Drucksache 16/5402 04. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Palliativversorgerung für den Wahlkreis 31 Die Kleine Anfrage 3549 vom 13. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist a) die allgemeine ambulante Palliativversorgung und b) die spezialisierte ambulante Palliativversorgung für den Wahlkreis 31 gegeben? 2. Inwieweit entspricht das Angebot dem Bedarf, welche Probleme und Defizite bestehen? 3. Welche Versorgungskapazität durch Palliativstationen gibt es für den Wahlkreis 31? 4. Inwiefern entsprechen die vorhandenen Angebote, ihre Förderung und ihre Versorgungskapazität dem Bedarf? 5. Welche Probleme und Defizite bestehen? 6. Wie viele Palliativstationsplätze (Betten) müssten bezogen auf die Einwohnerzahl zur wohnortnahen Versorgung bereit stehen? 7. Wie wird sich die Bedeutung der Palliativversorgung in Zukunft entwickeln, welcher Handlungsbedarf besteht für den Wahlkreis 31? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. August 2015 wie folgt beantwortet: Eine Darstellung der Palliativversorgung nach Wahlkreisen ist nicht möglich; Daten liegen auf Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte vor. Der Wahlkreis 31 umfasst Teile der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Zur Palliativversorgung im Landkreis Alzey-Worms wird auf die Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage 3315 (Landtagsdrucksache 16/5003) verwiesen. Nachfolgend wird zur Palliativversorgung im Landkreis Mainz-Bingen berichtet. Zu 1. a): Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist eine Aufgabe der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und hier insbesondere der Hausärztinnen und Hausärzte. In Rheinland-Pfalz besitzen nach Auskunft der Landesärztekammer fünfzehn niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Landkreis Mainz-Bingen die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Zu 1. b): Der Landkreis Mainz-Bingen wird durch das SAPV-Team Mainz versorgt (SAPV Team der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e. V.). Zu 2.: Die Bedarfsplanung im niedergelassenen Bereich ist Aufgabe der Selbstverwaltung. Es gibt keine spezielle Bedarfsplanung für die ambulante Palliativversorgung. Defizite sind der Landesregierung nicht bekannt. Gleichwohl ist in der landesweiten Betrachtung Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. August 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5402 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode festzustellen, dass die von der Akademie für Ärztliche Fortbildung angebotenen Kurse zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ stets ausgebucht sind, sodass von einem unverändert großen Interesse in der Ärzteschaft an der Palliativmedizin und einem Erwerb der entsprechenden Zusatzbezeichnung auszugehen ist. Zu 3. und 4.: Mit der Zahl an Palliativstationen und Palliativplätzen liegt Rheinland-Pfalz deutlich über dem Bundesdurchschnitt von rund 22 Betten pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner und im Vergleich der Bundesländer an zweitbester Stelle *). Die Landesregierung geht davon aus, dass mit den bestehenden Palliativstationen und ihren Versorgungskapazitäten ein dem Bedarf entsprechendes Angebot geschaffen wurde. Auch sind im Zusammenhang mit der Einrichtung und dem Betrieb von Palliativstationen keine Probleme bekannt. Der stationäre palliative Behandlungsbedarf des Landkreises Mainz-Bingen kann durch die Universitätsmedizin der Johannes Guten berg-Universität Mainz abgedeckt werden; dieses Krankenhaus verfügt über eine Palliativstation. Darüber hinaus werden schwerstkranke und sterbende Menschen aus dem Landkreis Mainz-Bingen auch in den weiteren Krankenhäusern im Landkreis sowie in der kreisfreien Stadt Mainz betreut, die teilweise über eine hohe onkologische Expertise verfügen. Zu 5.: Vor allem besteht die Notwendigkeit, die bestehenden ambulanten Angebote der Hospizversorgung mit den palliativmedizinischen Angeboten zu vernetzen. Zu 6.: Legt man den derzeitigen Bundesdurchschnitt von 22 Palliativplätzen pro 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner *) zugrunde, so müsste es für den Landkreis Mainz-Bingen fünf Palliativbetten geben. Mit den an der Universitätsmedizin Mainz ausgewiesenen acht Palliativbetten wird auch der Bedarf im Landkreis Mainz-Bingen abgedeckt. Zu 7.: Aufgrund der steigenden Lebenserwartungen und der Zunahme onkologischer Erkrankungen kann von einem steigenden Bedarf an Palliativversorgung ausgegangen werden. Die vorhandenen Angebote in Aus-, Weiter- und Fortbildung müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin *) Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Daten beruhen auf eigenen Angaben der Träger von stationären Hospizen und Palliativstationen .