Drucksache 16/5399 zu Drucksache 16/5160 31. 07. 2015 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5160 – Kulturförderung und Kulturentwicklung in Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 16/5160 vom 17. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut: Vor allem zwei Megatrends werden Rheinland-Pfalz in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren einschneidend gesellschaftlich verändern: Der demografische Wandel und die Auswirkungen der Digitalisierung. Kulturpolitik, Kultureinrichtungen, Künste werden Teil dieses Wandels sein, Kunstschaffende, Vereine, Museen, Galerien stehen vor neuen Herausforderungen und Chancen. Damit einhergehend verändern sich die Rahmenbedingungen für rheinland-pfälzische Kulturpolitik , gerade auch vor dem Hintergrund der schwierigen Lage des Landeshaushalts und der kommunalen Haushalte. Seit Jahren liegen die Kulturausgaben der öffentlichen Hand in Rheinland -Pfalz unter dem bundesweiten Durchschnitt. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, in dem es weder eine eigenständige Kunst- noch eine eigenständige Musikhochschule gibt. Die CDU-Fraktion vermisst zudem Vergleichbarkeit und Transparenz in der Kulturförderung. Während sich viele andere Bundesländer in konzeptioneller Art und Weise mit Kulturförderung und Kulturentwicklung befassen, gibt es in Rheinland-Pfalz weder ein klares Konzept für Kulturförderung noch einen breiten, öffentlichen Dialog über ein zukunftsorientiertes Kulturprofil . Wie sehen die kulturpolitischen Perspektiven in Städten und in ländlichen Regionen aus? Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz sind für die CDU-Landtagsfraktion ein besonderes politisches Anliegen. Kultur fördert die Identifikation der Menschen mit ihrer Region und ihrem Land. Hier spielt die Breitenkultur eine wichtige Rolle, gerade in ländlichen Regionen. Sie gibt unseren Städten und Dörfern Gesicht und Charakter. Vor allem das musikalische Leben findet in erster Linie über breitenkulturelle Angebote statt, die vielerorts von Vereinen organisiert werden. Sie sind zentrale Träger der Kulturarbeit im ländlichen Raum und leisten einen wichtigen und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft. Wir fragen die Landesregierung: I. Grundlagen der Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz 1. Auf welchen Grundsätzen beruht die Kulturpolitik der Landesregierung? 2. Welche längerfristigen strategischen Planungen, Überlegungen und Ziele in der Kulturpolitik verfolgt die Landesregierung? 3. Welche kulturpolitischen Projekte will die Landesregierung bis zum Ende der Legislatur - periode realisieren? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation und die Perspektiven der Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz und des Kulturstandorts Rheinland-Pfalz? 5. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung aus der allgemeinen demografischen Entwicklung für das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz? 6. In welcher Form und mit welchen Maßnahmen reagiert die Landesregierung in ihrer Kultur politik auf die demografische Entwicklung? 7. Welchen Herausforderungen muss sich nach Einschätzung der Landesregierung der Kulturbereich in Rheinland-Pfalz mit Blick auf die Digitalisierung stellen? 8. Wie begegnet die Landesregierung den Chancen und Herausforderungen, welche die Digitalisierung für die kulturelle Infrastruktur mitbringt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die kulturellen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Digitalisierung zu unterstützen? 10. Wie steht die Landesregierung a) zu einem Kulturentwicklungsplan für Rheinland-Pfalz? b) zu einem Kulturbericht (alle zwei Jahre) für Rheinland-Pfalz? 11. Wie hoch ist der Anteil der Kulturausgaben am Gesamtetat des Landeshaushalts jeweils von 2005 bis 2015 (bitte für die Jahre absolut und in Prozentzahlen angeben)? 12. Wie hoch ist der Anteil der Kulturausgaben am Gesamtetat der Landeshaushalte von 2005 bis 2015 nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen deutschen Bundesländern (bitte für die Jahre absolut und in Prozentzahlen angeben)? 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Pro-Kopf-Kulturausgaben in Rheinland-Pfalz insgesamt im Vergleich der Bundesländer in den Jahren 2009, 2011 und 2013? 14. Wie hoch sind im Durchschnitt die Kulturausgaben in den Kommunalhaushalten der Landkreise und der kreisfreien Städte (absolut und in Prozentzahlen für die Jahre 2005 bis 2015 angeben)? 15. Welche Bundes- und EU-Mittel in welcher Höhe fließen in die Kultur in Rheinland-Pfalz? 16. In welchem Verhältnis fördert die Landesregierung Hoch-, Breiten- und Soziokultur (Verhältniszahlen bitte in Prozent angeben)? 17. Gibt es Erkenntnisse der Regierung über die Wertschöpfung durch Kulturangebote im Land (ggf. nach hauptamtlicher und ehrenamtlicher Kultur unterscheiden)? 18. Sieht die Landesregierung bestimmte kulturelle Einrichtungen in einer Botschafterrolle für das Land und wird dies gefördert bzw. unterstützt? 19. Wie kann nach Einschätzung der Landesregierung Kulturförderung, gerade in finanziell schwierigen Zeiten, gestaltet werden, um den Kulturschaffenden eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten? 20. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, der zunehmenden Prekarisierung in den künstlerischen Berufen entgegenzuwirken? 21. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Abwanderungstendenzen von Kulturschaffenden und Kulturvermittlern aus Rheinland-Pfalz in andere Bundesländer und wenn ja, in welchen Größenordnungen und in welchen Kultursparten? 22. In welcher Höhe erhalten die einzelnen Kultursparten Musik (bitte unterteilen in Laienmusik und professionelle Musik), Darstellende Kunst/Theater, Bildende Kunst/Museen, Literatur, Bibliothekswesen, Filmkunst/Filmwissenschaft, Kabarett, Soziokultur/Kulturelle Bildung, Denkmalschutz/Welterbe Förderung aus Landesmitteln (bitte aufschlüs - seln nach Sparten seit 2005)? 23. Welche Preise und Auszeichnungen verleiht die Landesregierung im kulturellen Bereich und welches Gremium entscheidet jeweils über die Preisträger (bitte aufschlüsseln nach Sparten)? 24. In welchen Formen und Strukturen werden die kulturellen Verbände und die Kulturschaffenden an den kulturpolitischen Entscheidungen des Landes beteiligt und wie fließen die in den Kulturverbänden vorhandenen Kompetenzen in kulturpolitische Entscheidun - gen mit ein? 25. Werden die kulturellen Verbände und die Kulturschaffenden in die Vergabe von Förder - mitteln einbezogen? 26. Mit welchen Maßnahmen berücksichtigt die Landesregierung in ihrer Kulturpolitik die besonderen Anforderungen ländlicher Regionen, welche Herausforderungen gibt es und wie kann ihnen begegnet werden? 27. Welche Projekte zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit 2005 durchgeführt und mit welcher finanziellen Ausstattung? 28. Fördert die Landesregierung Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, wenn ja, mit welcher finanziellen Ausstattung? 29. Wie stellt sich die Landesregierung die Lösung der Stadt-Umland-Problematik vor? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 II. Entwicklung in einzelnen Kultursparten a) Musik 30. Wie hat sich die musikalische Aus- und Weiterbildung an den kommunalen Musikschulen seit 2005 entwickelt (bitte auflisten nach Personal und Schülerzahlen)? 31. Gab es Schließungen von Musikschulen seit 2005, wenn ja, welche? 32. In welcher Weise wirken ehrenamtliche Verbände (Landesmusikrat, Landesmusikverband , LAG Rock & Pop etc.) an der Förderung des Musikwesens mit und in welcher Form werden sie durch das Land unterstützt? 33. Wie haben sich die Fördersummen für die Verbände seit 2005 absolut und prozentual verändert? 34. Wie und in welchem finanziellen Umfang fördert die Landesregierung die Laienmusik in Rheinland-Pfalz und wie haben sich die Zahlen seit 2005 entwickelt? 35. Wie hat sich die Laienmusik seit 2005 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte angeben nach instrumentalen und vokalen Gruppen)? 36. Wo gibt es Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen im Land und wie werden diese Kooperationen im Einzelnen finanziert? 37. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung vor dem Hintergrund der Ausweitung des Ganztagsschulangebots die Zusammenarbeit zwischen Laien/Profimusik und staatlichen Bildungseinrichtungen fördern und wie können Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Bildungsträgern intensiviert werden? 38. Wie kann dem überdurchschnittlich hohen Ausfall bzw. fachfremd erteilten Kunst- und Musikunterricht an Schulen im Land entgegengewirkt werden? 39. Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass es in Rheinland-Pfalz keine eigenständige Musikhochschule gibt? 40. Hat das Land dem Landesmusikrat in den letzten Jahren neue Aufgaben übertragen und in welcher Höhe wurden dafür finanzielle Förderungen des Landes zugesagt? 41. Wie sieht die Landesregierung den „Runden Tisch Musik“ – welche Ergebnisse bzw. Festlegungen konnten dort bisher erzielt werden und gibt es nachhaltige Erfolge? 42. Welche Ziele und welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz? Wie sollen sich die Aktivitäten für die Pfalz, wie die Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar, wie die Rolle des Orchesters im In- und Ausland gestalten? b) Kunst und Literatur 43. Wie hat sich die Zahl der freischaffenden bildenden Künstler in Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt? 44. Welche Unterstützung erhalten bildende Künstler mit Wohnort in Rheinland-Pfalz seitens des Landes, der Kreise und der Gemeinden (z. B. Stipendien, institutionelle und Projektförderungen, Bereitstellung von Ateliers und Ausstellungsräumen, öffentliche Aufträge)? 45. Welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für bildende Künstler gibt es in Rhein land-Pfalz? 46. Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass es in Rheinland-Pfalz keine eigenständige Kunsthochschule gibt? 47. Nach welchen Kriterien werden Jugendkunstschulen gefördert? 48. Welche Kriterien liegen den Entscheidungen zur Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Projekt „Jedem Kind seine Kunst“ zugrunde? 49. Wie hat sich seit 2005 die Zahl der Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie der literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer im Land entwickelt? 50. Welche Formen der Förderung erhalten Literaturschaffende in Rheinland-Pfalz? 51. Wie sieht die Förderung des Verbands deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz aus? 52. Wie können für Schriftsteller ähnliche Strukturen und Voraussetzungen wie für andere Kulturbereiche im Land geschaffen werden? 53. Welche überörtlichen literarischen Veranstaltungen gibt es in Rheinland-Pfalz? Wer organisiert diese Veranstaltungen und welche Förderung gibt es dafür? 3 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 54. Früher brachten Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus Rheinland-Pfalz in eigener Verantwortung das „Rheinland-pfälzische Jahrbuch für Literatur“ heraus – was sind die Gründe dafür, weshalb seit 2014 das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur das „Lesebuch für Literatur“ mit herausgibt? 55. Welche Rolle spielen im neuen Lesebuch für Literatur noch der Schriftstellerverband und die Literaturschaffenden in Rheinland-Pfalz? c) Theater und Film 56. Wie hat sich seit 2005 die Theaterlandschaft entwickelt und wie haben sich die Zahlen und die Struktur der Besucher verändert? 57. In welcher Weise werden die Theater in öffentlicher und in freier Trägerschaft in Rheinland -Pfalz seit 2005 durch das Land unterstützt, wie haben sich die Subventionsanteile der Kommunen entwickelt? 58. Wie kann die Zukunft der Theaterlandschaft in Rheinland-Pfalz langfristig gesichert werden, welche Maßnahmen hierzu wurden bereits eingeleitet und welche Finanzierungs - modelle gibt es? 59. Sieht die Landesregierung Sanierungsbedarf bei den Theatern in öffentlicher Trägerschaft und wenn ja, welchen? 60. Arbeiten die Theater im Land untereinander sowie mit Bühnen außerhalb von Rheinland -Pfalz zusammen und in welcher Form? 61. Wie hat sich die kulturelle Filmförderung seit 2005 durch das Land entwickelt? 62. Welche Formen der Aus- und Weiterbildung gibt es für Filmschaffende in RheinlandPfalz ? 63. Welche Möglichkeiten der Präsentation von Filmkunst (außerhalb der Kinos) gibt es in Rheinland-Pfalz? Wie werden sie gefördert? d) Museen 64. Wie haben sich die Museen in öffentlicher Trägerschaft seit 2005 in Struktur, Besucherzahlen und Besucherstruktur entwickelt? 65. Welche Förderungen erhalten sie? 66. Welche Museen in privater Trägerschaft sind von Bedeutung für das Land und welche Förderung erhalten sie? 67. Museen müssen für die Förderung von Projekten einen Eigenanteil von 25 bis 50 Prozent nachweisen, den sie jedoch aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nicht erbringen und so Fördermittel nicht ausschöpfen können – welche Möglichkeiten der Abhilfe sieht die Landesregierung? 68. In welcher Form arbeiten die rheinland-pfälzischen Museen untereinander sowie mit Häusern außerhalb des Landes zusammen? III. Kulturarbeit in der Gesellschaft 69. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen, Zielgruppen und inhaltlichen Angebote der Einrichtungen und Verbände der Soziokultur in Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt? 70. Wie und nach welchen Kriterien werden die Einrichtungen und Verbände der Soziokultur in Rheinland-Pfalz seit 2005 gefördert? 71. Welche Institutionen, Verbände und Strukturen gibt es in der Migranten-Kulturarbeit in Rheinland-Pfalz? 72. Wie und in welchem Umfang fördert das Land Rheinland-Pfalz die Kulturarbeit von Migranten? 73. In welcher Weise fördert die Landesregierung die Entwicklung gemeinsamer Kulturprojekte zwischen Deutschen und Migranten sowie interkultureller Kompetenzen und welche Schwerpunkte setzt sie? 74. Welche Angebote aus dem Kulturbereich bestehen für Pädagogen, sich in Bezug auf Migration und Inklusion fort- und weiterzubilden? 75. Welche Institutionen, Verbände und Angebote der Jugendkulturarbeit gibt es in Rheinland -Pfalz und wie haben sich die Zahlen seit 2005 entwickelt? 76. Wie und nach welchen Kriterien wird die Jugendkulturarbeit seitens des Landes gefördert? 77. In welcher Form ist Jugendkulturarbeit mit der Arbeit der Schulen verbunden und welche Perspektiven sieht die Landesregierung, diese Zusammenarbeit auszuweiten? 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 78. Gibt es spezielle Angebote in der Kulturarbeit für Seniorinnen und Senioren in Rheinland -Pfalz auf Kommunal- und Landesebene? 79. Wenn ja, wie und nach welchen Kriterien werden diese seitens des Landes gefördert? 80. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen für ältere Menschen und Kultur - institutionen intensiviert werden, welche Schritte sind notwendig, um beispielsweise Musizieren in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen zu fördern? 81. Engagiert sich das Land (bzw. engagieren sich die Kultureinrichtungen) bei Projekten zur Behandlung/Betreuung von Patienten, die durch musikalische/kulturelle Maßnahmen eine spezifische Förderung erhalten können, wie z. B. Alzheimer Patienten? IV. Kulturförderung und Kultureinrichtungen 82. In welcher Art und in welchem Umfang gibt es private Engagements in der Kunst- und Kulturförderung in Rheinland-Pfalz? 83. Wie hat sich das Sponsoring im kulturellen Bereich seit 2005 entwickelt? 84. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um Kultursponsoring zu fördern und die Bereitschaft zu stärken, kulturelle Aktivitäten mit privaten Mitteln finanziell zu unterstützen? 85. Welche kulturellen Stiftungen gibt es im Land, und welche Schwerpunkte und welche Förderungsumfänge haben diese Stiftungen? 86. Wie haben sich die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur seit 1991 verändert? 87. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert seit 1991 Kunst- und Kulturprojekte im Land. Ist seit der Gründung der Stiftung die Stiftungssatzung geändert worden? 88. Wenn ja, welche Änderungen wurden durchgeführt? 89. Wenn ja, was waren die Gründe für die Änderungen? 90. Wer wählt die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung aus, und welche Kriterien liegen der Auswahl der Mitglieder in das Kuratorium zugrunde? 91. Wie hoch ist die Zahl der genuin Kulturschaffenden im Kuratorium der Stiftung? 92. Welche Kriterien liegen der Auswahl der Vorstandsmitglieder der Stiftung zugrunde? 93. Warum ist ein Mitglied des Vorstands in Personalunion Vorsitzende des Kuratoriums? 94. Welche Aufgaben hat die Landesregierung an die Stiftung übertragen und aus welchem Grund? 95. § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung sieht vor, dass die Stiftung nicht nur Projekte fördern, sondern im Rahmen des Kultursommers auch selbst in eigener Regie Kulturprojekte durchführen kann. Welche eigenen Kulturprojekte hat die Stiftung bisher durchgeführt? 96. Wer entscheidet über diejenigen Kulturprojekte, die von der Stiftung in eigener Verantwortung realisiert werden? 97. Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? 98. Wie begründet die Landesregierung diese Doppelfunktion von Projektförderung einerseits und Projektdurchführung andererseits? 99.. Warum konnten diese Projekte nicht von freien Kulturschaffenden realisiert werden? 100. Welche eigenen Kulturprojekte hat die Stiftung derzeit in Planung? 101. In Berlin beispielsweise werden zur Vergabe von Förderungsmaßnahmen jährlich wechselnde Beiräte und Jurys berufen, welche die Anträge begutachten. Wer nimmt in der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur die erste Begutachtung der Anträge vor? 102. Laut Satzung § 8 entscheidet der Stiftungsvorstand über Richtlinien und Weisungen für Fördermaßnamen und über die Vergabe von Förderungsmitteln. Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien trifft der Stiftungsvorstand seine Entscheidungen? 103. Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit Fachbeiräte, die bei den Vergabeentscheidungen des Stiftungsvorstands unterstützend tätig werden/wurden? 104. Wenn nein, was sind die Gründe dafür? 105. Findet sich nach Ansicht der Landesregierung die Kompetenz der Fachverbände angemes - sen in den verschiedenen Gremien repräsentiert, die über Kultur-Förderanträge beraten und entscheiden? 5 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 106. Das Kuratorium berät laut § 12 Abs. 1 den Vorstand in allen Fragen der Förderung von Kunst und Kultur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks – in welcher Form nimmt das Kuratorium diese Beratung wahr und wie wird gewährleistet, dass das Kuratorium (das in der Regel ein Mal jährlich einberufen wird) diese Aufgabe tatsächlich im Sinne der Stiftungssatzung wahrnehmen kann? 107. Wer entscheidet über das Motto des Kultursommers Rheinland-Pfalz? 108. Wie wird über Förderwürdigkeit von Projekten des Kultursommers Rheinland-Pfalz entschieden ? 109. Gibt es dafür einen künstlerischen Beirat oder eine – eventuell wechselnde – Jury? 110. Wenn ja, wer benennt die Mitglieder und nach welchen Kriterien? 111. Wenn nein, was sind die Gründe dafür? 112. Gibt es Institutionen, die seit Bestehen des Kultursommers über mehrere Jahre hinweg gefördert wurden? 113. Wenn ja, was waren die ausschlaggebenden Kriterien für eine solche Förderung? 114. Nach welchen Kriterien werden Stipendien für das Stipendiatenhaus Schloss Balmoral vergeben? 115. Wie ist der Personenkreis definiert, der für ein Stipendium in Frage kommt? 116. Wer wird nach dieser Definition als „Rheinland-Pfälzer“ („Landeskind“) bezeichnet? 117. Wurden die Kriterien für diese Definition in den vergangenen Jahren verändert oder ausgeweitet ? 118. Wenn ja, warum und mit welcher Zielrichtung? 119. Wie viele Stipendiaten wurden insgesamt seit der Gründung von Schloss Balmoral gefördert und wie viele davon aus Rheinland-Pfalz (bitte den „Rheinland-Pfalz-Bezug“ für die jeweiligen Stipendiaten einzelnen nennen)? 120. Wie viele Stipendiaten sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort bzw. Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren (so beispielsweise vorgeschrieben in Bayern) in Rheinland-Pfalz haben? 121. Wie hoch ist der Ankaufsetat für Bildende Kunst in Rheinland-Pfalz (bitte seit 2005 angeben , aufgelistet nach Finanzmitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur)? 122. Nach welchen Kriterien werden die Kunstwerke ausgewählt? 123. Wer ist am Entscheidungsprozess beteiligt und wer trifft die endgültige Entscheidung? 124. Erfolgt während des Entscheidungsprozesses eine Beratung durch ein Expertengremium und wenn ja, erfolgt dies in wechselnder Besetzung? 125. Gibt es verbindliche Richtlinien für Registrierung und Archivierung der Werke und wie lauten diese? 126. Wie viele und welche Werke wurden seit 2005 angekauft und wo befinden sich die einzelnen Werke (bitte auflisten nach jeweiligem Künstler, Ankaufspreis und Ausstellungsbzw . Aufbewahrungsort)? 127. Wie oft werden die mit Steuergeldern bzw. Stiftungsmitteln angekauften Kunstwerke in Ausstellungen präsentiert und findet dies in regelmäßigen Zeitabständen statt? 128. Gibt es Publikationen über die angekauften Werke, wenn ja, welche? 129. Wer entscheidet über Ausstellungsvorhaben in der Landesvertretung in Berlin? 130. Welche Kriterien liegen den Entscheidungen über diese Ausstellungen zugrunde und gibt es wechselnde Auswahljurys? 6 Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Große Anfrage namens der Landes regierung – Zuleitungsschreiben der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei – mit Schreiben vom 30. Juli 2015 wie folgt beantwortet: I. Grundlagen�der�Kulturpolitik�in�Rheinland-Pfalz 1. Auf welchen Grundsätzen beruht die Kulturpolitik der Landesregierung? Der amerikanische Schriftsteller Paul Auster schreibt: „Der wahre Sinn der Kunst liegt nicht darin, schöne Objekte zu schaffen. Es ist vielmehr eine Methode, um zu verstehen. Ein Weg, die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden.“ Diese drei Sätze passen zum Kulturverständnis der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die seit 1991 eine Kulturpolitik betreibt, die sich an den Eigenbedürfnissen von Kunst und Kultur orientiert. „Kultur aus eigenem Recht“ heißt für die Landesregierung, dass Kunst Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 und Kultur zweckfrei, um ihrer selbst willen da sind. Sie sind so zugleich eine bedeutende Ressource unserer Gesellschaft und von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz. Die Kulturpolitik der rheinland-pfälzischen Landesregierung beruht deshalb auf dem Leitsatz , dass Kulturpolitik immer auch Gesellschaftspolitik ist, die ohne normative Setzung und ohne eine Auseinandersetzung mit Werthaltungen nicht auskommt. Dieser Leitsatz steht für eine Öffnung und Erweiterung des kulturellen Lebens. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Kultur mehr ist als der ästhetische Überbau des alltäglichen Lebens, dass mit Landesmitteln geförderte Kunst- und Kulturangebote vielmehr die gesellschaftliche Partizipation befördern müssen, indem sie Zugangshürden abbauen und zur Entfaltung und Entwicklung sozialer, kommunikativer und ästhetischer Möglichkeiten und Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger beitragen. Kulturpolitik ist ein wichtiger Teil der Gestaltung von Gegenwart und Zukunft. Sie ist unerlässlich für die aktive Auseinandersetzung mit unserer gemeinschaftlichen Identität, indem sie unser reichhaltiges kulturell-historisches Erbe wahrt und die geistigen Grundlagen unseres Gemeinwesens reflektiert. Dem Individuum verschafft sie die Möglichkeit, in der Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur im Sinne Paul Austers „die Welt zu durchdringen und den eigenen Platz zu finden“. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat gezielt landesweit die kulturelle Infrastruktur ausgebaut und gesichert, unterstützt die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern, trägt durch umfassende Förderungen dazu bei, dass das Angebot an Hoch- und Breiten - kultur so umfassend und qualitativ hochwertig ist, wie dies in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz noch nie der Fall war. Auf diese Weise wird das Land Rheinland-Pfalz der Verpflichtung des Artikels 40 der Landesverfassung, das „künstlerische und kulturelle Schaffen […] zu pflegen und zu fördern“, gerecht. Aus dem oben genannten Leitsatz ergeben sich folgende kategoriale Grundsätze: Kulturpolitik: – Die Kulturpolitik des Landes initiiert gesellschaftliche Wirkung und Wirksamkeit. – Die rheinland-pfälzische Kulturpolitik baut soziale Distinktion ab statt sie auszuweiten. – Es gibt eine Verpflichtung der öffentlichen Hand, Kunst und Kultur zu schützen und sie zu fördern. – Neben dem Land und den Kommunen ist die Zivilgesellschaft gleichrangiger kulturpolitischer Akteur. – Kulturpolitik bildet die kulturelle und historische Tradition unseres Landes ebenso ab wie das zeitgenössische Kunst- und Kulturschaffen . – Kulturpolitik orientiert sich in besonderer Weise an den kulturellen Bedürfnissen der hier lebenden Menschen. – Die Kulturpolitik der Landesregierung bringt Kunst und Kultur in ländliche Räume und fördert dort den Aufbau nachhaltiger Strukturen. – Die Kulturpolitik der Landesregierung unterstützt und initiiert die internationale Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern und den grenzüberschreitenden Austausch von Kunst und Kultur. – Hoch- und Breitenkultur sind gleich bedeutsam. Im Wissen um ihre wechselseitige Abhängigkeit fördert das Land sie gleichermaßen zielgerichtet. Kulturelle Teilhabe: – Kultur ist für alle Menschen da, weshalb die Landesregierung die kulturelle Teilhabe aller fördert. – Kulturelle Bildung ist Ziel von kultureller Teilhabe und zugleich Voraussetzung für kulturelle Teilhabe. – Es gibt ein Bürgerrecht auf kulturelle Teilhabe. – Niedrigschwellige Angebote erleichtern den Zugang zu Kunst und Kultur. Kulturelle Bildung: – Das Land fördert die künstlerische Selbsttätigkeit der Menschen. – Es gibt ein gesamtgesellschaftliches Interesse an kultureller Bildung. – Kulturelle Bildung ist Aufgabe aller vom Land geförderten Einrichtungen und Verbände. – Kulturelle Bildung ist ein elementarer Bestandteil in der Förderung junger Menschen. – Sie befähigt Kinder und Jugendliche zur aktiven Auseinandersetzung mit künstlerischen Traditionen und eröffnet ihnen die Möglichkeit der Einübung neuer künstlerischer Ausdrucksformen. – Sie setzt Kräfte und Stärken frei und trägt damit positiv zur Persönlichkeitsentwicklung bei. – Sie vermittelt Schlüsselkompetenzen wie Innovations- und Teamfähigkeit, die in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Kontexten von erheblicher Bedeutung sind. – Besonders förderungswürdig sind Projekte, die in Zusammenarbeit mit Einrichtungen durchgeführt werden, an denen kulturelle Bildungsangebote bislang eher unterrepräsentiert sind oder die speziell auf Zielgruppen zugeschnitten sind, die bislang unterdurchschnittlich an kultureller Bildung partizipiert haben. 7 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 2. Welche längerfristigen strategischen Planungen, Überlegungen und Ziele in der Kulturpolitik verfolgt die Landesregierung? Die längerfristigen strategischen Planungen, Überlegungen und Ziele bestehen in der Sicherung und zeitgemäßen Weiterentwicklung derjenigen Maßnahmen, die sich aus dem kulturpolitischen Leitsatz der Landesregierung und den daraus abgeleiteten Grundsätzen ergeben. Dabei wird Kulturpolitik in den kommenden Jahren insbesondere den demografischen Wandel und die weitere kulturelle Ausdifferenzierung des Landes durch eine veränderte Bevölkerungsstruktur stärker noch als bislang in den Blick nehmen müssen, weil sie das gesellschaftliche Gefüge in einem evident hohen Ausmaß verändern. Kunst und Kultur können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die damit verbundenen Herausforderungen zu identifizieren, zu analysieren und implizit Handlungsnotwendigkeiten und -optionen aufzuzeigen. 3. Welche kulturpolitischen Projekte will die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode realisieren? Mit dem Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ hat die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode ein zentrales Vorhaben erfolgreich umgesetzt. Wie viele andere Projekte und Initiativen auch, fördert es Künstlerinnen und Künstler, die kulturelle Bildung und die kulturelle Teilhabe vieler Menschen und trägt somit dazu bei, ein nachhaltiges Interesse an Kunst und Kultur zu entwickeln. Solches Interesse zu stimulieren, stand kulturpolitisch im Mittelpunkt der Politik der Landesregierung, weshalb in den zurückliegenden Jahren die Förderung der Freien Szene einen Schwerpunkt bildete. Diese Entwicklung soll in den kommenden Jahren verstetigt und nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden. Bis zum Ende der Legislaturperiode gilt besondere Aufmerksamkeit jenen Projekten, deren Realisierung erst in der nächsten Legislaturperiode ansteht , die aber mit einer nationalen und internationalen Wahrnehmung verbunden sind. Genannt seien die großen Ausstellungen über Kaiser Nero (2016 in Trier) und Karl Marx (2018), das vielfältige und spartenübergreifende Angebot anlässlich des DadaJubiläums 2016 und die wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung des Welterbe-Antrags zu den SchuM-Städten. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation und die Perspektiven der Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz und des Kulturstandorts Rheinland-Pfalz? Die Landesregierung beurteilt die Situation und die Perspektiven der Kulturpolitik in Rheinland-Pfalz und des Kulturstandorts Rheinland-Pfalz als gut. In der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz hat es nie zuvor ein so großes, vielfältiges und hochwertiges und in der Bevölkerung nachgefragtes und geschätztes Angebot an Kulturveranstaltungen gegeben, wie dies gegenwärtig der Fall ist. Auch dürfte die Zahl derjenigen Menschen, die sich selbst künstlerisch betätigen, niemals größer gewesen sein. Aufgrund fehlender Statistiken lässt sich das nicht belegen, wohl aber aus der aktiven Teilhabe am kulturellen Leben des Landes ableiten. Dies alles ist in erster Linie das Verdienst der Künstlerinnen und Künstler und der Menschen, die Kultur anbieten und vermitteln. Gleichwohl hat die Kulturpolitik des Landes diese höchst erfreuliche Entwicklung seit 1991 angeregt, ihr wichtige Impulse gegeben und sie sowohl ge- als auch befördert. 5. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung aus der allgemeinen demografischen Entwicklung für das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz? 6. In welcher Form und mit welchen Maßnahmen reagiert die Landesregierung in ihrer Kulturpolitik auf die demografische Entwicklung ? Der soziodemografische Wandel hat Konsequenzen für alle gesellschaftlichen Entwicklungen und Lebensbereiche. Konsequenzen heißt: Es gilt Herausforderungen ebenso anzunehmen, wie Chancen zu identifizieren und zu ergreifen. In der kulturpolitischen Umsetzung stellen sich vor diesem Hintergrund die zentralen Fragen, a) welche Auswirkungen dieser Wandel auf die zukünftige kulturelle Teilhabe unserer Gesellschaft hat und b) wie sich der kulturelle Sektor auf die neuen Anforderungen einer sich wandelnden Bevölkerung vorbereitet. Dabei lassen sich Herausforderungen und Chancen oft nicht voneinander trennen. Konkretisieren lässt sich diese Betrachtung mit Blick auf die zunehmende Zahl älterer Menschen. Es ist evident, dass ältere Menschen hinsichtlich der Ressourcen Zeit und Geld in besonderer Weise im Fokus von Kulturanbieterinnen und -anbietern stehen. Ohne die rezeptive Teilhabe älterer Menschen an Kunst- und Kulturangeboten würden viele Kultureinrichtungen und auch –initiativen ihren Betrieb nicht aufrechterhalten können. Die Kulturpolitik des Landes hat dem Rechnung zu tragen. Damit einher geht die Verpflichtung des Landes, die kulturelle Teilhabe junger und jüngerer Menschen gleichrangig zu initiieren. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass sich das Verhältnis von Kulturpolitik und demografischem Wandel in den ersten anderthalb Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts zunehmend an Strategien räumlicher Aushandlungs- und Verteilungsprozesse orientiert und orien - tieren muss. Bei genauerer Betrachtung treten hierbei vor allem zwei Rahmen gebende Themen in den Vordergrund: Die Kommu - nikation über Leitbilder und gleichwertige Lebensverhältnisse. Der demografische Wandel vollzieht sich unterdessen im Spannungs - feld von Neustrukturierungen und kultur-, sozial- sowie wirtschaftlicher Interaktionsdynamiken im Raum. Die mit den demografischen Entwicklungen verbundenen, direkten oder indirekten Fragestellungen (Wie entwickeln sich Kunstund Kulturangebote durch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass eine Finanzierung von Kultur durch die öffentliche Hand legitimiert ist? Wie lassen sich neue Publika in Kultureinrichtungen generieren ? etc.) waren Gegenstand von praxisorientierten Symposien und weiteren Gesprächen mit der Kulturszene des Landes. Diesen wechselseitigen Erfahrungsaustausch wird die Landesregierung beibehalten und intensivieren. Dabei wird der Kulturellen Bildung 8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 weiterhin eine Schlüsselrolle zukommen, ist sie doch in der Lage, Menschen jedweder sozialen und ethnischen Herkunft in kulturelle Zusammenhänge einzubetten, intersubjektive Sichtweisen zu ermöglichen und künstlerische Fertigkeiten als Ausdruck individuellen Seins bei gleichzeitiger Einbettung in überlieferte Traditionen zu ermöglichen. Dabei wird die Landesregierung stärker noch als bislang Angebote auch für ältere Menschen und Menschen mit Handicaps machen. In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz ist die Freie Szene zentral für die kulturelle Grundversorgung, daher wird die Landesregierung ihre Arbeitsbedingungen weiter verbessern. Mit Blick auf die Einrichtungen der Freien Szene werden in einem im Herbst 2015 beginnenden Modellprojekt zum Change Management konkrete Handlungsempfehlungen und -anleitungen erarbeitet, welche jene in die Lage versetzen sollen, ihre Angebotsstrukturen dauerhaft zu sichern, Personal zu akquirieren und das bislang generierte Erfahrungswissen nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Für den Bereich der Museen machte der von der Landesregierung seit 2001 institutionell geförderte Museumsverband-RheinlandPfalz e. V. bereits im Jahr 2005 mit der Informationsveranstaltung „Die demographische Entwicklung in Rheinland-Pfalz – auch für die Museen im Land eine Herausforderung!“ auf die Problematik einer älter werdenden Gesellschaft aufmerksam. Die Zahl der Menschen, die sich in der nachberuflichen Lebensphase befinden und Zeit für Freizeitaktivitäten haben, wird stetig wachsen. Mit zunehmendem Anteil älterer und alter Bürgerinnen und Bürger wird auch die Zahl der Menschen in höherem Alter mit Seh-, Hörund Mobilitätseinschränkungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen ansteigen. Der Museumsverband wurde eingebunden in Workshops der ZIRP – Zukunftsradar 2030, in die Fortschreibung des Aktionsplans zur Umsetzung von Barrierefreiheit und in das Expertenforum Demenz des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD). Auf Anregung des Museumsverbands hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MBWWK) im Mai 2014 den bisherigen Förderschwerpunkt Besucherorientierung um den Aspekt Barrierefreiheit erweitert mit dem Ziel, Museen stärker für die Belange von älteren Menschen, von Menschen mit Demenz und von Menschen mit Migrationshintergrund mit sprachlichen Barrieren zu sensibilisieren. In Bibliotheken gibt es bereits gezielte Angebote auch für ältere Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen, unterstützt und ausgebaut durch neue Konzepte, die derzeit im Landesbibliothekszentrum erarbeitet werden (siehe Antwort auf Frage 78). Die Theater und Orchester im Land zeichnen sich bereits seit vielen Jahren auch dadurch aus, dass sie frühzeitig auf demografische Veränderungen reagiert haben und entsprechende, zielgruppenorientierte Angebote für Heranwachsende und Seniorinnen und Senioren machen (siehe Antwort auf Frage 78). Kulturelle Bildungsangebote dieser Einrichtungen vermitteln Kindern und Jugend - lichen die künstlerischen Grundlagen ihrer jeweiligen Sparte und tragen so dazu bei, das Interesse an eigenen Besuchen von Theater - vorstellungen und Konzerten anzuregen. 7. Welchen Herausforderungen muss sich nach Einschätzung der Landesregierung der Kulturbereich in Rheinland-Pfalz mit Blick auf die Digitalisierung stellen? 8. Wie begegnet die Landesregierung den Chancen und Herausforderungen, welche die Digitalisierung für die kulturelle Infrastruktur mitbringt? 9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die kulturellen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz bei der Digitalisierung zu unterstützen? Bibliotheken, Archive und Museen in Rheinland-Pfalz bewahren und betreuen das kulturelle Erbe unseres Landes. Zu ihren zentra - len Aufgaben gehört auch die Erschließung und Zugänglichmachung der von ihnen bewahrten Kulturgüter für Besucherinnen und Besucher und Benutzer. Viele rheinland-pfälzische Kultureinrichtungen haben die Digitalisierung ihrer Bestände in Angriff genommen , um einen möglichst breiten und weiten Zugang zu ihren Beständen zu ermöglichen. In der Vergangenheit war der Zugang zum kulturellen Erbe über Ausstellungsbesuche vor Ort, die Lektüre von gedruckten Ausstellungskatalogen oder die Betrachtung von analogen Abbildungen gegeben. Mit der Digitalisierung besteht nun erstmals die Möglichkeit, über die bisherigen Angebote hinaus zeit- und ortsunabhängig einen Zugang zu den kulturellen Beständen zu geben. Die elektronische Inventarisierung und digitale Archivierung der Objekte stärkt damit die Rolle der Museen, Bibliotheken und Archive als Orte der Bildung, der Wissensvermittlung und der Wissenschaft und eröffnet aber auch insbesondere der Forschung ein enormes Potenzial. Museen im ländlichen Raum profitieren wiederum von der Digitalisierung der Bestände, da sie mit den neuen Möglichkeiten zum Informationsaustausch ihre räumliche Distanz zu Forschungseinrichtungen überwinden können. Bislang unbeachtete und reichhaltige Sammlungsbestände der kleinen, mittleren und ehrenamtlichen Museen können so zu einem neuen Fundus für die Forschung werden . Gleichzeitig kann die Aufmerksamkeit potenzieller Besucherinnen und Besucher auf diese Bereiche gelenkt werden. Auch aus restauratorischer Sicht ist die Digitalisierung von Bedeutung. Originale werden durch die Zugänglichmachung von Digi - talisaten vor übermäßiger Nutzung geschützt. Die Originale können unter optimalen Lagerungsbedingungen in den Magazinen verbleiben, während weltweit auf die verhältnismäßig günstig zu erstellenden Digitalisate und die Metadaten der Originale zugegriffen werden kann. 9 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Veröffentlichung und Bereitstellung von Objekten und Objektinformationen hat für die Kultureinrichtungen weitreichende Folgen. Eine Vielzahl von technischen und rechtlichen Aspekten (Bildrechte, Namensnennungsrechte, Übereignungsauflagen) sind zu berücksichtigen. Dazu gehören u. a. Informationen über Urheber- und Nutzungsrechte bei Digitalisaten, die Qualität der Bildund Textdaten, die Normdatenanreicherung, datenschutzrechtliche Fragestellungen und barrierefreie Erschließungsmöglichkeiten von Sammlungsdatenbanken im Internet. Diese Objekte müssen nicht nur digitalisiert, sondern auch erschlossen werden. Zusätzlich zur Objektverwaltung kommt die Bereitstellung von Objektdaten für die Online-Präsentation und deren inhaltliche Aufbereitung hinzu – in viel größerem Umfang als es bislang z. B. für die in Ausstellungen gezeigten Objekte nötig war. Die Herausforderungen liegen aber nicht nur bei der Digitalisierung selbst, auch das Problem der Langzeitverfügbarkeit ist bisher nicht gelöst. Eine Langzeitarchivierung, die sicherstellt, dass Digitalisate unberührt von der technischen Entwicklung auch für künftige Generationen uneingeschränkt verfügbar bleiben, wird zukünftig in technischer und finanzieller Hinsicht eine besondere Herausforderung sein. Neben der Publikation der Information zu den Beständen besteht mehr und mehr die Notwendigkeit, diese mit den Beständen anderer Kultureinrichtungen zu vernetzen, damit sie von allen Interessierten gefunden werden können. Hierzu werden thematische, regionale und nationale Zugänge, wie die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europäische Plattform Europeana, aufgebaut. Um sich hieran beteiligen zu können, müssen sich die Beteiligten auf gemeinsame Standards einigen und diese für ihre eigenen Einrich - tungen implementieren und ausbauen. Folgende spezielle Maßnahmen: – Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) treibt derzeit die Digitalisierung der Sammlungen der Direktionen Landesdenkmalpflege, Landesarchäologie und Burgen, Schlösser, Altertümer sowie der Landesmuseen Koblenz, Mainz und Trier voran. Die erfassten Objekte werden in Online-Portalen wie museum-digital der Öffentlichkeit bereitgestellt. Zudem werden alle Fachdaten des kulturellen Erbes, die einen Raumbezug aufweisen (z. B. Kulturdenkmäler der Landesdenkmal - pflege oder Grabungsschutzgebiete der Landesarchäologie), mithilfe eines Geoinformationssystems digital kartiert. Mit diesen Geodaten beteiligt sich die GDKE am Aufbau der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz und stellt Daten im Geoportal.rlp bereit . Die Finanzierung der Digitalisierungsprojekte erfolgt durch die beteiligten Direktionen der GDKE (fachliche Federführung und personelle Ausstattung) sowie durch die Stabsstelle Zentrale Verwaltung und Marketing, Sachgebiet IT/Kommunikation (Daten - bank- und Anwendungsentwicklung, IT-Infrastruktur). – Im Bereich der Bibliotheken ist mit dem Aufbau des Digitalisierungsportals Dilibri (http://www.dilibri.de) durch das Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) ein wichtiger Schritt getan worden, um Quellen zu Rheinland-Pfalz und aus rheinland -pfälzischen Bibliotheken digital der Öffentlichkeit und der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen. Neben dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz mit der Rheinischen Landesbibliothek Koblenz, der Pfälzischen Landesbibliothek Speyer und der Bibliotheca Bipontina Zweibrücken sind die Universitätsbibliothek Trier und die Stadtbibliotheken Koblenz, Mainz, Trier und Worms sowie die Bibliothek des Priesterseminars Trier an Dilibri beteiligt. Die Erstinvestitionskosten sowie die laufenden Kosten (Hardwareerneuerung, Software) wurden bzw. werden aus Mitteln des LBZ finanziert. Das Scannen der Objekte selbst und die Erstellung der Metadaten erfolgt in den Bibliotheken, die sich beteiligen , auf deren eigene Kosten. Ende des Jahres 2014 waren 1 Million Seiten in Dilibri eingestellt. Im Rahmen des abgeschlossenen Europeana local-Projekts wurde vor vier Jahren der Bestand von Dilibri auch in der Europeana nachgewiesen bzw. eingestellt . – 2009 startete der Museumsverband Rheinland-Pfalz eine Plattform (www.museum-digital.de/rlp), in der Museen ihre Sammlungen präsentieren können. Im Jahr 2014 wurde die Möglichkeit geschaffen, über diese Plattform auch zu inventarisieren, was besonders für kleinere, ehrenamtlich geführte Museen im Land – deren Anteil immerhin rund 65 Prozent beträgt – hilfreich ist. Die Einrichtung wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit rund 10 000 Euro gefördert . Eine ständige Weiterentwicklung von museum-digital findet statt. Das Personal der Geschäftsstelle des Museumsverbands leistet z. B. die Ergänzung der Normdaten und die Normdatenkontrolle für museum-digital. Außerdem berät und schult der Museumsverband die Museen auch zu allen handelsüblichen Inventarisierungsprogrammen und informiert über Neuerungen auf dem Gebiet der Digitalisierung bzw. zum Thema Datentransfer. – Das MBWWK finanziert aus eigenen Haushaltsmitteln die Einrichtung und den Betrieb des Digitalen Magazins Rheinland-Pfalz der Landesarchivverwaltung zur dauerhaften, rechtssicheren und authen tischen Erhaltung des digital entstandenen Schriftguts der gesamten Landesverwaltung und gewährleistet so die dauerhafte Teilhabe auch künftiger Generationen an diesem kulturellen Erbe des Landes Rheinland-Pfalz. – Das MBWWK sowie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) haben für 2011 gemeinsam ein Sonderprogramm zur Digitalisierung von Kinobetrieben aufgelegt und hierfür insgesamt rund 800 000 Euro bereitgestellt. Für eine Förderung aus dem Sonderprogramm konnten sich Kinos bewerben, die entweder ein vom Land prämiertes, kulturell hochwertiges Programm anbieten oder im ländlichen Raum in Ortschaften unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegen. 10 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Aus den vom Land prämierten Kinos vollzogen von 17 infrage kommenden Kinobetrieben 13 die Umstellung auf die digitale Kinotechnik. Von 25 möglichen Kinobetrieben im ländlichen Raum haben sieben Kinobetriebe eine Förderung in Anspruch genommen. – Die durch den digitalen Wandel besonders wichtigen Kompetenzen (Medien- und Informationskompetenz) müssen gestärkt werden; hierzu ist der Beitrag der Bibliotheken unverzichtbar. Nur so gelingt weiterhin die Bewahrung des Auftrags von Artikel 5 GG. Für eine fachlich notwendige und sinnvolle Ausweitung der Aktivitäten sind weitere finanzielle Mittel notwendig. In der zwischen dem MBWWK und dem Museumsverband Rheinland-Pfalz geschlossenen Vereinbarung ist als dessen Aufgabe die Beratung der Museen bei der digitalen Erfassung von Kulturgut und der Nutzung der Social Media festgehalten. 10. Wie steht die Landesregierung a) zu einem Kulturentwicklungsplan für Rheinland-Pfalz b) zu einem Kulturbericht (alle zwei Jahre) für Rheinland-Pfalz? Die demografische Entwicklung führt dazu, dass sich die kulturellen Bedürfnisse und Anforderungen verändern. An diesen veränderten kulturpolitischen Anforderungen, an der demografischen Entwicklung, aber auch an der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse und an der schwierigen Finanzsituation der Kommunen orientieren sich schon heute die kulturpolitischen Planungen , Überlegungen und Ziele. Sie zwingen die Kulturpolitik ständig, über die Fortentwicklung der kulturellen Infrastruktur und die kulturpolitischen Schwerpunktsetzungen nachzudenken – und dies im permanenten Dialog mit den Kulturschaffenden und Kulturverbänden des Landes. „Fünf-Jahrespläne“ oder technokratische Modelle, die den Praxistest nicht bestehen können, weil sie sich nicht an der Praxis orientieren , helfen nicht weiter. Die Landesregierung steht gemäß dem in Frage 1 dargelegten Leitsatz für den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und die institutionalisierte und intensive Kommunikation mit der Kulturszene und den Kulturverbänden über die Themen, die diese beschäftigen und die kulturpolitischen Entscheidungen, die diese sich wünschen. Auf diese Weise sind viele der Entscheidungen der letzten Legislaturperioden zustande gekommen, von der Einrichtung des Kultursommers Rheinland-Pfalz, der verstärkten Förderung der Soziokultur und der freien Musikszene und der Gastspielförderung für die freien Theater des Landes, bis zu der Übernahme der Landesjugendensembles durch den Landesmusikrat (siehe dazu auch die Antworten auf die Fragen 24 und 105). Die Landesregierung prüft, künftig in regelmäßigen Abständen einen Kulturbericht zu erarbeiten. Dieser kann auch die Grundlage für die regelmäßigen Gespräche mit den Kulturverbänden und anderen Akteurinnen und Akteuren der Kulturszene sein, die der strategischen Fortentwicklung des Kulturlands Rheinland-Pfalz dienen. 11. Wie hoch ist der Anteil der Kulturausgaben am Gesamtetat des Landeshaushaltes jeweils von 2005 bis 2015 (bitte für die Jahre absolut und in Prozentzahlen angeben)? 12. Wie hoch ist der Anteil der Kulturausgaben am Gesamtetat der Landeshaushalte von 2005 bis 2015 nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen deutschen Bundesländern (bitte für die Jahre absolut und in Prozentzahlen angeben)? 13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Pro-Kopf-Kulturausgaben in Rheinland-Pfalz insgesamt im Vergleich der Bundesländer in den Jahren 2009, 2011 und 2013? 14. Wie hoch sind im Durchschnitt die Kulturausgaben in den Kommunalhaushalten der Landkreise und der Kreisfreien Städte (absolut und in Prozentzahlen für die Jahre 2005 bis 2015 angeben)? Da eine eigenständige Statistik der Kulturausgaben der Länder nicht erhoben wird, werden Kulturausgaben hilfsweise aus anderen Statistiken abgeleitet. Auf dieser Grundlage geben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im zweijährigen Turnus einen Kulturfinanzbericht (KFB) heraus. Die letzte Ausgabe des Berichts (Kulturfinanzbericht 2012, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2012) wertet die getätigten Kulturausgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen lediglich bis zum Jahr 2009 aus. Für den Zeitraum 2010 bis 2013 liegen auswertbare Zahlen für das Land Rheinland-Pfalz vor, auf deren Basis das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz Sonderauswertungen durchgeführt hat, die sich an den methodischen Vorgaben des Kulturfinanzberichts orientieren. Dennoch sind – insbesondere auf kommunaler Ebene – Abweichungen zwischen diesen Sonderauswertungen und dem Kulturfinanzbericht nicht zu vermeiden. Um eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu gewährleisten, wurden für Kulturausgaben der Kommunen auch Sonderauswertungen für die Jahre 2005 bis 2009 durchgeführt, die von den Zahlen des Kulturfinanzberichts abweichen . Diese Zahlen werden neben den Zahlen des Kulturfinanzberichts aufgeführt. Kommunale Kulturausgaben fallen auf allen kommunalen Ebenen an. Eine separate Betrachtung lediglich der Haushalte der Landkreise und kreisfreien Städte im engeren Sinn erscheint unzweckmäßig, da hierdurch keine Vergleichbarkeit auch mit anderen Ländern hergestellt werden kann. Daher wurden hier stets die gesamten kommunalen Ausgaben betrachtet. Für andere Länder liegen der Landesregierung keine auswertbaren Zahlen vor, sodass hier nur auf die Zahlen bis 2009 aus dem Kultur finanzbericht 2012 zurückgegriffen werden kann. 11 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Landesausgaben für einzelne Kultursparten (Frage 22) wurden finanzstatistisch in der durch den Funktionenplan des Landes vorgegebenen Untergliederung berechnet. Eine tiefere Untergliederung, z. B. in Ausgaben für Laienmusik, ist nicht möglich. Anteil der Kulturausgaben am Gesamtetat (Quelle: Sonderauswertung des Statistischen Landesamts, Juli 2015.) Kulturausgaben anderer Länder (ohne Kommunen) (Quelle: Kulturfinanzbericht 2012.) 12 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Millionen Euro 100,9 102,1 105,3 107,6 118,8 127,3 124,9 121,3 114,8 Anteil am Gesamthaushalt in Prozent 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 1,3 1,2 1,2 1,1 2005 2006 2007 2008 2009 Baden-Württemberg Millionen Euro 381,2 388,1 394,5 390,6 414,3 Anteil am GHH Land in Prozent 1,7 1,7 1,8 1,7 1,7 Bayern Millionen Euro 465,4 470,4 498,9 542,7 581,0 Anteil am GHH Land in Prozent 1,8 1,8 1,9 1,8 1,7 Berlin Millionen Euro 498,3 496,9 529,5 658,6 604,0 Anteil am GHH Land in Prozent 2,3 2,5 2,6 3,2 2,9 Brandenburg Millionen Euro 84,6 84,8 91,1 93,0 95,2 Anteil am GHH Land in Prozent 1,4 1,3 1,5 1,5 1,5 Bremen Millionen Euro 97,5 92,4 90,6 91,6 97,4 Anteil am GHH Land in Prozent 2,5 2,4 2,4 2,4 2,5 Hamburg Millionen Euro 250,3 237,3 338,0 293,7 301,0 Anteil am GHH Land in Prozent 2,6 2,5 3,4 2,8 2,9 Hessen Millionen Euro 200,4 193,3 196,7 204,5 208,2 Anteil am GHH Land in Prozent 1,5 1,4 1,5 1,5 1,4 Mecklenburg-Vorpommern Millionen Euro 70,3 64,8 68,3 71,2 71,6 Anteil am GHH Land in Prozent 1,6 1,5 1,7 1,7 1,7 Niedersachsen Millionen Euro 218,9 221,3 219,7 219,1 232,5 Anteil am GHH Land in Prozent 1,3 1,4 1,3 1,3 1,3 Nordrhein-Westfalen Millionen Euro 245,4 283,0 303,8 343,8 345,5 Anteil am GHH Land in Prozent 0,6 0,8 0,8 0,9 0,9 Rheinland-Pfalz Millionen Euro 100,9 102,1 105,3 107,6 118,8 Anteil am GHH Land in Prozent 1,2 1,2 1,2 1,2 1,3 Saarland Millionen Euro 37,8 40,1 39,9 41,2 46,6 Anteil am GHH Land in Prozent 1,4 1,4 1,5 1,5 1,6 Sachsen Millionen Euro 372,3 397,0 409,3 410,9 388,4 Anteil am GHH Land in Prozent 3,9 4,0 4,4 4,4 4,3 Sachsen-Anhalt Millionen Euro 112,6 112,9 130,1 132,2 124,2 Anteil am GHH Land in Prozent 1,7 1,8 2,0 2,0 1,9 Schleswig-Holstein Millionen Euro 74,8 81,2 81,6 81,9 85,7 Anteil am GHH Land in Prozent 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 Thüringen Millionen Euro 132,2 134,4 136,4 134,0 135,3 Anteil am GHH Land in v 2,3 2,4 2,4 2,3 2,4 Länder insgesamt Millionen Euro 3 343,1 3 400,0 3 633,8 3 816,5 3 849,8 Anteil am GHH Land in Prozent 1,7 1,7 1,8 1,9 1,8 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Pro-Kopf-Kulturausgaben (Quelle: Kulturfinanzbericht 2012.) *) Die Abweichung zwischen Kulturfinanzbericht und eigenen Auswertungen sind insbesondere bei den Kommunalhaushalten unvermeidbar – siehe auch Vorbemerkungen zu den Fragen 11 bis 14 und 22. Hieraus ergeben sich auch die Abweichungen bei den Pro-Kopf-Kulturausgaben in Rheinland-Pfalz. Kulturausgaben der Kommunen in Rheinland-Pfalz (ohne Land) *) Die Abweichung zwischen Kulturfinanzbericht und eigenen Auswertungen sind insbesondere bei den Kommunalhaushalten unvermeidbar – siehe auch Vorbemerkungen zu den Fragen 11 bis 14 und 22. 15. Welche Bundes- und EU-Mittel und in welcher Höhe fließen in die Kultur in Rheinland-Pfalz? Der Landesregierung ist keine Statistik des Bundes über die Verteilung seiner Förderungen im Kulturbereich auf die Länder bekannt . Deshalb kann die Landesregierung zur Höhe der Bundesmittel, die nach Rheinland-Pfalz in die Kultur geflossen sind, keine Angaben machen. Im Rahmen des EU-Förderprogramms Kultur der Förderperiode 2007 bis 2013 waren an insgesamt sieben und im Rahmen des EU-Kulturförderprogramms Kreatives Europa der Förderperiode 2014 bis 2020 an bisher zwei Projekten Partner aus RheinlandPfalz beteiligt. Über die Verteilung der EU-Zuwendungen auf die einzelnen Projektpartner liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dementsprechend kann für diese Projekte keine Aussage über die Höhe der Mittel, die nach Rheinland-Pfalz geflossen sind, getroffen werden. 13 Sonderauswertung des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz, Juli 2012 Land 2009 *) 2009 *) Auswertung 2011 Auswertung 2012 Auswertung Euro je Einwohner Rheinland-Pfalz 60,71 63,11 70,08 68,98 Baden-Württemberg 97,34 Bayern 95,47 Berlin 175,45 Brandenburg 87,34 Bremen 147,26 Hamburg 169,65 Hessen 97,03 Mecklenburg-Vorpommern 89,31 Niedersachsen 61,54 Nordrhein-Westfalen 81,71 Saarland 73,91 Sachsen 169,47 Sachsen-Anhalt 117,03 Schleswig-Holstein 61,74 Thüringen 124,55 Länder insgesamt 96,61 Kulturfinanzbericht 2012 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Kulturfinanzbericht 2012 *) Millionen Euro 121,1 120,1 128,6 133,9 124,8 Anteil am GHH Kommunen in Prozent 1,7 1,6 1,7 1,7 1,4 Sonderauswertung Statistisches Landesamt, Juli 2015 *) Millionen Euro 128,1 127,7 135,0 140,6 134,8 144,4 154,6 155,6 160,3 Anteil am GHH Kommunen in Prozent 1,9 1,8 1,9 1,9 1,6 1,7 1,8 1,8 1,8 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Aus den EU-Strukturfonds sind in der Förderperiode 2007 bis 2013 (mit Nachlaufprojekten bis 30. Juni 2015) folgende Förderungen geflossen bzw. stehen zur Auszahlung an: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): 3 732 000 Euro Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung 799 000 Euro des Ländlichen Raums (ELER – PAUL) EU-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2013 4 531 000 Euro. Aufgrund der Nachlaufphase der Förderperiode 2007 bis 2013 bis zum 30. Juni 2015 wurden bisher keine Projekte der Förderperiode 2014 bis 2020 im Kulturbereich bewilligt. 16. In welchem Verhältnis fördert die Landesregierung Hoch-, Breiten- und Soziokultur (Verhältniszahlen bitte in Prozent angeben)? Die Begriffe Hochkultur und Breitenkultur sind, wie der Kulturbegriff selbst, weder inhaltlich konkret festgelegt oder geschützt noch finden diese Begriffe in den amtlichen Statistiken des Landes Anwendung. Aus diesem Grund ist eine Aussage dazu, in welchem Verhältnis die Landesregierung Hoch-, Breiten- und Soziokultur fördert, nicht möglich. Es ist jedoch unstrittig, dass die gemeinhin der Hochkultur zugerechneten Institutionen, insbesondere auf der professionellen Ebene (Theater, Orchester, Museen etc.) in der Regel ein Vielfaches dessen an Förderung erfahren, als die auf bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Strukturen basierende Breitenkultur in Form beispielsweise von Laienkulturverbänden und -institutionen beansprucht . Ziel der Kulturpolitik des Landes ist es, bei der Förderung der beiden Bereiche ein angemessenes Verhältnis zu gewährleisten . 17. Gibt es Erkenntnisse der Regierung über die Wertschöpfung durch Kulturangebote im Land (ggf. nach hauptamtlicher und ehrenamtlicher Kultur unterscheiden)? Kultur besteht aus eigenem Recht. Und dennoch tragen bundesweit Künstlerinnen und Künstler mit ihren Kulturangeboten zu Wachstum und Wohlstand, zu Innovation und Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei. Eine deutlich wachsende „ökonomische, arbeitsmarktpolitische , soziale, infrastrukturelle und städtebauliche Bedeutung“ wird der Kultur- und Kreativwirtschaft so bereits im Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags Kultur in Deutschland von 2007 attestiert. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag auf Bundesebene zwischen CDU, CSU und SPD wird unterstrichen: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft eröffnet große wirtschaftliche und kulturelle Chancen für unser Land.“ Gleichsam ist auch das ökonomische Gewicht kultureller Großereignisse und Events, die Städte und Regionen nicht zuletzt für Touristen immer attraktiver machen, unbestritten – und klar ablesebar an zusätzlichen Einnahmen, etwa in Gewerbe, Hotels und Gaststätten. Das rheinland-pfälzische MWKEL lässt regelmäßig die aktuellen Daten für den Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft erfassen und damit zu jenen Unternehmen des Landes, die „überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen“ (siehe Definition der Wirtschaftsministerkonferenz von 2009). Demnach haben in Rheinland-Pfalz im Jahr 2013 insgesamt 9 668 Betriebe der Kultur- und Kreativwirtschaft, in denen 27 396 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, einen Umsatz von 4,25 Milliarden Euro erwirtschaftet. Darüber hinaus liegen der Landesregierung Untersuchungen zu den wirtschaftlichen Effekten einzelner kultureller Großereignisse in Rheinland-Pfalz vor. So hat die Hochschule Worms aktuell eine Evaluation der ökonomischen Wirkungen der Nibelungen-Festspiele 2014 vorgelegt. Nach den darin dargelegten Berechnungen erzielten die Nibelungen-Festspiele 2014 eine deutlich positive Wertschöpfung. Je nachdem , ob eine konservative Berechnung auf Basis getätigter Ausgaben oder eine optimistische Berechnung auf Basis getätigter und geplanter Ausgaben zugrunde lag, umfasste diese zwischen 1,62 Millionen und 1,74 Millionen Euro. Ein weiteres Beispiel ist eine Auswertung der Konstantin-Ausstellung 2007. Im Auftrag des MBWWK sowie der Initiative Region Trier e. V. (IRT) haben die Arbeitsgemeinschaft Europäisches Tourismus Institut an der Universität Trier GmbH (ETI) und die Freizeit- und Tourismusgeographie der Universität Trier (FTG) einen Bericht zu den wirtschaftlichen Effekten der Ausstellung für die Region Trier vorgelegt und darin eine Wertschöpfung in Höhe von 28,4 Millionen Euro errechnet. Dieser Betrag entspricht den zusätzlichen Einkommen, die in der Region durch die Ausstellungsbesucherinnen und -besucher und ihre Ausgaben entstanden sind. Die Berechnung der regionalwirtschaftlichen Effekte für die Region Trier hat dabei nach Angaben der Autoren eindrucksvoll die Bedeutung der Ausstellung für die Wirtschaft und den Tourismus aufgezeigt. Beide Auswertungen konnten zeigen, dass die jeweils errechnete Wertschöpfung die Zuschüsse der öffentlichen Hand überkompen - siert hat. Angaben, in denen nach hauptamtlich und ehrenamtlich geleisteter Kulturarbeit unterschieden würde, liegen der Landesregierung nicht vor. 14 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 18. Sieht die Landesregierung bestimmte kulturelle Einrichtungen in einer Botschafterrolle für das Land und wird dies gefördert bzw. unterstützt? Viele rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler wirken bei Ausstellungen, Konzerten oder Aufführungen außerhalb des Landes und fungieren damit auch als kulturelle Botschafter unseres Landes. Dies gilt im besonderen Maße für das größte Landesorchester, die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, das als Reiseorchester über die Landesgrenzen hinaus nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar sondern auch in renommierten Konzert - sälen Deutschlands und über die deutschen Grenzen hinaus, beispielsweise in China, Finnland, Spanien und Südamerika, gastiert. Die Stiftung Villa Musica ist mit ihren internationalen Stipendiatinnen und Stipendiaten im Bereich der Kammermusik sowie ihren Konzerten im Ausland ein besonderer Botschafter des Landes. So besteht z. B. langjähriger Kulturaustausch mit China. Die Villa Musica finanziert sich aus Erträgen ihres Stiftungsvermögens. Bei ihren Auftritten im Ausland werden die Landesjugendensembles wegen ihrer hohen Qualität sehr geschätzt. Sie repräsentieren , genauso wie die Stipendiatinnen und Stipendiaten der Villa Musica, in herausragender Weise die rheinland-pfälzische Kultur und die Zielsetzung der Landesregierung, insbesondere den künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Als Träger der Landesjugend - ensembles wird der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz institutionell gefördert. Aufgrund seiner vielen nationalen und internationalen Tourneen kann man auch das Landespolizeiorchester als einen kulturellen Botschafter unseres Landes bezeichnen. Das Künstlerhaus Edenkoben ist Treffpunkt, Wohn- und Arbeitsort für Dichter, Schriftsteller, Künstler, Musiker und Übersetzer. Hier begegnen sich Leser, Kunstinteressierte, Vertreter literarischer Vereinigungen und Freunde der südpfälzischen Landschaft. Die Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler verschiedener Genres und ein Veranstaltungsprogramm, das vor allem zeitgenössische Literatur und Lyrik, aber auch Musik und Bildende Kunst vorstellt, ermöglichen und fördern solche Begegnungen. Grenzüberschreitungen, inhaltlich wie räumlich, haben von Anfang an das Profil des Künstlerhauses geprägt. Gemeinsame Projekte mit den französischen Nachbarn, die poetische Auseinandersetzung mit Europäischen Sprachen, aber auch die Beschäftigung mit gefährdeten, regionalen Kulturräumen haben das Fremde näher gerückt und Edenkoben zu einem Ort für Entdeckungen gemacht . Besondere Bedeutung hat die Zusammenarbeit mit anderen Kultureinrichtungen wie zum Beispiel der Landes-Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck, dem Literaturhaus Berlin oder dem Südwestrundfunk in Mainz. Außerdem erreichen zweisprachige Publika - tionen von Arbeitsergebnissen, insbesondere die der Übersetzerwerkstatt Poesie der Nachbarn – Dichter übersetzen Dichter (ein Gemeinschaftsprojekt mit der Stiftung Bahnhof Rolandseck) und die Reihe Deutsche Reise nach Plovdiv auch jenseits der Landes - grenzen ihre Leser. 19. Wie kann nach Einschätzung der Landesregierung Kulturförderung, gerade in finanziell schwierigen Zeiten, gestaltet werden, um den Kulturschaffenden eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten? Die Landesregierung nimmt den Auftrag aus der rheinland-pfälzischen Verfassung, das künstlerische und kulturelle Schaffen zu fördern, verlässlich wahr. Dies gilt nicht nur für die Finanzierung und Förderung eigener Kultureinrichtungen, sondern gerade auch für die institutionellen Förderungen und Projektförderungen als Partner bei der Finanzierung vieler kommunaler oder privater Einrichtungen und Projekte. Aufgrund des Jährlichkeitsprinzips im staatlichen Haushaltsrecht ist es der Landesregierung dabei hier grundsätzlich verwehrt, mehrjährige Finanzierungszusagen zu geben. Die Landesregierung ist bemüht, die zur Verfügung stehenden , haushaltsrechtlichen Freiräume, beispielsweise durch die Ausweisung von Verpflichtungsermächtigungen oder durch die Zulassung von Rücklagenbildungen, im Sinne der zu Fördernden zu nutzen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit und Liquidität der institutionell geförderten Kultureinrichtungen ist zu jedem Zeitpunkt sicher - gestellt. Soweit Anträge zu institutionellen Förderungen noch nicht abschließend bewilligungsreif sind, handelt das Land schnell und kooperativ durch die zeitnahe Bewilligung und Auszahlung von Abschlagszahlungen in ausreichender Höhe. Bei noch nicht endgültig bewilligungsreifen Projektanträgen wird nach inhaltlicher und finanztechnischer Vorprüfung – soweit alle grundlegenden Fragen geklärt sind – auf Antrag unbürokratisch der vorzeitige Maßnahmenbeginn des Projekts genehmigt, sodass es nicht zu Verzögerungen des Projekts kommt. 20. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, der zunehmenden Prekarisierung in den künstlerischen Berufen entgegenzuwirken? Gute und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kulturschaffende von ihrer Arbeit leben können, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und stellt für Städte und Gemeinden ebenso wie für die Länder und den Bund ein kultur- und arbeitspolitisches Thema von großer Bedeutung dar. Eine wichtige Rolle nimmt hierbei nicht zuletzt die in Bundeszuständigkeit liegende Künstlersozialkasse ein, die mit den Worten von Kulturstaatsministerin Monika Grütters „heute ganz wesentlich die soziale Absicherung der freiberuflich tätigen Künstler und Publizisten“ garantiert (vgl. Rede vom 29. Januar 2014 vor dem Deutschen Bundestag; Plenar - protokoll 18/10, 588D). Die Landesregierung begrüßt, dass es gelungen ist, diese Institution weiter zu sichern. 15 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auch die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Kulturschaffende wirtschaftlich zu unterstützen. So unterstützt das Land die Initiative des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband e. V., gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Ausstellungsinstitutionen die „Leitlinie zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen“ auch in Rheinland -Pfalz zu entwickeln. Zugrunde liegt hierbei die Überzeugung, dass Einkommenserwirtschaftung für professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler zuvorderst die Vermarktung geschaffener Werke meint. Die Anfang 2015 vorgestellte Leitlinie beinhaltet wichtige Punkte zum Thema „Ausstellungs- und Mitwirkungsvergütung“ und soll als Grundlage für die Verhandlungen zwischen den Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und den ausstellenden Institutionen dienen. Das Land Rheinland-Pfalz wird die Anwendung der Leitlinie bei der Antragstellung von Zuschüssen für Ausstellungsvorhaben entsprechend berücksichtigen. Weitere Möglichkeiten der Einkommenserwirtschaftung im Bereich der Bildenden Kunst bieten Verkaufsausstellungen und Ankäufe seitens des Landes. Seit 1993 führt das Land Rheinland-Pfalz alle zwei Jahre die Künstlermesse Kunst direkt – vormals Kunst und Künstler im Messestand – durch. Hinzu kommen die jährlich durchgeführten Offenen Ateliers an zwei Wochenenden im September. Zudem kauft das Land jährlich im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets Kunstwerke von bildenden Künstlerinnen und Künstlern an (näheres siehe Antwort auf Frage 126). Neben der Deutschen Künstlerhilfe gewährt das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse an notleidende Künstlerinnen und Künstler. Es gibt regelmäßige Zahlungen zu Ostern und zu Weihnachten und Einmalzahlungen bei Bedarf. Im Mai 2015 fand in Mainz bereits zum zweiten Mal die Buchmesse Rheinland-Pfalz statt, auf der sich rund 70 Verlage, Buchhandlungen sowie branchennahe Institutionen und Gesellschaften mit Bezug zu Rheinland-Pfalz präsentierten. Das Land hat die Buchmesse über den Kultursommer jeweils mit 20 000 Euro gefördert und unterstreicht damit sein kulturpolitisches wie wirtschaftliches Interesse, gerade die vielen kleineren Verlage in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Weiterhin unterstützt das Land professionelle Künstlerinnen und Künstler im Rahmen seiner Maßnahmen zur Förderung der kultu - rellen Bildung. Beim 2013 ins Leben gerufenen Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ entwickeln professionelle Künstlerinnen und Künstler Projektideen, die die Kreativität von Kindern oder Jugendlichen befördern und sie zu eigenem künstlerischen Ausdruck anregen sollen. Im Fall der Annahme eines Leistungsangebots schließt das MBWWK mit einer Künstlerin oder einem Künstler einen Honorarvertrag. Auf dieser Basis wird ihnen die Zeit, in der sie aktiv mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einer Kooperationsinstitution zusammenarbeiten, vergütet. Ganztagsschulen haben die Möglichkeit, ihre Personalbudgets für Kunst- und Kulturprojekte außerschulischer Anbieter einzusetzen . Dazu wurden Rahmenvereinbarungen abgeschlossen: a) zwischen dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband e. V. und dem Bildungs - ministerium am 11. April 2005 und b) zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziokultur & Kulturpädagogik e. V. und dem Ministerium für Bildung, Wissen - schaft, Weiterbildung und Kultur am 20. Dezember 2007. Für die professionellen freien Theater aus Rheinland-Pfalz hat das Land ein Unterstützungsmodell aufgelegt, über das diese für ihre Aufführungen in Schulen, Kindergärten, kommunalen und weiteren, nichtkommerziellen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz eine Förderung erhalten. 21. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Abwanderungstendenzen von Kulturschaffenden und Kulturvermittlern aus RheinlandPfalz in andere Bundesländer und wenn ja, in welchen Größenordnungen und in welchen Kultursparten? Eine quantitative Erfassung von Wanderungsströmen rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und Kulturvermittler ist der Landes - regierung nicht bekannt. 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 22. In welcher Höhe erhalten die einzelnen Kultursparten Musik (bitte unterteilen in Laienmusik und professionelle Musik), Darstellende Kunst/Theater, Bildende Kunst/Museen, Literatur, Bibliothekswesen, Filmkunst/Filmwissenschaft, Kabarett, Soziokultur/ Kulturelle Bildung, Denkmalschutz/Welterbe Förderung aus Landesmitteln (bitte aufschlüsseln nach Sparten seit 2005)? Kulturausgaben nach Sparten in Rheinland-Pfalz (Quelle: Sonderauswertung des Statistischen Landesamts, Juli 2015.) 23. Welche Preise und Auszeichnungen verleiht die Landesregierung im kulturellen Bereich und welches Gremium entscheidet jeweils über die Preisträger (bitte aufschlüsseln nach Sparten)? Kunstpreise der Landesregierung werden entweder in Form eines Wettbewerbs ausgeschrieben oder von unabhängigen Jurys im Auftrag des Stifters ohne Selbstbewerbung oder Wettbewerb entschieden. Zu den Preisen und Auszeichnungen der Landesregierung im Einzelnen siehe Anlage zu Frage 23. 24. In welchen Formen und Strukturen werden die kulturellen Verbände und die Kulturschaffenden an den kulturpolitischen Entscheidungen des Landes beteiligt und wie fließen die in den Kulturverbänden vorhandenen Kompetenzen in kulturpolitische Entscheidungen mit ein? Das Land steht in einem steten Austausch mit allen Kulturschaffenden, Kulturvermittlerinnen und -vermittlern sowie den Kultur - verbänden des Landes. Daher ist die Landesregierung in der Lage, deren Anliegen und Sichtweisen in die Entwicklung kulturpolitischer Konzepte einfließen zu lassen. In besonderer Weise bewährt hat sich ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch des MBWWK mit den Kulturverbänden des Landes. Auf Initiative des Ministeriums hin tritt dieser Kreis seit 2014 mehrmals pro Jahr zusammen, um sich wechselseitig zu informieren und gemeinsame Anliegen zu beraten. Die Tagesordnung jeder dieser Gesprächsrunden wird im Vorfeld miteinander abgestimmt. Darüber hinaus beteiligt die Landesregierung Verbände auch an der Entwicklung konkreter Konzepte und Vorhaben, so beispiels - weise ganz aktuell beim Modellprojekt Change Management, bei dem ausgelotet werden soll, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Generationenwechsel in der freien Kulturszene des Landes zu ermöglichen. Regelmäßige Konzeptbesprechungen finden auch in anderen Bereichen statt. Der Museumsverband berät die Landesregierung in museumspolitischen Fragen; er ist in Strategiegespräche, Workshops und Expertenforen, z. B. in den länderübergreifenden Arbeitskreis Museen am Limes und in die Arbeitsgruppe Lutherdekade beim MBWWK, eingebunden. Die Vorsitzende des Museumsverbands gehört dem Kuratorium der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur an. 17 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Millionen Euro Auslandschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland 0,2 0,1 0,2 0,3 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren 5,3 5,5 5,2 5,2 5,4 5,3 6,0 6,2 6,5 Wissenschaftliche Museen 3,9 3,9 4,0 4,0 4,6 4,2 4,5 4,7 5,2 Theater 34,2 34,0 34,2 33,9 36,6 37,1 37,0 37,2 35,0 Einrichtungen der Musikpflege 9,4 9,2 9,4 9,4 10,5 11,2 12,0 12,1 12,2 Museen, Sammlungen, Ausstellungen 12,0 13,7 12,7 10,8 18,9 22,6 23,3 23,9 23,4 Nichtwissenschaftliche Bibliotheken 10,4 11,4 10,2 10,3 11,3 10,7 11,0 11,4 11,6 Sonstige Kultureinrichtungen 0,2 0,1 0,3 0,2 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 1,8 2,0 Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege 3,5 3,5 3,3 3,2 3,2 3,1 2,7 3,2 3,2 Denkmalschutz und -pflege 19,9 18,8 23,9 28,3 26,1 30,8 26,1 20,5 15,2 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bei dem Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ sind die Kulturverbände in besonderer Weise eingebunden. Die eingereichten Projektanträge werden durch eine Jury bewertet, die sich wie folgt zusammensetzt: a) eine Vertreterin oder ein Vertreter des MBWWK, b) eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Berufsverbands Bildender Künstler, c) eine Vertreterin oder Vertreter des Landesverbands Rheinland-Pfalz des Verbands deutscher Schriftsteller, d) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft freie professionelle Theater Rheinland-Pfalz, e) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Rock-Pop Rheinland-Pfalz und f) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e. V. Der Runde Tisch Musik entstand im Jahr 2010 aus dem Bestreben der Musikverbände, die musikpädagogischen Voraussetzungen im Land zu verbessern. Er ermöglicht es, unterschiedliche Sichtweisen und Anliegen der Musikverbände und von Musikinstitutionen in Entscheidungsprozesse einzubringen. Grundsätzlich kommt ihm eine beratende Funktion zu. 25. Werden die kulturellen Verbände und die Kulturschaffenden in die Vergabe von Fördermitteln einbezogen? Der Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. vertritt die Interessen der Museen und berät seit April 2001 im Auftrag der Landesregie - rung Museen und deren Träger sowie politisch Verantwortliche in museumsspezifischen Fragen. Der ehrenamtlich tätige Vorstand erarbeitet auf Basis eines mit der Landesregierung abgestimmten Fragenkatalogs Stellungnahmen zu den Förderanträgen, denen das Ministerium in der Regel folgt. 26. Mit welchen Maßnahmen berücksichtigt die Landesregierung in ihrer Kulturpolitik die besonderen Anforderungen ländlicher Regionen, welche Herausforderungen gibt es und wie kann ihnen begegnet werden? Die Landesregierung hat in den zurückliegenden Jahren die Förderung der Freien Kulturszene und der kulturellen Bildung deutlich ausgeweitet. Sie hat dies getan und tut dies, um damit die kulturelle Grundversorgung gerade im ländlichen Raum zu gewährleisten , da die Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene in hohem Maße dort besonders verankert sind und entsprechend viele Menschen erreichen. Da der ländliche Raum in besonderer Weise vom demografischen Wandel betroffen ist und eben darin eine besondere Herausforderung liegt, führen das MBWWK und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur das Modellprojekt zum Change Management in Kultureinrichtungen der Freien Szene durch. Bei der kulturellen Grundversorgung im ländlichen Raum spielen auch die Amateurtheatergruppen eine wichtige Rolle. Zwar gebietet es die Begrenztheit der Fördermittel, auch bei der Theaterförderung eine Priorisierung vorzunehmen. Die Landesregierung setzt hier den Schwerpunkt auf die Unterstützung der professionellen Theater, weshalb für einzelne Amateurtheatergruppen keine Landesmittel ausgeschüttet werden können. Jedoch ist es der Landesregierung ein Anliegen, die beachtlichen Leistungen der Amateurtheater strukturell zu fördern. Deshalb werden die zwei großen Dachverbände im rheinland-pfälzischen Amateurtheater - wesen, der Landesverband Amateurtheater RLP e. V. und die Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz im Verband Deutscher Freilicht - bühnen e. V., deren Mitglieder ganz überwiegend im ländlichen Raum zu finden sind, bei ihrer Arbeit unterstützt. Das Land bezuschusst ganz wesentlich das Seminarangebot zu theaterspezifischen Themen (Körpersprache, Maskenbild etc.), das aufgrund sehr günstiger Preise einem möglichst großen Kreis an Theatern zugute kommen kann. Im Jahr 2010 war der Landesverband Amateur - theater RLP e. V. Ausrichter des Deutschen Amateurtheater-Festivals amarena. Das 2010 ins Leben gerufene Festival findet alle zwei Jahre in einem anderen Land statt. Damit kann es durchaus als Anerkennung der hiesigen Amateurtheaterszene erachtet werden, dass Rheinland-Pfalz nach Berlin und Thüringen nun als drittes Land Ausrichter ist. Es war der Landesregierung deshalb ein besonderes Anliegen, hierfür eine Sonderförderung zu gewähren. Zu den für die kulturelle Grundversorgung wichtigen Kultureinrichtungen im ländlichen Raum gehören Programmkinos, die seitens des Landes in ihrer Arbeit unterstützt und gefördert werden. Programmkinos sind nicht nur Ort, an denen Filme gezeigt werden, sondern bieten Kunst und Kultur in vielfältiger Weise an. Gerade die Angebote der Landesbüchereistelle im Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) zielen auf den ländlichen Raum: so sind durch Fortbildungen und Basiskurse, durch Angebote von Aktivitäten der Leseförderung, durch Einzelberatung (auch vor Ort) und die zentrale Medienbearbeitung, durch die Ergänzungsbücherei usw. gerade viele kleine, ehrenamtliche Biblio - theken in der Fläche in Rheinland-Pfalz im Blick. Circa 80 Prozent aller öffentlichen Bibliotheken sind ehrenamtlich geführt, bedürfen also der besonderen Unterstützung, die durch das LBZ geleistet wird. Gäbe es diese Bibliotheken nicht, so wäre die Versorgung gerade auf dem Land größtenteils nicht gegeben. Mit dem e-Medien-Verbund Onleihe RLP, den das LBZ organisiert, ist in ganz Rheinland-Pfalz der Zugang zu digitalen Medien geschaffen. Derzeit arbeitet das LBZ an einer Möglichkeit, dies auch auf einfachem Weg Nutzern ehrenamtlicher Bibliotheken zugänglich zu machen, wiederum ein Schritt, der gerade den ländlichen Raum stärkt. Kleine und mittelgroße Museen mit Ausstrahlung in den regionalen ländlichen Raum wurden in den letzten Jahren gezielt gefördert, z. B. Museen in Alzey, Birkenfeld, Diez, Morbach und Münstermaifeld. 18 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 27. Welche Projekte zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum hat die Landesregierung seit 2005 durchgeführt und mit welcher finanziellen Ausstattung? Die Mehrzahl der kulturpolitischen Maßnahmen im Flächenland Rheinland-Pfalz betrifft in besonderer Weise den ländlichen Raum, so z. B. die Förderung der Soziokultur und der freien Theater (Aufführungsförderung), der Musikschulen, „Jedem Kind seine Kunst“ und viele andere mehr. Vollständige Erfassung und präzise Abgrenzung sind hier nicht möglich. Auch der Kultursommer Rheinland-Pfalz und die Förderrichtlinie TTM (Tanz, Theater, Musik), heute KKP (Kommunale Kultur - projekte) sind Anfang der 1990er Jahre nicht zuletzt dafür ins Leben gerufen worden, um verstärkt Kultur im ländlichen Raum zu fördern. Der Schwerpunkt der Kultursommerförderungen liegt dabei auf der freien Kulturszene und ausschließlich auf Projekten, die zwischen dem 1. Mai und dem 3. Oktober stattfinden. Der Schwerpunkt von KKP liegt auf ganzjährig kommunal veranstalteten Kulturprojekten, die aber Teil der Dachmarke Kultursommer sind, soweit sie in seinem Zeitraum stattfinden. Listen mit diesen Projekten (jenseits der fünf Oberzentren von 2005 bis 2015) siehe Anlagen 1 bis 5 zu Frage 27. Die finanziellen Aufwendungen für diese Projekte betrugen in der Summe von 2005 bis 2015 annähernd 22 Millionen Euro. Des Weiteren erfolgen Landesförderungen in den Bereichen Soziokultur, freie Theater und freie Musikszene, unterschieden nach kreisfreien Städten und ländlichem Raum der Jahre 2005 bis 2015, durch die weitere über 8 Millionen Euro dazukommen (siehe ebd.). 28. Fördert die Landesregierung Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, wenn ja, mit welcher finanziellen Ausstattung? Ja. Das Festival „RheinVokal“, das Festival „Gegen den Strom“ an der Lahn, „Palatia Jazz“ in der Pfalz, die „Westerwälder Literaturtage “, das „Mosel Musikfestival“ und das „Mittelrhein Musikfestival“ sind beispielhafte Modelle interkommunaler Zusammenarbeit . Diese werden als kommunale Kulturprojekte (KKP) oder durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz gefördert. Die Förderung ist hierbei der individuellen Beschaffenheit des jeweiligen Kulturprojekts und der kommunalen Situation angepasst und erfolgt nach Bedarf. Allein die genannten Projekte werden jährlich mit rund 340 000 Euro gefördert. Ein weiteres Beispiel für die Förderung interkommunaler Zusammenarbeit durch das Land besteht im Kontext des Welterbeantrags für die SchUM-Städte. Das Land Rheinland-Pfalz ist gemeinsam mit den Städten Speyer, Worms und Mainz, der jüdischen Gemeinde Mainz-Worms, der jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz Gründungsmitglied des am 21. Juli 2014 gegründeten Vereins SchUM-Städte Speyer, Worms, Mainz. Das Land unterstützt den Verein auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung jährlich mit 40 000 Euro. Das Land Rheinland-Pfalz ist – wie auch das Land Hessen – ferner Mitglied im Zweckverband Oberes Mittelrheintal. In diesem haben sich 2005 alle in der 2002 durch die UNESCO anerkannten Welterbestätte Oberes Mittelrheintal liegenden Gebietskörperschaften zusammengeschlossen und somit eine Struktur geschaffen, die die einzelnen Aktivitäten und Akteure im Tal bündelt und koordiniert. Hauptaufgabe des Zweckverbands ist das Sichern und Weiterentwickeln der wirtschaftlichen, kulturellen, ökologischen und sozialen Funktionen des Welterbes. Basis hierfür ist das regelmäßig fortgeschriebene Handlungsprogramm. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Zweckverband jährlich mit 270 000 Euro und übernimmt Personalkosten, für das Jahr 2015 in Höhe von 147 240 Euro. 29. Wie stellt sich die Landesregierung die Lösung der Stadt-Umland-Problematik vor? Der Landtag Rheinland-Pfalz und die Landesregierung haben miteinander vereinbart, zur Vorbereitung der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform umfangreiche gutachterliche Untersuchungen vorzunehmen. Sie sollen sich auch auf die StadtUmland -Beziehungen erstrecken. Auf der Basis der Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchungen gilt es dann, zu gegebener Zeit über Maßnahmen zur Optimierung der Stadt-Umland-Beziehungen zu entscheiden. Derzeit wird ein wissenschaftliches Konzept für die gutachterlichen Untersuchungen ausgearbeitet. Geplant ist, den Auftrag für die gutachterlichen Untersuchungen in wenigen Wochen zu erteilen. 19 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode II. Entwicklung�in�einzelnen�Kultursparten� a)�Musik� 30. Wie hat sich die musikalische Aus- und Weiterbildung an den kommunalen Musikschulen seit 2005 entwickelt (bitte auflisten nach Personal und Schülerzahlen)? Für die Darstellung der Schülerinnen-/Schülerzahl seit 2005 liegen folgende statistische Daten bis zum Jahr 2013 vor: (Quelle: Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz.) *) Schülerzahlen für Schulkooperationen mit Musikschulen im Ganztagsschulbereich. Erfassung erstmals für 2010, Zahlen für 2013 liegen noch nicht vor. **) Ab dem Jahr 2013 wurde die Abfrage der Schülerinnen-/Schülerzahlen von einem Stichtag auf eine Jahreserfassung umgestellt, die jeden Schüler zählt, der innerhalb eines Jahres ein oder mehrere Angebote der Musikschulen besucht hat. Vorher fielen Schülerinnen und Schüler, die zeitlich befristete Angebote wahrgenommen haben, oft aus der Statistik heraus. Für die Darstellung der Personalzahlen an den kommunalen Musikschulen seit 2005 liegen folgende statistische Daten bis 2012 vor: (Quelle: Landesverband der Musikschulen Rheinland-Pfalz.) 31. Gab es Schließungen von Musikschulen seit 2005, wenn ja, welche? Im Jahr 2006 wurde die Kreismusikschule Ahrweiler geschlossen. Nach der Schließung erfolgte im gleichen Jahr die Gründung des Vereins Musikschule im Kreis Ahrweiler e. V. 32. In welcher Weise wirken ehrenamtliche Verbände (Landesmusikrat, Landesmusikverband, LAG Rock & Pop etc.) an der Förderung des Musikwesens mit und in welcher Form werden sie durch das Land unterstützt? Die ehrenamtlichen Verbände sind vorwiegend in Fachverbänden organisiert. Diese fördern das Musikwesen durch zentrale und regionale Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, intensive Jugendarbeit, Musikwettbewerbe und durch regionale bzw. landesweite Veranstaltungen. Weitere Schwerpunkte liegen in der Durchführung von Ehrungen, der Vernetzung der angeschlossenen Mitgliedsvereine und der gemeinsamen Interessensvertretung. Insbesondere dem ehrenamtlich geleiteten Landesmusikrat als Dachverband aller Musikverbände und -institutionen kommen vielfältige Aufgaben in der Musikförderung zu, vor allem in seiner Eigenschaft als Träger der Jugendwettbewerbe „Jugend musiziert“ und „Jugend jazzt“, der Landesjugendensembles sowie des Landes-Chorwettbewerbs und des Landes-Orchesterwettbewerbs. Der Landesmusikrat sowie der überwiegende Teil der ehrenamtlichen Verbände werden in Form von institutionellen Förderungen sowie von Projektförderungen unterstützt. 20 Jahr Schülerzahl ohne Ensembles Schülerzahlen mit Ensembles Kooperationsschüler *) 2005 41 609 49 169 2006 40 029 51 592 2007 41 727 52 228 2008 42 358 54 209 2009 43 501 55 448 2010 43 754 57 075 8 462 2011 43 671 56 177 10 094 2012 41 668 55 266 10 676 2013 56 776 **) 67 498 **) Jahr Lehrer vollbeschäftigt in % teilbeschäftigt mit mindestens einer halben Stelle in % teilbeschäftigt mit weniger als einer halben Stelle in % 2006 1 724 7,72 26,53 65,75 2007 1 720 7,07 20,56 72,37 2008 1 728 7,68 22,3 70,01 2009 1 767 7,36 20,19 72,45 2010 1 786 6,18 20,98 72,84 2011 1 792 6,98 21,31 71,7 2012 1 756 7,15 21,89 70,95 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 33. Wie haben sich die Fördersummen für die Verbände seit 2005 absolut und prozentual verändert? Die im Kulturbereich geförderten Musikverbände sind: – Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz e. V., – Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V., – Landesmusikverband Rheinland-Pfalz e. V., – Landesarbeitsgemeinschaft Rock & Pop in Rheinland-Pfalz e. V., – Chorverband Rheinland-Pfalz e. V., – Chorverband der Pfalz e. V., – Rheinland-Pfälzischer Chorverband e. V., – Kreismusikverband Germersheim e. V., – Landesverband Rheinland-Pfalz im Bund Deutscher Zupfmusiker e. V., – Landesverband Rheinland-Pfalz im Deutschen Harmonikaverband e. V. und – Landesverband für Spielmannswesen Rheinland-Pfalz e. V. (bis 2009). Die jährlichen Fördersummen betrugen: 34. Wie und in welchem finanziellen Umfang fördert die Landesregierung die Laienmusik in Rheinland-Pfalz und wie haben sich die Zahlen seit 2005 entwickelt? Zwischen dem Landesmusikrat und damit auch zwischen seinen ihm angeschlossenen Laienmusikverbänden und dem MBWWK besteht ein intensiver Dialog und Informationsaustausch. Initiativen und Projekte der Laienmusikverbände werden dadurch auch begleitet und beraten. Die Landesregierung fördert die Laienmusik finanziell im Rahmen von institutionellen Förderungen und Projektförderungen. Aus der folgenden Tabelle sind die Fördersummen seit 2005 zu entnehmen: 21 Jahr Betrag in Euro Veränderung in Prozent 2005 3 198 560 2006 3 190 060 – 0,27 2007 3 190 060 0,00 2008 3 190 360 0,01 2009 3 189 160 – 0,04 2010 3 133 860 – 1,73 2011 3 146 839 0,41 2012 3 157 700 0,35 2013 3 498 621 10,80 2014 3 592 850 2,69 2015 3 662 500 1,94 Jahr Betrag in Euro Steigerung in Prozent 2005 993 369 2006 904 960 – 8,90 2007 837 256 – 7,48 2008 898 660 7,33 2009 915 560 1,88 2010 833 460 – 8,97 2011 775 939 – 6,90 2012 788 650 1,64 2013 933 590 18,38 2014 992 150 6,27 2015 1 063 600 7,20 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 35. Wie hat sich die Laienmusik seit 2005 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte angeben nach instrumentalen und vokalen Gruppen)? Instrumentalgruppen (Quelle: Landesmusikrat Rheinland-Pfalz.) *) Für die Jahre 2006 bis 2014 liegen keine Zahlen für den Rheinhessischen Turnerbund vor. Vokalgruppen (Quelle: Landesmusikrat Rheinland-Pfalz.) *) Zahlen geschätzt von der Evangelischen Kirche der Pfalz. 36. Wo gibt es Kooperationen zwischen Musikvereinen der Laienmusik und staatlichen Bildungseinrichtungen im Land und wie werden diese Kooperationen im Einzelnen finanziert? An folgenden Ganztagsschulen in Angebotsform bestehen Kooperationsvereinbarungen mit Musikvereinen: – Grundschule Gau-Algesheim, – Grundschule Bad Münster, – Grundschule Brücken/Pfalz, – Grundschule Kallstadt, – Grundschule Vettelschoß. Diese werden aus dem Ganztagsschul-Budget der Schulen finanziert. 37. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung vor dem Hintergrund der Ausweitung des Ganztagsschulangebots die Zusammenarbeit zwischen Laien/Profimusik und staatlichen Bildungseinrichtungen fördern und wie können Kooperationen zwischen schulischen und außerschulischen Bildungsträgern intensiviert werden? Die Kooperation von Ganztagsschulen in Angebotsform mit außerschulischen Partnern wurde von Beginn an durch vielfältige flankierende Maßnahmen begleitet. Im Folgenden sind die Maßnahmen aufgeführt, die die Kooperation von Laien/Profimusik mit schulischen und außerschulischen Bildungsträgern befördern. Im Jahr 2002 wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesmusikrat Rheinland-Pfalz unter - zeichnet. Im Jahr 2002 wurde die Rahmenvereinbarung zwischen dem Landesverband der Musikschulen Rheinland-Pfalz (LVdM) und dem Land Rheinland-Pfalz über Dienstleistungen der Musikschulen an Ganztagsschulen geschlossen. Seit dem Schuljahr 2003/2004 werden jährlich Fortbildungen außerschulischer Fachkräfte durch das Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ) und das Pädagogische Landesinstitut (PL) durchgeführt. Im Schuljahr 2004/2005 wurde das Fortbildungskonzept um Aufbaukurse erweitert. An regional verteilten Standorten finden seitdem viertägige Grundkurse für außerschulische Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit institutioneller Anbindung und auch Privatpersonen statt. Während die Grund- 22 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Landesposaunenverband 48 Deutscher Haromonika Verband Rheinland-Pfalz e. V. 40 39 39 38 37 37 36 34 33 33 Landesverband rheinland-pfälzischer Liebhaberorchester e. V. 13 18 18 20 20 22 23 23 24 26 Rheinhessischer Turnerbund e. V.*) 10 Rheinland-Pfälzischer Chorverband 4 4 3 3 2 1 0 0 0 0 Evangelische Kirche der Pfalz 110 110 113 110 101 111 116 122 133 132 Landesmusikverband Rheinland-Pfalz 835 833 835 832 827 830 824 824 823 822 Summe 1 012 1 004 1 008 1 003 987 1 001 999 1 003 1 013 1 061 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rheinland-Pfälzischer Chorverband 66 *) 67 *) 68 69 *) 70 71 72 74 75 76 Evangelische Kirche der Pfalz 368 *) 370 *) 373 379 *) 376 401 391 391 384 386 Chorverband der Pfalz 625 *) 599 *) 597 588 *) 578 574 575 569 568 563 Verband Deutscher Konzertchöre 20 *) 20 *) 20) 21 *) 21 24 25 25 25 25 Chorverband Rheinland-Pfalz e. V. 1 349 *) 1 343 *) 1 351) 1 334 *) 1315 1292 1273 1255 1237 1214 Summe 2 060 *) 2 029 *) 2 409 ) 2 012 *) 2 360 2 362 2 336 2 314 2 289 2 264 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 kurse einführenden Charakter haben, sollen die Aufbautage über einleitende Fragen hinausgehende Fortbildungs- und Beratungsbedarfe auffangen. Nach Auskunft des SPFZ nehmen auch Personen aus dem Laien- und Profimusikbereich an diesen Fortbildungen teil. Seit Februar 2003 ist die Entwicklung der Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz auf einer eigenen Internetseite unter www.ganztagsschule .rlp.de stets aktuell im Internet zu verfolgen. Die zentrale Funktion der Internetpräsenz besteht darin, relevante Informationen rund um die Ganztagsschule in Angebotsform bereitzuhalten und an unterschiedliche Zielgruppen, z. B. Eltern, Schulleiterinnen und Schulleiter oder Kooperationspartner, zu vermitteln. Seit 2004 wird das Projekt Kinder machen Musik (MUKI) in Kooperation mit dem PL durchgeführt. Ziel war und ist es, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an Ganztagsschulen und in Kindertagesstätten durch Seminare in die Lage zu versetzen, elementares Singen und Musizieren mit Kindern erfolgreich zu vermitteln. MUKI führt auf musikalischer Ebene Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte wie kein anderes Projekt zusammen. Musikschullehrkräfte sind sowohl als Ausbilderinnen bzw. Ausbilder als auch als Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten. Das Land vergibt seit 2011 den Landespreis MusikuS in Kooperation mit folgenden Partnern: – Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V., – Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz e. V., – Landesmusikverband Reinland-Pfalz e. V., – Chorverband der Pfalz, – Chorverband Rheinland-Pfalz e. V., – Rheinland-pfälzischer Chorverband e. V., – Landesarbeitsgemeinschaft Rock & Pop Rheinland-Pfalz e. V. sowie – Landesarbeitsgemeinschaft Jazz Rheinland-Pfalz e. V. Der Wettbewerb richtet sich an Grundschulen, Kooperationen zwischen Grundschulen und Kindertagesstätten, Förderschulen, weiterführende Schulen, Hochschulen, Musikvereine, Chöre, Musikschulen, Tanzschulen, Orchester, Theater und andere kulturelle Einrichtungen, Kunstschaffende vor Ort, Kirchen und caritative Einrichtungen, Ortsgemeinden/Stadtteile u. a. Der Preis MusikuS wird für Aktivitäten, welche die Musikalisierung von Kindern auf nachhaltige, kindgemäße und kreative Weise fördern und für andere Grundschulen oder Kooperationen aus Grundschulen und Kitas anregend sind, vergeben. Mit der Einrichtung und Finanzierung einer Stelle für den Bereich der kulturellen Bildung bei der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, die mit einer Schulmusikerin oder einem Schulmusiker besetzt werden soll, hat die Landesregierung eine Möglichkeit zur Verbesserung der Kooperation zwischen einem schulischen und einem außerschulischen Bildungsträger im Orchesterbereich geschaffen. Hier können erstmals Bildungsinhalte von einem außerschulischen Bildungsträger adäquat in einer methodischdidaktisch aufbereiteten Form für Schulen angeboten werden. 38. Wie kann dem überdurchschnittlich hohen Ausfall bzw. fachfremd erteiltem Kunst-und Musikunterricht an Schulen im Land entgegengewirkt werden? Seit Jahren kann bundesweit der Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften für bestimmte Fächer nur schwer gedeckt werden. Die Landesregierung hat daher frühzeitig ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um dieser Situation zu begegnen. So wird jährlich in der jeweils aktualisierten Broschüre zum Lehramtsstudium ganz gezielt für den Lehrerberuf, differenziert nach den Lehrämtern in den einzelnen Schularten, geworben. Dabei werden besonders erfolgversprechende Studiengänge und Fächerkombinationen für eine spätere Einstellung benannt. So wurde beispielsweise in der Broschüre aus dem Dezember 2014 explizit auf den Bedarf im Fach Bildende Kunst für das Lehramt an Gymnasien hingewiesen. Wegen der hohen Zahl der Bewerbungen für den Vorbereitungsdienst und des Bedarfs an ausgebildeten Lehrkräften wurde zudem die Zahl der Ausbildungsplätze durch den Ausbau bestehender Studienseminare und die Einrichtung neuer Seminare in den letzten Jahren deutlich erhöht. Darüber hinaus kann seitens der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion bei nicht durch Lehrkräfte mit dem entsprechenden Lehramt abzudeckendem Bedarf eine Ausschreibung im Wege des Seiteneinstiegs veranlasst werden. 39. Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass es in Rheinland-Pfalz keine eigenständige Musikhochschule gibt? Mit dem Status der Teilautonomie innerhalb der Johannes Gutenberg-Universität profitiert die Hochschule für Musik Mainz von der universitären Infrastruktur, vor allem im Hinblick auf Dienstleistungen der zentralen Verwaltung und der zentralen Einrichtungen sowie durch die Möglichkeit der Implementierung neuer Studiengänge über die Systemakkreditierung. Den Studierenden bietet der Sitz der Musikhochschule Mainz auf dem Universitätsgelände den Vorteil einer Campusuniversität, insbesondere im Hinblick auf Lehramtsstudien- bzw. Doppelstudiengänge. Parallele Studien an anderen Fachbereichen können so unmittelbar am gleichen Standort erfolgen. Gerade für Lehramtsstudierende erweist sich dies als großer Standortvorteil. Besondere Synergieeffekte ergeben sich durch die Nähe zur Musikwissenschaft im Fachbereich 07, den kollegialen Austausch und Kooperationen auf der professionellen Ebene, einen einfachen Lehrimport und -export sowie die Zusammenarbeit in Projekten, Forschungsanträgen und Überprüfungen. 23 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die besondere Bedeutung der beiden künstlerischen Hochschulen ist im aktuellen Hochschulgesetz mit der Loslösung der beiden Hochschulen vom Fachbereichsstatus und einer größeren Betonung der Teilautonomie gestärkt worden. Beide Institutionen nehmen für die Bildende Kunst bzw. für die Musik übergreifende Aufgaben für das Land wahr. 40. Hat das Land dem Landesmusikrat in den letzten Jahren neue Aufgaben übertragen und in welcher Höhe wurden dafür finanzielle Förderungen des Landes zugesagt? Das Land hat dem Landesmusikrat in den letzten Jahren neue Aufgaben übertragen. Zum 1. Januar 2013 wurden das Landesjugend - orchester, das Landesjugendjazzorchester und der Landesjugendchor sowie die Landeswettbewerbe Jugend musiziert und Jugend jazzt mit entsprechender finanzieller und personeller Ausstattung in die Trägerschaft des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz e. V. überführt . Damit konnten Synergieeffekte leichter nutzbar gemacht und der bürokratische Aufwand für die Organisation der Ensembles und Wettbewerbe vermindert werden. Die Auswahl der jungen Musikerinnen und Musiker für die Landesjugendensembles, die im Instrumentalbereich unmittelbar mit den Landesjugendwettbewerben zusammenhängt, liegt nun in einer einheitlichen Organisationsstruktur . Unter künstlerischen Gesichtspunkten ist die Planung und Durchführung gemeinsamer Projekte von zwei oder mehreren Ensembles wesentlich erleichtert. Zudem ermöglicht ein flexibler Mitteleinsatz die Bildung künstlerischer Schwerpunkte bei gemeinsamen bzw. außergewöhnlichen Projekten. Der Landesmusikrat erhielt 2014 eine institutionelle Förderung in Höhe von 455 100 Euro, für 2015 sind im Haushaltsplan 513 200 Euro etatisiert. 41. Wie sieht die Landesregierung den „Runden Tisch Musik“ – welche Ergebnisse bzw. Festlegungen konnten dort bisher erzielt werden und gibt es nachhaltige Erfolge? Der Runde Tisch Musik entstand im Jahr 2010 aus dem Bestreben der Musikverbände, die musikpädagogischen Voraussetzungen im Land zu verbessern. Die Landesregierung bewertet die Arbeit des Runden Tisches Musik sehr positiv. Er ermöglichte es, unter - schiedliche Sichtweisen und Anliegen der Musikverbände und von Musikinstitutionen in Entscheidungsprozesse einzubringen. Grundsätzlich kommt ihm eine beratende Funktion zu. Der Runde Tisch Musik widmete sich zwischen 2010 bis 2014 folgenden Themen mit nachstehenden Ergebnissen: Themenkomplex 1: Musikausbildung an den Hochschulen des Landes Ergebnisse: – Schaffung einer EMP-Professur an der Musikhochschule Mainz, – Einrichtung eines EMP-Bachelor-Studiengangs an der Musikhochschule Mainz, – Besetzung der Musikpädagogik-Professur an der Universität Koblenz-Landau, Standort Koblenz, – Einführung eines Basis-Moduls Musik für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Koblenz-Landau, Standort Landau. Themenkomplex 2: Musik in Kindertagesstätten und Grundschulen Ergebnisse: – Landeskongress Kinder singen und musizieren (erstmals 2011, zweijährig), – Preis Musik in der Schule, MusikuS (erstmals 2011, zweijährig), – Gründung des Arbeitskreises Musiklehrer an Fachschulen für Sozialwesen, – Dokumentationsbroschüre „Musikpädagogik in Rheinland-Pfalz in Grundschule und Kindertagesstätte“, – Aufnahme musikpädagogischer Angebote für die Grundschule in den Bildungsserver Rheinland-Pfalz Themenkomplex 3: Musik in den Sekundarstufen I und II an allgemeinbildenden Schulen Ergebnis: – Einrichtung einer fachdidaktischen Kommission. 42. Welche Ziele und welche Perspektiven sieht die Landesregierung für die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz? Wie sollen sich die Aktivitäten für die Pfalz, wie die Entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar, wie die Rolle des Orchesters im In- und Ausland gestalten? Die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz ist das größte Orchester (87 Stellen für Musikerinnen und Musiker) in der Träger - schaft des Landes. In seiner Eigenschaft als Reiseorchester erstreckt sich sein Spielgebiet nicht nur auf das gesamte Land, sondern vor allem auch auf die Metropolregion Rhein-Neckar und deren angrenzende Gebiete. Neben der Konzerttätigkeit in Ludwigshafen und in der Metropolregion Rhein-Neckar ist die Bespielung der pfälzischen Städte und Gemeinden eine wichtige und priori - täre Aufgabe. Als in Landau gegründetes Orchester und ehemaliges „Pfalzorchester“ besteht zudem eine historisch gewachsene, enge Verbindung zur Pfalz. Als einzigem Landesorchester, das sich fast ausschließlich der Sinfonischen Musik und der Filmmusik widmet, kommen der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz besondere Aufgaben zu. Diese zeigen sich vor allem im künstlerischen Profil des Orchesters mit sowohl tradierten als auch innovativen Programmen. Insbesondere in der Metropolregion Rhein-Neckar tritt es als künstlerisch-innovativer Impulsgeber in Erscheinung. 24 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Mit der hohen Dichte von Orchestern sowie einer Musikhochschule verfügt die Metropolregion Rhein-Neckar über besonders gute Möglichkeiten für Orchesterkooperationen, wie sie auch nach dem Tarifvertrag für Kulturorchester möglich sind. Unter dem Aspekt synergetischer Effekte sollten diese zukünftig stärker genutzt werden. Neben ihren Aufgaben als Kulturträger hat die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz auch gleichzeitig die Funktion eines kulturellen Bildungsträgers, was sich in ihrer orchesterpädagogischen Arbeit wiederspiegelt. Letztere wird zukünftig durch die Bereitstellung einer zusätzlichen Stelle für Orchesterpädagogik einen noch stärkeren Stellenwert erhalten. b)�Kunst�und�Literatur� 43. Wie hat sich die Zahl der freischaffenden bildenden Künstler in Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt? Gemäß den Daten der Künstlersozialkasse (KSK) hat sich die Zahl der hauptberuflichen bildenden Künstlerinnen und Künstler in Rheinland-Pfalz von 4 120 im Jahr 2005 über 1 596 im Jahr 2006 auf 1 640 im Jahr 2015 entwickelt. Die Änderung von 2005 auf 2006 ist zurückzuführen auf die Überprüfung der Versicherten durch die KSK, auf die Richtigkeit der gemeldeten beitragspflichtigen Einkommen und das Vorliegen der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht. Nebenberufliche Künstlerinnen und Künstler , die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind bei der KSK nicht gemeldet (siehe hierzu Anlage zu Frage 43). 44. Welche Unterstützung erhalten bildende Künstler mit Wohnort in Rheinland-Pfalz seitens des Landes, der Kreise und der Gemeinden (z. B. Stipendien, institutionelle und Projektförderungen, Bereitstellung von Ateliers und Ausstellungsräumen, öffentliche Aufträge )? Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Bereich Bildende Kunst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse bzw. finanzielle Unterstützung für Publikationen und Projekte wie Ausstellungen, Stipendien, Bildhauersymposien, Workshops u. Ä., die insbesondere der Erschließung neuer Wirkungsmöglichkeiten von Bildender Kunst in Rheinland-Pfalz dienen, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Künstlerinnen und Künstlern und Rezipienten beitragen sowie einen wesentlichen Beitrag zur Kunstvermittlung leisten oder eine Erweiterung künstlerischer Arbeitsfelder bedeuten. Das Land Rheinland-Pfalz macht keinen Unterschied zwischen Künstlerinnen und Künstlern, die in Rheinland-Pfalz leben und solchen, die hier geboren, aber mittlerweile in die großen Kunstzentren abgewandert sind oder nur ihr Atelier in Rheinland-Pfalz haben, aber in einem anderen Land wohnen. Ziel ist es, insbesondere junge rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler bei der Etablierung im Betriebssystem Kunst zu unterstützen. Mit den im Haushalt des MBWWK zur Verfügung stehenden Mitteln können bislang erfolgreich sowohl im ländlichen Raum als auch in den städtischen Zentren in Rheinland-Pfalz sowie national als auch international – Spitzenförderung betrieben, – kulturelle Kompetenzen vermittelt, – der Nachwuchs gefördert, – Kulturtourismus gestärkt, – internationale Kulturbeziehungen gepflegt, – das künstlerische Schaffen dokumentiert und – spezifische Künstlerinnenförderung ermöglicht werden, insbesondere durch folgende Projekte: – Künstlermesse Kunst-direkt, – Mentoring für Bildende Kunst, – offene Ateliers, – Zuschuss für die Kurse der Europäischen Kunstakademie, – Kunstankäufe für die Landessammlung, – Hilfe an notleidende Künstlerinnen und Künstlern, – Unterstützung des Wettbewerbs Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler zzgl. der Vergabe des Emy-Roeder-Preises alle drei Jahre, – Vergabe von Druckkostenzuschüssen für Ausstellungskataloge, – Ausstellungsförderung von Kunstvereinen und Künstlervereinigungen, – Vergabe von Landesstipendien. Wenn das Land Mittel bereitstellt und zuweist, dann sind bei der Beurteilung mehrere Aspekte maßgebend: – die künstlerische Qualität als vorrangiger Aspekt, – der regionale Aspekt; Entwicklung und Förderung bestimmter Regionen, 25 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode – der wirtschaftliche Aspekt; Entwicklung und Förderung bestimmter Institutionen, die zur materiellen Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern beitragen, – der Aspekt der Frauenförderung und der Vernetzung von Künstlerinnen und Kunstvermittlerinnen. Informationen und Bedingungen über Förderungen im Bereich der Bildenden Kunst sind den Internetseiten unter www.kulturland .rlp.de zu entnehmen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Förderung des künstlerischen Schaffens ist die Beteiligung Bildender Künstlerinnen und Künstler an den vom Land geförderten oder beauftragten Baumaßnahmen. Damit ist gewährleistet, dass in jedem Haushaltsjahr ein bestimmtes Budget des Landes Rheinland-Pfalz für öffentliche Aufträge für Künstlerinnen und Künstler bzw. Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker zur Verfügung steht. Die Höhe des Budgets steht in Abhängigkeit zur Höhe der Baukosten. Für Hochbauten des Landes ist die Bemessung der Mittel und das Vergabeverfahren in der „Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz – RLBau –, Stand Juli 2014, Abschnitt K7“ geregelt. Bei Hochbaumaßnahmen, die das Land durch Zuwendungen nach den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung fördert, ist die Grundlage für die Bemessung der Mittel und das Vergabeverfahren die Verwaltungsvorschrift „Künstlerische Ausgestaltung öffentlich geförderter Hochbauten“ vom 12. November 2003 (B1047-4524). Die Richtsätze der für die künstlerische Ausgestaltung aufzuwendenden Mittel bemessen sich nach den Kosten der Bauwerkskostengruppe 300, je nach Größe des Bauvorhabens zwischen 1,5 und 2 Prozent, jedoch höchstens 250 000 Euro je Bauvorhaben. Die Kosten für die Durchführung von Wettbewerben, für die Vergütung für die Mitglieder des Preisrichtergremiums und für die Beratung durch bildende Künstlerinnen und Künstler sowie durch Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker sind als Neben - kosten gesondert zu führen. Bei der Vergabe wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz bevorzugt Berücksichtigung finden. 45. Welche Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung für bildende Künstler gibt es in Rheinland-Pfalz? Studienmöglichkeiten für bildende Künstler gibt es in Rheinland-Pfalz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und den Hochschulen Koblenz und Trier. Die Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet die Studiengänge Freie Bildende Kunst und Bildende Kunst für das Lehramt an Gymnasien an. Bei dem Studiengang Freie Bildende Kunst handelt es sich um einen DiplomStudiengang . Der Studiengang Bildende Kunst für das Lehramt an Gymnasien wird als Bachelor of Education bzw. als Master of Education angeboten. Die Hochschule Koblenz bietet an ihrem Institut für Künstlerische Keramik und Glas (IKKG) in Höhr-Grenzhausen den Studien - gang Freie Kunst Keramik/Glas mit den Abschlüssen Bachelor of Fine Arts bzw. Master of Fine Arts an. Es handelt sich um eine umfassende künstlerische Ausbildung mit dem Schwerpunkt moderne Skulptur und den Materialfeldern Keramik und Glas, die im Mittelpunkt der künstlerischen Arbeit und der Lehre stehen. Die Bildende Kunst gehört als Fachrichtung nicht zum direkten Ausbildungsprofil des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule Mainz. Dennoch absolvieren einige Studierende mit künstlerischen Medien-Kunstprojekten ihr Studium im Studiengang Zeitbasierte Medien und arbeiten dann anschließend auf dem Gebiet der freien Kunst. An der Hochschule Trier können im Fachbereich Gestaltung folgende Studiengänge belegt werden: – Bachelor-Studium: Architektur (B. A.), Edelstein- und Schmuck (B. F. A.) am Standort Idar-Oberstein, Innenarchitektur (B. A.), Intermedia Design (B.A.) Kommunikationsdesign (B. A.), Modedesign (B. A.). – Master-Studium: Innenarchitektur (M. A.), Architektur (M. A.), Gemstone and Jewellery (M. F. A.) – früher: Edelstein- und Schmuck – am Standort Idar-Oberstein, Kommunikationsdesign (M. A.), Design (M. A.). Modedesign (M. A.). Der Bachelor-Studiengang Edelstein und Schmuck und der Master-Studiengang Gemstone and Jewellery wurden als erste Studien - gänge des Fachbereichs als Bachelor und Master of Fine Arts akkreditiert. 26 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Der Fachbereich Gestaltung versteht sich als interdisziplinär ausgerichtete Fachrichtung, das schließt künstlerisch angrenzende Fächer und Ausbildungen ein. Insofern stehen mit Nachweis einer entsprechenden Qualifikation und Eignung die Masterstudien - gänge der sechs Fachrichtungen des Fachbereichs Gestaltung als Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen. 2004 wurde das Mentoring für Bildende Künstlerinnen (seit 2013 Kunst-Mentoring) auf Initiative des damaligen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem für Kultur zuständigen Ministerium aufgelegt. Kunst-Mentoring wird vom Träger Kulturbüro Rheinland-Pfalz als Professionalisierungs- und Weiterbildungsprojekt durchgeführt, das die Leitung dem Projektbüro von Julia Malcherek in Mainz übertragen hat. Kunst-Mentoring wendet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen (Mentees) mit Rheinland-Pfalz-Bezug. Die Mentorinnen hingegen sind unabhängig ihrer Herkunft eingebunden. KunstMentoring ist von Anfang an als Qualitätsmarke konzipiert, d. h. künstlerische Qualität, methodische Qualität und Qualität der (diskursiven) Prozesse, fortlaufender Diskurs zur Qualitätssicherung und -steigerung. Aufgabe des Projekts Kunst-Mentoring ist es, Künstlerinnen dahingehend zu sensibilisieren und mit entsprechenden Fähigkeiten, Strategien und Tools auszurüsten, dass sie die ökonomische Verantwortung für ihren Lebensentwurf und zur Sicherung ihres Kunstschaffens erkennen und kalkulieren können. Das Kulturbüro Rheinland-Pfalz richtet sich mit seinem Seminarprogramm Kultur & Management u. a. an die Zielgruppe der Künstlerinnen und Künstler. Dabei handelt es sich um Angebote rund um die Finanzierung kultureller Arbeit (öffentliche Kultur - förderung, Sponsoring, Fundraising etc.), rund um rechtliche Aspekte kultureller Arbeit (Vertragsgestaltung, [Urheber-]Recht in der Öffentlichkeitsarbeit etc.), rund um das Marketing (Akquise leicht gemacht, Öffentlichkeitsarbeit, Grafisches Gestalten, Presse - texte schreiben, Social Media Marketing etc.) sowie um Angebote der eigenen Organisation (Büroorganisation, Projektmanagement etc.) und der Schlüsselqualifikationen (Stimme, Rhetorik etc.). Im Rahmen der Overheadaufgaben zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen bietet das Kulturbüro Rheinland-Pfalz regelmäßig ein Angebot zur Förderung der Pädagogischen Kompetenzen für Künstler an Schulen an sowie den Kompetenznachweis Kultur. Der Kompetenznachweis Kultur wurde von der „Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung“ entwickelt und dient Jugendlichen als Starthilfe ins Berufsleben. Fachkräfte (Künstler) und Jugendliche erarbeiten in freiwilligen kulturellen Angeboten die Stärken und Kompetenzen, die der oder die Jugendliche während der Teilnahme am Angebot erwirbt und zeigt. Dies sind mehr als künstlerische Kompetenzen. Die persönlichkeitsbildenden Entwicklungen, die die kulturelle Bildungsarbeit fördert, bringen beispielsweise Ausdauer, Toleranz, Team- und Kommunikationsfähigkeit hervor. Solche Schlüsselqualifikationen, die die Gesellschaft heute nachfragt, weist der Kompetenznachweis Kultur aus. 46. Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass es in Rheinland-Pfalz keine eigenständige Kunsthochschule gibt? Mit der Eingliederung 1972 als Fachbereich in die Mainzer Universität und der Einrichtung des Studiengangs Freie Bildende Kunst 1986 sowie der Umbenennung des Fachbereichs 2001 in „Akademie für Bildende Künste“, die seit 2010 als „Kunsthochschule Mainz“ firmiert, erfüllt die Kunsthochschule Mainz die Aufgaben einer Kunsthochschule des Landes. Die besondere Bedeutung der beiden künstlerischen Hochschulen (Bildende Kunst und Musik) ist im aktuellen Hochschulgesetz gestärkt worden mit der Loslösung der beiden Hochschulen vom Fachbereichsstatus und größerer Betonung der Teilautonomie, da beide für die Bildende Kunst bzw. für die Musik übergreifende Aufgaben für das Land wahrnehmen. Die Kunsthochschule Mainz verfügt über das Promotionsrecht für Kunsttheorie und Kunstpädagogik. Für den nicht unerheblichen Anteil von Lehramtsstudierenden ist es vorteilhaft, das Lehramtsstudium in einem einheitlichen System studieren zu können. Die Integration in die Johannes Gutenberg-Universität Mainz ermöglicht den Lehramtsstudierenden, ein Kunststudium mit einem Beifach zu absolvieren und dabei die Vorteile einer Campusuniversität zu nutzen, die Fachbereiche problemlos zu erreichen . Auch die Infrastruktur für die Prüfung ist unmittelbar gegeben. 47. Nach welchen Kriterien werden Jugendkunstschulen gefördert? Mit dem Landesprogramm zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen in Rheinland-Pfalz fördert das Land seit 2008 im Rahmen der gängigen Förderpraxis Vorhaben, die sich aktiv mit kulturpädagogischen Angeboten (z. B. in den Sparten Bildende Kunst, Theater, Tanz, Bühnenbildnerei, Film, Video, Fotografie, populäre Musik, Zirkus etc.) an Kinder und Jugendliche richten. Verbindlich für die Förderung als Jugendkunstschule ist der Bereich Bildende Kunst (z. B. Zeichnen, Malen, plastisches Gestalten, Drucken) und/oder Moderne Medien (z. B. Film, Video Fotografie). Anträge können grundsätzlich für den Bereich Bildende Kunst/Moderne Medien gestellt werden. Projekte aus anderen Sparten können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller bereits Kurse oder Workshops in der Bildenden Kunst und/oder im Bereich Moderne Medien anbietet (siehe Merkblatt vom 30. Juni 2014 – Anlage zu Frage 47). Bei dem zu fördernden Vorhaben kann es sich im Rahmen eines bestehenden Jahresprogramms um ein zeitlich begrenztes Projekt handeln, aber auch um die Unterstützung eines Jahresprogramms. Wichtig ist, dass aus dem Antrag die Nachhaltigkeit ersichtlich wird, d. h. ein längerfristiger Auf- oder Ausbau einer Jugendkunstschule ist anzustreben. Die geplante Größe einer zukünftigen Jugendkunstschule ist dabei nicht ausschlaggebend. 27 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ergibt sich aus der Anzahl der Anträge und den beantragten Zuschüssen unter Berücksichtigung der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Förderung seitens des Landes kann maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, d. h. die übrigen 50 Prozent müssen durch die jeweilige Einrichtung sichergestellt werden. Finanzierungsquellen der letztgenannten 50 Prozent sind insbesondere Eigenmittel der jeweiligen Einrichtung, Zuschüsse der Kommunen beziehungsweise einer anderen Gebietskörperschaft, Teilnehmerbeiträge sowie Spenden und/oder Sponsorengelder. Nach Abschluss der Vorprüfung der Anträge durch das Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik e. V., das mit der Verwaltung des Landesprogramms vom MBWWK beauftragt ist, entscheidet eine Jury über die eingereichten Anträge . 48. Welche Kriterien liegen den Entscheidungen zur Auswahl der Teilnehmerinnen fund Teilnehmer für das Projekt „Jedem Kind seine Kunst“ zugrunde? Das Landesprogramm Jedem Kind seine Kunst richtet sich an professionelle Künstlerinnen und Künstler und andere Kulturschaffende mit Wohnsitz oder mit künstlerischer Wirkungsstätte in Rheinland-Pfalz. Sie sind aufgefordert, Projektideen zu entwickeln, die die Kreativität von Kindern oder Jugendlichen befördern und sie zu eigenem künstlerischen Ausdruck anregen. Eine vom MBWWK eingesetzte Fachjury 1) sichtet die eingegangenen Projektideen und macht Vorschläge, welche davon realisiert werden sollten. Die Auswahl erfolgt nach den hier aufgeführten Kriterien: a) Qualifikation der Künstlerinnen, Künstler und anderen Kulturschaffenden Hier werden die professionelle künstlerische Qualifikation der Künstlerinnen, Künstler und anderen Kulturschaffenden und ihr künstlerischer Werdegang in den Blick genommen. Bei dieser Betrachtung ist zudem von Belang, ob die Künstlerinnen, Künstler und anderen Kulturschaffenden bereits zuvor Projekte mit Kindern und Jugendlichen realisiert haben und Selbstständige im Rechtssinne sind. b) Qualität des geplanten Projekts Hier geht es um die Beurteilung inhaltlicher Kriterien, insbesondere um nachfolgende Fragestellungen: – In welcher Form regt die entwickelte Projektidee die künstlerische Selbsttätigkeit der Zielgruppe an? – Berücksichtigt die entwickelte Projektidee hinreichend den Entwicklungsstand der Zielgruppe? – Sind die mit der Projektidee verbundenen Zielsetzungen realistisch und realisierbar? – Beinhaltet die entwickelte Projektidee das Potenzial, über dessen Ende hinaus zu wirken (siehe auch Anlage zu Frage 48 – Auswahlkriterien für die Jurierung von Projektideen im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“)? 49. Wie hat sich seit 2005 die Zahl der Schriftstellerinnen und Schriftsteller sowie der literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer im Land entwickelt? Da die Berufsbezeichnung Schriftstellerin beziehungsweise Schriftsteller nicht geschützt ist, lässt sich deren Zahl in Rheinland-Pfalz nicht quantifizieren. Gleiches gilt für die literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer. 50. Welche Formen der Förderung erhalten Literaturschaffende in Rheinland-Pfalz? Seitens des Landes werden Literaturschaffende in Rheinland-Pfalz auf vielfältige Weise gefördert. Dazu zählen insbesondere: – Stipendien, – Literaturpreise, – Druckkostenzuschüsse, – Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, – Autorenlesungen, – Teilnahme an Buchmessen, – Publikation in vom Land herausgegebenen literarischen Anthologien. 51. Wie sieht die Förderung des Verbands deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz aus? Das Land fördert regelmäßig vom Verband deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz veranstaltete Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen . Dadurch wird den Schriftstellerinnen und Schriftstellern im Land kostengünstig die Teilnahme an Kursen ermöglicht , die sowohl die künstlerische (z. B. Workshop zu Recherchetechniken) als auch die berufsständische Kompetenz (z. B. Entwicklung von Marketingstrategien) stärken. Darüber fördert das Land immer wieder innovative Projekte in der Trägerschaft des Verbands deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz, die es teilweise selbst mitentwickelt, so etwa die Manuskriptförderung. 28 1) Zur Zusammensetzung siehe Antwort auf Frage 24. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 52. Wie können für Schriftsteller ähnliche Strukturen und Voraussetzungen wie für andere Kulturbereiche im Land geschaffen werden? Schriftstellerinnen und Schriftsteller definieren sich durch die individuelle Hervorbringung subjektiver literarischer Erzeugnisse. In ihrer Autonomie sind sie deshalb mit bildenden Künstlerinnen und Künstlern vergleichbar. Ähnliche Strukturen und Voraussetzungen wie für andere Kulturbereiche im Land können deshalb per se nicht geschaffen werden. 53. Welche überörtlichen literarischen Veranstaltungen gibt es in Rheinland-Pfalz? Wer organisiert diese Veranstaltungen und welche Förderung gibt es dafür? Das Eifel Literaturfestival wird von Dr. Josef Zierden organisiert. Es begann 1995 als lokales Festival in Prüm, und hat sich im Laufe von 20 Jahren (im zweijährigen Turnus) zum größten und über die Landesgrenzen ausstrahlenden Literatur-Festival in Rheinland -Pfalz entwickelt. Da das Festival nicht immer gleich umfangreich ist, erfolgt die Förderung durch das Land auch nicht immer in gleicher Höhe. Sie betrug in den letzten Jahren mindestens 33 000 Euro (2014), in der Spitze (2012) sogar bis zu 120 000 Euro. Die Förderung erfolgt durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz, wenn das Literaturbüro Eifel e. V. Träger ist, oder über das Förderprogramm KKP, wenn der Eifelkreis Bitburg-Prüm als Veranstalter auftritt. Die Westerwälder Literaturtage, begründet vor 14 Jahren durch den bekannten Autor Prof Dr. Hanns-Josef Ortheil in Wissen, wurden von seiner Nachfolgerin Maria Bastian-Erll zunächst auf den Kreis Altenkirchen, 2013 auf den Westerwaldkreis und 2014 auch auf den Landkreis Neuwied ausgeweitet. Das Konzept ist – anders als beim Eifel Literaturfestival – dezentral, d. h. die einzelnen Veranstalter sind zunächst selbst für die Organisation und Finanzierung ihrer Veranstaltung(en) zuständig. Die Förderung durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz liegt derzeit bei 10 000 Euro, sie fließt vor allem in das gemeinsame Marketing der Dachmarke . Die Donnersberger Literaturtage des Donnersberger Literaturverein e. V. wurden 2012 gegründet. Das alle zwei Jahre stattfindende Festival wurde vom Kultursommer Rheinland-Pfalz 2013 und 2015 mit jeweils 4 000 Euro unterstützt. Das rheinhessische Literaturfestival Mörderisches Rheinhessen ist ein Krimifestival, organisiert von in Rheinhessen lebenden Krimiautorinnen und -autoren, startete 2008 mit Autorinnen und Autoren aus der Region und wurde, wenn auch nicht jedes Jahr, vom Kultursommer Rheinland-Pfalz mit 3 000 Euro unterstützt. 2014 und 2015 fand in der Alten Lokhalle in Mainz die rheinland-pfälzische Buchmesse des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und mehrerer rheinland-pfälzischer Verlage statt. Rund 70 Verlage sowie Autorinnen und Autoren des Landes stellten dort ihr Angebot beziehungsweise ihre Werke vor. Der Kultursommer Rheinland-Pfalz der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur förderte die Buchmesse mit jeweils 20 000 Euro. Seit 2001 organisiert das LBZ in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bibliotheksverband, Landesverband Rheinland-Pfalz, im zweijährigen Rhythmus die sog. Bibliothekstage Rheinland-Pfalz (http://www.bibliothekstage-rlp.de/), zu deren Programm zahlreiche literarische Veranstaltungen im ganzen Land gehören; Ausstellungen zum Thema Buchkunst sind ein weiterer Schwerpunkt dieses Veranstaltungsformats. Das LBZ organisiert insbesondere für die Bibliotheken im Land Lesereisen von Autoren aus Rheinland -Pfalz und darüber hinaus. Im Jahr 2014 beteiligten sich 150 Bibliotheken mit 300 Veranstaltungen mit 16 000 Besuchern. Die Kulturstiftung RLP hat diese Veranstaltung regelmäßig finanziell gefördert. Zudem ist die Unterstützung des Landes gegeben durch die Mitarbeit des LBZ. Im Jahr 2013 hat das Land eine neue Initiative zur Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die ein nachhaltiges Interesse am literarischen Schreiben haben, gestartet. Hierbei wird wiederkehrend ein Wettbewerb veranstaltet, der sich an 13- bis 23-Jährige richtet, die Schreiben als ernsthaftes Hobby betrachten. Mitmachen kann, wer in Rheinland-Pfalz lebt beziehungsweise hier zur Schule geht, hier studiert, eine Ausbildung macht oder hier arbeitet. Eine hochkarätig besetzte Jury sichtet die Texte und wählt die besten für eine Veröffentlichung in einem Buch aus. Als Ergebnis ist in diesem Jahr bereits der zweite Band dieser Anthologie unter dem Titel „Durchschrift“ erschienen. Zudem suchen die Jurorinnen und Juroren vier Hauptpreisträgerinnen und Hauptpreisträger aus, die sie ein Jahr lang exklusiv betreuen. Die Ausgewählten haben ein Jahr lang die Möglichkeit, mit ihrer Mentorin oder ihrem Mentor an den eigenen Texten zu arbeiten. 54. Früher brachten Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus Rheinland-Pfalz in eigener Verantwortung das Rheinland-pfälzische Jahrbuch für Literatur selbst heraus – was sind die Gründe dafür, weshalb seit 2014 das Ministerium das „Lesebuch für Literatur“ mit herausgibt? Die Aussage, dass früher Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus Rheinland-Pfalz das o. g. Jahrbuch in eigener Verantwortung selbst herausgebracht hätten, ist nicht richtig. Richtig ist vielmehr, dass das Rheinland-pfälzische Jahrbuch für Literatur immer ein Projekt in der inhaltlichen Mitverantwortung des für Kultur zuständigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz war. Der Literaturreferent des Landes war bei allen Jahrbüchern Mitherausgeber. Im ersten rheinland-pfälzischen Jahrbuch für Literatur „Fremd in unserer Mitte“ heißt es dazu: „Wie man uns wissen ließ, wird Literaturförderung in Rhldpflz größer geschrieben (Steigerungsform von klein), seit Sachkompetenz in Gestalt eines Schriftstellers auf der entsprechenden Position im Kumi sitzt. Wir verdanken ihm eine Stadt- und Landanthologie und nicht zuletzt dieses Jahrbuch.“ 29 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Erscheinen des letzten Bandes des rheinland-pfälzischen Jahrbuchs für Literatur hat das MBWWK die Publikation mit Texten rheinland-pfälzischer Autorinnen und Autoren konzeptionell und administrativ auf eine neue Grundlage gestellt. Mit dem Erscheinen des ersten Bands dieser neuen Reihe ist in Kürze zu rechnen. 55. Welche Rolle spielen im neuen Lesebuch für Literatur noch der Schriftstellerverband und die Literaturschaffenden in Rheinland-Pfalz? Anliegen des o. g. Lesebuchs ist es, das zeitgenössische literarische Schaffen in Rheinland-Pfalz abzubilden. Es gibt Newcomern ebenso eine Plattform wie etablierten Autorinnen und Autoren unseres Landes. Insofern spielen die Literaturschaffenden eine ebenso zentrale Rolle wie zuvor. Wie zuvor bei dem rheinland-pfälzischen Jahrbuch für Literatur werden auch an der neuen Reihe der Schriftstellerverband oder andere Interessenvertretungen nicht explizit beteiligt. Dessen ungeachtet steht das Land mit allen Interessenvertretungen der Schriftstellerinnen und Schriftsteller in einem regelmäßigen und konstruktiven Austausch. c) Theater�und�Film� 56. Wie hat sich seit 2005 die Theaterlandschaft entwickelt und wie haben sich die Zahlen und die Struktur der Besucher verändert? Die rheinland-pfälzische Theaterlandschaft zeichnet sich durch besondere Vielfältigkeit aus. Von kleinen, teilweise nur von einer Person betriebenen Theatern, bis hin zur Staatstheater Mainz GmbH ist alles vertreten. Die Stadttheater in Koblenz, Kaiserslautern und Trier gehören ebenso dazu wie die Landesbühne Rheinland-Pfalz in Neuwied, das Theater im Pfalzbau in Ludwigshafen , die Nibelungenfestspiele in Worms, die Burgfestspiele in Mayen oder die Mainzer Kammerspiele. Freilichtbühnen, eine Vielzahl an Amateurtheatern, freie professionelle Theater und Bespieltheater ohne eigenes Ensemble vervollständigen das Bild. Es lässt sich somit bilanzieren, dass die Anstrengungen der Landesregierung, die Vielfalt der Szene zu erhalten, erfolgreich waren und sind. Anders als in einigen anderen Ländern ist kein kommunales Theater geschlossen worden. Auch bei den freien Theatern ist kein Fall bekannt, in dem es aufgrund unzureichender Landesförderung zu einer Schließung gekommen wäre. Die Besucherzahlen haben sich wie folgt entwickelt: 1. Theater in öffentlicher Trägerschaft mit eigenem Ensemble Hierunter fallen die Staatstheater Mainz GmbH, das Theater Trier, das Theater Koblenz und das Pfalztheater Kaiserslautern. Die von den einzelnen Einrichtungen gemeldeten Zahlen sind in der nachfolgenden, summarischen Übersicht zusammengefasst (Besucherzahlen ohne Sonderveranstaltungen) 2). 2. Für Theater in öffentlicher Trägerschaft ohne festes Ensemble bzw. Theaterprojekte, die von öffentlich-rechtlichen Trägern durchgeführt werden, liegen der Landesregierung keine Zahlen bzw. Erkenntnisse vor. 30 Spielzeit Staatstheater Mainz GmbH Theater Trier Theater Koblenz Pfalztheater Kaiserslautern Summe 2005/2006 184 814 97 293 139 853 421 960 2006/2007 188 518 96 613 129 035 414 166 2007/2008 187 614 100 970 122 346 410 930 2008/2009 187 775 67 951 122 403 378 129 2009/2010 179 502 78 386 130 912 388 800 2010/2011 187 808 80 009 131 909 399 726 2011/2012 191 804 87 164 128 298 407 266 2012/2013 174 999 93 460 118 631 387 090 2013/2014 182 468 92 426 115 672 390 566 Summe 1 665 302 794 272 1 139 059 3 598 633 2) Das städtische Theater Trier konnte in der vorgegebenen Zeit – auch aufgrund des Intendantenwechsels – keine Angaben machen; sie werden nachgereicht. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 3. Theater in freier Trägerschaft Hier liegen nur Zahlen vor, die vom Landesband freier professioneller Theater in Rheinland-Pfalz e. V. – laprofth – von seinen Mitgliedstheatern erhoben wurden. Eine solche Statistik wird seit 2009 geführt. Hier zeigt sich folgendes Bild: 57. In welcher Weise werden die Theater in öffentlicher und in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz seit 2005 durch das Land unterstützt , wie haben sich die Subventionsanteile der Kommunen entwickelt? Hier ist nach der Form der Trägerschaft zu unterscheiden: 1. Theater in öffentlicher Trägerschaft mit eigenem Ensemble Die hierunter fallenden Einrichtungen können abschließend benannt werden. Es sind dies derzeit die Staatstheater Mainz GmbH, das Theater Trier, das Theater Koblenz und das Pfalztheater Kaiserslautern. Rechtsträger der Staatstheater Mainz GmbH sind das Land Rheinland-Pfalz und die Landeshauptstadt Mainz. Aufgrund des zwischen Land und Stadt geschlossenen Theatervertrags vom 15. Juni 1989 werden die Betriebskosten des Theaters, die nicht durch Erträge gedeckt werden, von beiden Partnern je zur Hälfte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Die Stadt trägt außerhalb der Quotierung die Pachtkosten für die von ihr als Eigentümerin bereitgestellten Grundstücke und Gebäude (Kleines und Großes Haus). Für die kommunalen Theater in Trier, Koblenz und Kaiserslautern gelten aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen unterschiedliche Förderquoten des Landes, die jeweils im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erbracht werden: Im Falle des Theaters Trier werden vom Land 50 Prozent der nicht durch Erträge gedeckten Betriebskosten des Theaters getragen. Beim Theater Koblenz beträgt der Landeszuschuss 40 Prozent der nicht durch Erträge gedeckten Betriebskosten des Theaters, da das Land daneben auch die nicht durch Erträge gedeckten Kosten des Staatsorchesters Rheinische Philharmonie, das die Aufgaben des Theater orchesters wahrnimmt, trägt und das Theater Koblenz damit eine weitere mittelbare Förderung erhält. Die nicht durch Erträge gedeckten Betriebskosten des Pfalztheaters Kaiserslautern werden vom Land in Höhe von 40 Prozent gedeckt , da es mit dem Bezirksverband Pfalz als Träger und der Stadt Kaiserslautern als Sitzstadt gleich zwei weitere Kostenträger gibt; letztere teilen die nach dem Landeszuschuss verbleibenden Kosten im Verhältnis 60 zu 40 unter sich auf. Die vorgenannten Quotierungen wie auch die Überführung des früheren Städtischen Theaters Mainz in ein Staatstheater sind auf einen Ministerratsbeschluss vom 7. April 1987 zur Theaterkonzeption zurückzuführen. Jenseits des hier Genannten fördert das Land Bau- und Sanierungsmaßnahmen der vorgenannten Theater aus Mitteln des Investi - tionsstocks. 2. Theater in öffentlicher Trägerschaft ohne festes Ensemble bzw. Theaterprojekte, die von öffentlich-rechtlichen Trägern durchgeführt werden Das Land Rheinland-Pfalz fördert nach der „Richtlinie über die Förderung Kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte“ vom 3. September 2008 (zuvor bestand das strukturell vergleichbare Förderprogramm „Theater, Tanz und Musik in Rheinland-Pfalz“) im Wege der Projektförderung kommunale Kultureinrichtungen sowie von Kommunen veranstaltete Kulturprojekte, die deutlich als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind und sich nach künstlerischem Anspruch sowie nach regionaler und überregionaler Bedeutung oder Ausstrahlung innerhalb eines begrenzten Zeitraums aus dem allgemeinen Kulturprogramm einer Kommune durch eine übergreifende Thematik, durch eine homogene Struktur und durch eine einheitliche Präsentation heraus heben. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, die nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz bereitgestellt werden. Gemäß vorgenannter Richtlinie sollen die Gesamtausgaben gemäß Antrag jeweils zu einem Drittel aus Einnahmen aus Eintrittsgeldern und aus dem Finanzierungsbeitrag des Antragstellers abgedeckt werden; das Land kann grundsätzlich eine Zuwen dung bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewähren. 31 Jahr Aufführungen in Rheinland-Pfalz Aufführungen außerhalb von Rheinland-Pfalz Gesamt 2009 114 000 115 500 229 500 2010 113 500 117 000 230 500 2011 150 000 112 500 262 500 2012 117 000 117 000 234 000 2013 141 500 104 500 246 000 2014 111 500 110 500 222 000 Summe 747 500 677 000 1 424 500 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 3. Theater in freier Trägerschaft Die freien Theater werden vom Land auf Antrag gefördert. Dies geschieht in einigen Fällen in Form von institutioneller Förderung und größtenteils in Form von Projektförderung. Speziell für die Projektförderung erfolgte mit der am 1. Oktober 2013 in Kraft getretenen „Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der Freien Theater, Orchester und Musikgruppen , der Soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen“ für die freien Theater eine Weichenstellung dahingehend, dass nunmehr nicht mehr Projekte (also die Erarbeitung und die Umsetzung der Vorhaben betrachtend), sondern Produktionen (also nur die Erarbeitung der Vorhaben bis zum Tag der Premiere betrachtend) gefördert werden. Damit wurde aus der Theaterszene an das Ministerium herangetragenen Wünschen entsprochen. Zur Frage nach den Subventionsanteilen der Kommunen: Diese ergeben sich im Falle der Ziffern 1 und 2 aus dem Kontext. Von Subventionsgewährungen der Kommunen an freie Theater erhält das Land nur dann Kenntnis, wenn die freien Theater für das gleiche Vorhaben auch einen Landeszuschuss beantragen (vgl. Ziffer 3), weil dann die Gesamtfinanzierung im Kosten- und Finanzierungsplan darzulegen ist. Ob und wieweit freie Theater ansonsten von den Kommunen Subventionen erhalten, ist dem Land nicht bekannt. 58. Wie kann die Zukunft der Theaterlandschaft in Rheinland-Pfalz langfristig gesichert werden, welche Maßnahmen hierzu wurden bereits eingeleitet und welche Finanzierungsmodelle gibt es? Die Förderung der Theaterlandschaft vollzieht sich auf den verschiedenen Ebenen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, die der Haushaltsgesetzgeber der jeweils zuständigen Verwaltung schafft. Aufgrund der begrenzten finanziellen Spielräume und der unterschiedlichen Trägerschaft der Theater hat das Land selbst nur einen eingeschränkten Einfluss auf die Gestaltung der Theater - landschaft. Eine Zukunftssicherung kann nur dann gelingen, wenn dem Land und anderen öffentlichen Förderern die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen und gleichzeitig die jeweiligen Träger – sei es privat oder öffentlich – ihrerseits die jeweiligen Eigenmittel einbringen. Insofern kann die Theaterlandschaft in Rheinland-Pfalz nicht alleine durch das Land gesichert werden, sondern es bedarf stets des Zusammenwirkens der Träger der Einrichtungen mit dem Land. Deshalb kann es in einer durch Vielfalt gekennzeichneten Theaterlandschaft keine allgemein gültigen Maßnahmen und Handlungsmodelle geben, sondern es ist stets eine Betrachtung des Einzelfalls nötig, um den jeweiligen Besonderheit gerecht zu werden. Anders als bei Theatern in öffentlicher Trägerschaft, bei denen freiwerdende Stellen auf der Grundlage eines geregelten Verfahrens nachbesetzt werden, stellt der Altersumbruch bei den freien Theatern ein großes Problem dar, weil diese in hohem Maße personen - abhängig sind. Deshalb will die Landesregierung deren Arbeitsbedingungen weiter verbessern, indem in einem im Herbst 2015 beginnenden Modellprojekt zum Change Management konkrete Handlungsempfehlungen und -anleitungen erarbeiten werden, welche diese in die Lage versetzen sollen, ihre Angebotsstrukturen dauerhaft zu sichern, Personal zu akquirieren und das bislang generierte Erfahrungswissen nachfolgenden Generationen weiterzugeben. Eine weitere Maßnahme zur Stärkung und Sicherung der Theaterlandschaft in Rheinland-Pfalz ist die 2008 zunächst als Modellprojekt gestartete und inzwischen verstetigte Aufführungsförderung. Von dieser profitieren die anfragenden Einrichtungen gleicher - maßen wie die angefragten Theater. Erfahrungsgemäß verhält es sich so, dass nichtkommerzielle Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder öffentliche Büchereien durchaus Bedarf haben, die Aufführung eines professionellen Freien Theaters zu buchen, jedoch nicht über die notwendige finanzielle Ausstattung verfügen, um ein marktübliches Honorar hierfür zu zahlen. Die Theater sind an Auftrittsmöglichkeiten interessiert, jedoch auf die Erzielung eines auskömmlichen Honorars angewiesen. Hier greift die Aufführungsförderung: Jedes Jahr können sich in Rheinland-Pfalz ansässige Freie Theater für eine Teilnahme am Programm bewerben und bis zu drei Produktionen in einen Katalog aufnehmen lassen, der in Druckform und in elektronischer Form umfassend bekannt gemacht wird. Aus diesem Angebot können interessierte Einrichtungen wählen und mit den Theatern in Honorarverhandlungen eintreten. Eine eventuell bestehende Lücke zwischen bezahlbarem und benötigtem Honorar kann aus dem Förder - topf für die Aufführungsförderung aufgebracht werden. Das Land stellt die finanziellen Mittel für die Aufführungsförderung bereit. Mit der administrativen Durchführung hat es den bereits seit vielen Jahren institutionell vom Land geförderten Landesverband professioneller freier Theater Rheinland-Pfalz e. V. (laprofth) beauftragt; dabei werden die tatsächlichen Förderbeträge einvernehmlich mit dem Land festgesetzt. Einhergehend mit der Übernahme dieser Aufgabe wurde bei laprofth neben dem ehrenamtlich tätigen Vorstand eine ebenfalls vom Land finanzierte feste Personalstelle für die Geschäftsführung eingerichtet. Hierdurch konnte auch die Verbandsarbeit wesentlich gestärkt werden, die dadurch Wirkung zeigt, dass die Zahl der Mitglieder in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat. Insofern bewirkt die Aufführungsförderung mehrere ineinandergreifende positive Effekte: Erhöhung des kulturellen Angebots für die Einrichtungen speziell der Kinder- und Jugendbildung; Erhöhung auskömmlich finanzierter Auftrittsmöglichkeiten für freie Theater; Stärkung der freien Theaterszene insgesamt. 59. Sieht die Landesregierung Sanierungsbedarf bei den Theatern in öffentlicher Trägerschaft und wenn ja, welchen? Bei den Theatern in öffentlicher Trägerschaft liegt der Bauunterhalt und damit auch die Frage nach der Beurteilung des erforderlichen Sanierungsbedarfs bei den kommunalen Trägern der Theater. Dies gilt auch für das Staatstheater Mainz, da die Stadt Mainz Eigentümerin der Immobilie ist. 32 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Aktuell sind der Landesregierung Sanierungsbedarfe beim Theater in Trier und beim Staatstheater in Mainz bekannt. Beim Theater in Trier steht eine grundlegende Sanierung aufgrund des schlechten baulichen Gebäudezustands an. Im Mainzer Theater geht es um die Sanierung der Obermaschinerie im Kleinen Haus des Staatstheaters. In der Vergangenheit hat das Land die kommunalen Träger der Theater durch Förderungen aus dem Investitionsstock des Landes umfänglich bei der Sanierung, bis hin zum (Ersatz-) Neubau unterstützt. So beispielsweise beim Neubau des Pfalztheaters mit rund 17 Million Euro und bei der Sanierung des Großen Hauses und dem Neubau des Kleinen Hauses des Staatstheaters Mainz mit rund 76 Million Euro. Für die aktuell bekannten Sanierungsbedarfe in Trier und Mainz liegen derzeit noch keine Anträge auf Förderung aus dem Investi - tionsstock des Landes vor. 60. Arbeiten die Theater im Land untereinander sowie mit Bühnen außerhalb von Rheinland-Pfalz zusammen und in welcher Form? Es gibt vielfältige Kooperationen sowohl im Land als auch über die Landesgrenzen hinweg. Ein neuer Trend ist hierbei, dass auch Kooperationen zwischen Theatern in gänzlich unterschiedlicher Struktur entstehen. Zu den einzelnen Kooperationen: Staatstheater Mainz GmbH: Aus den zahlreichen nationalen und internationalen Kooperationen ist insbesondere die in den Jahren 2008, 2010 und 2012 erfolgte Kooperation mit dem Staatstheater Wiesbaden bei der Theaterbiennale „Neue Stücke aus Europa“ hervorzuheben. Aber auch aktuell besteht eine starke und weiter wachsende Vernetzung. Als Beispiele seien nationale Kooperationen mit dem Staatstheater Darmstadt, dem Mousonturm Frankfurt, den Ruhrfestspielen Recklinghausen und den Schwetzinger SWR-Festspielen genannt, als Beispiele für internationale Kooperationen das Théâtre National du Luxembourg, die Shoreditch Town Hall und der Club Guy & Roni in Groningen. Theater Trier: Bei seinem ab 2008 in mehreren Auflagen veranstalteten Theaterfestival „Maximierung Mensch“ hat das Theater Trier Gastspiele von Theatern aus Rheinland-Pfalz, aber auch über die Landes- und Bundesgrenzen hinaus einbezogen, um das zeitgenössischen Theater schaffen abzubilden. Eine sehr starke Vernetzung findet in der Großregion statt. Hierzu hat auch das Kulturhauptstadtjahr Luxemburg und Großregion 2007 einen wichtigen Impuls gegeben. Im Rahmen des internationalen Festivals „Total Théâtre“ hat das Theater Trier in den letzten Jahren u. a. mit den Theatern in Luxemburg, Thionville, Lüttich, Eupen und Saarbrücken zusammengearbeitet. Ferner ist der Gastspielaustausch zwischen dem Theater Trier (Tanztheater Chagall – la vie) und der Oper Xiamen (China) im Jahr 2012 besonders zu erwähnen. Theater Koblenz: Dauerhafte Kooperationen mit anderen Theatern finden derzeit nicht statt. Eine Zusammenarbeit ergab und ergibt sich jeweils projektbezogen (z. B. aktuell Oper Eugen Onegin mit der Zomeropera Alden Biesen in Belgien). Pfalztheater Kaiserslautern: Dem ausgeprägten Gastspielbetrieb liegen teils explizite Kooperationsverträge zugrunde, so insbesondere mit dem Theater im Pfalzbau in Ludwigshafen. Mit dem Theater Trier wurde eine produktionsbezogene Kooperation eingegangen. Auch über die Landesgrenzen hinaus fanden und finden viele produktionsbezogene Kooperationen statt, so mit dem Theater Münster, den Musikfestspielen Saar, dem Theater Heilbronn und den Ruhrfestspielen Recklinghausen. Von den internationalen Kooperationsbeziehungen ist insbesondere diejenige mit dem Tiroler Landestheater in Innsbruck hervorzuheben, daneben auch jene mit dem Théâtre National du Luxembourg. Freie Theater: Es liegen nur Informationen vor, die der Landesband freier professioneller Theater in Rheinland-Pfalz e. V. (laprofth) bezüglich seiner Mitgliedstheater geben kann. Sowohl zwischen den Theatern im Land selbst als auch über die Landesgrenzen hinaus finden Kooperationen statt. Dies erfolgt in Form von Koproduktionen, häufig aber auch dergestalt, dass Regisseure auch bei anderen Theatern wirken und ein genereller künstlerischer und schauspielerischer Austausch erfolgt. Bei den kleineren Theatern, speziell im Bereich des Figurentheaters, sind solche Kooperationen und Vernetzungen sehr wichtig, da die Theater häufig nur von sehr wenigen oder gar nur einer Personen geleitet werden und personelle wie auch finanzielle Ressourcen daher knapp sind. 33 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 61. Wie hat sich die kulturelle Filmförderung seit 2005 durch das Land entwickelt? Die kulturelle Filmförderung in Rheinland-Pfalz konzentriert sich auf die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Diese fördert gemäß ihrer Förderrichtlinien im Bereich Film insbesondere folgende Vorhaben: – Herstellung von Dokumentar- und Kurzfilmen von besonderem künstlerischen Rang, – Entwicklung von Drehbüchern und Konzepten, – Dokumentationen zum rheinland-pfälzischen audiovisuellen Erbe, – Erstellung von Zusatzkopien und Untertitelungen zur internationalen Präsentation, – Vorführungen von nationaler und internationaler Filmkunst, – nationale und internationale Workshops. In Zahlen hat sich die kulturelle Filmförderung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wie folgt entwickelt: Zum 1. August 2014 wurde das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz errichtet und als zentrale Anlaufstelle für den Bereich Film und Medien für In- und Ausland aufgebaut, das vom MWKEL des Landes Rheinland-Pfalz gefördert wird. Das Film- und Medienforum Rheinland-Pfalz gehört zum Geschäftsbereich der IMG (Innovations-Management GmbH), einer Tochter der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz). Das Büro ist im Medienhaus Mainz am Institut für Mediengestaltung der Hochschule Mainz angesiedelt. Zu den Aufgabenbereichen des Film- und Medienbüros Rheinland-Pfalz gehören im Besonderen: – zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Bereiche Film und Medien, – strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen der regionalen Film- und Medienkultur sowie -wirtschaft durch Entwicklung und Stärkung der Branche, – Transparenz: Zugang zu Brancheninformationen, – Aufbau und Pflege von Netzwerken und Kooperationen, – Aufbau einer Vermarktung von potenziellen Drehorten, – Entwicklung der Marke Film- und Medienförderung Rheinland-Pfalz mit Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten durch Dritte. 62. Welche Formen der Aus- und Weiterbildung gibt es für Filmschaffende in Rheinland-Pfalz? Studienmöglichkeiten für Filmschaffende gibt es in Rheinland-Pfalz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und den Hochschulen Kaiserslautern, Mainz und Trier. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Studieninteressierte im Institut für Film-, Theater- und empirische Kulturwissenschaft einen sechssemestrigen Bachelor-Studiengang mit den beiden Fächern Filmwissenschaft und Mediendramaturgie und dem Abschluss Bachelor of Arts und einen viersemestrigen Master-Studiengang mit gleichlautenden Fächern. Die Abschlüsse lauten Bachelor bzw. Master of Arts. In beiden Studiengängen gibt es praktische Module, in denen die Studierenden Kurzfilme drehen und künstlerische mediale Projekte entwicklen. Einige der Studierenden gehen danach an die Filmhochschule, direkt in die Medienpraxis und sind dort sehr erfolgreich . Solche Module gibt es an den anderen filmwissenschaftlichen akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Raum nicht. 34 Jahr Ausbezahlte Fördersumme nach Jahren in Euro 2005 44 000 2006 135 000 2007 235 000 2008 161 000 2009 124 000 2010 160.100 2011 242 000 2012 36 600 2013 132 200 2014 148 500 Gesamt 1 418 400 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Außerdem wird in den beiden obengenannten Studiengängen Freie Bildende Kunst und Bildende Kunst für das Lehramt an Gymna - sien durch die Klasse für Film ein Angebot für Filmschaffende bereitgestellt. Im Fachbereich Bauen und Gestalten der Hochschule Kaiserslautern wird der siebensemestrige Bachelor-Studiengang Virtual Design angeboten. Virtual Design ist ein rein gestalterischer Studiengang, der z. B. in den Bereichen Composition, Animation und Spezial - effekte die entsprechenden Grundlagen vermittelt und damit die Basis für Filmproduktionen auf Hollywoodniveau legt. Im Bachelor-Studiengang und im Master-Studiengang Zeitbasierte Medien des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule Mainz finden zukünftige Filmschaffende in sechs bzw. vier Semestern eine breite und grundlegende Ausbildung in allen Bereichen des Arbeitsgebiets Film, zu denen auch Animation (2D, 3D, Characteranimation) und interaktive Filmprojekte gehören. Dabei widmen sich drei Professuren ausschließlich filmischen Fragen. In ihrem Fachbereich Wirtschaft bietet die Hochschule Mainz außerdem den siebensemestrigen dualen Bachelor-Studiengang Medien, IT und Management an, der auf die Anforderungen der Bereiche Medien, IT & Management vorbereitet. Der oben genannte Master-Studiengang Design an der Hochschule Trier ist bei entsprechendem Nachweis und entsprechender Qualifikation auch für Filmschaffende interessant. Zum Bereich Weiterbildung für Filmschaffende siehe auch die Antwort zu Frage 45. 63. Welche Möglichkeiten der Präsentation von Filmkunst (außerhalb der Kinos) gibt es in Rheinland-Pfalz? Wie werden sie gefördert? In Rheinland-Pfalz gibt es folgende Aufführungsformate für die Präsentation von Filmkunst: Das jährliche Festival des Deutschen Films in Ludwigshafen, das mit 88 000 verkauften Karten 2015 zweitgrößte Publikumsfestival Deutschlands, unterstützt mit 60 000 Euro aus Mitteln des Kultursommers Rheinland-Pfalz. Das FilmZ-Festival, Mainz (Festival des Deutschen Kinos), veranstaltet von der Stadt Mainz, durchgeführt vom ursprünglichen Veranstalter, dem Brainstream e. V. Als erstes Langfilmfestival in Rheinland-Pfalz präsentiert FilmZ seit 2001 alljährlich aktuelle, deutschsprachige Produktionen. Das Land unterstützt das FilmZ in den letzten Jahren aus KKP-Mitteln mit 25 000 Euro jährlich. Das Kurzfilmfestival Shorts At Moonlight (Frankfurt/Hofheim & Mainz) wurde zu Beginn (2005 mit 1 000 Euro) und wird seit 2014 wieder durch den Kultursommer-Rheinland-Pfalz mit 3 500 Euro unterstützt. Darüber hinaus gibt es jedes Jahr unterschiedlich viele Projektanträge z. B. von Programmkinos des Landes, der Filmwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, des Institut Français oder anderer Veranstalter, die thematisch Filme zeigen wollen, z. B. zum jeweiligen Motto des Kultursommers. d)�Museen� 64. Wie haben sich die Museen in öffentlicher Trägerschaft seit 2005 in Struktur, Besucherzahlen und Besucherstruktur entwickelt? Die Bezeichnung Museum ist nicht geschützt, die Gründung und der Betrieb einer solchen Einrichtung bedürfen keiner Genehmigung oder Anmeldung. Es gibt keine Meldepflicht gegenüber dem für die Museen zuständigen Ministerium, sodass es keine belastbaren Daten über die Entwicklung der Gesamtzahl der Museen, der Besuche und der Besucherstruktur gibt. Die wichtigeren Museen gehören dem Museumsverband Rheinland-Pfalz an. Die Zahl der Mitglieder hat sich seit 2005 folgendermaßen entwickelt: Nach den Unterlagen des Museumsverbands beläuft sich die Gesamtzahl in Rheinland-Pfalz zurzeit auf 511 Museen in öffentlicher und privater Trägerschaft in unterschiedlicher Rechtsform. Davon werden 355 (rund 70 Prozent) ehrenamtlich betreut. Eine klare Unterscheidung von öffentlicher und privater Trägerschaft ist im Einzelfall nicht leicht zu treffen, wenn z. B. Träger ein Verein ist, Bauunterhalt und Investitionen aber von der Gemeinde übernommen werden oder wenn bei einer Stiftung das Land und/oder kommunale Gebietskörperschaften alleinige oder überwiegende Stifter sind. Vor 30 Jahren lag die Zahl der Museen bei rund 220, hat sich also in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Wachstum verlangsamt. Mit der Eröffnung des Arp-Museums in Remagen-Rolandseck 2007 wurde die rheinland-pfälzische Museumslandschaft um einen herausragenden Leuchtturm erweitert. Es ist hat sich zum bestbesuchten Kunstmuseum in Rheinland-Pfalz entwickelt und gehört zu den besucherstärksten Kunstmuseen Deutschlands. 35 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 242 243 243 243 243 241 247 247 252 258 254 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Zahl der Besuche entwickelte sich 2005 bis 2013 (neuere Zahlen liegen nicht vor) folgendermaßen: Bei diesen Angaben handelt es sich um die Daten, die das Institut für Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz in Berlin jährlich erhebt. Die Teilnahme an dieser Gesamterhebung ist freiwillig, sodass nicht alle Museen erfasst sein müssen. Eine gesonderte Auflistung nach öffentlicher und nichtöffentlicher Trägerschaft liegt nicht vor. Zur Besucherstruktur macht die Statistik des Instituts für Museumsforschung keine Angaben. Sollte unter Struktur die Organisationsform gemeint sein, ist auf die Eingliederung der drei Landesmuseen in Koblenz, Mainz und Trier in die Generaldirektion Kulturelles Erbe 2007/2009 zu verweisen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass in den letzten Jahren in vielen Museen in öffentlicher Trägerschaft Anstrengungen unternommen wurden, um attraktive Angebote zu entwickeln oder die Sammlungen neu zu präsentieren. Bei der Beratung der Museen durch den vom Land finanzierten und mit ihm durch eine vertragliche Vereinbarung verbundenen Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. und bei der finanziellen Förderung der Museen wird Wert auf eine sinnvolle Schwerpunktsetzung gelegt. Zwei Beispiele für gelungene Profilbildungen durch Herausstellen ihrer Alleinstellungsmerkmale sind das Kreismuseum Neuwied, heute Roentgen-Museum, und das Heimatmuseum Bendorf, heute Rheini sches Eisenkunstguss-Museum. 65. Welche Förderungen erhalten sie? Neben der finanziellen institutionellen oder Projektförderung durch das MBWWK (siehe Antwort auf Frage 22) haben zahlreiche Museen in kommunaler Trägerschaft auch Mittel des Investitionsstocks und der Dorferneuerung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) für Neubau- und Sanierungsmaßnahen erhalten. Förderung geschieht auch durch die Fortbildungsmaßnahmen , Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote des Museumsverbands Rheinland-Pfalz e. V., der durch das Land institutionell gefördert wird. Im Umfang von elf Stellen unterstützt das Land durch Abordnungen bzw. Zuweisungen von Lehrkräften die museumpädagogische Arbeit. 66. Welche Museen in privater Trägerschaft sind von Bedeutung für das Land und welche Förderung erhalten sie? Von Bedeutung für das Land sind viele, auch kleinere Museen und Sammlungen, die nicht oder nicht überwiegend von Kommunen oder dem Land getragen werden, sodass die folgenden Hinweise keine Vollständigkeit beanspruchen dürfen. Wegen ihrer Spezialsammlungen haben z. B. das Deutsche Film- und Fototechnik-Museum Deidesheim, das Deutsche Weinbaumuseum Oppenheim und das Deutsche Edelsteinmuseum Idar-Oberstein in der überregionalen Fachwelt einen großen Bekanntheitsgrad . Diese Museen können auf Antrag Projektförderung erhalten; das Edelsteinmuseum wird darüber hinaus durch Sondermittel vom Land gefördert. Das von einer Familienstiftung getragene Kunsthaus Heylshof in Worms besitzt eine der bedeutends - ten Gemäldesammlungen des 17. und 19. Jahrhunderts im Land. Es wird institutionell gefördert. Zu den bedeutenden Museen in Rheinland-Pfalz gehören zweifellos auch die beiden Dom- und Diözesanmuseen in Mainz und Trier in kirchlicher Trägerschaft. Ausstellungen wurden auf Antrag in der Vergangenheit durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur gefördert, die aktuelle Ausstellung des Mainzer Dommuseums zur Lutherdekade auch durch die Bundesregierung (Beauftragte für Kultur und Medien). Zu den besucherstärksten Einrichtungen gehört das private Technik-Museum in Speyer, das keine öffentliche Förderung erfährt. Von großer touristischer Bedeutung sind die überregional bekannten Burgmuseen wie Eltz, Marksburg oder Rheinstein. Den priva - ten Eigentümern wurden Mittel für Erhaltung und Sanierung aus Denkmalpflege-, Welterbe- und Konjunkturprogrammen gewährt. Museumsähnliche Einrichtungen mit überregionaler Ausstrahlung, die sich zeitgenössischer Bildhauerei widmen, sind das Projekt „im Tal – Stiftung Wortelkamp“ in Hasselbach (Westerwald), das institutionell gefördert wird, und das Steinskulpturenmuseum der Fondation Kubach-Wilmsen in Bad Münster am Stein-Ebernburg. 36 2005 3 785 537 2006 3 796 621 2007 4 631 060 2008 3 959 942 2009 3 873 602 2010 3 769 877 2011 3 927 486 2012 4 536 367 2013 4 384 963 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 67. Museen müssen für die Förderung von Projekten einen Eigenanteil von 25 bis 50 Prozent nachweisen, den sie jedoch aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Lage nicht erbringen und so Fördermittel nicht ausschöpfen können – welche Möglichkeiten der Abhilfe sieht die Landesregierung? In erster Linie sind die Träger der Museen für die Unterhaltung, Ausstattung und Ausstellungen verantwortlich. Das Land unterstützt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten jährlich Projekte der Museen. Die Förderbedingungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nicht staatlicher Museen“ geregelt. Diese sieht eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten vor. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es dem Land nicht möglich, höhere Zuwendungen zu gewähren. 68. In welcher Form arbeiten die rheinland-pfälzischen Museen untereinander sowie mit Häusern außerhalb des Landes zusammen? Kooperationen gehören zum Alltagsgeschäft der Museen und sind derart zahlreich, dass sie nicht einzeln aufgelistet werden können. Austausch und Vernetzung innerhalb der rheinland-pfälzischen Museumslandschaft geschehen insbesondere über den Museumsverband Rheinland-Pfalz und seine regionalen Arbeitsgemeinschaften. Daneben gibt es Kooperationen durch gemeinsame Leitungen (Alzey und Kirchheimbolanden), regionale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Bewerbung, z. B. unter den Museen im Donnersbergkreis oder in der Eifel, wo sich grenzüberschreitend 2007 69 Museen im EIFELmuseen e. V. zusammengeschlossen haben, und zahlreiche Kooperationen bei gemeinsamen Ausstellungsprojekten. So arbeiteten bzw. arbeiten bei Konstantin (2007) und Nero (2016) das Rheinische Landesmuseum der GDKE (RLMT), das Stadtmuseum Simeonstift und das Museum am Dom Trier zusammen. Im Nazarenerjahr 2012 engagierten sich das Landesmuseum Mainz/GDKE und das Arp-Museum sowie das Speyerer Domkapitel als Träger der neuen Schraudolph-Ausstellung im Kaisersaal des Doms. Das Landesmuseum Mainz, das städtische GutenbergMuseum und das Bischöfliche Dom- und Diözesanmuseum Mainz haben ihre Ausstellungen im Rahmen der Lutherdekade 2015 unter dem Motto „Im Umbruch der Zeiten“ abgestimmt. 2016 bis 2018 werden das Stadtmuseum Zweibrücken, das Theodor-Zink-Museum Kaiserslautern, das Museum im Stadtpalais Kirchheimbolanden und das Stadtmuseum Ludwigshafen zusammen mit anderen Partnern ein gemeinsames Ausstellungsprojekt zur Reformation in der Pfalz unter dem Titel „Dem Evangelium ein Loch machen“ realisieren. Im Rahmen der Veranstaltungen aus Anlass 200 Jahre Rheinhessen werden 2016 über 20 Museen und Sammlungen in einem Ausstellungsnetzwerk Aspekte der Kultur - geschichte dieser Region vermitteln. Parallel zu den Ausstellungen Staufer (2010/2011) und Wittelsbacher (2013/2014) der Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim waren im Rahmen des jeweiligen Drei-Länder-Netzwerks Häuser in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz mit eigenen Ausstellungen beteiligt, darunter Museen in Kaiserslautern, Ingelheim, Alzey und Speyer sowie auf dem Trifels/GDKE und in Schloss Villa Ludwigshöhe/GDKE. Ein Traum von Rom war 2014 ein gemeinsames Projekt des RLMT und des Landesmuseums Württemberg in Stuttgart. In der Veranstaltungsreihe „Danke* Berlin. 200 Jahre Preußen am Rhein“ wirken 2015 u. a. das Arp-Museum, das Mittelrhein-Museum Koblenz und die GDKE (u. a. Stolzenfels, Ehrenbreitstein) neben Akteuren in Nordrhein-Westfalen mit. Übernahmen und Abgaben von Ausstellungen sind ebenfalls eine häufige Form der Kooperation rheinland-pfälzischer Museen mit Einrichtungen innerhalb wie außerhalb des Landes. So ist „Der Barbarenschatz“, eine Ausstellung des Historischen Museums der Pfalz in Speyer von 2006, nach Stationen u. a. in Augsburg, Bonn, Luxemburg, Kalkriese und Alicante derzeit im Knauf-Museum in Iphofen zu sehen. Umgekehrt zeigt das RLMT zurzeit „1636 – Ihre letzte Schlacht“ als Übernahme des Archäologischen Landesmuseums Brandenburg. 37 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode III. Kulturarbeit�in�der�Gesellschaft 69. Wie haben sich die Teilnehmerzahlen, Zielgruppen und inhaltlichen Angebote der Einrichtungen und Verbände der Soziokultur in Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt? Der Großteil der soziokulturellen und kulturpädagogischen Zentren und Initiativen in Rheinland-Pfalz ist Mitglied der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e. V., aktuell sind es 24. Die Mitglieder verteilen sich etwa hälftig auf soziokulturelle Zentren und Jugendkunstschulen. Mit den letztgenannten, von denen es im Zuge des Landesprogramms zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen heute deutlich mehr als in der Vergangenheit gibt, ist die Mitgliederzahl seit 2005 um 40 Prozent gestiegen . Gemeinsam unterhalten die Einrichtungen ein vielfältiges Angebot, das dabei dem Grundsatz folgt, allen Menschen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und die Chance zu eröffnen, selbst kreativ und künstlerisch aktiv zu werden. Entsprechend setzt sich die Gruppe der Besucherinnen und Besucher soziokultureller Veranstaltungen bzw. der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Kursen/Workshops u. Ä. aus Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher kultureller Hintergründe zusammen. Fast 40 Prozent der Besucherinnen und Besucher bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind junge Menschen bis 20 Jahre; weitere 20 Prozent sind zwischen 21 und 40 Jahre alt. Aber auch die ältere Gruppe der über 60-Jährigen nutzt die Angebote der Einrichtungen (13,5 Prozent). Insgesamt weist das Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e. V. in seinem Jahresbericht 2014 ca. 3 000 Veranstaltungen mit mehr als 275 000 Besucherinnen und -besuchern aus sowie fast 200 000 Menschen, die an insgesamt 8 500 Kursen und Workshops teilnahmen. Die Angebotsstruktur der Einrichtungen hat sich dabei in den vergangenen Jahren verstärkt auf Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe und auf die Gruppe der Jüngeren ausgerichtet. So gehören Kurse und Workshops, aber auch offene Bühnen zum Angebot und so werden auch häufiger Räumlichkeiten für kulturelle und gemeinnützige Gruppen vor Ort zur Verfügung gestellt. Daneben bieten die Einrichtungen seit jeher ein breites Angebot, mit dem sie sich auf neue Entwicklungen und veränderte Bedingungen vor Ort einstellen. Sie bieten Programme z. B. für weniger privilegierte Menschen, die auf die Tafel angewiesen sind, oder arbeiten mit Schulen, Kindergärten und Altenheimen zusammen. Weiterhin unterbreiten sie Menschen in Ballungsgebieten ebenso wie Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern Angebote; gerade im ländlichen Raum finden sich viele Möglichkeiten zur kulturellen Teilhabe. Verschiedene Einrichtungen beziehen verstärkt Menschen mit Handicap ein oder richten ihr Angebot speziell an Menschen mit Migrationshintergrund. (Quellen: Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V./Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e. V.) 70. Wie und nach welchen Kriterien werden die Einrichtungen und Verbände der Soziokultur in Rheinland-Pfalz seit 2005 gefördert? Die Förderung der freien Szene in Rheinland-Pfalz ist in der Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der Freien Theater, Orchester und Musikgruppen, der soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen (Förderrichtlinie freie Szene) geregelt, die seit 1. Oktober 2013 in Kraft ist. Sie ist aus der zuvor geltenden gängigen Förderpraxis hervorgegangen, die in Abstim - mung mit den Landesverbänden der freien Szene in Rheinland-Pfalz entwickelt worden ist (Richtlinie siehe Anlage zu Frage 70). Über die Förderrichtlinie hinaus gelten ferner die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) gemäß der Landeshaushaltsordnung (LHO). 71. Welche Institutionen, Verbände und Strukturen gibt es in der Migranten-Kulturarbeit in Rheinland-Pfalz? 72. Wie und in welchem Umfang fördert das Land Rheinland-Pfalz die Kulturarbeit von Migranten? 73. In welcher Weise fördert die Landesregierung die Entwicklung gemeinsamer Kulturprojekte zwischen Deutschen und Migranten sowie interkultureller Kompetenzen und welche Schwerpunkte setzt sie? Mit Artikel 40 unterstreicht die Landesverfassung das Recht aller Menschen auf kulturelle Teilhabe. Dieser Grundsatz, der in der rheinland-pfälzischen Kulturszene mit dem entsprechenden Selbstverständnis praktiziert wird, schließt alle Menschen ungeachtet ihrer persönlichen, sozialen und ethnischen Hintergründe ein und ist integraler Bestandteil jeder Förde - rung. Bei der Förderung von Projekten muss ferner ihre kulturelle Bedeutung für das Land bzw. für die Region gewichtet werden. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Eine gesonderte „Migranten-Kulturarbeit“ wird nicht angestrebt. Es gibt aber herausragende Beispiele kultureller Angebote, die Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz – nicht zuletzt im Zuge der demografischen Entwicklung – für und unter Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund realisieren. Exemplarisch seien hier das internationale Festival „Offene Welt“ genannt, welches das Theater im Pfalzbau im Februar und März 2015 in Ludwigshafen veranstaltet hat, sowie der im Zwei-Jahres-Turnus stattfindende Weltmusik-Wettbewerb „creole“. 38 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Austausch und Begegnung sind Themen, denen sich ferner auch die freie Kulturszene in Rheinland-Pfalz mit ihren Programmen und Projekten nachhaltig widmet. Allein 12,5 Prozent der Mitglieder der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik arbeiten intensiv mit Migrantinnen und Migranten in der Kulturarbeit zusammen. Beispiele hierfür sind das Haus am Westbahnhof in Landau, der Kultur-Rhein-Neckar e. V. aus Ludwigshafen und das Kulturhaus Pablo in Speyer. Viele Kulturbeiträge richten sich aktuell auch an die Gruppe der Menschen, die im Zuge von Krisen und Kriegen nach RheinlandPfalz gekommen sind. Im Rahmen der Initiative „Kultur heißt willkommen“, die das MBWWK 2015 gestartet hat, konnte das Kulturministerium bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem MIFKJF am 14. Juni 2015 im Landesmuseum Mainz einen Querschnitt der Arbeit von Kunst- und Kulturschaffenden in Rheinland-Pfalz zeigen, die gezielt Menschen mit Flüchtlingshintergrund ansprechen. Zu sehen und erleben waren hierbei u. a. Beiträge der KiTZ Theaterkumpanei und des Theaters im Pfalzbau (jeweils Ludwigshafen), des Tufa Tanz e. V. aus Trier sowie zahlreiche Projekte freischaffender Künstlerinnen und Künstler. Vorausgegangen war der Veranstaltung eine Umfrage des MBWWK unter kulturellen Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern . Dabei wurde deutlich, dass diese mit ihrer kulturellen Arbeit landesweit Menschen mit Flüchtlingshintergrund unterstützen und diese auch in ihre zahlreichen Projekte einbeziehen. Mit ihrer Hilfe lernen Kinder und Erwachsene z. B. Museen in RheinlandPfalz kennen und nehmen an Kunst- und Musikkursen teil. Die Flüchtlinge bringen sich mit ihrer Kreativität aber auch selbst ein, z. B. als Tänzer, Schauspieler, Musiker oder in Film- und Fotoprojekten. Bei dem Vorhaben, kulturelle Vielfalt zu fördern und Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen, setzt die rheinland-pfälzische Landesregierung möglichst früh an und folgt dabei der Überzeugung, dass gerade Maßnahmen im Bereich der kulturellen Bildung einen wichtigen Beitrag dazu leisten können. Zu den noch recht jungen Initiativen des Landes, mit denen die Förderung kultureller Bildung und Teilhabe konsequent und erfolgreich umgesetzt wird, gehört das Lan desprogramm „Jedem Kind seine Kunst“. Dieses ermöglicht Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unter Anleitung einer professionellen Künstlerin oder eines professionellen Künstlers selbst künstlerisch tätig zu werden. Mit der Arbeit der Jugendkunstschulen im Land, die die Landesregierung ebenfalls fördert, stellt „Jedem Kind seine Kunst“ inzwischen eine wichtige Säule der kulturellen Bildung dar. Ganz selbstverständlich gehören junge Menschen mit Migrationshintergrund hierbei zum Adressatenkreis; in manchen Kursen stellen sie sogar den Großteil der Teilnehmenden. Gleichzeitig beteiligen sich auch Kulturschaffende nicht deutscher Herkunft und bringen ihr Kulturwissen und -verständnis in die Projekte ein. Der Bereich der kulturellen Bildung ist dabei nur ein Bereich, in dem die Expertise und Mitarbeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft bei der Darstellung und Vermittlung kultureller Inhalte heute mehr denn je gefragt ist. So wurde z. B. als eines von nur vier Museen in Deutschland das Landesmuseum Mainz von einer Expertenjury des Deutschen Museumsbunds für das Pilotprojekt „Kulturelle Vielfalt im Museum: Sammeln, Ausstellen und Vermitteln – Sammlungen neu sichten “ ausgewählt. Mit Unterstützung zweier Wissenschaftlerinnen aus Berlin konnte es einen Teil seiner Sammlungen unter dem Aspekt der Migration neu sichten und bewerten. Einbezogen waren hierbei auch „Laien“ unterschiedlicher Herkunft, die ebenfalls ihr Expertenwissen einbrachten. Für das Projekt wurden Objekte aus allen Abteilungen der Dauerausstellung ausgewählt, die etwas über Migration und kulturelle Vielfalt erzählen konnten. Die Ergebnisse flossen anschließend in eine Broschüre ein, die die Arbeit des Museums zu Objekten des frühen Mittelalters bis zur Gegenwart neu dokumentierte. Auch Führungen wurden auf Basis des Erarbeiteten konzipiert. Zu einem bundesweit einmaligen Projekt hat sich ferner das Online-Portal Lebenswege des MIFKJF entwickelt. Eröffnet im Dezember 2009 im Rahmen der Umsetzung des Landesintegrationskonzepts dokumentiert das Online-Museum unter www.lebenswege .rlp.de die Arbeitsmigrationsgeschichte von Rheinland-Pfalz seit 1955. Die Wissensplattform soll vor allem junge Menschen ansprechen und als modernes Medium und niedrigschwelliges Angebot auch Menschen für Geschichte begeistern, die es bislang nicht gewagt haben, ein Museum zu betreten. Flankiert wird das Online-Portal seit 2011 durch die Kampagne Lebenswege vor Ort in Form von Gesprächsrunden zu aktuellen und historischen Fragestellungen, wissenschaftlichen Fachveranstaltungen , Schulprojekten oder TV-Sendungen. Mit finanzieller Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) konnte das MIFKJF weiter die Wanderausstellung „Das Russlands-Deutsche-Haus“ multimedial aufbereiten und 2015 in das bestehende Online-Migrationsmuseum Lebenswege integrieren. Auch die Bibliotheken engagieren sich seit vielen Jahren mit zahlreichen Angeboten in der interkulturellen Arbeit und werden hierbei mit Fördermitteln des Landesbibliothekszentrums (LBZ) unterstützt. Ganz grundsätzlich setzt die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund, im Kulturbereich wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, die interkulturelle Öffnung von Institutionen und Organisationen voraus. Hierbei tragen auch zahlreiche Fort- und Weiterbildungen dazu bei, die interkulturelle Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu fördern. Das landesweite Angebot schließt z. B. Schulungen für Kita-Fachkräfte ebenso ein wie Lehrveranstaltungen an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz und an der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz, oder Fortbildungsangebote und Handreichungen des Pädagogischen Landesinstituts. 39 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 74. Welche Angebote aus dem Kulturbereich bestehen für Pädagogen, sich in Bezug auf Migration und Inklusion fort- und weiterzubilden ? Die Weiterqualifizierung von Pädagoginnen und Pädagogen liegt in der Zuständigkeit der in Rheinland-Pfalz für die pädagogische Weiter entwicklung zuständigen Institutionen. Dies sind vor allem das Pädagogische Landesinstitut, das Lehrkräften und Schulen u. a. umfassende Angebote im Bereich der Fort- und Weiterbildung bietet, sowie das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum. Für den Kulturbereich seien exemplarisch die Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen des Museumsverbands Rheinland-Pfalz e. V. genannt. 75. Welche Institutionen, Verbände und Angebote der Jugendkulturarbeit gibt es in Rheinland-Pfalz und wie haben sich die Zahlen seit 2005 entwickelt? 76. Wie und nach welchen Kriterien wird die Jugendkulturarbeit seitens des Landes gefördert? Mit Artikel 40 unterstreicht die Landesverfassung das Recht aller Menschen auf kulturelle Teilhabe. Dieser Grundsatz, der in der rheinland-pfälzischen Kulturszene mit dem entsprechenden Selbstverständnis praktiziert wird, schließt alle Menschen ungeachtet ihrer persönlichen, sozialen und ethnischen Hintergründe ein und ist integraler Bestandteil jeder Förde - rung. Die Förderung von Projekten erfolgt ferner aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung für das Land bzw. für die Region, in der diese jeweils verwirklicht werden. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Die Förderkriterien für das Landesprogramm zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen sind der Antwort auf Frage 47 zu entnehmen, die Förderkriterien für das Landesprogramm Jedem Kind seine Kunst der Antwort auf Frage 48. Die Vermittlung kultureller Bildung hat sich bundesweit zu einem Schwerpunktthema für den Kulturbetrieb entwickelt. Jugendkulturarbeit setzt mit kultureller Bildung einen Schwerpunkt in der Jugendarbeit und ist als solche gesetzlich im SGB VIII, § 11, Abs. 3 verankert. Dieser Trend zeigt sich auch in Rheinland-Pfalz und wurde hierbei durch gezielte Akzente erfolgreich befördert. Eine herausragende Rolle bei der Vermittlung kultureller Bildungsinhalte spielen die Jugendkunstschulen, die landesweit kulturpädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unterbreiten. Wichtiger Katalysator für deren Entwicklung war und ist das seit 2008 bestehende Landesprogramm zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen, über welches die Landesregierung jährlich kulturpädagogische Angebote fördert und dabei nicht nur die Oberzentren und bereits etablierte Einrichtungen in den Blick nimmt, sondern auch junge, kleinere Einrichtungen und solche, die jüngere Menschen gerade im ländlichen Raum ansprechen . Durch diese Förderung sind landesweit neue Jugendkunstschulen entstanden. Gleichsam konnten bestehende Einrichtungen ihre kulturpädagogischen Angebote ausbauen. Insgesamt werden über das Landesprogramm jährlich über 30 Einrichtungen und Programme gefördert. Seit gut zwölf Jahren ist die LAG Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz e. V., die u. a. Mitglied der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) sowie beim Bundesverband der Jugendkunstschulen (bjke) ist, neben den soziokulturellen Einrichtungen auch Fachverband für kulturpädagogische Einrichtungen in Rheinland-Pfalz. Alle Mitglieder der LAG arbei - ten mit Kindern und/oder Jugendlichen. Insgesamt ist die Zahl der Mitglieder im Zuge des Landesprogramms zum Auf- und Ausbau von Jugendkunstschulen um 40 Prozent gestiegen (siehe auch Antwort auf Frage 69). Bedeutung und Erfolg kultureller Bildungsangebote in Rheinland-Pfalz lassen sich auch am Landesprogramm Jedem Kind seine Kunst festmachen. Nachdem es 2013 mit 110 Projekten gestartet ist, beteiligten sich im 1. Halbjahr 2015 insgesamt 108 Künstlerinnen und Künstler mit 344 Projekten, die sie in über 200 Einrichtungen – von Schule und Kita bis zum Kinder- und Jugendzentrum – realisierten. Das rasant steigende Interesse aller Beteiligten bestätigt dabei das schlüssige Konzept, bei dem die Koopera - tions partner auf eine Datenbank zugreifen, um eine Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler ihrer Wahl zu verabreden . Dabei werden in nahezu allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und Städten Projekte durchgeführt. Über die genannten Beispiele hinaus unterbreiten selbstverständlich auch andere Einrichtungen wie z. B. Musikinstitutionen, Museen oder Theater Kulturangebote, die die junge Generation zu eigenem kreativen und künstlerischen Handeln anregen. So bieten etwa alle Landesorchester im Rahmen ihrer kulturellen Bildungsarbeit orchesterpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche. Diese Angebote sind breit gefächert und in ihrer Ausgestaltung je nach Zielgruppe differenziert. Sowohl das Philharmo - nische Staatsorchester Mainz als auch die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz erhielten in den vergangenen Jahren Auszeichnungen für ihre kulturelle Bildungsarbeit, darunter u. a. die Auszeichnungen „Ort im Land der Ideen“, Deutscher Bildungsmedien -Preis – digita, ECHO Klassik für Nachwuchsförderung und „Fair Family“. Als Träger der Landesjugendensembles in den Bereichen der Sinfonik, der Bläsermusik, des Chors, der Bigband und der Neuen Musik sowie der Wettbewerbe Jugend musiziert und Jugend jazzt bietet ferner der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz ein breites Spektrum von Angeboten in der Jugendkulturarbeit. Dabei steht vor allem die Förderung begabter jugendlicher und junger Musikerin - nen und Musiker im Vordergrund. Deren Interessen vertritt auch die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Rock & Pop Rheinland-Pfalz e. V., die sich für Ausbau, Vernetzung und Beratung im Bereich der populären Musikkultur engagiert. Jährlich führt die LAG den Newcomer-Wettbewerb Rockbuster durch und wird hierbei mit Landesmitteln im Rahmen ihrer institutionellen Förderung unterstützt. 40 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Als Beispiel für den Museumsbereich seien die pädagogischen Angebote bei der GDKE erwähnt. Diese werden von einem Team aus pädagogischen und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Leitung der stellvertretenden Generaldirektorin unter dem Motto „Wir machen Geschichte lebendig!“ konzipiert und temporär, unterstützt von fachlich versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Absolventinnen und Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahres, Studierende und Absolventinnen bzw. Absolventen der Pädagogik, Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandter Fachrichtungen), durchgeführt. Die ständigen Angebote der GDKE als außerschulischer Lernort für Schulklassen jeden Alters und jeden Schultyps liegen als Broschüre vor und sind bei den einzelnen Direktionen zusammen mit den aktuellen Angeboten auf der Homepage und in Faltblättern nachzulesen. Neben den speziell für Kinder und Jugendliche konzipierten Mitmach-Ausstellungen mit ergänzenden Publikationen und Arbeitsmaterialien für Lehrende bieten u. a. kinder- und jugendgerechte Ausstellungsführungen mit anschließenden Workshops , ein- und mehrtägige Ferienworkshops, szenische Führungen und Stationen-Theater oder generationenübergreifende Burgund Schlossfeste sowie spezielle Kinder- und Familienfeste in den Einrichtungen der GDKE die Möglichkeit, das Interesse von Kindern und Jugendlichen am kulturellen Erbe zu wecken und aufrecht zu erhalten. Auch zertifizierende Lehrerfortbildungen sowie die Betreuung von Lehrerinnen und Lehrern im Vorbereitungsdienst sind klassische Multiplikatoren-Instrumente der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Als herausragendes Beispiel der Kinder- und Jugendarbeit der GDKE ist das „Museum auf Rädern“ zu nennen, das in den drei Landes - museen und für die Direktion „Burgen, Schlösser, Altertümer“ im Einsatz ist. Es transportiert Ausstellungsthemen und Ausstellungsobjekte in die Schulen, wo im Rahmen des Unterrichts z. B. Epochen wie die Römerzeit oder das Mittelalter anschaulich dargestellt werden. Anschließend besucht die Klasse das Museum und nimmt an einer altersgerechten Führung teil. Auch viele Theater in Rheinland-Pfalz wecken mit speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittenen Stücken die Lust auf dieses Medium. Zur großen Bandbreite von Angeboten tragen große Theater – etwa des Staatstheater Mainz, die kommunalen Theater in Koblenz, Trier, Kaiserslautern und Ludwigshafen sowie die Landesbühne Rheinland-Pfalz – ebenso bei wie viele private Theater und freie Theatergruppen. Zum Angebot gehören auch viele Festivals wie das Festival Kulturbeutel des Kinder- und Jugendtheaters Speyer, das Kindertheaterfestival der Stadt Mainz, die Festwoche Kindertheater im Rahmen der Festspiele Ludwigshafen und das Puppentheaterfestival des Puppentheaters Kultur in Bad Kreuznach. Wichtige Beispiele erfolgreicher Jugendkulturarbeit finden sich auch im Programm des Kultursommers Rheinland-Pfalz. So ist z. B. das Theaterangebot „echtjetzt!“, in dem die früheren Festivalsterne Jugendtheater und Figurentheater zusammengeführt sind, im ganzen Land präsent. Hierdurch werden ausgewählte Produktionen in eine Vielzahl von Orten gebracht. Für Jugendliche von besonderem Interesse sind die Produktionen des Koblenzer Jugendtheaters, für die jugendliche Darsteller gecastet werden. Auch das Jugendkunstcamp der Jugendkunstwerkstatt Koblenz (JuKuWe) erfährt immer wieder eine Förderung durch den Kultursommer , ebenso die Stadt Mainz mit ihrem Kindertheaterfestival oder die Stadt Ludwigshafen für Kindertheater International, an dem auch weitere Kommunen der Vorderpfalz beteiligt sind. Einen besonderen Platz nimmt das 1990 gegründete Kinder- und Jugendtheater Speyer ein. Mit seinen mobilen Produktionen ist es auch bundesweit in Kindergärten, Schulen und bei sonstigen Veranstaltern zu Gast. 77. In welcher Form ist Jugendkulturarbeit mit der Arbeit der Schulen verbunden und welche Perspektiven sieht die Landesregierung, diese Zusammenarbeit auszuweiten? Einrichtungen sowie professionelle Künstlerinnen und Künstler, die kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche unterbreiten, arbeiten in Rheinland-Pfalz bereits eng mit den Schulen zusammen. Das Landesprogramm Jedem Kind seine Kunst ist hierfür ein gutes Beispiel. Bei einem Großteil der Kooperationspartner handelt es sich um Schulen, im 1. Halbjahr 2015 waren es landesweit 148, die Projekte mit Künstlerinnen oder Künstlern realisierten. Darüber hinaus arbeiten Ganztagsschulen auch außerhalb des Landesprogramms mit Künstlerinnen und Künstlern zusammen. Die meisten Schulen setzen Teile ihres Personalbudgets für Kunst- und Kulturprojekte außerschulischer Anbieter ein. Dafür vereinbaren sie mit einzelnen Künstlerinnen und Künstlern Verträge im Rahmen einer freien Mitarbeit oder schließen mit Kultureinrich - tungen Projektverträge ab. Zu diesen Einrichtungen zählen etwa die Kunstfähre in Trier und die Jugendkunstwerkstatt Koblenz. Grundlage der Zusammenarbeit mit außerschulischen Anbietern sind u. a. die in der Antwort auf Frage 20 genannten Rahmenvereinbarungen mit dem Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband und mit der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziokultur & Kulturpädagogik. Im laufenden Schuljahr haben 360 Ganztagsschulen Verträge im Rahmen einer freien Mitarbeit abgeschlossen. Im Übrigen gestalten auch Jugendliche im Freiwilligendienst Projekte, z. B. im Bereich Kreatives Werken, Theater oder Zirkus. Träger dieser Freiwilligendienste ist z. B. das Kulturbüro der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik. Im laufenden Schuljahr werden insgesamt 30 Projekte an Ganztagsschulen durchgeführt. 41 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 78. Gibt es spezielle Angebote in der Kulturarbeit für Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz auf Kommunal- und Landesebene? 79. Wenn ja, wie und nach welchen Kriterien werden diese seitens des Landes gefördert? Mit Artikel 40 unterstreicht die Landesverfassung das Recht aller Menschen auf kulturelle Teilhabe. Dieser Grundsatz, der in der rheinland-pfälzischen Kulturszene mit dem entsprechenden Selbstverständnis praktiziert wird, schließt alle Menschen ungeachtet ihrer persönlichen, sozialen und ethnischen Hintergründe ein und ist integraler Bestandteil jeder Förderung. Die Förderung von Projekten erfolgt ferner aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung für das Land bzw. für die Region, in der diese jeweils verwirklicht werden. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Viele ältere Menschen nehmen die zahlreichen Kulturangebote in Rheinland-Pfalz intensiv wahr und gehören damit zu jener Nutzergruppe, die z. B. Museen, Konzerte oder Theatervorstellungen besonders häufig besuchen. Gleichwohl gehören Kulturangebote , die bewusst generationsübergreifend angelegt sind oder sich gezielt an die ältere Generation richten und an deren speziellen Bedarfen ausrichten, zum Repertoire zahlreicher Kultureinrichtungen. Die Landesregierung fördert Einrichtungen und Maßnahmen hierbei auf Basis der geltenden Förderbedingungen. So haben sich beispielsweise viele kommunale öffentliche Bibliotheken auf die unterschiedlichen Interessen und Belange älterer Menschen eingestellt. Dies gilt für das Medienangebot (hierzu gehören etwa Bücher mit großer Schrift, Medien zum Thema Fitness und Gesundheit u. v. m.) ebenso wie für spezielle Maßnahmen wie Heimlieferdienste für Medien, Lesepatenschaften, Vorleseabende und Schreibwerkstätten speziell für Seniorinnen und Senioren. Das LBZ unterstützt durch spezifische Fortbildungsveranstaltungen die öffentlichen Bibliotheken, die ihr Angebot für ältere Menschen ausbauen möchten (z. B. unter dem Titel „Lebenslange Leselust – Vorlesen für Senioren“). Das LBZ plant darüber hinaus Themenkisten, die von Bibliotheken ausgeliehen werden können und auch an Seniorenheime und ähnliche Einrichtungen weiter ausgeliehen werden sollen. Mit dem Angebot LITexpress können kommunale öffentliche Bibliotheken Medien ausleihen, die in ihrem Bestand fehlen; ein Service , der es auch mobilitätseingeschränkteren Menschen erlaubt, in der wohnortnahen Bibliothek auf ein breites Medienangebot zurückzugreifen. Auch mit der „Onleihe Rheinland-Pfalz“ macht das LBZ ein Angebot, das erfahrungsgemäß gerade auch für ältere Menschen interessant ist. Insgesamt differenziert das LBZ zwischen Angeboten für „aktive“ Senioren, generationsübergreifenden Angeboten, die die ganze Familie ansprechen, und solchen für inaktive und pflegebedürftige ältere Menschen bis hin zu demenzkranken Seniorinnen und Senioren. Alle Angebote sollen in Kürze in einem Informationsfaltblatt zusammengetragen werden. Weiterhin ist eine zentrale Eröffnungsveranstaltung im Frühjahr 2016 geplant, die das Gesamtangebot für Seniorinnen und Senioren mit Vorträgen zum Themen bereich Demografischer Wandel vorstellt. Das Landesbibliothekszentrum finanziert die Projekte im Rahmen des ihm zugewiesenen Haushalts. Auch in anderen Kultursparten besteht eine Sensibilisierung für die ältere Generation: Für den Museumsbereich lässt sich exemplarisch die Veranstaltungsreihe „Reif für Kultur“ in Mainz herausgreifen, an der sich sechs Museen unterschiedlicher Sparten beteiligen. Ältere Interessierte finden hier Informationen, Austauschmöglichkeiten und Kontakte , die die Mainzer Museumslandschaft näherbringen. Zweimal im Monat bieten die Museen Führungen und Anregungen zu eigener Aktivität speziell für ältere Menschen an. Entwickelt wurde die Reihe nach der Informationsveranstaltung „Ältere Erwachsene – eine wichtige Zielgruppe für Museen?!“ durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. Weiterhin veranstalten z. B. Musikvereine, Chöre und Musikschulen Konzerte in Seniorenheimen, mit denen wiederum auch verschiedene soziokulturelle Einrichtungen intensiv zusammenarbeiten. Ein Drittel der Mitglieder der LAG Soziokultur & Kulturpädagogik arbeitet in der Kulturarbeit für Seniorinnen und Senioren. Dabei handelt es sich meist um generationsoffene Projekte. Ein herausragendes Beispiel ist das Kreml Kulturhaus in Hahnstätten/Zollhaus, das viele Angebote in ein Mehrgenerationenhaus einbringt. Mit dem Ziel, das Miteinander der Generationen zu fördern und Familien ebenso wie ältere Menschen zu entlasten, wurden Kulturangebote wie ein Generationentreff, Erzählcafé, Theaterfahrten u. a. entwickelt. Zu den Angeboten zählt auch das Projekt Demenzbegleitung: Hierbei verbringen Betroffene im Café Zeitlos des Kulturhauses mit engagierten Helfern, die sie betreuen , einen Nachmittag. Zum Angebot gehören u. a. gemeinsames Kaffeetrinken, Singen und kreative Beschäftigungen oder Gespräche. Die Betreuungstage sind zwei Mal in der Woche vorgesehen. Das Kreml Kulturhaus kooperiert im Rahmen des Mehrgenerationenhaus -Projekts u. a. mit dem Seniorenbüro des Rhein-Lahn-Kreises sowie dem Netzwerk Demenz. 80. Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen für ältere Menschen und Kulturinstitutionen intensiviert werden, welche Schritte sind notwendig, um beispielsweise Musizieren in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen zu fördern? Anhand der in der Antwort auf die Fragen 78 und 79 genannten Beispiele wird deutlich, dass Kulturinstitutionen und Einrichtungen für ältere Menschen in Rheinland-Pfalz vielerorts bereits gut und intensiv zusammenarbeiten und mitunter bestrebt sind, ihre Angebote für ältere Menschen gezielt weiterzuentwickeln. Die Frage, ob weitere Angebote initiiert bzw. bestehende ausgebaut werden sollen, hängt von den örtlichen Gegebenheiten, Bedarfen und Kontakten ab. Vor diesem Hintergrund und im Rahmen ihrer Gestaltungsautonomie setzen die Akteure im Bereich Kultur mit ihren Kooperationspartnern Maßnahmen um. Das Land unter stützt sie hierbei im Rahmen der geltenden Förderbedingungen. 42 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 81. Engagiert sich das Land (bzw. engagieren sich die Kultureinrichtungen) bei Projekten zur Behandlung/Betreuung von Patienten, die durch musikalisch/kulturelle Maßnahmen eine spezifische Förderung erhalten können, wie z. B. Alzheimer Patienten? Mit Artikel 40 unterstreicht die Landesverfassung das Recht aller Menschen auf kulturelle Teilhabe. Dieser Grundsatz, der in der rheinland-pfälzischen Kulturszene mit dem entsprechenden Selbstverständnis praktiziert wird, schließt alle Menschen ungeachtet ihrer persönlichen, sozialen und ethnischen Hintergründe ein und ist integraler Bestandteil jeder Förde - rung. Die Förderung von Projekten erfolgt ferner aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung für das Land bzw. für die Region, in der diese jeweils verwirklicht werden. Hierbei gelten die allgemeinen Förderbedingungen. Der Grundsatz kultureller Teilhabe schließt selbstverständlich auch Menschen ein, deren gesundheitliche Situation eingeschränkt ist. Auch hierbei zieht sich das Engagement von Kultureinrichtungen und Kulturschaffenden durch die verschiedensten Kultursparten und -maßnahmen. So arbeiten z. B. auch vom Land geförderte soziokulturelle Einrichtungen, wie das in der Antwort auf Frage 79 erwähnte Kreml Kulturhaus, mit Demenzkranken zusammen. Im Rahmen des Landesprogramms Jedem Kind seine Kunst werden z. B. auch Projekte in Psychosozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. An der Bildung von Strukturen mitzuwirken, die Menschen mit Demenz die Teilhabe am gesellschaftlichen und damit auch kulturellen Leben ermöglichen, ist ferner eine der zentralen Aufgaben der Demenzkampagne Rheinland-Pfalz 3) und des Landes-NetzWerks Demenz in der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG). Seit 2014 kooperiert die LZG hierbei mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V., um Menschen mit Demenz den Zugang zu den Museen und Ausstellungshäusern des Landes zu erleichtern. Dies soll über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Häusern in den Regionen und den dort agierenden Demenznetzwerken erreicht werden. Die Zusammenarbeit des Museumsverbands RLP und der LZG wurde im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung unter der Überschrift „Museen im Dienste der Gemeinschaft – Angebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige“ im September 2014 im Mainzer Landesmuseum angebahnt. Dort wurde etwa anhand verschiedener Beispiele aufgezeigt, wie Museen diesem Aspekt einer immer älter werdenden Gesellschaft begegnen und welche positiven Wirkungen kulturelle Teilhabeprogramme auf die Betroffenen haben können. Im ersten Halbjahr 2015 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Demenznetzwerke und der Museen aus Rheinland-Pfalz in Mainz, Trier, Bad Kreuznach und Kaiserslautern. Erste gemeinsame Projekte, wie etwa in Uersfeld und Alzey, wurden bereits auf den Weg gebracht. Parallel dazu wurde von Museumsverband und LZG der Runde Tisch Demenz und Museum ins Leben gerufen. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter der Museen und Demenznetzwerke von Rheinhessen zusammen und erarbeiten gemeinsam einen Leitfaden für den Museumsbesuch von Menschen mit Demenz. Eine erste Fortbildung zum Thema Museumspädagogische Angebote für Menschen mit Demenz und deren Angehörige wurde im März 2015 durchgeführt. Auch ein Projekt zur zugehenden Museumsarbeit, z. B. in Form von individuell entwickelten Museumskoffern, ist in Planung. Mit ihrer Hilfe können auch kleine Museen in den ländlichen Regionen Senioreneinrichtungen aufsuchen, für ihre Einrichtungen und Programme werben und zu späteren Museumsbesuchen von Bewohnerinnen und Bewohnern animieren. Große Bedeutung bei der Förderung Demenzkranker wird darüber hinaus der Musik beigemessen. Aus diesem Grund hat die LZG 2006 mit der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, eine berufsbegleitende Weiterbildungsreihe ins Leben gerufen, die sich dem Thema Demenz und Musik widmet. Die Weiterbildung „Musik schafft Beziehung“ richtet sich an Personen, die in der stationären oder teilstationären Pflege sowie in der Sozialen Arbeit tätig sind. In Kooperation mit der Landesmusikakademie Rheinland-Pfalz findet dort die Fortbildung in sieben Blöcken statt, die jeweils zwei bis drei Tage dauern. Die Teilnehmenden werden geschult, Musik in die Arbeit mit Demenzkranken zu integrieren. Unterschiedliche musikalische Zugangswege werden vorgestellt und die Möglichkeiten ihrer praktischen Umsetzung erprobt. Die Fortbildung schließt mit dem Zertifikat „Musikgeragogin/Musikgeragoge“ ab. Gefördert wird die Fortbildung durch das MSAGD im Rahmen der Initiative „Menschen pflegen“. Die nächste Weiterbildung startet im Februar 2016. 43 3) Die Demenzkampagne ist Teil der Demenzstrategie des Landes Rheinland-Pfalz und wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) im Rahmen der Initiative „Menschen pflegen“ gefördert. Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode IV. Kulturförderung�und�Kultureinrichtungen 82. In welcher Art und in welchem Umfang gibt es private Engagements in der Kunst- und Kulturförderung in Rheinland-Pfalz? 83. Wie hat sich das Sponsoring im kulturellen Bereich seit 2005 entwickelt? Ohne das große ehrenamtliche Engagement wäre ein solch reichhaltiges und vielfältiges Kulturprogramm, wie es in RheinlandPfalz nahezu flächendeckend geboten wird, nicht möglich. Das private und das ehrenamtliche Engagement, die zahlreichen Aktiven und Fördervereine und das zum Teil erfreulich hohe Sponsoring der rheinland-pfälzischen Wirtschaft ergänzen die Förderung durch die öffentliche Hand auf wichtige und wertvolle Weise, können und sollen diese jedoch nicht ersetzen. Die gewünschten Angaben zu Förderungen durch den dritten Sektor werden nicht erhoben und liegen daher nicht vor. 84. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um Kultursponsoring zu fördern und die Bereitschaft zu stärken, kulturelle Aktivitäten mit privaten Mitteln finanziell zu unterstützen? Es gibt in Rheinland-Pfalz ein erfreuliches Engagement der Wirtschaft im Bereich Kultursponsoring. Das lässt sich aus den Verwendungsnachweisen der von der Kulturstiftung, dem Kultursommer und den KKP-geförderten Projekten ablesen. Einige Projekte werden – auch mehrjährig – in höherem Maße oder in gleicher Größenordnung gefördert, wie sie vom Land finanziell unter - stützt werden, z. B. die Kultursommer-Eröffnung, die Nibelungenfestspiele oder Jazz & Joy in Worms oder das Festival des Deutschen Films in Ludwigshafen oder auch das Eifel Literaturfestival. Auch die ZIRP fördert beispielhafte kulturelle Initiativen auf Landesebene, wie z. B. das ZIRP-Musikstipendium und den Erik RegerPreis , oder unterstützt Ensembles im Land, wie z. B. das Landesjugendorchester oder das Chawwerusch-Theater. Selbstverständlich wenden sich die kulturpolitischen Verantwortlichen der Landesregierung bei bestimmten herausragenden Ereig - nissen an Unternehmen und fragen an, ob sie an einem Sponsoring interessiert sind. Um Sponsorengelder zu akquirieren, veranstaltet das Land auch Sponsorenessen, so z. B. für das Staatstheater oder die Nero-Ausstellung 2016 im Landesmuseum Trier. Auch das Staatstheater und die Landesorchester betreiben Sponsoring, allerdings eigenständig und für Einzelprojekte, die von ihnen durchgeführt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sponsoringanfragen auf einen konkreten Anlass bzw. ein Projekt bezogen erfolgreich sein können und aufgrund guter persönlicher Kontakte lokal bzw. in einer Region funktionieren, wo sich die Entscheider mit der Stadt bzw. der Region identifizieren. Die Landesregierung wirbt bei den Unternehmern des Landes, die Chancen des Kultursponsorings zu sehen und zu nutzen, ergreift aber ansonsten keine eigenen Maßnahmen in diesem Bereich. Im Jahr 2006 hat die Landesregierung Herrn Staatssekretär a. D. Roland Härtel beauftragt, für drei Landesstiftungen – die Stipendienstiftung , Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und die Stiftung Rheinland-Pfalz für Innovation – Zustiftungen, Spenden und Zuwendungen einzuwerben (Fundraising). 85. Welche kulturellen Stiftungen gibt es im Land, und welche Schwerpunkte und welche Förderungsumfänge haben diese Stiftungen? Eine Auflistung aller kulturellen Stiftungen in Rheinland-Pfalz enthält die Anlage zu Frage 85. 86. Wie haben sich die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur seit 1991 verändert? Mit Gründung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur 1991 wurde von Kuratorium und Vorstand der Stiftung festgelegt, dass die Stiftung sowohl Projekte als auch Initiativen fördern solle. Als initiative Förderung wurde der Aufbau eines Instrumentenpools zur Ausleihe wertvoller Instrumente an hochbegabte Musikerinnen und Musiker angestoßen sowie die kontinuierliche, d. h. institutionelle Förderung des Schultheaters. Ergänzend waren auch bereits seinerzeit die Künstlerhäuser der Kulturstiftung, d. h. das Künstlerhaus Edenkoben und das Künstlerhaus Schloss Balmoral sowie die Galerie Josef Steib in Cochem, operativ tätig. Der Schwerpunkt lag jedoch auf der reaktiven Kulturförderung, d. h. dass die Initiative selbst von den Antragstellern ausgegangen ist. Der Förderzweck wird seitdem beständig durch reaktive wie initiative Förderung erfüllt. Beide Formen der Förderung bilden die Säulen der Kulturstiftung zur Erfüllung des Förderzwecks. Die Säule der initiativen Förderung setzt sich aus der Arbeit der zur Kulturstiftung gehörenden Künstlerhäuser Schloss Balmoral in Bad Ems und Edenkoben zusammen und wird wertvoll durch die Durchführung des Kultursommers Rheinland-Pfalz seit seiner vollständigen Integration in die Kulturstiftung 2012 ergänzt. Die zweite Säule bildet den reaktiven Teil und setzt sich aus den Projektförderungen zusammen. Jedes Jahr ist die Anzahl der eingereichten Projektanträge unterschiedlich hoch, ebenso variabel ist die Anzahl der Projekte einzelner Kategorien. Eine festgelegte Förderquote, die beispielsweise die Anzahl der Förderprojekte pro Kategorie pro Jahr reguliert, gab und gibt es nicht, sodass die Vielfalt der Kulturprojekte auf die Initiativen der Bürgerinnen und Bürger sowie Kultureinrichtungen von Rheinland-Pfalz seit mehr als 20 Jahren erfolgreich setzt. Schwerpunkte wurden in den letzten Jahren zum einen gezielt vom Kuratorium gesetzt. Beispielsweise wurde in 2009 und 2010 der Schwerpunkt auf das Kinder- und Jugendtheater Speyer mit dem Wettbewerb Wortschatz, in 2011 und 2012 auf die Restaurierung wertvoller Handschriften und Bücher aus den rheinland-pfälzischen Bibliotheken, in 2013 auf den Bereich der zeitgenössischen Musik mit einem Schwerpunk im Bereich „Rock & Pop“ und seit 2014 auf die Thematik „Audience Development und Change Management“ in der freien Szene gelegt. 44 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Zum anderen werden im Künstlerhaus Schloss Balmoral mit dem Wechsel der künstlerischen Leitung in 2013 Akzente gesetzt, in dem die Stipendiatinnen und Stipendiaten pro Jahrgang entweder in der gleichen Gattung, beispielsweise Malerei, Videokunst, Installation, u. v. m., künstlerisch verankert sind oder zu einer bestimmten Thematik, wie beispielsweise aktuell 2015 zum Dadaismus , arbeiten. 87. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert seit 1991 Kunst- und Kulturprojekte im Land. Ist seit der Gründung der Stiftung die Stiftungssatzung geändert worden? 88. Wenn ja, welche Änderungen wurden durchgeführt? 89. Wenn ja, was waren die Gründe für die Änderungen? Seit der Gründung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur am 17. Dezember 1991 wurde die Satzung ein einziges Mal, am 13. Dezem ber 2012, geändert. Anlass der Satzungsänderung war die Integration des Kultursommers Rheinland-Pfalz e. V. in die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Diese Integration ging auf eine Forderung des Landesrechnungshofs zurück. Zu den Satzungsänderungen im Einzelnen siehe Anlage zu Frage 88. 90. Wer wählt die Kuratoriumsmitglieder der Stiftung aus, und welche Kriterien liegen der Auswahl der Mitglieder in das Kuratorium zugrunde? Die Wahl der Kuratoriumsmitglieder der Stiftung erfolgt nach § 11 der Satzung i. d. F. vom 13. Dezember 2012 wie folgt: § 11 Kuratorium (1) Das Kuratorium besteht aus bis zu 16 Personen, von denen vier Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz sein sollen. Die dem Kuratorium angehörenden Mitglieder des Landtags werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit benannt und vom Vorstand der Stiftung berufen. Die weiteren Mitglieder des Kuratoriums werden vom Ministerrat aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wirtschaft benannt und vom Vorstand der Stiftung berufen. Der Ministerrat hat für jede zu benennende Person jeweils eine Frau und einen Mann zu benennen. Bei der Berufung der Mitglieder gewährleistet der Vorstand die paritätische Besetzung des Kuratoriums. Scheidet während der Amtsperiode eine Person aus, deren Geschlecht in der Minderheit ist, muss eine Person des gleichen Geschlechts nachfolgen; scheidet eine Person aus, deren Geschlecht in der Mehrheit ist, muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen. 91. Wie hoch ist die Zahl der genuin Kulturschaffenden im Kuratorium der Stiftung? Das Kuratorium der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur besteht aus 16 Mitgliedern. Derzeit sind von diesen vier Mitglieder dem Bereich der Kulturschaffenden zuzuordnen. 92. Welche Kriterien liegen der Auswahl der Vorstandsmitglieder der Stiftung zugrunde? Die Zusammensetzung des Vorstands ist in § 7 der Satzung der Kulturstiftung geregelt: § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 1. der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten 2. der Ministerin oder dem Minister der Finanzen 3. der für Kultur zuständigen Ministerin oder dem für Kultur zuständigen Minister 4. der Ministerin oder dem Minister der Justiz 93. Warum ist ein Mitglied des Vorstands in Personalunion Vorsitzende des Kuratoriums? Dies ist eine Entscheidung des Ministerrats nach § 11 der Satzung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. 94. Welche Aufgaben hat die Landesregierung an die Stiftung übertragen und aus welchem Grund? Für die Förderung von Kunst und Kultur stehen im Landeshaushalt vielfältige Förderprogramme und -instrumente zur Verfügung. Mit der Gründung der Kulturstiftung am 17. Dezember 1991 hat die Landesregierung ein weiteres, vom Landeshaushalt unabhängiges Instrument zur Förderung von Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz geschaffen. Dadurch sollte ein zusätzliches, effektives, zeitlich flexibles und an den Bedürfnissen der Kulturschaffenden und der Kultureinrichtungen besser angepasstes Förderinstrument geschaffen werden. So kann z. B. die Förderung der Kulturstiftung ohne längerfristige vorherige Veranschlagung im Landeshaushalt erfolgen und die bewilligten Zuwendungen müssen grundsätzlich nicht innerhalb eines Haushaltsjahres verausgabt werden. 45 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kunstgegenstände und Kulturgüter, bedeut - same Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern . Durch Satzungsänderung vom 13. Dezember 2012 wurde der Kulturstiftung zusätzlich die Aufgabe der Durchführung des Kultursommers Rheinland-Pfalz übertragen. 95. § 2 Abs. 3 der Stiftungssatzung sieht vor, dass die Stiftung nicht nur Projekte fördern, sondern im Rahmen des Kultursommers auch selbst in eigener Regie Kulturprojekte durchführen kann. Welche eigenen Kulturprojekte hat die Stiftung bisher durchgeführt? 96. Wer entscheidet über diejenigen Kulturprojekte, die von der Stiftung in eigener Verantwortung realisiert werden? 97. Welche Kriterien werden dabei zugrunde gelegt? 98. Wie begründet die Landesregierung diese Doppelfunktion von Projektförderung einerseits und Projektdurchführung andererseits? 99. Warum konnten diese Projekte nicht von freien Kulturschaffenden realisiert werden? 100. Welche eigenen Kulturprojekte hat die Stiftung derzeit in Planung? Es handelt sich nur um einige wenige ergänzende Projekte, die kulturpolitisch sinnvoll für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz sind und wichtige Impulse für die Kulturszene geben, die der Kultursommer organisiert. Es sind modellhafte und innovative Projekte im Landesinteresse gemeint, bei denen der Kultursommer selbst der Veranstalter ist, d. h. rechtlich und ökonomisch in der Verantwortung ist und ein Projekt federführend plant und organisiert. Die Projekte dürfen keine Konkurrenz für bestehende Angebote der Kulturszene darstellen. Alle Projekte, die von Kulturschaffenden realisiert werden könnten, werden von ihnen realisiert . Über diejenigen Kulturprojekte, die von der Stiftung in eigener Verantwortung realisiert werden, wird satzungsgemäß entschieden. Die wesentlichen Entscheider (Minister, Kulturstaatssekretär) sind nicht in einer Doppelfunktion tätig, sondern sie entscheiden über den Haushalt und die Förderungen des Kultursommers der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kultursommerbüros haben aber auch die Aufgabe, die Kulturszene des Landes als Dienstleister zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen, nicht nur die Förderungen zu verwalten. Die dort beschäftigten (derzeit drei) Projektleiter sowie der Geschäftsführer sind erfahrene Praktiker und Kenner der jeweiligen Szene. Deshalb arbeiten sie jedes Jahr aktiv mit, um einige aufwändigere der geförderten Projekte (wie z. B. die Eröffnungsveranstaltung des Kultursommers) überhaupt zu ermöglichen. Ferner organisieren sie die oben genannten Eigenprojekte. Es waren dies (seit der Integration des Kultursommers in die Kulturstiftung im Dezember 2012): Internationale Orgelfestwochen Die Internationalen Orgelfestwochen führt der Kultursommer Rheinland-Pfalz bereits seit 24 Jahren durch, weil nur er in der Lage ist, ein landesweites Netzwerk (mit regionalen Schwerpunkten) zu knüpfen, in dessen Rahmen jährlich die besten Organistin - nen und Organisten an den besten Orgeln des Landes spielen. Es gibt ein Team von Orgelspezialisten, die an der Projektplanung und -durchführung beteiligt sind. Die ca. 35 Konzerte finden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kirchengemeinden statt. NO STRINGS ATTACHED – Figurentheater und mehr Das ist ein Festival für Figurentheater (und verwandte Theaterformen) für Erwachsene in Mainz, begonnen als Festival des Internationales Figurentheaters 1997. Da es kein Interesse in der Kulturszene gab, ein solches Festival selbst zu veranstalten (wohl aber Gastgeber dafür zu sein: die Mainzer Kammerspiele), und die Verantwortlichen des Kultursommers Rheinland-Pfalz ein solches Festival künstlerisch für innovativ und wertvoll für das Kulturprogramm der Landeshauptstadt erachten, veranstaltet es der Kultursommer selbst, seit 2006 unter diesem Namen, seit 2009 im zweijährigen Turnus. Festivalstern Figurentheater Um ein Theatererlebnis für Kinder bieten zu können und auch um die Figurentheaterszene des Landes zu unterstützen bietet der Kultursommer Rheinland-Pfalz seit 1997 jährlich landesweit qualitätsvolle Angebote (vor allem für den ländlichen Raum) mit ausgewählten Produktionen im Festivalstern Figurentheater (2015 erstmal gemeinsam mit dem vom Kulturbüro Rheinland-Pfalz orga - ni sierten Festivalstern Jugendtheater unter dem gemeinsamen Titel „echtjetzt!“. Via Mediaeval Dieses Projekt resultiert aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Frankreich aus dem Kultursommer 1999 mit dem Motto „Rendezvous mit Frankreich“. Die elsässische Reihe „Voix et Route Romane“ stand Pate für eine Übernahme des Konzepts mittelalterliche Vokalmusik in romanischen Kirchen der Pfalz durch die besten Europäischen Ensembles aufführen zu lassen. SAGO Dabei handelt es sich um eine Akademie für Poesie & Musik des Liedermachers Christof Stählin, die seit 1989 existiert und seit 2005 in Rheinland-Pfalz (zunächst in Mainz, dann in der Landesmusikakademie in Schloss Engers) arbeitet und Konzerte gibt. Diese Akademie durchlaufen haben heute sehr erfolgreiche Künstlerinnen und Künstler, wie z. B. die Träger des Deutschen Kleinkunstpreises Dota Kehr, Bodo Wartke, Sebastian Krämer und die Förderpreisträger Uta Köbernick und Danny Dziuk. 46 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Vokal-Art bzw. Kultursommer-Tourneen Der Kultursommer schickt jedes Jahr einige wenige hervorragende Ensembles, vor allem aus anderen Europäischen Ländern, wie z. B. den französischen oder den schweizer Nationaljugendchor auf kleine Tourneen durch Rheinland-Pfalz. Die Konzerte werden vor Ort von den Veranstaltern der Kulturszene durchgeführt, die sie ansonsten nicht machen würden, weil ihnen die Kenntnisse und die internationalen Kontakte in die jeweilige Szene fehlen. Invisible Playground Modellhaft neue Kunstprojekt-Formen vorzustellen gehört elementar zu den Aufgaben des Kultursommers. Für Mainz ist es das erste größere Projekt dieser Kunstform, bei dem Erlebnissysteme entstehen, die den Unterschied Spielende – Zuschauende nicht kennen und an der Schnittstelle von ortsspezifischem Theater und transmedialem Gameplay entwickelt werden und soziale Abläufe , Architekturen und (Un)Orte erforschen. Hiermit erhofft man sich, ein neues (junges) Publikum anzusprechen, das den herkömmlichen Kultur- und Veranstaltungsformaten nur wenig abgewinnen kann. Das Projekt findet einmalig 2015 in Kooperation mit neue projekt GmbH statt. Für 2016 sind derzeit erneut die Internationalen Orgelfestwochen und die Via Mediaeval sowie echtjetzt! geplant (Stand Juli 2015). 101. In Berlin beispielsweise werden zur Vergabe von Förderungsmaßnahmen jährlich wechselnde Beiräte und Jurys berufen, welche die Anträge begutachten. Wer nimmt in der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur die erste Begutachtung der Anträge vor? Zunächst werden sämtliche Förderprojekte in der Geschäftsstelle der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur einer Vorprüfung unter - zogen. In der Vorprüfung wird festgestellt, ob ein Vorhaben dem Förderspektrum der Kulturstiftung entspricht oder nicht und ob die notwendigen Formalitäten, die den Förderrichtlinien entnommen werden können, eingehalten werden. Erfüllen die Vorhaben die in der Satzung und den Förderrichtlinien genannten Anforderungen sowie die Formalitäten, werden im nächsten Schritt zur inhaltlichen Beurteilung der Vorhaben Stellungnahmen der Fachreferate der Kulturabteilung im MBWWK eingeholt. 102. Laut Satzung § 8 entscheidet der Stiftungsvorstand über Richtlinien und Weisungen für Fördermaßnamen und über die Vergabe von Förderungsmitteln. Auf welcher Grundlage und anhand welcher Kriterien trifft der Stiftungsvorstand seine Entscheidungen? Abhängig von den zur Verfügung stehenden Projektmitteln werden auf Grundlage der Stiftungsurkunde vom 23. Dezember 1991 (vgl. Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 49, S. 1358 ff.) und der Satzung i. d. F. vom 13. Dezember 2012, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 20. Dezember 1971, zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 3. Juli 2012 (GVBL. S. 199) und den Verfahrensregelungen zu § 44 Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003 S. 22) in der jeweils geltenden Fassung und nach Maßgabe der Förderrichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur in Rheinland-Pfalz vergeben. Einen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung gibt es nicht. Die Höhe der Zuwendungen richtet sich u. a. nach den finanziellen Möglichkeiten der Kulturstiftung, der Anzahl der eingereichten Förderprojekte insgesamt sowie der Höhe der beantragten Zuwendungssumme insgesamt und pro Projekt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte geben zudem die zu jedem Projekt vorliegenden Voten Aufschluss auf die Angemessenheit der beantragten Förderhöhe. Weiter spielen die Qualität eines Projekts sowie das Landesinteresse daran bei der Verteilung der Mittel eine entscheidende Rolle. 103. Gibt es derzeit oder gab es in der Vergangenheit Fachbeiräte, die bei den Vergabeentscheidungen des Stiftungsvorstands unterstützend tätig werden/wurden? Ein bei der Vergabeentscheidung unterstützend tätiges Gremium ist das Kuratorium der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, das gemäß § 12 der Satzung folgende Aufgaben hat: § 12 Aufgaben des Kuratoriums (1) Das Kuratorium berät den Vorstand in allen Fragen der Förderung von Kunst und Kultur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks . (2) Das Kuratorium hat insbesondere die Aufgabe, 1. Anregungen und Empfehlungen zu Förderungsschwerpunkten zu geben, 2. Stellung zur Konzeption des Vorstands für Förderungsmaßnahmen zu nehmen sowie 3. Vorschläge zur Vergabe von Förderungsmitteln zu entwickeln. (3) Über die Beratungsergebnisse ist der Vorstand zu informieren. Weitere Fachbeiräte waren aufgrund der Maßgaben der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, denen die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur unterliegt, in der Vergangenheit nicht zusätzlich für den Vorstand der Kulturstiftung tätig. 47 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 104. Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Die Qualität der eingereichten Projektanträge wird durch die Stellungnahmen der Fachreferate der Kulturabteilung im MBWWK garantiert. Die Berufung eines zusätzlichen Fachbeirats würde mit zusätzlichen Kosten einhergehen, die nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht zu rechtfertigen wären. 105. Findet sich nach Ansicht der Landesregierung die Kompetenz der Fachverbände angemessen in den verschiedenen Gremien repräsen - tiert, die über Kultur-Förderanträge beraten und entscheiden? In einem Gespräch, das auf Einladung des MBWWK am 8. Juli 2015 im Ministerium stattfand, haben die Landesregierung und die teilnehmenden Kulturverbände gemeinsam darüber nachgedacht, wie die Kompetenz der Fachverbände noch besser als bislang schon in kulturpolitische Überlegungen, Konzepte oder Entscheidungen einfließen kann. Die Landesregierung hat eine entsprechende Umsetzung dieser Überlegungen zugesichert. 106. Das Kuratorium berät laut Absatz §12 den Vorstand in allen Fragen der Förderung von Kunst und Kultur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks – in welcher Form nimmt das Kuratorium diese Beratung wahr und wie wird gewährleistet, dass das Kuratorium, (das in der Regel einmal jährlich einberufen wird) diese Aufgabe tatsächlich im Sinne der Stiftungssatzung wahrnehmen kann? In den Kuratoriumssitzungen werden zum einen die für die nächste Vorstandssitzung der Kulturstiftung vorgelegten Förderanträge vorgestellt, sodass die Kuratoriumsmitglieder zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen können, zum anderen werden alle weite - ren Planungen in Bezug auf die Förderung von Kunst und Kultur vorgestellt und diskutiert. 107. Wer entscheidet über das Motto des Kultursommers Rheinland-Pfalz? Über das Motto entschieden bis zum Dezember 2012 (satzungsgemäß) der jeweilige Vorstand des Kultursommer RheinlandPfalz e. V. – seit 1. Januar 2013 (der Integration des Kultursommers in die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur) entscheidet darüber (satzungsgemäß) die zuständige Ministerin/der zuständige Minister. 108. Wie wird über Förderwürdigkeit von Projekten des Kultursommers Rheinland-Pfalz entschieden? Über die Förderung entscheidet bei fristgemäßem Antrag nach Stellungnahme der Fachreferate der Kulturabteilung des MBWWK sowie der entsprechenden Projektleiterinnen und Projektleiter und des Geschäftsführers des Kultursommers die für Kultur zuständige Ministerin oder der für Kultur zuständige Minister. 109. Gibt es dafür einen künstlerischen Beirat oder eine – eventuell wechselnde – Jury? 110. Wenn ja, wer benennt die Mitglieder und nach welchen Kriterien? 111. Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Der Kultursommer Rheinland-Pfalz ist außerordentlich erfolgreich und sehr beliebt bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sowie bei der Kulturszene, die durch ihn viel Unterstützung erfährt. Seine von Partikularinteressen unabhängigen Förderentscheidungen genießen eine sehr hohe Akzeptanz. Die größtmögliche Neutralität durch die fachliche Begutachtung im MBWWK und dem Kultursommerbüro hat sich bewährt und ist allseits akzeptiert und respektiert. Daher soll sie beibehalten werden. 112. Gibt es Institutionen, die seit Bestehen des Kultursommers über mehrere Jahre hinweg gefördert wurden? 113. Wenn ja, was waren die ausschlaggebenden Kriterien für eine solche Förderung? Der Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert keine Institutionen oder Personen sondern Projekte von Kulturveranstaltern. Daher ist für eine Förderung jeweils erneut ein überzeugender Antrag vorzulegen, um aus seinen Mitteln gefördert zu werden. Zu einem solchen Antrag gehören, neben einer guten Projektidee und ihrer Beschreibung, ein überzeugendes Umsetzungskonzept und eine solide Kalkulation. Es wird bereits in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass weder ein bestimmtes Projekt, noch ein bestimmter Antragsteller sicher davon ausgehen kann, dass auch im nächsten Jahr eine Förderung durch den Kultursommer Rheinland-Pfalz erfolgt. Maßgeblich für die Förderungen sind, dass der Kultursommer immer auch Neuem und Neuen eine Chance geben will, gefördert zu werden und dass er auf eine einigermaßen ausgeglichene Verteilung der Mittel auf alle Regionen des Landes und auf die einzelnen Kultursparten achtet. Die junge Szene im Land wird seit einigen Jahren in der Ausschreibung ausdrücklich ermutigt, Anträge zu stellen und sich auszuprobieren (siehe dazu z. B. die Ausschreibung für 2016 auf www.kultursommer.de). Selbstverständlich ist es im Interesse der Landesregierung ebenso wie der Kulturszene, dass ein erfolgreiches und weiterentwicklungsfähiges Projekt erneut beantragt und durchgeführt werden kann. Daher sind die andernorts genannten Beispiele immer auch Beispiele für Kulturprojekte, die bereits mehrfach überzeugt haben und für die von Vertreterinnen und Vertretern der Kulturszene des Landes deshalb immer wieder neue Projektanträge gestellt und nach jeweils erneut positiver Bewertung Förderungen zugesprochen werden. Es wird dabei jedes Jahr erneut geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe die Förderung fortgesetzt werden soll. Das Konzept ist so erfolgreich wegen seiner ausgewogenen Mischung aus Kontinuität durch erfahrene Projektleiteiterinnen und Projektleiter und Innovationen. Für all dies ist immer Platz unter dem Dach des Kultursommers Rheinland-Pfalz. 48 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 114. Nach welchen Kriterien werden Stipendien für das Stipendiatenhaus Schloss Balmoral vergeben? Die Vergabe der Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Balmoral richtet sich nach den Förderrichtlinien der Stiftung RheinlandPfalz für Kultur (Kapitel D, Stipendien, S. 16 ff.): Es werden Stipendien insbesondere in den Sparten Bildende Kunst (Künstlerhaus Schloss Balmoral) und Literatur (Künstlerhaus Edenkoben) vergeben. Die Vergabe dient der Förderung hervorragender künstlerischer Einzelleistungen. Es soll hierdurch insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden durch die Künstlerhäuser der Stiftung betreut. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten trifft eine Jury. Gemäß Punkt 13 des Vertrags über die Errichtung und den Betrieb des Künstlerhauses Schloss Balmoral (2005/2006) besteht die Jury aus acht Mitgliedern, die für die Dauer von zwei Jahren von der/dem für Kultur zuständigen Ministerin/Minister berufen werden. Die für Kultur zuständige Ministerin bzw. der für Kultur zuständige Minister entscheidet auf der Grundlage des Vorschlags der Fachjury der Bildenden Kunst, die sich aus den verschiedenen Disziplinen rekrutiert, über die Vergabe der Stipendien. Die unabhängige Jury besteht in der Regel aus einer oder einem Vorsitzenden und sieben Fachjuroren, die folgende Berufsgruppen oder Einrichtungen vertreten: – eine Kunstkritikerin oder ein Kunstkritiker, – eine Museumsdirektorin oder ein Museumsdirektor bzw. eine Kuratorin oder Kurator, – eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bildenden Kunst an einer Universität, einer Akademie oder an einer Fachhochschule, – ein Mitglied eines rheinland-pfälzischen Künstlerverbands, – eine freie Künstlerin oder ein freier Künstler, – die Leiterin oder der Leiter des Künstlerhauses Schloss Balmoral, – die Kunstreferentin oder der Kunstreferent des für Kultur zuständigen Ministeriums, – eine ehemalige Stipendiatin oder ein ehemaliger Stipendiat. 115. Wie ist der Personenkreis definiert, der für ein Stipendium in Frage kommt? 116. Wer wird nach dieser Definition als „Rheinland-Pfälzer“ („Landeskind“) bezeichnet? Der Personenkreis für Stipendien des Künstlerhauses Schloss Balmoral der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur ist in den Förderrichtlinien der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur bestimmt: Zuwendungsempfängerinnen und Zuschussempfänger sollten folgende Voraussetzungen für ein Balmoral- oder Landesstipendium erfüllen: – Eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung sowie eine daran anschließende drei- bzw. zweijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts. Bewerbungen von Auto didaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. – Um Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich internationale Künstlerinnen und Künstler der Bildenden Kunst ohne Alters - begrenzung bewerben. – Um das Kuratorenstipendium können sich internationale Jungakademikerinnen und Jungakademiker, deren Abschluss nicht länger zurückliegt als fünf Jahre, bewerben. Voraussetzung ist die Beherrschung der deutschen Sprache. – Alle Projekt-, Auslands- und Austauschstipendien werden ausschließlich an Bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz Bildende Kunst mit Abschluss studiert haben oder in Rheinland-Pfalz wohnen oder in Rheinland-Pfalz als Künstlerin oder Künstler arbeiten (ausgenommen Stipendienaufenthalte in Rheinland-Pfalz). – Den Bewerbungen für New York müssen zwei Gutachten von ausgewiesenen Kunstwissenschaftlerinnen oder Kunstwissenschaftlern beigefügt werden. 117. Wurden die Kriterien für diese Definition in den vergangenen Jahren verändert oder ausgeweitet? Die Kriterien wurden in diesem Jahr verändert und gelten ab der Ausschreibung 2015. Die alte Definition für den Rheinland-Pfalz-Bezug lautete: „Alle Projekt-, Auslands- und Austauschstipendien werden ausschließlich an Bildende Künsterinnen und Künstler vergeben, die in Rheinland-Pfalz geboren sind, studiert haben, wohnen oder gewohnt haben, künstlerisch arbeiten oder gearbeitet haben.“ Die neue Definition lautet: „Alle Projekt-, Auslands- und Austauschstipendien werden ausschließlich an Bildende Künst lerinnen und Künstler vergeben, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz Bildende Kunst mit Abschluss studiert haben oder in RheinlandPfalz wohnen oder in Rheinland-Pfalz als Künstlerin oder Künstler arbeitet (ausgenommen Stipendienaufenthalte in Rheinland -Pfalz).“ 49 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 118. Wenn ja, warum und mit welcher Zielrichtung? Das Land Rheinland-Pfalz möchte eine größere Teilhabe der rheinland-pfälzischen Künstlerinnen und Künstlern an den Fördermitteln des MBWWKs/der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur erreichen. Auf die Umsetzung hierzu hat sich das Land mit dem Berufsverband Bildende Künstlerinnen und Künstler Rheinland-Pfalz e. V. (BBK) verständigt. 119. Wie viele Stipendiaten wurden insgesamt seit der Gründung von Schloss Balmoral gefördert und wie viele davon aus Rheinland– Pfalz (bitte den „Rheinland-Pfalz-Bezug“ für die jeweiligen Stipendiaten einzeln nennen)? Bislang wurden insgesamt 246 Stipendien, davon 85 mit Rheinland-Pfalz-Bezug, vergeben. Die Art des Rheinland-Pfalz-Bezugs ist aus der nachfolgenden, chronologisch sortierten Stipendiatenliste sämtlicher Stipendiaten von 1996 bis 2015 zu entnehmen. Eine Liste der Stipendiatinnen und Stipendiaten finden Sie in der Anlage zu Frage 119. 120. Wie viele Stipendiaten sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort bzw. Schaffensmittelpunkt seit mindestens zwei Jahren (so beispielsweise vorgeschrieben in Bayern) in Rheinland-Pfalz haben? Diese Daten liegen nicht vor, da der erste Wohnsitz für die Stipendienvergabe kein Kriterium darstellt. 121. Wie hoch ist der Ankaufsetat für Bildende Kunst in Rheinland-Pfalz (bitte seit 2005 angeben, aufgelistet nach Finanzmitteln aus dem Haushalt Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur)? Im Haushalt des MBWWK sind für Kunstankäufe folgende Mittel etatisiert: Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur hat keinen gesonderten Ankaufsetat sondern unterstützt Ankäufe im Rahmen von Projekt - förderungen. Folgende Zuwendungen für Kunsterwerbungen hat die Stiftung seit 2005 geleistet: 50 Jahr Etat für Kunstankäufe (in Euro) 2005 109 400 2006 109 400 2007 99 400 2008 99 400 2009 99 400 2010 101 400 2011 101 400 2012 71 400 2013 71 400 2014 70 000 2015 70 000 Jahr Zuwendungen für Kunsterwerbungen in Euro 2005 12 000 2006 8 500 2007 0 2008 50 000 2009 15 300 2010 73 500 2011 0 2012 404 000 2013 26 200 2014 4 000 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 122. Nach welchen Kriterien werden die Kunstwerke ausgewählt? Bei der Auswahl der Kunstwerke für Ankäufe aus Mitteln des MBWWK für die Kunstsammlung des Landes spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle: – Qualitätssicherung der Kunstsammlung des Landes, – Ergänzung der vorhandenen Kunstsammlung des Landes, – Dokumentation der rheinland-pfälzischen Künstlerinnen und Künstler. Ein Sammlungsschwerpunkt sind die Werke von Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie ausgezeichneten Künstlerinnen und Künstlern des Landes. Gemäß Absatz A.2 der Förderrichtlinien der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur gehören insbesondere Projekte „[...] mit überregionaler , landesweiter und internationaler Wirksamkeit und Bedeutung sowie der Erwerb von Werken der Bildenden Kunst [...]“ zum Gegenstand der Förderung der Kulturstiftung. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur kann daher im Rahmen von Projektförderungen auch solche Projekte bezuschussen, die den Ankauf von Kunstwerken zum Inhalt haben. Zu den Vorhaben im Bereich Projektförderung muss ein Förderantrag eingereicht werden, der die in der Satzung und den Förderrichtlinien festgelegten Formalitäten erfüllen muss. Aus den Antragsunterlagen geht wiederum hervor, welches Kunstwerk zu welchem Zweck von dem Projektträger angekauft werden möchte. Daneben kann die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur eigenständig Kunstwerke erwerben, sofern ein erhebliches Landesinteresse am Ankauf des Kunstwerks besteht. Dies war beispielsweise beim Ankauf des Grafiknachlasses von Max Slevogt der Fall, der sich seit 2014 im Eigentum der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und in der Obhut der GDKE befindet. Er vervollständigt den umfassenden Slevogt-Bestand des Landes Rheinland-Pfalz, dessen Sicherung und wissenschaftliche Aufarbeitung seit 1971 erfolgreich und nachhaltig verfolgt wird. 123. Wer ist am Entscheidungsprozess beteiligt und wer trifft die endgültige Entscheidung? 124. Erfolgt während des Entscheidungsprozesses eine Beratung durch ein Expertengremium und wenn ja, erfolgt dies in wechselnder Besetzung? Das MBWWK trifft die endgültige Entscheidung über Kunstankäufe nach Beratung durch die Fachseite. Diese besteht je nach Ankaufssituation aus Vertreterinnen bzw. Vertretern der ausstellenden Institu tionen wie z. B. Kunstvereine, Künstlervereinigungen, Galerien oder Kunstmuseen. Im Einzelfall ist auch ein Ankauf direkt aus dem Atelier der Künstlerin bzw. des Künstlers möglich. Auf der Künstlermesse Kunst direkt erfolgt die Auswahl direkt durch eine durch das MBWWK berufene Ankaufsjury, bestehend aus fünf Kunstexperten, die alle zwei Jahre neu zusammengesetzt wird. Bei größeren Ankäufen wie im Fall der Erwerbung des Kunstnachlasses von Max Slevogt, die u. a. mit Unterstützung der Kulturstiftung der Länder zustande kam, erfolgen Wertermittlung und Objektauswahl durch zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder vorgegebene Gutachter. Da bei der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur Ankäufe von Kunstwerken hauptsächlich im Rahmen von Projektförderungen bezuschusst werden, durchlaufen die entsprechenden Förderanträge der jeweiligen Antragsteller das übliche Antragsverfahren, um in einer Vorstandssitzung beraten werden zu können. Für diese Vorhaben werden externe Fachvoten und Gutachten von Experten eingeholt. Für Ankäufe, die in den Besitz des Landes übergehen, werden ebenfalls externe Gutachten von Experten eingeholt, um die Qualität und Echtheit des Kunstwerks oder der Sammlung, das bzw. die angekauft werden soll, zu garantieren. Ein zusätzliches Expertengremium, das explizit die Anträge für die Ankäufe von Kunstwerken zum Inhalt hat, wird daher nicht einberufen. 125. Gibt es verbindliche Richtlinien für Registrierung und Archivierung der Werke und wie lauten diese? Die Kunstankäufe des MBWWK werden in einer Kunstdatenbank erfasst, registriert und im Depot in Mainz-Bretzenheim, das Bestandteil des Depots des Landesmuseums ist, aufbewahrt, wenn sie nicht ausgeliehen sind. Dem Landesmuseum Mainz obliegt die fachliche Betreuung der erworbenen Kunstgegenstände, insbesondere die Ausleihe und die Aufbewahrung. 126. Wie viele und welche Werke wurden seit 2005 angekauft und wo befinden sich die einzelnen Werke (bitte auflisten nach jeweiligem Künstler, Ankaufspreis und Ausstellungs- bzw. Aufbewahrungsort)? In der Zeit von 2005 bis 2015 wurden insgesamt 525 Werke (zum Teil besteht ein Werk aus mehreren Teilen) angekauft bzw. dem MBWWK als Schenkung für die Kunstsammlung des Landes überlassen, siehe Anlage 1 zu Frage Nr. 126. Zu den Kunsterwerbungen der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur siehe Anlage 2 zu Frage 126. 51 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 127. Wie oft werden die mit Steuergeldern bzw. Stiftungsmitteln angekauften Kunstwerke in Ausstellungen präsentiert und findet dies in regelmäßigen Zeitabständen statt? Seit 1980 hat das vom Land Rheinland-Pfalz erworbene Werk Max Slevogts (1868 – 1932) einen festen Platz auf Schloss Villa Ludwigs - höhe und wird dem Publikum in wechselnden Ausstellungen auf immer wieder neue Weise präsentiert. Dies gilt auch für den mit Unterstützung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur 2014 erworbenen Grafiknachlass von Max Slevogt. „Die große Werkschau Max Slevogt. Neue Wege des Impressionismus“ 2014 im Landesmuseum Mainz zeigte erstmals Material aus dem gesamten Nachlass (Grafik, Malerei, Briefe) des Künstlers. Ausstellungen mit Werken aus der Landeskunstsammlung finden unregelmäßig, meist zu bestimmten Anlässen, statt. So zeigte im Rahmen des Rheinland-Pfalz-Tages 2014 das Roentgen-Museum Neuwied eine Ausstellung mit Werken von Künstlerinnen und Künstlern aus Rheinland-Pfalz, die zu einem großen Teil aus Leihgaben der Kunstsammlung des Landes bestand. Anlässlich des 100. Geburtstags des Künstlers Johann Georg Müller (* 17. November 1913 in Ludwigshafen am Rhein; † 20. Juni 1986 in Koblenz) hat die Schwerin-Stiftung zur Förderung der zeitgenössischen Kunst dessen künstlerisches Oeuvre in einer Retrospektive in Koblenz, Duisburg und Ludwigshafen gezeigt, in der auch Werke des Künstlers aus der Kunstsammlung des Landes Rheinland -Pfalz gezeigt wurden. 128. Gibt es Publikationen über die angekauften Werke, wenn ja, welche? Eine Publikation über die Erwerbungen der Landeskunstsammlung gibt es zwar nicht, aber auf Anfrage bzw. bei Bedarf werden Kunstwerke, einzeln oder in größerer Anzahl, für Ausstellungen ausgeliehen und falls ein Ausstellungskatalog produziert wird, darin auch abgebildet. Exemplarisch sind zu nennen Ausstellungen und Publikationen des Künstlerhauses Schloss Balmoral, des Sparkassen- und Giroverbands Rheinland-Pfalz sowie des Arp Museum Bahnhof Rolandseck: – „Kunst vor Ort – Ankäufe des Landes“, 1997; – Jahrbücher Künstlerhaus Schloss Balmoral, 1996 ff.; – Ortswechsel – Kunststipendiaten des Landes Rheinland-Pfalz, 2003 bis 2005. – Balmoral Blend – 15 Jahre Künstlerhaus Schloss Balmoral, Arp Museum Bahnhof Rolandseck, 2010. Das Kunsthaus Désirée in Hochstadt hat in den Jahren 2009 und 2010 Ausstellungen und Publikationen zu den Künstlern Josef Junk und Bert Dörr realisiert und dabei auch den Bestand der Werke dieser Künstler in der Kunstsammlung des Landes berücksichtigt : „In die Freiheit geworfen – Nachkriegsmoderne der Moselregion, Bert Dörr und Josef Junk“ sowie „Das grafische Werk von Bert Dörr 1950 bis 1981“. Umgekehrt ist festzustellen, dass etliche der Kunstwerke, die das MBWWK auf Ausstellungen erworben hat, in den entsprechenden Ausstellungskatalogen abgebildet sind, wie z. B. Ankäufe aus dem Wettbewerb Junge Rheinland-Pfälzer Künstlerinnen und Künstler des Kunstvereins Ludwigshafen, den Jahresausstellungen der Arbeits gemeinschaft bildender Künstler am Mittelrhein oder der Europäischen Vereinigung Bildender Künstler. 129. Wer entscheidet über Ausstellungsvorhaben in der Landesvertretung in Berlin? Über Ausstellungsvorhaben entscheidet die Leitung der Landesvertretung. Sie entscheidet gemeinsam mit dem Kooperationspartner, sofern es sich um eine Kooperation handelt. 130. Welche Kriterien liegen den Entscheidungen über diese Ausstellungen zugrunde und gibt es wechselnde Auswahljurys? Die Landesvertretung hat ein umfassendes Aufgabenspektrum. Sie ist die Schnittstelle des Landes zur Bundespolitik und zur Politik auf Europäischer Ebene. Gleichzeitig repräsentiert sie Rheinland-Pfalz in der Bundeshauptstadt und in Brüssel. Mit einer Vielfalt von Veranstaltungen, Ausstellungen und Konzerten ist sie das Schaufenster des Landes. Die Nutzung der Räumlichkeiten in Berlin spiegelt dieses umfassende Aufgabenspektrum wieder. Der Entscheidung über die Nutzung der Räumlichkeiten liegt das Ziel zugrunde , ein breit gefächertes und abwechslungsreiches Bild von Rheinland-Pfalz zu zeichnen. Neben der Kultur zeigt die Landesvertretung also auch die Politik, die Wirtschaft, die Geschichte, die Natur- und Lebensräume, das Weinland und den Tourismus, die Menschen und ihr Engagement im Land. Das gesamte Spektrum dessen, was Rheinland-Pfalz auszeichnet, soll ausgewogen präsen tiert werden. Darüber hinaus werden selbstverständlich Aspekte der Aktualität und die finanzielle Realisierbarkeit berücksichtigt . Eine zwölfköpfige Jury besteht für die „Rückblende“, dem Deutschen Preis für politische Fotografie und Karikatur, in der u. a. die Kooperationspartner und die Preisträger des Vorjahres vertreten sind. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär 52 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 53 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 54 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 55 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 56 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 57 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 58 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 59 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 60 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 61 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 62 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 63 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 64 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 65 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 66 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 67 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 68 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 69 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 70 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 71 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 72 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 73 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 74 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 75 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 76 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 77 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 78 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 79 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 80 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 81 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 82 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 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Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 99 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 100 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 101 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 102 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 103 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 104 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 105 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 106 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 107 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 108 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 109 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 110 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 111 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 112 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 113 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 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Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 130 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 131 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 132 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 133 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 134 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 135 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 136 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 137 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 138 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 139 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 140 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 141 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 142 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 143 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 144 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 145 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 146 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 147 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 148 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 149 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 150 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 151 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 152 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 153 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 154 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 155 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 156 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 157 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 159 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 160 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 161 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 162 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 163 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 164 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 165 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 166 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 167 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 168 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 169 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 170 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 171 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 172 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 173 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 174 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 Anlage zu den Fragen 88 und 89 Die Änderungen der Satzung vom Dezember 2012 im Vergleich zur Satzung vom November 1991 betreffen die §§ 2, 8, 9, 11, 12 und 13 der alten Fassung. 175 § 2 als Auszug aus der Satzung vom Dezember 1991 § 2 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Land Rheinland-Pfalz (2) Die Stiftung fördert insbesondere den Erwerb und die Sicherung besonders wertvoller Kunstgegenstände und Kulturgüter, bedeutsame Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie besondere Aufgaben der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturstätten. (3) Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. (4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. ergänzt: nach Maßgabe des Absatzes 2 und die Durchführung des „Kultursommers Rheinland-Pfalz“ nach Maßgabe des Absatzes 3. ergänzt: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (früher: § 2 Abs. 3) Die Stiftung veranstaltet den „Kultursommer RheinlandPfalz “. Der Kultursommer belebt durch geeignete Kulturprojekte die Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz und entwickelt sie weiter. Zur Verwirklichung dieses Zweckes kann die Stiftung im Rahmen des „Kultursommers Rheinland-Pfalz“ ergänzt: nach Maßgabe des Absatzes 2 und die Durchführung des „Kultursommers Rheinland-Pfalz“ nach Maßgabe des Absatzes 3. 1. eigene Kulturprojekte veranstalten, 2. Kulturprojekte anderer Träger fördern und Aufträge zur Veranstaltung von Kulturprojekten vergeben, dies gilt insbesondere für Kulturprojekte der Freien Szene, 3. innovative Veranstaltungsmodelle entwickeln, 4. die Kooperation privater und öffentlicher Träger von Kulturveranstaltungen initiieren, 5. den Dialog zwischen Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten und die Begegnung von Kultur und Wirtschaft sowie von Kultur und Wissenschaft beleben. (4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten und eigene Einrichtungen schaffen. § 8 Aufgaben des Vorstandes Absatz 1: Der Vorstand entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung. ergänzt: Die Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kultursommers Rheinland-Pfalz werden auf die für die Kultur zuständige Ministerin oder den für die Kultur zuständigen Minister übertragen. Über die wesentlichen Angelegenheiten des Kultursommers ist der Vorstand regelmäßig zu unterrichten. Absatz 2: Der Vorstand hat insbesondere die Aufgabe 2. Richtlinien für die Festlegung von Förderungsschwerpunkten sowie Förderungsmaßnahmen zu erlassen, 3. Weisungen für die Durchführung von Förderungsmaßnahmen zu erlassen, 4. die Vergabe von Förderungsmitteln zu beschließen, 5. den Haushaltsplan und die Jahresrechnung festzustellen, 6. über die Änderung der Satzung und eine etwaige Auflösung der Stiftung zu beschließen sowie 7. dem Kuratorium gegenüber jährlich einen Tätigkeitsbericht zu geben. ergänzt: 1. über die Grundsätze für die Vermögensanlage der Stiftung zu entscheiden, Absatz 4: ergänzt: Das Nähere regelt eine vom Vorstand erlassene Geschäftsordnung. Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 176 § 9 Verwaltung der Stiftung Absatz 1: Zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse des Vorstandes bestellt der Vorstand und eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer ergänzt: eine ehrenamtliche Generalsekretärin oder einen ehrenamtlichen Generalsekretär ergänzt: oder mehrere Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer. ergänzt: Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär kann sich durch die für Kultur zuständige Abteilungsleiterin oder den für Kultur zuständigen Abteilungsleiter des für Kultur zuständigen Ministeriums vertreten lassen. Absatz 2: Zu den laufenden Geschäften der Verwaltung gehören insbesondere 1. die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Vorstands, 2. die Durchführung der Kulturförderungen nach Maßgabe der vom Vorstand erlassenen Weisungen, 4. die Finanzverwaltung (früher: Vorbereitung Haushaltsplan und Jahresrechnung) identisch: 5. die Abfassung des jährlichen Tätigkeitsberichts . ergänzt: und des Betriebs der Künstlerhäuser ergänzt: 3. die Durchführung des jährlichen Kultursommers Rheinland-Pfalz nach Maßgabe der vom Vorstand und von der für Kultur zuständigen Ministerin oder von dem für Kultur zuständigen Minister erlassenen Beschlüsse. § 11 Kuratorium Absatz 1: Das Kuratorium besteht aus bis zu Personen, von denen neu: 16 (früher 15) neu: vier (früher 3) Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz sein sollen. Die dem Kuratorium angehörenden Mitglieder des Landtags werden vom Landtag mit einfacher Mehrheit benannt und vom Vorstand der Stiftung berufen. ergänzt: Die weiteren Mitglieder des Kuratoriums werden vom Ministerrat aus den Bereichen Kunst, Kultur und Wirtschaft benannt und vom Vorstand der Stiftung berufen. Der Ministerrat hat für jede zu benennende Person jeweils eine Frau und einen Mann zu benennen. Bei der Berufung der Mitglieder gewährleistet der Vorstand die paritätische Besetzung des Kuratoriums. Scheidet während der Amtsperiode eine Person aus, deren Geschlecht in der Minderheit ist, muss eine Person des gleichen Geschlechts nach folgen; scheidet eine Person aus, deren Geschlecht in der Mehrheit ist, muss eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen. Absatz 2: Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer der Wahlperiode des Landtags berufen. Eine erneute Berufung ist zulässig. ergänzt: Die Mitglieder können sich vertreten lassen. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 177 § 11 Kuratorium Absatz 3: identisch: Die oder der Vorsitzende wird durch den Minister rat berufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums erhält. entfernt: Die Amtszeit des Stellvertreters beträgt 30 Monate. Absatz 4: identisch: Das Kuratorium wird von seiner oder seinem Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich einberufen. Der oder die Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen, wenn mindestens fünf Mitglieder dies verlangen. Die Einladung erfolgt jeweils unter Bekanntgabe der Tagesordnung bei Wahrung einer Frist von mindestens zwei Wochen. ergänzt: Eine Verletzung der Ladungsfrist gilt als geheilt,wenn das nicht ordnungsgemäß geladene Kuratoriumsmitglied oder eine Vertreterin oder Vertreter anwesend ist und der Behandlung der Tagesordnung nicht wiederspricht. Absatz 5 (ehemals § 13 Abs. 1): identisch: Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen der an wesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden. § 12 Aufgaben des Kuratoriums Absatz 1: identisch: Das Kuratorium berät den Vorstand in allen Fragen der Förderung von Kunst und Kultur zur Verwirklichung des Stiftungszwecks. Absatz 2: identisch: Das Kuratorium hat insbesondere die Aufgabe, 1. Anregungen und Empfehlungen zu Förderungsschwerpunkten zu geben, 2. Stellung zur Konzeption des Vorstands für Förderungsmaßnahmen zu nehmen sowie 3. Vorschläge zur Vergabe von Förderungsmitteln zu entwickeln. Absatz 3 (ehemals § 13, Abs. 2): identisch: Über die Beratungsergebnisse ist der Vorstand zu informieren. § 13 wurde gelöscht und in die §§ 11 und 12 integriert: § 13 Abs. 1 findet sich identisch unter § 11 Abs. 5. § 13 Abs. 2 findet sich identisch unter § 12 Abs. 3. Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 178 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 179 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 180 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 181 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 182 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 183 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 184 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 185 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 186 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 187 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 188 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 189 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 190 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 191 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 192 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 193 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 194 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 195 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 196 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 197 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 198 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 199 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 200 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 201 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 202 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 203 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 204 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 205 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 206 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 207 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 208 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 209 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 210 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 211 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 212 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 213 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 214 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5399 215 Drucksache 16/5399 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 216