Drucksache 16/5412 05. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Wolfgang Schwarz und Michael Hüttner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neuaufstellung der Spezialkräfte der Polizei Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 3599 vom 23. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Am 13. Juli 2015 kündigte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz an, dass die Landesregierung die Spezialeinsatzkräfte der Polizei neu organisieren werde. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Einheiten sind von der vorgesehenen Änderung betroffen? 2. Welche Veränderungen werden konkret vorgenommen? 3. Welche Effekte erhofft sich die Landesregierung von dieser Veränderung für die Sicher heits architektur in Rheinland-Pfalz? 4. Welche Auswirkungen werden die Änderungen auf die betroffenen Beamtinnen und Beamten der Polizei haben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Schwere Gewaltkriminalität und organisierte Kriminalität sowie terroristische Bedrohungslagen und damit einhergehende Einsätze stellen die Polizei vor besondere Herausforderungen. Struktur, Ausstattung und Vorgehen der mit entsprechenden Maßnahmen betrauten operativen Einheiten müssen ständig überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Vor diesem Hintergrund schlug eine landesweite Arbeitsgruppe die Zusammenlegung der Spezialeinheiten und der Spezialkräfte vor. Konkret handelt es sich um das Spezialeinsatzkommando (SEK), das Mobile Einsatzkommando (MEK) sowie die Kommissariate 16 (Observation/Fahndung ) der fünf Polizeipräsidien. Zu Frage 2: SEK, MEK und K/16 sollen in einer „Abteilung Spezialeinheiten“ bei der Bereitschaftspolizei zusammengefasst werden. Neben zentralen Komponenten (Führungsgruppe, Zentrale Ausbildungsstelle und Zentrale Operativtechnik) am Standort Mainz sollen an den bisherigen Standorten des SEK regionale Einheiten – bestehend aus Zugriffs-, Observations- und Technikgruppen – aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kriminalitätsentwicklung, insbesondere der aktuellen Bedrohungslagen nach den Anschlägen von Paris und Kopenhagen sieht die Arbeitsgruppe die Errichtung von insgesamt sechs MEK-Gruppen als erforderlich an. Die Übernahme sämtlicher derzeit von SEK, MEK und K/16 erfüllten Aufgaben soll durch die Abteilung Spezialeinheiten sicher - gestellt werden. Frage 3: Mit der Umsetzung oben genannter Organisationsveränderungen ist eine zukunftssichere Ausrichtung und deutliche Verbesserung der einsatztaktischen Abläufe der Spezialeinheiten im Bereich aktueller und prognostizierter Einsatzlagen der Schwerkriminalität, organisierten Kriminalität und terroristischen Bedrohungslagen zu erwarten. Schnittstellen werden erheblich verringert, FortDruck : Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5412 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode bildungen gemeinsam wahrgenommen und die administrativen Aufwendungen reduziert. Die Kosten, beispielsweise für Operativ - technik, können dadurch reduziert werden, dass Mehrfachbeschaffungen entfallen und eine stärkere Bündelung der Beschaffung erfolgt. Gleichzeitig ermöglicht die dezentrale Ausrichtung der Spezialeinheiten die regionale Verfügbarkeit von starken MEK-Gruppen . Zudem wird durch die Zusammenlegung der Spezialeinheiten die Kompatibilität mit den Einheiten anderer Bundesländer verbessert . Gerade bei Maßnahmen gegen terroristische Gewalttäter und überregional agierende Tätergruppen kommt einer engen und abgestimmten länderübergreifenden Kooperation im Einzelfall wesentliche Bedeutung zu. Frage 4: Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptpersonalrates Polizei wird der Aufbau der Abteilung Spezialeinheiten sukzessive erfolgen und eine Folge-Arbeitsgruppe wird mit der Planung der Umsetzung beauftragt. Dabei werden den Belangen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch den organisatorischen wie fachlichen Anforderungen entsprechend Rechnung getragen. Die ständige Einsatzbereitschaft der Spezialeinheiten muss gewährleistet bleiben. Konkrete Auswirkungen auf die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten sind abhängig vom Ausgang einer vorgesehenen Interessensabfrage und gegebenenfalls neuen Stellenausschreibungen . Im Einzelfall kann es zum Dienstortwechsel kommen. Die Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise von einem Kommissariat 16 zur Abteilung Spezialeinheiten versetzt werden, erhalten ebenfalls eine Erschwerniszulage, wie sie beim MEK und SEK derzeit bereits gezahlt wird. Außerdem besteht in diesem Fall die Möglichkeit, Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär