Drucksache 16/5405 04. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp, Heike Scharfenberger und Bettina Brück (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aufnahmestopp im Altenheim Piesport Die Kleine Anfrage 3606 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Wie der Trierische Volksfreund in seinen Ausgaben vom 3. Juli und 10. Juli 2015 berichtete, hat es in einem Piesporter Altenheim der Betreibergruppe Ago im Juni 2015 Beanstandungen durch die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) gegeben, die in einem Aufnahmestopp für die Einrichtung mündeten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Beanstandungen wurden seitens der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG bei der Einrichtung festgestellt? 2. Welche Auflagen wurden der Einrichtung daraufhin gemacht? 3. Mit welchen Maßnahmen hat die Einrichtung seitdem auf die Beanstandungen reagiert? 4. Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner befinden sich derzeit in dieser Einrichtung? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) hat vor allem eine hohe Personalfluktuation, Probleme bei der Medikamentenvergabe und Fehler sowie Mängel in der Pflege, insbesondere in Bezug auf die Anwendung und Umsetzung von Expertenstandards, festgestellt. Zu 2.: Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe sieht in den §§ 20 ff. LWTG vor, dass bei Mängeln, die in Einrichtungen festgestellt werden, zunächst das mildeste Mittel anzuwenden ist. Im Anschluss an die unangemeldete Prüfung in der Einrichtung am 23. Juni 2015 wurden die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel zunächst mündlich angeordnet. In einem Beratungsgespräch am 29. Juni 2015 zwischen der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe und dem Träger AGO erkannte der Träger die seitens der Beratungsund Prüfbehörde festgestellten Mängel in der Einrichtung an. Gemäß § 24 Abs. 2 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe wurde daraufhin als milderes Mittel eine Vereinbarung zur Beseitigung der Mängel zwischen der Beratungs- und Prüfbehörde und dem Träger AGO geschlossen, die am 2. Juli 2015 vom Träger unterzeichnet wurde. In der Vereinbarung wurden die als Sofortmaßnahmen am 23. Juni 2015 mündlich verhängten Maßnahmen in schriftlicher Form ausgearbeitet und erweitert und damit die Anordnung formal durch die vorgenannte Vereinbarung ersetzt. Die einzelnen vereinbarten Maßnahmen beziehen sich auf einen Aufnahmestopp, die Verpflichtung, eine bestimmte Besetzung in der Pflege zu gewährleisten, das Medikamentenmanagement umzustellen und zu sichern sowie bestimmte organisatorische Abläufe zu gewährleisten und diese der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe vorzulegen beziehungsweise nachzuweisen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5405 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 3.: Seitens der Einrichtung wurde entsprechend der festgestellten Mängel ein Maßnahmenplan erstellt, der von der Einrichtung abgearbeitet und wöchentlich fortgeschrieben wird. Die Pläne werden der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe wöchentlich zugeleitet, sodass die Umsetzung von dort regelmäßig nachvollzogen und überwacht werden kann. Zu 4.: Zum Stichtag 20. Juli 2015 befanden sich 25 Bewohnerinnen und Bewohner in der Einrichtung. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin