allem auch für die Daseinsvorsorge ist eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur . Der Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur birgt insbesondere für ländliche Regionen große Chancen. So können die mit zukunftsfesten Bandbreiten einhergehenden Attraktivitätssteigerungen für Kommunen und Regionen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels abzumildern, wenn nicht gar durch den Zuzug junger Familien und der Ansiedlung innovativer , junger StartUps aufzufangen. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet die Verfügbarkeit hoher Bandbreiten die Möglichkeit auch in ländlichen Regionen Vorzüge zu genießen, wie sie sonst fast ausschließlich in Ballungszentren zu finden sind. Hierzu zählen eine zeitgemäße, ortsunabhängige Kommunikation, die Teilhabe an weltweitem Handel über das Internet oder der Kontakt zu Familienangehörigen und Freunden in der ganzen Welt. Für ältere Menschen können hohe Bandbreiten ein Baustein sein, um ein Leben selbst im hohen Alter in vertrauter Umgebung zu leben. Innovative, digitale und internetgestützte medizinische Versorgungssysteme helfen hierbei rund um die Uhr, auch wenn der Arzt nicht im selben Ort seine Praxis hat. Es ist das Ziel der Landesregierung, Rheinland-Pfalz bis 2018 flächendeckend mit 50 Mbit/s zu versorgen. Die Landesregierung hat mit der Next-Generation-Access-Strategie den weiteren Weg beschrieben und will die Dynamik im Ausbau beschleunigen. In den nächsten vier Jahren stehen dazu rund 55 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Diese werden um die Versteigerungserlöse im Zuge der Frequenzversteigerung der Digitalen Dividende II ergänzt. Die Landesregierung hat sich mit großem Erfolg für eine Teilhabe der Länder an den Versteigerungserlösen eingesetzt. Das Breitband- Kompetenzzentrum arbeitet mit den kommunalen Akteuren zusammen und liefert passgenaue Informationen und Beratung sowie zielorientierte Strukturierung der Ausbauvorhaben . Um die Netze auch für die sich stetig erhöhenden Datenmengen anspruchsvoller digitaler Angebote und Lösungen zu ertüchtigen, hat die Landesregierung eine Machbarkeitsstudie für 300 MBit/s und mehr in Auftrag gegeben. Schon jetzt verfügen einige Städte, aber auch Regionen in Rheinland – Pfalz über Übertragungsraten von 100 MBit/s und mehr. Die Landesregierung verweist ergänzend auf ihre Antworten zu den zahlreichen parlamentarischen Anfragen zu Breitbandstatus und Ausbauzielen in Rheinland-Pfalz (siehe dazu auch die Beantwortung der Fragen 65 bis 73). Für die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes ist es beispielsweise von essenzieller Bedeutung, schnell auf große Datenmengen zugreifen zu können, um wissenschaftliche Höchstleistungen zu erbringen. Das für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung stehende Hochgeschwindigkeitsnetz verfügt über eine innovative Struktur aus modernsten Dark-FiberGlasfaserkabeln , kombiniert mit eigenen leistungsfähigen Richtfunkstrecken als Zubringer und ist auf eine Kapazität von bis zu 120 GBit/s ausgebaut. Auch in weiteren Bereichen, wie beispielsweise der Digitalisierung von Kulturgut, ergeben sich große Chancen. Die elektronische Inventarisierung und digitale Archivierung der Objekte stärkt vor allem die Rolle der Museen, Bibliotheken und Archive als Orte der Bildung, der Wissensvermittlung und der Wissenschaft und eröffnet insbesondere der Forschung ein enormes Potenzial (siehe dazu auch Beantwortung der Frage 63). Museen im ländlichen Raum profitieren wiederum von der Digitalisierung der Bestände, da sie mit den neuen Möglichkeiten zum Informationsaustausch ihre räumliche Distanz zu Forschungseinrichtungen überwinden können. Bislang unbeachtete und reichhaltige Sammlungsbestände der kleinen, mittleren und ehrenamtlichen Museen können so zu einem neuen Fundus für die Forschung werden. Auch die zeitgleiche Nutzung von webbasierten Diensten und Online-Medien in Bildungseinrichtungen wird immer wichtiger und erfordert deren breitbandige Anbindung. Das amtliche Vermessungswesen ist ganzheitlich eine Staatsaufgabe mit hoheitlichem Charakter. Die Gewährleistungsfunktion sowie die Aktivierung der Gesellschaft durch den Staat bilden den Handlungsrahmen dafür, das gesamte Staatsgebiet mit seinen Geländeformen , Bodenbedeckungen, Objekten auf der Erdoberfläche sowie seinen geotopografischen Infrastrukturen anforderungsgerecht und insbesondere aktuell darzustellen. Mit „Rheinland-Pfalz in 3D“ steht z. B. der bundesweit einzigartige flächendeckende 3D-Viewer als frei zugängliches OnlineAngebot im Internet. Mit dreieinhalb Millionen 3D-Gebäuden ist Rheinland-Pfalz das erst Flächenland, das seine dreidimensionalen Geobasisdaten online veröffentlicht. Die digitalen Gebäudedaten in der dritten Dimension erfüllen gesellschaftliche Anforderungen, denn in ihnen verbirgt sich ein gewaltiges Nutzungspotenzial für Städte, Gemeinden und die Wirtschaft. Für Stadtplanung, Bürgerbeteiligung in Großprojekten, Wirtschaftsförderung, Hochwasser- und Katastrophenschutz oder Tourismus können die 3D-Daten ihre Wirkung voll entfalten. Auch in den Bereichen Energiewirtschaft, bei Versicherungen, im Immobilien- und Mobilfunksektor bringen die 3D-Gebäudedaten einen klaren Mehrwert. 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Studie „Zukunftspfade Digitales Deutschland 2020“ 1), die der IT-Planungsrat unter Beteiligung von Rheinland-Pfalz beauftragt hat, weist auf drei digitale Grundlagenthemen hin, die gestaltet werden sollen: 1. Digitale Infrastruktur, 2. Digitale Souveränität, 3. Digitale Daten- und Informationssicherheit. Hierfür müssen die erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Parallel zu der von der Landesregierung geförderten Entwicklung einer digitalen Souveränität auf allen Ebenen bedeutet das in vielen Bereichen der Verwaltung eine aktive Gestaltung der drei Grundlagenthemen. Das Vorhalten hoher IT-Sicherheitsstandards und eines hohen Datenschutzniveaus sind grundlegende Voraussetzungen für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in die digitalen Infrastrukturen eines Landes. Bei allen Vorteilen und Chancen der Digitalisierung hat die Landesregierung auch die Risiken und Gefahren im Blick. Sicherheit ist ein hohes Anliegen und die Landesregierung trägt dafür Sorge, auch im Netz. Die Digitalisierung wirft Fragen u. a. des Schutzes von Daten auf – sowohl im Sinne von Schutz vor Missbrauch von (u. a. persönlichen) Daten als auch der IT-Sicherheit (siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 79). Als Reaktion darauf wurden vom IT-Planungsrat IT-Sicherheitsleitlinien und auf Bundesebene das IT-Sicherheitsgesetz entwickelt. Außerdem wird seit Jahren in der Europäischen Union der Erlass einer Datenschutzverordnung erörtert. Am 15. Juni 2015 wurde auf der Ratstagung der Justizminister eine allgemeine Ausrichtung zur von der Kommission vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Gemeinsames Ziel ist eine endgültige Einigung bis Ende 2015. Die rheinland-pfälzische Landesregierung bezieht diese Erwägungen gleichberechtigt in alle ihre relevanten Vorhaben und Strategien ein. Dabei bieten Sicherheitsaspekte nicht nur Risiken für die Nutzung digitaler Technologien. Die Digitalisierung kann auch genutzt werden, um vor allem die Gefahrenabwehr und Prävention zu erhöhen. Die Landesregierung hat diese Vorteile beispielsweise durch das BKS-Portal.rlp (Brand- und Katastrophenschutz), die zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik (ZAVT), das Projekt „zentrales Einsatzleitsystem“ (ZELS) und den Digitalfunk genutzt. Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich einer rapiden technologischen Entwicklung, zunehmend komplexen, sich verändernden Strukturen und einem globalen Markt gegenüber. Die Landesregierung begleitet die technologische Entwicklung auch aus Verbraucher- und Datenschutzsicht. Es ist von zentraler Bedeutung, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Chancen und Risiken der Nutzung digitaler Angebote zu informieren und sie zu einem kompetenten und selbstbewussten Umgang zu befähigen. Beispielsweise zeigt sich gerade bei der älteren Generation, dass Unklarheiten über die Nutzung und Sicherheit von Internetangeboten immer noch ein Hinderungsgrund für die Partizipation am Internet sein können. Auch Kinder und Jugendliche bedürfen der altersgerechten Unterstützung. Die Landesregierung fördert daher Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote u. a. für bestimmte Zielgruppen (siehe auch Beantwortung der Fragen 8, 30 und 31). Im „Verbraucherdialog“, zuletzt zum Thema Mobile Payment und aktuell zu Smart Home, führt die Landesregierung Expertinnen und Experten aus Verbraucher- und Datenschutz, Wirtschaft und Wissenschaft zusammen, mit dem Ziel, Anbieter für eine verbraucher - und datenschutzfreundliche Angebotsgestaltung zu sensibilisieren und Verbraucherinnen und Verbraucher mit Rat und Tat bei der Digitalisierung zu unterstützen. Dabei gilt das Interesse, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Angesichts der sich ausweitenden Nutzung der neuen Medien und des Internets gewinnen die Fragen des souveränen Umgangs und eines effektiven Schutzes von Kindern und Heranwachsenden an Bedeutung. Deshalb ist die Landesregierung auch aktiv, um die Internetkompetenz zu erweitern und Cybermobbing wirkungsvoll entgegenzutreten. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Bereich der schulischen Bildung. Je früher das Bewusstsein für die Gefahren und Auswirkungen von Cybermobbing geweckt und Präventionsund Abwehrstrategien vermittelt werden, umso besser gelingt es, kriminellen Bestrebungen den Boden zu entziehen (siehe dazu Beantwortung der Frage 37 – Maßnahmen im Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“). Das Internet sowie die damit verbundenen Programme und mobilen Endgeräte bieten enorme Potenziale für individualisiertes und kooperatives Lernen, unterstützen die inklusive Bildung und verbessern die Chancengerechtigkeit. Um diese Potenziale zu nutzen, ist eine umfassende und fachübergreifende Förderung der Medienkompetenz notwendig; ebenso müssen Online-Lehren und -Lernen sowie die Nutzung digitaler Lehr- und Lernmittel zum festen Bestandteil an jeder Schule werden. Da gesellschaftliche Teilhabe, Partizipation und berufliche Qualifikation auf Kenntnissen und Fähigkeiten der digitalen Medien und ihrer Strukturen gründen und für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft Information, Wissen und Bildung eine immer bedeutendere Rolle spielen, hat die Landesregierung das 10-Punkte-Programm „Medienkompetenz macht Schule“ entwickelt. Aufgrund der technologischen sowie jugend-, arbeitsmarkt-, gesellschafts- und bildungspolitischen Veränderungen kommt der Förderung von Medienkompetenz eine entscheidende Bedeutung zu. Bedenkt man, wie rasch sich Handy und Internet in allen Bereichen der Gesellschaft ausgebreitet haben, so ist Medienkompetenz die entscheidende Grundlage lebenslangen Lernens. Handlungsfelder im Bereich der schulischen Bildung sind Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung, Unterrichtsentwicklung, digitale Lehr- und Lerninfrastruktur sowie präventiver Jugendmedienschutz. 9 1) Oktober 2013, http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2013/Studie%20Digitales%20Deutschland.html Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung entstehen neue Möglichkeiten der (didaktischen) Gestaltung von Kursen – im Hinblick auf das Format und die Bildungsinhalte. Digitale Lernformen ermöglichen ortsunabhängiges und zeitlich flexibles Lernen. Dadurch bieten sie die Chance, neue Zielgruppen für die Weiterbildung zu gewinnen. Gleichzeitig dürfen jedoch andere Bevölkerungsgruppen nicht aufgrund technischer Ausstattung oder technischer Fertigkeiten von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden (siehe dazu Beantwortung der Fragen 8, 31, 48, 52). Die Hochschulen nutzen digitale Technologien als Mittel zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Lehre. Mediengestützte Lehr- und Lernformate ergänzen und erweitern die klassische Präsenzlehre. Innovative Lehr- und Lernszenarien nutzen die sich verändernden Möglichkeiten der Information, Kommunikation und Vernetzung. Sie können dazu beitragen, der wachsenden Heterogenität der Studierenden zu begegnen und bieten Chancen, die Öffnung und Durchlässigkeit der Hochschulen für neue Zielgruppen weiter voranzutreiben. Im Verwaltungsbereich bietet die Digitalisierung Chancen, die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und anderer Adressaten mit Landesbehörden und Kommunen zu vereinfachen und zu beschleunigen. In der öffentlichen Verwaltung wird eine noch stärkere Serviceorientierung für Bürgerinnen und Bürger angestrebt. Wartezeiten werden verkürzt und Amtswege entfallen. E-Government aus Rheinland-Pfalz wurde in den letzten Jahren mehrfach preisgekrönt. Mehrere bundesweite Auszeichnungen wurden an Rheinland-Pfalz vergeben, wie beispielsweise im Jahr 2011 der Innovationspreis des Deutschen Beamtenbundes (dbb) für das Projekt „SAFER“ (Ausbildungssimulator der Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Schule (LFKS) des Landes Rheinland-Pfalz), im Jahr 2012 der Project Excellence Award „Peak of Competence“ der Deutschen Gesellschaft für Projektmanagement für das Projekt „Einführung des Digitalfunks für die BOS“ sowie der Innovationspreis des Deutschen Beamtenbundes (dbb) für das Projekt „Prozessdatenbeschleuniger (P23R)“. Im Jahr 2013 erfolgte zudem die Zertifizierung der Polizei-Cloud und des RLPNetzes insgesamt durch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Des Weiteren wurde Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 mit dem 1. Preis im eGovernment-Wettbewerb für die 115-App in der Kategorie „Bester Beitrag zur Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS)“ ausgezeichnet, zudem erhielt Frau Staatssekretärin Heike Raab den eGovernment Leadership Award für „unermüdlichen Einsatz bei der Transformation zur IT-basierten Verwaltung“. Im Jahr 2015 wurde EXTRAPOL , die Informations-, Wissens- und Zusammenarbeitsplattform der Polizei RLP mit dem Sonderpreis des Behörden-Spiegels für Wissens-management ausgezeichnet. Des Weiteren gewann der Landesbetrieb Daten und Information einen Preis im eGovernmentWettbewerb für „Cloud RLP“ in der Kategorie „Agilste IT-Architektur”. Das Projekt „Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen “ für die Metropolregion Rhein-Neckar wurde zudem mit dem Innovationspreis des Deutschen Beamtenbundes (dbb), gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen, ausgezeichnet. Insgesamt sind dies Ergebnisse, auf die die Landesregierung stolz ist. Die Digitalisierung wird als Chance zur Verwaltungsmodernisierung genutzt, indem beispielsweise die elektronische Aktenführung und Cloud-Services in der Landesverwaltung eingeführt werden sollen, um Geschäftsprozesse zu optimieren und damit auch die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung zu verbessern, einen Qualitätszuwachs bei der Aufgabenerledigung zu bewirken und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu erhöhen. Durch den Breitbandausbau können die Angebote der Verwaltung überall in Rheinland-Pfalz von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen effizient genutzt werden. Hierzu zählen eine Reihe von Bürger-Online Diensten, eID-Services (Verwaltungsdienste unter Einbeziehung der elektronischen Identifikation) und Fachverfahren, die mittels des neuen Personalausweises in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden können. Derzeit existieren in Rheinland-Pfalz folgende Serviceangebote: Kfz-Abmeldung, Ausstellung eines Führungszeugnisses, Ausstellen einer Meldebescheinigung, Ausstellen einer Aufenthaltsbescheinigung, Einrichten einer Übermittlungssperre , Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Beurkundungen im Personenstandswesen. Durch digitale bürger- und wirtschaftsnahe Services der Verwaltung (E-Government) wird die Transparenz und Teilhabe erleichtert. Beispielhafte Projekte sind das RLP-Portal als digitale Tür zur Landes- und Kommunalverwaltung, das Geoportal-rlp, BürgerOnline -Dienste (umfassender Informationsservice über Verwaltungsleistungen), das zentrale telefonische Beratungsangebot oder die Online-Beantragung von Fördermitteln für landwirtschaftliche Betriebe. Mit dem Projekt „Unterschrift unterwegs“, das die Ministerpräsidentin auf der diesjährigen CeBIT einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt hat, soll es ermöglicht werden, mit dem Smartphone von jedem beliebigen Ort rechtssichere und verbindliche Unterschriften zu leisten (siehe dazu auch Beantwortung der Frage 34). Eine besondere Informationsplattform und Servicedienstleistung stellt das Rheinland-Pfalz-Portal, zu finden unter der Internetadresse http://portal.rheinland-pfalz.de, dar. Sämtliche Informationen der rheinland-pfälzischen Verwaltung, des sozialen Lebens der Kommunen und des Landes werden auf einer einzigen Suchplattform gebündelt und mit nur einem Klick verfügbar gemacht. Das Rheinland-Pfalz-Portal hält dazu in einer zentralen Suchdatenbank alle Inhalte vor, die die Verwaltung auf ihren Internetseiten veröffentlicht hat. Zusätzlich dazu sind an das Portal noch ein Zuständigkeitsfinder sowie das Open-Government-Data-Portal angeschlossen. Mit einer einzigen Suchanfrage lassen sich alle diese Inhalte durchsuchen und sind somit unmittelbar verfügbar. Rheinland-Pfalz strebt ein flächendeckendes Angebot der einheitlichen Behördenrufnummer an. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung soll gemäß dem Strategiepapier zur Weiterentwicklung der einheitlichen Behördennummer 115 die Leistungstiefe des 115-Services zukünftig ausgebaut und zusätzliche Zugangskanäle für die Kunden der 115 geschaffen werden. Rheinland-Pfalz unterstützt die Absicht, die Idee der einheitlichen Behördennummer 115 ins Internet zu übertragen und sie somit multikanalfähig zu machen. Bereits jetzt werden 115-Leistungsinformationen größtenteils parallel zur 115 u. a. über Internetauftritte und WebPortale , der Öffentlichkeit in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Das Land betreibt in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden das E-Government Verfahren „Gewerbe-Online“. Im Rahmen dieses Verfahrens werden alle Gewerbean-, -ab- und ummeldungen elektronisch gesammelt, die Wirtschaftszweige im Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz signiert und anschließend an die Datennutzer weitergeleitet. Gewerbe-Online verbindet somit rund 320 Verwaltungen und findet bei allen Beteiligten hohe Akzeptanz. Der Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunikation und Transaktion im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren. Von der Veröffentlichung der Bekanntmachung und ihrer Weiterleitung an Submissionsanzeiger und Veröffentlichungsplattformen , über die Bereitstellung der Vergabeunterlagen und die Bieterkommunikation, bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe werden die öffentlichen Ausschreibungen über den Vergabemarktplatz rechtskonform, revisionssicher und digital abgewickelt. Mit Stand von Juni 2015 sind nahezu 20 000 vornehmlich rheinland-pfälzische kleine und mittelständische Unternehmen auf dem Vergabemarktplatz registriert. Dabei ist eine kontinuierliche Unternehmens-Neuregistrierung zu verzeichnen. Über 12 000 Ausschreibungen wurden seit seinem Bestehen über den Vergabemarktplatz veröffentlicht. Mit RAUM+Monitor verfügt das Land Rheinland-Pfalz über ein internetgestütztes Erfassungs- und Bewertungssystem vorhandener Siedlungsflächenpotenziale mit dem Ziel, vor der Erschließung neuer Baugebiete zunächst die innerörtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Damit werden die wertvollen natürlichen Böden im Außenbereich geschont und die Ortsmitten gestärkt. Derzeit wird die Erweiterung durch ein digitales Gebäudekataster, u. a. zur Erfassung von Gebäudeleerständen, getestet. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Kommunen in dem Ziel die Kommunikation zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Flüchtlingen zu vereinfachen. Das Modellprojekt „Virtueller Dolmetscherpool“ entwickelt und prüft Ansätze, wie im Verwaltungsalltag Sprachbarrieren zwischen Verwaltungsmitarbeitern und Flüchtlingen auf professionelle Weise überwunden werden können. Die Städte Landau und Kaiserslautern sowie die Landkreise Kaiserslautern, Ahrweiler und Mayen-Koblenz sowie die Verbandsgemeinde Freinsheim wurden als Projektpartner aufgenommen. Die teilnehmenden Kommunen können kostenfrei per Telefon oder Videotelefonie auf ausgebildete Dolmetscher zugreifen, die in Sachen Neutralität, Qualität und Datenschutz höchsten Ansprüchen gerecht werden. Aktuelle und valide Daten sind für die Arbeit des Naturschutzes unerlässlich. Das Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz (LANIS) enthält Geofachdaten des Naturschutzes entsprechend den europäischen Standards. Hierzu gehören z. B. Daten über Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope sowie Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten. Diese Daten stehen Landwirtinnen und Landwirten, Planerinnen und Planern, Kommunen, Unternehmen, Verbänden und der Bevölkerung zur Verfügung und werden intensiv genutzt. Um für die staatlichen und kommunalen Einrichtungen statistisch belastbare Ergebnisse zu erhalten, müssen die vorhandenen Geofachdaten laufend und zeitnah aktualisiert werden. Dazu nutzt die Naturschutzverwaltung sowohl den Blick von „oben“ anhand von Fernerkundungsdaten als auch die Einbindung der Bevölkerung wie beim ArtenFinder Projekt. Das ArtenFinder Projekt ist das erste citizen science Projekt seiner Art in Deutschland, bei dem die Bevölkerung und Naturschutzverbände unmittelbar mit Behörden zusammenarbeiten und validierte Daten für die Behörden erzeugen. In wenigen Jahren wurden dadurch mehr als 200 000 Daten kostenlos bereitgestellt, die ein immer schärferes Bild der Realität erzeugen, ob Arten tatsächlich vorkommen oder nicht. Ein rheinland-pfälzisches E-Government-Gesetz (EGovG-RP) wird die Basis für die elektronischen Verwaltungsverfahren auf Landesund kommunaler Ebene bilden. Dies entspricht der Erwartung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen und stellt sicher, dass auch künftig in dünner besiedelten Räumen eine ausreichende Verwaltungsinfrastruktur angeboten werden kann. Der Ministerrat hat in der Sitzung am 20. April 2015 im Grundsatz bereits ein Eckpunktepapier beschlossen, in dem wesentliche inhaltliche Regelungen eines künftigen EGovG-RP beschrieben werden. Die Eckpunkte werden gegenwärtig mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Auf der Grundlage des Eckpunktepapiers und den Ergebnissen der Diskussion mit der kommunalen Seite wird dann der Gesetzentwurf erarbeitet. Mit dem Landestransparenzgesetz – der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung (Landtagsdrucksache 16/5173) wurde am 1. Juli 2015 erstmalig im Landtag beraten – soll unter Ausnutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen ausgebaut werden. Voraussetzung dafür sind leicht zugängliche, aktuelle und fundierte Informationen über das staatliche Handeln. Mit dem Landestransparenzgesetz wird deshalb der Zugang zu amtlichen Informationen umfassend erweitert werden bei gleichzeitiger Beachtung des Schutzes berechtigter öffentlicher und privater Interessen. Hierzu wird eine webbasierte elektronische Plattform, die Transparenz-Plattform, geschaffen. Auf dieser Plattform wird die Verwaltung zahlreiche Informationen von Amts wegen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitstellen, ohne dass es hierzu noch eines Antrags oder der Darlegung eines spezifischen Interesses bedarf. Die Digitalisierung bietet im Übrigen die Chance, als Unterstützung zu klassischen Beteiligungsverfahren weiteren Zielgruppen die Partizipation an wichtigen (politischen) Entscheidungen zu ermöglichen. Damit können Anregungen in den weiteren Entscheidungsprozess einbezogen werden, die ansonsten nicht bekannt geworden wären. Diese Erfahrung konnte gerade im Zusammenhang mit dem Beteiligungsverfahren zum Landestransparenzgesetz gemacht werden, bei dem aus eingegangenen Anregungen heraus noch Anpassungen am Gesetz vorgenommen werden konnten (siehe Beantwortung der Fragen 32 und 33). 11 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Digitalisierung und die Energiewende sind Innovationstreiber. Die Energiewende beschleunigt den digitalen Innovationsprozess , denn die Energiewende wird nicht nur durch die Errichtung sauberer Erzeugungsanlagen vorangetrieben. Innovative Strategien und Projektlösungen für ein intelligentes Lastmanagement bewirken gleichzeitig einen umfassenden Umbau und die Anpassung der Netzinfrastruktur. Die Stromnetze werden zu „Smart Grids“ und damit zu intelligenten Netzwerken mit vielseitigen Anwendungsbereichen. Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch effizientes Nutzungsverhalten und die Integration moderner Kommunikationssysteme (z. B. Smart Homes) ihr Nachfrageverhalten zunehmend anpassen. So können Energieerzeugung und Verbrauch optimal aufeinander abgestimmt werden. Durch die Unterstützung zahlreicher Projekte dezentraler Energieversorgung, wie Anlagen zur dezentralen Energiespeicherung, die Errichtung von „Smart Grids“ sowie virtuelle Kraftwerke , fördert die Landesregierung aktiv und frühzeitig den Aufbau einer verlässlichen und modernen Energieinfrastruktur und damit auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz. Die „Intelligenten Netze“, als digitale Kommunikationswege bilden einen wesentlichen Beitrag in der Ergänzung der klassischen Infrastruktur und gewinnen stetig an Bedeutung. Der im Rahmen des „Verbundprojekts Westeifel“ vorgesehene Bau einer 80 km langen, unterirdischen Infrastrukturtrasse für eine Wasserleitung, Stromleitungen (20 kV und 100 kV), Leitungen für Bio- und Erdgas sowie Glasfaserkabel zur Breitbandnutzung, schafft für das Projektgebiet von 2 000 km² und 245 000 Einwohner hervorragende Voraussetzungen, um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu halten. Insbesondere die Glasfaserverlegung schafft neben der Breitbandversorgung von 27 000 Haushalten die Voraussetzung, die wichtigsten Stromverbraucher und die Stromerzeugung aus der in der Eifel reichlich vorhandenen regenerativen Energie so zu steuern, dass ein regionaler Energieabgleich möglich wird. Das Land Rheinland-Pfalz bietet attraktive Urlaubsdestinationen. Durch die Digitalisierung im Tourismusbereich werden Inspiration und Information über das Erlebnis vor Ort virtuell bereitgestellt. Die digitale Entwicklung ermöglicht kreative Lösungen vor allem in Kommunikation und Vertrieb, sodass auch kleinere Angebote oder Regionen wahrnehmbar werden können. Digitale Plattformen erleichtern es zudem, touristische Produkte zu personalisieren und dem Gast direkt zur Verfügung zu stellen. Ein sehr wichtiges Handlungsfeld im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist der gesamte Gesundheitsbereich. Hier bietet die Digitalisierung erhebliches Potenzial zur Optimierung der Prozesse, zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung und für Qualitätsverbesserungen zu Gunsten der Patientinnen und Patienten, etwa im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Digitalisierung von Daten im Gesundheitswesen ist in Deutschland bereits weit fortgeschritten. Für die technischen Voraussetzungen der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen ist die Gesellschaft für Telematik – die Gematik – zuständig. Die Gematik ist eine GmbH, deren Gesellschafter die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger im deutschen Gesundheitswesen sind. Wesentliche Aufgaben der Gematik bestehen darin, die elektronische Gesundheitskarte für Anwendungen wie die Speicherung von Notfalldaten oder die Arzneimitteltherapiesicherheit nutzbar zu machen und die hierfür erforderliche Telematikinfrastruktur (etwa den Einsatz sicherer Verschlüsselungstechniken, den Aufbau und Betrieb einer public key Infrastruktur und Zugangsmöglichkeiten wie den elektronischen Arztausweis und die elektronische Gesundheitskarte) sicherzustellen. Neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen gilt es, die sektorenübergreifende Vernetzung der ungefähr 200 unterschiedlichen IT-Systeme im Gesundheitswesen sicherzustellen. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet der Aufbau eines Interoperabilitätsverzeichnisses , wie es der sich im parlamentarischen Verfahren befindliche Bundesgesetzentwurf über die „Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ vorsieht. Hierdurch werden Transparenz und die Möglichkeit geschaffen , dass die IT-Systeme im Gesundheitswesen besser untereinander kommunizieren können. Die Einführung von Anwendungen der Telematik im Gesundheitswesen muss sich jedoch konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten und der Akteure im Gesundheitswesen orientieren und nicht allein am technisch Machbaren. Als wesentliches Handlungsfeld sieht die Landesregierung daher die Identifizierung von Anwendungsbereichen, die Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer bei ihren Aufgaben unterstützen und die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Regelversorgung sicherstellen. In Flächenländern sind hierbei die Einsatzmöglichkeiten telemedizinischer Verfahren, etwa der Telekonsultation von besonderer Bedeutung. Rheinland-Pfalz hat die Beteiligung der Länder am Aufbau einer Telematikinfrastruktur im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens zum Schwerpunktthema der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz gemacht und einen einstimmigen Beschluss erwirkt, der u. a. die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorsieht, die mit der Erarbeitung einer Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur unter Beteiligung der Länder beauftragt wird. Die Digitalisierung von Gesundheitsdaten ermöglicht den flächendeckenden und sektorenübergreifenden Einsatz von telemedizinischen Anwendungen im häuslichen Umfeld, der ambulanten und stationären Versorgung, der Rehabilitation und auch im Pflegebereich sowie den notwendigen Austausch von Behandlungs- und Verwaltungsdaten. Die Landesregierung legt dabei großen Wert darauf, dass die Datenschutzbestimmungen sorgsam eingehalten werden. Insbesondere für ältere Menschen in ländlichen Regionen wird damit der Zugang zu den erforderlichen Versorgungsangeboten ermöglicht. Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer werden durch die Möglichkeiten der Digitalisierung in sicheren und (daten-)geschützten Netzwerken unterstützt. Die Reduzierung von Verwaltungs- und Dokumentationsarbeiten schafft Freiräume, die der Arzt-Patienten-Beziehung zugute kommt. 12 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Qualitätssteigerung durch verbesserte innerärztliche Kommunikation und erhöhte Versorgungsgerechtigkeit ist ein wesentliches Ziel von Telemedizin in Rheinland-Pfalz. Zudem können telemedizinische Verfahren Versorgungslücken beseitigen oder mit dazu beitragen, dass diese gar nicht erst entstehen. Die qualitätssteigernden Effekte telemedizinischer Patientenversorgung lassen sich bereits heute in verschiedenen sogenannten Telekonsilverfahren, wie beispielsweise der Teleradiologie, beobachten. Auch im Bereich der Notfallversorgung, z. B. der Akutversorgung von Schlaganfallpatienten, wird durch Telekonsile eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten unabhängig vom Wohnort angeboten. Bei chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise der Herzinsuffizienz , wird durch Telemonitoring von Vitalparametern eine kontinuierliche Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet. Beispielhaft hierfür ist das Projekt E.He.R. (Etablierung eines Versorgungskonzepts für Patienten mit Herzinsuffizienz und Herzrhythmusstörungen in Rheinland-Pfalz) zur Verbesserung der Versorgung von Herzinsuffizienz-Patienten, das von der Landesregierung gefördert wird. Dekompensationen können frühzeitig entdeckt und ihnen entsprechend gegengesteuert werden. Die positiven Ergebnisse bestätigen den Nutzen und die technische Machbarkeit der Telemedizin, die Konformität mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie eine hohe Zufriedenheit und Akzeptanz aufseiten der Patientinnen und Patienten. Basis der telemedizinischen Versorgung ist die enge sektorübergreifende Zusammenarbeit von Hausärzten, kardiologischen Facharztpraxen und Kliniken. Es gilt neue Konzepte für ein Leben im Alter zu entwickeln, die es älteren oder kranken Menschen ermöglicht, trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause zu führen und ihnen so ihre Lebensqualität zu erhalten. Dies ist mit technischen Assistenzsystemen möglich, die Menschen in ihrem Alltag unterstützen, ihre Sicherheit erhöhen und die Kommunikation mit ihrem sozialen Umfeld fördern. Innovative Anwendungen des Ambient Assisted Living (AAL) – Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben – vernetzen insbesondere medizinische Dienstleistungen und Pflegeleistungen. Interdisziplinäre, innovative Lösungen für die ambulante Versorgung älterer Menschen werden entwickelt. Die Informations- und Kommunikationstechnik ist eine Schlüsselkomponente von AAL. AAL ist jedoch noch weit davon entfernt, eine Routineanwendung zu sein. Eine wichtige Komponente des AAL ist das „intelligente“ Haus oder die „intelligente“ Wohnung, was die Versorgung und Unterstützung der Bewohner sowie verlässliche Kommunikationsstrukturen schafft, sodass trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein längerer, selbstbestimmter Verbleib zu Hause möglich ist. Die Technik dient dem Menschen und nicht umgekehrt. Die Technik soll und kann nicht den (pflegenden) Menschen ersetzen. Durch wichtige Komponenten häuslicher Umgebungsintelligenz wie Sensoren, die mit Computern verbunden sind, die die ermittelten Umgebungsinformationen auswerten, kann die Arbeit der medizinischen und pflegerischen Kräfte wirkungsvoll unterstützt werden. Das Landesleitprojekt der Initiative Gesundheitswirtschaft „Kooperationsnetzwerk ambulante Pflege“ sowie die darauf aufbauenden Projekte zu „SUSI TD – Sicherheit und Unterstützung für Senioren durch Integration von Technik und Dienstleistung“ erprobten ein Angebot von technischen Versorgungsangeboten und sozial-pflegerischen Dienstleistungen. Durch diese Verknüpfung von technologischen , pflegewissenschaftlichen und sozialökonomischen Ansätzen wurde eine Grundlage für ein flächendeckendes Versorgungsangebot im Bereich AAL geschaffen. Elektronische Gesundheitsdienste bieten erhebliche Innovationsfortschritte und Beschäftigungschancen in der Gesundheitswirtschaft . Sie eröffnen Potenziale der Produktivitätssteigerungen bei gesundheitswirtschaftlichen Dienstleistungen, der Entwicklung von Märkten im IKT-Sektor, verbesserte Chancen beim Export personenbezogener Dienstleistungen und können damit neben einer guten medizinischen Versorgung maßgeblich zu mehr Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beitragen. Digitale Innovation in den Bereichen der Pharmaindustrie, der Biotechnologie und der Medizintechnik bedeutet somit nicht nur die Entwicklung und Einführung neuer Produkte, Prozesse und Strukturen sondern einen grundsätzlichen Perspektivwechsel. Im Bereich der Finanzverwaltung wird bereits seit den 90er Jahren die elektronische Abgabe von Steuererklärungen unterstützt und ständig weiterentwickelt. Mit ElsterFormular werden den Steuerbürgern alle Steuerformulare in digitaler Form zur OfflineBearbeitung auf dem privaten Rechner zur Verfügung gestellt. Daneben besteht mit dem ElsterOnline-Portal auch die Möglichkeit die meisten Steuerbelange (z. B. Abgabe von Steuererklärungen) online zu erledigen. Der Ausbau des ElsterOnline-Portals wird Schritt für Schritt erweitert und somit der digitale Leistungsumfang optimiert. Das ElsterOnline-Portal dient der Finanzverwaltung dabei als strategisches Produkt für die Datenkommunikation mit Bürgern, Unternehmen und Verwaltungen. Dabei ist ein primäres Ziel, zukünftig möglichst alle steuerlich relevanten Vorgänge elektronisch verarbeitbar zu übertragen. Zuletzt wurde als Serviceangebot die vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabrufverfahren) zur Verfügung gestellt, welche für die Jahre ab 2012 das Erstellen der Einkommensteuererklärung erleichtert. Dazu werden die zur einzelnen Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten/Belege zur automatischen Ausfüllung der Steuererklärung bereitgestellt. Bei allen digitalisierten Vorgängen der Steuerverwaltung hat der Schutz der persönlichen Daten (Wahrung des Steuergeheimnisses) oberste Priorität. 3. Welche konkreten, messbaren Wachstumseffekte hat die digitale Transformation für das Bundesland? Wachstumseffekte treten beim klassischen Mittelstand und der Industrie ein. Die digitale Transformation schlägt sich u. a. in der Zahl der Gründungen in wirtschaftsnahen Dienstleistungen und Freien Berufen nieder. Nach Informationen des Statistischen Landesamtes wurden im ersten Quartal 2015 mehr Betriebe gegründet, bei denen sich aufgrund ihrer Rechtsform oder voraussichtlichen Beschäftigtenzahl eine größere wirtschaftliche Relevanz vermuten lässt. 13 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Den höchsten Anteil an den Betriebsgründungen hatte mit 24 % traditionell der Bereich „Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“. Es folgten das Baugewerbe mit einem Anteil von 16 %, das Gastgewerbe mit 10 % sowie die „Sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ und der Bereich der „Freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ mit jeweils knapp 9 %. Eine Branche, die den digitalen Wandel in vielen Bereichen vollzogen hat, Impulse setzt und neue Geschäftsmodelle etabliert, ist die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die umsatzstärksten Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2013 die Software- und Games-Industrie mit 21 %, der Pressemarkt mit 19 % und die Designwirtschaft mit 18 %. In Bezug auf die Beschäftigungsverteilung in der Branche entfiel im Jahr 2014 mit 34 % der größte Anteil auf die Software-/Games-Industrie, was entsprechend als Indikator für Effekte der Digitalisierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft gewertet werden kann. Gegenüber dem Jahr 2012 stellt dies einen Anstieg in Höhe von 506 Personen bzw. 5 % dar. Die abschließende Quantifizierung der Wachstumseffekte der digitalen Transformation, d. h. die Messung von Veränderungen des Bruttoinlandsprodukts aufgrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft, ist weder für die Bundes- noch für die Landesebene möglich. Die digitale Transformation wirkt auf das Wirtschaftswachstum zum einen in Form einer höheren Produktivität ein. Eine exakte Zuordnung der allgemeinen Produktivitätssteigerungen der Wirtschaft zur digitalen Transformation ist statistisch aber nicht möglich. Zum anderen führt die digitale Transformation über das Entstehen neuer Geschäftsfelder zu Wirtschaftswachstum. Auch hier ist eine vollständige Quantifizierung dieses Effekts im Rahmen der amtlichen Statistik nicht möglich. 4. Wie soll dabei die Sicherheit bei der Anwendung erhöht werden? Die Herstellung von Informationstechnik-Sicherheit ist eine vielschichtige Aufgabe. Im Rahmen der Zertifizierung des Betriebs des rlp-Netzes nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz wurden sämtliche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geforderten Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die fortschreitende Digitalisierung in Rheinland-Pfalz auf einer sicheren, strukturierten Basis aufgebaut wird. Sichere Kommunikation über ein geschütztes rlp-Netz ist die Grundvoraussetzung für darauf basierende moderne Anwendungen. Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) widmet sich neben dem Betrieb des rlp-Netzes auch nachfolgenden Themen: – Sicherheit bei der Entwicklung von Anwendungen, – Sicherheit bei dem Betrieb von Anwendungen, – Sicherheit bei der Kommunikation zwischen Anwendungen, – Sicherheit bei der Kommunikation mit Anwendungen, – Einhaltung der Compliance-Regeln (die Kombination von technischen und organisatorischen Aspekten zum Einhalten der gesetzlichen Vorgaben). Eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus wird auch dadurch erreicht, dass – zusätzlich zu organisatorischen Maßnahmen – auch einige einfache aber zwingend notwendige technische Maßnahmen umgesetzt werden: – Betriebssystem aktuell halten, – Virenscanner einsetzen und aktuell halten, – Anwendungsprogramme richtig konfigurieren und aktuell halten, – sichere Passwörter verwenden, – nicht mit Administratorrechten arbeiten, – Software und Daten aus sicheren Quellen verwenden, – Rechner vor unberechtigtem Zugriff schützen, – keine zweifelhaften E-Mails bearbeiten oder beantworten, – sensible Informationen nicht leichtfertig preisgeben, – nicht benötigte Dienste deaktivieren, – Daten/System sichern. Dazu gibt die Kopfstelle des CERT-rlp (Computer-Emergency-Response-Team) im LDI im Auftrag der Landesregierung regelmäßig Empfehlungen heraus und stellt diese auch auf der zentralen IT-Sicherheitsplattform zur Verfügung. Zudem wird technische Sicherheit heute durch den Einsatz von IT-Produkten mit integrierten Sicherheitsmerkmalen befördert, die im LDI zentral im Einsatz sind. Firewalls, Intrusion Detection Systeme, Virenschutz, Passwort-Verwendung, Erstellen von Backups, Spamfilter und das regelmäßige Verwenden von Patches und Updates für Software ist in Rheinland-Pfalz gemäß der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Standard. Im Rahmen dieses Standards ergeben sich zusätzlich folgende im LDl umgesetzte organisatorische Maßnahmen: – Awareness schaffen über die (potenziellen) IT-Risiken und Sensibilisierung in Bezug auf Verantwortung („IT-Sicherheit als Chefsache “), – Awareness schaffen für die zu schützenden Werte und Daten, – leicht verständliche und sprachlich niederschwellige Informationen in Onlinetests anbieten, – Anbieten von Informationen und Orientierungshilfen über eine Sicherheitsplattform, – bundesweiter Dialog aller Akteure im Rahmen der CERT-Organisation. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Informationssicherheit der zentralen IT-Infrastrukturen der Landesverwaltung wird bereits jetzt schon auf hohem Niveau gewährleistet. Gemäß Ministerratsbeschluss vom 13. Mai 2014 ist in der Landesverwaltung der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Standard anzuwenden. Im Jahr 2011 hat die Landesregierung eine ressortübergreifende „Notfallgruppe“, ein Computer-Emergency-Response-Team (CERT), in der Landesverwaltung eingerichtet. Dieses CERT-rlp, bestehend aus einer Kopfstelle im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) und den IT-Sicherheitsbeauftragten der Ressorts, ist zentrale Anlaufstelle für Fragen der Informationssicherheit in der Landesverwaltung und ermöglicht ein fachlich fundiertes, dienststellenübergreifendes Reagieren auf Sicherheitsvorfälle. Durch die Beobachtung neuer Entwicklungen im Informationssicherheitsumfeld, der Kooperation mit anderen Teams im CERT-Verbund und im Verwaltungs-CERT-Verbund sowie der Verteilung von relevanten Informationen über aktuelle Sicherheitsprobleme an die Landesverwaltung können mithilfe des CERT-rlp Probleme früher erkannt und Sicherheitsvorfälle in der Landesverwaltung vermieden werden. Das CERT-rlp ist ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung, an dem sich andere Länder beim Aufbau ihres eigenen Landes-CERT orientieren. Da die Sensibilisierung der IT-Nutzer eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung eines angemessenen Informationssicherheitsniveaus ist, stellt die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung auf einer landesweiten Informationsplattform aktuelle Meldungen und Hinweise bereit. Die zentral gepflegte Plattform wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Auch die Kommunen in Rheinland-Pfalz haben seit dem Jahr 2012 Zugriff auf die von der Landesregierung in die zentrale Informationsplattform eingestellten Beiträge. Zur Bereitstellung kommunal-spezifischer Informationssicherheitsinformationen wurde die Informationsplattform der Landesverwaltung Ende des Jahres 2014 um einen zusätzlichen Auftritt für die Kommunen in Rheinland -Pfalz erweitert. Zudem wird im Jahr 2015 zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung eine Großveranstaltung mit Hacking-Demo („Die Hacker kommen“) durchgeführt werden. Da Informationssicherheit nicht an den Landesgrenzen aufhören darf, engagiert sich die Landesregierung zu diesem Thema u. a. im länderübergreifenden IT-Planungsrat. In einem gemeinsamen Beschluss im Jahr 2013 wurden in einer verbindlichen Leitlinie Mindestsicherheitsanforderungen für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder auf Basis des IT-Grundschutzes des BSI festgeschrieben. Diese Leitlinie wird derzeit in der Landesverwaltung umgesetzt und unter Mitarbeit der Landesregierung im IT-Planungsrat weiterentwickelt. Das prozessorientierte Zusammenwirken über Verwaltungsgrenzen und föderale Ebenen hinweg macht es darüber hinaus erforderlich, vergleichbare Informationssicherheitsniveaus auch für kommunale Kommunikationsstrukturen zu etablieren. In einem von der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz gemeinsam in 2014 aufgesetzten Projekt soll die Informationssicherheit in den Kommunen in Rheinland-Pfalz im Sinne der Vorgaben der Informationssicherheitsleitlinie des IT-Planungsrats verbessert werden. Das Projekt wird bezuschusst aus Landesmitteln und hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das in 2015 auf den Weg gebrachte IT-Sicherheitsgesetz gibt nunmehr auch den Betreibern „Kritischer Infrastrukturen“ einen regulatorischen Rahmen vor und verpflichtet diese, ein Mindestsicherheitsniveau zu etablieren und Informationssicherheitsvorfälle zentral zu melden. Die Landesregierung ist in diesen Prozess involviert und wird an der Erarbeitung der diesbezüglichen Rechtsverordnung mitwirken. 6. Was kann die Landesebene aus Sicht der Landesregierung im Digitalisierungspro zess von anderen Nationen, Ländern und Bundesländern  konkret lernen und adaptieren?  Der Digitalisierungsprozess schreitet in den Ländern mit unterschiedlicher Geschwindigkeit voran. Rheinland-Pfalz orientiert sich bei diesem Prozess an Ländern wie beispielsweise dem Nachbarland Österreich, welches im weltweiten Ranking in den letzten Jahren einen guten Platz im Bereich des E-Governments innehat. Konkret beschäftigt sich derzeit eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur , der kommunalen Spitzenverbände Rheinland-Pfalz, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), der Bundesnetzagentur sowie der Bundesdruckerei, mit der Frage, wie Lösungsansätze im Bereich der Signaturnutzung in Österreich auf Deutschland übertragen werden könnten. Das von Rheinland-Pfalz aufgelegte Projekt „Unterschrift unterwegs“ hat das praktische Ziel, unter Einbindung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises mit einem modernen Smartphone eine elektronische Unterschrift – eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur – sehr viel einfacher erzeugen zu können, als dies bisher der Fall war. Das Projekt ist insoweit ein Baustein im Rahmen von Digitalisierungsvorhaben in Rheinland-Pfalz. Digitale Lösungen werden in Rheinland-Pfalz auch gemeinsam mit europäischen Partnern entwickelt. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar (IKSMS) für die internationalen Aufgaben im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und der Wasserrahmen-Richtlinie. Hier spielt u. a. auch die Daten-Harmonisierung eine wichtige Rolle. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Onlineverfügbarkeit von Verwaltungsdienstleistungen. Anhand einer Kurzstudie wurden die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf E-Government-Services aufgezeigt. Neben einem Benchmarking deutscher und internationaler kommunaler Portale sind auch und vor allem das Nutzungsverhalten und die Anforderungen von Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz in Bezug auf E-Government-Angebote ermittelt worden. Hieraus lassen sich Handlungsempfehlungen für den weiteren Ausbau ableiten. 15 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung hat unmittelbar nach Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission Kontakt mit dem für Fragen der Digitalisierung zuständigen Kommissar Oettinger aufgenommen, um sich über Themen von gemeinsamem Interesse auszutauschen. Da die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts zu den Prioritäten der neuen Kommission zählt, ergeben sich hier zahlreiche Anknüpfungspunkte. Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat einen besseren Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu Waren und Leistungen, die Entwicklung digitaler Netze und Dienstleistungen und die Hebung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft zum Ziel. Schwerpunkte sind Rechtsharmonisierungen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden digitalen Einkaufs, die Abschaffung des „ungerechtfertigten“ Geoblocking, ein der Digitalisierung Rechnung tragendes Urheberrecht, den Aufbau leistungsfähiger Netz- und Servicestrukturen durch Stärkung des Telekommunikationssektors, einen “Medienrahmen für das 21. Jahrhundert“ u. a. durch Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Verbesserung des Datenschutzes in diesem Feld. Darüber hinaus soll der Datentransfer durch geeignete Rechtsrahmen vereinfacht und sicher ausgestaltet sowie die Wettbewerbsfähigkeit durch Interoperabilität und Standardisierung verbessert werden. Ziel der regelmäßigen Kommunikation mit den zuständigen Einheiten der Kommission ist es, die Möglichkeiten des Landes mit Blick auf die europarechtliche und europapolitische Gestaltung zu nutzen. Bei weitgehender Übereinstimmung in vielen Bereichen ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, ein hohes Niveau des Verbraucher- und Datenschutzes auch für europäische Regelungen zu erhalten sowie den allgemeinen barrierefreien Zugang zum Internet für alle Menschen durch Sicherung einer klaren Netzneutralität zu erhalten. Bei den zurzeit laufenden Trilog-Verhandlungen zum Verordnungsentwurf des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation (DSM-VO) hat sich die Landesregierung für dieses Ziel auch gegenüber Abgeordneten des Europäischen Parlaments eingesetzt. Mit der Europäischen Investitionsbank hat die Landesregierung Gespräche u. a. über Finanzierungsstrukturen für digitale Projekte geführt und hat mit ihr vereinbart, dass die EIB ihre Erfahrungen im Bedarfsfall in geeignete Projekte einbringt. 7. Welche rechtspolitischen Fragen und Folgen ergeben sich aus der Digitalisie rung, inklusive der zu erwartenden Regulierungsnotwendigkeiten ?  11. Wie  steht  die  Landesregierung  zu  der  These,  dass  es  zu  einem  harten  Konkurrenz kampf  zwischen  aktueller  Gesetzgebung  und  notwendiger Gesetzge bung im Kontext insbesondere des Urheberrechts, des Datenschutzrechts, des Kooperationsverbots, des Medienstaatsvertrags  und der Bildungshoheit der Länder kommen wird? Die zunehmende Digitalisierung betrifft fast alle Lebensbereiche. Folglich werden auch in fast allen Lebensbereichen Fragen und Folgen auftreten, die regulatorische Antworten von der Politik erfordern. So haben die Justizministerinnen und Justizminister auf der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni 2015 mit Unterstützung von Rheinland-Pfalz beschlossen, eine neue Arbeitsgruppe unter dem Arbeitstitel „Digitaler Neustart“ einzurichten. Hintergrund des Beschlusses ist die Feststellung, dass die Zahl der Verträge über digitale Daten ebenso wie der gesamte private und öffentliche Bestand an digitalen Daten ständig zunimmt. Die hierdurch begründeten Rechtsbeziehungen, wie etwa das Cloud Computing, das Streaming oder die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk, sind nicht ohne Weiteres in das existierende System von Vertragstypen einzuordnen. Eine auf der Justizministerkonferenz am 17. und 18. Juni 2015 mit Unterstützung von Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Arbeitsgruppe soll nun prüfen, ob neue Vertragstypen über digitale Inhalte in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden oder vorhandene Vertragstypen um eine digitale Variante ergänzt werden sollten. Daneben soll die Arbeitsgruppe prüfen, ob die Rechtsqualität von digitalen Daten gesetzlich zu bestimmen ist. Sie soll schließlich die Frage klären, ob als Teil der Persönlichkeit der dahinterstehenden Person eine „digitale“ Persönlichkeit existiert, die vom Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst und durch weitere gesetzgeberische Maßnahmen zu schützen ist. Ferner haben die Justizministerinnen und Justizminister eine Länderarbeitsgruppe „eJustice II“ mit der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr und die E-Akte in der Justiz beauftragt. Die Arbeitsgruppe soll zugleich die Umsetzbarkeit der einzelnen Ideen prüfen. Die Digitalisierung wirft auch Fragen des Schutzes von Daten – sowohl im Sinne von Schutz vor Missbrauch von u. a. persönlichen Daten als auch der IT-Sicherheit – auf. Als Reaktion darauf wurden vom IT-Planungsrat IT-Sicherheitsleitlinien und auf Bundesebene das IT-Sicherheitsgesetz entwickelt. Außerdem wird seit Jahren in der Europäischen Union der Erlass einer Datenschutzverordnung erörtert. Die geplante Europäische Datenschutz-Grundverordnung soll einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz schaffen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung den Datenschutz zwischen privatem und öffentlichem Bereich (außer Strafverfolgung und Straftatenverhütung) abdecken und das Bundesdatenschutzgesetz, die Landesdatenschutzgesetze sowie den bereichsspezifischen nationalen Datenschutz, insbesondere den Sozial- und Beschäftigtendatenschutz , weitgehend ablösen. Damit würden einheitliche Datenschutzstandards für den öffentlichen wie auch für den nicht-öffentlichen Bereich in allen Mitgliedstaaten geschaffen. Die Landesregierung unterstützt das gemeinsame Ziel von Europäischer Kommission, Rat und Europäischem Parlament mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung eine EU-einheitliche Regelung zu schaffen und damit die Rechtssicherheit im digitalen Binnenmarkt zu erhöhen. Künftig sollen sich Unternehmen nicht mehr deshalb in einem Mitgliedstaat niederlassen, weil dort das für sie vermeintlich günstigste Recht gilt, wie es bislang aufgrund der Fragmentierung in der EU der Fall war. 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Landesregierung legt allerdings großen Wert darauf, dass die für dieses dynamische Rechtsgebiet notwendige Befugnis der nationalen Gesetzgebung zur Weiterentwicklung des Datenschutzstandards vor allem im öffentlichen Bereich, und der Verbraucher -schutzstandard gewahrt bleibt. So hat die Landesregierung gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung aufgefordert, in den laufenden Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass das Zweckbindungsgebot der bisherigen Datenschutzrichtlinie nicht unter „Big data“-Erwägungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verwässert wird. Auch für das Feld des Beschäftigtendatenschutzes bedarf es weiterer Verbesserungen. Insbesondere setzt sich die Landesregierung für eine europaweite Regelung betrieblicher Datenschutzbeauftragter ein. Im Zeitalter des digitalen, grenzüberschreitenden Datenverkehrs ist der Schutz personenbezogener Daten für alle Bürgerinnen und Bürger Europas im europäischen Rechtsrahmen, auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, von maßgeblicher Bedeutung. Zu begrüßen ist daher, dass die Kommission eine Stärkung der Rechte der Bürger im Umgang mit ihren bei Organisationen und/oder Unternehmen hinterlassenen Daten („Recht auf Vergessenwerden“, „Recht auf Datenportabilität“) beabsichtigt. Im Bereich des Urheberrechts kann festgestellt werden, dass die Digitalisierung die Art und die Intensität der Urheberrechtsverletzungen beeinflusst. Die Aufgabe des Urheberrechts besteht darin, vielfältige, oft diametral entgegengesetzte Interessen zu gewichten und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Als Querschnittsmaterie berühren v. a. das Urheberrecht und das Datenschutzrecht zahlreiche Bereiche. Gegebenenfalls widerstreitende Interessen müssen dabei in Ausgleich gebracht werden. Diese Aufgabe mussten Gesetzgeber seit jeher leisten. In einer zunehmend digitalen, globalisierten und auch komplexen Welt erfordert der Ausgleich widerstreitender Interessen eine umfassende Gesamtwürdigung. Auch auf europäischer Ebene liegt die Herausforderung in der Anpassung des Urheberrechtsschutzes an das digitale Zeitalter. Die Digitalisierung führt schließlich dazu, dass die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation zunehmend verschwimmen . Dies stellt die Medienordnung vor große Herausforderungen. So ist die Medienkonvergenz, also das Zusammenwachsen der Übertragungswege und Medienmärkte, ein Umstand, dem die Medienordnung noch besser Rechnung tragen muss. Aufgrund der Überschneidungen zwischen den Kompetenzbereichen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern unter Wahrung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung notwendig. In diesem Zusammenhang haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin am 11. Dezember 2014 entschieden, eine gemeinsame Steuerungsgruppe von Bund und Ländern auf politischer Ebene einzusetzen. Bei dem ersten Treffen der Steuerungsgruppe auf Staatssekretärsebene am 25. März 2015 haben sich Bund und Länder auf die Schwerpunktthemen und die Einsetzung entsprechender Arbeitsgruppen verständigt. Dazu gehören Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie (AVMD-Richtlinie), Jugendschutz/Jugendmedienschutz, Kartellrecht /Vielfaltssicherung, Plattformregulierung, Intermediäre (u. a. Suchmaschinen) und gegebenenfalls Netzneutralität. Die Arbeitsgruppen beraten derzeit über Regulierungserfordernisse und werden in der zweiten Jahreshälfte die ersten Ergebnisse präsentieren. Aus der Digitalisierung ergeben sich eine Reihe weiterer rechtlicher Anpassungserfordernisse. Diese betreffen vor allem die in der Mitteilung der Europäischen Kommission zum digitalen einheitlichen europäischen Binnenmarkt (DSM - Digital Single Market) genannten Bereiche wie etwa den Datenschutz, die IT- und Cybersicherheit, die europäischen Telekommunikationsrichtlinien, Normungs- und Konvergenzvorschriften etc. Auch im Bereich der Bildung führt die Digitalisierung zu Änderungen. Die Kultusministerkonferenz hat einen Prozess initiiert, der darauf abzielt, eine Strategie der Kultusministerkonferenz zur digitalen Bildung zu erarbeiten, die alle Bildungsbereiche (Schule, berufliche Bildung, Hochschule, Weiterbildung) umfasst. Im Rahmen der Strategieentwicklung sollen Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert werden, die ländergemeinsam, dezentral bei gemeinsamer Zielsetzung bzw. infolge der Aufhebung des Kooperationsverbots als Bund-Länder-Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung hat das E-Government-Gesetz des Bundes im Jahre 2003 neue Wege beschritten. Auch die Landesregierung wird ein eigenes E-Government-Gesetz zusammen mit den Kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten. Es geht dabei u. a. auch um ein Normenscreening mit dem Ziel, Medienbrüche zu beseitigen und Schriftformerfordernisse aufzuheben. Zudem werden einheitliche und verbindliche Standards geschaffen. 8. Welche Erwartungshaltung hinsichtlich einer digitalen Spaltung hat die Landesre gierung in Bezug auf die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz?  31. Wie stellt sich die Landesregierung vor, die zunehmende digitale Spaltung zu überwinden? Die Breitbandpolitik der Landesregierung ist seit dem Jahr 2008 darauf ausgerichtet, die digitale Spaltung im Land und seinen Regionen zu verhindern. Die heterogene Struktur des Landes aufgrund topografischer sowie demografischer Ausgangslagen stellt die Landesregierung dabei vor besondere Herausforderungen. Grundlage zur Sicherstellung einer Teilhabe auch strukturschwacher Regionen an der Digitalisierung, bilden die aktuellen Strategien zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur in RheinlandPfalz „Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur“ (2012), Next-Generation-AccessStrategie des Landes“ (2014) und die darin benannten Maßnahmen und Zielsetzungen (siehe auch Beantwortung der Fragen 34, 67, 68, 70 und 73). Die Verbesserung der Breitbandverfügbarkeiten zeigen die Ausbaufortschritte, die sich der unten stehenden Tabelle entnehmen lassen. 17 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der Landesregierung ist es ein ebenso wichtiges Anliegen, ein hohes Niveau des Verbraucher- und Datenschutzes zu erhalten sowie den allgemeinen barrierefreien Zugang zum Internet für alle Menschen durch Sicherung einer klaren Netzneutralität zu erhalten. Die Teilhabe an der digitalen Welt ist laut „D21-Digitale-Index-2014“2) nicht nur vom technischen Zugang abhängig, sondern der sozio-ökonomische Hintergrund ist entscheidend dafür, wer das Netz, wie nutzt. Hier kommt der schulischen Bildung eine entscheidende Rolle zu. Kinder und Jugendliche sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die ihnen im späteren Beruf und im Privatleben zugutekommen . Ihre Talente und Kreativität sollen ebenso wie ihre Persönlichkeit gefördert und mit der Schulbildung der Grundstein für lebenslanges Lernen gelegt werden. Die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen gehört ebenso in die Schule wie die Thematisierung gesellschaftlicher Zusammenhänge und Hintergründe. In einer Zeit, in der digitale Medien einen weitreichenden Teil der Lebenswelt insbesondere von Kindern und Jugendlichen ausmachen , in der sie auf dem Arbeitsmarkt als selbstverständlich vorausgesetzt und mit ihren Potenzialen und Risiken regelmäßig Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse werden, ist Medienkompetenz vierte Kulturtechnik. Es muss daher Aufgabe von Schule sein, digitale Medien einzubinden und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ verfolgt seit 2007 das Ziel, die Medienkompetenz aller an schulischer Bildung Beteiligter (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen) umfassend und ganzheitlich zu fördern. Hierzu gehören die Förderung der Unterrichtsqualität mit neuen medialen Lerninhalten und Methoden, die Stärkung zukunftsorientierter Lehrerfort- und -weiterbildung, die Thematisierung des Jugendmedien-, Daten- und Verbraucherschutzes im Unterricht, die Einbindung der Eltern, der Ausbau und die Weitentwicklung von digitalen Lehr- und Lernräumen und die Bereitstellung von digitalen, insbesondere freien Lehr- und Lernmaterialien. Letztere bieten ein enormes Potenzial zum differenzierten und gemeinsamen Unterricht. Mit den zahlreichen, in rheinland-pfälzischen Schulen fest verankerten Angeboten (z. B. das Peer-to-Peer Programm „MEDIENSCOUTS .rlp“, die Schülerworkshops des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [LfDI] und die Schülerworkshops der Verbraucherzentrale) zur kritischen und verantwortungsvollen Nutzung digitaler Angebote wird ein wichtiger Teilbereich einer umfassenden Medienkompetenz gefördert, der seinen Fokus auf die Prävention legt. Im Rahmenplan des rheinland-pfälzischen MedienkomP@ss werden alle Kompetenzbereiche, im Sinne einer umfassenden, informatische Bildung einschließenden Medienkompetenz (vom Bedienen und Anwenden, über Analysieren und Reflektieren bis hin zum Kommunizieren und Kooperieren) erfasst. In der Primar- und Orientierungsstufe wird dieser schon an über 350 Schulen erfolgreich umgesetzt. Ziel der nächsten Jahre soll es sein, dass jede Schülerin und jeder Schüler die Schule mit einem zertifizierten Nachweis verlässt. Auch werden die Maßnahmen im Bereich des international anerkannten Europäischen Computerführerscheins (ECDL) fortgeführt. Weitere Schulen erhalten ein Fortbildungsangebot zur Qualifizierung von mindestens zwei Lehrkräften pro Schule, mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern an ihren Schulen die Möglichkeit zu geben, den ECDL zu erwerben. Die Verankerung der digitalen Bildung in zahlreichen Lehrplänen, insbesondere die Verankerung als verpflichtendes, fachübergreifendes Querschnittsthema für alle Lehrplankommissionen (siehe Beantwortung zu Frage 51) zeigt, dass die Landesregierung bereits auf einem guten Weg ist, digitale Bildung noch stärker in den Lehrplänen zu verankern. Gerade für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem sozialen Umfeld weniger Möglichkeiten haben entsprechende Kompetenzen zu erwerben, leisten die oben genannten Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms (siehe auch Beantwortung der Fragen 38 bis 41) einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der digitalen Spaltung. Die hervorragenden Möglichkeiten der Bildung und Information mittels digitaler Medien, aber auch die Chancen des kreativen Ausdrucks , der Meinungsäußerung, des Engagements, der beruflichen und sozialen Profilierung und des aktiven Netzwerkens mit Hilfe von Onlinemedien werden von Mitgliedern unterschiedlicher sozialer Gruppen unterschiedlich genutzt. Studien wie „Medienpädagogik und soziokulturelle Unterschiede“ aus dem Jahr 2000 haben gezeigt, dass vor allem Kinder und Jugendliche aus 18 Ende 2011 Mitte 2012 Ende 2012 Mitte 2013 Ende 2013 Mitte 2014 Ende 2014 2 Mbit/s 93,9 94,8 95,8 97,2 98,2 98,6 99,0 6 Mbit/s 83,3 84,1 85,9 88,6 91,6 93,8 95,2 16 Mbit/s 65,5 64,9 67,9 72,3 73,4 77,0 79,7 30 Mbit/s 55,0 70,2 74,4 50 Mbit/s 27,2 33,2 36,6 47,5 49,1 58,3 62,5 2) http://www.initiatived21.de/portfolio/d21-digital-index-2014/. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 sozial- und bildungsbenachteiligten Familien Förderung und Unterstützung benötigen, um das Potenzial der neuen Medien bei der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit positiv für sich zu entdecken. Kreative, multimediale Projekte, die die hohe Attraktivität von Medien nutzen, oft in der Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Trägern der Bildung und der Jugendhilfe, sind dazu geeignet, Kinder und Jugendliche aus sozial- und bildungsbenachteiligten Familien an die selbstbestimmte und selbstwirksame Nutzung neuer Medien heranzuführen. Projekte, in denen die aktive Arbeit mit Video, Radio, Foto, Websitegestaltung, Social Media, Apps usw. im Zentrum steht, finden in Medieneinrichtungen wie den Medienkompetenznetzwerken, den Offenen Kanälen, dem Haus der Medienbildung in Ludwigshafen oder der JungenMedienWerkstatt in Mainz statt oder werden in Kooperationen mit Jugendverbänden und offenen Jugendeinrichtungen überall in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Landesregierung hat 2012 in einem Modellprojekt in Zusammenarbeit mit medien+bildung.com und dem Landesfilmdienst damit begonnen, landesweit Zertifikatskurse „Medienbildung in der Jugendarbeit“ anzubieten. Fachkräfte der Jugendarbeit werden darin qualifiziert, digitale Medien zu verstehen, nutzen zu lernen und Fragen des Jugendmedienschutzes beurteilen zu können. Darüber hinaus werden sie in die Lage versetzt, in ihren Einrichtungen Medienprojekte zu organisieren und durchzuführen. Damit schaffen die Zertifikatskurse eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die außerschulische Jugendbildung auf die Herausforderungen der digitalen Medienwelt vorbereitet ist und dass Fachkräfte Kinder und Jugendliche im Sinne einer Überwindung der digitalen Spaltung fördern können. An den Hochschulen können mediengestützte Lehr- und Lernformate einen Beitrag leisten, die Studierenden bei der Studienvorbereitung zu unterstützen, die zeitliche und räumliche Flexibilität des Studiums zu erhöhen und so die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf zu verbessern und so die Öffnung für neue zum Teil auch bildungsferne Zielgruppen voranzutreiben. In einem vom Land unterstützten Projekt erprobt die Universität Mainz die Potenziale von Massive Open Online Courses (MOOCS) für die Verbesserung der Hochschullehre und zur Erreichung breiter Teilnehmerkreise außerhalb der Hochschulen (siehe Beantwortung zu Frage 56). Im Bereich der allgemeinen und beruflichen Fort- und Weiterbildung entstehen neue Möglichkeiten der (didaktischen) Gestaltung von Kursen – im Hinblick auf das Format und die Bildungsinhalte. Digitale Lernformen bieten die Möglichkeit, ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu lernen. Dadurch bieten sie die Chance, neue Zielgruppen zu gewinnen. Gleichzeitig dürfen jedoch andere Bevölkerungsgruppen nicht aufgrund ihrer technischen Ausstattung oder technischen Fertigkeiten von Bildungsangeboten ausgeschlossen werden. Seit dem Jahr 2000 setzt die Landesregierung Maßnahmen zur Unterstützung der älteren Generation im Umgang mit neuen Technologien um. So zeigt sich laut ARD/ZDF Onlinestudie 2013, dass ältere Nutzerinnen und Nutzer noch sehr zurückhaltend in der Ausschöpfung der Möglichkeiten des Internets als Aktions- und Partizipationsraum agieren – im Gegensatz zu jüngeren Nutzerinnen und Nutzern. Die Multimediainitiative der Landesregierung unter dem Titel „rlp-inform“ hatte als einen Schwerpunkt für die Standort-Entwicklung das Aktionsprogramm „Internet für alle“. Verschiedene Programme sorgten dafür, einer digitalen Spaltung der Gesellschaft präventiv vorzubeugen und bestehende Defizite im Umgang mit neuen Medien mit gezielten Projekten, wie „Senioren ans Netz“, „Frauen online“ oder das rollende Internet-Café „Lokal-global“, das regelmäßig in weniger zentral gelegenen Regionen des Landes unterwegs war, abzubauen (siehe dazu auch Beantwortung der Frage 30). Im Rahmen der in 2014 gestarteten Zukunftsinitiative „Starke Kommunen - Starkes Land“ (SKSL) des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur werden im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit auch IT-Projekte aufgegriffen. In den Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen wurde vonseiten der Unternehmerinnen und Unternehmer der beiden Verbandsgemeinden die Idee eines regionalen Online-Marktplatzes (OM) eingebracht. Anfang 2015 wurde eine Firma mit der Einrichtung des OM beauftragt, welches in intensiver Abstimmung mit den beiden Verbandsgemeindeverwaltungen und der regionalen Unternehmerschaft erfolgt. Der OM soll nicht als reine Verkaufsplattform installiert, sondern auch mit relevanten lebensphasenorientierten Informationen aus der Region kombiniert werden, so z. B. zu Veranstaltungen, Freizeitangeboten usw., um mehr Nutzeraktivität zu erzeugen. Die Unternehmen der Region präsentieren sich mit Informationen zu Branche, Kontakt, Sortiment etc. Die Bestell-, Verkaufs- und/oder Lieferfunktion kann dabei für alle oder ausgewählte Produkte/Dienstleistungen genutzt werden, falls es für das einzelne Unternehmen passt. Für den Kunden bietet die gemeinsame Warenkorb-Funktion ein großes Plus. Die Lieferung der Waren erfolgt in Eigenregie durch die einzelnen Anbieter. Sie können individuell verschiedene Auswahloptionen für die Kunden freischalten. Nach erfolgreicher Etablierung des OM soll auch über die Organisation eines zentralen Lieferdienstes nachgedacht werden. In den Verbandsgemeinden Kandel und Hagenbach wird nach einer Bestandsaufnahme der bestehenden digitalen Infrastrukturen (Hard- und Software) der Verbandsgemeindeverwaltungen eine „Roadmap“ entwickelt mit dem Ziel, sukzessive die Standardisierung /Vereinheitlichung der Server- und der Softwarelandschaft in beiden Verbandsgemeindeverwaltungen in den nächsten Monaten und Jahren zu erreichen. In den Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Waldbreitbach haben die Verbandsgemeinden in Zusammenarbeit mit dem begleitenden Beratungsbüro ein Bürgerportal entwickelt (www.aktivregion-rhein-wied.de). Dieses ist als OnlineBeteiligungsportal konzipiert und wesentlicher Baustein einer neuen und innovativen Bürgerbeteiligung: Bürgerinnen und Bürger werden über die laufenden und bereits umgesetzten Projekte im Rahmen von SKSL informiert. Sie finden außerdem Newsletter, Downloads, Fotos, Pressemitteilungen etc. Überdies wurde ein regionaler Terminkalender entwickelt, in dem neben den Terminen im Rahmen der Kooperation der Verbandsgemeinden als „AktivRegion Rhein-Wied“ z. B. auch die Ferienbetreuungsangebote eingearbeitet wurden. Die regionale Online-Plattform stellt mit diesem verbandsgemeindeübergreifenden Angebot ein wichtiges Vernetzungselement in der Region dar. Neben den Informationen zu den Projekten ist der Dialog Kernelement des Bürgerportals. Die 19 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nutzerinnen und Nutzer haben die Möglichkeit, Beiträge zu schreiben, Fragen zu stellen oder im Forum die Beiträge anderer zu kommentieren. Im Text eingearbeitete Fragen laden ein, sich zum einen einzubringen, zum anderen aber auch in den Austausch mit anderen Nutzerinnen und Nutzern der Region zu treten. Dies kann zwischen ehrenamtlich Aktiven der einzelnen thematisch arbeitenden Gruppen sein (Ehrenamt, Senioren, Integration, Gesundheit, Ferienbetreuung) oder die Kommunen bringen sich selbst in den Dialog ein, z. B. indem Fragen beantwortet werden oder durch Rückmeldungen auf Vorschläge, die mindestens monatlich im Kreis der Kommunen diskutiert werden. Das Bürgerportal ist online und wird von einem professionellen Redaktionsteam im Hintergrund betreut. Weitere Informationen finden sich unter der Internetadresse www.starkekommunen.rlp.de. 9. Wie wird und soll zukünftig die digitale Transformation des Bundeslandes kon kret im Gesamtpaket finanziert werden? Welche Haushaltspositionen  sollen da für als Ausgleich herhalten? Die Landesregierung wird mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2016 Vorschläge zur Finanzierung der Digitalisierung und der Netzpolitik vorlegen. Der Wandel vollzieht sich schon bisher im Rahmen der den jeweiligen Ressorts zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. In Einzelfällen ist in der jüngeren Vergangenheit eine Veranschlagung zusätzlicher Titel oder Titelgruppen erfolgt. Dies gilt – in Fortführung der bereits im Jahr 2006 geschaffenen CIO-Struktur und der zentralen Bündelungen eines Großteils der originären IT-Mittel beim Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur – etwa für die Einrichtung einer Titelgruppe 71 „Förderung von Maßnahmen im Bereich der Breitbandinfrastruktur“ und der Titelgruppe 72 „Umsetzungsmaßnahmen für ein rheinland-pfälzisches Transparenzgesetz“ jeweils in Kapitel 03 04. In vielen Fällen spiegelt sich die Transformation nicht in veränderten Titeln oder Zweckbestimmungen im Haushalt wieder. Vielmehr haben sich Förderinhalte in einzelnen Programmen oder Aufgabenschwerpunkten, beispielsweise innerhalb der Titelgruppen 99, verändert. 10. Welche besonderen neuen Verfahren, Fähigkeiten und Infrastrukturanpassun gen brauchen Industrie und Dienstleister in RheinlandPfalz  und wie müssen dafür aus Sicht der Landesregierung die Ausbildungsformen und -arten im Sinne der digitalen Bildung gestaltet werden?  Digitale Transformation ist aus Sicht von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz als technischer Fortschritt und das Entstehen neuer Geschäftsfelder zu begreifen. Die jeweils konkrete Ausgestaltung des technischen Fortschritts und der neuen Geschäftsfelder und damit auch der von Unternehmen benötigten neuen Verfahren und Fähigkeiten sind nicht seriös zu prognostizieren. Entscheidend ist daher vielmehr, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, sich an die durch digitale Transformationsprozesse ausgelösten Entwicklungen flexibel anzupassen. Hierzu bedarf es der Gestaltung eines entsprechenden Ordnungsrahmens auf Bundes- und EU-Ebene sowie der Information und Sensibilisierung der Unternehmen. Mit zunehmendem Grad der Digitalisierung sind die Unternehmen immer stärker auf zuverlässige Informations- und Kommunikationssysteme angewiesen. Datensicherheit ist daher für die Unternehmen besonders wichtig. Dazu haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 nach der Besprechung mit der Bundeskanzlerin einen Beschluss zu „Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft: IT-Sicherheit und Datenschutz“ gefasst. Aus Sicht der Landesregierung sind keine speziellen Verfahren erforderlich; die Verfahren entwickeln und verändern sich im Zuge der Digitalisierung rasant. Für Industrie und Dienstleister ist es wesentlich, fundierte „digitale Grundkenntnisse“ vorzuhalten. Die Bereitschaft, sich auf Veränderungen und Neuerungen einzustellen, ist wichtig, um die Weiterentwicklung der Digitalisierung auch kontinuierlich mitvollziehen zu können. Da die digitale Transformation für die Unternehmen insbesondere die Nutzung des technologischen Fortschritts, auch jenseits der bisher angewandten Technologien, aber auch die Entwicklung neuer Geschäftsfelder und -modelle sowie Kooperationen bedeutet, müssen sie technologische und organisatorische Kompetenzen mit Blick auf die Anforderungen von Industrie 4.0 einsetzen bzw. neu für sich entwickeln. Langfristig wird als besonderes neues Verfahren das sogenannte Additive Manufacturing eine Rolle spielen. Hierdurch werden beispielsweise bestehende Warenwirtschaftssysteme, die entsprechende Ersatzteilbevorratung sowie die Ersatzteilanlieferungen an den Endkunden einer tiefgreifenden Umstrukturierung unterliegen. Weiterhin ist es wichtig, die entsprechenden Kompetenzen und Einrichtungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen aktiv im Sinne eines zielgerichteten Wissenstransfers zu nutzen. Die berufliche Bildung ist insgesamt von Digitalisierungsprozessen in der Wirtschaft betroffen. Die Qualifikationsforschung zeigt, dass sich Komplexitäts-,Problemlösungs-, Lern- und Flexibilitätsanforderungen in den Arbeitsprozessen erhöhen. Die Berufe werden zunehmend mit moderner Technik verflochten. Dies schlägt sich auch in der beruflichen Bildung nieder, wobei jedoch derzeit einzelne Berufsgruppen noch stärker und andere weniger stark betroffen sind. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat vor diesem Hintergrund für 2015 die „Digitalisierung der Arbeitswelt“ als Schwerpunktthema definiert und arbeitet gemeinsam mit der Volkswagen AG an der Analyse der qualifikatorischen Veränderungen. Erste Einschätzungen des BIBB bzgl. der Digitalisierung weisen darauf hin, dass die Ordnungsarbeit mit Bezug auf die Berufsbilder bereits jetzt grundsätzlich ausreichend offen ausgestaltet sei, um eine an den aktuellen Bedarf der Unternehmen orientierte Ausbildung zu ermöglichen. Es würden sich zwar im Zuge der Digitalisierung auch neue Berufsbilder herausbilden, jedoch würde sich 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 der größte Teil der Veränderungen im Rahmen der bestehenden Berufsbilder abbilden lassen. Durchlässige Berufslaufbahnkonzepte und Berufsfamilien seien geeignete Strukturkonzepte, um 4.0 relevante Qualifikationen aufnehmen zu können. 3) Wichtiger als ordnungspolitische Anpassungen der Berufsbilder sei die Sensibilisierung der Betriebe für die Offenheit gegenüber entsprechenden Neuerungen. Um insbesondere kleinere Betriebe bei der Umsetzung komplexer werdenden Ausbildungsinhalten und beim Umgang mit neuen Technologien zu unterstützen, stellt die Förderung der überbetrieblichen Ausbildungsstätten aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Baustein dar. Insgesamt ist zu erwarten, dass sich die Lernortkooperation in der Zukunft durch den Einsatz digitaler Plattformen enger verzahnen und vernetzen wird. Sowohl in den Betrieben als auch in den überbetrieblichen Bildungsstätten ist die Qualifizierung und Weiterbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder von Bedeutung. Um einen erfolgreichen Umgang mit den gestiegenen Komplexitäts-,Problemlösungs-, Lern- und Flexibilitätsanforderungen in der beruflichen Bildung sicherzustellen, wird die IT-Kompetenz zur Standardqualifikation in der Berufsbildung werden. Wichtig hierfür ist, dass eine entsprechende Grundlage bereits an den allgemeinbildenden Schulen erarbeitet wird. Darüber hinaus werden die veränderten Anforderungsprofile dazu führen, dass sich die Berufsbildung stärker mit anderen Bildungsbereichen verzahnt. Zunehmend werden hier neue, hybride Bildungsangebote entwickelt werden müssen. Ausgehend von Basisberufen wird hier eine kontinuierliche Weiterentwicklung jedes Einzelnen notwendig sein. Insgesamt wird es in der Berufsbildung „mehr Querschnittsangebote , duale Studiengänge, Zusatzqualifikationen und Berufsfamilien“ sowie „eine systemische Verzahnung von Aus- und Aufstiegsfortbildung “ 4) geben. II. Veränderung der Wirtschaft- und Arbeitswelt im Zeitalter der Digitalisierung 12. Welche generellen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um dafür zu  sor gen, dass den Menschen alle Chancen der digitalen  (Arbeits-)Welt offenstehen, dabei aber gleichzeitig diejenigen unterstützt werden, die der schnelle Wandel überfordert oder die trotz harter Arbeit ihren Arbeitsplatz verlieren? Die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt und die Absicherung der mit ihr verbundenen Chancen und Risiken sind eine Querschnittsaufgabe von Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Sie bedarf eines gesetzlich normierten Schutzrahmens, welcher den Entwicklungen der Arbeitswelt Rechnung trägt. Die gesetzlichen Vorgaben sind auf das veränderte Schutzbedürfnis der Beschäftigten zu überprüfen und es sich Rahmenbedingungen, Instrumente und Verfahren zu schaffen, die den Arbeitsvertragsparteien und ihren Interessenvertretern „Gute Arbeit“ auch in der Arbeitswelt der Zukunft ermöglichen. Mit dem 2014 in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebrachten Antrag zur Gestaltung der Arbeitswelt 4.0 hat die Landesregierung klar Stellung bezogen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht notwendig sind, um die Chancen, die die digitale Arbeit bietet, zu nutzen, aber auch um deren Risiken und Herausforderungen für die Beschäftigten zu bewältigen. Hierzu zählt das regelmäßige Gremium „Arbeit der Zukunft“, welches die Rolle der Beschäftigten in der Arbeitswelt und deren Schutz sowie die gemeinsamen Maßnahmen in regelmäßigem Turnus erörtert und hierzu eine arbeits- und sozialpolitische Strategie „Arbeitswelt 4.0“ erarbeiten soll. Zudem muss die Thematik „Arbeit der Zukunft“ im Rahmen eines eigenständigen, zukunftsfähigen und langfristig angelegten interdisziplinären Programms umfassend erforscht werden. Hierbei sind der aktuelle Status und die Zukunft von Arbeit und Beschäftigung, Auswirkungen auf betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung, u. a. im Hinblick auf die bisher fehlende Erfassung neuer Organisationsformen und die Sicherung der Mitbestimmungsrechte ebenso zu betrachten wie Arbeitsund Gesundheitsschutz, Schutz der Beschäftigtendaten und Qualifikations- und Kompetenzentwicklung unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Anforderungs- und Qualifizierungsbedarfe. Dies um die Beschäftigten dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Qualifikationen den sich ändernden Rahmenbedingungen der Arbeit frühzeitig anpassen zu können. 13. Welche Maßnahmen zur Weiterqualifizierung wurden ergriffen und welche Unter stützung hat die Landesregierung den Unternehmen dabei gegeben? Ein wesentlicher Teil der beruflichen Fortbildung ist die berufliche Aufstiegsfortbildung. Um die Einheitlichkeit im Bundesgebiet ähnlich wie in der beruflichen Ausbildung sicherzustellen, eröffnet das Berufsbildungsgesetz zwei Wege, um Weiterbildungsverordnungen zu erlassen: Zum einen kann das Bundesbildungsministerium im Einvernehmen mit den Fachministerien Fortbildungsordnungen erlassen. Soweit dies nicht geschieht, können die zuständigen Stellen, z. B. die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern, Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Vor diesem Hintergrund liegt es in der Verantwortung der zuständigen Stellen, die Fortbildungsregelungen um Aspekte zu ergänzen, die in Anbetracht der Digitalisierung notwendig sind, bzw. neue Fortbildungsregelungen zu erlassen. Darüber hinaus gehen die Kammerorganisationen aktiv mit Informationsangeboten zum Digitalisierungsprozess auf ihre Mitgliedsunternehmen zu. Auf Bundesebene befasst sich das Bundesinstitut für Berufsbildung derzeit im Rahmen eines Arbeitsschwerpunkts mit dem Thema. Hier wird zu klären sein, ob und inwieweit Fortbildungsordnungen angepasst werden müssen. Ein weiterer Aspekt stellt die Qualifikation der Ausbilderinnen und Ausbilder dar. Auch hier wird zu prüfen sein, ob ggf. die Ausbilderinnen- und Ausbilderqualifikation entsprechend ergänzt werden muss. 21 3) Prof. Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, im Rahmen des Zukunftsgesprächs der Bundesregierung auf Schloss Meseberg, 4. Juni 2015. 4) Prof. Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Pressemitteilung des BIBB zum Zukunftsgesprächs der Bundesregierung auf Schloss Meseberg, 4. Juni 2015. Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesregierung unterstützt die berufliche Weiterbildung insgesamt durch entsprechende Förderungen. Ein Beispiel hierfür stellt das von Bund und Ländern gemeinsam getragene Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz dar. Der Qualicheck des Landes, der die Bundesförderung im Rahmen der Bildungsprämie unmittelbar ergänzt und der die Teilnahme an berufsbezogenen Maßnahmen unterstützt, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen, stellt ein weiteres Beispiel dar. Darüber hinaus fördert die Landesregierung die Unternehmen und ihre Beschäftigten im Rahmen ihres Ansatzes „Zukunftsfähige Arbeit“, der das Handlungsfeld „Kompetenzerhalt und -entwicklung“ beinhaltet. Ziel der Förderung ist es, die Betriebe dabei zu unterstützen, sich an die wandelnden Rahmenbedingungen anzupassen und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und auszubauen. Um das Angebot an beruflichen und allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen unter Ausnutzung digitaler Technologien transparenter zu machen, wurde im Dezember 2010 durch die Landesregierung das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen. Auch in der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung des Ovalen Tischs der Ministerpräsidentin spielt die Weiterbildung eine wichtige Rolle. So streben die Partner mit diversen Vorhaben an, die Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Darüber hinaus wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen vereinbart, um die Weiterbildungsberatung und -förderung im Land zu optimieren. 14. Hat die Landesregierung spezialisierte Sonderprogramme entwickelt, die auch bei der entsprechend engen Haushaltslage diejenigen unterstützen, die sich der digitalen Transformation stellen? Bis Ende der Legislaturperiode werden über das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ alle Schulen mit Sekundarstufe I ins Landesprogramm aufgenommen sein und mit ihren jeweiligen Medienkonzepten die digitale Transformation in ihren Schulen umsetzen. Bis 2021 sollen die Grundschulen ins Programm aufgenommen werden. Durch Bereitstellung digitaler mobiler Endgeräte und die Finanzierung der Anwendungsbetreuung unterstützt das Land die Schulträger in der Umsetzung der digitalen Transformation an ihren Schulen. Dies wird begleitet durch intensive Fortbildungsmaßnahmen und zahlreiche Angebote zum Online-Lehren und -Lernen seitens des Landes. Die Landesregierung will die Rahmenbedingungen für Software-/Games-Unternehmen verbessern. Die Software-/Games-Industrie ist ein Teilbereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, der zum einen bekannt ist als innovativer Impulsgeber (Software-Entwicklungen , Serious Games etc.), zum anderen speziell im Games-Bereich weitere Bereiche der Kreativwirtschaft bei der Spieleerstellung stark involviert (Design, Film, Musik, etc.). Die Software-/Games-Industrie bildet den umsatzstärksten Teilbereich der Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz mit rund 900 Mio. Euro und 23 % Gesamtanteil. In Zusammenarbeit mit der Branche wird derzeit die Schaffung einer Anlaufstelle als eine zentrale Maßnahme zur Förderung der Software- und Games-Wirtschaft in Rheinland-Pfalz geprüft. Im Rahmen der Innovationsförderung von Unternehmen durch das Landesprogramm InnoTop werden auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die Aspekte der digitalen Transformation mit beinhalten. Der Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz hat im Mai 2015 die vom Softwarepartner INTEND Geoinformatik GmbH aus Kassel die 2013 im Google Play Store veröffentlichte kostenlose App „Hilfe im Wald“ durch die Lieferung von Positionsdaten von 12 500 qualitätsgesicherten Rettungspunkten aus dem öffentlichen Wald und einem Teil des Privatwalds des Landes auch für das Land Rheinland-Pfalz nutzbar gemacht. Die App bietet Spaziergängern, Wanderern, Mountainbikern, Reitern, Joggern und anderen Waldbesuchenden, aber auch im Wald beruflich Tätigen, eine schnelle Hilfe im Notfall. Rettungspunkte sind bei den Rettungsleitstellen mit ihren Koordinaten hinterlegte „Rendez-vous-Punkte“ zum Auffinden von Verletzten durch die Rettungsdienste. Sie sind in der Regel mit den üblichen Rettungsfahrzeugen direkt anfahrbar. Die App unterstützt bei Unglücken im Wald mit folgenden Funktionen: – Bei Verortung des Smartphones durch Satellitenempfang (GPS) erfolgt eine grafische Darstellung der eigenen Position in Bezug zu den umliegenden Rettungspunkten, – Anzeige der aktuellen Koordinaten der eigenen Position, – Bezeichnung, Entfernung und Richtungsanzeige zum ausgewählten Rettungspunkt bei Netzempfang des Smartphones (GSM), – Darstellung von topografischem Kartenmaterial und Luftbild, – Anruf bei den Rettungskräften mit Voreinstellung der Notruf-Nummer 112. Der Klimawandel ist global eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Auch in Rheinland-Pfalz macht sich der Klimawandel bereits bemerkbar. Die regionalspezifischen Auswirkungen erfordern Anpassungsstrategien auf regionaler und lokaler Ebene. Seit dem Jahr 2011 können sich deshalb Fachleute, wie auch die Bürgerinnen und Bürger, im Klimawandelinformationssystem „kwis-rlp“, zu finden unter der Internetadresse www.kwis-rlp.de, tiefgreifend über die Thematik „Klimawandel in Rheinland-Pfalz und dessen mögliche Auswirkungen“ informieren. Einen wesentlichen Inhalt des digitalen Webportals stellen die interaktiv abrufbaren Informationen zum Themenkomplex Klima, Witterung und Klimaprojektionen dar. Die vielfältigen Informationen werden bevorzugt mit Karten und Grafiken präsentiert und können vom Nutzer interaktiv an die jeweiligen Fragestellungen angepasst werden. Für verschiedene Handlungsfelder, wie z. B. 22 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Wald, Landwirtschaft und Gesundheit, werden mögliche Folgen des Klimawandels dargestellt. Des Weiteren werden klimawandelbezogene Forschungsprojekte in Rheinland-Pfalz vorgestellt. Darüber hinaus bietet „kwis-rlp“ Hintergrundinformationen zu den Themen Klima, Klimawandel und Klimawandelfolgen und einen ausführlichen Bereich mit Erläuterungen in Form eines F.A.Q.s sowie eines Glossars. Das im Mai 2013 innerhalb des Klimawandelinformationssystems „kwis-rlp“ freigeschaltete Kommunalportal für Rheinland-Pfalz soll Politik, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, sich zu informieren und sich strukturiert und individuell auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Das Kommunalportal ist ein Ersteinstieg, der für die Thematik sensibilisieren will und einen Zugang zu Anpassungskonzepten an den Klimawandel anbieten möchte. Die Zugriffe auf das System sind in den vergangenen Jahren stetig angewachsen und haben sich in den letzten Monaten auf einem hohen Niveau mit 3 000 bis 3 500 Besucherinnen und Besuchern pro Monat durch 2 000 bis 2 500 unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer eingependelt. Im Rahmen der Erstellung des Umsetzungskonzepts zum Masterplan „Welterbe Oberes Mittelrheintal“ ist eine breite Bürgerbeteiligung gewünscht. Aus diesem Grund wird das Unternehmen Polidia im Auftrag des Landes im September 2015 ein OnlineBeteiligungsverfahren durchführen. Auf einer moderierten Internet-Plattform sollen die Ergebnisse des Umsetzungskonzepts vorgestellt und mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert und abgestimmt werden. Die Landesregierung plant weiterhin gemeinsam mit dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal die Entwicklung standortbezogener Applikationen für mobile Geräte. Hierzu soll noch in 2015 ein Workshop mit den Verantwortlichen im Oberen Mittelrheintal durchgeführt werden. Beim Polizeipräsidium Rheinpfalz befindet sich seit dem 14. April 2015 das E-Partizipations-Projekt „Polizei im Dialog“ im Wirkbetrieb . Auf einer eigens entwickelten Internetplattform, zu finden unter der Internetadresse www.pid.polizei.rlp.de, werden Informationen zu verschiedensten Themen eingestellt. Die Aufarbeitung der Inhalte sowie die Kommunikation im Rahmen des Projekts erfolgt durch eine eigens hierfür eingerichtete Online-Redaktion, welche anlassbezogen zusammenkommt. Das jeweils aktuelle Thema wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet und enthält u. a. Hinweise zu den Bereichen Prävention, Recht sowie Hintergrundinformationen, beispielsweise zu Stoffkunde beim Thema Drogen oder zur Frage nach gefährlichen Stellen für Radfahrer im Präsidialbereich. Der Themenwechsel erfolgt in einem etwa zweimonatigen Rhythmus. Während des gesamten Zeitraums von zwei Monaten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu dem jeweiligen Thema rund um die Uhr mit dem Polizeipräsidium Rheinpfalz in Kontakt zu treten. Hierzu können interessierte Bürgerinnen und Bürger nach erfolgter Anmeldung persönliche Meinungen, Ansichten, Anregungen und Fragen öffentlich sichtbar auf der Internetplattform einstellen. Fragen werden durch die Online-Redaktion zeitnah beantwortet. Hinweise werden an die örtlich bzw. sachlich zuständigen Stellen weitergeleitet. Nach Abschluss der zwei Monate stehen die Themen im Archiv weiter zur Verfügung, können jedoch nicht mehr kommentiert werden. Mittels temporär eingerichteter Live-Chats besteht zudem die Möglichkeit, mit der Polizei in einen unmittelbaren persönlichen Kontakt zu treten sowie mit Expertinnen und Experten zu diskutieren. Die Live-Chats sind mit einwöchigem Abstand im ersten Monat des Themas geschaltet und greifen die zuvor genannten Schwerpunktsetzungen des jeweiligen Themas auf. Auch diese sind nach Abschluss öffentlich einsehbar. Die bisherigen Themen behandelten die Komplexe „Fahrradsicherheit“ sowie „Legal Highs“. Als weitere Themen sind durch die Online-Redaktion des Projekts bereits die Bereiche „Schulwegsicherheit“, „Schutz vor Wohnungseinbrüchen“ und „Schutz vor Cyberkriminalität“ vorgesehen. 15. Wie  stellt  sich  die  Landesregierung  die  Stärkung  der  StartUp-Szene,  die  sich  explizit  digitalen Geschäftsmodellen widmet,  vor?  Welche strukturellen, finan ziellen, personellen und regulativen Maßnahmen wurden hierzu eingeleitet? Inzwischen betrifft Digitalisierung alle Wirtschaftsbereiche und Geschäftsmodelle. Die Unterstützung von Gründungen zielt grundsätzlich darauf ab, alle StartUps dabei zu unterstützen, ihr Geschäftsmodell so zu entwickeln, dass es langfristig tragfähig ist. Die Förderung der Beratung von Gründungen und der Finanzierung von Gründungen kommt damit auch den StartUps zugute, die digitale Geschäftsmodelle entwickeln. Über die Gründungsinitiative des Landes, zu finden unter der Internetadresse www.gruendungsinitiative.rlp.de, werden die Vernetzung und der Austausch von Gründungen, Gründungsnetzwerken und Beratern gefördert. Über die spezielle Förderung technologieorientierter Gründungen in den Technologie- und Gründerzentren des Landes oder über das Instrument des Innovationsfonds bzw. das Programm InnoTop werden auch digitale Geschäftsmodelle unterstützt. Im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft findet zudem auch eine branchenspezifische Begleitung des Austauschs und der Vernetzung statt. Im Rahmen der Gründungsinitiative der Landesregierung, werden alle Aspekte rund um Existenzgründungen, StartUps und Unternehmensnachfolge behandelt. Die Palette der Angebote reicht von konkreten Beratungsangeboten, Beratungsprogrammen, finanziellen Fördermöglichkeiten über konkrete Veranstaltungen bis zu allgemeinen Informationen, Studien und Vorträgen, Broschüren und Benennung von Ansprechpartnern bei speziellen Fragen. Da die Digitalisierung inzwischen nahezu alle Branchen und Lebensbereiche umfasst, finden sich auch bei nahezu allen Existenzgründungen digitale Aspekte und Schwerpunkte. Die Landesregierung unterstützt kommunal-orientierte IT-Netzwerke und kommunale Aktivitäten, um den Wirtschafts- und Medienstandort zu stärken. 23 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Diese Netzwerke, in Kaiserslautern (KL Connect), Ludwigshafen (IT-Forum Rhein-Neckar), Koblenz (IT.Stadt.Koblenz), Mainz (IT-Klub Mainz & Rheinhessen, StartUp-Netzwerk Mainz) und Trier (Medien- und IT-Netzwerk Trier), bestehen vornehmlich aus Unternehmen der IT- und Medienbranche und vielen Institutionen in den Kommunen. Sie unterstützen im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit auch die jeweilige StartUp-Szene mit Veranstaltungen, Events, Wettbewerben pro Jahr oder bieten organisatorische Unterstützung z. B. StartUp Weekends, StartUp-Slams, diverse Informationsveranstaltungen. Die Netzwerke mit ihren mehr als 350 Mitgliedern sind auch landesübergreifend aktiv. 16. Gibt es konkrete personelle Maßnahmen, die nachhaltig sicherstellen, dass die Digitalisierung in die Unternehmen getragen wird und somit der Mittelstand an die Transformation entsprechend herangeführt wird?  Die Digitalisierung betrifft in ihrer Wirkungsbreite nahezu alle Bereiche der Gesellschaft und des wirtschaftlichen Handelns. Sie ist damit eine Gestaltungsaufgabe, der sich die Landesregierung genau wie auch anderen Querschnittsfragen, z. B. dem demografischen Wandel, intensiv widmet. Die Landesregierung begegnet den Herausforderungen und Chancen des digitalen Wandels mit einem ressortübergreifenden Maßnahmenprogramm; die besondere Verantwortung dafür kommt auch in der Bündelung von Aufgaben in der Staatskanzlei bei der Bevollmächtigten für Digitales zum Ausdruck. Da die Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe ist, ist es selbstverständlich, dass alle Ressorts mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten und den dafür zur Verfügung stehenden, auch personellen Ressourcen, der Aufgabe nachkommen, Rahmenbedingungen für den digitalen Wandel zu gestalten, was u. a. im Ausbau der Breitbandinfrastrukturen zum Ausdruck kommt. Die Landesregierung verfolgt dabei nicht das Ziel, in freie Entscheidungen der Marktteilnehmer einzugreifen. Die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ist zunächst Aufgabe der innovativen Unternehmen in unserem Land. Insbesondere in der Verknüpfung des im weltweiten Maßstab führenden Maschinenbaus mit der Digitalisierung ergeben sich große Chancen, die sogenannte 4. Industrielle Revolution zu einem Motor für Wachstum und Beschäftigung werden zu lassen. Davon profitieren kann gerade der international ausgerichtete Mittelstand, der in Rheinland-Pfalz eine tragende Säule der Wirtschaftsstärke ist. Die Landesregierung dankt der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP), die sich als öffentlich-private Institution im Besonderen mit innovativen Technologien der Zukunft, den Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft und Arbeit und dem Transfer in den rheinland-pfälzischen Mittelstand befasst. In den vom Land unterstützten Netzwerken und Clustern werden u. a. auch Kooperationen zwischen den Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft vorangetrieben, die u. a. auch die Digitalisierung insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum Gegenstand haben. Die von den Netzwerkern und Clustern initiierten Projekte und Kooperationen haben nahezu durchgehend auch das Fachpersonal der beteiligten Unternehmen und Institutionen zum Gegenstand. Insbesondere die Personalgewinnung und -qualifizierung sowie der Austausch von Kompetenzen und Fähigkeiten der Beschäftigten unterschiedlicher Netzwerkteilnehmer werden unterstützt. Dies gilt in besonderem Maße im Bereich Forschung und Entwicklung. Dabei ist es ausdrückliches Ziel, noch vorhandene Schwellen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren in Kooperation mit rheinland-pfälzischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu senken. Dem dient auch die Förderung von Personalmaßnahmen durch die Bereitstellung von „Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten“ in rheinland-pfälzischen Unternehmen. Vonseiten der Kammern und Verbände werden den Unternehmen kontinuierlich und vielfach Weiterbildungsangebote unterbreitet , die dazu beitragen, Digitalisierung in die Unternehmen zu tragen. 17. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um im Bereich der Digitalisie rung besondere Akzente zu setzen, damit es im Wettbewerb  mit anderen Bun desländern nicht zu Abwanderungseffekten bei den Unternehmen vor Ort kommt, da andere Standorte  z. B. mehr Subventionen bieten, eine bessere Breitbandversorgung haben oder auch insgesamt für ausländische Investoren attraktiver sind?  Mit den einzelbetrieblichen Zuschussprogrammen zur Unterstützung von Unternehmen in strukturschwächeren Landesteilen (GRW-Programm, Regionales Landesförderprogramm) wird eine Vielzahl von Investitionen insbesondere von KMU begleitet. Ziel dieser Programme ist es, etwaige Standortnachteile auszugleichen und somit auch Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken, um in den betroffenen Regionen Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. In diesem Zusammenhang können auch Maßnahmen der Unternehmen im Bereich der Digitalisierung gefördert werden, sofern sie die allgemeinen Fördervoraussetzungen einhalten. Im Rahmen der Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten wird es nach der neuen Verwaltungsvorschrift „Förderung von auf Nachhaltigkeit ausgerichteten wirtschaftsnahen Infrastrukturen in Rheinland-Pfalz“, die voraussichtlich im dritten Quartal 2015 Gültigkeit erlangt, möglich sein, Leerrohre für die Breitbandverkabelung innerhalb eines Gewerbe- und Industriegebiets zu fördern. Eine weitere Grundlage der Maßnahmen der Landesregierung zur Attraktivitätssteigerung des Landes auch für Unternehmen und zur Vermeidung von Abwanderungseffekten bilden die aktuellen Strategien zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Rheinland-Pfalz „Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur“ (2012), „NGA-Strategie des Landes“ (2014) und die darin benannten Maßnahmen und Zielsetzungen zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur. 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Landesregierung ist bestrebt, über die von ihr unterstützten kommunal-orientierten IT-Netzwerke eng mit den Initiativen anderer Länder, Regionen oder Kommunen zusammenzuarbeiten und betreibt über gemeinsame Veranstaltungen und Events einen aktiven Austausch. Besondere Akzente und Argumente für Ansiedlungen in Rheinland-Pfalz liefern im Existenzgründungs- und StartUp-Bereich insbesondere die Gründungsinitiative der Landesregierung, die Programme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, die Gründungsbüros der Hochschulen, die Arbeit der Technologie- und Gründerzentren in Rheinland-Pfalz und die kommunalorientierten IT-Netzwerke. 18. Welche Sonderprogramme wurden zu Industrie 4.0 eingeleitet? Da die vielfältigen technologischen Aspekte von Industrie 4.0 im Rahmen der vorhandenen einzelbetrieblichen Innovationsförderprogramme wie Innovationsfonds und InnoTop zielgerichtet unterstützt werden können, wurden keine Sonderprogramme konzipiert bzw. eingeleitet. Die einzelbetrieblichen Innovationsförderprogramme sind eingebettet in die Innovationsstrategie des Landes. Dort werden in sechs identifizierten Potenzialbereichen, die alle infolge des Querschnittscharakters der Digitalisierung von dieser berührt sind, Schwerpunkte für die Unterstützung von Innovation gesetzt. Insoweit ist Industrie 4.0 eine wesentliche Grundlage der innovationsstrategie des Landes. Bausteine zur Umsetzung der Strategie entlang der Innovationskette vom neuen Wissen bis zum Markt sind dabei neben der Innovationsförderung von Unternehmen die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur, die Förderung von Technologiegründungen , der Wissenstransfer sowie die Unterstützung von Netzwerken und Clustern (siehe zu Industrie 4.0 auch Beantwortung des Fragenkomplex 1, 2, 5, 29 und Beantwortung der Frage 10). 19. Welche Effekte haben diese Programme und welche Rückflüsse erwartet die Landesregierung durch diese Programme in welcher Zeit? Eine Aussage ist nicht möglich, da gemäß Frage 18 keine Sonderprogramme aufgelegt wurden. 20. Wodurch  wird  eine  flächendeckende  Weiterentwicklung  von  Industrie  4.0  in  Rhein land-Pfalz  seitens  der  Landesregierung sichergestellt? 21. Welche Transfer- und Kooperationsprogramme wurden im Kontext Industrie 4.0 durch die Landesregierung geleistet? Industrie 4.0 ist gelebte Realität in größeren, produzierenden Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Die Weiterentwicklung und Umsetzung wird durch die vom Land angebotenen Förderprogramme (siehe Beantwortung der Frage 18) und durch exzellente Forschungs- und Transferinfrastruktur unterstützt. Insbesondere mittelständische Unternehmen haben hier Beratungsbedarf. Dieser wird über die IKT-Netzwerke, Kammern und vom Bund geförderte e-business Lotsen aufgeboten. Das Land Rheinland-Pfalz hat gemeinsam mit den Industriegesellschaftern der Commerical Vehicle Cluster Südwest GmbH (CVC) die Roadmap in Auftrag gegeben, um die Entwicklungsperspektiven für die Branche mit Blick auf das Jahr 2030 zu eruieren. Die Roadmap ist eine Landkarte für die von den beteiligten Experten genannten Entwicklungsthemen. Je nach Ausrichtung der Roadmap Digitalisierungsstrategien werden unterschiedliche Entwicklungsfelder Gegenstand sein. Dazu gehören Themen der Kommunikation zwischen Fahrzeugen, die Koordination von Fahrzeugverbünden auf Baustellen und im Ernteeinsatz. Die Ziele der Roadmap wurden bereits in konkreten Forschungsprojekten an der TU Kaiserslautern gemeinsam mit Industriepartnern aufgegriffen. Ein aktuell neu gestartetes Leitprojekt von CVC entwickelt technologische Ansätze für den autonomen Betrieb von Fahrzeugen im Langsamfahrbetrieb (sprich Land- und Baumaschinen) außerhalb des öffentlichen Straßenraums. Ein wichtiger Baustein für den Transfer von Wissen zu den mittelständischen Unternehmen des Landes ist eine starke wissenschaftliche Basis u. a. in den Bereichen IKT, Maschinenbau, Systemtechnik etc., die in besonderer Weise am Standort Kaiserslautern vorhanden ist. Insbesondere ist neben der TU und den außeruniversitären Forschungsinstituten die von der Landesregierung geförderte SmartFactory Kaiserslautern e. V. zu erwähnen, die 2005 als erstes europäisches Demonstrations- und Entwicklungszentrum für die industrielle Anwendung moderner Informationstechnologien gegründet wurde. In der SmartFactory haben sich inzwischen 40 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Komponentenhersteller und Anwender zusammengeschlossen, aus Rheinland -Pfalz u. a. BASF, Johnson Controls, Keiper, KSB, Wipotec, ProAlpha, John Deere. Ziel ist es, die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von innovativer Industrieanlagentechnik mit einem weiten Spektrum in unterschiedlichen Wirtschaftsbranchen zu fördern und die Grundlagen für eine breite Nutzung in Wissenschaft und Praxis zu schaffen (Industrie 4.0). Dabei reicht die Bandbreite von der Arbeit an Basistechnologien bis zur Entwicklung marktfähiger Produkte. Die Landesregierung fördert im Kontext Industrie 4.0 das Innovationszentrum Applied System Modeling for Computational Engineering (ASM4CE) in den Jahren 2014 bis 2016 mit 2,4 Mio. Euro, die Fraunhofer-Institute steuern Mittel in gleicher Höhe bei. ASM4CE schafft in Kaiserslautern eine standortweite Kooperationsinfrastruktur für die Fraunhofer-Institute und die Mathematik , die Informatik sowie die Ingenieurwissenschaften der TU Kaiserslautern. ASM4CE widmet sich vier Themenbereichen: „Hierarchische skalenübergreifende Modellierung komplexer technischer Prozesse“, „Virtuelles Design von Leichtbaukomponenten“, „Prognostics in eingebetteten Systemen“ und „Cyber-Physical Systems“. Mit diesen Themen leistet ASM4CE Beiträge im Bereich 25 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Industrie 4.0. ASM4CE ist aus dem Vorläufer-Innovationszentrum „Applied System Modeling – Science meets Engineering“ weiterentwickelt worden, den die Landesregierung 2010 bis 2013 mit 6,4 Mio. Euro bei einem Gesamtvolumen von 15,8 Mio. Euro gefördert hat. Weiterhin fördert die Landesregierung seit 2012 die Finanzierung der 4. DFKI-Direktorenstelle mit 100 000 Euro pro Jahr im Rahmen des Zukunftsplans Informatik. Die Professur ist im Schnittbereich „Künstliche Intelligenz“ und „Eingebettete Systeme“ angesiedelt . Von 2010 bis 2013 hat die Landesregierung zudem das Living Lab „Eingebettete Systeme“ mit 50 000 Euro p. a., d. h. insgesamt mit 200 000 Euro gefördert. Das Living Lab befasste sich – unter Beteiligung von Industrie und Studierenden – mit der Entwicklung von Produktprototypen in eingebetteten Systemen vor allem in den Bereichen Fahrzeugtechnologie, Ambient Assisted Living und Energiemanagement . Insofern war dieses Living Lab für Transfer und Lehre gleichermaßen relevant. Digitale Nutzfahrzeugtechnologie (DNT) ist der Themenschwerpunkt des Fraunhofer-Innovationsclusters, den das FraunhoferInstitut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) und das Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software-Engineering (IESE) in Kooperation mit Unternehmen aus dem südwestdeutschen Raum sowie der Region Saar-Lor-Lux eingerichtet haben. Problemstellungen aus dem gesamten Lebenszyklus eines Nutzfahrzeugs von virtueller Entwicklung über Produktionsplanung und Fertigung bis hin zu Betrieb und Wartung werden im Fraunhofer-Innovationscluster DNT – gefördert durch die Landesregierung – bearbeitet. DNT ist, gemeinsam mit dem Zentrum für Nutzfahrzeugtechnologie (ZNT) der TU Kaiserslautern und dem Commercial Vehicle Cluster Südwest (CVC), Teil des Netzwerks Commercial Vehicle Alliance (CVA). Rund 25 % der deutschen Nutzfahrzeugproduktion konzentrieren sich im Süden von Rheinland-Pfalz und der angrenzenden Metropolregion Rhein-Neckar. Dass Fachkräfteausbildung hier für die Region eine zentrale Rolle spielt, hat die TU Kaiserslautern aufgegriffen und bietet mit der Graduate School „Commercial Vehicle Technology“ als weltweit einzige Universität eine maßgeschneiderte und ausschließlich auf den Nutzfahrzeugbereich bezogene Ausbildung auf Graduiertenniveau an. 22. Welche Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Logistik hat die Landesregierung initiiert? Die Digitalisierung verändert auch die Logistikbranche nachhaltig. Besonders die Veränderungen aus dem Handel beschleunigen die Entwicklung in der Logistik. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass dies bereits heute ein wichtiges Thema ist und in Zukunft an Bedeutung – vor allem auch mit Hinblick auf den ländlichen Raum – zunehmen wird. Sie unterstützt die Logistikbranche durch Netzwerke und Gesprächsplattformen, auch zwischen Logistik und Handel und fördert damit den Austausch der jeweiligen Marktteilnehmer zu aktuellen Themen, wie z. B. zum Thema Digitalisierung. U. a. als ein Netzwerk im Bereich der digitalen Intralogistik ist die Technologie-Initiative SmartFactory e. V. (siehe auch Beantwortung der Fragen 20 und 21) in Kaiserslautern zu bezeichnen, die mit neuen Konzepten, Standards und Lösungen die Grundlage für eine hochflexible Automatisierungstechnik bildet und projektbezogen gefördert wird. Bestandteil einer digitalen Logistik ist auch der Aufbau von IT- und Medien-Netzwerken, die in der Fläche Aktivitäten entfalten und Entwicklungen vor Ort anstoßen bzw. bestehende Entwicklungen fördern. Aus diesem Grund unterstützt die Landesregierung kommunal-orientierte IT-Netzwerke und kommunale Aktivitäten, um den Wirtschafts- und Medienstandort zu stärken (siehe auch Beantwortung der Frage 15). Als weiteres Beispiel kann hier die Einführung der digitalen Straßenkarte Rhein-Neckar genannt werden. Rheinland-Pfalz hat im Rahmen des „Modellvorhabens für Kooperatives E-Government in föderalen Strukturen in der Metropolregion Rhein-Necker (MRN)“ die CIO-Patenschaft zum Projekt „Effiziente Verwaltungspraxis für Autokrane“ übernommen. Details zum Projekt finden sich unter der Internetadresse: www.m-r-n.com/start/regionalplanung-und-entwicklung/gemeinschaftliche-regionalentwicklung /verwaltungsvereinfachung-e-government/prozesse-verbessern.html. Das Projekt soll die Genehmigungsverfahren für Fahrten von Autokranen im Bereich der MRN digitalisieren und damit erheblich vereinfachen. Folgende Maßnahmen wurden hier bereits umgesetzt: – Erarbeitung eines Maßnahmenpakets zur Harmonisierung der Verwaltungspraxis und Optimierung des Genehmigungsverfahrens , – Konzeption und Umsetzung einer Straßenkarte mit vorgeprüften Hauptrouten für Autokrane, – Freischaltung eines Prototyps „Digitale Straßenkarte Rhein-Neckar“ am 10. November 2014 (www.m-r-n.com/strassenkarte), – bundesweit: Initiierung und Gestaltung eines Fachaustauschs „Genehmigungsverfahren im Großraum- und Schwerlastverkehr (GST)“ beim DIHK, Berlin. Ein anderes Beispiel aus dem Bereich Verwaltung/Genehmigungsverfahren ist die Inbetriebnahme einer P23R-Lösung (Prozessdatenbeschleuniger ) bei der BASF zu nennen. Durch das P23R-Prinzip können die Meldepflichten von Unternehmen bei Umweltschutzbelangen , hier: Immissionswerte von Großanlagen nach Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), elektronisch abgegeben werden. Beispielsweise wurden die Liefer- und Bearbeitungszeiten zur Übermittlung der Berichtsdaten für die 11., 13., 17. BImSchV und Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) unter Nutzung des P23R von über 16 Stunden bei der BASF auf weniger als 15 Minuten reduziert. Der Ausdruck von über 17 000 Seiten Papier bei der 11. BImschV konnte dank dem digitalisierten Prozess auf Dauer entfallen. 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 23. Wie hat sich die Landesregierung im Kontext der Digitalisierung der Medien aufgestellt? Die Landesregierung hat früh erkannt, dass die Digitalisierung die Medienbranche nachhaltig verändern wird. Die Konvergenz der Medien und auch der Märkte wird weiter zunehmen. Die politischen, wirtschaftlichen und auch kulturellen Fragen, die dieser Wandel aufwirft, wird nicht an Landesgrenzen halt machen. Dieser Wandel wird nicht genau entlang der Kompetenzzuweisungen des Grundgesetzes verlaufen. Fragmentierte Regulierungen werden diesen Wandel politisch nicht befriedigend begleiten können. Ende März 2015 hat die Landesregierung als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder gemeinsam mit dem Bund die BundLänder -Kommission zur Medienkonvergenz eingesetzt. Die Kommission untersucht die regulatorischen Schnittstellen zwischen Landes- und Bundesrecht, um die Medienordnung an die zunehmend konvergente Medienwelt anzupassen. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Überarbeitung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), Jugendmedienschutz, Vielfaltssicherung und Kartellrecht, Regulierung von Plattformen und Intermediären (Suchmaschinen) und Netzneutralität. Ziel der Länder in diesem Prozess ist der Erhalt von Vielfalt und kommunikativer Chancengleichheit in einer konvergierenden Marktsituation sowie die Schaffung von Planungssicherheit für die in Deutschland ansässigen Medienunternehmen. Die Arbeit der Kommission wird auch wichtige Impulse für die Positionierung auf europäischer Ebene liefern. Die o. g. Ziele will die Landesregierung mit möglichst starker deutscher Stimme dort einbringen. Damit knüpft die Landesregierung an die bisherige Arbeit auch auf europäischer Ebene an, etwa der Position des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 321/13) zum „Grünbuch über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte“ (COM [2013] 231 final), zur Stärkung der Netzneutralität (Bundesratsdrucksache 689/13) oder der laufenden Positionierung der Landesregierung über die Bundesratsstellungnahme zur „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ der EU-Kommission vom 6. Mai 2015 (COM [2015] 192 final). 24. Welche Haltung hat die Landesregierung in Bezug auf das zunehmende digitale Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter einer verfassungsrechtlichen (Artikel 5 GG) Bestands- und Entwicklungsgarantie. 5) Der nach dem Grundgesetz für den Rundfunk zuständige Landesgesetzgeber hat also nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die digitale und zunehmend konvergente Medienwelt zu übertragen. Mit den Schwerpunkten Überarbeitung der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), Jugendmedienschutz , Vielfaltssicherung und Kartellrecht, Regulierung von Plattformen und Intermediären (Suchmaschinen) und Netzneutralität verfolgt die Bund-Länder-Kommission diese Aufgabe. Das von der Landesregierung als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder gemeinsam mit den deutschen Ländern beschlossene Jugendangebot wird im Online-Bereich das jüngere Publikum ansprechen, um einen Generationenabriss zu verhindern. Die Interessen der privaten Medienwirtschaft sind angesichts der digitalen Fortentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingehend zu berücksichtigen und ggf. mit dem Ziel der Fortentwicklung in Einklang zu bringen, wie es auch im Rundfunkstaatsvertrag (§ 11 f RStV) und der Rundfunkmitteilung der Europäischen Kommission angelegt ist. 25. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Medienunternehmen in den Zeiten der digitalen Transformation hat die Landesregierung ergriffen ? Auch im Bereich des Rundfunks schreitet die Digitalisierung voran. Dies betrifft zunächst den Hörfunk - hier insbesondere die Übertragungswege und den Umstieg von analoger Ausstrahlung auf digitale Verbreitung. Mit der Einführung von DAB+ (digital audio broadcasting) und der Umstellung zahlreicher Hörfunkprogramme sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privater Sender auf diese Technik wurde ein wichtiger Schritt begangen. Für Rheinland-Pfalz beteiligen sich insbesondere der Südwestrundfunk aber auch Radio RPR an der Ausstrahlung von Programmen über DAB+. Die rheinland-pfälzische Landesregierung begrüßt Initiativen der Marktteilnehmer, DAB+ noch nachhaltiger auf dem Markt zu positionieren. DAB+ ist eine zukunftsfähige technologische Weiterentwicklung mit erheblichen Vorteilen gegenüber UKW (bessere Ausnutzung der Frequenzressourcen, günstigere Verbreitungskosten , höhere Qualität, Mehrangebot für die Bürgerinnen und Bürger, Option von Textergänzungen, verbesserte Verkehrsinformationen im TPEG-Format). Im Bereich der terrestrischen Fernsehverbreitung werden die TV-Sender ab 2017 auf den DVB-T Nachfolgestandard DVB-T2 umstellen. Damit gehen die Sender in Rheinland-Pfalz konsequent den Weg der Digitalisierung weiter. Diesen Prozess wird die Landesregierung auch weiter medienpolitisch begleiten. Damit passt sich die Programmverbreitung den veränderten Bedürfnissen der Zuschauerinnen und Zuschauer an. Mit DVB-T2 ist hochauflösendes Fernsehen (HDTV) empfangbar. Darüber hinaus eröffnet es eine größere Programmvielfalt und einen verbesserten mobilen Empfang. So werden die Verbreitungswege für die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender in Rheinland-Pfalz für die digitale Zukunft gesichert. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Baden-Württemberg die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sendeunternehmen wie den SWR so ausgestaltet, dass die Sender gut für die digitale Zukunft aufgestellt sind. Mit der 27 5) BVerfGE 74, 297 vom 24. März 1987 sowie BVerfGE 83, 238 vom 5. Februar 1991. Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Novellierung des SWR-Staatsvertrags wurde der SWR bereits 2014 noch stärker und leistungsfähiger gemacht. Ihm wurden die Möglichkeiten der konvergenten Medienwelt eröffnet. Der Programmauftrag unter Einbeziehung des Onlinebereichs und einer Ausrichtung auf ein jüngeres Publikum wurden präzisiert und flexiblere Strukturen im Hinblick auf eine trimediale Organisation durch den Staatsvertrag ermöglicht. Generell geht es auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darum, die Chancen der Digitalisierung angesichts der sich verändernden Nutzungsgewohnheiten zu erkennen und umzusetzen. Eines der wichtigsten Projekte ist damit das Online-Jugendangebot von ARD und ZDF. Dieses wird beim SWR angesiedelt sein. Ziel des Jugendangebots ist es, der jungen Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ein identitäts- und demokratiestiftendes, meinungsbildendes Angebot zu machen. So trägt es auch dazu bei, den Generationenabriss beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verhindern. Das Angebot soll Innovationsimpulse setzen und kreative Freiräume schaffen und die jungen Menschen dort abholen, wo sie sich aufhalten – im Internet. Die Länder erarbeiten unter Vorsitz von Rheinland-Pfalz die Beauftragungsnorm für den Rundfunkstaatsvertrag. Zur Zeit steht der Entwurf der Norm zur Kommentierung online zur Verfügung. Ein weiteres wichtiges Projekt war die Digitalisierung der Bürgermedien/der offenen Kanäle (OK) in Rheinland-Pfalz. Dies betrifft sowohl die Studiotechnik als auch die Digitalisierung der Verbreitungswege. Die Digitalisierung im Studio ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das heißt, alle OK-TV-Sender wurden technisch so ausgerüstet, dass die Produktion sowohl von Studiobeiträgen als auch von Filmmaterial digital erfolgen kann. Die Umstellung auf digitale Übertragung der OK-TV-Sendesignale wurde bereits Mitte 2007 durchgeführt. Seit Juni 2012 erfolgt für die OK-TV-Sender zusätzlich zur analogen Verbreitung auch eine digitale Verbreitung im Kabelnetz. Unsere Bürgermedien, die vor allem im Bereich der Vermittlung von Medienkompetenz einen hohen Stellenwert besitzen, sind damit in der digitalen Zukunft angekommen. Medienunternehmen sind auch Bestandteil der Kultur- und Kreativwirtschaft, die sich in die Teilmärkte der Musikwirtschaft, Buchmarkt , Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Designwirtschaft, Pressemarkt, Werbemarkt und Software-/Games Industrie gliedert. Speziell im Bereich des Filmmarkts wurde in Rheinland-Pfalz seit August 2014 eine Anlaufstelle für Film- und Medienschaffende von der Landesregierung mit 100 000 Euro für 2014 und 2015 gefördert, um die Rahmenbedingungen für Film- und Medienschaffende im Land weiter zu verbessern. Im Bereich des Buchmarkts wurde durch die Landesregierung zudem seit 2013 in Zusammenarbeit mit dem Verlags-Karee sowie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland e.V. eine Aktions- und Präsentationsfläche Rheinland-Pfalz auf der Frankfurter Buchmesse mit jährlich rund 20 000 Euro unterstützt, um eine weitere Vernetzung und Profilierung zu ermöglichen. III. Gesellschaftliche Veränderungen im Zeitalter der Digitalisierung 26. Wie lassen sich die Anforderungen von Familien- und Arbeitswelt in Einklang bringen? 27. Welche neuen Chancen eröffnet die Digitalisierung in diesem Zusammenhang? Digitale Arbeitsplätze eröffnen für viele Beschäftigte die Chance eines wesentlich flexibleren ortsungebundenen und zeitlichen Arbeitens. Aufgrund von Telearbeitsplätzen und cloud working schwindet die Bedeutung eines festen Arbeitsplatzes. Auch in zeitlicher Hinsicht ermöglicht die Digitalisierung in vielen Bereichen eine neue Flexibilität. Dies kommt insbesondere der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zugute. Wegezeiten entfallen und die Arbeitszeit kann so gestaltet werden, dass sie im Einklang mit dem Familienleben steht. Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt birgt aufgrund der neuen Medien und der damit verbundenen ständigen Erreichbarkeit allerdings gleichzeitig die Gefahr einer Entgrenzung der Arbeit und letztlich eines Verschwimmens zwischen Arbeit und Privatem. Einige Unternehmen haben bereits darauf reagiert und feste Zeiten festgelegt, zu denen keine Bürokommunikation erfolgen darf. Im Rahmen des Projekts „Lebensphasenorientierte Personalpolitik“ wurde der Leitfaden „Strategie für die Zukunft“, in dem die Bindung und Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Mittelpunkt stehen, durch das Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) der Hochschule Ludwigshafen entwickelt. Der Leitfaden geht u. a. darauf ein, dass im Kontext von Arbeitswelten vor allem die Entwicklungen der Informations- und Kommunikations - sowie Mobiltechnologie Relevanz besitzen. Die Informations- und Kommunikationstechnologie gehören heute sowohl im beruflichen Bereich als auch im Privatleben zum Alltag. Das Internet wird zunehmend in den Alltag eingebunden. Diese Entwicklung erleichtert es vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, selbst von zu Hause aus und zu jeder Zeit auf das Firmennetz zugreifen zu können. Im Zusammenhang mit dem Modellprojekt zur Lebensphasenorientierten Personalpolitik hat das Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) ebenfalls die Software entwickelt. Es handelt sich um eine Unterstützungssoftware für mittelständische Anwender mit dem Ergebnis einer Liste von Vorschlägen – abgestimmt auf die individuell vom Anwender eingegebene Bedarfslage. Die elektronische Toolbox gibt einerseits Anregungen für anzuwendende Instrumente, sie ermöglicht es aber andererseits auch, darauf aufbauend eigene kreative Wege zu gehen. Die Software bildet Lebensphasen, Berufsphasen und Handlungsfelder ab, die vom Nutzer aus einer vorgegebenen Liste frei wählbar und kombinierbar sind. 28 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 In der aktuellen Projektphase arbeitet das IBE daran, eine Roadmap zu erstellen. Hier sollen die Aktivitäten von Unternehmen, Netzwerken, lokalen Akteuren im System der Arbeit und der Kommunal- und Landespolitik für alle auf einen Blick sichtbar werden. Die Umsetzung der Roadmap erfolgt 2016 als Online-Version in Form einer Landkarte von Rheinland-Pfalz, die unterteilt ist in die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte. Dort sind jeweils Angaben zu Akteuren und Aktivitäten zur Fachkräftesicherung hinterlegt. 28. Welche Anforderungen ergeben sich für die Landespolitik durch die Digitalisie rung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ? Der demografische Wandel ist bereits im vollen Gange und wird unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren weiter verändern. Er ist Querschnittaufgabe aller Ressorts der Landesregierung. Die sozial gerechte, solidarische und wirtschaftlich erfolgreiche Gestaltung des demografischen Wandels ist bereits seit längerem ein wichtiges Handlungsfeld der Landesregierung. Ausgehend vom bundesweit einzigen Demografieministerium hat eine interministerielle Arbeitsgruppe die ressortübergreifende Demografiestrategie „Zusammenland Rheinland-Pfalz – Gut für Generationen“ erarbeitet. Im Demografie-Kabinett setzen sich alle Ministerinnen und Minister der Landesregierung sowie die Ministerpräsidentin regelmäßig mit der Weiterentwicklung dieser Strategie auseinander. So sieht die Landesregierung in der Digitalisierung Chancen, um den demografischen Wandel weiter positiv zu gestalten und darauf hinzuwirken, dass allen Generationen in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein gutes Leben und Arbeiten ermöglicht wird und damit das Land zukunftsfähig, lebendig und modern bleibt. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter und bleiben länger aktiv und gesund. Die jüngere Generation ist nicht nur zahlenmäßig kleiner als ihre Eltern- und Großelterngeneration, sie zieht es auch oftmals eher in die Städte oder Ballungszentren. Dadurch ist die Bevölkerungszahl in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz bereits heute rückläufig und die Bevölkerung wird zunehmend älter. Deshalb möchte die Landesregierung die Chancen der Digitalisierung für die Herausforderungen des demografischen Wandels nutzen und die möglichen Risiken minimieren. Dabei geht es um den konkreten Nutzen des Potenzials der Digitalisierung mit seinen vielfältigen Handlungsfeldern. Auf Anforderungen, die sich durch die Digitalisierung im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ergeben, wurde auch bereits in der Beantwortung der Fragen 1, 2, 5, und 29 eingegangen. Der Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur bedeutet insbesondere für ländliche Regionen große Chancen. So können die mit zukunftsfesten Bandbreiten einhergehenden Attraktivitätssteigerungen für Kommunen und Regionen dabei helfen, die Folgen des demografischen Wandels oder seine Ursachen (durch eine geringere Abwanderung junger Familien und der Ansiedlung innovativer , junger StartUps) abzumildern. Für Bürgerinnen und Bürger eröffnet die Verfügbarkeit hoher Bandbreiten die Möglichkeit von der Lebensqualität des ländlichen Raums zu profitieren und gleichzeitig erfolgreich arbeiten und wirtschaften zu können, durch eine zeitgemäße, ortsunabhängige Kommunikation und die Teilhabe an weltweitem Handel über das Internet oder der Kontakt zu Familienangehörigen und Freunden in der ganzen Welt. Ländliche Räume können somit als attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten für junge Menschen, Fachkräfte, Unternehmen und Familien erhalten bleiben, dazu tragen beispielsweise auch bürgerund wirtschaftsnahe Services (e-Government) der Verwaltung bei. Ein selbstbestimmte Leben bis ins hohe Alter kann durch Ambient Assistend Living (AAL – Altersgerechte Assistenzsysteme) unterstützt werden. Eine gute Breitbandversorgung ist zunehmend Grundvoraussetzung für kleine und mittelständische Unternehmen, um im regionalen, bundesweiten und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die Landesregierung unterstützt die Wirtschaft bei betrieblichen Strukturanpassungen im Sinne einer nachhaltigen Unternehmenspolitik auch an dezentralen Standorten. Viele bedeutsame Industrieunternehmen haben in Rheinland-Pfalz in ländlichen Gebieten Betriebsstätten. Über die digitale Vernetzung dezentraler Standorte der Produktion, über internetgestützte, automatisierte Zulieferungssysteme, systemgesteuerte Fertigungsanlagen und Onlinevertrieb gelingt den Unternehmen die Teilhabe am überregionalen Markt und die zukunftsfähige betriebliche Strukturierung. Zudem werden durch die Integration von Software und Hardware intelligente Produkte entwickelt. Die Produktion wird weiter individualisiert und perfektioniert. Die Digitalisierung ermöglicht flexiblere Arbeitsmodelle durch die Trennung von Ort der Arbeitsleistung und Ort des Arbeitserfolgs . Sie kann zu einer Erleichterung schwerer körperlicher Arbeit durch den Einsatz computergesteuerter Maschinen beitragen. Durch die digital ermöglichte umfassendere Selbststeuerung kann ein großer Teil der derzeit noch von Beschäftigen ausgeführten Steuerungs- und Managementaufgaben auf die neuen, miteinander kommunizierenden Systeme übertragen werden. Wo Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der menschlichen Arbeitskraft nicht ganz, sondern nur teilweise entfallen, besteht die Gefahr einer Dequalifizierung. Demgegenüber steigt der Bedarf an hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der IT und Technik, um die Prozesse zu initiieren und zu überwachen. Deshalb müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der digitalisierten Arbeitswelt weiterhin ihren Platz finden. Das Konzept des Lebenslangen Lernens wie auch die Sicherstellung altersgerechter Arbeitsbedingungen gewinnen insoweit weiter an Bedeutung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stellt es eine Herausforderung für die Unternehmen dar, den prognostizierten Bedarf an erforderlichen Fachkräfte zu gewinnen. Deshalb müssen auch hier früh entsprechende Weichen gestellt werden, um einem potenziellen zukünftigen Fachkräfteengpass entgegenzuwirken. Der demografische Wandel, eine fortschreitende Digitalisierung und der stetige technische Fortschritt sind Eckpfeiler dieser Entwicklung . In den kommenden Jahren wird es daher in vielen Branchen einen wachsenden Bedarf an Fachkräften geben. Gleichzeitig werden die Anforderungen an das Qualifikationsniveau vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie bereits beschrieben steigen. Der Ovale Tisch hat auf diesen Wandel reagiert und eine umfassende „Landesstrategie zur Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz“ 29 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode erarbeitet. Von der Sicherung des Fachkräftenachwuchses über die Erschließung bislang ungenutzter Potenziale bis hin zum Erhalt und Ausbau vorhandener Kompetenzen über entsprechende Weiterbildungsangebote der Beschäftigten. Dazu gehört auch die Entwicklung einer Willkommenskultur, um die Zuwanderung von Fachkräften aus anderen Ländern und dem Ausland zu fördern. Ebenfalls im Fokus stehen Konzepte, durch die sich Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte als attraktiver Arbeitgeber positionieren können. Weitere Informationen finden sich unter der Internetadresse: www.rlp.de/de/landesregierung/schwerpunkte /fachkraeftestrategie/. Zur Fachkräftegewinnung hat Rheinland-Pfalz eine Fachkräftekampagne initiiert. Weitere Informationen finden sich unter der Internetadresse www.fachkraefte.rlp.de. Elektronische Gesundheitsdienste bieten erhebliche Innovationsfortschritte und Beschäftigungschancen in der Gesundheitswirtschaft . Sie eröffnen Potenziale der Produktivitätssteigerungen bei gesundheitswirtschaftlichen Dienstleistungen, der Entwicklung von Märkten im IKT-Sektor, verbesserte Chancen beim Export personenbezogener Dienstleistungen und können damit neben einer guten medizinischen Versorgung maßgeblich zu mehr Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beitragen. Die Landesregierung verfolgt mit dem Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ durch innovative Ansätze, neue Maßnahmen und sektorenübergreifende Konzepte das Ziel der Sicherstellung einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung insbesondere auch in den ländlichen Räumen von Rheinland-Pfalz. Eines der Handlungsfelder ist die Initiative zur Entwicklung und zum Ausbau von telemedizinischen Strukturen. Auch dezentral muss eine qualitativ hochwertige wohnortnahe medizinische Versorgung möglich sein. Die Telemedizin bietet hier viele Chancen. Dabei geht es um die direkte Verbindung zwischen den einzelnen Patientinnen und Patienten und den spezialisierten Versorgungszentren, aber auch um die Unterstützung dezentraler Gesundheitseinrichtungen durch spezialisierte Zentren. Um die Möglichkeiten und Potenziale der Telemedizin für die flächendeckende Versorgung nutzen zu können, sind technische und organisatorische Rahmenbedingungen zur Überführung in die Regelversorgung zu schaffen. Sie sind konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Im Hinblick auf die Unterstützung einer flächendeckenden Versorgung sind das insbesondere die telemedizinische Unterstützung der Patientinnen und Patienten in ihrer häuslichen Umgebung, die telematische Zusammenarbeit von stationärer und ambulanter medizinischer Versorgung und die telematische Zusammenarbeit von spezialisierten und regionalen Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen in der Fläche. Durch die regionale Zusammenarbeit von Hausärztinnen und Hausärzten, niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten, Krankenhäusern und überregionalen Versorgungsdienstleistern, wie einem Telemedizin-Zentrum, werden klassische Sektorengrenzen überwunden und eine abgestimmte patientenorientierte Therapie ermöglicht. Bei all diesen Initiativen zur Entwicklung und zum Ausbau von telemedizinischen Strukturen werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen gewahrt. Bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz wurde das Thema Telematik als Schwerpunkt behandelt. In ihrem Beschluss spricht sich die GMK dafür aus, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erstellung einer Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur beauftragt wird. In den Bundesländern gibt es bereits viele gute Telematik-Modellprojekte. Die einzelnen Erfahrungen müssen genutzt werden, um von zahlreichen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder und dem Bund zu kommen. Die „Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen “ soll sich bis zur nächsten GMK u. a. mit den Fragen befassen, wie Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis der Anwendungen gestellt werden müssen. Durch das Projekt „Digitale Dörfer“ sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung für den Wandel ländlicher Regionen veranschaulicht werden. Das Projekt wird mit 930 000 Euro für die weitere Arbeit durch das Land gefördert. Bereiche wie Nahversorgung, Mobilität oder Facility Management werden in Begleitung vom Fraunhofer Institut unterstützt und angeregt (siehe auch Beantwortung der Fragen 1, 2, 5 und 29). Für die Modellkommune E-Government wird pilotiert, wie die qualitative Verwaltung der Zukunft aussehen wird. Projekte die der Forschung und Erprobung dienen sind im Zeitalter der Digitalisierung auch Wegbereiter und Entscheidungsfaktor der Informationstechnologie. Rheinland-Pfalz bietet hierfür mit seiner universitären und außeruniversitären Forschungslandschaft hervorragende Bedingungen. Bedarfsgerechte und bezahlbare Angebote für eine im demografischen Wandel (regional differenziert) weniger, älter und vielfältiger werdende Gesellschaft müssen auch im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung gestellt werden. Digitale Teilhabe ist eine zunehmend wichtige Voraussetzung für soziale und wirtschaftliche Teilhabe. Ziel muss es zum Beispiel sein, älteren Menschen den sicheren und selbstbestimmten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen (siehe Beantwortung der Fragen 8, 30 und 31). 30. Welche Maßnahmen wurden für die ältere Generation eingeleitet und welche notwendigen Schulungsmaßnahmen wurden hierzu ergriffen ? In der Kampagne „Senioren ans Netz!“ im Jahr 2001 und in den folgenden Jahren gab es z. B. die Ausbildung von ehrenamtlichen Tutorinnen und Tutoren für Internettreffs für ältere Menschen, Fortbildungsangebote für IT-Kursleitende an Volkshochschulen, regionale Internet-Infotagungen und örtliche Schnuppertage für Senioren und Seniorinnen in Rheinland-Pfalz. Seit dem Jahr 2001 können zudem Internettreffs für ältere Menschen durch das Land gefördert werden. 30 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Senioreninfo „Spätlese“ hat in fast jeder Ausgabe Neuigkeiten zur Digitalisierung für ältere Menschen. Folgende Ausgaben hatten zusätzlich Beiträge zu Neuen Medien als Schwerpunktthemen: 4/1998: Ältere in / und Medien, 2/2001: Senioren und Medien, 3/2005: Lebenslanges Lernen, 1/2010: Technik, die unterstützt und 1/2011: Neue Medien. Die Landesleitstelle „Gut leben im Alter“ hat seit dem Jahr 2001 zudem regelmäßig gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern Fachtagungen für Ältere Menschen zur Digitalisierung umgesetzt. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde in der Gemeinde Külz eine webbasierte virtuelle Wohngemeinschaft gegründet. Ziel war, Wege aufzuzeigen, in den eigenen vier Wänden alt zu werden und ein selbstbestimmtes Leben führen und doch einige Vorteile einer Wohngemeinschaft virtuell in Anspruch zu nehmen. Die virtuelle Wohngemeinschaft bestand aus einer Gruppe nicht weit auseinanderwohnenden Menschen, die sich zusammenschließt, ein gegenseitiges Unterstützungsnetzwerk bildet und über ein Kommunikationsmedium miteinander vernetzt ist. Dabei war die virtuelle Wohngemeinschaft mehr als ein Modell der Nachbarschaftshilfe. Die einzelnen Komponenten der virtuellen Wohngemeinschaft sind: Die Beteiligten verbindet die Bereitschaft zur Gemeinschaft, die Beteiligten übernehmen Verpflichtung füreinander, es gibt einen realen Ort, wo sich die Beteiligten regelmäßig treffen können, die Gemeinschaft hat ein zentrales, niedrigschwelliges und einfach zu bedienendes Kommunikationssystem, die virtuelle Wohngemeinschaft institutionalisiert sich in einer Gemeinschaftsversammlung . Mehr Informationen über das Projekt finden sich online unter der Internetadresse www.vwg-kuelz.de. Das Modellprojekt „MausMobil: Tutorbegleiteter Internetzugang zu Hause“, das im Jahr 2010 von Koblenz aus startete, hat älteren Menschen Unterstützung beim Zugang zur Nutzung eines PCs und speziell zum Internet geboten. Insbesondere wenn sie sich aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen wenig oder gar nicht aus der Wohnung bewegen können. Mit diesen Maßnahmen konnte der Medienkompetenzaufbau und der Medien/IT-Einsatz bei älteren Menschen systematisch aufgearbeitet und durch beispielhafte Projekte ausgebaut werden. Bundesweite Projekte wie „Wege ins Netz“, „Initiative Internet Erfahren“ mit Mediabus oder „Erlebnis Internet“, sowie Informationen und Materialien der BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioreninitiativen) begleiten die Landesinitiativen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat für das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Ratgeber „Nie zu alt fürs Internet“ für Einsteiger ins Internet erstellt, der kostenlos über das BMFSFJ bezogen werden kann. Schritt für Schritt wird den Leserinnen und Lesern erklärt, wie das Internet funktioniert, was wichtig ist und wo man bei Bedarf Hilfe findet. Seit dem Jahr 2011 werden mit dem Projekt „Silver Surfer – auch im Alter sicher im Umgang mit PC und Internet“ in Kooperation von Landesregierung, dem MedienKompetenzNetzwerk Rheinhessen, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, den Volkshochschulen , dem Zentrum Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Mainz und anderen Einrichtungen in ganz Rheinland-Pfalz modularisierte Seminarreihen durchgeführt und evaluiert. Das Ziel des Projekts ist es, die Medienkompetenz von älteren Onlinerinnen und Onlinern im Bereich Computer und Internet zu erweitern. Die hierfür nötigen Lernräume sollen möglichst nahe an der (medialen) Lebenswelt von Seniorinnen und Senioren angelehnt werden und sich vor allem an deren Interessen und Bedürfnisse richten. Professionelle und speziell hierfür geschulte Medienpädagoginnen und Medienpädagogen begleiten die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer während des kompletten Veranstaltungsverlaufs. Die einzelnen Module des Projekts werden fortlaufend aktualisiert. Mehr Infos finden sich unter der Internetadresse www.silversurfer-rlp.de. Neben Infoflyern sind folgende Broschüren dabei entstanden: Lernbuch „SilverSurfer Rheinland-Pfalz“ und „Mobiles Internet und smarte Technologien – auch im Alter sicher nutzen“. Die Initiative Medienintelligenz der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat gemeinsam mit der Stiftung MedienKompetenzForum Südwest ein neues Serviceportal für die Generation 60+ gestartet. „Silver Tipps – sicher online!“ beantwortet Fragen rund um die Themen Daten- und Verbraucherschutz. Experten und Wissenschaftler geben konkrete Informationen, Anregungen und Tipps, die den täglichen Umgang mit den neuen Medien sicher machen und Berührungsängste abbauen. Monatlich stellt Silver Tipps ein Thema multimedial in den Fokus. Neben Online-Artikeln, Podcasts, Videos und Fotostrecken befinden sich auch Quiz oder Linklisten auf der Website. Das Serviceportal greift aktuelle Entwicklungen auf und zeigt Vorteile sowie Risiken der neuen Medien. Weitere Informationen finden sich unter der Internetadresse www.silver-tipps.de. Im Frühjahr 2015 fand die Fachtagung „Silver Surfer: Internet, Smartphone und Co. souverän nutzen“ statt. Umfassendere Informationen finden sich hierzu unter der Internetadresse http://www.zww.uni-mainz.de/2461.php. Die Volkshochschulen halten verschiedene Kurse vor: Internet-Einführungskurse und Internet-Cafés, IT-Einführungskurse (Tastaturschreiben , Windows, Word, digitale Fotografie und Bildbearbeitung, Excel, Email). Auch in den regulären IT-Kursen ist die Nachfrage der älteren Generation sehr hoch: Im Programmbereich Arbeit und Beruf, in dem die IT-Kurse einen Anteil von 57 % haben (1 450 Kurse mit 24 680 Ustd. und 11 250 Teilnahmen in 2013 absolut), sind 27 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter von 50 bis 64 Jahren und 13 % älter als 65 Jahre. In 2013 wurde der Kurs „Silver Surfer - Sicher online im Alter“ an 15 Volkshochschulen von insgesamt 225 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nachgefragt. Der Verband der Volkshochschulen bietet den IT-Kursleiterinnen und Kursleitern an den Volkshochschulen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Wie lernen Senioren mit neuen Medien?“ an. Die Evangelische Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz bietet u. a. in vielen Kirchengemeinden Kurse für Senioren wie z. B. „PCAusbildung für Senioren“, „PC-Treff „jung und älter“, „Keine Angst vor Mäusen! – PC-Kurse für Menschen in der zweiten Lebenshälfte“ an. 31 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Programm der Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) beinhaltet z. B. Computer-Einsteigerkurse (Email, Word, Internet, Tablet) für die Generation 60+. Die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) hält ebenfalls verschiedene EDV-Kurse für Senioren vor. Für die Landesarbeitsgemeinschaft anderes lernen e.V. bietet zum Beispiel das Kreml Kulturhaus Computerkurse für Senioren an. Der Landessportbund hat IT-Kurse für Ältere („IT für Menschen über 46,5“ mit verschiedenen Schwerpunkten) im Angebot. 32. Welche bürgernahen Initiativen hat die Landesregierung zur digitalen Transforma tion in Rheinland-Pfalz eingeleitet? 33. Welche Priorität genießt die digitale Transformation des Bundeslandes aus Sicht der Landesregierung in der Bevölkerung? 78 % der rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger nutzten nach dem D21-Digital-Index der Initiative D21 im Jahr 2014 täglich mehrfach das Internet. Deutschlandweit belegt unser Bundesland damit den 7. Platz. Eine demokratische Gesellschaft braucht mündige und gut informierte Bürgerinnen und Bürger. Hier haben Staat und Politik eine „Bringschuld“, sie müssen sich erklären, ihre Vorhaben und Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar machen, veröffentlichen, Barrieren abbauen, sich öffnen. Sie müssen transparenter werden, auch und gerade mithilfe der neuen Medien. Dem soll durch das Landestransparenzgesetz entsprochen werden, das der Ministerrat in zweiter Befassung in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 verabschiedet hat und welches am 1. Juli 2015 in erster Lesung im Landtag beraten worden ist (siehe dazu auch Beantwortung der Fragen 1, 2, 5 und 29). In einem modellhaften Verfahren wurde in den letzten Wochen verschiedenen Zielgruppen und vor allem auch Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Bürgerwerkstatt die Möglichkeit eröffnet, sich inhaltlich mit dem Entwurf des Landestransparenzgesetzes zu beschäftigten, dieses zu bewerten und eigene Änderungsvorschläge einzubringen. Dieses umfangreiche, gleichzeitig online und offline durchgeführte Beteiligungsverfahren bereicherte die Erstellung des Gesetzentwurfs durch zahlreiche Impulse, Hinweise und Empfehlungen. Bei der im Auftrag der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz von Univ.-Prof. Dr. Bernd Wirtz von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften durchgeführten Studie zu den Perspektiven des kommunalen E-Governments in Rheinland-Pfalz nahm die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Stellenwert ein. Gleichzeitig wurde auch die Frage beantwortet, welche Online-Services die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung wünschen. Für die Studie wurde neben einer wissenschaftlichen Analyse ausgewählter, international führender E-Cities einer Bürgeranalyse in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie „Perspektiven des kommunalen E-Governments“ spiegeln somit insbesondere die Nutzungssicht der Bürgerinnen und Bürger wieder. 6) Die Studie kann somit als wichtiger Impulsgeber für die weitere Optimierung der digitalen Landes- und Kommunalverwaltung hinsichtlich der tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Landes angesehen werden. Das Rheinland-Pfalz-Portal als digitale Verwaltung mit den erwünschten Services und Informationsangeboten ist eine Antwort auf die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Die Behördenrufnummer 115 können mittlerweile 1,4 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erreichen. Sie ergänzt dieses Angebot. 34. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die strukturschwachen Regionen des Landes an der Digitalisierung gleichberechtigt teilhaben  zu lassen? Grundlage zur Sicherstellung einer Teilhabe auch strukturschwacher Regionen an der Digitalisierung bilden die aktuellen Strategien zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Rheinland-Pfalz („Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur“ (2012), „NGA-Strategie des Landes“ (2014)) und die darin benannten Maßnahmen und Zielsetzungen. Mit der Errichtung des Breitband-Kompetenzzentrums im Jahr 2012 wurde erstmals im Land eine zentrale Servicestelle mit regional zuständigen Breitbandberatern geschaffen. Sie sind gleichermaßen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie für kommunal Verantwortliche bei konkreten Fragestellungen vor Ort aber auch bei grundsätzlichen Beratungsleistungen in Bezug auf die Thematik Breitband. Neben dem frei zugänglichen Breitbandatlas des Landes besteht für Landkreise die Möglichkeit, kostenfrei einen auf der Ebene des Landkreises angesiedelten Infrastrukturatlas zur Erfassung kommunaler und zum Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur grundsätzlich nutzbarer Infrastrukturen zu beantragen. Des Weiteren können am Ausbau interessierte Landkreise eine 90-prozentige Kostenübernahme einer Machbarkeitsstudie als ersten Schritt auf dem Weg zu einem landkreisweiten Ausbau beim Breitband- Kompetenzzentrum beantragen. Viele Landkreise haben Anträge eingereicht. Für das südliche Rheinland-Pfalz wurde die Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch das Land nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens beauftragt. Den Zuschlag erhielt die Fa. MICUS Management Consulting GmbH. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage des weiteren Verfahrens aufseiten der Landkreise auf dem Weg zur Bildung von Regionalclustern (kommunale Ausbaugemeinschaften) zum Aufund Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (hierzu wird auch auf die Beantwortung der Frage 70 verwiesen). Die Vergabe einer perspektivischen 300 Mbit/splus-Studie durch das Land ist erfolgt. Den Zuschlag erhielt der TÜV Rheinland. Ziel der Studie ist eine Finanzierungsplanung und Kostenschätzung von Ausbauszenarien. Darüber hinaus sollen beihilferechtliche und fördertechnische Fragen erörtert werden. Ein dezidierter Meilensteinplan wird konkret aufzeigen, wie die Umsetzung stattfinden können wird. 32 6) Konkrete Studienergebnisse sind hier einsehbar: Wirtz, Bernd W., 2015: E-Government. Perspektiven des kommunalen E-Government. Mainz. Ministerium des Innern, für Sport und Infrastrutur. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Die Landesregierung steht im engen, regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (Edeka, REWE, Globus, tegut, real, aldi, dm etc.) sowie Handelsunternehmen (Kaufhof Galeria, Kaufhof Moses, Kaefer etc.) als auch Projektentwicklern (Ten Brinke, Neinver, Fokus Development) und Forschungsinstituten des Handels (Institut für Handelsforschung, ECC Köln, EHi Köln etc.), die teilweise Onlinemodule und integrierte Modelle des Einkaufens entwickeln, die auch die Nahversorgung im ländlichen Raum sicherstellen können. Dabei wird ein marktwirtschaftlicher Ansatz verfolgt, der einen klaren Ordnungsrahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Handels setzt. Die fortlaufende Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Handel im Bereich des Ladenöffnungsgesetzes, Arbeitsschutzgesetzes und der Bedarfsgewerbeverordnung sowie des Landesentwicklungsprogramms und der Regionalentwicklung wird im gemeinsamen Dialog begleitet. Dabei wird angestrebt, die Auswirkungen der Digitalisierung und die Chancen, die sich für den ländlichen Raum infolgedessen ergeben, in den bestehenden gesetzlichen Rahmen zu integrieren. Viele behördliche Vorgänge erfordern eine qualifizierte, rechtssichere Unterschrift des Bürgers oder der Bürgerin. Das ist die persönliche Unterschrift. Deren Verbindlichkeit und Gültigkeit hat sich bisher in der digitalen Welt nicht abbilden lassen. Das soll mit „Unterschrift unterwegs“ anders werden. In Zukunft benötigt man den neuen Personalausweis und ein Smartphone – und Bürgerinnen und Bürger können sicher ihre Unterschrift leisten. Dies ist sozusagen die Verbindung zwischen der Technologie des Smartphones und einer sicheren elektronischen Identitätsinfrastruktur. Mit diesem Projekt nimmt Rheinland-Pfalz bundesweit eine herausragende Vorreiterrolle ein. Die Landesregierung wird dieses Verfahren daher federführend für ganz Deutschland auf den Weg bringen. In der Modellkommune E-Government soll dies im Jahr 2016 pilotiert werden. IV. Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur im Zeitalter der Digitalisierung 35. Welche Maßnahmen zur schulischen digitalen Bildung hat die Landesregierung ergriffen? Im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ wurden zahlreiche Maßnahmen gebündelt. Um die digitale Infrastruktur an Schulen zu verbessern, wurden fast 90 % aller Schulen der Sekundarstufe I mit Hard- und Software (interaktive Whiteboards, mobile Endgeräte, Bildungssoftware) ausgestattet, seit 2013 ein Teil der Schulen auch mit Tablets. Der Tableteinsatz wird seit 2014 durch die Johannes Gutenberg-Universität Mainz wissenschaftlich begleitet. Durch weitere Unterstützung seitens einiger Schulträger und Fördervereine sind inzwischen an über 60 Schulen Tablets im unterrichtlichen Einsatz. Das Lehren und Lernen mit digitalen Medien wird konsequent seit Beginn des Programms mit Fort- und Weiterbildungsangeboten an alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in den Bereichen Mediennutzung, digitales Lernen, Jugendmedien-, Verbraucher - und Datenschutz begleitet. Um das Online-Lehren und -Lernen als Teil des unterrichtlichen Alltags zu etablieren, wurde ein landeseigenes Medienportal OMEGA aufgebaut und 2012 flächendeckend in Betrieb genommen. Dies steht allen rheinland-pfälzischen Schulen und Studienseminaren kostenfrei zur Verfügung. Unter den über 13 000 Medienbausteinen sind auch Open Educational Resources (OER) mit eingebunden. 2014 wurde das Medienportal mit der landeseigenen Lernplattform moodle@RLP verknüpft, die Schulen und Studienseminaren als weiteres digitales Werkzeug zum Online-Lehren und -Lernen zur Verfügung steht. Inzwischen wurde ein zusätzliches Werkzeug, ein sogenanntes Plugin, für die Lernplattform entwickelt, um im Bereich Fördern, Fordern und inklusivem Unterricht Lehrkräfte und Lernende zu unterstützen. Bis 2018 soll Online-Lehren und -Lernen an allen weiterführenden Schulen etabliert und die vorhanden schulischen Online-Portale zum Lehren und Lernen, zur Information, zur Kommunikation und zur Medienbereitstellung zusammengeführt werden. 36. Welche Alternativen der digitalen Architektur gibt es und für welche hat sich das Land entschieden? Mit dem Start des 10-Punkte-Programms „Medienkompetenz macht Schule“ im Jahr 2007 wurden in Rheinland-Pfalz dezidiert und systematisch umfassende und verzahnte digitale Angebote für Schul- und Unterrichtsentwicklung, Fortbildung, Infrastruktur und Mediendistribution auf den Weg gebracht. Neben dem seit Anfang 2000 aufgebauten BSCW-Server für kollaboratives Arbeiten von Lehrkräften und Fachgruppen wurde ab 2008 eine Lernplattform auf Moodle-Basis (moodle@RLP) entwickelt und aufgebaut. Diese wird bisher von ca. 50 % der weiterführenden Schulen, 20 (von 26) staatlichen Studienseminaren und von der Universität KoblenzLandau sowie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz genutzt. Die Plattform wird mit dem Ziel der Vollversorgung aller weiterführenden Schulen und im Sinn eines Standards für eine zusätzliche Möglichkeit des Lehrens, Lernens und Kooperierens ausgebaut. Im Jahr 2010 wurde ein Mediendistributionssystem OMEGA für rechtssichere, didaktisch erschlossene und verschlagwortete digitale Lerninhalte aufgebaut, das seit 2012 allen Schulen zur Verfügung steht. Eine Recherche auf OMEGA ist auch über die Kompetenzbereiche des MedienkomP@ss möglich. Die Buchung und Verwaltung der physikalischen Medien im Bestand der kommunalen Medienzentren sind in OMEGA integriert. Es ist beabsichtigt, OMEGA als „Online-Medienzentrum“ für alle Kommunen zu etablieren. Die o. g. schulischen Online-Angebote sollen sukzessive zu einer gemeinsamen Lehr- und Lernumgebung zusammengeführt werden, wobei ein in Entwicklung stehendes Identitätsmanagement zusammen mit dem Ziel des „Single Sign On“ die verschiedenen Serviceangebote datenschutzkonform verbinden wird. Dabei wird bezüglich des infrastrukturell-technischen Aspekts folgendes mit berück- 33 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode sichtigt: Der Landesbetrieb Daten und Information begann im Jahre 2012 mit dem Aufbau einer nach ISO 27001 zertifizierten Private -Cloud-Infrastruktur, die eine sichere und kosteneffiziente Grundlage für aktuelle und zukünftige IT-Verfahren der Landes-verwaltung – auch für Projekte im Bildungsbereich – schafft. 37. Welche Lösungsansätze werden von der Landesmedienanstalt verfolgt? Digitale Medien sind heute insbesondere durch ihre mobile Nutzung in allen Lebensbereichen – wie beispielsweise Arbeit, Bildung, Familie, Freizeit und Politik – von zentraler Bedeutung. Medien sind dadurch mehr denn je eine wesentliche Sozialisationsinstanz und bedeutende Faktoren in Gesellschaft und Wirtschaft. Hinzu kommt, dass Medien heute einer hohen Innovationsdynamik unterliegen. Dies hat zur Folge, dass die Medienkompetenz zu einer Schlüsselkompetenz in unserer Gesellschaft geworden ist. Sie fordert jeden Einzelnen, Kinder wie Erwachsene, heraus und entscheidet in hohem Maße darüber, welche Partizipations- und Bildungspotenziale sich dem Einzelnen in der Gesellschaft erschließen. Die Landesmedienanstalten verstehen sich als Mittler zwischen Medienanbietern und Mediennutzern. Die Bandbreite ihres Handelns erstreckt sich von Regulierung, beispielsweise im Jugendmedienschutz, über Sensibilisierung und Aufklärung bis hin zur Qualifizierung im Umgang mit Medien. Dadurch können die Landesmedienanstalten frühzeitig aktuelle Probleme im Medienbereich erfassen und schnell auf neue Entwicklungen und problematische Tendenzen reagieren. Mit ihren Aktivitäten zur Förderung der Medienkompetenz verfolgen die Landesmedienanstalten das gemeinsame Ziel, Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den positiven Nutzungspotenzialen der Medien (z. B. Bildung, Kommunikation, Partizipation) zu eröffnen, Medien reflektiert zu nutzen und Risiken zu vermeiden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum präventiven Jugendmedienschutz, zur Herausbildung von Demokratiekompetenz und zum Mediennutzerschutz. Die Qualifikation für einen selbstbestimmten und sozial verantwortlichen Medienumgang ist für die Landesmedienanstalten eine besonders wichtige Aufgabe, sodass sie diese möglichst flächendeckend und bedarfsorientiert ausgestalten. Die derzeitige und zukünftige Arbeit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) im Kontext Bildung, Forschung und Kultur im Zeitalter der Digitalisierung ist deshalb bestimmt von drei Grundannahmen: – Medienkompetenzvermittlung und digitale Bürgerkompetenzen sind weiterhin auf lange Sicht zentrale Handlungsfelder. Der Bedarf an Maßnahmen zur Medien- und digitalen Bildung bleibt ungebrochen hoch. – Aufgabe der Landesmedienanstalt ist es, alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. – Der technologische Wandel ist ständig zu beobachten und mit adäquaten Bildungsprogrammen, Informations- und Orientierungsmaßnahmen zu begleiten. Die Landesmedienanstalten wollen über den chancengleichen Zugang zu Informationen und Wissen die positiven Nutzungspotenziale der Medienangebote vermitteln. Für die Landesmedienanstalten ist die Medienkompetenz damit nicht nur ein wichtiges Element der Persönlichkeitsentwicklung, der persönlichen Entfaltung und der Erschließung beruflicher Perspektiven. Sie ist vielmehr auch die Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Diskurs als Grundlage einer lebendigen Demokratie. Medienkompetenz leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Integration in unserer Gesellschaft und zur kulturellen Entwicklung. Ein Kernauftrag der Landesmedienanstalten ist die Initiierung von Medienkompetenzaktivitäten vor Ort im regionalen und lokalen Raum. Sie greifen deshalb in ihren Projekten und Maßnahmen lokale und regionale Bedarfe auf, initiieren Angebote und vernetzen sich mit den unterschiedlichen regionalen Akteuren. Inhaltlich ist den Landesmedienanstalten die Medienkompetenz in Familien besonders wichtig. Deswegen gibt es zahlreiche Qualifikations- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder. Neben der Familie sind Kindertagesstätten und nicht zuletzt Schulen für die Förderung von Medienkompetenz bei Heranwachsenden von entscheidender Bedeutung. Hierbei sind die Landesmedienanstalten wichtige Partner der zuständigen Ministerien sowie von weiteren Trägern wie Jugendhilfe, Verbraucherschutz und Familienhilfe in den Ländern. In Kooperationen, Bildungspartnerschaften und gemeinsamen Angeboten wie in peer-to-peer-Projekten, der Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, medienpädagogischen Elternabenden und den jeweiligen Referentenqualifikationen nehmen die Landesmedienanstalten zentrale Aufgaben wahr. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht je nach gesetzlicher Grundlage von der Unterstützung der Medienbildung in Hochschulen, Schulprojekten , Lehrerfortbildungen und Kursen für die Bevölkerung über selbst entwickelte Projekte, Mediamobile und lokale Medienkompetenzzentren bis hin zu Offenen Kanälen und Bürgermedien. Die Landesmedienanstalten koordinieren, vernetzen und gestalten hierbei die Aktivitäten zur Vermittlung von Medienkompetenz vor Ort. Daneben stellen sie wissenschaftlich fundierte Informationen und Forschungsergebnisse zur Verfügung. Themen mit übergeordneter und dauerhafter Relevanz werden von den Landesmedienanstalten auch gemeinsam koordiniert und bearbeitet . Auf diese Weise können größere, bundesweit wirksame Projekte wie „Flimmo – Programmberatung für Eltern“, „InternetABC “, „juuuport“ oder „handysektor“ längerfristig realisiert und Synergien auch für regional orientierte Projekte genutzt werden. Als einzige der Landesmedienanstalten ist die LMK an all diesen Projekten maßgeblich und aktiv beteiligt. Die Medienanstalten bieten im Bereich der Medienkompetenz ein Netzwerk, das flächendeckend und nachhaltig angelegte Unterstützungsangebote verantwortet , die bundesweit nutzbar sind. Die Landesmedienanstalten verfügen über Ressourcen und fachliche Kompetenzen, mit denen sie die unterschiedlichen Förderungsbedarfe im Bereich Medienkompetenz sicherstellen. Neben selbstinitiierten Maßnahmen beauftragen die Landesmedienanstalten auch qualifizierte Dritte mit der Durchführung von Projekten, einschließlich solcher der Forschung und Evaluation. 34 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Darüber hinaus kooperiert die LMK in enger länderübergreifender Zusammenarbeit mit der Schwesteranstalt (LFK) in BadenWürttemberg und dem SWR bei den Grundlagenstudien zur Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (JIMStudie /KIM-Studie) sowie in der gemeinsamen Stiftung Medienkompetenzforum Südwest (MKFS). Themen, die regional und landesspezifisch verortet sind, werden in Rheinland-Pfalz vor allem von der Tochtergesellschaft der LMK, medien+bildung.com (m+b.com) sowie den Medienkompetenznetzwerken Rheinland-Pfalz (MKN) bearbeitet. Die Arbeit von m+b.com leitet sich her aus dem Auftrag der Landesmedienanstalten, angewandten Jugendmedienschutz umzusetzen. Deshalb entwickelt und verwirklicht das Pädagogen-Team Bildungsangebote zur praktischen Medienbildung in unterschiedlichen Bildungssektoren , vorrangig in Rheinland-Pfalz, aber nicht ausschließlich. Partner der Gesellschaft sind Kindertagesstätten, Schulen und Ganztagsschulen , pädagogische Ausbildungsstätten und Hochschulen, Einrichtungen der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung . Die Zielgruppen von m+b.com sind sowohl Kinder und Jugendliche bzw. Schülerinnen und Schüler als auch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Erziehende. Medien+bildung.com arbeitet in vier Lernwerkstätten: Lernwerkstatt Kita, Lernwerkstatt Schule, Lernwerkstatt Jugendbildung und Lernwerkstatt Erwachsenenbildung. Diese richten ihre Angebote nach den Bedürfnissen ihrer jeweiligen Zielgruppen und nach den Erfordernissen des jeweiligen Sektors aus. Sie verfügen über ein eigenes Budget. Modellprojekte richtet medien+bildung.com ein, wenn ein bestimmtes Thema, eine bestimmte Technologie oder Methodik neu entwickelt und erprobt werden soll. Projekte können in mehreren Lernwerkstätten aktiv sein. Sie zielen darauf, vorbildliche und öffentlichkeitswirksame Medienbildung im schulischen und außerschulischen Alltag zu verankern. Die Ergebnisse werden in unterschiedlichen Formen publiziert und zum Transfer aufbereitet. Auch mit dem europäischen Projekt „klicksafe“, das in Deutschland von der LMK koordiniert und zusammen mit der Schwesteranstalt LfM (NRW) durchgeführt wird, steht ein differenziertes Präventionsangebot mit Materialien für Eltern und pädagogische Fachkräfte zur Verfügung, das den gesamten Bereich der Chancen und Risiken der Internetnutzung abbildet. Die Landesmedienanstalten sind auf Bundesebene wie im europäischen Kontext ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen der sicheren und reflektierten Mediennutzung. Darüber hinaus beteiligen sich die Medienanstalten am politischen Diskurs über Fragen der Medienentwicklung und Medienbildung. Die Mitarbeiter der Medienanstalten sind hierbei fachlich auf Landes- und Bundesebene gefragt. Mit eigenen Veranstaltungen oder durch Förderung von Netzwerken und Initiativen werden Diskussionen angeregt und aktuelle Entwicklungen begleitet. Auf der Basis ihrer regional/lokalen, landesweiten und bundesweiten Aktivitäten zur Förderung von Medienkompetenz stellen die Landesmedienanstalten Strukturen für verschiedene Zielgruppen zur Verfügung, die in dieser Weise einmalig sind, um den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen auf dem Weg zu einer modernen Mediengesellschaft gerecht zu werden. 38. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Digitalkompetenz im schulischen Bereich hat die Landesregierung ergriffen? Die Förderung der Medienkompetenz von allen an schulischer Bildung Beteiligten ist seit Jahren bildungspolitischer Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz. Mit einer an der Lebenswelt junger Menschen orientierten, breit aufgestellten fach- und themenübergreifenden Förderung der Medienkompetenz sind unsere Schülerinnen und Schüler gut gerüstet, um die Chancen zu nutzen, die eine digitalisierte Welt bietet, und ihre Herausforderungen zu meistern. Bereits seit 2013 erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem MedienkomP@ss die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Bereich digitaler Medien zu entwickeln, sie Schritt für Schritt auszubauen und sie auf der Grundlage verbindlicher Standards nachzuweisen. Bis 2020 soll jede Schülerin/jeder Schüler seine Schule mit einem online-zertifizierten (Open Badgets) MedienkomP @ss verlassen. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die Schulung von Schülerinnen und Schülern zu Medienscouts, die Fortbildung von Lehrkräften zu Jugendmedienschutzberaterinnen und Jugendmedienschutzberatern und durch Elterninformations- und -fortbildungsveranstaltungen (siehe hierzu auch die Beantwortung der Fragen 39 und 41). Diese erfolgreichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden weitergeführt und stets an die aktuellen Entwicklungen der digitalen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen angepasst. Der Schwerpunkt des Lernens über und mit digitalen Medien liegt im Grundschulunterricht in der Vermittlung der grundlegenden Handhabung der Hardware und von Anwenderprogrammen wie beispielsweise Lernsoftware, Schreib- und Präsentationsprogrammen zur Informationsbeschaffung, Auswertung und Präsentation sowie zur Unterstützung des selbstgesteuerten Lernens. Gleichzeitig geht es um die frühe Sensibilisierung der Kinder für einen kritischen und sachgerechten Umgang mit den digitalen Medien. An allen Realschulen plus ist die Informatische Bildung (neben Ökonomischer Bildung und Berufsorientierung) als eines der grundlegenden Unterrichtsprinzipien in den Wahlpflichtfächern fest verankert. Ziel der Informatischen Bildung ist der sachgerechte, reflektierte, kritische und verantwortungsvolle Umgang mit grundlegenden Informations- und Kommunikationstechnologien. Die einzelnen Kompetenzen werden im „Rahmenlehrplan Wahlpflichtbereich Realschule plus“ für die jeweiligen Fachgebiete (Technik und Naturwissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung, Hauswirtschaft und Soziales) durch Vorschläge konkretisiert; dabei werden auch Urheber- und Datenschutz, Datensicherheit und -sparsamkeit sowie der Jugendmedienschutz thematisiert. An einigen Schulen wird das Fach „Informatische Bildung“ auch als eigenständiges Wahlpflichtfach angeboten. 35 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode An den Integrierten Gesamtschulen in Rheinland-Pfalz setzen die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 6, entsprechend ihrer Neigung und ihrer Begabung, im Wahlpflichtbereich aus einem breiten Angebot ihren eigenen Schwerpunkt. Dazu stehen ihnen als Fächer entweder die zweite Fremdsprache oder bildungsgangübergreifende Wahlpflichtfächer aus den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Naturwissenschaft und Technik, Handwerk und Künste, Gesundheit und Sport zur Wahl. Das Fach „Informatische Bildung“ kann somit als eigenständiges Wahlpflichtfach ab Klassenstufe 6 angeboten oder in andere Wahlpflichtfächer integriert werden. Das Fach „Informatik“ kann ab Jahrgangsstufe 9 als Wahlfach oder Wahlpflichtfach angeboten werden. Ab dieser Klassen-stufe 9 ist dann der Lehrplan „Informatik Sek. I“ für den Unterricht maßgeblich. In der gymnasialen Oberstufe an den Integrierten Gesamtschulen gehört das Fach „Informatik“ an den meisten Schulen als Grundfach zu dem Standardangebot und wird von Schülerinnen und Schülern häufig gewählt. An einigen Integrierten Gesamtschulen wird in der Orientierungsstufe die Stundentafel um eine „Computerunterrichtsstunde“ ergänzt. In dieser nicht benoteten Stunde werden Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und den Standardcomputerprogrammen vermittelt. Wichtige Bereiche der digitalen Bildung sind die informationstechnische Grundbildung und das Fach Informatik. Es wird als Grundfach und als Leistungsfach in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien angeboten. Als Leistungsfach ist es dann automatisch auch schriftliches Abiturprüfungsfach. Als Grundfach kann Informatik anstelle einer zweiten Fremdsprache oder zweiten Naturwissenschaft im Rahmen der Pflichtstundenzahl belegt und in die Abiturqualifikation eingebracht werden. An den G-9 Gymnasien kann Informatik als Wahlfach in den Klassenstufen 9 und 10 belegt werden und ist damit eine Alternative zur dritten, fakultativen Fremdsprache und zum Fach Naturwissenschaft. An den G-8 Gymnasien ist Informatik in den Klassenstufen 8 und 9 Wahlpflichtfach, d. h. die Schülerinnen und Schüler wählen zwischen Fremdsprache, Informatik und Naturwissenschaft . Des Weiteren kann der Europäische Computerführerschein „ECDL“ an 126 Schulen innerhalb des Bereichs der Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen des Wahlpflichtfachs erworben werden. Seit dem Start des Ganztagsschulprogramms im Schuljahr 2002/2003 engagiert sich im Namen der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die gGmbH medien+bildung.com durch die Vermittlung von Medienkompetenz in vielfältigen Projekten . Waren es zu Beginn in erster Linie Video-AGs im Nachmittagsbereich einer Ganztagsschule, hat sich die Angebotspalette mittlerweile auf alle Medienarten erweitert und schließt auch Vormittagsangebote oder Block-Projekte mit ein. Organisation und Gestaltung der Projekte regelt eine Rahmenvereinbarung, die das Land mit der LMK im August 2002 abgeschlossen hat. Die technische Ausgestaltung, die für die Durchführung der Projekte erforderlich war, hat das Land in den vergangenen Jahren mit rund 350 000 Euro gefördert. Die Ganztagsschule bietet sehr gute Voraussetzungen für die Entwicklung medialer und digitaler Kompetenzen. Im Ganztag können Interessen und Wünsche von Schülerinnen und Schülern besser berücksichtigt werden. Zahlreiche Projekte (z. B. Erstellung einer Homepage; Recherchieren im Internet; digitale Fotografie; Hörspiele; Pausenradio; Entwurf einer Kindersendung mit fächerübergreifenden Bezügen; Entwurf einer Daily-Talkshow mit der Analyse des „Affektfernsehens “) werden in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Medienerziehung oder im Rahmen einzelvertraglicher Vereinbarungen von Fachkräften angeboten. Zur Finanzierung der Verträge werden im laufenden Schuljahr insgesamt rund 360 000 Euro aufgewendet . Davon erhält die LMK rund 73 000 Euro. Rund 4 000 junge Frauen und Männer haben seit dem Jahr 2007 ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einer vom Land RheinlandPfalz eingerichteten Ganztagsschule abgeleistet, rund 1 500 junge Leute tun dies im laufenden Schuljahr. Die Kosten werden durch eine Pauschale pro FSJlerin und FSJler über 680 Euro monatlich vom Land Rheinland-Pfalz und einem Bundeszuschuss von 115 Euro gedeckt. Die jungen FSJlerinnen und FSJler bringen sich in unterschiedlichster Weise ein und bereichern somit das Angebot der Schulen. Neben der Unterstützung von Lehrkräften im Unterricht bieten sie auch Arbeitsgemeinschaften an, die die Digitalkompetenz der Kinder und Jugendlichen erweitern. Hier sind beispielhaft zu nennen: Geo Caching, Gestaltung der Schulhomepage, Textverarbeitung . Das #FSJ_digital ist für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 ein zusätzliches Angebot für alle, die ein FSJ in Rheinland-Pfalz machen. Denn Freiwillige, die ein „digitales“ Projekt im Rahmen ihres FSJ umsetzen möchten, erhalten das hierfür notwendige Know-how an zusätzlichen fünf Bildungstagen und können eine Förderung ihres Projekts durch Bundesmittel im Umfang von bis zu 1 000 Euro beantragen. Die Mittel können z. B. für Technik und Software in einer Film- oder Video-AG verwendet werden. Die Personalkosten finanziert das Land mit 680 Euro monatlich. 39. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz sind ausgebildet, um diese Digitalkompetenz im Unterricht den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln? 40. Wie hoch ist der Deckungsgrad von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen (Grundschulen, weiterführende Schule)? 36 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Neuere Erhebungen zur Beteiligung von Lehrkräften an Fortbildungsveranstaltungen belegen, dass bereits über 65 000 Teilnahmen zu verzeichnen sind. Die unterschiedlichen Maßnahmen und die jeweiligen Nutzer- bzw. Teilnehmerzahlen ergeben sich detailliert aus der nachfolgenden Tabelle: Seit 2005 werden einige der aufgeführten Maßnahmen (Qualifizierung ECDL, Weiterbildung Informatische Bildung Sekundarstufe I, Webinare zum ECDL-Session Manager, Weiterbildungsmaßnahmen in den Wahlpflichtfächern der Realschule plus) verstärkt als Blended Learning Kurs – Mischung aus Online- und Präsenzphasen – angeboten. 37 Jahr Fortbildungsangebote Teilnahmen Nutzerinnen und Nutzer Teilnehmerinnen und Teilnehmer Unterrichtsqualität erhöhen 2009 bis 2014 Lernplattform „Lernen Online“ (Moodle@RLP) 72 273 Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler 2009 bis 2015 Schulung zum Umgang und fachlichen Einbindung von Interaktiven Whiteboards 6 300 Lehrkräfte (hiervon 500 TN in 2015 für Master Tool) Bis 2014 Ohrenspitzer 172 Schulen (drei Staatliche Studienseminare, fünf Kommunale Medienzentren) Bis 2014 Projektangebote durch medien+bildung.com 230 Schulen (nur GTS) Bis 2014 ECDL 126 Schule (als ECDL Prüfungszentren) Lehrerfort- und -weiterbildung stärken 2010 bis 2015 Schulung zu Anwendungsbetreuerinnen/ Anwendungsbetreuern 634 Lehrkräfte 2007 bis 2015 iMedia 10 000 Lehrkräfte (alle Schularten) 2010 bis 2012 Angebot Medienintegration als Führungsaufgabe 252 Schulleitungen 2011 bis 2015 Arbeitstagungen MMS Projektschulen 1 915 Lehrkräfte aus den Projektschulen 2005 bis 2014 Informatische Bildung 2 564 Lehrkräfte (alle Schularten) 2002 bis 2009 Intel 20 600 Lehrkräfte (alle Schularten) 2007 bis 2014 ECDL-Zertifikat 590 Lehrkräfte (alle Schularten) Jugendmedienschutz an Schulen ausbauen 2008 bis 2013 Ausbildung zu Landesberaterinnen/ Landesberatern 60 Lehrkräfte (aller Schularten) 2008 bis 2014 Ausbildung zu Jugendmedienschutzberaterinnen /Jugendmedienschutzberatern 2 427 Lehrkräfte (aller Schularten), darunter 713 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter GY, RS+, BBS 2012 bis 2013 Fortbildungen für Jugendmedienschutzberaterinnen /Jugendmedienschutzberater 72 Jugendmedienschutzberaterinnen und Jugendmedienschutzberater (aller Schularten) 2013 bis 2014 Medienscouts 165 betreuende Lehrkräfte 2010 bis 2014 Vertiefende Fortbildungen zur Handreichung Schule.Medien.Recht. 349 Lehrkräfte (aller Schularten) Erstellung von Schulungsmaterialien und Handreichungen 2010 bis 2011 Handreichung Schule.Medien.Recht. 6 000 Exemplare 2013 Zusatzkapitel Schule.Medien.Recht. 5 000 Exemplare 2013 Merkblatt Schule.Medien.Recht. 42 690 Exemplare 2014 Handreichung Medien.Konzept.Kompetenz. 2 800 Exemplare 2012 Institutszeitschrift Pädagogik leben Medienwelten – Lernwelten 6 000 Exemplare 2015 Ethik macht klick 1 000 Exemplare Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 41. Welche und wie viele Lehrerfortbildungsmaßnahmen wurden konkret hierzu seit Beginn der Legislaturperiode ergriffen? Seit Beginn der Legislaturperiode fanden insgesamt 1 382 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen statt. Eine detaillierte Zusammenstellung der Art und der Anzahl der einzelnen Maßnahmen findet sich in nachfolgender Tabelle: 42. Welche Investitionen in Hard-, Software und Infrastrukturausstattung an den Schu len des Landes hat die Regierung im Zusammenhang  mit der digitalen Bil dung vorgenommen? Im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ werden seit 2007 für die beteiligten Schulen digitale Lehrund Lernmittel angeschafft und über die im Programm zur Verfügung stehenden Mittel finanziert. Seit 2011 wurden insbesondere auch multimediale und interaktive Bildungssoftware (u. a. auch zur Erstellung interaktiver Lern- und Übungseinheiten am interaktiven Whiteboard) als sogenannte Landes-Online-Lizenzen (Gesamtvolumen rund 210 000 Euro) erworben. Für eine umfassende Virenschutzsoftware für alle schulischen Computer, für alle privaten Lehrer- und Schülerrechner sowie Android-Geräte wurden für den Zeitraum 2011 bis 2016 insgesamt 149 000 Euro investiert. Eine Übersicht über die Hardwareausstattung an insgesamt 503 Schulen zeigt nachfolgende Tabelle: 38 Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl der Veranstaltungen Lernplattform „Lernen Online“ (Moodle@RLP) 83 Schulung zum Umgang und fachlichen Einbindung von interaktiven Whiteboards 97 nachfrageorientierte Schulung zum Umgang und fachlichen Einbindung von interaktiven Whiteboards 144 Ohrenspitzer 35 Projektangebote durch medien+bildung.com 130 ECDL 42 Schulung zu Anwendungsbetreuerinnen/Anwendungsbetreuern 16 Dienstbesprechungen Medienzentren 9 Weiterbildung WPF RS plus 6 Webinar Session Manager 2 Weiterbildung Informatische Bildung 60 Studientage Referat „Medienkompetenz macht Schule“ 19 Einsätze Berater für das Lernen mit Medien 354 iMedia 5 Veranstaltungen zum MedienkomP@ss 112 Schulungen zu Robotics 5 Angebot Medienintegration als Führungsaufgabe 10 Arbeitstagungen MMS Projektschulen 145 Ausbildung zu Landesberaterinnen/Landesberatern Jugendmedienschutz 15 Ausbildung zu Jugendmedienschutzberaterinnen/Jugendmedienschutzberatern 53 Fortbildungen für Jugendmedienschutzberaterinnen/Jugendmedienschutzberatern 17 Medienscouts Ausbildung betreuende Lehrkräfte 8 Vertiefende Fortbildungen zur Handreichung Schule.Medien.Recht. 15 Gesamtsumme seit 2011 1382 Jahr Anzahl der Schulen Förderbetrag pro Schule in Euro Ausstattung 2007 10 Pilotschulen jeweils 50 000 2 Notebookwagen inkl. 34 Notebooks 2008 40 jeweils 40 000 2 Notebookwagen inkl. 26 Notebooks 2009 230 (KII)/50 jeweils 40 000 1 Notebookwagen inkl. 17 Notebooks/3 interaktive Whiteboards inkl. 3 Notebooks 2010 20 (KII)/40 jeweils 40 000 3 Notebookkoffer inkl. 18 Notebooks/3 interaktive Whiteboards inkl. 3 Notebooks 2011 2 (KII)/40 jeweils 40 000 3 Notebookkoffer inkl. 18 Notebooks/4 interaktive Whiteboards inkl. 4 Notebooks Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 In den Jahren 2010 und 2011 wurden weitere 20 Projektschulen aus 2007 und 2008 erstmalig mit interaktiven Whiteboards ausgestattet . Der Gesamtwert hierfür betrug 90 000 Euro. Im Schuljahr 2013 wurden die 17 MedienkomP@ss-Pilotschulen im Rahmen eines „Digitalen Warenkorbs“ mit individuell-bedarfsbezogenen Hard- und Softwarekomponenten in Gesamthöhe von 25 000 Euro ausgestattet. Die daraus hervorgegangenen 15 Referenzschulen MedienkomP@ss erhielten im Rahmen des Modellversuchs „Medienkompetenz macht Schule – Einführung eines MedienkomP@sses in den Grundschulen“ in 2014 jeweils ein interaktives Whiteboard . Das Gesamtvolumen der Förderungen betrug rund 50 000 Euro. Für die Entwicklung und den Betrieb von OMEGA und moodle@RLP wurden seit 2011 insgesamt 231 500 Euro und für den Aufbau eines Identitätsmanagements/Single Sign On insgesamt 37 000 Euro bereitgestellt. 43. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Programmierung in den Schul alltag einfließen zu lassen und diese weiter auszubauen ? Programmierung als Lerninhalt an allgemeinbildenden Schulen ist kein Selbstzweck. Vielmehr geht es um das übergreifende Thema der Modellierung von Sachproblemen und der Darstellung in einem geeigneten System. Die Programmierung steht bei diesem Prozess ganz am Ende, wenn es darum geht, die entworfene Lösung des Sachproblems in ein lauffähiges Programm zu transferieren. In diesem Kontext ist Programmierung verpflichtender Inhalt in den Unterrichtsfächern Mathematik und Informatik. In Mathematik spielt Programmierung eine Rolle bei der Umsetzung der folgenden, in den Bildungsstandards für den qualifizierten SI-Abschluss wie in den Bildungsstandards für die allgemeine Hochschulreife genannten allgemeinen mathematischen Kompetenzen „Probleme mathematisch lösen“ und „Mathematisch modellieren“. Im Mathematik-Lehrplan für die Sekundarstufe I wird im Abschnitt „4.3 Verpflichtendes Arbeiten mit elektronischen Medien“ gefordert: “Ab Klassenstufe 7 müssen Schülerinnen und Schüler mindestens einmal im Schuljahr innerhalb einer Lernsequenz mit dynamischer Geometriesoftware oder einer Tabellenkalkulation selbstständig arbeiten. Die Einführung dieser Software empfiehlt sich schon in der Orientierungsstufe.“ Die Umsetzung einer Problemlösung in einer Tabellenkalkulation ist eine algorithmische Programmierung. Eine wichtige Rolle spielt Programmierung im Fach Informatik, das in Klassenstufen 9 und 10 (bzw. 8 und 9 in G8GTS) als Wahlfach bzw. Wahlpflichtfach und in der gymnasialen Oberstufe als Grund- und Leistungsfach angeboten wird. Dabei geht es in der Sekundarstufe I ausschließlich um algorithmische, in der gymnasialen Oberstufe auch um objektorientierte Ansätze. Übergeordnetes Ziel ist laut Lehrplan folgendes: „Im Informatikunterricht erfahren Schülerinnen und Schüler, wie Informatiksysteme entworfen und realisiert werden können.“ Unter dem Thema „Algorithmisches Problemlösen“ wird im Lehrplan für die Sekundarstufe I gefordert: „Der Unterricht lebt davon, interessante und altersgemäße Probleme bis hin zu einer lauffähigen Lösung zu bearbeiten. Damit diese Probleme gelöst werden können, sind sowohl Kenntnisse über algorithmische Grundstrukturen als auch Kenntnisse über eine programmiersprachliche Umsetzung erforderlich. Die Wahl der Programmiersprache sollte so erfolgen, dass damit in der Sekundarstufe II der objektorientierte Ansatz der Informatik fortgesetzt werden kann. Im Lehrplan für das Grundfach wird für das Thema „Algorithmisches Problemlösen“ als zentrale zu erwerbende Kompetenz genannt: „Algorithmische Problemlösungen entwickeln und die Grenzen dieser Methode einschätzen“. Dazu gehört neben vielen anderen Inhalten auch die Implementierung des erstellten Algorithmus in der gewählten Programmiersprache. Es werden jedoch auch die Grenzen der algorithmischen Problemlösung thematisiert.“ 39 Jahr Anzahl der Schulen Förderbetrag pro Schule in Euro Ausstattung 2012 10 jeweils 30 000 3 Notebookkoffer inkl. 18 Notebooks/3 interaktive Whiteboards inkl. 3 Notebooks 2013 30 jeweils 30 000 3 Notebookkoffer inkl. 18 Notebooks/3 interaktive Whiteboards inkl. 3 Mini-PCs (24 Schulen) sowie je nach Bedarf 20 bis 38 Tablets pro Schule (6 Schulen) 2014 31 jeweils 25 000 2 Notebookkoffer inkl. 9 Notebook/ interaktive Whiteboards inkl. 3 Mini-PCs (23 Schulen) sowie je nach Bedarf 20 bis 38 Tablets pro Schule (8 Schulen) Gesamt 503 10 895 Notebooks, 1 423 interaktive Wandtafeln und 398 Tablets Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Unter dem Thema „Informatische Modellierung“ wird als zentrale zu erwerbende Kompetenz genannt: „Informatische Modelle entwickeln und implementieren“. Dazu gehört auch die Implementierung in der gewählten, objektorientierten Programmiersprache. Darauf aufbauend geht es im Thema „Softwareentwicklung“ um die Kompetenz, „Software verantwortungsbewusst, systematisch und kooperativ entwickeln“ zu können. Im Leistungsfach werden die gleichen Themen vertieft behandelt. Angesichts dieser Situation besteht keine Notwendigkeit, Programmierung im Unterricht der Sekundarstufe I und II weiter auszubauen. Das in 2007 gestartete Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ wird auch in den kommenden Jahren fortgeführt und weiterentwickelt. In den Jahren 2016 bis 2020 wird ein besonderer Fokus auf die Förderung digitaler Kompetenz von Schülerinnen und Schülern in den Grundschulen gelegt. Der grundlegende Umgang mit Hard- und Software soll allen Schülerinnen und Schülern näher gebracht werden. Zielsetzung ist hier, dass Informatiksysteme nicht nur rezeptiv, sondern auch selbstgestalterisch und kreativ genutzt werden. Hierbei sollen erziehungsorientierte, visuelle Programme und Materialien zum Einsatz kommen, die fachübergreifend und propädeutisch die Schülerinnen und Schüler mit den Grundkonzepten der Programmierung vertraut machen. In einem Pilotversuch mit zehn Modellversuchsschulen sollen ein zielführender Einsatz sowie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit für einen landesweiten Gebrauch geprüft werden. 44. Wie hoch ist der Deckungsgrad des rheinland-pfälzischen Bildungssystems mit Lehrerinnen und Lehrern der  sogenannten MINTFächer ?  Statistische Daten zum „Deckungsgrad des rheinland-pfälzischen Bildungssystems mit Lehrern der sogenannten MINT-Fächer“ sind nicht verfügbar. Die Kommission für Statistik der Kultusministerkonferenz hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Thematik fachspezifischer Bedarfsanalysen im Schulbereich befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass angesichts der Datenlage und der Komplexität der Thematik keine belastbaren Ergebnisse zum Lehrkräftebedarf und -angebot auf Fächerebene ermittelt werden können. Vor diesem Hintergrund sind einzelne Aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Ausbildung von Lehrkräften in den sogenannten MINT-Fächern zu beachten: – Eine Auswertung zum erteilten Unterricht an allgemeinbildenden Schulen zeigt, dass das Stundenvolumen in der Summe der MINT-Fächer bei jeweils rund 110 000 Wochenstunden liegt. Der Anteil der MINT-Fächer lag im Schuljahr 2014/2015 bei knapp 27 %. – Da die Lehrkräfte in der Regel über mehrere Lehrbefähigungen verfügen, können bei einer fächerbezogenen Betrachtung von voraussichtlichen altersbedingten Ruhestandseintritten Doppelzählungen nicht ausgeschlossen werden (Fallzählung). Zudem hängt ein möglicher Ersatzbedarf auch davon ab, in welchem ihrer Fächer eine aus dem Schuldienst ausscheidende Lehrkraft zuletzt in welchem Umfang eingesetzt war. Und auch in welchem Jahr diese Lehrkräfte den Schuldienst tatsächlich verlassen werden, lässt sich nur unzureichend abschätzen (Altersteilzeit, Krankheit, vorzeitiger Ruhestand etc.). – Die Zahl der Belegungen von Studierenden in einem Lehramtsstudium für allgemeinbildende Schulen (ohne Lehramt Bachelor) in den MINT-Fächern ist in den vergangenen Jahren tendenziell gestiegen und lag im Wintersemester 2014/2015 bei knapp 1 900 in Biologie, rund 980 in Chemie, 230 in Informatik, knapp 3 500 in Mathematik und rund 800 in Physik. 45. Sollen neue Lerhrerinnen und Lehrer mit spezifischen Qualifikationsprofilen im IT-Umfeld hierzu eingestellt werden? Soweit an den Schulen ein Bedarf, beispielsweise durch Ruhestandsversetzungen, besteht und Bewerbungen von Lehrkräften mit dem entsprechenden Lehramt vorliegen, werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Einstellungen in MINT-Fächern vorgenommen. 46. Welchen Beitrag kann die Digitalisierung zur Bekämpfung des Unterrichtsaus falls leisten? Der Einsatz von digitalen Medien erfolgt begleitend im Unterricht. Eine Verminderung des Bedarfs an Lehrkräften und damit eine Verbesserung der strukturellen Unterrichtsversorgung ist damit nicht verbunden. 47. Wie plant die Landesregierung, auf die Ergebnisse der im deutschen Bundestag behandelten ICLIS 2013-Studie zu reagieren, um die Lücken im internationalen Schulvergleich zu schließen? In den vergangenen Jahren haben Schulträger und Landesregierung gemeinsam die digitale Infrastruktur an rheinland-pfälzischen Schulen erheblich verbessert. So konnte das Verhältnis Schüler: Rechner von 10,5: 1 im Schuljahr 2007/2008 auf 5,9: 1 im Schuljahr 2014/2015 fast halbiert werden. Immer stärker werden mobile Endgeräte und interaktive Präsentationseinheiten in Schulen eingesetzt. An 80 % der weiterführenden Schulen sowie an zwei Dritteln der Grundschulen wird im Unterricht mit interaktiven Präsentationseinheiten gearbeitet, an über 60 Schulen sind inzwischen Tablets im Einsatz. Die genannten Maßnahmen und die schon vorhandene Verankerung in den Lehrplänen zeigen, dass Rheinland-Pfalz auf einem sehr guten Weg ist. Das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ soll weitergeführt und entsprechend den digitalen Herausforderungen weiterentwickelt werden. 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 48. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Landesregierung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zur digitalen Bildung  angeboten bzw. vorge nommen? 52. Inwiefern ist die digitale Bildung Inhalt des Pädagogikstudiums?  Lehrkräfteausbildung: Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung ist Medienbildung verpflichtender Bestandteil. Während des lehramtsbezogenen Studiums wird in den „Curricularen Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelorund Masterstudiengängen“ im Modul 2 „Didaktik, Methodik, Kommunikation und Medien“ des Faches Bildungswissenschaft für alle Lehrämter reflexiver, selbstbestimmter und kreativer Umgang mit Medien unter technischen, praktischen, ästhetisch-bildenden und emanzipatorischen Aspekten verbindlich festgelegt. Bildung und Medienkompetenz sowie Medienentwicklung und Konzepte der Medienpädagogik sind Gegenstand von Lehrveranstaltungen. Im Vorbereitungsdienst ist die digitale Bildung in der „Curricularen Struktur der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst “ an vielen Stellen verbindlich verankert. Beispielsweise ist in Modul 3 „Kommunikation und Medien“ Einsatz und Wirkung von Medien unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Mediennutzung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als verpflichtender Inhalt definiert, in Modul 4 „Unterricht“ wird Einsatz und Wirkung von Medien in Lehr-LernProzessen festgeschrieben. Darüber hinaus gibt es in der Lehrkräfteausbildung eine Vielzahl von Maßnahmen zur digitalen Bildung. Im Studium stehen an jeder Universität eine Vielzahl von Projekten und Forschungsvorhaben (z. B. Nützlichkeit und Mehrwert von digitalen Medien für den Einsatz im Unterricht, auf Schule und Hochschule zugeschnittene Lehr-Lern-Szenarien sowie fachbezogene Online-Netzwerke, eLearning, Blended-Learning, Virtual-Reality-Experimente) im Mittelpunkt. Im Vorbereitungsdienst lassen sich die Maßnahmen zur digitalen Bildung wie folgt thematisch bündeln: Digitale Medien als nützliche Werkzeuge erfahren: In der Ausbildung nutzen Anwärterinnen und Anwärter aller Lehrämter Lehr- und Lernplattformen vielfältiger Art (z. B. Moodle, BSCW). Die Bedeutung und die adressatenadäquate Handhabung elektronischer Kommunikationsmedien im beruflichen bzw. dienstlichen Kontext erweitern damit die Medienkompetenz. Mit der verbindlichen Teilhabe am Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie im Seminaralltag wird somit auch die Wahrnehmung von deren Möglichkeiten und Grenzen erfahrbar gemacht. Digitale Medien als Unterrichtsmedien nutzen: Weiterhin wird vor allem in der fachbezogenen Ausbildung der Medieneinsatz im Unterricht fortlaufend der aktuellen (technischen) Entwicklung angepasst und macht somit die begrenzte Aktualität der technischen Ausstattung, aber auch die Langlebigkeit didaktischer Orientierung deutlich. In diesem Segment ist inzwischen die Nutzung von Tablets und Smartphones sowie interaktiver Wandtafeln zum Standard geworden. Fachbezogene Themen sind u. a. der Einsatz von Unterrichtssoftware und die zielorientierte Internetrecherche für die Planung von Lernumgebungen. In den Studienseminaren werden digitale Medien als Bestandteil von Lernumgebungen thematisiert, erprobt und reflektiert. Teilhabe an medienpädagogischen Aktivitäten des Landes: An den in rheinland-pfälzischen Schulen eingerichteten medienpädagogischen Projekten partizipieren Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Anwärterinnen und Anwärter im Zuge ihrer schulischen Tätigkeit bzw. der Ausbildung. Die Anwärterinnen und Anwärter sind an den Schulen eingesetzt und nehmen daher auch an den Fortbildungsangeboten, die im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Whiteboard-Schulungen oder dem Medienscout-Projekt, teil. Studientage der Medienkompetenznetzwerke und des Pädagogischen Landesinstituts zu medienpädagogischen Themenstellungen werden für interessierte Studienseminare angeboten. Die iMedia und andere Veranstaltungen stehen auch Anwärterinnen und Anwärtern offen. Jugendmedienschutz: Angehende Lehrkräfte wirken auch an Jugendschutzprojekten mit; häufig gestalten Anwärterinnen und Anwärter Kurse aktiv als Nutzerinnen und Nutzer mit besonderer Expertise. Der sicherheitsbewusste Gebrauch von digitalen Medien wird deshalb ebenso 41 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode thematisiert wie die Ambivalenz sozialer Netzwerke und missbräuchliche Nutzung des Internets, insbesondere zum Cybermobbing bei Jugendlichen. An den Studienseminaren wird im Rahmen der Seminarveranstaltungen über grundsätzliche Fragen des Jugendmedien -, Daten- und Verbraucherschutzes informiert und die Ausbildung zu Jugendmedienschutzberaterinnen und Jugendmedienschutzberatern angeboten. Kooperationen und innovative Einzelprojekte: Die konkreten Maßnahmen schließen auch regionale Kooperationsprojekte ein: So bestand ein Kooperationsprojekt mit dem SWRLandesstudio Rheinland-Pfalz, in dem künftige Lehrkräfte unterrichtspraktische Ansätze mit ihren Lerngruppen unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten des Südwestrundfunks ausarbeiteten, durchführten und evaluierten. Derzeit wird eine neue Kooperation mit dem SWR zum Online-Format „planet schule“ sondiert. Damit schreibt sich die langjährige Zusammenarbeit zum Themenfeld „Schulfernsehen“ in aktualisierter Form fort. Den innovativen Ansatz zur Nutzung digitaler Medien im „regulären Betrieb“ befördern auch Blended-Learning-Szenarien, die in großer Vielfalt auftreten. Auch die digitalen Audiomedien finden dabei Eingang in den Seminaralltag: So bietet ein Studienseminar seit Jahren eine kontinuierlich wachsende „Podcast-Mindmap“ zu den Themen des Berufspraktischen Seminars an. Anwärterinnen und Anwärter produzieren diese Podcasts und stellen ein bestimmtes Thema auf wesentliche Inhalte reduziert vor. Mehr als 100 Episoden ermöglichen den Rezipienten die systematische Vor- und Nachbereitung von Themen. Das Führen eines Entwicklungsberichts ist obligatorischer Bestandteil des Vorbereitungsdienstes und zielt auf Kompetenzerwerb durch Selbstreflexion. Auch hier ist die mediale Gestaltung keineswegs auf printfähige Ausarbeitungen begrenzt, sondern es kommen digitale Medien zum Einsatz. Videografie wird durch die aktuelle technische Entwicklung mit einfach zugänglichen und gut handhabbaren Tools in ihrer Herstellung nicht nur vereinfacht, sondern eröffnet gestalterische Möglichkeiten, die früher nur im professionellen Bereich möglich waren. Unter Wahrung der strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben nutzen immer mehr Anwärterinnen und Anwärter aller Lehrämter während ihrer Ausbildung die Videografie von Unterrichtssequenzen. Bezüglich der Lehrkräftefort- und -weiterbildung wird auf die Beantwortung der Fragen 39 und 40 verwiesen. Digitales Lernen und Wissensmanagement sind auch an der Hochschule der Polizei Teil einer zeitgemäßen Lehr- und Lernkultur. Sie fördern die Qualität der Bildungsangebote und tragen zu einem optimierten Ressourceneinsatz bei. Da die Lehre auch in einem sogenannten „Virtual Classroom“ effektiv gestaltet werden kann, hat sich die Hochschule der Polizei Anfang dieses Jahres nach erfolgter Ausschreibung zur Durchführung von Live-Videovorlesungen und Videokonferenzen für die Software der Firma Vitero als „Virtuelles Klassenzimmer“ entschieden. Perspektivisch ist die Implementierung der Software auf einen „Bildungsserver“ als zentrale Plattform der Hochschule der Polizei vorgesehen, welcher allen Berechtigten einen ständigen und ortsunabhängigen Zugriff auf eingestellte Wissens- und Lernangebote ermöglicht. Durch die Möglichkeit, Vorlesungen und Besprechungen im virtuellen Raum durchführen zu können, soll künftig eine effiziente, bedarfsgerechte und ortsunabhängige Beschulung von Studierenden und Fortbildungsteilnehmern stattfinden. Auf diese Weise können auch Personen in Teilzeit oder bei eingeschränkter Mobilität an Veranstaltungen teilnehmen. Die Einführung der Software soll zum 30. September 2015 erfolgen. Zur Intensivierung digitaler Lernangebote ist zurzeit eine hochschulinterne Arbeitsgruppe damit beschäftigt, ein Umsetzungskonzept für die Lehre zu erstellen. Ausdrückliches Ziel ist es dabei, den Lehrenden in Aus- und Fortbildung ganz konkrete Empfehlungen und Hilfestellungen zu geben, wie eLearningangebote selbstständig erstellt und in der Folge in der Lehre genutzt werden können. Im Bachelorstudiengang Polizeidienst engagieren sich zudem unter fachlicher Begleitung durch Lehrende in dem Lehr- und Forschungsprojekt „Werkstatt Neue Medien“ derzeit 20 leistungsstarke Studierende mit Fragen rund um diesen Themenkomplex. Die Aufgabenstruktur sieht eine projektbezogene, interdisziplinäre Befassung (Recht, Taktik, Technik) mit spezifischen Fragestellungen rund um das Thema Neue Medien vor. Im Fokus steht die Prüfung von technischen Entwicklungen und deren Auswirkungen in der und für die Polizei sowie die Steigerung von Lern- und Verhaltenskompetenzen bei den Studierenden. Die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz bietet als zentrale Ausbildungsstätte für die Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz als einzige deutsche Landesfeuerwehrschule parallel zum klassischen zweiwöchigen Präsenzlehrgang für ehrenamtliche Gruppenführer einen computergestützten Lehrgang an. Dieser versteht sich als eine Förderung des Ehrenamts, da er durch die Mischung von Präsenz- und Online-Phasen neben Beruf und Freizeit bewältigt werden kann. Hierdurch können möglicherweise auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden, die aufgrund des beruflichen Drucks bisher nicht zu Führungskräften in der Feuerwehr ausgebildet werden konnten. Bei der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte von Feuerwehr und Hilfsorganisationen wird an der LFKS das sehr effiziente Simulationsprogramm SAFER (Simulation in der Ausbildung für Einsatzkräfte in Rheinland-Pfalz) verwendet. Hierbei finden sich die Lehrgangs- und Übungsteilnehmer in einer digital visualisierten Gefahrenlage wieder. In dieser EDV-generierten Einsatzsituation können sie sich per Joystick virtuell bewegen; sie befinden sich so – innerhalb weniger Minuten – mit ihrer ganzen Aufmerksamkeit in dieser simulierten und durch die Ausbilderinnen und Ausbilder beeinflussbaren Einsatzlage. Diese Ausbildung mit den Mitteln einer realen Übungsdarstellung mit zahlreichen Fahrzeugen, Einsatzkräften und Opferdarstellern würde in der Realität jeweils mehrere Tausend Euro kosten. 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Weiterbildung: Grundlagenkurse und Fortgeschrittenenkurse für den Umgang mit digitalen Medien, z. B. Internet-Einführungskurse, IT-Einführungskurse (Tastaturschreiben, Windows, Word, digitale Fotografie und Bildbearbeitung, Excel, Email) werden vom Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V. (VVHS) sowie den sechs anerkannten Landesorganisationen der Weiterbildung bzw. deren Mitgliedseinrichtungen durchgeführt. Gemäß der Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung 2013 wurden insgesamt 1 450 EDV-Kurse an Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz mit 24 680 Unterrichtsstunden angeboten, die 11 250 Teilnahmen verzeichnen. Folgende Träger der Weiterbildung machen bereits Angebote im „Online-Lernen“, d. h. Angebote, die teilweise oder vollständig online durchgeführt werden: Der Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. hat von 2009 - 2012 insgesamt 23 Fortbildungsveranstaltungen für Kursleitende zu Moodle durchgeführt und 40 Kursleiterinnen und Kursleiter als „eTrainerinnen und eTrainer“ qualifiziert. In 2014 wurden drei Fortbildungsveranstaltungen für Kursleitende im Bereich E-Learning angeboten („Chancen des Weblernens“, „Social Media nutzen für den eigenen Kurs“ und „Möglichkeiten der online-gestützten Lernbegleitung“). Derzeit bieten fünf Volkshochschulen Blended-Learning-Kurse an und arbeiten dabei mit der Moodle-Plattform des Landesverbands der Volkshochschulen e. V. oder auf einem eigenen Moodle-Server. – Onlinebegleitetes Lernen im Kurs zum Xpert Europäischen Computerkurs, Word/Excel/Outlook der VHS Frankenthal, – Lerncafés in Altenheimen, Wirtschaftsfachwirt (IHK) mit integriertem Online-campus der VHS Kaiserslautern, – Deutsch Mittelstufe B2, EDV-Club, Integrationskurs – Orientierungskurs, Englisch, Spanisch, Französisch und Chinesisch online der VHS Bingen, – Tabellenkalkulation mit Excel 2007-2013 für berufliche und private Zwecke, – Kurs mit online-begleitetem Lernen der VHS Ludwigshafen, – Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung neue AEVO IHK der VHS Neuwied. Das Bildungswerk Sport des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e. V. bietet Blended-Learning im Bereich Gesundheitsmanagement (Zertifikatsweiterbildung) sowie Video-Tutorials zu verschiedenen Themen. Für 2016 sind Veranstaltungen im Ernährungsbereich geplant. Die Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz e.V. hat E-Learning-Formate im Bereich der Fortbildung für Erzieherinnen und Kursleiterinnen im Integrationsbereich im Angebot. Außerdem hält das Ketteler Kolleg in Trägerschaft des Bistums Mainz einen Kurs „Abitur-online“ vor, der zu 50 % online und zu 50 % in Präsenzform stattfindet. Die Evangelische Erwachsenenbildung führt im Bereich der Fortbildung Webinare (Online-Seminare) durch. Um einen Anreiz für die Durchführung onlinebasierter Weiterbildungsangebote zu schaffen, wurde im Jahr 2006 durch eine Änderung des § 14 der Durchführungsverordnung zum rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetz die Gewichtung solcher Maßnahmen für die Berücksichtigung bei der Regelförderung festgeschrieben. Seit März 2014 fördert das Land das Modellprojekt „Digitales Lernen“ (Laufzeit: März 2014 bis Februar 2016) der Landesvereinigung für ländliche Erwachsenenbildung e. V. und des Bildungswerks des Landessportbunds Rheinland-Pfalz e. V. Ziel des Projekts ist es, mit lebensnahen Lernbeispielen und flexibel nutzbaren digitalen Lernmodulen im Internet das Interesse vor allem jüngerer Menschen an Weiterbildung zu stärken und sie zugleich im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln zu schulen. Im Projekt werden digitale Lehrmaterialien (v. a. Videos) unter Einbeziehung der Lehrgangsteilnehmenden entwickelt, die spezifisches Wissen anhand praxisnaher Fallbeispiele vermitteln. Die Methode des „Flipped Classroom“ wird erprobt: Für die Begleitung der Selbstlernphasen bieten sich neue, interaktive Möglichkeiten der Unterstützung; in den Präsenzphasen unterstützen mediengestützte Methoden den Wissenserwerb und bieten unterschiedlichen Lerntypen adäquate Zugänge. Die Ergebnisse sind in andere Weiterbildungsbereiche übertragbar. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und der Landesbeirat für Weiterbildung verleihen seit 2002 in zweijährigem Turnus den Weiterbildungspreis Rheinland-Pfalz. Prämiert werden dabei hervorragende Maßnahmen und Projekte der Weiterbildung. Wichtiger Bestandteil des Weiterbildungspreises ist der mit 1 500 Euro dotierte Stiftungspreis MedienKompetenz Forum Südwest. Mit ihm werden Weiterbildungsprojekte gewürdigt, die einen nachhaltigen Beitrag zum Einsatz von Medien und zum Ausbau individueller Medienkompetenz leisten. 2014 erhielt das Distance and Independent Studies Center (DISC) an der Technischen Universität Kaiserslautern den Stiftungspreis für das Projekt „Eignungsprüfungen für beruflich qualifizierte Studieninteressenten ohne ersten Hochschulabschluss“. Die online 43 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode gestützten Eignungsprüfungen ermöglichen Weiterbildungsinteressierten ohne formalen Hochschulabschluss den Zugang zu einer wissenschaftlichen Weiterbildung auf Masterniveau und öffnen damit neuen Gesellschaftsgruppen den Weg an die Universität. Seit Dezember 2010 bündelt das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz, zu finden unter der Internetadresse www.weiterbildungsportal .rlp.de, berufliche und allgemeine Weiterbildungen anbieterübergreifend. Darunter finden sich auch EDV-Kurse und Online-Kurse bzw. Blended-Learning-Angebote der verschiedenen Anbieter. Die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung umfasst grundsätzlich auch Maßnahmenbestandteile der digitalen Bildung. Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Berufsbildungslandschaft aufgrund der Digitalisierung wurden im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) auch Maßnahmen für eine Förderung geöffnet, die Elemente eines virtuellen Klassenzimmers enthalten. 49. Wie wird konkret mit den Kommunen im Rahmen der digitalen Bildung koope riert? Wie erfolgt die Finanzierung dieser Kooperation? In Rheinland-Pfalz sind nach der Landesverfassung das Land und die Kommunen für die Schaffung der öffentlichen Voraussetzungen und Einrichtungen zur Bildung, Ausbildung und Erziehung der Kinder gemeinsam zuständig. Die Medienzentren der Landkreise und kreisfreien Städte nehmen seit ihrem Bestehen eine durch das Schulgesetz definierte zentrale Funktion an dieser Schnittstelle ein. Neben einer fachlichen Unterstützung durch das Pädagogische Landesinstitut werden den Kommunen zur Leitung und Betreuung der kommunalen Medienzentren Lehrkräfte im Umfang von rund 15 Vollzeitstellen zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2000 wurde zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den kommunalen Spitzenverbänden die „Vereinbarung über die Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in Schulen sowie die System- und Anwendungsbetreuung“ geschlossen. Mit dieser Vereinbarung wurde einerseits eine klare Aufgabenteilung zwischen Land und Schulträgern erreicht und andererseits auch die gemeinsame Verantwortung für die Einführung und Anwendung von moderner Informationstechnik in den Schulen zum Ausdruck gebracht. Die mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossene Vereinbarung regelt im Grundsatz, dass für die Ausstattung und im Bereich der Netzwerkadministration und Betriebssicherheit der Computer und Netzwerke (Systembetreuung) der Schulträger und für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung, für die Aus- und Fortbildung im Rahmen der Informationsund Kommunikationstechnik das Land die Verantwortung übernimmt. Die Schulen erhalten vom Land je nach Schulart und Schülerzahl einen Förderbetrag für die unterrichtsbezogene Anwendungsbetreuung , der entweder für die Umwandlung in Entlastungsstunden für Lehrkräfte, für Mehrarbeit für Lehrkräfte oder für den Abschluss eines Werkvertrags mit Dritten verwendet werden kann. Der Förderbetrag berechnet sich wie folgt: – Grundschulen: Schülerzahl (Vorjahr) * 4 Euro, – Sek I-Schulen: Schülerzahl (Vorjahr) * 5 Euro, – Sek II-Schulen: Schülerzahl (Vorjahr) * 5,50 Euro, – Kollegs und Förderschulen mit Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung und Förderzentren erhalten 750 Euro zusätzlich. – Förderschulen mit Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder motorische Entwicklung, Schulen für Gehörlose und Schwerhörige und Schulen für Blinde und Sehbehinderte erhalten 1 250 Euro zusätzlich. 50. Gab es große Ausschreibungen zur digitalen Bildung? Aufgrund der Investitionssummen erfolgten die Hardware-Beschaffungen über EU-weite Ausschreibungen. Diese wurde von 2007 bis 2010 vom Landesbetrieb Daten und Information in Bad Ems, ab 2011 durch das Pädagogische Landesinstitut selbst ausgeschrieben. Ebenso fanden EU-weite Ausschreibungen für die Mastertool-Landeslizenz sowie die Virenschutz-Landeslizenzen statt. 51. Gibt es Lehrpläne zur digitalen Bildung? Die Vermittlung von Medienkompetenz und der Umgang mit digitalen Medien in der Grundschule ist ein fachübergreifendes Bildungsziel. Ausdrückliche Ausführungen dazu finden sich im Rahmenplan Grundschule in der Allgemeinen Grundlegung und in den Teilrahmenplänen Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Ethik, Katholische Religion und Deutsch als Zweitsprache . Derzeit existieren folgende Lehrpläne zur digitalen Bildung für die entsprechenden Schularten und Unterrichtsfächer: 1. Lehrplan Informatik-Grund- und Leistungskurs in der gymnasialen Oberstufe Informatik wird als Grundfach und als Leistungsfach in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen angeboten. 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 2. Lehrplan Informatik Sekundarstufe I als Wahlfach (G 9) und Wahlpflichtfach (G8GTS) In den 9-jährigen Gymnasien kann Informatik als Wahlfach in den Klassenstufen 9 und 10 belegt werden und ist damit eine Alternative zur dritten, fakultativen Fremdsprache und zu Naturwissenschaft. An den 8-jährigen Gymnasien ist Informatik in den Klassenstufen 8 und 9 Wahlpflichtfach, d. h. die Schülerinnen und Schüler wählen zwischen Fremdsprache, Informatik und Naturwissenschaft. 3. Lehrplan Textverarbeitung (Realschule Klasse 7 und 8) Das Fach wird an privaten Realschulen in Rheinland-Pfalz angeboten; Realschulen plus haben die Möglichkeit, im Wahlpflichtfachangebot auch dieses Fach als schuleigenes Wahlpflichtfach anzubieten. 4. Rahmenplan Wahlpflichtbereich Realschule plus mit den Wahlpflichtfächern – Hauswirtschaft und Sozialwesen, – Technik und Naturwissenschaft, – Wirtschaft und Verwaltung, und den Unterrichtsprinzipien – Berufsorientierung, – Informatische Bildung, – Ökonomische Bildung. Das Unterrichtsprinzip „Informatische Bildung“ ist für alle Wahlpflichtfächer der Realschule plus verpflichtend. Im Rahmenplan für die Wahlpflichtfächer werden entsprechende Kompetenzen ausgewiesen und mit Konkretisierungen für den Unterricht in den verschiedenen Klassenstufen ergänzt. 5. Rahmenlehrplan Mathematik für die Sekundarstufe I Das Fach Mathematik leistet einen besonders ausgeprägten Beitrag zur digitalen Bildung. Im Lehrplan für die Sekundarstufe I ist ein eigenes Kapitel dem Einsatz elektronischer Medien im Mathematikunterricht gewidmet. Dort wird u. a. verbindlich gefordert, dass ab Klassenstufe 7 ein wissenschaftlicher Taschenrechner eingeführt und benutzt werden muss und dass Schülerinnen und Schüler mindestens einmal pro Schuljahr in einer Lernsequenz mit dynamischer Geometriesoftware oder mit einer Tabellenkalkulation selbstständig arbeiten. Die Einführung der entsprechenden Software wird schon in der Orientierungsstufe empfohlen. 6. Bereich berufsbildende Schulen In den verschiedenen Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen gibt es zum Thema digitale Bildung folgende Lehrpläne: Höhere Berufsfachschule: – Informations- und Netzwerksystemtechnik, – IT-Systeme, – Mediengestaltung und Medienmanagement. Berufliches Gymnasium: – Informationsverarbeitung, – Technik, Schwerpunkt Gestaltungs- und Medientechnik. Fachschule Technik: – Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informationstechnik, – Fachrichtung Informatik, Schwerpunkt Betriebsinformatik, – Fachrichtung Medien. Fachschule Wirtschaft: – Fachrichtung Informationsverarbeitung und Informationsmanagement. Fachoberschule: – Technik, Fachrichtung Technische Informatik. In vielen Bildungsgängen ist Informatik/Informationsverarbeitung als Fach bzw. Lernmodul oder Lernbereich im Lehrplan ausgewiesen , z. B. im beruflichen Gymnasium das Fach Informationsverarbeitung. An Berufsschulen beinhaltet das Anforderungsprofil zahlreicher Ausbildungsberufe ein hohes Maß an IT-Kompetenz. Diese wird selbstverständlich auch im schulischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, entweder als integrativer Bestandteil der Lernfelder oder als eigenes Lernfeld. 45 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus gibt es Ausbildungsberufe wie die Fachinformatikerinnen und den Fachinformatiker oder die Informatikkauffrau und der Informatikkaufmann, die schwerpunktmäßig digitale Kompetenzen auf Grundlage der KMK-Rahmenlehrpläne vermitteln. Außerdem sind in allen Lehrplänen der Vollzeitschulformen (Berufliches Gymnasium, Berufsoberschule, Höhere Berufsfachschule, Berufsfachschule) Elemente der digitalen Bildung in dem Maß integriert, wie sie für die eingeschlagene Berufsrichtung erforderlich sind. Weiterhin gibt es in allen Schulformen (Vollzeitschulen und Berufsschulen) den Wahlpflichtunterricht. Je nach Schulform werden dort die Fächer „Kommunikation in Netzen“ oder „Informationsverarbeitung“ oder „Informatik/Datenverarbeitung“ oder „Textverarbeitung “ angeboten, zu denen es auch entsprechende Lehrpläne gibt. In Anlehnung an § 1 des Schulgesetzes beachten darüber hinaus alle fachdidaktischen Kommissionen, inwieweit fachübergreifende Kompetenzen, Ziele und Querschnittsthemen im jeweiligen Fach einen Beitrag leisten können. Die Förderung einer umfassenden Medienkompetenz und informatischen Bildung ist dabei eine zentrale Aufgabe schulischer Bildung. Darunter werden jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verstanden, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und kritisches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken ist eine Basiskompetenz in der Arbeitswelt, informatische Bildung somit wichtiger Bestandteil einer umfassenden Medienkompetenzförderung. Neben der Kenntnis, Nutzung und Bewertung vor allem auch digitaler Medien gehört dazu auch die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die potenziellen Risiken zu erkennen. Die Kultusministerkonferenz hat hierzu am 8. März 2012 eine Erklärung zur „Medienbildung in der Schule“ abgegeben. Die dort formulierten Prinzipien und Aufgaben sind fachübergreifend in den Unterricht zu integrieren und umzusetzen. Grundlage des MedienkomP@ss-Erwerbs (Grundschule bis einschließlich Sekundarstufe I) ist ein bindender Rahmenplan zum Medienkompetenzerwerb, in dem alle Kompetenzbereiche einer digitalen Bildung erfasst sind. Diese sind „Bedienen und Anwenden“, „Produzieren und Präsentieren“, „Informieren und Recherchieren“, „Kommunizieren und Kooperieren“ und „Analysieren und Reflektieren“. 53. Inwieweit hat der digitale Wandel in die Hochschulpolitik des Landes Einzug ge halten?  Der digitale Wandel betrifft die Hochschulen in allen Leistungsbereichen, d. h. in Lehre, Forschung und Weiterbildung sowie in der Verwaltung und bei Infrastrukturleistungen. Die Hochschulen sind als Institutionen betroffen, die sich den digitalen Anforderungen anpassen, setzen aber auch selbst Impulse, die den digitalen Wandel beschleunigen. Die Hochschulpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, die Autonomie der Hochschulen auf allen Ebenen zu stärken und sie mit den notwendigen Ressourcen auszustatten, um diesen Wandel selbstständig nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. So haben einzelne Hochschulen beispielsweise die im vergangenen und in diesem Jahr bereitgestellten zusätzlichen und ausfinanzierten Dauerstellen dazu genutzt, um Personal im IT-Bereich zu verstetigen. Zusätzlich werden die Mittel des Hochschulpakts eingesetzt, um zukunftsweisende E-Learning-Projekte zu entwickeln. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Hochschulen bei wichtigen zentralen Maßnahmen, wie dem Auf- und Ausbau sowie der Fortentwicklung des Bildungsnetzes, das nach wie vor bundesweit eines der leistungsstärksten Netzwerkstrukturen für die Wissenschaft ist. Hochschulübergreifende wissenschaftliche Einrichtungen, wie der Virtuelle Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) oder die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH), sind zentrale Akteure, die vor allem in der Lehre den digitalen Wandel gestalten. Mit den Hoch- und Höchstleistungsrechnern Mogon I und (ab 2016) Mogon II nimmt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz auch international eine Spitzenstellung ein. Das Land hat diese Entwicklungen mit insgesamt 2 Mio. Euro an Mitteln des Konjunkturprogramms II frühzeitig unterstützt. 54. Welche konkreten Landesmaßnahmen wurden und werden zukünftig in diesem Bereich ergriffen? In Rheinland-Pfalz wurde bereits vor 15 Jahren der Virtuelle Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) als zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Hochschulen gegründet. Der VCRP ist derzeit mit knapp 500 000 Euro im Landeshaushalt etatisiert und unterstützt die Hochschulen und die Lehrenden durch Bereitstellung technischer Infrastruktur sowie durch Beratungs- und Qualifizierungsangebote . Der VCRP hat sich zum Ziel gesetzt, hochschulübergreifende E-Learning-Aktivitäten an den Hochschulen in RheinlandPfalz zu initiieren und abzustimmen. So koordiniert der VCRP das Netzwerk Bildungswissenshaften (Net-Bi), das Netzwerk Mathematik (Net-Mat) und das Netzwerk Informatik (Net-Inf). Diese Netzwerke haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam Lehrmaterialien und Lehrveranstaltungen zu entwickeln, auszutauschen und in hochschulübergreifenden Veranstaltungen zu nutzen. Der VCRP ist eingebunden in ein Netzwerk von Service- und Unterstützungseinrichtungen an den Hochschulen, die die Lehrenden vor Ort bei der Umsetzung von E-Learning-Konzepten unterstützen. Diese Einrichtungen wurden im Rahmen der Multi- 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 mediainitiative Rheinland-Pfalz und mit Unterstützung des VCRP zwischen dem Jahr 2006 und dem Jahr 2009 aus Mitteln des Hochschulprogramms „Wissen schafft Zukunft“ in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. Euro aufgebaut. Zusätzlich zur Grundfinanzierung hat das Land den VCRP durch Projektmittel unterstützt. So konnte u. a. aus Mitteln des Konjunkturprogramms II in Höhe von 216 000 Euro eine neue Open Source Lernplattform beschafft, implementiert und den Bedürfnissen der Hochschulen angepasst werden . Um diese Aktivitäten des VCRP weiter zu fördern, wird die Grundausstattung des Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz aus dem 25-Millionen-Euro-Landesprogramm im Jahr 2015 mit zwei ausfinanzierten Dauerstellen aufgestockt. Im Jahr 2015 erhält der VCRP außerdem eine Projektförderung in Höhe von 144 000 Euro zum Aufbau eines zentralen Medienserver-Dienstes für alle Hochschulen , über den audio- und videobasierte Lehrangebote der Hochschulen unabhängig von kommerziellen Plattformen bereitgestellt und zwischen den Hochschulen ausgetauscht werden können. 55. Wie steht die Landesregierung zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Kon text der digitalen Hochschulbildung? Die Kultusministerkonferenz hat einen Prozess initiiert, der darauf abzielt, eine Agenda oder Strategie der Kultusministerkonferenz zur digitalen Bildung zu erarbeiten, die alle Bildungsbereiche (Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, Weiterbildung) umfasst. Im Rahmen der Strategieentwicklung sollen Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert werden, die ländergemeinsam, dezentral bei gemeinsamer Zielsetzung bzw. in Folge der Aufhebung des Kooperationsverbots als Bund-Länder-Maßnahmen umgesetzt werden sollen. 56. Welche Maßnahmen hinsichtlich MOOCs hat die Landesregierung ergriffen? Bei MOOCs (Massive Open Online Courses) handelt es sich um eine innovative Form videobasierter Lehrangebote, die durch ein hohes Maß an Offenheit gekennzeichnet sind. Das Land Rheinland-Pfalz begrüßt die sich durch MOOCs und anderen Formen des Online-Learnings ergebenden Möglichkeiten, eine breitere Öffentlichkeit an den Bildungsangeboten der Hochschulen teilhaben zu lassen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert daher zum Beispiel im Rahmen des Hochschulpakts das Projekt „LOOK: Lehre mit offenen Online Kursen“ an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Auf der Grundlage einer hochschulinternen Ausschreibung werden jährlich mehrere MOOC-Konzepte ausgewählt, produziert und anschließend europaweit zur Verfügung gestellt. Parallel wird für die Lehrenden ein bedarfsgerechtes Beratungs- und Unterstützungsangebot entwickelt. Diese Kurse sind curricular eingebunden, werden also konkret für die Ausbildung der Studierenden eingesetzt. Darüber hinaus sollen die Kurse aber auch das Potenzial haben, neben Studierenden auch eine große Zahl externer Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzusprechen. Mit der Etablierung eines Medienserver-Dienstes beim Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz (VCRP) (siehe Beantwortung der Frage 54) aus Projektmitteln des Landes wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Hochschulen multimediale Lehreinheiten zukünftig auch unabhängig von kommerziellen Plattformen für ihre Studierenden oder auch andere Interessierte bereitstellen können. Die Beschaffung erfolgt durch den VCRP in enger Abstimmung mit den Hochschulen des Landes. Parallel planen beispielsweise die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Universität Koblenz-Landau, einen Teil ihrer Hörsäle mit Technik zur Lehrveranstaltungsaufzeichnung auszustatten. In Abstimmung zwischen dem VCRP und den Hochschulen wird auch das Service- und Unterstützungsangebot ausgebaut, um die Lehrenden bei der Planung, Konzeption und Produktion entsprechender Kurse zu unterstützen. 57. Wie werden virtuelle Hochschulstrukturen im Land gefördert und gestärkt? Auf die Beantwortung der Fragen 53, 54, 56 und 58 wird verwiesen. 58. Welche spezifischen Studiengänge zur Digitalisierung sind durch die Landesregie rung in den letzten Jahren explizit gefördert worden und mit wel chen Mitteln? Über die Planung, Entwicklung und Einführung neuer Studiengänge entscheiden die Hochschulen eigenständig. Spezifische Studienangebote , wie beispielsweise das Projekt „Duales Studium Web 2.0“, werden von der Landesregierung in Einzelfällen im Rahmen von Modellprojekten gefördert. In dem genannten Projekt haben die Fachhochschulen Koblenz und Kaiserslautern gemeinsam mit dem VCRP ein Konzept entwickelt, wie die unterschiedlichen Lernorte im dualen Studium miteinander vernetzt und die Abstimmung zwischen den Ausbildern im Betrieb und den Lehrenden an den Hochschulen optimiert werden können. Die Landesregierung hat das Projekt mit knapp 300 000 Euro gefördert. 59. Welche messbaren Effekte hatten diese Programme für den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz? Auch wenn sich die Arbeitsmarkteffekte der verschiedenen Initiativen nicht konkret messen lassen, sind solche Effekte gleichwohl mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit vorhanden. Bei Ansätzen, beispielsweise im Bereich von Schule, Ausbildung und Studium ist davon auszugehen, dass durch die Vermittlung entsprechender, die Digitalisierung betreffender Inhalte eine passgenauere Qualifikation erreicht werden kann. Damit können angesichts veränderter Anforderungen auf dem Arbeitsmarktmarkt etwaige Qualifikationsdefizite beseitigt und auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt hingewirkt werden. Das gleiche gilt im Rahmen von 47 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode entsprechenden Angeboten zur betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Auch hier ist davon auszugehen, dass unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Digitalisierung eine Weiterentwicklung bereits vorhandener Qualifikationen dazu führt, dass Beschäftigte den veränderten Rahmenbedingungen gewachsen sind, sich beruflich weiterentwickeln können und damit positive Arbeitsmarkteffekte einhergehen. 60. Welche spezifischen Maßnahmen zur Förderung von High-Tech-StartUps aus dem Digitalisierungsumfeld hat die Landesregierung  ergriffen?  Die Landesregierung hat mit dem Innovationsfonds Rheinland-Pfalz ein Förderinstrument geschaffen, das gerade High-Tech-StartUps durch Wagniskapital unterstützt. Weiterhin können sie bei ihren FuE-Vorhaben im Landesprogramm InnoTop gezielt mit Blick auf neue Produkte und Verfahren für den Markt unterstützt werden. Da die Programme auch Gründerinnen und Gründer im Umfeld der Digitalisierung von Unternehmen einschließen, sind weitere, spezifische Maßnahmen nicht erforderlich. Die kommunal-orientierten IT-Netzwerke, die vom Land unterstützt werden, fördern u. a. im Rahmen ihrer Netzwerkarbeit auch die jeweiligen StartUp-Szenen mit insgesamt mehr als 20 Veranstaltungen, Events, Wettbewerben oder organisatorischer Unterstützung , wie beispielsweise StartUp-Weekends, StartUp-Slams, Förderung der vorhandenen Gründungskultur, Gründerstammtische, Gründergrillen sowie diverse Informationsveranstaltungen. Im Bereich der Landeshauptstadt Mainz wird zudem die Stelle eines Gründerlotsen auf 3 Jahre bis 2016 komplementär gefördert. Die meisten der innovativen StartUps in Rheinland-Pfalz arbeiten mit digital getriebenen Geschäftsmodellen. Im Übrigen wird zur Förderung von StartUps auf die Beantwortung der Frage 99 verwiesen. 61. Welche Forschungsvorhaben und Wettbewerbe zur Digitalisierung hat die Landes regierung in den letzten fünf Jahren gestartet? In Rheinland-Pfalz zeigt der Ansatz der Forschungsinitiative breite Akzeptanz sowie Erfolge im Bereich der Digitalisierung. Er wird bottom-up, also von der Wissenschaft selbst, in den Einrichtungen durch entsprechende wissenschaftliche Verbünde untermauert. Durch die Forschungsinitiative haben die Hochschulen beste Voraussetzungen, erfolgreich in der thematischen Verbundförderung der Bundesministerien zu reüssieren. Die Forschungsinitiative setzt auf ein klares Forschungsprofil und die Entwicklung strategischer Ziele im Wettbewerb um Studierende, wissenschaftlichen Nachwuchs, Spitzenforscherinnen und -forscher sowie Fördermittel. Zentral dabei ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Autonomie der staatlichen rheinland-pfälzischen Hochschulen durch Profilbildung. Die Hochschulen identifizieren autonom und hochschulintern ihre Forschungsstärken und bauen diese auf und aus. Die Forschungsförderung des Landes erfolgt auf dieser Basis in den profilgebenden Forschungsbereichen. Durch die Forschungsinitiative wurden seit Sommer 2008 die vier Universitäten und seit Herbst 2010 die sieben Fachhochschulen zusätzlich zur Grundfinanzierung bis heute mit rund 132 Mio. Euro gefördert; bis 2016 sind im Haushalt und im Sondervermögen „Wissen schafft Zukunft“ hierfür weitere 28 Mio. Euro eingeplant. Die Mittel der Forschungsinitiative stehen den Hochschulen außerhalb der Grundfinanzierung zur Verfügung. Nachfolgend werden die Forschungsschwerpunkte nach einzelnen Hochschulen gegliedert dargestellt, die der Forschung zur Digitalisierung direkt oder indirekt zuzurechnen sind und wesentlich durch die Forschungsinitiative gefördert werden. Johannes Gutenberg-Universität: Einen engen Bezug zum Forschungsschwerpunkt „Rechnergestützte Methoden in den Naturwissenschaften“ haben die Hochleistungsrechner MOGON I und MOGON II. War MOGON I bereits die „Eintrittskarte“ in den Kreis der Betreiber von Hochund Höchstleistungsrechnern (Gauß-Allianz) so ermöglicht MOGON II der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nunmehr den Aufstieg in die Ebene 2 der Zentren für Hoch- und Höchstleistungsrechnen und die Vollmitgliedschaft in der Gauß-Allianz. MOGON II ist nach Artikel 91 b Grundgesetz mit 50 % Sitzlandanteil von Bund und Ländern finanziert (Bewilligung: 2014). 48 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Gene Regulation in Evolution and Development Verschiedene Projekte, z. B. Etablierung einer Technologieplattform für Proteomik mit fachspezifischer Bioinformatik-Komponente 2014 Medienkonvergenz Verschiedene Projekte, z. B. „Die Googleisierung der Informationssuche “ – Wie suchen Menschen im Internet nach Informationen? Wie gehen sie dabei mit Suchmaschinen um? Wie stark ist ihr Problembewusstsein ausgebildet? 2008 Historische Kulturwissenschaften Verschiedene Projekte, z. B. MassDataBase zur Vertonung des Messeordinariums – online 2008 Rechnergestützte Methoden in den Naturwissenschaften Vernetzung interdisziplinärer Forschungsaktivitäten im Bereich der rechnergestützten Forschung (Verbindung von Computersimulation, Modellierung und Experiment) 2008 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Technische Universität Kaiserslautern: Universität Trier: Universität Koblenz-Landau: Fachhochschule Bingen: 49 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn BioComp – Complex Data Analysis in Life Sciences and Biotechnology Behandlung großer Datenmengen aus der Systembiologie; z. B. Verhalten spezifischer Enzyme in der Entstehung der Alzheimerkrankheit ; Verteilung von Mikroorganismen in den Weltmeeren 2014 Ambient Systems (AmSys) Mensch-Technik-Interaktion – z. B. Ambient Assisted Living 2008 Zentrum für Nutzfahrzeugtechnologie (ZNT) Entwicklung und Bereitstellung von computerunterstützten Modellierungs-, Simulations- und Optimierungstechniken – abgesichert durch praktische Versuche an Modellen und realen Fahrzeugen auf Testgeländen; z. B. optimiertes Energie- und Betriebsmanagement von Fahrzeugen; Interaktion zwischen Bagger und Arbeitsmaschine 2008 Center for Mathematical and Computational Modeling (CM)² Behandlung großer materialwissenschaftlicher Datenmengen – Anwendung und Methodenentwicklung; z. B. Lärmprobleme in der industriellen Produktion – Visualisierung von Schallsimulationen in Fabriken und Werkhallen (Prozessoptimierung, Arbeitsschutz) 2008 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften an der Universität Trier – Trier Center for Digital Humanities Entwicklung und Anwendung informationstechnologischer Methoden für geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Vorhaben z. B. Volltext-Digitalisierung 2008 Trier Center for Sustainable Systems – TriCSS Verschiedene Projekte, z. B. zur Entwicklung statistischer Methoden zur Behandlung großer Datensätze 2008 Europa – Strukturen langer Dauer und Gegenwartsprobleme Verschiedene Projekte, z. B. Aufbau und Bereitstellung einer virtuellen Forschungsumgebung für die Geistes- und Sozialwissenschaften; Virtuelles Datenrepositorium zur Aufbewahrung und Verfügbarmachung von Forschungsdaten 2008 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Informatik Verschiedene Projekte, z. B. Digitalisierung im Bereich der Verknüpfung der Wirtschaftswissenschaften (Management) mit moderner Medienentwicklung (Computervisualistik, Web Science) 2008 Kommunikation, Medien und Politik Vermittlung, Wahrnehmung und Verarbeitung politisch relevanter Diskurse; z. B. Untersuchung technologischer Entwicklungen zur politischen Partizipation mit mobilen Endgeräten – wie E-Partizipationsangebote und mobile Anwendungen zur politischen Partizipation diese positiv und negativ beeinflussen. 2012 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Energie, Mobilität, Agrar, Umwelt und Informatik Verschiedene Projekte, z. B. Behandlung großer Datenmengen in der Biologie; Aufbau Pilotumgebung für hochsichere Cloud-Umgebung; Intelligente Sensorik 2010 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Hochschule Mainz: Hochschule Trier: Hochschule Worms: Neben den Hochschulen sind die in Rheinland-Pfalz ansässigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft (FhG), der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), der Leibniz Gemeinschaft (WGL), der Akademie der Wissenschaften und der Literatur zu Mainz und das Deutsche Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz (DFKI) zu nennen. Die von Bund und Ländern finanzierten Einrichtungen leisten wesentliche Beiträge zum Forschungsfeld Digitalisierung. Die Landesregierung fördert diese Einrichtungen mit erheblichen Mitteln in der Grundfinanzierung und Eigenforschung. Die folgende Tabelle zeigt in Rheinland-Pfalz ansässige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die sich im Forschungsfeld „Digitalisierung“ bewegen: 50 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Informationstechnik und Kommunikation Digitalisierung/Visualisierung großer Datenmengen z. B. in Archäologie , Restaurierung und Denkmalpflege; Interaktion Mensch – Computer 2010 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn Intelligente Technologien für Nachhaltige Entwicklung Entwicklung und Evaluierung von Informationssystemen und Informationstechnik für eine nachhaltige Entwicklung (z. B. Green IT, Umweltinformationssysteme, Datenqualitätsmanagement) 2010 Life Sciences: Medizin-, Pharmaund Biotechnologie Verschiedene Projekte, z. B. zur Computerunterstützten Diagnostik und Therapie 2014 Forschungsschwerpunkt Bezug zum Thema „Digitalisierung“ Förderbeginn SciPort RLP – Die Forschungsdatenbank des Landes Rheinland-Pfalz Abbildung der Forschungslandschaft des Landes Rheinland-Pfalz: Forscher, Einrichtungen, Projekte, Veröffentlichungen, Patente und deren komplexe Verbindungen 2007 Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik (ITWM) Entwicklung mathematischer Methoden und Modelle zur praxisorientierten Lösung komplexer Probleme in Technik, Logistik, Kommunikation und Finanzwesen. Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software-Engineering (IESE) Entwicklung innovativer Methoden und Werkzeuge zur Erstellung komplexer Softwaresysteme. Deutsches Forschungsinstitut für Künstliche Intelligenz (DFKI) wirtschaftsnahe Forschung auf dem Gebiet der innovativen Softwaretechnologien auf der Basis von Methoden der künstlichen Intelligenz. Max-Planck-Institut für Softwaresysteme Analyse komplexer Softwaresystemen sowie Sicherheit und Stabilität von modernster Softwaretechnik. Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation überregionales Fachinformationszentrum für das Fach Psychologie zur Vermittlung und Dokumentation wichtiger Publikationen und sonstiger Informationen aus dem deutschen Sprachraum. Leibniz-Institut für Europäische Geschichte Projektbeispiele: Digitaler Atlas zur Geschichte Europas seit 1500; EGO/ Europäische Geschichte Online (Transkulturelle Geschichte Europas im Internet). Römisch-Germanisches Zentralmuseum – Leibniz-Forschungsinstitut für Archäologie u. a. Digitalisierung der umfangreichen Sammlungsbestände, Digitale Kopien archäologischer Fundstücke, Digitale Modelle, Digitale Medien in der archäologischen Vermittlung. Akademie der Wissenschaften zu Mainz Projektbeispiele: Digitales Familiennamenwörterbuch Deutschlands (DFD); Digitales Flurnamenlexikon Rheinland-Pfalz. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 62. Welche konkreten Maßnahmen zu Digital Humanities hat die Landesregierung ergriffen? Ein besonderes Augenmerk in der Wissenschaftslandschaft verdienen die Digital Humanities. Das hat die Landesregierung bereits früh erkannt. Digital Humanities sind ein neues und schnell wachsendes Forschungsfeld an der Schnittstelle von Geisteswissenschaften und Informatik und weisen für beide Fachgebiete zukunftsweisendes, und für die Hochschulen auch erneuerndes Potenzial auf internationaler und nationaler Ebene auf. Mithilfe computergestützter Verfahren sichern die Digital Humanities unser kulturelles Erbe, sie ermöglichen den freien Zugriff darauf für jedermann, und zwar unabhängig von Ort und Zeit; ferner entwickeln sie neuartige Methoden und Werkzeuge für wissenschaftliche Herangehensweisen und komplexe Forschungsprozesse. Sie bieten die Möglichkeit, innovative Forschungsfragen zu formulieren, die ohne den Einsatz dieser Methoden nicht beantwortet werden könnten, etwa durch den Einsatz von automatisierten Verfahren oder die Analyse von großen Datenmengen, die mit traditionellen Verfahren nicht zu bewältigen wären. Damit verbunden sind auch neue Publikationskulturen in den Geisteswissenschaften, die der Arbeit in interdisziplinären Teams und dem Open Access verpflichtet sind. Rheinland-Pfalz ist seit fast zwei Jahrzehnten an der Spitze dieses neuen Forschungsfelds aktiv und auf diesem Gebiet von Anfang an international sichtbar und anerkannt. Das Land fördert daher gezielt Maßnahmen, die den Digital Humanities zugute kommen. Im Folgenden sind hierfür Beispiele genannt : Trier Center for Digital Humanities der Universität Trier: Als eines der ersten in Europa und Deutschland gegründeten Forschungszentrum hat das Trier Center for Digital Humanities als internationale Einrichtung an der Universität Trier seit 17 Jahren viel beachtete Forschungsleistungen in diesem Gebiet erbracht. Das Trierer Zentrum nimmt damit eine Vorreiterrolle in diesem Wissenschaftszweig ein. Dabei werden bewusst Disziplingrenzen überwunden: Neue Technologien, Vernetzungs- und Kommunikationsmöglichkeiten sowie Methodentransfer schaffen einen Forschungsraum, in dem Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften und Informatikwissenschaften voneinander lernen und profitieren . Die Forschung am Trier Center for Digital Humanities wird über die Forschungsinitiative des Landes gefördert. Forschungsnetzwerk und Datenbanksystem (FuD) 2015 der Universität Trier - Eine virtuelle Forschungsumgebung für die Geschichtswissenschaften und ein Geschäftsmodell für deren Überführung in den Regelbetrieb: An der Universität Trier wurde die Basisversion „FuD2012“ (www.fud.uni-trier.de) für eine Virtuelle Forschungsumgebung (VFU) für die Geistes- und Sozialwissenschaften entwickelt, die die Zusammenarbeit in räumlich getrennten Arbeitsgruppen in den verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses von der Inventarisierung und Erfassung der Primärdaten über ihre Erschließung und Analyse bis hin zur Ergebnispublikation und Datenarchivierung unterstützt. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Basisversion zu FuD2015 wird ein Geschäftsmodell für die Überführung der VFU in den Regelbetrieb an der Universität Trier entwickelt. FuD wird bereits in über 20 Projekten an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie z. B. an Akademien und Deutschen Historischen Instituten eingesetzt. Das Land unterstützt diese Entwicklung aus Mitteln der Forschungsinitiative. Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Virtuelle Forschungsumgebung Das Land unterstützt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die Forschungsinitiative gezielt dabei, die Forschungsinfrastruktur für die Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) zu verbessern. Mittels einer virtuellen Forschungsumgebung soll die gesamte wissenschaftliche Wertschöpfungskette von der Projektkonzeption, Datenerhebung und Quellenarbeit über den Austausch und die Diskussion von Zwischenergebnissen bis hin zur Publikation und zur digitalen Langzeitarchivierung unterstützt werden. Ziel ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Forschungsgruppen orts- und zeitunabhängiges Arbeiten zu ermöglichen. Auch wird die Nachnutzung künftiger wissenschaftlicher Forschungsfragen gesichert. Die Implementierung der Forschungsinfrastruktur erfolgt unter Federführung der Universitätsbibliothek in enger Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen, den Forschungsschwerpunkten Medienkonvergenz und Historische Kulturwissenschaften und dem Zentrum für Datenverarbeitung. Darüber hinaus haben sich zur Weiterentwicklung der geistes- und kulturwissenschaftlichen Fächer die Johannes GutenbergUniversität Mainz, die Hochschule Mainz sowie mehrere in Mainz angesiedelte außeruniversitäre Einrichtungen (RömischGermanisches Zentralmuseum, Leibniz-Institut für Europäische Geschichte, Institut für geschichtliche Landeskunde, Akademie der Wissenschaften und der Literatur) im Rahmen einer interdisziplinären Initiative zusammengeschlossen. Im Mittelpunkt stehen u. a. hochschulübergreifende Studien- und Qualifizierungsangebote. Die Koordinierung dieser Maßnahmen wird von der Landesregierung unterstützt. 63. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, die Digitalisierung zum Erhalt des kulturel len Lebens (Stichwort Digital Humanities) und des kulturellen Erbes si cherzustellen? Wie wurden diese finanziert? Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) treibt derzeit die Digitalisierung der Sammlungen der Direktionen Landesdenkmalpflege, Landesarchäologie und Burgen, Schlösser, Altertümer sowie der Landesmuseen Koblenz, Mainz und Trier voran. Die erfassten Objekte werden in Online-Portalen wie „museum-digital“ der Öffentlichkeit bereitgestellt. 51 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zudem werden alle Fachdaten des kulturellen Erbes, die einen Raumbezug aufweisen (z. B. Kulturdenkmäler der Landesdenkmalpflege oder Grabungsschutzgebiete der Landesarchäologie), mithilfe eines Geoinformationssystems digital kartiert. Mit diesen Geodaten beteiligt sich die GDKE am Aufbau der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz und stellt Daten im Geoportal.rlp bereit. Die Finanzierung der Digitalisierungsprojekte erfolgt durch die beteiligten Direktionen der GDKE (fachliche Federführung und personelle Ausstattung) sowie durch die Stabsstelle Zentrale Verwaltung und Marketing, Sachgebiet IT/Kommunikation (Datenbank - und Anwendungsentwicklung, IT-Infrastruktur). Im Bereich der Bibliotheken ist mit dem Aufbau des Digitalisierungsportals „Dilibri“ (http://www.dilibri.de) durch das Landesbibliothekszentrum ein erster wichtiger Schritt getan, um Quellen zu Rheinland-Pfalz und aus rheinland-pfälzischen Bibliotheken digital der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Neben dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz mit der Rheinischen Landesbibliothek Koblenz, der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer und der Bibliotheca Bipontina Zweibrücken sind die Universitätsbibliothek Trier und die Stadtbibliotheken Koblenz, Mainz, Trier und Worms sowie die Bibliothek des Priesterseminars Trier an „Dilibri“ beteiligt. Die Erstinvestitionskosten sowie die laufenden Kosten (Hardwareerneuerung, Software) wurden bzw. werden aus Mitteln des Landesbibliothekszentrums finanziert. Das Scannen der Objekte selbst und die Erstellung der Metadaten erfolgt in den Bibliotheken, die sich beteiligen, auf deren eigene Kosten. Ende des Jahres 2014 waren 1 Mio. Seiten in „Dilibri“ eingestellt. Im Rahmen des abgeschlossenen „Europeana local“ Projekts wurde vor vier Jahren der Bestand von „Dilibri“ auch in der Europeana nachgewiesen bzw. eingestellt. Die Umsetzung der Bereitstellung der Scans in der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB), die vonseiten des Dilibri-Portals Anfang 2014 erfolgen sollte, scheiterte bis jetzt an den in der DDB nicht vorhandenen standardisierten Schnittstellen; nach derzeitigem Stand soll dies technisch ab Jahresmitte 2015 möglich sein. Im Jahr 2009 startete der Museumsverband Rheinland-Pfalz eine Online-Plattform (www.museum-digital.de/rlp), in der Museen ihre Sammlungen präsentieren können. Im Jahr 2014 wurde die Möglichkeit geschaffen, über diese Plattform auch zu inventarisieren , was besonders für kleinere, ehrenamtlich geführte Museen im Land – deren Anteil immerhin rund 65 % beträgt – hilfreich ist. Die Einrichtung wurde durch das Land mit rund 10 000 Euro gefördert. Eine ständige Weiterentwicklung von museum-digital findet statt. Das Personal der Geschäftsstelle des Museumsverbands leistet z. B. die Ergänzung der Normdaten und die Normdatenkontrolle für museum-digital. Außerdem berät und schult der Museumsverband die Museen auch zu allen handelsüblichen Inventarisierungsprogrammen und informiert über Neuerungen auf dem Gebiet der Digitalisierung bzw. zum Thema Datentransfer. Das Land finanziert die Einrichtung und den Betrieb des Digitalen Magazins Rheinland-Pfalz der Landesarchivverwaltung zur dauerhaften, rechtssicheren und authentischen Erhaltung des digital entstandenen Schriftguts der gesamten Landesverwaltung und gewährleistet so die dauerhafte Teilhabe auch künftiger Generationen an diesem kulturellen Erbe des Landes Rheinland-Pfalz. Die Forschungsinitiative des Landes fördert das Trier Center for Digital Humanities, das Kompetenzzentrum für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften der Universität Trier. Ein Beispiel, das die Arbeitsweise, den Mehrwert und die Nachhaltigkeit der Digital Humanities erläutert, findet sich unter den zahlreichen Projekten des Trier Center for Digital Humanities: Das interdisziplinäre Forschungsprojekt Virtuelles Skriptorium St. Matthias führt derzeit die auf 25 Standorte auf der ganzen Welt verteilten mittelalterlichen Handschriften der bedeutenden Benediktinerabtei St. Matthias in Trier virtuell wieder zusammen. Eine Reise nach New York oder Berkeley ist somit nicht mehr erforderlich, um sich einen Gesamteindruck vom Einfluss der mittelalterlichen Bibliothek mit ihren fast 500 Handschriften sowie deren geistigem Profil als wichtiges Bildungszentrum des Mittelalters zu verschaffen. Die Handschriften sind durch dieses Kooperationsprojekt zentral und kostenfrei im Internet für jeden abrufbar und die wertvollen Kulturgüter bleiben geschont. Zugleich ermöglichen umfangreiche Zusatzinformationen den differenzierten Zugang zum erschlossenen Material und erlauben weitere Forschungen an den sonst nur schwer zugänglichen Quellen. Das Projekt leistet damit aber nicht nur einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes und seiner Erschließung, sondern entwickelt exemplarische Methoden, die im Sinne des Open Source-Gedankens der Öffentlichkeit und Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden und weitere Forschungsvorhaben ermöglichen sollen. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt von Stadtarchiv/Stadtbibliothek Trier, Universität Trier und Technischer Universität Darmstadt begann im August 2010 und wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Am Musikwissenschaftlichen Institut der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) wurde eine Datenbank aufgebaut, die rund 40 000 Vertonungen des Messordinariums vom ausgehenden 14. Jahrhundert bis zur Gegenwart verzeichnet. Die Datenbank ist seit Anfang Oktober 2012 frei zugänglich. Neben allgemeinen Werkinformationen und biografischen Kerndaten zu den Komponisten, finden sich zu jeder einzelnen Komposition Angaben zur Quellenüberlieferung und zu modernen Ausgaben. Die Datenbank richtet sich an Musikforscherinnen und Musikforscher, praktizierende Musikerinnen und Musiker sowie Interessierte. Das Projekt wurde durch die interne Forschungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und den Forschungsschwerpunkt Historische Kulturwissenschaften gefördert. 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 64. Welche Open Educational Resources-Maßnahmen hat die Landesregierung ergrif fen? Wie wurden diese gegenfinanziert? Das rheinland-pfälzische Mediendistributionssystem OMEGA stellt einige kostenfreie Lehr- und Lernmaterialien (u. a. der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten SWR, BR) bereit. Ein Teil dieser Materialien sind mit entsprechenden Creative-CommonsLizenzen (CC-Lizenzen) versehen und dürfen im Sinne von OER genutzt, kopiert, verändert und wiederveröffentlicht werden. Ein anderer Teil ist zur Nutzung freigegeben, allerdings nicht unter CC-Lizenz, was auch bedeutet, dass diese zwar beliebig kopiert, aber nicht verändert werden dürfen. Dies gilt auch für die rheinland-pfälzische Lernplattform moodle@RLP. Hier werden kostenfreie Online-Kurse (z. T. unter CC-Lizenzen) bereitgestellt. Bereits seit 2010 werden im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ in verschiedenen Arbeitstagungen und Fortbildungen, die sich mit der Erstellung von Lehr- und Lernmaterial (auch Online-Kursen) beschäftigen, die CC-Lizenzen erläutert und deren Nutzung empfohlen. Aufbau und Weiterentwicklung des Mediendistributionssystems OMEGA wird im Rahmen des Landesprogramms finanziert. Die Prüfung und Verschlagwortung von freien Lehr- und Lernmaterialien vor Aufnahme in OMEGA erfolgt u. a. durch Medienzentrumsleiterinnen/-leiter und an das Pädagogische Landesinstitut abgeordnete Lehrkräfte. Rheinland-Pfalz ist Mitglied der im September 2013 von Bundesforschungsministerium (BMBF) und Kultusministerkonferenz (KMK) eingesetzten gemeinsamen Arbeitsgruppe OER (Open Educational Resources). V. Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz 65. Welche grundlegenden Maßnahmen und welche konkreten Projekte und Vorha ben hat die Landesregierung in den Breitbandausbau investiert?  Zur Beantwortung der Frage 65 bitte auch die Anlage 1 im Anhang beachten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat seit dem Jahr 2008 den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur auf ihre politische Agenda gehoben. Im Rahmen des Konjunkturprogramm II (KP II) wurden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur, Leerrohrinfrastruktur 67 Projekte für 119 Ortsgemeinden bewilligt. Es wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von rund 6 Mio. Euro durch Bund und Land bereitgestellt. Der damalige Fördersatz war von der Finanzkraft der Gemeinde und diesbezüglichvon der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme abhängig und betrug entsprechend 60 %, 80 % oder 90 %. Insgesamt wurden 8,082 Mio. Euro an Zuschüssen und Darlehen an Gemeinden zugewendet. Bis zum Jahr 2011 wurden in diesem Sinne mehr als 300 Ausschreibungen von Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen begleitet. Alleine bis zum Jahr 2011 wurden rund 18 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land bereitgestellt. Mit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurde die Breitbandpolitik des Landes neu justiert. Mit Gründung des Breitband-Kompetenzzentrums wurde erstmals eine zentrale Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und deren kommunal Verantwortliche gleichermaßen eingerichtet und regional zuständige Breitbandberater eingesetzt. Die im April 2012 verabschiedete Strategie „Schnelles Internet für Rheinland-Pfalz – Optimierung der Breitbandinfrastruktur “ wurde im Dezember 2014 durch die Strategie „Breitbandnetze der nächsten Generation – Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Rheinland-Pfalz“ fortgeschrieben. War das Ziel der ersten Strategie vornehmlich, die Grundversorgung im Land (≥ 2 Mbit/s) herzustellen, zielt die jüngste Strategie auf den Ausbau sogenannter NGA – Next-Generation-Access Networks (Hochgeschwindigkeitsnetze) ab (≥ 30 Mbit/s). Diese Strategie zum Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen hat der Ministerrat am 16. Dezember 2014 verabschiedet. Während die Grundversorgung im Land mit einer Abdeckung der Haushalte von 99 % bereits hergestellt wurde, müssen beim Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze noch weitere Anstrengungen unternommen werden. Waren im Jahr 2011 noch gerade 93,9 % aller Haushalte im Land mit Bandbreiten von mindestens 2 Mbit/s versorgt , sind es heute die bereits erwähnten 99 %. Bei den Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s lag die Abdeckung der Haushalte im Jahr 2011 bei 27,2 % und ist heute bereits auf 62,5 % angestiegen. Diese Zahlen werden unabhängig durch den TÜV-Rheinland auf Grundlage der Meldungen der einzelnen Telekommunikationsunternehmen berechnet, auch für die übrigen Länder und für den Bund. Seit dem Jahr 2011 wurden in der beschriebenen neuen Struktur des Breitband-Kompetenzzentrums rund 21,7 Mio. Euro Fördermittel für weitere 156 Breitbandprojekte in 223 Gemeinden grundsätzlich durch das Land bereitgestellt. Viele Projekte sind bereits umgesetzt, andere befinden sich im Ausbau oder im Ausschreibungsprozess. Die tatsächlich ausgezahlte Summe je Projekt kann nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme u. U. niedriger ausfallen als jene Summe , welche grundsätzlich durch das Land bereitgestellt wurde. Zum Teil kann es auch vorgekommen sein, dass grundsätzlich bewilligte Maßnahmen aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht in die Umsetzung kamen. Eine detaillierte Aufstellung aller GAKMaßnahmen und der Anträge im Rahmen des KPII/Leerrohrprogramms kann der Anlage 1 entnommen werden. 66. Welche flächendeckende Übertragungsrate für breitbandiges Internet im Land Rheinland-Pfalz hält die Landesregierung für zeitgemäß ? Gemäß der NGA-Strategie des Landes strebt die Landesregierung schrittweise einen flächendeckenden Ausbau im Maßnahmen- und Technologiemix von Bandbreiten mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 an. Darauf aufbauen soll eine bedarfsorientierte Verdichtung dieser Bandbreiten hin zu mindestens 100 Mbit/s. Hierbei strebt die Landesregierung langfristig den Auf- und Ausbau 53 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode nachhaltiger Glasfaserinfrastrukturen an. Die Entwicklungen der Vergangenheit zeigen aber, dass der Bandbreitenbedarf im privaten wie im gewerblichen Bereich weiter anwachsen wird. Daher werden die Ergebnisse der 300 Mbit/splus-Studie bei der weiteren Ausrichtung der Breitbandpolitik der Landesregierung ebenfalls berücksichtigt werden. 67. In welchen Gebieten in Rheinland-Pfalz werden diese Übertragungsgeschwindig keiten derzeit noch nicht erreicht (auch Angaben in Prozent der erreichten Haushalte)? 68. Wie hoch sind die Übertragungsgeschwindigkeiten in diesen Gebieten jeweils (bitte auch Angabe in Prozent)? Die Fragen 67 und 68 werden gemeinsam beantwortet. Die Antworten ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle. Die Daten wurden vom TÜV Rheinland erhoben (Stand: Ende 2014). 54 Kreis Art ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Ahrweiler Landkreis 99 90 67 63 50 Altenkirchen (Westerwald) Landkreis 99 94 66 55 35 Alzey-Worms Landkreis 100 97 86 81 62 Bad Dürkheim Landkreis 100 94 80 73 63 Bad Kreuznach Landkreis 99 96 82 77 66 Bernkastel-Wittlich Landkreis 97 89 58 47 38 Birkenfeld Landkreis 99 92 70 65 54 Cochem-Zell Landkreis 98 91 66 52 39 Donnersbergkreis Landkreis 99 95 69 65 55 Eifelkreis Bitburg-Prüm Landkreis 92 74 40 29 18 Frankenthal (Pfalz) Kreisfreie Stadt 100 100 99 98 95 Germersheim Landkreis 99 98 80 72 59 Kaiserslautern Kreisfreie Stadt 99 98 95 91 91 Kaiserslautern Landkreis 99 94 74 68 62 Koblenz Kreisfreie Stadt 100 98 82 79 77 Kusel Landkreis 99 97 82 76 61 Landau in der Pfalz Kreisfreie Stadt 100 98 86 86 81 Ludwigshafen am Rhein Kreisfreie Stadt 100 100 99 97 94 Mainz Kreisfreie Stadt 100 100 98 95 87 Mainz-Bingen Landkreis 100 97 80 73 43 Mayen-Koblenz Landkreis 100 98 81 77 73 Neustadt an der Weinstraße Kreisfreie Stadt 99 97 79 78 78 Neuwied Landkreis 99 95 80 78 61 Pirmasens Kreisfreie Stadt 100 100 94 83 82 Rhein-Hunsrück-Kreis Landkreis 97 87 61 56 5 Rhein-Lahn-Kreis Landkreis 99 94 69 64 51 Rhein-Pfalz-Kreis Landkreis 100 97 92 90 84 Speyer Kreisfreie Stadt 100 100 96 95 94 Südliche Weinstraße Landkreis 99 90 66 61 51 Südwestpfalz Landkreis 99 97 81 67 50 Trier Kreisfreie Stadt 100 100 95 91 83 Trier-Saarburg Landkreis 97 90 60 46 34 Vulkaneifel Landkreis 94 81 33 24 13 Westerwaldkreis Landkreis 100 99 94 92 74 Worms Kreisfreie Stadt 100 99 93 92 87 Zweibrücken Kreisfreie Stadt 100 100 96 90 76 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 69. Wie viele Privathaushalte und Betriebe betrifft dies jeweils? Hinsichtlich der Privathaushalte wird auf die Übersicht in der Beantwortung der Fragen 67 und 68 verwiesen. Übersichten speziell zu Gewerbebetrieben liegen der Landesregierung nicht vor. 70. Welchen Bedarf und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Schlie ßung dieser Breitband-Versorgungslücken?  Der Bedarf zur Schließung dieser Breitband-Versorgungslücken ergibt sich aus der jeweiligen Differenz zwischen der Ist-Versorgung (siehe Tabelle in der Beantwortung zu den Fragen 67 und 68) und der Soll-Versorgung (siehe Antwort zur Frage 66). Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Schließung dieser Breitband-Versorgungslücken ist zu berücksichtigen, dass es primär Aufgabe der Wirtschaft ist, die Breitbandnetze auszubauen. Insofern hat die Landesregierung die Möglichkeit, in Gesprächen mit Telekommunikationsunternehmen Wege zum Eigenausbau zu erörtern. Auf Leitungsebene werden derartige Abstimmungsgespräche unter anderem bei dem regelmäßig stattfindenden, sogenannten Runden Tisch Breitband geführt. Dort, wo sich kein Eigenausbau abzeichnet, hat die Landesregierung die Möglichkeit einer Förderung mit staatlichen Mitteln. Hier stehen in den nächsten Jahren Landesmittel, Mittel aus der Versteigerung von Funkfrequenzen im Rahmen der Digitalen Dividende II und Bundesmittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 zur Verfügung. Das diesbezügliche Vorgehen ist in der NGA-Strategie des Landes skizziert. Ziel hierbei ist, bis zum Jahr 2018 nachhaltige Hochgeschwindigkeitsnetze von mindestens 50 Mbit/s schrittweise im Maßnahmen- und Technologiemix auf- bzw. auszubauen. Die Strategie basiert auf drei Säulen: Bildung von Regionalclustern (kommunalen Ausbaugemeinschaften) möglichst entsprechend der Größe von Landkreisen. Infrastrukturanalyse durch systematisches Erfassen der für den Breitbandausbau grundsätzlich relevanten Infrastrukturen zur Mitnutzung und Kostenreduzierung sowie Kooperative Eigeninitiative aller beteiligten Akteure – Kommune, Land, Bund, EU und breitbandausbauende Unternehmen. Des Weiteren hat die Landesregierung die Möglichkeit, Machbarkeitsstudien zur Unterstützung der Landkreise selbst in Auftrag zu geben oder deren Erstellung zu fördern. Dementsprechend wurde für das südliche Rheinland-Pfalz eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, in der untersucht wird, wie ein Breitbandausbau von mindestens 30 Mbit/s realisiert werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, seitens der Landesregierung auf die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuwirken. So konnte, auch durch das Engagement von Rheinland-Pfalz, erreicht werden, dass die GAK-Förderschwelle von 2 Mbit/s auf nunmehr 6 Mbit/s heraufgesetzt wurde. 71. Wie sehen die inhaltlichen und zeitlichen Pläne diesbezüglich aus? Welcher Be darf wird wann befriedigt und wann bzw. wie finanziert (Meilensteine)? Abstimmungsgespräche mit den Telekommunikationsunternehmen über deren Eigenausbau werden in den nächsten Jahren kontinuierlich stattfinden. Die Dauer der Förderverfahren hängt u. a. von den Beschlussfassungen der zuständigen kommunalen Gremien und vom Zeitpunkt der Antragsstellung sowie der Vorlage der Förderunterlagen ab. Aufgrund der engen Begleitung und Moderation durch das Breitband-Kompetenzzentrum haben viele Landkreise, nach derzeitigem Stand sind es 15 Landkreise, konkret Interesse an einem Ausbau auf Grundlage eines Regionalclusters geäußert. Der Rhein-Lahn-Kreis hat bereits einen Förderantrag gestellt. Mit dem Breitbandausbau wird dort noch im Jahr 2015 begonnen werden. Weitere Förderanträge werden in den kommenden Monaten folgen. Der Breitbandausbau wird überwiegend von den Telekommunikationsunternehmen finanziert. Flankierend hierzu werden vom Land Rheinland-Pfalz für die Finanzierung der oben genannten Breitbandprojekte in den kommenden vier Jahren Landesmittel in Höhe von rund 55 Mio. Euro bereitgestellt. Darin sind auch Mittel für die sogenannte GAK-Förderung („Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) enthalten. Des Weiteren werden in den Jahren 2015 bis 2017 Finanzmittel aus der Versteigerung von Funkfrequenzen im Rahmen der Digitalen Dividende II in Höhe von voraussichtlich insgesamt 30,283 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Das KI 3.0-Programm schließlich umfasst Bundesmittel für Infrastrukturmaßnahmen in den rheinland-pfälzischen Kommunen in Höhe von 253,197 Mio. Euro für die Förderbereiche „Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur einschließlich Informationstechnologie“, „Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur“ und „Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz“. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 66 und 70 verwiesen. 72. Wie und wodurch wurde und wird dieser Breitbandausbau refinanziert? Sowohl die privaten Telekommunikationsnetzbetreiber wie auch kommunale Betreibergesellschaften müssen ihre Investitionen aus den erzielbaren Nutzungsgebühren refinanzieren. Dies kann sowohl durch die Vermietung von Endkundenanschlüssen als auch durch das Angebot von Vorleistungsprodukten für andere Telekommunikationsunternehmen erfolgen. Die genaue Art und Weise der Refinanzierung bei den Telekommunikationsunternehmen ist hier allerdings nicht bekannt. In denjenigen Fällen, in denen Landkreise das sogenannte Betreibermodell mit Gesellschaftsgründung wählen oder gewählt haben, wie beispielsweise der Landkreis Cochem-Zell, basiert die Refinanzierung auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen der beteiligten Partner. 55 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Sofern der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Rheinland-Pfalz durch eine Bezuschussung der Investitionskosten der ausbauenden Unternehmen mit staatlichen Mitteln erfolgt, findet keine Refinanzierung statt. 73. Für wie viel Prozent der Privathaushalte und Betriebe in Rheinland-Pfalz stehen leitungsgebundene Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten   von mindestens  2  MBit/s  (6  MBit/s,  16  MBit/s,  50  MBit/s  und  100  MBit/s)  zur  Verfügung  (differen ziert  nach  Ballungsraum und ländlichem Raum)? Die Beantwortung der Frage 73 ergibt sich aus den nachfolgenden Grafiken. Die Zahlen beziehen sich dabei auf Privathaushalte. Übersichten zu Gewerbebetrieben liegen der Landesregierung nicht vor. Die Daten wurden vom TÜV-Rheinland erhoben (Stand: Ende 2014). 74. Warum wird eine Studie zur Machbarkeit auf die Bandbreite von 300 MBit ausge schrieben? Die Benennung des Breitbandziels der Studie von mehr als 300 Mbit/s wurde bewusst in Abgrenzung zu technischen Skalierungsverfahren wie beispielsweise Vecotring, Super Vectoring, G-Fast oder Docsis 3.1 oder LTE-Advanced gewählt, mit dem aktuell Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s – teilweise unter optimalen Rahmenbedingungen auch vereinzelt darüber hinausgehende Werte – erreicht werden können. Die Zielmarke von mindestens 300 Mbit/s soll signalisieren, dass es sich hierbei um einen kompletten Netzstrukturwechsel von Kupferkabel zu Glasfaser handelt. Darüber hinaus verfolgt die Studie primär vier Ziele: Erstens, auf der Grundlage einer Infrastrukturanalyse die Erstellung einer FTTB/ FTTH-Netzplanung für das gesamte Land Rheinland -Pfalz. Die Netzplanung soll langfristige Perspektiven aufzeigen und die Basis für zukunftsweisende, strategische Zielformulierungen liefern. Aufgrund der perspektivisch-strategischen Zielrichtung soll in der Studie der Bedarf an hochbitratigen Bandbreiten von mehr als 100 Mbit/s anhand von zu erwartenden Anwendungsszenarien (z. B. Industrie 4.0, Smart-Grids, Ultra HD TV) erläutert werden. Des Weitern soll zweitens abstrakt beschrieben werden, welche neuen Techniken aktuell in der Forschung entwickelt werden oder angedacht sind und welche neuen Techniken in Zukunft für den Breitbandausbau zur Verfügung stehen könnten. Aufbauend auf die FTTB/FTTH-Netzplanung ist drittens eine möglichst präzise Schätzung der Investitionskosten für die Herstellung des vorgeschlagenen Breitbandnetzes (Infrastruktur und Systemtechnik) sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erarbeiten. In der Studie sollen viertens die für Rheinland-Pfalz geeigneten Förderund Finanzierungsmodelle aufgezeigt werden. 75. In welchen Ministerien und den dortigen Abteilungen ist der Breitbandausbau angesiedelt? Gemäß dem Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung ist innerhalb der Landesregierung das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur federführend für die Breitbandpolitik des Landes zuständig. Darüber hinaus leiten sich weitere, spezifische Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan bei thematischen Berührungspunkten zum Bereich Breitbandausbau ab: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten ist für die Durchführung des GAK-Programms in Bezug auf die Förderung des Auf- und Ausbaus der Breitbandinfrastruktur zuständig. Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung ist zuständig für den Themenbereich Telekommunikation, Grundsatzfragen der Telekommunikationspolitik, wirtschaftspolitische Initiativen zur Telekommunikation, Innovationsförderung, Netzwerkbildung, für den Politischen Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) und den Länderarbeitskreis „Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post“ der Wirtschaftsministerkonferenz. 56 Breitbandtechnologien Bandbreite Alle Technologien Leitungsgebunden ≥ 2 Mbit/s 99,0 94,2 ≥ 6 Mbit/s 95,2 87,2 ≥ 16 Mbit/s 79,7 78,4 ≥ 30 Mbit/s 74,4 73,2 ≥ 50 Mbit/s 62,5 62,0 Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien Prägung ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Städtisch 99,9 99,2 92,7 89,5 83,3 Halbstädtisch 99,2 95,1 76,0 69,8 54,7 Ländlich 95,1 82,4 51,0 41,3 24,1 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 76. Welche Maßnahmen zur  aktiven Unterstützung der Digitalisierung der Landwirt schaft  hat  die Landesregierung  eingeleitet  und  welche sind für die nächsten zwölf Monate geplant? Besteht hierfür auch ein langfristiger Plan? 77. Inwiefern wurde  bei  diesen Maßnahmen  die  aktuelle Arbeit  der  Landtechnikher steller  und Agrarhändler  berücksichtigt, welche  momentan an der digital ver netzten Landwirtschaft arbeiten? Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) verschaffen den Landwirten Zugang zu aufbereiteten Daten und Techniken auf digitaler Basis, die sich diese auf einzelbetrieblicher Ebene kaum oder nur mit hohem Aufwand besorgen könnten. Damit erfahren die Landwirte eine Unterstützung zur Lösung ökonomischer und ökologischer Fragestellungen im Betrieb. Die Bereitstellung der Daten und Techniken erlaubt zudem den Austausch auf überbetrieblicher Ebene, z. B. über Maschinenringe oder Lohnunternehmen . Durch den kurzen Draht zwischen den einzelnen Beteiligten vor Ort und der Landesverwaltung ist eine stete Rückkopplung und Einbindung bei laufenden Projekten bereits auf Arbeitsebene gegeben. Damit wird die praxisgerechte Ausgestaltung der Maßnahmen gewährleistet. Beratungsangebote der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) stellen der Landwirtschaft ihr Beratungsangebot in digitaler Form zur Verfügung . Hier sei insbesondere der Warndienst erwähnt, der mithilfe wetterdatengestützter Prognosemodelle regionale und kulturartspezifische Hinweise für den integrierten Pflanzenschutz, aber auch für andere Maßnahmen, wie Bewässerung, Düngung und Reifedaten, bereit hält. Damit ist eine zeitnahe, hochaktuelle und fundierte Information der Nutzerinnen und Nutzer bei effizientem Personaleinsatz der Behörden möglich. Unter der Internetadresse www.dlr.rlp.de ist der Zugriff auf die einzelnen Angebote des Warndienstes für den Acker- und Grünlandbau , für den Obst- und Gemüsebau sowie für den Weinbau mit wenigen Klicks möglich. Mobiles AgrarPortal Rheinland-Pfalz (MAPrlp) Rheinland-Pfalz bietet seinen Landwirten als erstes Bundesland eine kostenfreie Nutzung amtlicher Geobasis- und Geofachdaten an, um sie unternehmensbezogen an Landwirte, Maschinenringe, Lohnunternehmer und Erzeugerorganisationen über ein Mobiles Agrarportal Rheinland-Pfalz (MAPrlp) auszuliefern. Diese erhalten über die Verknüpfung mit ihren betriebsindividuellen Daten umfassende, standortspezifische Informationen, die zuvor in dieser Kombinationsmöglichkeit und Konzentration nicht verfügbar waren. Anhand der kombinierten Datenbasis sind betriebliche Entscheidungen zu umweltrelevanten Produktionsverfahren gezielter und sachgerechter möglich. Auch kann das Portal von der Offizialberatung als Instrument für betriebs- und vor allem standortbezogene Beratung genutzt werden. Das Mobile Agrarportal Rheinland-Pfalz wurde im Rahmen eines länderübergreifenden Verbundprojekts (www.igreen-projekt.de) als Prototyp entwickelt und soll im Jahr 2015 mit dem Ziel einer flächendeckenden Etablierung in die landwirtschaftliche Praxis eingeführt werden. Die Validierung und Praxiseinführung des MAPrlp erfolgt unter Einbindung der Maschinen- und Betriebshilfsringe . RLP AgroScience: Karten zur Kaltluftgefährdung Die RLP AgroScience unterstützt seit Jahren die Digitalisierung in der Landwirtschaft. Beispielsweise wurden analog vorliegende Karten zur Kaltluftgefährdung im Weinbau in GIS digitalisiert und über das GeoPortal zur Verfügung gestellt. Zur Aktualisierung und Verbesserung dieser Daten wurden auf Basis digitaler Geländemodelle umfangreiche Berechnungen zur potenziellen Kaltluftgefährdung erarbeitet. Weiterhin leistet die RLP AgroScience im Bereich Cross Compliance und im Naturschutz Unterstützung für die Umsetzung des eGovernments, in dem geforderte Geofachdaten im Auftrag der Landesregierung digital erstellt wurden. Als Teil verschiedener Konsortien mit Firmen und Ländern akquiriert RLP AgroScience, unterstützt durch die Landesregierung und der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz, derzeit Forschungsgelder des Bundes, z. B. in dem Themenkomplex „Ressourceneffiziente und umweltschonende Düngung durch Geoinformationen und Dienste in länderübergreifend erweiterbaren öffentlich-privaten Kooperationen“. Einsatz von Drohnen im Weinbau Mit der Entwicklung von unbemannten Kleinhubschraubern zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau am DLR Mosel unterstützt die Landesregierung das Ausschöpfen von Optimierungspotenzialen im Steillagenweinbau. Seit 2011 läuft die Entwicklung und Erprobung von Prototypen. Die Weiterentwicklung soll auch in den nächsten Jahren gemeinsam mit Partnern fortgeführt werden, um marktfähige Systeme auf den Weg zu bringen, die den Weinbau in Steillagen konkurrenzfähiger machen und Umweltbeeinträchtigungen reduzieren. 57 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode WeinInformationsPortal (WIP) Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz führt im Auftrag des Landes die Verwaltung der Rebflächen, die Hektarertragsregelung und die Qualitätsprüfung für Sekt und Wein durch. Für diese Maßnahmen werden Anträge und Meldungen seitens der Weinwirtschaft benötigt, die durch den Aufbau eines WeinInformationsPortal bedarfsorientiert ausgebaut wird. Diese Internet-Anwendung bietet Einblick in weinbauliche Meldedaten, bietet Unterstützung bei der Erstellung von Meldungen und ermöglicht deren Abgabe online. Auch über dieses Portal können Anträge in dem EU-Förderprogramm „Umstrukturierung von Rebflächen“ interaktiv gestellt werden. Langfristig kann der Betrieb mit den im WIP vorliegenden Informationen seinen bürokratischen Aufwand reduzieren und die Informationen für betriebliche Abläufe und Planungen nutzen. Beantragung der flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen Rheinland-Pfalz hat für die Beantragung der flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen (Direktzahlungen, Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen) im Jahr 2015 ein elektronisches Antragsverfahren eingeführt. Das Verfahren soll in den nächsten Monaten optimiert werden und ist aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union bis 2018 verpflichtend vorzuschreiben. Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben im Bereich der Gerätetechnik für Sonderkulturen wurden im Rahmen von Projekten von mittelständischen Unternehmen, die auch Elemente der digitalen Vernetzung wie Einsatz von GPS-Daten bei Pflanz- und Erntemaschinen beinhalteten, im Landesprogramm InnoTop gefördert. Im Rahmen der EULLE-Programme werden darüber hinaus Investitionen in GPS-Systeme und Zusatzgeräte für Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefördert. VI. Datensicherheit und Vertrauen/verlässlicher Rechtsrahmen im Zeitalter der Digitalisierung 78. Welche grundlegenden Handlungsschwerpunkte sieht die Landesregierung im Bereich der Datensicherheit und des Verbraucherschutzes im Internet? Die Landesregierung sieht einen Schwerpunkt darin, Unternehmen für die Gefahren, die aus mangelnder Sicherheit entstehen, zu sensibilisieren und über die Anforderungen digitaler Sicherheit zu informieren. Sie ergänzt damit die Angebote zur Datensicherheit , die vonseiten der Kammern und Verbände bereitgestellt werden. In Veranstaltungen wie dem Mittelstandstag ist das Thema Datensicherheit für Unternehmen ein Schwerpunkt. Die Landesregierung, die Wirtschaftsverbände und die Kammern in Rheinland-Pfalz haben zum Schutz der Wirtschaft vor illegalen Angriffen eine Sicherheitspartnerschaft vereinbart. Ideen, Know-how, Forschung, Entwicklung, Produkte, Infrastruktur, Management und Finanzierung bilden die Kernsubstanz und das strategische Potenzial eines Unternehmens. Sie sichern den Wettbewerbsvorsprung am Markt. Die Ausforschung von Unternehmensgeheimnissen verursacht jedoch Jahr für Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Wirtschafts- und Konkurrenzspionage, Marken- und Produktpiraterie sowie Informations- und Kommunikationskriminalität nehmen nicht unwesentlichen Einfluss auf die sozialen und volkswirtschaftlichen Strukturen. Die Unternehmenssicherheit hat sich deshalb in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor entwickelt. Sicherheitsmanagement ist somit eine wichtige Voraussetzung für einen dauerhaften Unternehmenserfolg. Die Sicherheitsbehörden geben der Wirtschaft zielgruppenorientierte Warnmeldungen, aktuelle Gefährdungsanalysen sowie Hinweise zur betrieblichen Prävention. Dadurch werden die Unternehmen in Rheinland-Pfalz noch besser in die Lage versetzt, Anhaltspunkte für Wirtschaftsspionage, Proliferation, Sabotage, extremistische und terroristische Bestrebungen sowie die vielfältigen Formen der Wirtschaftskriminalität frühzeitig zu erkennen. Demgegenüber informierten die Wirtschaft und ihre Verbände die zuständigen Behörden über sicherheitsrelevante Hinweise und Erkenntnisse. Im digitalen Verbraucherschutz sieht die Landesregierung die grundlegende Herausforderung darin, Verbraucherrisiken aus den sich ständig neu entwickelnden Nutzungsmöglichkeiten des Internets zu begegnen und vorzubeugen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher digitale Angebote sicher nutzen und Potenziale bestmöglich erschließen können. Dies kann einerseits durch Regulierung, andererseits durch Verbraucherinformation, -beratung und -bildung erfolgen, wobei letzteren eine besondere Bedeutung zukommt. Social Media, Streaming, Online-Shopping und -Banking etc., ebenso das mobile Internet können Vorteile, aber auch Risiken wie z. B. Kostenfallen, Datenschutzgefahren oder mangelnde Datensicherheit bergen; auch die Angebotstransparenz ist nicht immer gewährleistet. Daher unterstützt die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher, Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten auszubilden , technische Bedingungen zu kennen, Geschäftsmodelle und Marketingstrategien kritisch zu hinterfragen sowie Verbraucherrechte wahrzunehmen. Dies gilt im Besonderen für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren. Gerade in der Altersklasse der sogenannten „digital immigrants“ gibt es oft Unsicherheiten und Fragen. Informationen und Lernangebote für die Generation 60+ können einer digitalen Benachteiligung entgegenwirken. Darüber hinaus versteht es die Landesregierung als ihre Aufgabe, sich im Interesse eines vorsorgenden Verbraucherdatenschutzes frühzeitig mit der technologischen Weiterentwicklung auseinanderzusetzen. Rechtlich wird neben der Gesetzgebungskompetenz des Bundes die Gesetzgebung auf EU-Ebene immer wichtiger. Zentrale Anliegen sind u. a. die rechtliche Absicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Netz sowie eines hohen Verbraucherdatenschutzniveaus . Durch die geplante Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit ihren bei Organisationen und/oder Unternehmen hinterlassenen Daten („Recht auf Vergessenwerden“, 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 „Recht auf Datenportabilität“) beabsichtigt. Für den Fall, dass keine bestimmten Gründe vorliegen, sollen die Bürgerinnen und Bürger auf der Löschung ihrer Daten bestehen können und im Falle eines Anbieterwechsels ihre Daten mitnehmen können. Auch der Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken ist ein wichtiger Schwerpunkt, wobei mit Inkrafttreten der Buttonlösung im Jahr 2012 ein Kernanliegen aus Rheinland-Pfalz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im Internet umgesetzt werden konnte. 79. Welchen Stellenwert nehmen die Datensicherheit und der Verbraucherschutz  innerhalb der Digitalisierungsstrategie der Landesregierung  ein? Im Zeitalter des digitalen, grenzüberschreitenden Datenverkehrs ist der Schutz personenbezogener Daten für alle Bürgerinnen und Bürger, auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes, von maßgeblicher Bedeutung. Die Digitalisierung der Gesellschaft und der Weg in die Wissens- und Informationsgesellschaft stellen zahlreiche Herausforderungen an den modernen Verbraucherschutz. Das Wissen der Verbraucher über die Chancen und Risiken, die eine zunehmend digitalisierte Gesellschaft zur Folge hat, sind die allererste Voraussetzung, um eine gleichberechtigte Stellung der Verbraucher im Markt zu erreichen . Sowohl die rechtlichen als auch die technischen Hintergründe des lnternets, der Smarttechnologien und des eCommerce sind extrem komplex. Die Möglichkeit zur aktiven Marktteilhabe zu verbessern, ist eine wesentliche Aufgabe des digitalen Verbraucherschutzes . Das Land fördert deshalb in Einzelprojekten mit der Verbraucherzentrale und dem Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz die notwendigen Informations- und Beratungsprojekte rund um das Themenfeld Digitalisierung. Der digitale Markt ist aufgrund seiner Schnelllebigkeit und Unübersichtlichkeit leider auch Tummelplatz für dubiose, unseriöse Anbieter aller Art. Vor solchen Missständen und Fehlentwicklungen muss der Verbraucher geschützt werden. Dem dient u. a. das im Aufbau befindliche Projekt „Marktwächter Digitale Welt“. Das Konzept des Digitalen Marktwächters ist neu. Ziel ist es, Märkte genau zu beobachten und Verbraucher noch intensiver aufzuklären. Der digitale Marktwächter ist in Zeiten einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ein wichtiges Signal zur Stärkung des Verbraucherschutzes. Die finanziellen Mittel werden durch das Bundesministerium der Justiz bereitgestellt. Umgesetzt wird das Projekt in Verantwortung des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die VZ Rheinland-Pfalz ist als Schwerpunktverbraucherzentrale für das Projekt vorgesehen. 80. Wie steht die Landesregierung zur Störerhaftung? 81. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um freies WLAN risiko arm für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen ? Die Landesregierung begrüßt alle Maßnahmen und Initiativen, die eine Verbreitung und Steigerung der Verfügbarkeit von Zugängen zum Internet darstellen. WLAN-Zugänge oder WLAN-Hotspots können hierbei ein Weg sein, den Zugang zum Internet auch fernab des heimischen Routers und eigenen Internetanschlusses, beispielsweise auf Reisen und unterwegs, zu ermöglichen. Die Landesregierung steht dem marktwirtschaftlichen Ausbau von WLAN-Hotspots positiv gegenüber. Eine Förderung ist hierbei vonseiten des Landes nicht möglich. Das Breitband-Kompetenzzentrum prüft grundsätzlich, in welchen Regionen ein solcher Ausbau marktwirtschaftlich durch Dritte forciert werden kann. Freie WLAN-Netze bieten Chancen und Potenziale für vielzählige Bereiche. Bislang standen einem rechtssicheren Betrieb von WLAN-Netzen die sogenannte Störerhaftung entgegen. Am 11. März 2015 hat die Bundesregierung einen zweiten, überarbeiteten alternativen Gesetzentwurf zur Störerhaftung veröffentlicht. Aufgrund der Stellungnahmen zahlreicher Länder – auch Rheinland-Pfalz – Verbänden und Unternehmen hat sich die Bundesregierung jetzt im Wesentlichen dazu durchgerungen, das Angebot und die Nutzung von WLAN erheblich zu vereinfachen. Der WLAN-Anbieter muss seinen Anschluss nur noch „angemessen sichern“. Wie dies der WLAN-Betreiber bewerkstelligt, bleibt ihm überlassen. Damit wurden die Anforderungen an WLAN-Betreiber auf das Notwendigste reduziert und Technologieneutralität erreicht. Damit muss der private WLAN-Anbieter den Nutzer, dem er seinen Anschluss überlässt, ebenso wenig wie der geschäftsmäßige Anbieter oder die öffentliche Einrichtung namentlich kennen. Dieser Punkt wurde auch von Rheinland-Pfalz, beispielsweise mit Blick auf die Freifunker, stets bemängelt. In der nunmehr vorliegenden Fassung schafft der Entwurf Rechtssicherheit und größtmögliche Praktikabilität . Eine schnelle und stärkere Verbreitung von WLAN in deutschen Städten rückt somit ein ganzes Stück näher. 82. Wie steht die Landesregierung zum Leistungsschutzrecht? Die Landesregierung hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sehr kritisch begleitet und im Bundesrat einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzesbeschlusses unterstützt. Die Landesregierung hält eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelung unverändert für notwendig. Die Große Koalition im Bund hat eine Evaluation des Gesetzes vereinbart. Den Entwurf eines Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetzes der beiden Oppositionsfraktionen haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2015 abgelehnt. Im Hinblick auf die aktuelle Befassung des Deutschen Bundestags mit der Thematik, wird die Landesregierung derzeit nicht initiativ werden. 59 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 83. Wie schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Big Data bei der Kriminalitätsbe kämpfung eingesetzt werden kann?  Der Begriff „Big Data“ ist nicht eindeutig definiert. Sofern damit die Sammlung und Auswertung großer Datenmengen gemeint ist, sind als technische Voraussetzungen für die Sammlung der Daten leistungsfähige Rechner und Speichereinheiten erforderlich. Diese sind in den Rechenzentren des LDI bereits gegeben. Die Voraussetzungen für die Auswertung, und damit auch der Einsatz entsprechender Software, sind von der Art der auszuwertenden Daten abhängig, z. B. Videodaten, Fotodaten, alphanumerische Daten. Sie können daher nur im Einzelfall festgelegt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sammlung und Auswertung großer Datenmengen hängen vom jeweiligen Einsatzszenario ab und können daher auch nur im Einzelfall bestimmt werden. Die Nutzung kann zudem nur unter Beachtung der einschlägigen eingriffs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Dabei sind die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die sich aus der Zusammenführung und Auswertung großer Datenmengen ergeben können und die jeweilige Zielrichtung der Auswertung (z. B. Strafverfolgung, Gefahrenabwehr), besonders zu berücksichtigen und zu gewichten. 84. Inwieweit können große Datenmengen dabei helfen, Handlungsmuster von Einbre cherbanden zu erkennen und vorherzusagen? Der Einsatz computergestützter Früherkennungssysteme, wie u. a. das System „precobs“ für Analysen im Bereich der Eigentumskriminalität , wird derzeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen als Pilotprojekt erprobt. Die bisherigen Erkenntnisse zum Einsatz solcher Früherkennungssysteme im Aufgabenbereich der Polizei stammen aus dem Ausland und betreffen vorwiegend dicht besiedelte Ballungsräume, die auf Rheinland-Pfalz nicht ohne Weiteres übertragen werden können. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz steht mit den Ländern, die solche Systeme derzeit erproben, in Verbindung und wird der Landesregierung bei Vorlage erster belastbarer Erfahrungswerte zu deren Einsatztauglichkeit und Möglichkeiten berichten. Auf Grundlage dieses Berichts wird die Landesregierung ihre Prüfung fortsetzen, ob auch in Rheinland-Pfalz der Einsatz von „precobs“, oder vergleichbare computergestützte Früherkennungssysteme, in Betracht kommt. Die Nutzung von prediktiver Analysesoftware kann ebenfalls nur unter Wahrung der einschlägigen eingriffs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig sein. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob für den jeweiligen Verarbeitungszweck die Verarbeitung personenbezogener Daten überhaupt erforderlich ist. 85. Welche Maßnahmen zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger hat die Landesre gierung im Bereich des Daten- und Verbraucherschutzes  ergriffen?  Das Land fördert Maßnahmen zur unabhängigen Verbraucherinformation und -beratung sowie zur Medien- und Datenschutzbildung . Daneben werden Fachformate zum vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutz vorgehalten, die u. a. der Erarbeitung von Verbraucherinformationen dienen. Verbraucherinformation und -beratung: Das Land fördert bereits seit dem Jahr 2007 das Projekt „Digitale Medien“ in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., welches der landesweiten Information und Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu aktuellen technischen und rechtlichen Problemen bei der Digitalisierung dient. Projektbestandteil ist insbesondere die persönliche, schriftliche und telefonische individuelle Rechtsberatung durch Honoraranwälte und Fachkräfte in den Beratungsstellen. Im Jahr 2014 wurde zudem ein neues, mobiles Beratungsangebot zur Auswahl eines geeigneten Telefon- und Internetanbieters eingeführt. Daneben umfasst das Projekt themenspezifische Vortragsveranstaltungen, beispielsweise speziell für Seniorinnen und Senioren, die regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Fragen und Problemen der Mediennutzung sowie die Beteiligung der Verbraucherzentrale an Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen. In eigens durchgeführten Marktchecks testet die Verbraucherzentrale außerdem die Nutzerfreundlichkeit von Angeboten und Services, etwa die Beratung beim Fernseh- oder Radiokauf, die Regelung der Nutzungsrechte bei E-Books oder Bestimmungen zum Digitalen Nachlass. Um Verbraucherinnen und Verbraucher speziell im E-Commerce dabei zu unterstützen, im Streitfall gerade auch bei geringen Streitwerten ihre Rechte geltend zu machen, fördert das Land außerdem die Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr „Der Online-Schlichter“. Der Online-Schlichter, der beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl eingerichtet ist, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Rheinland-Pfalz bei Streitigkeiten mit in Deutschland ansässigen Unternehmen kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist, dass beide Parteien mithilfe von neutralen und qualifizierten Schlichtern zu einer schnellen und einvernehmlichen Lösung kommen. Im Bereich Verbraucherinformation zu nennen ist weiter die Reihe „Datenschutz ist Verbraucherschutz“ in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Speziell zu „Smartphones und Apps“ besteht außerdem ein gleichnamiges Internetangebot mit Tipps und Informationen, u. a. zu Verbraucherrechten , Schutzsoftware oder Datenschutzeinstellungen. Außerdem trägt die Landesregierung durch Veranstaltungen, wie z. B. zur „Macht der Algorithmen“ in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Aufklärung und Auseinandersetzung mit aktuellen Themen bei. 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Medien- und Datenschutzbildung Zur Sensibilisierung und Aufklärung speziell von Schülerinnen und Schülern bietet die Verbraucherzentrale seit 2008 sogenannte „Schüler-Workshops“ an allgemeinbildenden Schulen an. Seit 2013 werden die Veranstaltungen auch für Grundschulkinder ab Klassenstufe 4 sowie für Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich angeboten. Thematisch stehen derzeit die Module „Handy und Smartphone“, „Risiken bei Internetspielen“, „Risiken bei sozialen Netzwerken“ sowie neu 2015 „Werbung im Internet“ zur Auswahl. Seit Beginn der Schulveranstaltungen konnten insgesamt rund 48 300 Schülerinnen und Schüler in 890 Veranstaltungen erreicht werden (Stand 30. Juni 2015). Das Angebot ist kostenfrei. Daneben finanziert das Land die Schülerworkshops „Datenschutz und Datenverantwortung“, die beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angesiedelt sind. Das Angebot ist ebenfalls kostenfrei und wurde im Schuljahr 2012/2013 auf Grundschulen erweitert. Inhaltlich werden in den Workshops u. a. Datenschutz als Bürgerrecht, Bedeutung und Verlust von Privatheit, Selbstdatenschutz, Online-Ethik, Datenspuren im Internet sowie aktuelle datenschutzpolitische Fragen behandelt. Insgesamt konnten seit Beginn der Maßnahme im Jahr 2010 in 2 290 Workshops rund 68 600 Schülerinnen und Schüler erreicht werden (Stand 30. Juni 2015). Wie Seniorinnen und Senioren sich kompetent und selbstbewusst im Internet bewegen, lernen sie u. a. in der Seminarreihe „Silver Surfer: Sicher online im Alter“, welche mit finanzieller Förderung der Landesregierung vom MedienKompetenzNetzwerk MainzRheinhessen und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz konzipiert wurde. Kooperationspartner sind der Verband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz, die Landesseniorenvertretung, die Landeszentrale für Medien und Kommunikation, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Seit dem Start im Sommer 2011 konnten in den angebotenen Kursen insgesamt 3 100 Seniorinnen und Senioren geschult werden (Sachstand 30. Juni 2015). Zudem wurden über Angebote der Multiplikatoren-Fortbildung beispielsweise Senioren-Internet-Trainerinnen und -Trainer der Landesseniorenvertretung RheinlandPfalz geschult. Auch im Rahmen der „Seniorenberatung vor Ort“ der Verbraucherzentrale werden z. B. Kostenfallen bei neuen Medien thematisiert. Mit dem Angebot sollen vor allem ältere Menschen im ländlichen Raum erreicht und für unseriöse Geschäftspraktiken sensibilisiert werden, die nicht die Möglichkeit haben, Beratungsstellen aufzusuchen. Vorsorgender Verbraucher- und Datenschutz Seit dem Jahr 2006 existiert der „Verbraucherdialog“, der mit den Themen „Neue Medien“, „Radio-Frequency Identification“ und „Mobile Payment“ bereits dreimal zu Themen des digitalen Verbraucherschutzes durchgeführt wurde. Kooperationspartner sind die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der Verbraucherdialog , dem in der Regel u. a. Vertreterinnen und Vertreter des Verbraucher- und Datenschutzes, der Wirtschaft und Wissenschaft angehören, dient der Erarbeitung politischer Positionen und konkreter Handlungsempfehlungen im Interesse eines vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutzes. Neben politischen Initiativen gingen Verbraucherinformationsbroschüren aus den bisherigen Formaten hervor. Der 4. Verbraucherdialog startete im Juni 2015 zum Thema „Smart Home“. Auch der neu initiierte Verbraucherpolitische Beirat des Landes, der sich mit dem Thema „Digitaler Nachlass“ befasst, ist tätig im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. Darüber hinaus ist grundsätzlich auch auf Informationsangebote zum Datenschutz oder zu datenschutzrechtlichen Problemen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hinzuweisen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in Rheinland-Pfalz als Kontrollinstanz für den öffentlichen Bereich und als Datenschutzaufsichtsbehörde für die privaten Stellen (Unternehmen) tätig. Er ist als unabhängige oberste Landesbehörde beim Landtag Rheinland-Pfalz eingerichtet. In Bezug auf die öffentlichen und die privaten Stellen überwacht er die Einhaltung der Datenschutzgesetze und anderer Vorschriften über den Datenschutz, berät den Landtag, die Landesregierung und ihre Mitglieder sowie die datenverarbeitenden Stellen in Fragen des Datenschutzes und führt örtliche Kontrollen durch. 86. Welche Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs von Daten hat die Landes regierung ergriffen? Um den Missbrauch von Daten effektiv eindämmen zu können, wurden neben technischen auch organisatorische Maßnahmen umgesetzt. Auf der betrieblichen und technischen Seite werden in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Rheinland-Pfalz erhobene Protokolldaten anonymisiert oder nur zeitlich befristet vorgehalten . Der Einsatz von Endpoint Security Lösungen verhindert Datenabflüsse an den Endgeräten. Wie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gefordert, werden nicht mehr benötigte Dateien regelmäßig gelöscht (Prinzip der Datensparsamkeit). Durch Verschlüsselung der Daten, sowohl lokal als auch im Rahmen der Kommunikation, wird das Ausspähen von Informationen deutlich erschwert. Alle diese Maßnahmen werden durch den Einsatz von weiteren Sicherheitsprodukten zum Schutz vor Schadsoftware (Virenscanner) und zum Aufspüren maliziöser Kommunikation (z. B. Proxy- 61 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Server, Intrusion Detection System (IDS) und Security Information and Event Management Systeme [SIEM]) flankiert. Neben diesen technischen Maßnahmen wurden organisatorische Maßnahmen etabliert, um ein Höchstmaß an Schutz vor Datenmissbrauch zu gewährleisten. Sämtliche für die Landesregierung in sicherheitsrelevanten Bereichen tätigen internen und externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nach dem Verpflichtungsgesetz eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Für besonders sicherheitskritische Bereiche werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durch den Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz überprüft. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen sind allerdings wirkungslos, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbeabsichtigt zum Abfluss und/oder Missbrauch von Daten beitragen. Daher ist eine entsprechende Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von essentieller Bedeutung. Im Landesbetrieb Daten und Information (LDI) werden aus diesem Grund jährlich Sensibilisierungsveranstaltungen, Schulungen und Online-Tests zu IT-Sicherheit und Datenschutz durchgeführt. Auf Bundesebene wurden im IT-Planungsrat Maßnahmen zusammengetragen, die zur Sicherheit der Daten beitragen können. Diese Vorgaben wurden in Rheinland-Pfalz bereits umgesetzt. In einigen Punkten (z. B. Aufbau eine Landes-CERTs) konnte Rheinland-Pfalz bereits einige Jahre vor anderen Ländern die Vorgabe des IT-Planungsrats als erledigt melden. Durch eine Zertifizierung des Betriebs des rlp-Netzes nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz kann belegt werden, dass sämtliche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geforderten Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der Daten vor technischem Missbrauch im Landesnetz, das vom LDI administriert wird, umgesetzt wurden und permanent überprüft werden. Zu den vom LDI elektronisch verarbeiteten Daten gehören in großem Umfang auch Daten mit Personenbezug. Es ist jeweils sichergestellt, dass die elektronische Verarbeitung dieser Daten nach Maßgabe des LDSG sowie gegebenenfalls weiterer einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt. Die technische Umsetzung wird im Rahmen der BSI-Zertifizierung des Betriebs des rlp-Netzes durch externe Auditoren jährlich (Überwachungsaudit) betrachtet. Des Weiteren hat der LDI unter Einbindung des LKA bauliche Maßnahmen getroffen, die unerlaubtes Eindringen in die datenhaltenden Bereiche effektiv erschweren. Entsprechende Sensorik und die örtliche Nähe zur Polizei ermöglichen ein sehr schnelles Reagieren bei Eindringversuchen. Eine entsprechende, mit dem LfDI abgestimmte, Außenhautüberwachung steht ebenfalls zur Verfügung. Vertrauen und Sicherheit sind von fundamentaler Bedeutung für die zielgerichtete Erschließung der Potenziale der neuen digitalen Technologien. Die von der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellte IT-Infrastruktur muss daher höchsten Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen genügen. Diesbezügliche Maßnahmen, wie die Einrichtung eines CERT in der Landesverwaltung sowie Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bediensteten, wurden ergriffen und sind in der Beantwortung der Frage 4 bereits beschrieben. Die Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern wird im CERT-Umfeld und im Rahmen der Aktivitäten des IT-Planungsrats (Abstimmung von Standards) verstärkt. Die Landesregierung unterstützt die Aufklärung und Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher über Datenmissbrauchsgefahren wie z. B. Identitätsdiebstahl, unautorisierte Zahlungen oder unerwünschte Werbung sowie insbesondere die Verbraucherinformation über mögliche Schutzvorkehrungen. Auf die Beantwortung der Frage 85 wird verwiesen. 87. Welche Open Data Konzepte und Ansätze hat die Landesregierung schon umge setzt? Bereits im März 2013 wurde das Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz (OGDP-RP) mit damals knapp 1 300 Datensätzen , überwiegend Geodatensätze aus dem Geoportal-rlp, freigeschaltet. Bei der Schaffung dieses Portals erfolgte eine enge Abstimmung mit dem von Bund und Ländern gemeinsam verantworteten, ebenenübergreifenden Deutschland-Portal GovData. Dadurch ist gewährleistet, dass die mittlerweile 3 683 Datensätze (Stand 30. Juni 2015) zugleich auch über GovData gefunden und aufgerufen werden können. Im am 1. Juli 2015 in den Landtag eingebrachten Landestransparenzgesetz ist darüber hinaus die Schaffung einer Transparenz-Plattform vorgesehen. Diese soll den Zugang zu im Gesetz genannten, proaktiv von der Landesverwaltung zu veröffentlichenden Daten gewährleisten und dabei die Daten, soweit möglich, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitstellen. 88. Wie soll der „Mobilitätsdaten Marktplatz“ des BMVI in Rheinland-Pfalz durch die Landesregierung umgesetzt werden? Der Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) ist eine Vermittlungsplattform für die Verbreitung von statischen oder dynamischen Verkehrsdaten , die für Dienstleister im Bereich der Verkehrsinformation interessant sind. Diese Initiative wird vom Land RheinlandPfalz begrüßt, da sie dazu beitragen kann, die Infrastruktur effizienter und sicherer zu nutzen. Die Straßenbauverwaltung Rheinland -Pfalz stellt schon seit einiger Zeit Daten zu Baustellen über den MDM zur Verfügung. Eine Ausweitung des Angebots, auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs, ist geplant. VII. Koordination der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz 89. Inwieweit hat sich die Landesregierung mit anderen und insbesondere mit den angrenzenden Bundesländern über gemeinsame Ziele und vor allem über eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Digitalisierung verständigt? 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Rheinland-Pfalz ist Mitglied des im Jahre 2010 mittels Staatsvertrag eingerichteten IT-Planungsrats. Mitglieder im IT-Planungsrat sind die Beauftragten für Informationstechnik (CIO) der Länder und des Bundes. Der IT-Planungsrat steuert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik und im E-Government. In einem gemeinsamen Beschluss des IT-Planungsrats in 2013 wurden in einer Leitlinie für die Informationssicherheit Mindestsicherheitsanforderungen für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder verbindlich festgeschrieben. Weiterhin wird derzeit seitens der Landesregierungen Rheinland-Pfalz und Saarland eine Kooperation des ressortübergreifenden CERT-rlp mit dem Saarland geprüft. Das Saarland hat bisher noch kein CERT-Team aufgebaut. Im IT-Planungsrat werden die länderübergreifenden Themen der IT-Steuerung erörtert und ein gemeinsames Vorgehen beschlossen . Neben vielen Beschlüssen wurden schwerpunktmäßig eine gemeinsame Nationale E-Government-Strategie, eine Leitlinie für IT-Sicherheit sowie ein einheitlicher Zeichensatz für Datenübermittlung und Registerführung verabschiedet. Der IT-Planungsrat ist Auftraggeber für föderale IT-Projekte, in der die rheinland-pfälzische Landesverwaltung mitarbeitet, insbesondere zu nennen sind die Projekte: – Umsetzung der Leitlinie für Informationssicherheit, – Förderung des Open Government, – Umsetzung der eID-Strategie für E-Government (Umsetzung einer Gesamtstrategie für den Einsatz elektronischer Identifizierungs - und Signaturverfahren im E-Government), – Föderales Informationsmanagement (FIM), – Weiterentwicklung des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnisses (DVDV 2.0), – Behördennummer 115. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die Federführung in mehreren Projekten übernommen: – 115-App (Konzepterstellung in 2015 abgeschlossen), – Kommunikationskonzept, – Vorsitz des Fachgremiums „AVD“, welches zum Ziel hat, einen einheitlichen Standard für den Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten zu beschließen, – Nutzung von Cloud-Diensten in der Öffentlichen Verwaltung, – Erprobungsräume. Auf dem Gebiet der Geobasisinformationen (Liegenschaftskataster und Geotopografie) arbeitet Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg an der technischen Umsetzung und Weiterentwicklung der bundesweit einheitlichen Modellierung (AAA-Modell). Zur Stärkung des Geoinformationswesens arbeitet Rheinland-Pfalz gemeinsam mit allen Ländern und dem Bund auf der Grundlage eines Auftrags des Chefs des Bundeskanzleramts und der Chefs der Staatskanzleien der Länder vom 28. November 2003 am Aufbau einer umfassenden Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE). Darüber hinaus arbeitet Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Bundesministerium des Inneren in der Metropolregion Rhein-Neckar im gemeinsamen „Modellvorhaben für kooperatives E-Government in föderalen Strukturen“ zu verschiedenen Themen der Wirtschaftsförderung und der Verwaltungsvereinfachung. 7) Zur Stärkung der Medienkompetenz an Schulen besteht seit dem Jahr 2012 (18. September 2012 Ministerratsbeschluss der Gemeinsamen Ministerratssitzung der Regierungen des Landes Rheinland Pfalz und des Saarlandes) eine Kooperation in den Bereichen Jugendmedienschutz, digitale Bildung, Lernplattformen und Lehrerfort- und -weiterbildung und interne Evaluation von Schule mit dem Saarland – u. a. feiert in diesem Jahr die Kooperation im Bereich Informatikfortbildung ihr 25-jähriges Bestehen. Seit dem Jahr 2013 kooperiert Rheinland-Pfalz in dem Bereich Mediendistributionssystem (Metadaten)/Lernplattform mit Bayern und im Bereich Kompetenzmatrix Medienkompass mit Nordrhein-Westfalen. Seit Beginn 2014 ist das Land in der Arbeitsgruppe Open Educational Resources der KMK vertreten. Zusammen mit dem Saarland und Baden-Württemberg finanziert und gestaltet Rheinland-Pfalz das digitale Schulfernsehen des SWR – „Planet Schule“. Seit über zehn Jahren gibt es eine erfolgreiche und intensive Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Rahmen eines Arbeitskreises „E-Learning in Schule und Lehrerbildung“. Im Bereich Handel ist das Land Rheinland-Pfalz über das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) als Vertreter der anderen Länder Mitglied im Beirat der Dialogplattform Einzelhandel der Bundesregierung, die u. a. der Sicherung der Perspektiven für kleinere und mittlere Städte im ländlichen Raum dienen soll. Der Handel als zentraler innerstädtischer Akteur soll fit gemacht werden für die Herausforderungen der Digitalisierung und dem damit verbundenen Strukturwandel. 63 7) http://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-und-entwicklung/gemeinschaftliche-regionalentwicklung/ verwaltungsvereinfachung-e-governmente/e-government-modellvorhaben.html. Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch finden regelmäßige Erfahrungsaustausche zwischen Wirtschaftsministerien, Einzelhandelsverbänden, Händlern, IHK, insbesondere mit Baden-Württemberg und Hessen, statt. Im Länderarbeitskreis Telekommunikation, Informationswirtschaft, Post findet über das MWKEL eine enge länderübergreifende Abstimmung und weitgehend abgestimmte Vorgehensweise mit allen Ländern im Bereich der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und somit hinsichtlich der maßgeblichen Parameter für Wettbewerb, Investitionen und Innovationen statt. 90. Welche Programme unterstützt die Landesregierung auf Bundesebene? Die Unterstützung und Koordination erfolgt im Rahmen des IT-Planungsrats (siehe Beantwortung der Frage 89). Darüber hinaus werden folgende Programme unterstützt: TRAde Control and Expert System (TRACES) TRACES ist ein EDV-Projekt der Europäischen Kommission, mit dem Transporte von Tieren und Produkten tierischer Herkunft innerhalb der EU sowie von Drittländern (Drittlandimporte) dokumentiert werden. Mit TRACES lassen sich alle veterinärrechtlichen Informationen über den innergemeinschaftlichen Handel mit Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie Tieren und Erzeugnissen aus Drittländern zusammenfassen. Dadurch werden die Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten und Transporten tierischer Produkte verbessert und Entscheidungen an den veterinärmedizinischen Grenzkontrollstellen erleichtert . TRACES unterstützt dadurch schnelle und effiziente epidemiologische Ermittlungen, beispielsweise beim Auftreten von Lebensmittelvergiftungen oder beim Ausbruch einer Tierseuche. Zudem bietet TRACES den Veterinärbehörden der Mitgliedstaaten und der Drittländer Unterstützung bei der Ausstellung von Veterinärbescheinigungen, indem es Auskunft über alle rechtlichen Grundlagen in ihrer neuesten Fassung anbietet. Tierseuchennachrichtensystem (TSN) Das Tierseuchennachrichtensystem (TSN) ist das EDV-gestützte nationale Berichtssystem für anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten. TSN wird in allen Veterinärbehörden Deutschlands genutzt, sodass seit seinem Einführungsjahr 1995 zu allen Fällen bzw. Ausbrüchen von Tierseuchen und Tierkrankheiten in Deutschland lückenlose und homogene Daten vorliegen. Beim Auftreten einer Tierseuche werden alle Angaben zur Tierseuche von der für den Betrieb zuständigen Behörde erfasst und via Internet zur zentralen Tierseuchendatenbank am FLI übertragen, von wo eine automatische E-Mail-Benachrichtigung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMELV) generiert wird. Das BMELV meldet die Informationen an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU weiter. TSN wurde von einem reinen Melde- zu einem umfassenden Krisenmanagementsystem weiterentwickelt. Neben der Integration von Internet-Technologien zur Datenübertragung und Online-Abfragen der zentralen Tierseuchendatenbank wurden im Besonderen Geografische Informations- (GIS) Funktionalitäten integriert. Durch die flächendeckende Verbreitung ist es bundesweit möglich, die Koordinaten von Tierhaltungen bzw. Seuchenausbrüchen (z. B. Lokalisation von verendeten Wildtieren) zu digitalisieren. Mittels des integrierten Karten-Explorers können flexible kartografische Auswertungen und aussagekräftige Kartendarstellungen erzeugt werden. Zentrale Datenbank – HI-Tier Die Zentrale Datenbank (ZDB) ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT), das aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zunächst für Rinder, dann auch für Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Aquakulturbetriebe eingeführt wurde. Die Zentrale Datenbank wurde im Jahr 2014 um die Antibiotikadatenbank erweitert, in der der Verbrauch von Antibiotika in der Tiermast erfasst wird. Die ZDB – Bereich Rinder – wurde durch die Entscheidung der Kommission 2002/67/EG vom 28. Januar 2002 als voll funktionsfähig anerkannt. Neben dem Bereich der oben genannten Tierarten enthält die ZDB auch den Bereich „Markt“ als Grundlage für EU-Betriebsprämienzahlungen (Cross Compliance). 91. Wie steht die Landesregierung zur Netzallianz? Das am 7. Oktober 2014 veröffentlichte „Kursbuch der Netzallianz“ und die darin benannten Absichten und Vorhaben der breitbandausbauenden Wirtschaft und der Bundesregierung sind grundsätzlich zu begrüßen. Ziele, Prinzipien und Maßnahmen der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung werden konkretisiert und weitere Weichenstellungen für den NGA-Ausbau benannt. Der Netzallianz gehörten neben Vertretern der großen Telekommunikationsunternehmen und der für diesen Bereich zuständigen Verbände auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und der Bundesnetzagentur an. Eine Bündelung in dieser Form ist zu begrüßen. Allerdings hat Rheinland-Pfalz früh kritisiert, dass Vertreter der Länder, der kommunalen Seite und der Industrie- und Handelskammern gänzlich unberücksichtigt blieben. Ein wesentliches Element des Kursbuches ist eine Verständigung auf Investitionen im Bereich des flächendeckenden Breitbandausbaus in Höhe von rund 8 Mrd. Euro im Jahr 2015. Mit diesen Mitteln soll eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von 50 Mbit/s zu 80 % erzielt werden. Es ist hierbei allerdings zu befürchten, dass 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 es sich lediglich um Maßnahmen handelt, die von den Netzbetreibern ohnehin geplant waren – also nicht oder in einer zu vernachlässigenden Weise um neue Finanzmittel. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen die übrigen 20 % durch die Versteigerungserlöse im Zuge der Digitalen Dividende II ausgebaut werden. Ein Engagement des Landes mittels Fördermittel und ähnlicher, den Breitbandausbau unterstützender Maßnahmen, bleibt weiterhin erforderlich. 92. Auf welcher Ebene (Land, Bund) wurden mit wem konkrete Maßnahmenpakte erörtert und beschlossen? Die Landesregierung hat wie die Bundesregierung das Ziel formuliert, bis 2018 Breitband in einer Datenübertragungsgeschwindigkeit von 50 MBit/s flächendeckend im Technologiemix auszubauen. Eine Ausgangsvoraussetzung zur Zielerreichung sind neue und zusätzliche Fördermittel, zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, die von Telekommunikationsunternehmen beim Breitbandausbau in ländlichen Regionen geltend gemacht wird. Bislang hatte der Bund trotz Ankündigungen im Rahmen der Digitalen Agenda kein Breitbandförderprogramm geschaffen. Diese Aufgabe haben die Länder allein geschultert, bis auf ein Lehrrohrprogramm im Rahmen des Konjunkturpakets II. Dies wurde seitens der Länder kritisiert. In Bund-Länder-Gesprächen in denen sich Ministerpräsidentin Dreyer als Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder als Verhandlungsführerin auf Länderseite einbrachte , wurde nach langen Verhandlungen beschlossen, die Erlöse aus der Versteigerung des 700 Mhz Bandes als Digitale Dividende II zweckgebunden für den Breitbandausbau einzusetzen. Die Mittel sollen hälftig zwischen Bund und den 16 Ländern, abzüglich der rundfunkumstellungsbedingten Kosten, aufgeteilt werden. Für Rheinland-Pfalz ergibt sich hiernach ein Anteil von rund 30 Mio. Euro, der die originären Landesmittel in Höhe von 40 Mio. Euro nunmehr ergänzen wird. Der Bundesanteil soll auch für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Ein Förderprogramm wird derzeit erarbeitet. In verschiedenen länderübergreifenden Arbeitsgruppen sind die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der für den Breitbandausbau zuständigen Ministerien eingebunden und bringen Vorschläge ein. Rheinland-Pfalz wirbt in Gesprächen, die u. a. Ministerpräsidentin Dreyer persönlich führt, dafür, dass sich der Bund die vom Land finanzierten Machbarkeitsstudien und Infrastrukturanalysen zu Nutze macht. Ferner sollte der Bund kommunale Ausbaugemeinschaften (Regionalcluster ) unterstützen und die Bundesmittel komplementär zu den Landesmitteln einsetzen mit dem Ziel die Dynamik im Ausbau zu beschleunigen und den kommunalen Anteil so gering wie möglich zu halten. Ob und wann diese Maßnahmenpakete im Bund beschlossen werden ist zum Zeitpunkt der Zuleitung dieser Antwort noch nicht abzusehen. 93. Wie häufig findet ein Austausch zwischen der rheinland-pfälzischen Landesregie rung und den Landesregierungen der angrenzenden Bundesländer zur digitalen Transformation statt? Ein regelmäßiger Austausch findet in den Sitzungen des IT-Planungsrats (dreimal jährlich) mit den jeweiligen Vorkonferenzen sowie den Sitzungen der verschiedenen Projekt- und Arbeitsgruppen statt. In diesem Jahr hat Rheinland-Pfalz den Fachkongress des IT-Planungsrats in Mainz ausgerichtet. Über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bund, Ländern und Kommunen, auch viele aus Rheinland-Pfalz, informierten sich in drei Podiumsdiskussionen, sechs Workshops und 36 Vorträgen über die aktuellen Entwicklungen im E-Government und tauschten sich – auch im Rahmen einer begleitenden Ausstellung – über ihre Projekte aus. Im Lenkungsausschuss 115 in den die IT-Beauftrage des Landes gewählt wurde, wird regelmäßig über die Möglichkeiten zur flächendeckenden Ausbreitung der einheitlichen Behördenrufnummer diskutiert. Ferner hat Rheinland-Pfalz stets für eine Multikanalfähigkeit der 115 geworben und auf der CeBIT 2014 eine entsprechende APP vorgestellt. Kooperationspartner war dabei das Land Sachsen. In der Metropolregion Rhein-Neckar/MRN Region, die im September Jahr 2015 ihr 10 jähriges Jubiläum begehen wird, kooperieren die Länder Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz insbesondere in IT Themen. Seit nunmehr fünf Jahren ist die MRN Region digitaler Erprobungsraum. Die 115 wird in der gesamten Region (1,7 Millionen Einwohner) von einem gemeinsamen Servicecenter in Ludwigshafen betreut. Die IT-Beauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hatte hier die CIO Patenschaft übernommen. Weitere Projekte, wie die Implementierung des P23R zur Erleichterung von Umweltmeldeverfahren im Dreiländereck oder die Digitale Straßenkarte für Autokrane, Bürger-Online-Dienste, sind in der Metropolregion länderübergreifend im Einsatz. Die Mitarbeiter der IT Zentralstelle im ISIM sind begleitend beratend tätig. Länderübergreifende Zusammenarbeit ist auch auf Ebene der Rechenzentren selbstverständlich. Rheinland-Pfalz und Hessen betreiben am gleichen Standort in Mainz ein Ausweichrechenzentrum. Daraus ergeben sich zahlreiche Synergien. Weiterhin betreiben Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland eine gemeinsame Autorisierte Stelle in der Zentralstelle für Polizeitechnik in Mainz. Rheinland-Pfalz und Saarland betreiben zahlreiche polizeiliche Verfahren u. a. in der BSI zertifizierten Cloud des LDI. Auch bei den nicht steuerlichen Verfahren im Bereich der Finanzverwaltung wird seit Jahren zusammengearbeitet. Die Länder koordinieren ihre Aktivitäten im Bereich des Verbraucherschutzes über die Verbraucherschutzministerkonferenz. In diesem Rahmen werden auch Themen des digitalen Verbraucherschutzes aufgegriffen. Die Kultusministerkonferenz hat einen Prozess initiiert, der darauf abzielt, eine Agenda oder Strategie der Kultusministerkonferenz zur digitalen Bildung zu erarbeiten, die alle Bildungsbereiche (Schule, Berufliche Bildung, Hochschule, Weiterbildung) umfasst. In diesem Rahmen findet auch regelmäßig ein Austausch mit den Vertretern der benachbarten Länder statt. Ein ständiger Austausch zur Digitalisierung in der schulischen Bildung findet zwei Mal im Jahr in den Sitzungen der Gemischten Kommission Schulfunk /Schulfernsehen KMK/ARD/ZDF/DRadio der Kultusministerkonferenz statt. Ein ständiger Austausch zur Digitalisierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft findet im Länderarbeitskreis Kreativwirtschaft der Wirtschaftsministerkonferenz statt, der vom Saarland und von Rheinland-Pfalz gemeinsam geleitet wird. 65 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 94. Welche Forderungen hat die Landesregierung im Bundesrat zur Stärkung der Länder im Kontext der Digitalen Agenda gestellt?  Welche konkreten Ergebnisse konnten dabei bisher erzielt werden? Die Bundesregierung hat am 20. August 2014 den Bundesrat im Wege einer Unterrichtung über die „Digitale Agenda 2014 bis 2017“ informiert. Eine Behandlung in den Ausschüssen sowie im Plenum des Bundesrats erfolgte nicht. Der Bundesrat hat somit zur Digitalen Agenda 2014 bis 2017 keine Stellung genommen. Die Landesregierung hat zum Themenkreis „Digitale Agenda“ bisher keine Gesetzesinitiative und keine Entschließung als Antragsteller oder Mitantragsteller eingebracht. Die jeweiligen Ressorts haben jedoch in den Ausschüssen des Bundesrats in vielfältiger Weise als Antragsteller oder Mitantragsteller an Stellungnahmen des Bundesrats im Themenkreis der Digitalen Agenda mitgewirkt. Beispielhaft sind hier zu nennen: – Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa (Bundesratsdrucksache 212/15) (B); – Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 (Bundesratsdrucksache 689/13) (B); – Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) (Bundesratsdrucksache 464/13) (B); – Entschließung des Bundesrates zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie den USA andererseits (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) (Bundesratsdrucksache 463/13) (B); – Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte (Bundesratsdrucksache 321/13) (B); – Maßgabe und Entschließung zur Frequenzverordnung (Bundesratsdrucksache 211/13) (B). In den jeweiligen Stellungnahmen, die von den entsprechenden Ressorts in den Ausschüssen eingebracht/miteingebracht und von der Landesregierung im Plenum unterstützt wurden, haben Forderungen zur Stärkung der Länder im Kontext der Digitalen Agenda vor allem in der Gestalt ihren Niederschlag gefunden, dass auf die bestehende Zuständigkeitsordnung sowie die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips verwiesen wurde. 95. In welchem Verhältnis steht die Landesregierung zu netzpolitischen Organisatio nen und Vereinen und wie bindet die Landesregierung  diese in die Gestaltung ein? Bundesweit sind Mitglieder der Landesregierung in verschiedenen Gremien, die auch als Organisationen bezeichnet werden könnten, aktiv. Darüber hinaus sind es Gremien wie der IT Planungsrat, in den die IT-Beauftragte qua Amt berufen wurde. Dies gilt auch für den Verwaltungsrat BDBOS. In weitere Gremien wie der Plattform 4 des IT Gipfels wurde die IT-Beauftragte aufgrund ihrer Expertise berufen. Im Kuratorium des NEGZ (Nationales E-Government Kompetenzzentrum) geht es um die Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung . Dort wirken neben der IT-Beauftragten auch Frau Professor Dr. Maria Wimmer von der Universität Koblenz-Landau daran mit, Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Verwaltungspraxis zu übertragen und durch E-Government einen Bürokratieabbau zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts einzusetzen. Ferner ist die bisherige IT-Beauftragte Mitglied im Beirat des Zukunftskongresses WEGWEISER. Der Zukunftskongress ist die Plattform , in dem Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft über die Digitale Agenda Deutschlands diskutieren. Alljährlich wird anlässlich dieses Kongresses in Berlin auch der E-Government Wettbewerb ausgelobt. In 2014 und 2015 war das Land Rheinland Pfalz Finalist. 2014 wurde der 1. Preis für die beste Umsetzung der E-Government Strategie mit der 115 App erreicht. In 2014 konnte die RLP Cloud zwei erste Preise erzielen. Die IT-Beauftragte ist auch gewähltes Mitglied im bundesweiten Lenkungsausschuss 115 sowie ernanntes Mitglied im Cybersicherheitsrat. Diese Aufgaben werden an den Nachfolger übertragen. Die Ministerpräsidentin hat im Jahr 2013 einen Landesrat für digitale Entwicklung und Kultur mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einberufen. In diesem Gremium werden gesellschaftliche Veränderungen, die durch den digitalen Wandel entstehen, diskutiert. Das Gremium ist Impuls- und Ratgeber im Bereich der Netzpolitik und der damit verbundenen ethischen, moralischen und gesetzlichen Fragestellungen. So werden Chancen und Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung und dem Internet ergeben, auch mit Akteurinnen undAkteuren diskutiert, die aufgrund nationaler und internationaler Erfahrungen über anerkannten Sachverstand verfügen. Denn es ist gerade bei einem europa- und weltweit relevanten und sehr komplexen Thema wie der Digitalisierung notwendig, auch über rheinland-pfälzische Grenzen hinweg Akteure einzubinden. Insgesamt besteht ein breiter und regelmäßiger Austausch zu netzpolitischen Organisationen, – beispielsweise im Bereich des Jugendmedienschutzes bestehen vielfältige Kontakte zu den Branchenverbänden wie BITKOM, eco, GAME, BIU, VPRT ebenso wie zu den Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle (FSM, FSF, USK und FSK). Hier besteht ein regelmäßiger Austausch – sowohl auf politischer wie auf auch Referenten-Ebene – teilweise im Rahmen von Einladungen zu Runden Tischen auf Länder- und 66 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 Bundesebene, aber auch in verschiedensten anderweitigen Konstellationen zu aktuellen Entwicklungen. Derzeit wird insbesondere im Hinblick auf die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags und die Förderung von technischem Jugendmedienschutz ein intensiver fachlicher Austausch mit betroffenen Stakeholdern gepflegt. Dabei werden Ansätze regulatorischer Art offen diskutiert und gemeinsame Projekte, wie beispielsweise zur Förderung von Jugendschutzprogrammen, praktisch umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die geplante Errichtung eines Entwicklungsfonds, der von der Wirtschaft getragen werden soll und durch Bund und Länder, gemeinsam mit den Landesmedienanstalten, unterstützt wird. Gemeinsames Ziel ist es, den Eltern für ihre Kinder eine technische Schutzoption zu bieten, die ein gutes Aufwachsen mit Internetangeboten unterstützt. VIII. Finanzierung 96. Für wie hoch wird der Kostenrahmen zur weiteren Forcierung und Umsetzung der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz eingeschätzt, insbesondere vor dem Hin tergrund des Breitbandausbaus und der dazugehörigen Übertragungsraten? Den Kostenrahmen zur weiteren Forcierung und Umsetzung der Digitalisierung in Rheinland-Pfalz, insbesondere vor dem Hintergrund des Breitbandausbaus und der dazugehörigen Übertragungsraten wird die Machbarkeitsstudie 300 Mbit/splus darstellen. Ein Kostenrahmen wird sich aus der Ende des III. Quartals vorliegenden 300 Mbit Studie ableiten lassen. 97. Welche Ausgaben wurden (aufgeteilt nach den verschiedenen Bereichen) bisher konkret in den oben genannten Bereichen getätigt?  Siehe Antwort auf Frage 96. 98. Welche Ziele, Instrumente und welchen Mittelumfang für die Förderung der Digitali sierung in den Unternehmen des Landes hält die Landesregierung für die kommenden Jahre für angemessen und erfolgversprechend? Im Rahmen der Innovationsstrategie des Landes wurden sechs Innovationspotenziale in Wissenschaft und Wirtschaft identifiziert. Mit Blick auf die Querschnittswirkung der Digitalisierung in den Unternehmen werden alle Potenzialbereiche berührt. In fünf Handlungsfeldern entlang der Innovationskette wurden Fördermaßnahmen des Landes festgelegt, die auch der Förderung der Digitalisierung als integrierten Ansatz mitbeinhaltet. Mit Blick auf das Thema Industrie 4.0 wird auf die näheren Ausführungen in den Beantwortungen der Fragen 18 bis 22 verwiesen. Als besonders erfolgreich werden die folgenden Initiativen, Programme und Maßnahmen zur Förderung von StartUps und Existenzgründern mit vornehmlich digitalen Geschäftsmodellen eingeschätzt und daher weiterhin unterstützt bzw. die Programme ausgebaut: – Die Gründungsbüros der Hochschulen und die Transferstellen der Hochschulen, die Hochschulausgründungen und Technologietransfer organisieren und fördern. – Die Beteiligungs- und Förderprogramme der ISB, die Startkapital für Gründungen mit Hightech-Schwerpunkt zur Verfügung stellt. – Die Fördermaßnahmen für die bestehenden kommunal-orientierten IT-Netzwerke sowie spezielle IT-Gründungsnetzwerke und Koordinierungsstellen zur Förderung von Gründungsaktivitäten in Kommunen. – Starke Vernetzung der Aktivitäten mit den umliegenden Bundesländern und Nachbarregionen. – Durchführung von einem jährlichen Digitalkongress in Rheinland-Pfalz. – Messeraum für die CeBIT wird zur Verfügung gestellt. 99. Welche konkreten finanziellen Unterstützungen wurden StartUp-Unternehmen aus dem Kontext der Digitalisierung in RheinlandPfalz  in den letzten fünf Jahren gewährt? Der Aufbau junger technologieorientierter Unternehmen wird zielgerichtet durch Wagniskapital aus dem Innovationsfonds Rheinland -Pfalz unterstützt, der je zur Hälfte aus EU- und Landesmitteln gespeist wird. In den letzten fünf Jahren wurden an junge Unternehmen aus der IKT- und Softwarebranche in der StartUp- und frühen Wachstumsphase Beteiligungen in Höhe von rund 21,8 Mio. Euro gewährt. StartUps benötigen, um erfolgreich zu sein, auch Netzwerke und Unterstützung durch etablierte Unternehmen. Um diese Unterstützung zu ermöglichen, fördert das Land mit insgesamt knapp 300 000 Euro p. a. derzeit fünf kommunal-orientierte IT-Netzwerke in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Kaiserslautern und Trier, die sich neben der Vernetzung der IT-Branche im Land auch um den Aufbau einer StartUp-Szene im Digitalbereich kümmern. Insgesamt sind in den Netzwerken mehr als 350 Unternehmen, Einrichtungen und Institutionen organisiert, die sich um die Zusammenarbeit der Branche vor Ort kümmern. Die Palette der Maßnahmen für StartUps durch die Netzwerke reicht von Informationsleistungen via sozialen Medien, Internetplattformen , persönlichem Netzwerkaufbau, bis zu konkreten Veranstaltungen für Gründungsinteressierte und Gründerinnen und Gründer. So wurden und werden an allen fünf Standorten, mithilfe vieler lokaler Unterstützer, StartUp-Weekends, StartUp-Slams und neue Eventformen durchgeführt: 67 Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – StartUp-Weekends haben das Ziel, die Ideen von Gründungsinteressierten mithilfe von vielen lokalen, ehrenamtlich arbeitenden Mentorinnen und Mentoren in drei Tagen so weiterzuentwickeln, dass Unternehmen entstehen können. – StartUp-Slams, wie der in Mainz durchgeführte „Funke“ oder der in Koblenz durchgeführte „StartUp-Slam am Eck“, sind Wettbewerbe , bei dem Gründerinnen und Gründer sowie Gründerteams vor Publikum die Chance erhalten, mit ihrem Geschäftskonzept zu überzeugen. – Gemeinsam mit dem „Startplatz“ in Köln wurde am 26. Juni 2015 ein neues Format „MS Gründerschiff“ gestartet. Ziel der Veranstaltung war es, die StartUp-Szene aus Koblenz und Köln miteinander zu vernetzen. In Mainz ist in Sachen StartUps seit 2013 das „StartUp-Netzwerk Mainz e. V.“ aktiv. Es ist ein Zusammenschluss Mainzer Unternehmen und wird durch das Land gefördert. Das als Verein strukturierte Netzwerk unterstützt insbesondere Existenzgründungen in Mainz und Rheinhessen, die mit ihren Geschäftsideen in Bereichen wie E-Commerce, Social Media, mobile Technologien, IT, Online B2B- und B2C-Dienstleistungen, digitale Medien, Telekommunikation und Gaming durchstarten wollen. Der StartUp-Slam „Funke“ und andere Formate, wie die Veranstaltung „Ideas & Invest“, die Venture Capital Geber mit Gründerinnen und Gründern zusammen bringt, werden vom StartUp-Netzwerk Mainz e.V. durchgeführt. Am Standort Mainz fördert das Land zudem bei der Stadt Mainz die Stelle eines Gründerlotsen als Koordinierungs- und Schnittstelle zwischen den unterschiedlichen Einrichtungen, Institutionen und Netzwerken und den Gründerinnen und Gründern in Mainz. Aufgrund der Initiative des Gründerlotsen wird u. a. jährlich die Gründermesse „Aufwind“ durchgeführt, Weiterbildungsmaßnahmen für die Gründerszene organisiert sowie quartalsweise Unterstützerinnen und Unterstützer der StartUp-Szene in Mainz in der sogenannten „Zirkel“-Veranstaltung an einen Tisch gebracht. 100. Welche Nicht-EU-Mittel  hat  die  Landesregierung  im Rahmen  der Wirtschafts-  und Wissenschaftsförderung  zur  digitalen Transformation  aus welchen Ministe rien eingesetzt? 101. Wie hat sich der finanzielle Umfang der Förderung rheinland-pfälzischer Unterneh men für Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung  seit Beginn der Le gislaturperiode im Jahr 2011 entwickelt? Die Landesregierung setzt in einer Vielzahl von Strukturhilfen, einzelbetriebliche Förderungen oder spezifischen Programmen Mittel der Wirtschafts- und Wissenschaftsförderung zur digitalen Transformation ein. Insbesondere bei der Zurverfügungstellung von Personalmitteln, aber auch bei Sachinvestitionen oder der laufenden Unterstützung der Arbeit von landeseigenen Forschungseinrichtungen , Technologie- oder Innovationszentren kommen originäre Landesmittel zum Einsatz. Dies gilt auch für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Land, der in hohem Maße Wirtschaft und Wissenschaft in Rheinland-Pfalz zugute kommt. Unter Verweis auf die vorstehend erfolgte Beantwortung spezifischer Fragen zu diesem Themenkomplex sollen deshalb beispielhaft an dieser Stelle zwei Maßnahmen genannt werden: Seit 2010 hat die Landesregierung rund 11,2 Mio. Euro Landesmittel in Bereichen eingesetzt, die die digitale Transformation der rheinland-pfälzischen Wirtschaft mitgestalten. Es handelt sich dabei um Landesmittel zur Finanzierung junger technologieorientierter Unternehmen im IKT- und Softwarebereich, für einzelbetriebliche Innovationsförderung und für Pilot- und Demonstrationsvorhaben . Die Förderung des Innovationszentrums „Applied System Modeling – Science meets Engineering“ und seiner Weiterentwicklung zum Innovationszentrum „Applied System Modelling for Computational Engineering (ASM4CE)“, der 4. DFKI-Direktorenstelle sowie des Living Lab „Eingebettete Systeme“ (siehe Beantwortung der Frage 21) erfolgt(e) durch die Landesregierung aus dem Sondervermögen Wissen schafft Zukunft. Hinzu kamen Mittel aus dem Konjunkturpaket II für die Förderung des Innovationszentrums „Applied System Modeling – Science meets Engineering“. Die finanzielle Unterstützung der rheinland-pfälzischen Unternehmen durch Wagniskapital für StartUps bzw. Zuschüsse zu FuE-Vorhaben in Bereichen, die der Digitalisierung zugeordnet werden können, hat sich von 2011 bis 2014 wie folgt entwickelt: – 2011 rund 3,7 Mio. Euro – 2012 rund 6,6 Mio. Euro – 2013 rund 5,4 Mio. Euro – 2014 rund 4,4 Mio. Euro Die jährlichen Schwankungen erklären sich aus der Tatsache, dass es sich bei den Projekten weit überwiegend um einzelbetriebliche Vorhaben handelt, die anlassbezogen von Unternehmen angestoßen werden und eine Förderung dazu beantragt wird. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin 68 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 IX. Anhang Anlage 1 zu Frage 65: 69 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Alsenz-Obermoschel Donnersbergkreis 15 872,00 € 90 % 16.03.2009 14 285,00 € Puderbach Neuwied 66 021,20 € 90 % 16.03.2009 59 419,00 € Thalfang am Erbeskopf Bernkastel-Wittlich 19 000,00 € 90 % 16.03.2009 17 100,00 € Wöllstein Alzey-Worms 8 200,00 € 90 % 16.03.2009 7 380,00 € Hettenleidelheim Bad Dürkheim 5 474,00 € 90 % 29.04.2009 4 926,00 € Hettenleidelheim Bad Dürkheim 9 192,75 € 90 % 29.04.2009 8 273,00 € Puderbach Neuwied 8 050,00 € 90 % 06.05.2009 7 245,00 € Maifeld Mayen-Koblenz 143 000,00 € 90 % 19.05.2009 128 700,00 € – Kusel 24 692,50 € 90 % 16.03.2009 + 06.05.2009 18 000,00 € Grünstaft-Land Bad Dürkheim 17 612,00 € 90% 16.03.2009 + 06.05.2009 15 850,00 € Maifeld Mayen-Koblenz 62 800,26 € 90 % 18.11.2009 + 20.06.2011 53 694,00 € Hermeskeil Trier-Saarburg 67 264,00 € 90 % 20.05.2009 + 02.12.2010 60 780,60 € – Kusel 123 286,37 € 90 % 08.09.2009 + 20.06.2011 + 13.12.2012 89 562,30 € Im Projekt sind nicht förderfähige Gemeinden; zuwendungsfähig lediglich 99 513,67 € – Kusel 146 741,30 € 90 % 08.09.2009 + 20.06.2011 + 13.12.2012 124 598,78 € Im Projekt sind nicht förderfähige Gemeinden; zuwendungsfähig lediglich 138 443,09 € – Kusel 195 281,28 € 90 % 08.09.2009 + 20.06.2011 + 13.12.2012 158 356,58 € Im Projekt sind nicht förderfähige Gemeinden; zuwendungsfähig lediglich 175 951,75 € – Kusel 199.467,80 € 90 % 08.09.2009 + 20.06.2011 + 13.12.2012 165 121,02 € Im Projekt sind nicht förderfähige Gemeinden; zuwendungsfähig lediglich 175 951,75 € Thalfang am Erbeskopf Bernkastel-Wittlich 59 538,00 € 90 % 10.03.2010 53 584,20 € Gerolstein Vulkaneifel 45 000,00 € 90 % 24.03.2010 40 500,00 € Gerolstein Vulkaneifel 67 015,00 € 90 % 24.03.2010 60 313,50 € Ausbau günstiger als Angebot Konz Trier-Saarburg 46 759,00 € 90 % 25.03.2010 42 083,10 € Vordereifel Mayen-Koblenz 55 143,20 € 90 % 07.04.2010 49 628,88 € Vordereifel Mayen-Koblenz 76 726,60 € 90 % 07.04.2010 69 053,94 € – Cochem-Zell 18 564,00 € 90 % 19.07.2010 16 707,60 € Freinsheim Bad Dürkheim 85 596,00 € 90 % 11.08.2010 77 036,40 € Freinsheim Bad Dürkheim 118 778,00 € 90 % 11.08.2010 106 900,20 € Lingenfeld Germersheim 78 469,00 € 90 % 19.08.2010 70 622,10 € Brohltal Ahrweiler 36 998,17 € 90 % 30.08.2010 33 298,35 € Brohltal Ahrweiler 80 000,00 € 90 % 30.08.2010 72 000,00 € Hettenleidelheim Bad Dürkheim 3 302,25 € 90 % 24.09.2010 2 972,03 € Hettenleidelheim Bad Dürkheim 5 503,75 € 90 % 24.09.2010 4 953,38 € Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 70 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Göllheim Donnersberg-kreis 11 900,00 € 90 % 28.09.2010 10 710,00 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 7 856,80 € 90 % 30.09.2010 7 071,12 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 18 205,60 € 90 % 01.10.2010 16 385,04 € Speicher Eifelkreis Bitburg-Prüm 6 302,84 € 90 % 01.10.2010 5 672,56 € – Eifelkreis Bitburg-Prüm 11 703,69 € 90 % 01.10.2010 9 000,00 € Irrel Eifelkreis Bitburg-Prüm 7 547,89 € 90 % 01.10.2010 6 793,10 € Bitburg-Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 13 871,36 € 90 % 01.10.2010 12 484,22 € Neuerburg Eifelkreis Bitburg-Prüm 7 821,88 € 90 % 01.10.2010 7 039,69 € Kyllburg Eifelkreis Bitburg-Prüm 6 300,94 € 90 % 01.10.2010 5 670,85 € Kyllburg Eifelkreis Bitburg-Prüm 26 750,00 € 90 % 04.10.2010 24 075,00 € Maifeld Mayen-Koblenz 49 805,13 € 90 % 04.10.2010 44 824,62 € Maifeld Mayen-Koblenz 26 436,00 € 90 % 05.10.2010 23 792,40 € Thalfang am Erbeskopf Bernkastel-Wittlich 147 834,00 € 90 % 05.10.2010 133 050,60 € Simmern Rhein-Hunstück-Kreis 83 000,00 € 90 % 06.10.2010 74 700,00 € – Eifelkreis Bitburg-Prüm 63 658,00 € 90 % 08.10.2010 57 292,20 € – Bad Dürkheim 132 304,00 € 90 % 12.10.2010 119 073,60 € – Bad Dürkheim 95 889,00 € 90 % 12.10.2010 86 300,10 € – Bad Dürkheim 125 055,00 € 90 % 12.10.2010 112 549,50 € – Bad Dürkheim 104 400,00 € 90 % 12.10.2010 93 960,00 € Bellheim Germersheim 29 500,00 € 90 % 13.10.2010 26 550,00 € Gerolstein Vulkaneifel 25 000,00 € 90 % 13.10.2010 22 500,00 € Grünstaft-Land Bad Dürkheim 268 320,00 € 90 % 13.10.2010 241 488,00 € Wachenheim Bad Dürkheim 151 112,00 € 90 % 13.10.2010 136 000,80 € Bellheim Germersheim 80 000,00 € 90 % 22.10.2010 72 000,00 € Puderbach Neuwied 191 098,54 € 90 % 17.03.2010 + 14.07.2011 171 988,69 € Gerolstein Vulkaneifel 64 532,00 € 90 % 24.03.2010 + 31.05.2011 58 078,80 € Gerolstein Vulkaneifel 55 216,00 € 90 % 24.03.2010 + 31.05.2011 49 694,40 € Daun Vulkaneifel 49 810,00 € 90 % 07.04.2010 + 31.05.2011 44 829,00 € Vordereifel Mayen-Koblenz 95 559,80 € 90 % 07.04.2010 + 31.05.2011 86 003,82 € Vordereifel Mayen-Koblenz 78 069,40 € 90 % 07.04.2010 + 31.05.2011 70 262,46 € Vordereifel Mayen-Koblenz 97 833,80 € 90 % 07.04.2010 + 31.05.2011 88 050,42 € Bad Breisig Ahrweiler 12 524,75 € 90 % 30.08.2010 + 04.10.2011 11 272,27 € Hermeskeil Trier-Saarburg 4 462,50 € 90% 05.10.2010 + 13.07.2011 4 016,25 € Kelberg Vulkaneifel 94 743,50 € 90 % 05.10.2010 + 31.05.2011 85 269,15 € Kelberg Vulkaneifel 94 743,50 € 90 % 05.10.2010 + 31.05.2011 85 269,15 € Kelberg Vulkaneifel 92 236,00 € 90 % 05.10.2010 + 31.05.2011 83 012,40 € Brohltal Ahrweiler 161 000,00 € 90 % 14.10.2010 + 14.12.2012 144 900,00 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 71 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Kelberg Vulkaneifel 33 938,00 € 90 % 05.10.2010 + 31.05.2011 30 544,20 € Flammersfeld Altenkirchen 24 726,00 € 90 % 13.10.2010 + 31.05.2011 18 000,00 € Vordereifel Mayen-Koblenz 98 678,80 € 90 % 16.08.2010 + 31.05.2011 88 810,92 € Waldfischbach-Burgalben Südwestpfalz 247 783,00 € 90% 24 08.2010 + 31.05.2011 + 11.07.2011 223 004,70 € Vordereifel Mayen-Koblenz 111 224,20 € 90 % 26.08.2010 + 31.05.2011 100 101,78 € Vordereifel Mayen-Koblenz 111 128,80 € 90 % 26.08.2010 + 31.05.2011 100 015,92 € Herrstein Birkenfeld 162 000,00 € 90 % 11.02.2011 145 800,00 € Daun Vulkaneifel 40 000,00 € 90 % 25.02.2011 36 000,00 € Vordereifel Mayen-Koblenz 110 178,80 € 90 % 25.02.2011 99 160,92 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 130 469,00 € 90 % 15.03.2011 117 422,10 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 144 669,00 € 90 % 15.03.2011 130 202,10 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 15 679,00 € 90 % 15.03.2011 14 111,10 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 150 757,00 € 90 % 15.03.2011 135 681,30 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 37 779,00 € 90 % 15.03.2011 34 001,10 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 218 646,00 € 90 % 15.03.2011 180 000,00 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 102 823,00 € 90 % 15.03.2011 92 540,70 € Altenkirchen Altenkirchen 21 384,30 € 90 % 17.03.2011 18 000,00 € Hamm/Wissen Altenkirchen 21 193,90 € 90 % 17.03.2011 18 000,00 € Daaden/Betzdorf Altenkirchen 20 349,00 € 90 % 17.03.2011 18 000,00 € Gebhardshain Altenkirchen 20 051,50 € 90 % 17.03.2011 18 000,00 € – Ahrweiler 13 123,32 € 90 % 17.03.2011 11 810,99 € Bad Bergzabern Südliche Weinstraße 25 000,00 € 90 % 17.03.2011 22 500,00 € Bad Bergzabern Südliche Weinstraße 39 165,00 € 90 % 17.03.2011 35 248,50 € Betzdorf Altenkirchen 54 702,87 € 90 % 17.03.2011 49 232,58 € Deidesheim Bad Dürkheim 50 000,00 € 90 % 17.03.2011 45 000,00 € Diez Rhein-Lahn-Kreis 7 735,00 € 90 % 17.03.2011 6 961,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 54 966,00 € 90 % 17.03.2011 49 469,40 € – Kreisfreie Stadt 169 841,00 € 90 % 18.03.2011 152 856,90 € St. Goar-Oberwesel Rhein-Hunstück-Kreis 21 033,25 € 90 % 18.03.2011 18 929,92 € Hahnstätten Rhein-Lahn-Kreis 17 814,30 € 90 % 24.03.2011 16 032,87 € Rengsdorf Neuwied 13 804,00 € 90 % 31.03.2011 12 423,60 € Sprendlingen-Gensingen Mainz-Bingen 120 996,00 € 90 % 17.05.2011 108 896,40 € – Rhein-Hunstück-Kreis 121 959,00 € 90 % 23.05.2011 109 763,10 € Pirmasens-Land Südwestpfalz 477 675,00 € 90 % 23.05.2011 429 907,50 € Waldbreitbach Neuwied 19 992,00 € 90 % 23.05.2011 9 000,00 € Obere Kyll Vulkaneifel 19 956,48 € 90 % 23.05.2011 17 960,83 € Bad Münster am Stein-Ebernburg Bad Kreuznach 15 981,70 € 90 % 23.05.2011 14 383,53 € Zweibrücken-Land Südwestpfalz 67 037,00 € 90 % 24.05.2011 60 333,30 € Zweibrücken-Land Südwestpfalz 29 031,00 € 90 % 24.05.2011 26 127,90 € Zweibrücken-Land Südwestpfalz 20 000,00 € 90 % 24.05.2011 18 000,00 € Zweibrücken-Land Südwestpfalz 50 000,00 € 90 % 24.05.2011 45 000,00 € Zweibrücken-Land Südwestpfalz 50 000,00 € 90 % 24.05.2011 45 000,00 € Hermeskeil Trier-Saarburg 53 204,00 € 90 % 24.05.2011 47 883,60 € Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 72 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Rengsdorf Neuwied 20 706,00 € 90 % 24.05.2011 18 000,00 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 24 633,00 € 90 % 26.05.2011 18 000,00 € Sprendlingen-Gensingen Mainz-Bingen 17 147,00 € 90 % 06.06.2011 15 432,30 € Landau-Land Südliche Weinstraße 25 000,00 € 90 % 20.06.2011 22 500,00 € Brohltal Ahrweiler 140 000,00 € 90 % 24.06.2011 126 000,00 € Brohltal Ahrweiler 57 218,80 € 90 % 24.06.2011 51 496,92 € Altenahr Ahrweiler 15 000,00 € 90 % 11.07.2011 13 500,00 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 34 529,04 € 90 % 26.07.2011 31 076,14 € Hettenleidel-heim Bad Dürkheim 50 000,00 € 90 % 26.07.2011 45 000,00 € Hettenleidel-heim Bad Dürkheim 140 000,00 € 90 % 26.07.2011 126 000,00 € Saarburg Trier-Saarburg 6 000,00 € 90 % 26.07.2011 5 400,00 € Saarburg Trier-Saarburg 24 000,00 € 90 % 26.07.2011 21 600,00 € Saarburg Trier-Saarburg 15 000,00 € 90 % 26.07.2011 13 500,00 € Saarburg Trier-Saarburg 6 000,00 € 90 % 26.07.2011 5 400,00 € Saarburg Trier-Saarburg 12 900,00 € 90 % 26.07.2011 11 610,00 € Saarburg Trier-Saarburg 17 000,00 € 90 % 26.07.2011 15 300,00 € Saarburg Trier-Saarburg 12 000,00 € 90 % 26.07.2011 10 800,00 € Saarburg Trier-Saarburg 21 000,00 € 90 % 26.07.2011 18 900,00 € Daun Vulkaneifel 70 000,00 € 90 % 26.07.2011 63 000,00 € Daun Vulkaneifel 60 000,00 € 90 % 26.07.2011 54 000,00 € Daun Vulkaneifel 80 000,00 € 90 % 26.07.2011 72 000,00 € Bad Bergzabern Südliche Weinstraße 7 650,00 € 90 % 09.08.2011 6 885,00 € Otterberg Kaiserslautern 25 000,00 € 90 % 25.02.2011 + 13.12.2011 22 500,00 € St. Goar-Oberwesel Rhein-Hunstück-Kreis 165 053,00 € 90 % 17.03.2011 + 29.06.2011 148 547,70 € Landau-Land Südliche Weinstraße 94 534,00 € 90 % 17.03.2011 + 20.06.2011 85 080,60 € Kell am See Trier-Saarburg 88 093,00 € 90 % 26.05.2011 + 12.12.2012 79 283,70 € Göllheim Donnersberg-kreis 429 000,00 € 90% 29.06.2011 + 30.11.2011 312 750,00 € Göllheim Donnersberg-kreis 270 000,00 € 90% 29.06.2011 + 30.11.2011 243 000,00 € Herrstein Birkenfeld 490 000,00 € 90% 11.07.2011 + 29.11.2011 + 20.11.2012 441 000,00 € Landau-Land Südliche Weinstraße 67 152,00 € 90 % 26.07.2011 + 03.09.2012 60 436,80 € Freinsheim Bad Dürkheim 271 455,00 € 90 % 26.07.2011 + 06.11.2012 180 000,00 € Puderbach Neuwied 130 273,70 € 90 % 26.07.2011 + 07.11.2012 117 246,33 € Asbach Neuwied 21 568,00 € 90 % 26.07.2011 + 17.12.2012 18 000,00 € Kröv-Bausendorf Bernkastel-Wittlich 24 097,50 € 90 % 26.07.2011 + 18.12.2012 18 000,00 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 73 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Treis-Karden Cochem-Zell 95 393,15 € 90 % 26.07.2011 + 29.11.2011 83 604,74 € Zuwendungfähig lediglich 92 894,15 € Mendig Mayen-Koblenz 151 459,00 € 90 % 26.07.2011 + 30.11.2011 136 313,10 € Bad Ems Rhein-Lahn-Kreis 18 921,00 € 90 % 26.07.2011 + 30.11.2011 17 028,90 € Hahnstätten Rhein-Lahn-Kreis 259 918,00 € 90 % 28.10.2011 + 25.05.2012 203 664,60 € Bewilligung 2012/2013 durch gesonderten Bescheid Hahnstätten Rhein-Lahn-Kreis 192 140,00 € 90 % 28.10.2011 + 25.05.2012 172 926,00 € Bewilligung 2012/2013 durch gesonderten Bescheid Hahnstätten Rhein-Lahn-Kreis 62 070,00 € 90 % 28.10.2011 + 25.05.2012 55 863,00 € Bewilligung 2012/2013 durch gesonderten Bescheid Hahnstätten Rhein-Lahn-Kreis 109 492,00 € 90 % 28.10.2011 + 25.05.2012 98 542,80 € Bewilligung 2012/2013 durch gesonderten Bescheid Rengsdorf Neuwied 43 125,50 € 90 % 24.05.2012 38 812,95 € Rengsdorf Neuwied 123 168,00 € 90 % 24.05.2012 110 851,20 € Altenkirchen Altenkirchen 275 289,00 € 90 % 24.05.2012 247 760,10 € Altenkirchen Altenkirchen 125 038,00 € 90 % 24.05.2012 112 534,20 € Altenkirchen Altenkirchen 145 049,00 € 90 % 24.05.2012 130 544,10 € Untermosel Mayen-Koblenz 120 000,00 € 90 % 24.05.2012 108 000,00 € Trier-Land Trier-Saarburg 190 584,00 € 90 % 24.05.2012 171 525,60 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 295 000,00 € 90 % 24.05.2012 265 500,00 € Unkel Neuwied 51 581,00 € 90 % 25.05.2012 46 422,90 € Ramstein-Miesenbach Kaiserslautern 150 000,00 € 90 % 25.05.2012 135 000,00 € Bodenheim Mainz-Bingen 146 180,00 € 90 % 15.06.2012 131 562,00 € Flammersfeld Altenkirchen 148 465,00 € 90 % 15.06.2012 133 618,50 € Flammersfeld Altenkirchen 180 116,00 € 90 % 15.06.2012 162 104,40 € Ramstein-Miesenbach Kaiserslautern 200 000,00 € 90 % 15.06.2012 180 000,00 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 7 140,00 € 90 % 15.06.2012 6 426,00 € Kirn-Land Bad Kreuznach 22 000,00 € 90 % 15.06.2012 18 000,00 € – Ahrweiler 9 581,88 € 90 % 15.06.2012 6 023,30 € Lingenfeld Germersheim 141 715,00 € 90 % 29.06.2012 127 543,50 € Birkenfeld Birkenfeld 166 957,00 € 90 % 04.07.2012 150 261,30 € Puderbach Neuwied 194 789,00 € 65 % 16.11.2012 126 612,85 € Dahner Felsenland Südwestpfalz 192 549,00 € 65 % 16.11.2012 125 156,85 € Birkenfeld Birkenfeld 140 000,00 € 65 % 26.11.2012 91 000,00 € Birkenfeld Birkenfeld 34 975,29 € 65 % 03.12.2012 22 733,94 € Diez Rhein-Lahn-Kreis 178 573,00 € 65 % 11.12.2012 116 072,45 € Kelberg Vulkaneifel 60 243,75 € 65 % 21.12.2012 39 158,44 € Annweiler Südliche Weinstraße 120 000,00 € 65 % 21.12.2012 78 000,00 € Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 74 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Untermosel Mayen-Koblenz 59 639,50 € 90 % 15.06.2012 + 20.11.2012 53 675,55 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 7 140,00 € 90 % 15.06.2012 + 03.09.2012 5 622,75 € Birkenfeld Birkenfeld 317 211,28 € 90 % 04.07.2012 + 12.12.2012 285 490,15 € Hauenstein Südwestpfalz 400 000,00 € 65 % 13.12.2012 + 03.04.2014 260 000,00 € Manderscheid Bernkastel-Wittlich 111 541,00 € 65 % 30.04.2013 72 501,65 € Kyllburg Eifelkreis Bitburg-Prüm 73 823,00 € 65 % 30.04.2013 47 984,95 € Emmels-hausen Rhein-Hunstück-Kreis 69 777,00 € 65 % 06.05.2013 45 355,05 € Kelberg Vulkaneifel 477 410,00 € 65 % 06.05.2013 310 316,50 € Herrstein Birkenfeld 177 231,00 € 65 % 06.05.2013 115 200,15 € Daun Vulkaneifel 110 000,00 € 65 % 06.05.2013 71 500,00 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 61 058,04 € 65 % 08.05.2013 39 687,73 € Kirchheim-bolanden Donnersberg-kreis 81 268,00 € 65% 23.05.2013 52 824,20 € Konz Trier-Saarburg 100 000,00 € 65 % 20.06.2013 65 000,00 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 136 377,31 € 65% 26.06.2013 88 645,25 € Gebhardshain Altenkirchen 195 198,00 € 65% 26.06.2013 126 878,70 € Kelberg Vulkaneifel 23 561,00 € 65 % 27.06.2013 15 314,65 € Kelberg Vulkaneifel 77 197,00 € 65 % 27.06.2013 50 178,05 € Kelberg Vulkaneifel 50 061,77 € 65 % 27.06.2013 32 540,15 € Hamm Altenkirchen 169 048,00 € 65 % 11.07.2013 109 881,20 € Annweiler Südliche Weinstraße 100 000,00 € 65% 08.08.2013 65 000,00 € Bad Breisig Ahrweiler 185 362,00 € 65 % 14.08.2013 120 485,30 € Kell am See Trier-Saarburg 71 700,00 € 65 % 21.08.2013 46 605,00 € Trier-Land Trier-Saarburg 199 674,00 € 65 % 21.08.2013 129 788,10 € Wittlich-Land Bernkastel-Wittlich 145 400,00 € 65 % 21.08.2013 94 510,00 € Brohltal Ahrweiler 120 570,00 € 65 % 02.09.2013 78 370,50 € Landau-Land Südliche Weinstraße 44 700,00 € 65 % 13.09.2013 29 055,00 € Gebhardshain Altenkirchen 169 890,00 € 65 % 13.09.2013 110 428,50 € - Kaiserslautern 199 481,00 € 65 % 16.09.2013 129 662,65 € Ramstein-Miesenbach Kaiserslautern 79 317,00 € 65 % 17.09.2013 51 556,05 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 90 826,24 € 65 % 22.10.2013 59 037,06 € Hamm Altenkirchen 184 610,00 € 65 % 28.10.2013 119 996,50 € Wissen Altenkirchen 136 580,00 € 65 % 28.10.2013 88 777,00 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 60 000,00 € 65 % 05.11.2013 39 000,00 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 45 000,00 € 65 % 08.11.2013 29 250,00 € Bernkastel-Kues Bernkastel-Wittlich 60 000,00 € 65 % 08.11.2013 39 000,00 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 122 870,00 € 65 % 18.11.2013 79 865,50 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 184 020,00 € 65 % 18.11.2013 119 613,00 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 90 580,00 € 65 % 18.11.2013 58 877,00 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 162 020,00 € 65 % 18.11.2013 105 313,00 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 39 320,00 € 65 % 18.11.2013 25 558,00 € Eifelkreis Bitburg-Prüm 87 190,00 € 65 % 18.11.2013 56 673,50 € Hamm Altenkirchen 157 490,00 € 65 % 19.11.2013 102 368,50 € Puderbach Neuwied 189 500,00 € 65 % 20.11.2013 123 175,00 € Dierdorf Neuwied 185 490,00 € 65 % 26.11.2013 120 568,50 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 75 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Speicher Eifelkreis Bitburg-Prüm 186 770,00 € 65 % 11.12.2013 121 400,50 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 186 830,00 € 65 % 11.12.2013 121 439,50 € Irrel Eifelkreis Bitburg-Prüm 153 990,00 € 65 % 11.12.2013 100 093,50 € Bitburg-Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 141 840,00 € 65% 11.12.2013 92 196,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 119 780,00 € 65 % 12.12.2013 77 857,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 197 930,00 € 65 % 12.12.2013 128 654,50 € Bitburg-Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 116 390,00 € 65 % 12.12.2013 75 653,50 € Irrel, Bitburg-Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 185 500,00 € 65 % 12.12.2013 120 575,00 € Trier-Land Trier-Saarburg 137 420,00 € 65 % 12.12.2013 89 323,00 € Wissen Altenkirchen 138 340,00 € 65 % 13.12.2013 89 921,00 € Hamm Altenkirchen 170 790,00 € 65 % 13.12.2013 111 013,50 € Hamm Altenkirchen 145 420,00 € 65 % 13.12.2013 94 523,00 € Bellheim Germersheim 116 070,00 € 65 % 30.12.2013 75 445,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 128 888,00 € 65 % 30.04.2013 + 04.04.2014 83 777,20 € Hauenstein Südwestpfalz 25 500,00 € 65 % 16.08.2013 + 03.04.2014 16 575,00 € Birkenfeld Birkenfeld 81 175,92 € 65 % 23.07.2014 52 764,35 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 361 880,00 € 65% 24.07.2014 235 222,00 € Rhaunen Birkenfeld 62 000,00 € 65 % 24.07.2014 40 300,00 € Rhaunen Birkenfeld 88 000,00 € 65 % 24.07.2014 57 200,00 € Annweiler Südliche Weinstraße 81 240,00 € 65 % 24.07.2014 52 806,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 303 820,00 € 65 % 24.07.2014 197 483,00 € Arzfeld, Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 299 424,00 € 65 % 28.07.2014 194 625,60 € Bitburger Land, Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 249 322,00 € 65% 28.07.2014 162 059,30 € Bad Bergzabern Südliche Weinstraße 176 670,00 € 65 % 28.07.2014 114 835,50 € Bad Bergzabern Südliche Weinstraße 91 410,00 € 65 % 28.07.2014 59 416,50 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 23 030,00 € 65 % 29.07.2014 14 969,50 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 125 800,00 € 65 % 29.07.2014 81 770,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 198 100,00 € 65 % 29.07.2014 128 765,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 108 680,00 € 65 % 29.07.2014 70 642,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 100 290,00 € 65 % 29.07.2014 65 188,50 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 101 090,00 € 65 % 29.07.2014 65 708,50 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 158 090,00 € 65 % 29.07.2014 102 758,50 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 188 680,00 € 65 % 29.07.2014 122 642,00 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 181 280,00 € 65 % 29.07.2014 117 832,00 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 129 810,00 € 65 % 29.07.2014 84 376,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 186 700,00 € 65 % 29.07.2014 121 355,00 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 74 553,00 € 65 % 30.07.2014 48 459,45 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 37 094,00 € 65 % 30.07.2014 24 111,10 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 36 990,00 € 65 % 30.07.2014 24 043,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 36 991,00 € 65 % 30.07.2014 24 044,15 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 35 124,00 € 65 % 30.07.2014 22 830,60 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 125 857,00 € 65 % 30.07.2014 81 807,05 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 35 026,00 € 65 % 30.07.2014 22 766,90 € Bitburger Land, Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 180 069,00 € 65 % 31.07.2014 117 044,85 € Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 76 Verbandsgemeinde Landkreis Projektkosten Fördersatz Bewilligungsdatum gesamt Zuschuss Bemerkung Arzfeld, Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 182 562,00 € 65 % 31.07.2014 118 665,30 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 140 570,00 € 65 % 31.07.2014 91 370,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 37 018,00 € 65 % 31.07.2014 24 061,70 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 37 124,00 € 65 % 31.07.2014 24 130,60 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 266 620,00 € 65 % 31.07.2014 173 303,00 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 399 360,00 € 65 % 31.07.2014 259 584,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 78 171,00 € 65 % 01.08.2014 50 811,15 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 124 310,00 € 65 % 01.08.2014 80 801,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 71 520,00 € 65 % 01.08.2014 46 488,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 64 240,00 € 65 % 01.08.2014 41 756,00 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 125 850,00 € 65 % 04.08.2014 81 802,50 € Arzfeld Eifelkreis Bitburg-Prüm 270 840,00 € 65 % 04.08.2014 176 046,00 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 495 380,00 € 65 % 04.08.2014 321 997,00 € Südeifel, Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 359 750,00 € 65 % 04.08.2014 233 837,50 € Speicher Eifelkreis Bitburg-Prüm 100 360,00 € 65 % 04.08.2014 65 234,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 162 460,00 € 65 % 04.08.2014 105 599,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 109 960,00 € 65 % 04.08.2014 71 474,00 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 87 610,00 € 65 % 04.08.2014 56 946,50 € Bitburger Land Eifelkreis Bitburg-Prüm 121 850,00 € 65% 04.08.2014 79 202,50 € Prüm Eifelkreis Bitburg-Prüm 185 000,00 € 65 % 04.08.2014 120 250,00 € Südeifel Eifelkreis Bitburg-Prüm 197 250,00 € 65 % 04.08.2014 128 212,50 € Nastätten Rhein-Lahn-Kreis 467 580,00 € 65 % 24.07.2014 + 05.11.2014 303 927,00 € Diez Rhein-Lahn-Kreis 176 660,00 € 65 % 24.07.2014 + 30.10.2014 114 829,00 € Diez Rhein-Lahn-Kreis 192 360,00 € 65 % 24.07.2014 + 30.10.2014 125 034,00 € Rhein-Nahe Mainz-Bingen 95 000,00 € 65 % 19.12.2014 61 750,00 € 31 469 941,24 € 23 809 626,28 € Fördersumme Landkreis Verbandsgemeinde Ortsgemeinde Gesamt (Bund & Land) Darlehen Bund Land Ahrweiler Stadt Grafschaft Grafschaft 109 784,92 € 73 189,45 € 96 793,71 € 12 991,21 € Altenkirchen VG Altenkirchen Bachenberg, Busenhausen, Kettenhausen 47 302,05 € 31 534,70 € 41 704,64 € 5597,41 € Altenkirchen VG Altenkirchen Mammelzen 22 777,20 € 15 184,80 € 20 081,90 € 2 695,30 € Altenkirchen VG Altenkirchen Sörth 12 654,00 € 8 436,00 € 11 156,61 € 1 497,39 € Altenkirchen VG Daaden Derschen, Mauden, Emmerzhausen 34 115,84 € 3 790,65 € 30 097,75 € 4 018,09 € Altenkirchen VG Flammersfeld Burglahr Peterslahr, Plackhausen, Berzhausen , Bürdenbach 246 329,40 € 27 370,00 € 217 317,20 € 29 012,20 € Altenkirchen VG Gebhardshain Luckenbach, Malberg, Nauroth, Rosenheim, Steinebach, Gebhardshain 224 717,37 € 149 812,00 € 198 126,37 € 26 591,00 € Alzey Worms VG Monsheim Mölsheim 40 000,00 € 10 000,00 € 35 300,00 € 4 700,00 € Alzey Worms VG Monsheim Mörstadt 162 063,90 € 18 007,10 € 142 976,37 € 19 087,53 € Alzey Worms VG Monsheim Wachenheim 95 779,20 € 23 944,80 € 84 525,14 € 11 254,06 € Alzey Worms VG Westhofen Kabeltrasse Süd = Bermersheim Gundersheim Gundheim (Dittelsheim-Heßloch, Hochborn, Monzernheim) 227 763,40 € 151 842,26 € 200 811,40 € 26 952,00 € Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5348 77 Fördersumme Landkreis Verbandsgemeinde Ortsgemeinde Gesamt (Bund & Land) Darlehen Bund Land Bad Dürkheim VG Grünstadt Land Quirnheim 61 273,12 € 15 318,28 € 54 073,53 € 7 199,59 € Bad Dürkheim VG Grünstadt Land Neuleiningen 66 440,08 € 16 610,02 € 58 633,37 € 7 806,71 € Bad Dürkheim VG Grünstadt Land Battenberg 87 460,24 € 21 865,06 € 77 183,66 € Bad Dürkheim VG Grünstadt Land Kleinkarlbach 32 215,68 € 21 477,12 € 28 403,49 € 3 812,19 € Bernkastel Wittlich Morbach Elzerath, Gutenthal, Odert, Hoxel, Wolzburg, Morscheid-Riedenburg, Hunolstein, Rapperath, Wenigerath 132 177,01 € 88 118,00 € 116 53 ,06 € 15 640,95 € Bernkastel Wittlich VG Manderscheid Eckfeld, Wallscheid, Laufeld, Oberöfflingen 60 150,00 € 40 100,00 € 53 032,25 € 7 117,75 € Birkenfeld VG Baumholder Berschweiler 40 483,80 € 26 989,20 € 35 693,22 € 4 790,58 € Birkenfeld VG Baumholder Fohren-Linden 40 483,80 € 26 989,20 € 35 693,22 € 4 790,58 € Birkenfeld VG Baumholder Rohrbach 26 560,00 € 6 640,00 € 23 439,20 € 3 120,80 € Birkenfeld VG Baumholder Mettweiler 54 000,00 € 36 000,00 € 47 610,00 € 6 390,00 € Birkenfeld VG Baumholder Eckersweiler 63 000,00 € 42 000,00 € 55 545,00 € 7 455,00 € Birkenfeld VG Birkenfeld Gollenber, Rinzenberg, Buhlenberg, Abentheuer 299 828,05 € 33 314,23 € 264 514,97€ 35 313,08€ Birkenfeld VG Herrstein Oberhosenbach, Breitenthal, Wickenrodt, Sonnschied 36 800,00 € 9 200,00 € 32 476,00 € 4 324,00 € Birkenfeld VG Rhaunen Sulzbach 80 682,00 € 53 788,00 € 71 134,63 € 9 547,37 € Birkenfeld VG Rhaunen Stipshausen 72 780,00 € 18 445,00 € 64 110,85 € 8 669,15 € Birkenfeld VG Rhaunen Hottenbach 188 853,00 € 125 902,00 € 166 505,40 € 22 347,60 € Birkenfeld VG Rhaunen Krummenau 27 846,00 € 18 564,00 € 24 550,89 € 3 295,11 € Bitburg Prüm Stadt Bitburg Bitburg, ST Matzen, ST Erdorf 132 356,56 € 33 089,14 € 116 804,66 € 15 551,90 € Bitburg Prüm VG Prüm Gondenbrett 72 000,00 € 18 000,00 € 63 540,00 € 8 460,00 € Cochem Zell VG Zell (Mosel) Peterswald-Löffelscheid 21 352,31 € 14 234,87 € 18 825,62 € 2 526,69 € Donnersbergkreis VG Rockenhausen westliche Trasse Dörrmoschel, Reichsthal, Seelen, Raths-kirchen, Ransweiler, Schönborn, Stahlberg, Bisterschied 300 000,00 € 52 862,50 € 264 666,60 € 35 333,40 € Donnersbergkreis VG Winnweiler Sippersfeld 81 200,00 € 20 300,00 € 71 659,00 € 9 541,00 € Donnersbergkreis VG Winnweiler Gonbach 60 000,00 € 15 000,00 € 52 950,00 € 7 050,00 € Germersheim VG Lingenfeld Lingenfeld 155 520,00 € 38 880,00 € 137 246,40 € 18 273,60 € Kaiserslautern VG Kaiserslautern-Süd Linden 80 359,20 € 8 928,80 € 70 894,67 € 9 464,53 € Kaiserslautern VG Otterbach Mehlbach 31 449,60 € 3 494,40 € 27 745,54 € 3 704,06 € Kaiserslautern VG Otterbach Katzweiler 21 105,00 € 2 345,00 € 18 619,30 € 2 485,70 € Kaiserslautern VG Ramstein-Miesenbach Ramstein-Miesenbach 126 000,00 € 84 000,00 € 111 090,00 € 14 910,00 € Kaiserslautern VG Ramstein-Miesenbach Steinwenden 48 000,00 € 34 000,00 € 44 965,00 € 3 035,00 € Mayen Koblenz VG Untermosel Nörtershausen, 95 968,00 € 23 992,00 € 84 691,76 € 11 276,24 € Rhein Hunsrück VG Kastellaun Braunshorn 31 800,01 € 21 200,00 € 28 037,01 € 3 763,00 € Rhein Hunsrück VG Kirchberg Ober Kostenz 58 639,50 € 39 093,00 € 51 700,50 € 6 939,00 € Rhein Hunsrück VG Kirchberg Schwarzen 68 240,20 € 45 496,46 € 60 165,10 € 8 075,10 € Rhein Hunsrück VG Kirchberg Raversbeuren 49 595,37 € 33 063,58 € 42 726,58 € 5 865,74 € Rhein Hunsrück VG Kirchberg Bärenbach 34 287,00 € 22 858,00 € 30 229,71 € 4 057,30 € Rhein Hunsrück VG Simmern Sargenroth 67 577,15 € 7 508,57 € 59 618,06 € 7 959,09 € Rhein Hunsrück VG Simmern Belbweiler 83 100,32 € 20 775,08 € 73 336,03 € 9 764,29 € Drucksache 16/5348 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 78 Fördersumme Landkreis Verbandsgemeinde Ortsgemeinde Gesamt (Bund & Land) Darlehen Bund Land Stadt Worms Stadt Worms Heppenheim (OT) 148 754,70 € 16 528,30 € 131 234,70 € 17 520,00 € Südliche Weinstraße VG Bad Bergzabern Kapsweyer, Niederotterbach, Steinfeld 74 730,00 € 99 820,00 € 65 887,00 € 8 843,00 € Südliche Weinstraße VG Edenkoben Burrrweiler 111 144,00 € 27 786,00 € 98 084,58 € 13 059,42 € Südliche Weinstraße VG Edenkoben Freimersheim 120 000,00 € 30 000,00 € 105 900,00 € 14 100,00 € Südliche Weinstraße VG Offenbach an der Queich Essingen 140 795,38 € 93 863,58 € 124 134,59 € 16 660,79 € Südwestpfalz VG Wallhalben Biedershausen 72 952,00 € 18 238,00 € 64 380,14 € 8 571,86 € Südwestpfalz VG Wallhalben Schmitshausen 67 744,00 € 16 936,00 € 59 784,08 € 7 959,92 € Südwestpfalz VG Wallhalben Winterbach 125 574,00 € 83 716,00 € 110 714,41 € 14 859,59 € Südwestpfalz VG Wallhalben Knopp-Labach 70 440,00 € 46 960,00 € 62 104,60 € 8 335,40 € Südwestpfalz VG Wallhalben Krähenberg 72 894,00 € 48 596,00 € 64 268,21 € 8 625,79 € Südwestpfalz VG Wallhalben Obernheim-Kirchenarnbach 47 244,00 € 31 469,00 € 41 653,46 € 5 590,54 € Südwestpfalz VG Wallhalben Weselberg 61 416,00 € 15 354,00 € 54 199,62 € 7 216,38 € Südwestpfalz VG Wallhalben Schauerberg 27 498,00 € 18 332,00 € 24 244,07 € 3 253,93 € Südwestpfalz VG Wallhalben Saalstadt 32 718,00 € 21 812,00 € 28 846,37 € 3 871,63 € Südwestpfalz VG Wallhalben Herschberg 76 320,00 € 19 080,00 € 67 352,40 € 8 967,60 € Trier Saarburg VG Hermeskeil Reinsfeld 75 222,60 € 50 148,40 € 66 321,26 € 8 901,34 € Trier Saarburg VG Schweich Detzem, Thörnich, Köwerich 31 200,00 € 20 800,00 € 27 508,00 € 3 692,00 € Trier Saarburg VG Schweich Klüsserat, Ensch, Pölich, Schleich 188 139,00 € 125 426,00 € 165 875,89 € 22 263,11 € 5 757 655,96 €