Drucksache 16/54 16. 06. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thomas Weiner und Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kritische Sicherheitslage im Bereich der Südwestpfalz – B. Wechselschichtdienst Die Kleine Anfrage 12 vom 24. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Die mit der Bildung der neuen Koalitionsregierung angekündigte Reduzierung der Personals bei der rheinland-pfälzischen Polizei um bis zu 400 Stellen in dieser Legislaturperiode sorgt besonders in den ländlichen Regionen des Landes, in denen die Dienststellen schon bisher zahlenmäßig schwach besetzt sind, für Unruhe. Das gilt insbesondere für den Raum Südwestpfalz, Pirmasens und Zweibrücken . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte waren 1994 landesweit im Wechselschichtdienst „uneingeschränkt einsatzfähig“ und wie viele sind es heute zum Stichtag 1. Juni 2011 (auf Vollzeitstellen umgerechnet)? 2. Abzüglich der durch Schwangerschaft, Erziehungsurlaub etc. fehlenden Personen – wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich Dienst tuenden Polizeikräfte im Wechselschichtdienst des Landes – umgerechnet auf Vollzeitstellen? 3. Welche Personalstärke im Wechselschichtdienst hält die Landesregierung in den Dienststellen für mindestens erforderlich, um die 24 h-Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten? 4. Ist es zutreffend, dass allein 45 ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte für Organisation und Wartung der digitalen Funk- geräte eingesetzt und damit dem Einsatz im Wechselschichtdienst entzogen wurden – und falls „Ja“–, plant die neue Landesregierung diese künftig durch Verwaltungskräfte und Techniker zu ersetzen? 5. Wie viele Kräfte (umgerechnet in Vollzeitstellen) werden bei anderen Projekten eingesetzt, wie z. B. Verkehrsschule, Polizeiladen etc.? 6. Wie gedenkt die neue Landesregierung die Tendenz umzukehren, dass Polizeikräfte vom Wechselschichtdienst in Führungsstäbe und Kripo abwandern; wie steht sie insbesondere zu dem Vorschlag, die Zulagen (kostenneutral) so umzuschichten, dass der Wechselschichtdienst im Vergleich zu anderen Tätigkeitsfeldern an Attraktivität gewinnt? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage – auf die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage 11 verweisend – namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Weder dem Ministerium noch den Polizeibehörden und -einrichtungen liegen Aufzeichnungen aus dem Jahr 1994 vor, die die Anzahl der im Wechselschichtdienst „uneingeschränkt dienstfähigen“ Polizeibeamtinnen und beamten dokumentieren. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juni 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/54 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zum Stichtag 1. Juni 2011 stellt sich die Stärke des Wechselschichtdienstes (WSD) nach Mitteilung der Polizeibehörden wie folgt dar: In den Daten zur Verfügungsstärke sind Rotationskräfte der Bereitschaftspolizei enthalten. Zu 3.: Die Mindestpersonalstärke für den Wechselschichtdienst wird belastungsorientiert festgesetzt. Sie beträgt für die im Fünfjahresvergleich am niedrigsten belastete Polizeiinspektion 24 Polizeibeamtinnen und -beamte und erhöht sich entsprechend dem Bearbeitungsvolumen der jeweiligen Dienststelle. Diese Grundlagenberechnung basiert auf einem von dem Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA (Düsseldorf) entwickelten Ansatz. Zu 4.: Die Projektgruppe „Digitalfunk“ ist für Planung, Aufbau und den Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) im Land Rheinland-Pfalz zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die Koordination der 276 Baumaßnahmen zur Errichtung der Sendestationen, der Ausbildung von rund 90 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der o. a. Behörden und Organisationen, die Beschaffung, Programmierung und Auslieferung von 37 000 Endgeräten sowie die Erneuerung der Leitstellentechnik der polizeilichen und der nicht-polizeilichen Einsatzleitstellen. In der Projektgruppe arbeiten (Stand: 30. Mai 2011) 21 Polizeibeamte, elf Tarifbeschäftigte, vier Beamte der Feuerwehr, zwei Verwaltungsbeamte und acht externe Kräfte, die über Zeitverträge gewonnen wurden. Keiner der polizeilichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kam aus dem Wechselschichtdienst. Die Mischung aus fachlichen, methodischen und technischen Kenntnissen und Fähigkeiten hat sich für die Projektarbeit uneingeschränkt bewährt und wird beibehalten. Zu 5.: Die rheinland-pfälzische Landesregierung misst der polizeilichen Prävention einen hohen Stellenwert bei. Bei der Prävention handelt es sich um eine ständige Aufgabe der Polizei, die nicht mit temporären Projekten, wie in Frage 4 beschrieben, vergleichbar ist. Zu den Tätigkeitsfeldern der polizeilichen Prävention gehören die Polizeipuppenbühne, die technische und verhaltensorientierte Prävention sowie das Beratungsangebot der Polizeiläden, Ausstellungsräume und der Sicherheitsmobile. Die nachfolgende Tabelle zeigt – gegliedert nach Polizeipräsiden – die im „Zentrum Polizeiliche Prävention“ eingesetzten Kräfte. Verkehrserziehung ist auch ein Bestandteil vorbeugender polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit, beispielsweise die Radfahrerausbildung in Schulen oder die Beratung sog. unfallverursachender Risikogruppen. Diese Aufgabe wird von 96 hauptamtlichen Verkehrssicherheitsberatern der Polizeiinspektionen wahrgenommen. 2 Zu 1.: Zu 2.: uneingeschränkt Verfügungsstärke dienstfähig im WSD WSD PP Koblenz 1 146,70 1 232,15 PP Mainz 725,00 696,75 PP Rheinpfalz 830,80 809,13 PP Westpfalz 442,00 442,00 PP Trier 543,47 572,82 Landeskriminalamt 11,00 11,00 Lagezentrum ISIM 13,00 13,00 Gesamt 3 711,97 3 776,85 Zentrum Polizeiliche Prävention Polizeipräsidium Kräfte *) umgerechnet in Vollzeitstellen Koblenz 15 14,75 Mainz 13 12 Rheinpfalz 19 16,24 Trier 11 10,63 Westpfalz 10 10 Summe 68 63,62 *) Beamte/Beamtinnen und Tarifbeschäftigte. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/54 Die nachfolgende Tabelle zeigt – gegliedert nach Polizeipräsiden – die zur Verkehrserziehung eingesetzten Kräfte. Beim Landeskriminalamt werden die kriminalpolizeilichen Präventionsaufgaben vom Dezernat 45 „Polizeiliche Kriminalprävention “ wahrgenommen. Zu 6.: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden nicht von Anfang an speziell für den Kriminaldienst ausgebildet. Die Besetzung freier Stellen bei der Kriminalpolizei erfolgt daher aus dem Kreis der Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei, die in einem formalisierten Verfahren in den Kriminaldienst übernommen werden. Da sich Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der Regel zu einem frühen Zeitpunkt ihrer beruflichen Entwicklung für die Übernahme in den Kriminaldienst entscheiden, es sich also um lebensjüngere Beamtinnen und Beamte handelt, liegt es in der Natur der Sache, dass diese auch aus dem Wechselschichtdienst kommen. Eine Tendenz zur Abwanderung aus dem Wechselschichtdienst kann die Landesregierung daher nicht erkennen. Die Landesregierung ist bestrebt, die Führungsstäbe zu verschlanken sowie frei werdende Stellen in diesen Bereichen vorwiegend für eine Verwendung eingeschränkt dienstfähiger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen, vorzusehen. In Fällen, in denen freie Stellen durch Angehörige des Wechselschichtdienstes besetzt werden, wird dieser jährlich belastungsorientiert durch Polizeibeamtinnen und -beamte der Bereitschaftspolizei nachbesetzt. Hinsichtlich der Erhöhung der Attraktivität des Wechselschichtdienstes durch monetäre Anreize ist anzuführen, dass es auch ein Ziel der neuen Landesregierung ist, das überwiegend durch fortgeltendes Bundesrecht geprägte Recht der Erschwerniszulagen in eine modernisierte, möglichst anwenderfreundliche landesrechtliche Vollkodifikation zu überführen. In diesem Kontext kann auch die Schaffung praxisnäherer Berechnungsgrundlagen, mit denen der genannte Effekt erzielt werden könnte, bei insgesamt kostenneutraler Ausgestaltung in Betracht kommen. Roger Lewentz Staatsminister 3 Polizeipräsidium Kräfte umgerechnet in Vollzeitstellen Koblenz 31 30,12 Mainz 15 14,5 Rheinpfalz 22 22 Trier 15 15 Westpfalz 13 13 Summe: 96 94,62 Landes- Kräfte*) umgerechnet kriminalamt in Vollzeitstellen Dezernat 45 10 10 *) Beamte/Beamtinnen und Tarifbeschäftigte.