Drucksache 16/5367 24. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Astrid Schmitt (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Aussetzung der sogenannten Ausländer-Maut nach der Ankündigung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission Die Kleine Anfrage 3523 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 18. Juni kündigte die EU-Verkehrsskommisarin Violeta Bulc an, wegen der vom Bundestag verabschiedeten sogenannten Ausländer -Maut ein EU-Vertragsverletzungs ver fahren gegen Deutschland einzuleiten. Am selben Tag gab der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt daraufhin bekannt, dass er die Umsetzung der Maut deshalb zunächst stoppen wolle. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Bis wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit einem rechtskräftigen Abschluss des Vertragsverletzungsverfahrens zu rechnen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die diesbezügliche Rechtslage auf EU-Ebene? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die in diesem Zusammenhang von den Minister präsi denten Niedersachsens und des Saarlandes erhobene Forderung, den Mitteleinsatz zur Infra strukturfinanzierung auf Bundesebene zu erhöhen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die mögliche Dauer des anstehenden Vertragsverletzungsverfahrens lässt sich nicht genau eingrenzen. Es wird entscheidend darauf ankommen, ob die EU-Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen wird. Nach Angaben der EU-Kommission beläuft sich die durchschnittliche Dauer von Vertragsverletzungsverfahren bis zum Urteilsspruch grundsätzlich auf rund zwei Jahre. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass es im Jahr 2016 nicht mehr zu einem Beginn der Mauterhebung kommen wird. Zu Frage 2: Die Länder haben im Rahmen der Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe insbesondere Bedenken im Hinblick auf die europarechtliche Verträglichkeit der vollen finanziellen Kompensation der Abgabe für Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge geltend gemacht. Die Landesregierung teilt diese Bedenken. Zu Frage 3: Unabhängig von der Frage der Einführung einer Pkw-Maut haben die Verkehrsminister der Länder im Oktober 2013 auf der Grundlage der Ergebnisse zweier Kommissionen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur festgestellt, dass die Verkehrsinfrastruktur aller Verkehrsträger und aller Baulastträger in Deutschland deutlich unterfinanziert ist. Der von der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung “ errechnete Fehlbetrag beläuft sich dabei auf 7,2 Milliarden Euro pro Jahr. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5367 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Forderung der Länder nach einer hinreichenden und nachhaltigen Mittelbereitstellung für den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch den Bund wird auch von der rheinland-pfälzischen Landesregierung geteilt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär