Drucksache 16/5364 24. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Schwarz und Thorsten Wehner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Drohneneinsatz als Alternative in Steillagen Die Kleine Anfrage 3517 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Bereits seit drei Jahren wird das Forschungsprojekt „Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln mit einem unbemannten Luftfahrtsystem “ unter Beteiligung des DLR und eines rheinland-pfälzischen Unternehmens betrieben. Die Fortführung dieses Forschungsprojekts und die Umsetzung der Ergebnisse sind von großer Bedeutung für die Zukunft des Weinbaus, insbesondere in den Steillagen . Die weitere Fortführung stellt sich aktuell kritisch dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz von Drohnen grundsätzlich? 2. Wie weit ist diese neue Methode in den Weinbergen etabliert bzw. wird sie schon eingesetzt? 3. Wo werden Drohnen in Rheinland-Pfalz jetzt schon eingesetzt? 4. Wie will die Landesregierung das Forschungsprojekt des DLR Mosel fortführen und Konsequenzen daraus ziehen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verwendung von Drohnen im Weinbau und der Landwirtschaft birgt enormes Potenzial. Diese Technik kann einen Beitrag zur Steigerung der Produktivität bzw. Rentabilität und zum Umweltschutz leisten und Landwirten und Winzern deutliche Arbeits - erleichterungen ermöglichen. Großes Potenzial entfalten ferngesteuerte Luftfahrtsysteme im Bereich des rheinland-pfälzischen Steillagenweinbaus bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft. Alternativen zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit bemannten Großhubschraubern auf den rund 2 400 ha Steillagen werden dringend benötigt. Drohnen bzw. „Unbemannte Kleinhubschrauber (UAV)“ können die schwer zugänglichen und klein parzellierten Steillagenweinberge präziser abfliegen. Die Drohne ermöglicht eine deutlich exaktere Ausbringung von Fungiziden, bei im Vergleich zum Einsatz eines bemannten Großhubschraubers deutlich reduzierter Abdrift. Dadurch wird der Pflanzenschutzmitteleintrag in schützenswerte Habitate erheblich reduziert. Hinzu kommen beim UAV-Einsatz die Vorteile des geringeren Treibstoffverbrauchs, der erheblich geringeren Lärmbelastung und einer geringeren Unfallgefahr. Der UAV zu Rebschutzzwecken wird maximal 10 Meter über Grund fliegen und stets in Sichtweite des Piloten betrieben. Durch die geringe Flughöhe ist die Gefährdung anderer Luftfahrzeuge nahezu ausgeschlossen. Durch das geringe Gewicht des Kleinhelikopters ist das Gefahrenpotenzial im Falle eines Unfalls für Mensch und Tier wesentlich geringer einzuschätzen als beim konventionellen Helikopter. Es muss jedoch beim Einsatz von Drohnen, auch im privaten Bereich, sichergestellt werden, dass Persönlichkeitsrechte und Privat - sphäre nicht durch Videosteuerung oder ähnliches beeinträchtigt werden und Missbrauch durch Hacker u. a. ausgeschlossen wird. Zu Frage 2: Um Weinreben in Steillagen künftig noch effektiver und umweltschonender vor Pilzkrankheiten zu schützen, wurde in den vergangenen Jahren die Entwicklung eines UAV für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gefördert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5364 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2011 wurde am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues ein vom Ministerium gefördertes Projekt gestartet, mit dem Ziel die prinzipielle Eignung eines UAV als Applikationsgerät zu testen. Das Projekt wurde mit insgesamt 25 000 Euro aus Mitteln des Fonds für die Entwicklung ländlicher Räume in Rheinland-Pfalz (FELR) gefördert. Die Eignung des Kleinhubschraubers als Applikationsgerät konnte dadurch nachgewiesen werden. In der Folge konnte am DLR Mosel mit Verbundpartnern unter dem Projekttitel „Entwicklung eines unbemannten Hubschraubers als umweltschonendes und Abdrift minderndes Rebschutz-Applikationsgerät für den Steillagen Weinbau“ weiter entwickelt werden. Die Mittel für das vom 1. August 2012 bis 31. Juli 2015 laufende Projekt in Höhe von 0,8 Millionen Euro stellt das BMEL über ein Programm zur Innovationsförderung bereit, die Verbundpartner selbst noch einmal 0,3 Millionen Euro. Im Projekt wurde ein UAV mit einem Abfluggewicht von ca. 80 kg inklusive Applikationseinheit entwickelt, welcher erfolgreich erste autonome Applikationsflüge über einer Messstrecke in einer Flachlage durchgeführt hat. Bodensediment-Messungen in Weinbergsteillagen werden voraussichtlich im Sommer 2015 noch durchgeführt. Mit einem etwas kleineren, elektrisch betriebenen UAV (max.17 kg Abfluggewicht und 7,5 Liter Nutzlast) wurde ein erster Nachweis der guten biologischen Wirksamkeit der ausgebrachten Fungizide bei der Pilzkrankheitsbekämpfung in einem Versuch in 2014 erbracht. Abdrift- und Belagsmessungen sowie die weitere Prüfung der biologischen Wirksamkeit werden zurzeit durchgeführt. Zu Projektende bleibt festzustellen, dass diese zukunftsweisende Applikationsmethode grundsätzlich geeignet ist, dass es aber bis zur Optimierung der UAV noch weiterer Erfahrung und technischer Entwicklungen bedarf. Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurden diesbezüglich zwei Projektanträge vom DLR Mosel gestellt. Zum einen soll die elektronische Steuerung (dreidimensionale Applikationskarten) durch das DLR Mosel und den Projektpartner LASERPLUSS AG weiterentwickelt werden. Die Gesamtkosten des noch nicht beschiedenen Projekts belaufen sich binnen drei Jahren auf 760 000 Euro. Zum anderen soll das DLR Mosel gemeinsam mit dem Julius-Kühn-Institut (Bundesforschungsanstalt) zur Datenerfassung und Optimierung (biologische Wirksamkeit, Abdriftminderung, Wirkstoffanlagerung und Wirkungsdauert) des UAV-Systems forschen. Die Gesamtkosten belaufen sich hier auf 354 000 Euro ebenfalls für drei Jahre. Zu Frage 3: Bisher sind in Rheinland-Pfalz unbemannte Luftfahrzeuge versuchsweise zum Ausbringen von Fungiziden im Bereich von Weinbergsflächen in den Gemarkungen Graach, Trier-Kürenz, Neumagen und Drohn eingesetzt worden. Probeweise werden bereits kamerabestückte UAV zur Überwachung von Feldern eingesetzt. Mittels der Aufnahmen aus der Luft lassen sich so Rückschlüsse auf den Entwicklungs- und Ernährungszustand von Pflanzen ziehen. Mit Wärmebild-Kameras sind krankheitsbedingte Veränderungen im Bestand schon zu einem frühen Stadium zu erkennen. Wachsen die Pflanzen auf einem Feld unterschiedlich schnell, könnten Dünge- oder Pflanzenschutzmittel gezielt eingesetzt werden. Zudem werden die Aufnahmen bereits zur Dokumentation von Mäuse- und Wildschäden, Gelbrostbefall etc. herangezogen. Im Praxisversuch wurde bereits eine Drohne zur Ausbringung der parasitischen Schlupfwespe Trichogramma (Abwurf von Kapseln ) zur biologischen Bekämpfung eines Schadschmetterlings im Mais (Maiszünsler) eingesetzt. Dadurch könnte dieses biologische Pflanzenschutzverfahren ohne Durchfahrtverluste (wie beim Schleppereinsatz von Insektiziden auftretend) durchgeführt werden. Zu Frage 4: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass UAV mittelfristig primär beim Rebschutz im hiesigen Steillagenweinbau, als Option zur Verfügung stehen. Damit das volle Potenzial der Verwendung dieser Technik in der Landwirtschaft und im Weinbau nicht durch unnötige und übermäßig restriktive Maßnahmen der Luftfahrtgesetzgebung eingeschränkt bleibt, war die Landesregierung bereits aktiv. Das ISIM hat hinsichtlich der luftfahrtrechtlichen Situation einen Vorstoß auf Bundesebene unternommen und auf die eine Änderung der Luftverkehrsverordnung hingewirkt. Laut deren Entwurf scheint nun eine praxistaugliche Aufstiegserlaubnis für UAV im Einzelfall bis ca. 80 kg auch außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten möglich zu werden. Wie in Frage 2 ausgeführt, wurde eine Reihe von technischen Voraussetzungen im Rahmen der bisherigen Projekte geschaffen, damit diese umweltschonende und zielgenaue Technologie möglichst bald in allen Steillagen zum Einsatz kommen kann. Die Landes - regierung unterstützt ausdrücklich die Aktivitäten des DLR Mosel bei der Antragstellung für die weiterführenden Projekte und würde eine positive Bescheidung durch die BLE begrüßen. Ulrike Höfken Staatsministerin