Drucksache 16/5394 30. 07. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Differenzierung von Asylsuchenden mit und ohne Bleibeperspektive Die Kleine Anfrage 3542 vom 8. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag vom 2. Juli 2015 hält Bundesinnenminister Thomas de Maizière fest, dass klar unter - schieden werden müsse zwischen jenen Asylsuchenden, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben. Dies sei auch die gemeinsame Position der Ministerpräsidenten, der Bundeskanzlerin und der kommunalen Spitzenverbände. Ich frage die Landesregierung: 1. Widerspruch die Landesregierung der Darstellung von Bundesminister Thomas de Maizière vor dem Deutschen Bundestag, das es gemeinsame Position aller Ministerpräsidenten sei, dass man klar zwischen asylsuchenden mit und ohne Bleibeperspektive unterscheiden müsse? 2. Wie steht die Landesregierung unter dieser Voraussetzung zu der Aussage des Antrags der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/5203), dass eine Differenzierung von Asylsuchenden mit und ohne Bleibeperspektive hinsichtlich der Sprachförderung abzulehnen sei? 3. Hält die Landesregierung es für zielführend, auch Asylsuchende ohne jegliche Bleibeperspektive an integrativen Maßnahmen zu beteiligen? 4. Wie steht die Landesregierung zur Forderung des Bundesinnenministers, dass die Asylverfahren von Flüchtlingen und Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive vordringlich in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bearbeiten sind und bei negativem Verfahrensausgang konsequent aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurück geführt werden soll? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juli 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Asylbewerber und Asylbewerberinnen aus allen Herkunftsstaaten in gleicher Weise ein rechtsstaatliches, faires und transparentes Asylverfahren erhalten müssen. Im Hinblick auf das individuelle Grundrecht auf Asyl ist auch das Asylverfahren mit Verfassungsrang ausgestattet. Sie teilt uneingeschränkt die Auffassung des Bundesministers des Innern, wonach zwischen abgelehnten und anerkannten Asylbewerbern unterschieden werden muss. Aus diesem Grund ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgefordert, möglichst zeitnah über alle Verfahren zu entscheiden. Eine faktische Vorwegnahme asylrechtlicher Entscheidungen im Einzelfall ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Der Rückstau in der Antragsbearbeitung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird ständig größer. Die Landesregierung spricht sich deshalb in Übereinstimmung mit dem Bund und den Ländern dafür aus, Asylverfahren von Antragstellern mit sehr niedrigen und sehr hohen Anerkennungsquoten beschleunigt zu bearbeiten, um möglichst schnell Klarheit über die weitere aufenthaltsrechtliche Situation zu erhalten. Dieses ist im Interesse des Landes, wie auch im Interesse der Betroffenen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist deshalb aufgefordert, insbesondere die Asylanträge von Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten derart prioritär zu bearbeiten, dass im Falle der Ablehnung eine Rückführung bereits aus der Erstaufnahme heraus möglich ist. Die Landesregierung wird darauf achten, dass die vom Bund diesbezüglich gemachten Zusagen eingehalten werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5394 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Ausländerbehörden sind gehalten, den Aufenthalt von abgelehnten Asylbewerbern unter dem Vorrang der freiwilligen Ausreise unverzüglich zu beenden, sofern keine Vollstreckungshindernisse vorliegen bzw. humanitäre Gründe bestehen, die im Einzelfall einer Rückführung entgegenstehen. Alle Ausländerbehörden, in deren Dienstbezirk sich eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet, werden aus Landesmitteln personell aufgestockt, um unverzüglich eine individuelle Ausreiseberatung durchzuführen. Sofern keine freiwillige Ausreise erfolgt und keine Abschiebungshindernisse vorliegen, hat eine zwangsweise Rückführung aus der Erstaufnahme heraus zu erfolgen. Dadurch soll soweit wie möglich auf eine Verteilung verzichtet und eine Entlastung der Kommunen erzielt werden. Die Landesregierung wird deshalb darauf achten, dass die vom Bund diesbezüglich gemachten Zusagen auch eingehalten werden. Integrative Maßnahmen sind regelmäßig Personen vorbehalten, die sich legal und für eine gewisse Dauer in der Bundesrepublik aufhalten . Dieses gilt nach Einschätzung der Landesregierung auch für Personen, die aus humanitären Gründen oder aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht ausreisen können. Sofern Asylverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen, sind niederschwellige Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache vorteilhaft , damit sich die Menschen im Alltag besser zurechtfinden und im Falle einer positiven Entscheidung die Integration leichter erfolgen kann. Die Möglichkeit zur Verständigung ist ein Grundbedürfnis des menschlichen Zusammenlebens. Ferner würde der verbesserte Zugang von Asylbewerbern und Duldungsinhabern zum Arbeitsmarkt beeinträchtigt, wenn dieser Personengruppe grundsätzlich der Spracherwerb verwehrt bleiben würde. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin