Drucksache 16/5409 05. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmschutzwand Wiesoppenheim Die Kleine Anfrage 3551 vom 14. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Fertigstellung der neuen Lärmschutzwand an der BAB 61 in Höhe von Wiesoppenheim haben Anwohner verschiedener Wohngebiete in Wiesoppenheim darauf hingewiesen, dass sich die Lärmsituation durch diese Baumaßnahme verschlechtert statt verbessert habe. Eine Verlängerung der Lärmschutzwand Richtung Norden, wie von einigen Lokalpolitikern während der Planungsphase gefordert, war seinerzeit vom LBM als für nicht notwendig erachtet worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde die Lärmschutzwand nicht in Richtung Norden verlängert? 2. Ist eine Verlängerung der Wand in Richtung Norden beabsichtigt? 3. Wurden mit dem Austausch der bisherigen Wand der Schallschutz erhöht? 4. Wenn ja, in welchem Ausmaß? 5. Wurden bereits entsprechende Messungen durchgeführt bzw. sind solche beabsichtigt? 6. Soll auf die Fahrbahn der BAB 61 ein Ausbau mit „Pflüsterasphalt“ erfolgen? 7. Wenn ja, bis wann soll der Ausbau erfolgen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Eine Wandverlängerung in Richtung Norden zulasten des Baulastträgers Bund ist nicht möglich, da an der zur A 61 nächstgelegenen Bebauung am nördlichen Ortsrand von Wiesoppenheim die Grenzwerte der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen) deutlich unterschritten werden. Außerdem bliebe eine verlängerte Schallschutzwand ohne Schutzwirkung für die rund 400 m von der Autobahn entfernte Wohnbebauung. Zu den Fragen 3, 4 und 5: Da die bestehende Lärmschutzwand bei Wiesoppenheim zustandsbedingt erneuert werden musste, wurde bei der Planung der neuen Wand die Lärmsituation im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung auf der Grundlage des aktuellen Verkehrsaufkommens überprüft. Nach den Vorgaben der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) sind grundsätzlich Berechnungen vorgeschrieben , da Messungen lediglich die Situation im jeweiligen Einzelfall erfassen. Berechnungen stellen die Betroffenen aufgrund einer Vielzahl zu berücksichtigender Lärmparameter in der Regel deutlich günstiger als Messungen. Im Ergebnis wurde eine neue Wand errichtet, die mit Blick auf die zukünftige Verkehrsentwicklung zugunsten der lärmbetroffenen Anwohner auf 3,50 m erhöht wurde. Die Wanderhöhung bewirkt eine erhebliche Verbesserung für die lärmbetroffenen Anwohner, da die Höhe der Wand entscheidenden Einfluss auf das Maß der Lärmreduzierung hat. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5409 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 6 und 7: Die Fahrbahn im Zuge der A 61 wurde in Höhe von Wiesoppenheim im letzten Jahr umfassend erneuert. Dabei wurde ein lärm - armer Belag (lärmoptimierter Gussasphalt) eingebaut, der eine Lärmminderung von 2dB(A) bewirkt. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär