LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode b. w. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. September 2015 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Beendigung von Vertretungsverträgen im Schuldienst im Landkreis Birkenfeld Die Kleine Anfrage 3571 vom 16. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vertretungsverträge bestanden im Monat Juni 2015 und wie viele bestehen aktuell im laufenden Monat Juli im Landkreis Birkenfeld (Angaben bitte nach Schularten, Personen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 2. Welchen Stundenumfang hatten bzw. haben diese Vertretungsverträge (Angaben bitte gliedern nach Stundenumfang bis zu einer viertel, halben, dreiviertel oder einer ganzen Stelle)? 3. Wie viele Vertretungsverträge endeten im Landkreis Birkenfeld zum Beginn der Sommerferien 2015 (Angaben bitte nach Schularten , Personen sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? 4. Wie viele Vertretungsverträge im Landkreis Birkenfeld haben eine Laufzeit über die Sommerferien 2015 hinaus (Angaben bitte nach Schularten sowie Vollzeitäquivalenten gliedern)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2015 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Unterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen wird weit überwiegend von verbeamteten oder unbefristet beschäftigten Lehrkräften erteilt. Sofern diese Lehrkräfte vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Erkrankung , werden zur Sicherung der Unterrichtsversorgung für die benötigte Zeit Beschäftigungsverhältnisse mit Vertretungskräften abgeschlossen. Diese Verträge sind notwendigerweise befristet, weil der zugrunde liegende Bedarf nur ein vorübergehender ist. Vor ihrem Abschluss wird geprüft, ob der Vertretungsbedarf auch anderweitig abgedeckt werden kann, z. B. durch Übernahme von Unterricht durch andere Lehrkräfte des Kollegiums. Demzufolge wird auch für jedes neue Schuljahr im Rahmen der Personalplanung geprüft, welcher Vertretungsbedarf weiter bzw. neu besteht. Ist die Dauer eines Vertretungsbedarfs nicht absehbar, weil sich z. B. die Dauer einer Erkrankung nicht abschätzen lässt, können in befristeten Vertretungsverträgen sogenannte „Doppelbefristungen“ vereinbart werden. Diese bewirken, dass das jeweilige Beschäftigungsverhältnis entweder mit Rückkehr der vertretenen Person oder mit Erreichen einer kalendarisch bestimmten Höchstfrist endet. Ist beispielsweise kurz vor Schuljahrsende absehbar, dass der Vertretungsbedarf im nächsten Schuljahr weiter besteht, kann die Lehrkraft über die Sommerferien hinaus beschäftigt werden. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, die Kontinuität der Versorgung mit Lehrkräften und deren Beschäftigungsbedingungen, insbesondere bei längerfristigem Vertretungsbedarf, zu verbessern. Deshalb wurde zum Schuljahr 2011/2012 ein Vertretungspool von dauerhaften Beamtenplanstellen eingerichtet, der nach den Sommerferien 800 Stellen umfassen wird und bis 2016 auf 1 000 Planstellen ausgebaut wird. Das Konzept des Vertretungspools sieht vor, dass diese Lehrkräfte drei Jahre für längerfristige Vertretungseinsätze von sechs Monaten oder mehr den Schulen in einer Region zur Verfügung stehen. Nach drei Jahren werden die Lehrkräfte dann fest an einer Schule eingesetzt. Drucksache 16/5417 06. 08. 2015 Drucksache 16/5417 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Der gesamte landesweit auftretende Vertretungsbedarf, insbesondere der kurzfristige, ist über einen solchen Pool allerdings nicht abzudecken. Zeitlich befristete Vertretungsverträge werden daher auch künftig benötigt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) befindet sich zurzeit in der Personalplanung für das kommende Schuljahr. In dieser Phase ist aufgrund der laufenden Erfassung der Personaldaten in das Personalverwaltungssystem IPEMA® immer wieder mit der Änderung des Datenbestands zu rechnen. Hierzu zählen auch Vertretungsverträge, deren Laufzeit entgegen der ursprünglichen Planung zwischenzeitlich über die Schulferien hinaus verlängert worden ist, die jedoch im elektronischen Personalverwaltungssystem noch nicht erfasst worden sind. Hierdurch verändern sich die Angaben häufig und auch über den gewählten Stichtag hinaus. Die folgenden Angaben entsprechen dem Datenbestand vom 21. Juli 2015. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Zu den Fragen 3 und 4: Vera Reiß Staatsministerin Schulart Vertretungsverträge im Monat Juni 2015 (Stichtag: 1. Juni 2015) Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung Personen Vollzeitäquivalente bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 27 22,9 1 8 35 210 325 RS + 19 18,5 20 21 456 GY 5 2,1 11 10 29 BBS 2 0,8 4 14 FÖS 3 3 81 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 (Stichtag: 21. Juli 2015) Stundenumfang in Lehrerwochenstunden, aufgegliedert nach Anteil einer Vollbeschäftigung Personen Vollzeitäquivalente bis zu 0,25 über 0,25 bis 0,5 über 0,5 bis 0,75 über 0,75 bis unter 1 voll GS 26 22,8 8 35 210 325 RS + 19 18,5 20 21 456 GY 7 3,7 43 29 19 BBS 3 1,3 4 28 FÖS 4 4 108 Schulart Vertretungsverträge im Monat Juli 2015 (Stichtag: 21. Juli 2015) Verträge, die zum Beginn der Sommerferien enden Verträge, die über die Sommerferien hinaus befristet sind in VollzeitäquivalentenPersonen Vollzeitäquivalente GS 10 8,4 14,5 RS + 12 11,52 7,0 GY 6 2,88 0,8 BBS 2 0,8 0,6 FÖS 4 4