LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. August 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Guido Ernst (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Vertretungsverträge zum Ende des Schuljahres Die Kleine Anfrage 3521 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge an rheinland-pfälzischen Schulen haben eine Laufzeit bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien ? 2. Wie viele Vertretungsverträge an rheinland-pfälzischen Schulen haben eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus? 3. Wieso können an rheinland-pfälzischen Schulen keine Vertretungsverträge mehr vier Wochen vor Beginn der Sommerferien geschlossen werden, auch wenn eine Weiter beschäftigung nach den Sommerferien bereits feststeht? 4. In wie vielen Fällen wird diese Regelung in den kommenden Wochen zu Unterrichtsausfall führen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien (und gegebenenfalls über die genannte Sechswochenfrist) hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Drucksache 16/5374 27. 07. 2015 Drucksache 16/5374 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestandes zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. Juli 2015. Zum Stichtag 24. Juli 2015 bestanden Vertretungsverträge im Umfang von 1 498 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 befristet waren. Vertretungsverträge im Umfang von 752 VZÄ hatten eine Laufzeit über die Sommerferien hinaus. Zu den Fragen 3 und 4: Vorgaben, wonach vier Wochen vor den Ferien keine Vertretungsverträge mehr abgeschlossen werden dürfen, gibt es nicht. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und dies zu jedem Zeitpunkt. Kommt es zu unvorhergesehenem Vertretungsbedarf für die Zeit kurz vor den Sommerferien, wird, wie in allen anderen Fällen auch, geprüft, ob und wie dieser gedeckt werden kann. Der sorgsame Umgang mit Ressourcen verpflichtet die Verantwortlichen zur Prüfung, ob der Vertretungsbedarf im Einzelfall nicht anderweitig, etwa durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums, gedeckt werden kann. Besonders in der Zeit vor den Sommerferien bestehen hierfür oft mehr Möglichkeiten , z. B. wegen des Ausscheidens von Abgangsklassen und Abiturjahrgängen. Daher wird auf die Prüfung, ob kurz vor den Sommerferien noch Vertretungsverträge geschlossen werden müssen, besondere Sorgfalt verwendet. Gleiches gilt für den Abschluss von Verträgen im Rahmen des Personalmanagementsystems Erweiterte Selbstständigkeit von Schulen (PES). Vera Reiß Staatsministerin