Drucksache 16/5389 30. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz Die Kleine Anfrage 3538 vom 7. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden in den letzten fünf Jahren von der Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Koblenz angezeigt (Zahlen für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz getrennt)? 2. Wie lange ist die durchschnittliche Dauer eines solchen Ordnungswidrigkeitsverfahrens vor Gericht? 3. Wie viele der von der Polizei angezeigten Ordnungswidrigkeiten wurden im besagten Zeitraum eingestellt? 4. In wie vielen Fällen hing die Einstellung mit einem Personalmangel an den Gerichten zusammen? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Bei den Polizeibehörden fallen ganz überwiegend Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Straßenverkehrs an. Die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten aus anderen Rechtsbereichen ist demgegenüber zu vernachlässigen. Nur für Verkehrsordnungswidrigkeiten wird daher eine gesonderte Statistik (summarische Erfassung) geführt. Die diesbezüglichen Zahlen für das Polizeipräsidium Koblenz zeigt die nachfolgende Aufstellung: Gesonderte Zahlen für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz liegen nicht vor und lassen sich nachträglich auch nicht mehr gewinnen. Zu Frage 2: Die nachstehende Auflistung zeigt die durchschnittlichen Verfahrensdauern für Ordnungswidrigkeitsverfahren in den Landgerichtsbezirken Koblenz und Bad Kreuznach. Die Werte des Landgerichtsbezirks Bad Kreuznach sind ausgewiesen, da das Polizeipräsidium Koblenz auch für den zum Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach gehörigen Amtsgerichtsbezirk Simmern zuständig ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Summe 58 913 60 120 64 612 50 753 61 449 Landgerichtsbezirk durchschnittliche Dauer in Monaten 2010 2011 2012 2013 2014 LG-Bezirk Koblenz 3,8 3,4 3,2 3,0 3,1 LG-Bezirk Bad Kreuznach 2,9 2,5 2,8 6,6 3,3 Drucksache 16/5389 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei der Beantwortung dieser Frage ist zunächst zwischen der Verfahrenseinstellung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (z. B. Bußgeldstelle) bzw. einer gerichtlichen Einstellung zu differenzieren. Die Gerichte werden mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erst mit Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nach §§ 67 ff. OWiG befasst. Wegen des systematischen Zusammenhangs der Fragestellung wird jedoch davon ausgegangen, dass die Frage auf gerichtliche Verfahrenseinstellungen abzielt. Da sich die statistische Erfassung gerichtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren ausschließlich nach der Erledigungsart und nicht nach der Vorlagebehörde richtet, kann eine gesonderte Darstellung der durch das Polizeipräsidium Koblenz aufgenommenen Ordnungswidrigkeiten nicht erfolgen. Die nachfolgenden Zahlen betreffen daher die im gesamten Landgerichtbezirk Koblenz bzw. im Amtsgerichtsbezirk Simmern anhängig gewesenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, die durch die Amtsgerichte eingestellt wurden. Weil sich es nicht um Verfahrenseinstellungen im eigentlichen Sinne handelt, beinhalten die Zahlen nicht diejenigen Verfahren, bei denen der Betroffene durch Urteil oder Beschluss (§ 72 OWiG) freigesprochen wurde: Zu Frage 4: In keinem Fall erfolgte eine Verfahrenseinstellung vor dem Hintergrund eines etwaigen Personalmangels. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 LG-Bezirk Koblenz 961 822 801 697 685 AG-Bezirk Simmern 29 22 19 25 30