Drucksache 16/5368 24. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Horst Gies und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Ahrweiler Die Kleine Anfrage 3534 vom 6. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreiche Patienten beklagen sich über überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten beim Hausarzt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Ahrweiler (bitte Angabe für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 55 Jahre, 56 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten die in den letzten fünf Jahren im Kreis Ahrweiler geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten die in den letzten fünf Jahren im Kreis Ahrweiler neu eröffnet wurden? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzten fünf Jahren im Kreis Ahrweiler neu eröffnet wurden? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen im Kreis Ahrweiler? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin, die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5368 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das Förderprogramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin , dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von zunächst zehn lokalen Zukunftswerkstätten. Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt in Kürze auf weitere Regionen ausgeweitet. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die gegenwärtige Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft im Kreis Ahrweiler wie folgt dar: Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren einundzwanzig Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren zehn hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren neun hausärztliche Praxen neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden in den bestehenden Praxen zwanzig Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Ahrweiler in den letzten fünf Jahren keine Zweigpraxen neu eröffnet. Zu 6.: Die Berechnung der Versorgungsgrade erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz anhand der Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Planungsbereiche für die hausärztliche Versorgung sind seit dem 1. Januar 2013 gemäß der bundeseinheitlichen BedarfsplanungsRichtlinien die sogenannten Mittelbereiche in der Abgrenzung des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung. Gegebenenfalls können die Planungsbereiche durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen an regionale Besonderheiten angepasst werden. Der Kreis Ahrweiler wird größtenteils vom Mittelbereich Bad Neuenahr-Ahrweiler erfasst. Dieser beinhaltet die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr und die Städte Remagen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Grafschaft. Die Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal gehören jedoch zum Mittelbereich Andernach. Daher wird nachfolgend auch der Mittelbereich Andernach dargestellt. Allerdings umfasst dieser zusätzlich die Stadt Andernach und die Verbandsgemeinde Pellenz. Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Die Kassenärztliche Vereinigung errechnete für den Planungsbereich Bad Neuenahr-Ahrweiler eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 609 und für den Mittelbereich Andernach von 1 zu 1 657. Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich laut Kassenärztlicher 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 55 Jahre 56 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte 5 22 20 12 27 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5368 Vereinigung für den Mittelbereich Bad Neuenahr-Ahrweiler ein Versorgungsgrad von 104,35 Prozent und für den Mittelbereich Andernach von 104,08 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind vom Landesausschuss erst ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Im Mittelbereich Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Mittelbereich Andernach sind demnach derzeit trotz eines Versorgungsgrades über 100 Prozent noch Zulassungen von weiteren Hausärzten möglich. Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Ahrweiler seit 2010 wie folgt entwickelt: Planungsbezirk Landkreis Ahrweiler Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Planungsbezirk Mittelbereich Bad Neuenahr-Ahrweiler Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Planungsbezirk Mittelbereich Andernach Quelle: KV Rheinland-Pfalz. In einer Prognose geht die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren 46 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Ahrweiler ausscheiden könnten, wobei eine zugrundeliegende Annahme ist, dass alle gegenwärtig aktiven Ärztinnen und Ärzte im Alter von 62 Jahren in Ruhestand gehen. Seit dem Wegfall der Altersgrenze für Vertragsärzte ist jedoch ein zunehmender Anteil der Ärztinnen und Ärzte über das 67. Lebensjahr hinaus tätig. Die tatsächliche Zahl der ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte könnte daher geringer ausfallen als von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz prognostiziert. Die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren ist jedoch nicht nur davon abhängig, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Hierzu kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgeben. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahl im jeweiligen Planungsbereich ab. Eine verlässliche Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 6/2010 6/2011 6/2012 Versorgungsgrad 102,9 % 105,2 % 106,0 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 110,15 % 110,12 % 104,35 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 99,69 % 99,85 % 104,08 %