Drucksache 16/5380 27. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Zuwendungen an Waldbesitzer/Waldbauern und Landwirte im Kreis Altenkirchen Die Kleine Anfrage 3530 vom 3. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Entwicklungen der landwirtschaftlichen Betriebe und der Forstbetriebe im nördlichsten Rheinland-Pfalz ist für die Region von besonderer Bedeutung. Regionale Produkte und Holzwirtschaft sind bedeutsame Stützen des ländlichen Raums. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Zuschüsse und Fördermittel hat das Land seit 2010 an Betriebe, Genossenschaften, Kommunen und Privatpersonen (kurz: Betriebe) gezahlt (Auflistung nach Betriebsarten, Betriebsgrößen, Zuwendungsarten, Fördertöpfen, Betrag und Förderjahr)? 2. Welche Zuschüsse und Fördermittel wurden aus EU-Mitteln der gemeinsamen Agrarpolitik seit 2010 an Betriebe, Genossenschaften , Kommunen und Privatpersonen (kurz: Betriebe) gezahlt (Auflistung nach Betriebsarten, Betriebsgrößen, Zuwendungsarten , Fördertöpfen, Betrag und Förderjahr)? 3. Welche Zuwendungen für besondere Bewirtschaftungsformen, zum Beispiel naturnaher Wald, naturnahe Jagd, ökologischer Anbau, wurde an die Betriebe geleistet? 4. Wie ist die Häufigkeitsverteilung der Förderungen bezogen auf die Empfänger seit 2010 (von Einmalförderung bis kontinuierliche, wiederholende Förderung)? 5. Wie hoch war seit 2010 die höchste und die niedrigste Fördersumme an einen einzelnen Betrieb (Betriebsart angeben)? 6. Welcher Art sind die Verwendungsnachweise, Evaluationen und Kontrollen für die Zuwendungen? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 24. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Die beigefügte Tabelle (Anlage 1) zeigt die flächenbezogenen Zahlungen an Landwirte nach Art der Zahlungen, Anzahl Zahlungsempfänger , Auszahlungssumme und Anteil des EU-Betrages an der Auszahlungssumme bezogen auf den Kreis Altenkirchen in den Jahren von 2010 bis 2014. Für 2015 sind noch keine Zahlungen erfolgt. Weitere Aufstellungen nach Betriebsarten, Häufigkeitsverteilungen etc. liegen nicht vor. Hierfür wären umfangreiche Sonderauswertungen des Statistischen Landesamtes notwendig, die nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind. In der ebenfalls beigefügten Tabelle (Anlage 2) sind die Angaben zu den Zuwendungen für Waldbesitzende gelistet, diese beziehen sich ebenfalls auf die Jahre 2010 bis 2014. Für 2015 sind noch keine Auszahlungen erfolgt. Ein weiterer Detailierungsgrad hinsichtlich Betriebsarten, Häufigkeitsverteilung etc. ist aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht mit einem vertretbaren Aufwand zu ermitteln. Zu Frage 6: Die flächenbezogenen Zahlungen an Landwirte unterliegen dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rats. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. August 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5380 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Zuwendungen an Waldbesitzende unterliegen den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22, 324; 2012 S. 410), der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rats. Ulrike Höfken Staatsministerin 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5380 3 Anlage 1: Drucksache 16/5380 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Anlage 2: