Drucksache 16/5411 05. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Behelfsbrücke Budenheim Die Kleine Anfrage 3561 vom 15. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit Blick auf die erforderliche Sanierung der bestehenden Brücke von der L 423 über die Bahnschienen ins Industriegebiet Budenheim besteht die Notwenigkeit des Baus einer Behelfsbrücke, deren Finanzierung vonseiten des Landes noch offen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwenigkeit einer Behelfsbrücke? 2. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Behelfsbrücke? 3. Wie hoch ist der Zuschuss des Landes für die Behelfsbrücke? 4. Bis wann ist mit der Realisierung der Baumaßnahmen zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Das Industriegebiet in Budenheim ist heute über die Kreisstraße (K) 49 an das überörtliche Straßennetz, die Landesstraße (L) 423 angebunden. Im Zuge dieser Anbindung wird die K 49 mit einem Brückenbauwerk über die Bahnlinie Mainz – Koblenz geführt. Die Zustandsnote des Brückenbauwerks hat sich seit dem Jahr 2008 von 2,5 auf 2,8 im Jahr 2012 (Zustandsnoten reichen von 1,0 bis 4,0) verschlechtert. Aufgrund dieses Zustands ist eine Sanierung in den nächsten fünf Jahren beabsichtigt. Da eine Sanierung nur unter Vollsperrung baulich umsetzbar ist, müsste für diesen Zeitraum eine Behelfsbrücke über die Bahnstrecke zur Aufrechterhaltung der Anbindung des Gewerbegebiets hergestellt werden. Die Sanierung des Brückenbauwerks und die Kosten für die Behelfsbrücke sind grundsätzlich förderfähig nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG). Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen und bereitstehenden Fördermitteln ist eine Förderung des Investitionsvorhabens beabsichtigt. Über die Höhe der Förderung kann aufgrund des noch nicht vorliegenden Förder antrages und des noch nicht belastbar abschätzbaren Realisierungszeitpunkts der Sanierungsmaßnahme derzeit keine Aussage getroffen werden. Die Ortsgemeinde Budenheim plant parallel derzeit eine zweite Anbindung des Gewerbegebiets in Form einer neuen Gemeindestraße . Die neue Gemeindestraße müsste ebenfalls mit einem Brückenbauwerk über die Bahnlinie Koblenz – Mainz geführt werden . Dieses Straßenneubauvorhaben ist nach dem LVFGKom und dem LFAG nicht förderfähig. Derzeit bestehen Überlegungen, das gemeindliche Vorhaben vor der Sanierung des Brückenbauwerks im Zuge der K 49 zu realisieren. Das neue Brückenbauwerk im Zuge der neuen Gemeindestraße könnte dann die Aufgabe der Behelfsbrücke übernehmen, die dadurch nicht mehr notwendig wäre. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode