Drucksache 16/5352 23. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der Wohnungseinbrüche im 1. Halbjahr 2015 Die Kleine Anfrage 3532 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Im vergangenen Jahr sind zwar die Wohnungseinbrüche ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2014 leicht zurückgegangen, stagnieren aber nach wie vor auf hohem Niveau. Andererseits hatte die Landesregierung bereits mitgeteilt, dass die Anzahl der Delikte in der Polizeilichen Eingangsstatistik im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr drastisch gestiegen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Wohnungseinbrüche wurden im 1. Halbjahr 2015 in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes erfasst (Stichtag 30. Juni 2015)? 2. Wie verhält sich diese Zahl zur Zahl der erfassten Wohnungseinbrüche im 1. Halbjahr 2014 (Stichtag 30. Juni 2014)? 3. Falls die Zahl für 2015 höher als die aus 2014 sein sollte, war diese Entwicklung für die Landesregierung bereits bei Vorstellung der PKS 2014 im April dieses Jahres vorhersehbar? 4. An welchem Datum haben nach Kenntnis der Landesregierung die Bundesländer ihre PKS 2014 vorgestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? 5. Trifft es zu, dass die Landesregierung ihre PKS 2014 als letztes Bundesland erst Mitte April vorgestellt hatte? 6. Plant die Landesregierung, die PKS 2015 vor dem 13. März 2016 vorzustellen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hat die Polizei im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 3 594 Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls registriert. Diese unterteilen sich in 1 879 vollendete Taten und 1 715 Versuchsstraftaten. Mit einem Anteil von 47,7 Prozent registriert die Polizei den mit Abstand höchsten Versuchsanteil beim Wohnungseinbruchdiebstahl innerhalb der letzten zehn Jahre. Dies spricht dafür, dass die Polizei mit den präventiven Maßnahmen zum sicherheitstechnischen und verhaltensorientierten Einbruchsschutz bei der Bevölkerung zunehmend und nachhaltig erfolgreich ist. Gut gesicherte Objekte und vorbeugendes Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern verhinderten damit im ersten Halbjahr in nahezu der Hälfte aller registrierten Fälle das Eindringen des Täters in das Wohnhaus bzw. in die Wohnung. Zu Frage 2: Im ersten Halbjahr 2014 hat die Polizei insgesamt 3 166 Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in der PKS erfasst. Diese unterteilen sich in 1 755 vollendete und 1 411 versuchte Straftaten. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies in 2015 eine Zunahme um 428 Fälle oder 13,5 Prozent. Diese Zunahme ist im Wesentlichen auf die deutlich gestiegenen versuchten Delikte zurückzuführen, wo der oder die Täter bei der Tatausführung an den technischen Vorkehrungen des Einbruchsschutzes scheiterten. Solche Straftaten nahmen um 304 Fälle bzw. 21,5 Prozent zu. Deutlich niedriger fällt der Anstieg bei den vollendeten Delikten aus. Hier nahm die Fallzahl um 124 bzw. 7,1 Prozent zu. Statistische Schwankungen bei den Fallzahlen sind bei unterjährigen Betrachtungszeiträumen kein unübliches Phänomen und lassen eine valide Schlussfolgerung zur Gesamtfallzahl am Jahresende nicht zu. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5352 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Unabhängig vom Datum der Veröffentlichung der Jahreszahlen einer polizeilichen Kriminalstatistik des Vorjahres beobachtet die Landesregierung ständig die aktuelle Kriminalitätsentwicklung im Lande, und dies nicht nur beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Sie bedient sich hierbei der jeweils aktuellen, vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erstellten Lagebilder. Diese basieren nicht ausschließlich auf den Zahlen der PKS, die bekanntermaßen als sogenannte Ausgangsstatistik geführt wird und eher der Feststellung langfristiger Kriminalitätsentwicklungen dient. So haben sich die Innenminister und Innensenatoren der Länder bereits 2002 darauf verständigt, wegen der erkennbaren Schwankungen der PKS-Zahlen bei kurzen Betrachtungszeiträumen grundsätzlich keine unterjährigen Daten der PKS bekannt zu geben. Nach Abschluss des ersten Quartals 2015 wies die PKS beim Wohnungseinbruchdiebstahl einen Anstieg der Fallzahlen auf, wobei dieser Anstieg, bezogen auf die vollendeten Delikte jedoch nur geringfügig ausfiel. Wie bereits zuvor ausgeführt stellen Schwankungen bei den Fallzahlen der PKS bei unterjährigen Betrachtungszeiträumen kein unübliches Phänomen dar und lassen eine valide Schlussfolgerung zu der am Jahresende zu erwartenden Gesamtfallzahl nicht zu. Zu den Fragen 4 und 5: Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, zu welchem Zeitpunkt die Bundesländer und der Bund die Polizeiliche Kriminalstatistik 2014 veröffentlicht haben. Danach haben die meisten Bundesländer ihre jeweilige Kriminalstatistik in der zweiten Märzhälfte 2015 vorgestellt, Rheinland-Pfalz in der ersten Aprilhälfte 2015. Zu Frage 6: Die Landesregierung kann heute noch kein genaues Datum zur Vorstellung der PKS 2015 benennen. Vor dem Hintergrund des großen Interesses der Bevölkerung, der Medien sowie der Politik wird der Termin für die Vorstellung der PKS 2015 frühestmöglich angesetzt und bekannt gegeben. Aussagekraft, Detailierungsgrad und Datenqualität der vorzustellenden PKS 2015 gehen allerdings auch dann vor Schnelligkeit der Veröffentlichung. Roger Lewentz Staatsminister Bund 6. Mai 2015 Baden-Württemberg 26. Februar 2015 Bayern 18. März 2015 Berlin 23. Februar 2015 Brandenburg 27. März 2015 Bremen 11. März 2015 Hamburg 19. März 2015 Hessen 9. März 2015 Mecklenburg-Vorpommern 31. März 2015 Niedersachsen 30. März 2015 Nordrhein-Westfalen 6. März 2015 Rheinland-Pfalz 13. April 2015 Saarland 23. Januar 2015 Sachsen 25. März 2015 Sachsen-Anhalt 17. März 2015 Schleswig-Holstein 5. März 2015 Thüringen 30. März 2015