Drucksache 16/5354 23. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Simon und Heiko Sippel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 4. Verbraucherdialog Rheinland-Pfalz: Smart Home Die Kleine Anfrage 3513 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 15. Juni 2015 startete das Verbraucherschutzministerium den 4. rheinland-pfälzischen Verbraucherdialog. Thematisch setzt man sich diesmal mit Smart Homes auseinander. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Was versteht man unter Smart Homes? 2. Wie ist der Verbraucherdialog konzeptionell aufgebaut? 3. Welche Herausforderungen im Hinblick auf Smart Home-Angebote kommen aus Sicht der Landesregierung auf den Verbraucher - schutz zukünftig zu? 4. Wie ist ansonsten der derzeitige Sachstand des 4. Verbraucherdialogs? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein „Smart Home“ bezeichnet kurz gesagt ein „intelligentes“ bzw. „vernetztes Zuhause“. Im Sinne einer Definition werden unter „Smart Home“ technische Verfahren, Systeme und Dienste in Wohnräumen, -häusern und der Wohnumgebung verstanden, die auf vernetzten Geräten und Installationen sowie automatisierbaren Abläufen basieren und zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität , der Sicherheit sowie zur Steuerung der Energienutzung beitragen sollen. Derzeit meint der Begriff die Vernetzung von Hausund Sicherheitstechnik, von Haushaltsgeräten und von Komponenten der Unterhaltungselektronik. Aktuelle Angebote am deutschen Markt betreffen zum Beispiel die Vernetzung von Heizungsthermostaten, Jalousien, Beleuchtung, Tür- und Hauskameras oder Rauchmeldern. Beispielsweise lässt sich per Smartphone kontrollieren, wer vor der Tür steht, wenn es klingelt, oder ob die Kaffeemaschine tatsächlich ausgeschaltet ist. Dies kann Wege sparen und Sicherheit erhöhen und birgt daher Chancen zum Beispiel für ältere Menschen, die länger zuhause leben möchten. Marktbeobachter gehen davon aus, dass Smart Home mittelfristig an Bedeutung gewinnen wird. Zu Frage 2: Der 4. Verbraucherdialog „Smart Home“ ist eine Initiative des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in bewährter Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft, von Behörden und Organisationen sollen verbraucherrelevante Fragestellungen zu Smart Home fachkundig und unmittelbar im Gespräch mit der Anbieterseite erörtert werden. Dabei stehen nachrüstbare Lösungen, die zu moderaten Preisen erworben und oftmals selbständig in den eigenen vier Wänden installiert werden können, gleich ob Mietobjekt oder Eigentum, im Vordergrund. Wichtige Punkte sind Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5354 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode beispielsweise Inbetriebnahme und Bedienung von Smart Home-Lösungen; Geräteeigenschaften, Haltbarkeit und Erweiterbarkeit der Geräte; Vertragsmodelle und Kosten; Datensicherheit; Datenspeicher- und -verarbeitungsvorgänge, Zugriffsrechte; Auskunftsund Löschrechte. Der 4. Verbraucherdialog versteht sich als konstruktiver Beitrag zu einem vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutz. Er soll zu einer sicheren und anwenderfreundlichen Angebotsentwicklung sowie zu einer informierten, kompetenten Nutzung von Smart Home-Lösungen beitragen. Ziel des 4. Verbraucherdialogs ist die Entwicklung erstens von Empfehlungen für Anbieter, welche Kriterien für eine verbraucher- und datenschutzfreundliche Angebotsgestaltung von Smart Home-Lösungen berücksichtigt werden sollten, sowie zweitens von Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf sie bei der Kaufentscheidung für ein bestimmtes System und bei der Nutzung achten sollten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zu Frage 3: Mit Smart Home hält das „Internet der Dinge“ weiter Einzug in den Verbraucheralltag bzw. das eigene Zuhause. Daher sind Regeln und Konzepte erforderlich, die verhindern, dass Dritte Einblicke in den häuslichen Alltag nehmen können, und die sicherstellen , dass tragende Datenschutzprinzipien wie zum Beispiel der Grundsatz der Datensparsamkeit oder der Zweckbindung Geltung behalten. Beispielsweise auch die Frage, welche Sorgfaltspflichten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Nutzung von Smart Home-Systemen einhergehen, ist ein wichtiger Punkt. Generell benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher, gerade bei neuen technischen Verfahren, einfache und leicht zugängliche Informationen, die zumindest ein Grundlagenverständnis von intelligenten Geräten und deren Einsatz ermöglichen. Nur bei ausreichend Transparenz lassen sich mögliche Risiken abschätzen und Vorteile generieren. Dies fängt bereits bei der Auswahlentscheidung für ein bestimmtes Smart Home-Angebot an, da die Systeme verschiedener Hersteller meist nicht kompatibel zueinander und somit nicht beliebig erweiterbar sind. Zu Frage 4: Der 4. Verbraucherdialog „Smart Home“ startete mit einer Auftaktsitzung am 15. Juni 2015 in Mainz. Geplant sind des Weiteren zwei Sitzungstermine zu den Schwerpunkten „Verbraucherfreundlichkeit“ und „Datenschutz/Datensicherheit“. Der Abschluss sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse des 4. Verbraucherdialogs werden für Anfang 2016 angestrebt. Gerhard Robbers Staatsminister