Drucksache 16/541 08. 11. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Herbert Schneiders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Justizstrukturreform – Unterstützung der von der Landesregierung gebildeten Expertengruppe Die Kleine Anfrage 361 vom 17. Oktober 2011 hat folgenden Wortlaut: Der Ministerrat hat am 9. August 2011 die Bildung eines Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform beschlossen. Das Gremium hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Aufwandsentschädigung (vgl. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 220 vom 24. August 2011, Drucksache 16/329, Frage 1). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Expertenkommission die Möglichkeit, eigene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einzustellen? 2. Nehmen die Mitglieder der Kommission Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ihrer jeweiligen Dienstherren für die Arbeit des Expertengremiums in Anspruch? 3. Haben die Mitglieder der Kommission die Möglichkeit, Zuarbeit von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Landesregierung in Anspruch zu nehmen? 4. Wenn ja: Welche Aufgaben sind hiervon umfasst? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nein. Zu Frage 2: Darüber hat die Landesregierung keine Kenntnis. Zu 3. und 4.: Dem Expertengremium ist seitens des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Übernahme von Sekretariatstätigkeiten eine Mitarbeiterin des mittleren Dienstes angeboten worden. Daneben steht ihm zur Unterstützung seiner Arbeit ein Referent des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung, wovon das Gremium bislang allerdings keinen Gebrauch gemacht hat. Jochen Hartloff Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Dezember 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode