Drucksache 16/5393 30. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Asylbewerber in der Stadt Koblenz Die Kleine Anfrage 3539 vom 7. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in der Stadt Koblenz aufgenommen worden (bitte getrennt nach den einzelnen Jahren aufführen)? 2. Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber, die sich in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in der Stadt Koblenz aufgehalten haben , waren nach Artikel 16 GG nicht asylberechtigt (bitte getrennt nach Jahren aufführen)? 3. Wie viele der sich in der Stadt Koblenz aufhaltenden Asylbewerberinnen und -bewerber, die nach Artikel 16 GG nicht asylberechtigt waren, haben in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von der Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat Gebrauch gemacht (bitte getrennt aufführen nach Jahren und nach den Gründen, warum jeweils kein Anspruch auf Asyl bestand)? 4. Wie war die Altersstruktur/der Familienstatus (Einzelpersonen/Familie/unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge)? 5. Wie viele Unterkünfte gibt es derzeit in der Stadt und wie viel Wohnraum wird dort gegenwärtig gesucht bzw. benötigt? 6. Wie viele Kinder gehen in Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführende Schulen? 7. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro Asylbewerber für Unterbringung etc. und wie hoch die Kosten, die pro Person erstattet wurden? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zunächst weise ich darauf hin, dass der Landesregierung nicht alle Informationen zu den jeweiligen Fragestellungen in der betroffenen Kommune vorliegen. Es wurde daher die Stadtverwaltung Koblenz um entsprechende Informationen gebeten. Die Rückmeldung hierzu ist nachfolgend dargestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der kreisfreien Stadt Koblenz wurden Asylbegehrende wie nachfolgend dargestellt aufgenommen: 2013: 179 Personen 2014: 309 Personen bis 16. Juli 2015: 320 Personen Zu Frage 2: 2013: 121 Personen 2014: 159 Personen bis Juli 2015: 645 Personen Die Stadt Koblenz gibt bei dieser Frage die Gesamtzahl aller nicht anerkannten Asylbegehrenden an. Wie viele Personen nach Artikel 16 a GG nicht asylberechtigt waren, ist aus den gemachten Angaben nicht ermittelbar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5393 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Rheinland-Pfalz genießen wenige Personen Schutz nach Artikel 16 a GG. Nach der Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden in ganz Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 insgesamt 40 Personen, im Jahr 2014 65 Personen und im Jahr 2015 bisher 25 Personen als Asylberechtigte nach Artikel 16 a GG anerkannt. Der Personenkreis nach Artikel 16 a GG macht einen geringen Anteil der anerkannten Asylbegehrenden bzw. Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz aus. Der überwiegende Teil der Asylbegehrenden und Flüchtlinge erhält ein Schutzrecht aufgrund der Flüchtlingsschutz-Richtlinie (RL 2011/95/EU, sogenannte Qualifikationsrichtlinie) vom 13. Dezember 2011, der Genfer Flüchtlingskonvention, eines subsidiären internationalen Schutzes sowie bei Vorliegen eines nationalen Abschiebungsschutzes aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zu Frage 3: Gründe, warum kein Anspruch auf Asyl bestand, können nicht mitgeteilt werden, da diese Entscheidung vom BAMF getroffen wird. Auch bei der Frage drei nimmt die Stadt Koblenz Bezug auf die Gesamtzahl aller nicht anerkannten Asylbegehrenden, die sie unter der Frage 2 angegeben hat. Wie viele Personen, die nach Artikel 16 a GG nicht asylberechtigt waren, von der Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr in ihre Heimat Gebrauch gemacht haben, ist aus den gemachten Angaben nicht ermittelbar. Die freiwillige Ausreise wurde insgesamt, wie nachfolgend aufgeführt, in Anspruch genommenen: im Jahr 2013 von 23 Personen im Jahr 2014 von 38 Personen bisher in 2015 von 35 Personen. Zu Frage 4: Eine Auswertung nach der Altersstruktur/des Familienstatus kann durch die Stadt Koblenz innerhalb der Beantwortungsfrist nicht vorgenommen werden. Zu Frage 5: Aktuell gibt es in der Stadt Koblenz neun private Durchgangshäuser und ein städtisches Asylbewerberheim. In der Stadt Koblenz wird infolge der weiteren Zuwanderung von Flüchtlingen ständig Wohnraum benötigt. Es besteht ein sehr hoher Bedarf an Unter - künften, mit steigender Tendenz. Zu Frage 6: Aufgrund der Tatsache, dass in der Stadt Koblenz in der Mehrzahl die Kindertagesstätten von freien Trägern geführt werden, ist es nicht möglich, die gestellte Frage zu beantworten. Außerdem wird von den Leitungen der Kindertagesstätten bei den Aufnahmegesprächen der aufenthaltsrechtliche Status der Familie nicht nachgefragt, vor dem Hintergrund, dass in der Stadt Koblenz jedem Kind, unabhängig von dem Aufenthaltsstatus der Eltern ein Platz in einer Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt wird. Für die Anmeldungen zum Schulbesuch ist das Alter, nicht aber der aufenthaltsrechtliche Status der Kinder und Jugendlichen von Bedeutung, weshalb dieser Status bei der Anmeldung in der Schule ebenfalls nicht erhoben wird. Es ist mithin nicht feststellbar, welche der an den Schulen in der Stadt Koblenz angemeldeten Kinder und Jugendliche Kinder von Asylbewerberinnen und -bewerbern sind. Zu Frage 7: Die Frage bezüglich der tatsächlichen Kosten der Unterbringung pro Asylbewerber kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Kosten der Unterkunft richten sich u. a. nach der Größe der Wohnung und der Anzahl der Personen. Nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) erhielt die Stadt Koblenz eine Pauschale in Höhe von 502 Euro pro Asylbewerber /Monat im Jahr 2014. Diese Pauschale wurde in 2015 auf 513 Euro pro Asylbewerber/Monat erhöht. Allerdings unterliegen nur die in § 3 Abs. 1 LAufnG genannten Personengruppen einer Abrechnungsfähigkeit. Zum Stichtag 31. Dezem ber 2014 erfüllten von insgesamt 644 Leistungsempfängern 383 Personen die Voraussetzung für eine Abrechnungsfähigkeit nach dieser Vorschrift. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin