Drucksache 16/5369 24. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Situation der Hausärzte im Landkreis Südwestpfalz Die Kleine Anfrage 3507 vom 2. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Zahlreiche Patienten beklagen sich über überfüllte Wartezimmer und lange Wartezeiten beim Hausarzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Landkreis Südwestpfalz (bitte Angabe für 40 Jahre und jünger, 41 bis 50 Jahre, 51 bis 60 Jahre, 61 Jahre und älter)? 2. Wie viele niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte sind im Landkreis Südwestpfalz in den letzten fünf Jahren in Ruhestand gegangen? 3. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Landkreis Südwestpfalz geschlossen wurden? 4. Wie hoch ist die Zahl der Praxen von niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten, die in den letzten fünf Jahren im Landkreis Südwestpfalz neu eröffnet wurden? 5. Wie hoch ist die Zahl der Zweigpraxen, die in den letzten fünf Jahren neu eröffnet wurden? 6. Wie bemisst und berechnet sich der Versorgungsgrad mit hausärztlichen Leistungen im Landkreis Südwestpfalz? 7. Wie hat sich der Versorgungsgrad jährlich seit 2010 entwickelt und womit muss aufgrund der Altersstruktur in den nächsten fünf Jahren gerechnet werden? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Die Landesregierung hat bereits vor Jahren die künftige medizinische beziehungsweise hausärztliche Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu einem Schwerpunktthema der Landespolitik gemacht. Allerdings werden die meisten Rahmenbedingungen für die (haus-)ärztliche Tätigkeit auf Bundesebene und durch die ärztliche Selbstverwaltung gesetzt. Rheinland-Pfalz hat in den zurückliegenden Jahren viele Initiativen auf der Bundesebene eingebracht, mit dem Ziel, die ambulante ärztliche Versorgung zu stärken. Die entsprechenden Initiativen waren in den zurückliegenden Jahren mehrfach Gegenstand der politischen Debatte im rheinland-pfälzischen Landtag und auch immer wieder Gegenstand in Unterrichtungen, zum Beispiel des Sozialpolitischen Ausschusses. Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit den Partnern der Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und seither fortgeschrieben. Unlängst trat das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege – 2020“ mit weiteren Maßnahmen hinzu. Ein zentraler Baustein des Masterplans ist das Förderprogramm vertragsärztliche Versorgung, mit dem Anreize für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in ländlichen Räumen gesetzt werden. Weitere Bausteine sind die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin , die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens für Medizinstudierende oder die Einrichtung des Informationsportals www.hausarzt.rlp.de sowie Initiativen zur Fachkräftesicherung. Zu diesen Initiativen gehört zum Beispiel das FörderproDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5369 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2 gramm PJ-Tertial Allgemeinmedizin, dessen Ziel es ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken. Auch unterstützt das Land im Rahmen des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ Kommunen darin, gemeinsam mit den lokalen Akteuren des Gesundheitswesens und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung bis hin zu konkreten Umsetzungsschritten zu entwickeln. Dazu organisiert und finanziert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Durchführung von zunächst zehn lokalen Zukunftswerkstätten . Aufgrund der guten Erfahrungen wird das Projekt in Kürze auf weitere Regionen ausgeweitet. Zu 1.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz stellt sich die gegenwärtige Altersstruktur der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Hausärzteschaft im Kreis Südwestpfalz wie folgt dar: Quelle: KV Rheinland-Pfalz, Stand 1. Mai 2015. Zu 2.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz sind im Kreis Südwestpfalz in den letzten fünf Jahren acht Hausärztinnen und Hausärzte aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschieden. Zu 3.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Südwestpfalz in den letzten fünf Jahren sieben hausärztliche Praxen geschlossen. Zu 4.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde im Kreis Südwestpfalz in den letzten fünf Jahren eine hausärztliche Praxis neu eröffnet. Im gleichen Zeitraum wurden in den bestehenden Praxen sieben Hausärztinnen und Hausärzte neu zugelassen beziehungsweise angestellt. Zu 5.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden im Kreis Südwestpfalz in den letzten fünf Jahren keine Zweigpraxen neu eröffnet. Zu 6.: Die Berechnung der Versorgungsgrade erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz anhand der Vorgaben der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Seit der Reform der Bedarfsplanung zum 1. Januar 2013 erfolgt die Bedarfsplanung im hausärztlichen Bereich nicht mehr auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Räumliche Grundlage der hausärztlichen Bedarfsplanung ist jetzt der sogenannte Mittelbereich entsprechend den Festlegungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Gegebenenfalls können die Planungsbereiche durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen an regionale Besonderheiten angepasst werden. Für den Kreis Südwestpfalz bedeuten diese Neuerungen, dass nun für den hausärztlichen Versorgungsbereich drei Planungsbereiche (Mittelbereiche) existieren: Dahn, Pirmasens und Zweibrücken. Die Feststellung des Versorgungsgrades erfolgt auf der Grundlage der in dem Mittelbereich zugelassenen Hausärztinnen und Hausärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Hierbei sieht die Bedarfsplanungsrichtlinie eine bundeseinheitliche Verhältniszahl von einem Hausarzt auf 1 671 Einwohnerinnen und Einwohner vor. Um dem unterschiedlichen Leistungsbedarf und der unterschiedlichen Altersstruktur der Bevölkerung in den einzelnen Planungsbereichen angemessen Rechnung zu tragen, wird die Verhältniszahl um einen Demografiefaktor angepasst. Die Kassenärztliche Vereinigung errechnete für den Planungsbereich Mittelbereich Dahn eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 580, für den Planungsbereich Mittelbereich Pirmasens eine angepasste Verhältniszahl von 1 zu 1 613 und für den Planungsbereich Zweibrücken von 1 zu 1 649. Setzt man diese Werte ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und zur Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte ergibt sich laut Kassenärztlicher Vereinigung für den Mittelbereich Dahn ein Versorgungsgrad von 136,07 Prozent und für den Mittelbereich Pirmasens ein Versorgungsgrad von 110,92 Prozent. Gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinien sind vom Landesausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung anzuordnen. Ärztinnen und Ärzte können sich dann nur niederlassen, wenn sie einen bestehenden Arztsitz übernehmen. 40 Jahre und jünger 41 bis 50 Jahre 51 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter Zahl der Hausärztinnen und -ärzte 3 12 31 19 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5369 Im Mittelbereich Zweibrücken liegt der Versorgungsgrad bei 93,6 Prozent. Hier sind noch Zulassungen von Hausärzten möglich. Unterversorgung liegt jedoch nicht vor. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist das Vorliegen einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich erst zu vermuten, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent sinkt. Zu 7.: Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich der Versorgungsgrad für die Fachgruppe der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Südwestpfalz seit dem Jahr 2010 wie folgt entwickelt: Planungsbezirk Landkreis Südwestpfalz/kreisfreie Stadt Pirmasens/kreisfreie Stadt Zweibrücken Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Planungsbezirk Mittelbereich Dahn Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Planungsbezirk Mittelbereich Pirmasens Quelle: KV Rheinland-Pfalz. Planungsbezirk Mittelbereich Zweibrücken Quelle: KV Rheinland-Pfalz. In einer Prognose geht die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren 53 Prozent der Hausärztinnen und Hausärzte im Kreis Südwestpfalz ausscheiden könnten, wobei eine zugrundeliegende Annahme ist, dass alle gegen wärtig aktiven Ärztinnen und Ärzte im Alter von 62 Jahren in Ruhestand gehen. Seit dem Wegfall der Altersgrenze für Vertragsärzte ist jedoch ein zunehmender Anteil der Ärztinnen und Ärzte über das 67. Lebensjahr hinaus tätig. Die tatsächliche Zahl der ausscheidenden Ärztinnen und Ärzte könnte daher geringer ausfallen als von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz prognostiziert. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Entwicklung des Versorgungsgrades in den kommenden fünf Jahren nicht nur davon abhängig sein wird, wie viele Ärztinnen und Ärzte innerhalb dieses Zeitraums ausscheiden, sondern auch davon, wie viele durch Niederlassung, Praxisübernahme oder Anstellung neu hinzukommen. Weiterhin hängt die Berechnung des Versorgungsgrades auch von der Entwicklung der Bevölkerungszahlen im Planungsbereich ab. Zur Zahl der in den nächsten fünf Jahren neu hinzu kommenden Hausärztinnen und Hausärzte kann die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz keine Prognose abgeben. Eine Einschätzung der Entwicklung der Versorgungsgrade in den nächsten fünf Jahren ist daher nicht möglich. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin 3 6/2010 6/2011 6/2012 Versorgungsgrad 110,9 % 103,5 % 105,1 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 134,82 % 135,06 % 136,07 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 119,99 % 114,83 % 110,92 % 6/2013 6/2014 6/2015 Versorgungsgrad 90,23 % 87,24 % 93,6 %