Drucksache 16/5357 23. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Haller (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen Die Kleine Anfrage 3509 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 19. Juni 2015 ist die Versteigerung der Frequenzen für mobiles Breitband in Mainz zu Ende gegangen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Verlauf und den Ausgang der Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen? 2. Wie werden die Erlöse aus den Frequenzversteigerungen investiert? 3. Wie wird die Landesregierung den rheinland-pfälzischen Anteil an der Digitalen Divi dende II konkret investieren? 4. Wie wird sich aus Sicht der Landesregierung die Frequenzversteigerung auf die Verfügbarkeit von breitbandigem Internet in Rheinland-Pfalz auswirken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 27. Mai 2015 startete die Versteigerung bisher vom Rundfunk genutzter Frequenzen. Diese werden durch eine Umwidmung im Zuge der geplanten Umstellung auf den neuen Übertragungsstandart DVB-T2 (Digitale Video Broadcasting – Terrestrial – 2nd generation) nunmehr grundsätzlich für mobiles Breitband nutzbar („700 MHz Frequenzen“). Ebenfalls wurde bereits im Vorgriff auf eine spätere normative Anpassung der Frequenzbereich 1492 bis 1518 MHz für die Nutzung durch Funkmikrofone geöffnet („1500 MHz-Frequenzen“). Bieter waren die drei großen Telekommunikationsanbieter Deutsche Telekom AG, Vodafone Deutschland GmbH und Telefonica O2. Nach 16 Auktionstagen und 181 Runden konnte ein Ergebnis von insgesamt über 5 Mrd. Euro erzielt wurden. Insgesamt wurden neben den Erlösen der Versteigerung für die sogenannte Digitale Dividende II (700 und 1 500 MHz) von insgesamt 1 330 100 000 Euro (rund 1,3 Mrd. Euro) weitere rund 3,7 Mrd. Euro erzielt. Diese resultieren aus der Versteigerung der sogenannte 1 800 und 900 MHZ-Bänder, auch bekannt als GSM-Bänder (Global System for Mobile Communications). Diese Frequenzpakete waren bereits in der Vergangenheit, bis 2016 befristet, den Mobilfunkanbietern zugeteilt und wurden jetzt im Zuge der Versteigerung der Digitalen Dividende II im Versteigerungsverfahren verlängert. Die hierbei erzielten Versteigerungserlöse fließen, anders als die der Digitalen Dividende II, direkt in den Bundeshaushalt und unterliegen keiner Zweckbindung für den Breitbandausbau. In einem Eckpunktepapier haben sich Bund und Länder zuletzt am 11. Dezember 2014 auf das weitere Verfahren und die Aufteilung dieser Gelder zwischen Bund und Ländern geeinigt. Hier hat das Land Rheinland-Pfalz entscheidende Impulse eingebracht. Demnach wird die Gesamtversteigerungssumme hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Nach Abzug der voraussichtlichen Umstellungs - und Verwaltungskosten verbleiben demnach für Bund und die Länder jeweils rund 626 050 Mio. Euro. Auf Seiten der Länder wird diese Summe nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Dies bedeutet für Rheinland-Pfalz 4,83472 Prozent an der Ländersumme und demnach rund 30,267 Mio. Euro. Die Landesregierung begrüßt den Ausgang und die erzielten Versteigerungserlöse, die sich letztlich in etwa in der Größenordnung einpendelten, die im Vorfeld durch Vertreter des Bundes, der Telekommunikationsbranche und der Länder prognostiziert wurden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5357 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Erlöse für Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 30,267 Mio. Euro werden gemäß der Absprachen zwischen Bund und Ländern in drei Tranchen an die Länder und damit auch an Rheinland-Pfalz fließen. Eine erste Tranche wird noch im Juli fällig. Die Zweite soll zum 1. Juli 2016 folgen, die Dritte im darauffolgenden Jahr am 1. Juli. Die Mittel der Digitalen Dividende II fließen direkt in den Landeshaushalt. Hierfür wurde bereits ein Einnahmetitel geschaffen. Gemäß des MPK-Beschlusses unterliegen die Gelder einer Zweckbindung für „Breitband und Digitalisierung“. Für Rheinland-Pfalz wurde entschieden, dass diese Mittel ausschließlich für den Breitbandausbau verwandt werden. Damit verstärken die insgesamt 30,267 Mio. Euro die ohnehin bereits in den kommenden vier Jahren bereitstehenden Fördermittel für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Höhe von insgesamt 40 Mio. Euro. Dem Land Rheinland-Pfalz stehen dann insgesamt rund 70 Mio. Euro zur Verfügung, die für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen*) verausgabt werden können. Zu Frage 3: Die Mittel in Höhe von insgesamt rund 70 Mio. Euro werden für den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in vollem Umfang benötigt. Dies zeigen die Entwicklungen und die Dynamik des Breitbandausbaus in Rheinland-Pfalz der letzten Wochen und Monate. Nach Verabschiedung der NGA-Strategie der Landesregierung im Dezember des vergangenen Jahres und der Bereitstellung eines Fördermittelvolumens von insgesamt 55 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre (NGA-Mittel und Mittel für die GAK-Förderung) haben sich mittlerweile über 15 Landkreise auf den Weg gemacht, die Breitbandversorgung in ihrem Kreis nach vorne zu bringen und ein generelles Interesse am Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen signalisiert. Am weitesten vorangeschritten ist das Kreisprojekt im Rhein-Lahn-Kreis. Hier steht die Vergabe des Ausbaus unmittelbar bevor. Die Verfahren in den übrigen Landkreisen befinden sich in ganz unterschiedlichen Stadien. Das Breitband-Kompetenzentrum begleitet die Landkreise eng und zielorientiert. Es ist davon auszugehen, dass vereinzelt bereits in diesem Jahr, verstärkt aber im kommenden Jahr, Fördermittel benötigt werden. Die Landesmittel (originäre Landesmittel zzgl. Digitale Dividende II) sind grundsätzlich darüber hinaus mit Bundesmitteln kombinierbar . Auf Seiten des Bundes steht mit dem Bundesanteil an der Digitalen Dividende II (zzgl. weiterer 1,4 Mrd. Euro) ein neuer Fördertopf zur Verfügung. Hier werden die genauen Fördermodalitäten noch festgelegt. Daneben steht das sogenannte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) – in Rheinland-Pfalz als KI 3.0 – den Kommunen zur Verfügung. Hierbei bildet der Breitbandausbau eine der förderfähigen Maßnahmen. Ob eine Kommune Mittel aus dem KI 3.0 für den Breitbandausbau einsetzt, hängt letztlich von den kommunalen Beschlüssen ab. Zu Frage 4: Neben den durch die Versteigerungserlöse zusätzlich für den Breitbandausbau zur Verfügung stehenden Mitteln, profitieren Rheinland -Pfalz und seine Bürgerinnen und Bürger auch von den Auflagen, die hier den Telekommunikationsunternehmen gemacht wurden. So müssen diese eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor im Download erreichen. Hier muss beachtet werden, dass es sich bei mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien um ein sogenannts Shared Medium handelt – dass also die tatsächliche Leistung je Kunde an einem Antennensektor (Mast, Funkzelle) abnimmt, je mehr sich dort zur gleichen Zeit einloggen. Mit der Auflage 50 Mbit/s soll so sichergestellt werden, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr im Download bezogen auf die prozentualen Vorgaben für die Haushaltsabdeckung tatsächlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus legt eine Auflage fest, dass in einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen, eine Abdeckung mit der oben genannten mobilfunkgestützten Breitbandversorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland und 98 Prozent bundesweit erreicht wird. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) wurden weitere Auflagen erlassen. Hier ist eine vollständige Versorgung sicherzustellen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass die skizzierten Auflagen des mobilfunkgestützten Breitbandausbaus, gepaart mit den Versteigerungserlösen, den Breitbandausbau auf Grundlage der NGA-Strategie des Landes entscheidend voran bringen wird. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär *) Analog der NGA-Strategie des Landes und der VV des Landes hierzu.