Drucksache 16/5383 28. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Kosten des Landes durch Rechtsberatung und -vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof Die Kleine Anfrage 3536 vom 7. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Kosten, die der Landesregierung für externe Rechtsberatung und -vertretung im Zusammenhang mit folgenden Verfahren beim Verfassungsgerichtshof jeweils entstanden sind: – Verfahren zum Landesfinanzausgleichsgesetz (bitte auch Kosten aus den Ausgangsverfahren vor den Verwaltungsgerichten aufführen), – Verfahren zu Aufdrucken auf Stimmzetteln bei Kommunalwahlen sowie – Verfahren zur Kommunalen Gebietsreform (bitte auch gegebenenfalls erfolgte gutachterliche Tätigkeiten und Honorarverträge im Zusammen hang mit den einzelnen Streitgegenständen aufführen)? 2. Falls in den in Ziff. 1 genannten Verfahren eine Auslagenerstattung an Dritte erfolgte: Wie hoch war diese jeweils? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die nachstehende Tabelle führt die in der laufenden 16. Wahlperiode bis zum 7. Juli 2015 beim Verfassungsgerichtshof RheinlandPfalz anhängig gewordenen Verfahren zu den betreffenden Themenbereichen auf. Aufgelistet sind die bis zum 7. Juli 2015 entstandenen Kosten für externe Rechts beratung und -vertretung der Landesregierung, unabhängig von ihrer Fälligkeit; Kosten für Gutachterleistungen sind nur aufgeführt, sofern die zugrunde liegenden Aufträge der Landesregierung unmittelbar aus Anlass eines Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erteilt worden sind. Wegen schützenswerter Rechte Dritter wird von einer Einzelauflistung der entstanden Kosten abgesehen und in Spalte 2 der Anlage der addierte Gesamtbetrag der entstanden Kosten angegeben. Zu Frage 2: Die nachstehende Tabelle führt nur die bis zum 7. Juli 2015 gerichtlich angeordnete Auslagenerstattung an Dritte an, soweit die Landesregierung erstattungspflichtig ist. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5383 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anlage (zu den Fragen 1 und 2) Verfahren Frage 1 Frage 2 VGH Kosten Auslagenerstattung an Dritte für Rechtsberatung und -vertretung (Verfahren VGH und Ausgangsverfahren VG und OVG) sowie Gutachterleistungen (Verfahren VGH) (Verfahren VGH und Ausgangsverfahren VG und OVG) Verfahren zum Landesfinanzausgleichsgesetz VGH N 3/11 88 279,09 Euro 19 047,00 Euro VGH N 29/14 VGH N 30/14 VGH N 31/14 72 000,00 Euro Keine VGH N 22/15 Keine Keine Verfahren zu Aufdrucken auf Stimmzetteln bei Kommunalwahlen VGH A 15/14 VGH A 17/14 VGH N 114/14 VGH B 16/14 Keine Keine Verfahren zur Kommunalen Gebietsreform VGH N 7/14 VGH N 8/14 VGH N 9/14 VGH N 10/14 VGH N 11/14 VGH N 13/14 VGH N 18/14 VGH N 25/14 VGH N 36/14 VGH A 26/14 VGH A 28/14 VGH A 37/14 20 000,00 Euro Keine