Drucksache 16/5428 07. 08. 2015 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Förderung der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz durch das Land Die Kleine Anfrage 3567 vom 14. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Anteil hat das Land Rheinland-Pfalz am Deutschen Jugendherbergswerk Rheinland-Pfalz (DJH)? 2. Wie setzen sich die Gremien des DJH zusammen? 3. In welcher Höhe (absolut und prozentual) wurden in Jugendherbergen, deren Immobilie im Eigentum des Landes steht, in den letzten 20 Jahren Investitionskosten bezuschusst? 4. In welcher Höhe (absolut/prozentual) wurden für Maßnahmen an/in Jugendherbergen, deren Immobilie nicht im Eigentum des Landes steht, in den letzten 20 Jahren Zuschüsse des Landes gewährt? 5. Wie wird die Landesregierung die Einrichtung weiterer Jugendherbergen künftig fördern? 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Zahl der Jugendherbergen, der Größe der Zimmer (Bettenzahl), die Anzahl der jährlichen Übernachtungen und der Auslastung der einzelnen Jugendherbergen von 2004 auf 2014 entwickelt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. August 2015 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz hat keinen Anteil am Deutschen Jugendherbergswerk Rheinland-Pfalz. In der Satzung „Die Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz und im Saarland“ ist in § 19 Absatz 3 geregelt, dass bei Auflösung des Landesverbandes und des Hauptverbandes das Vermögen der rheinland-pfälzischen Jugendherbergen an das Land Rheinland-Pfalz fällt, das es zur Förderung des Jugendherbergswesens und des Jugendwanderns zu verwenden hat. Zu Frage 2: Die Organe des Landesverbandes der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland setzen sich wie folgt zusammen: Vorstand: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Herrn Jacob Geditz und dem Vorstandsmitglied Herrn Detlef Schmand. Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden Landtagsvizepräsident a. D. Peter Schuler, den stellvertretenden Vorsitzenden Staatsminister a. D. Karl Peter Bruch und Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich (Landkreis Merzig-Wadern) sowie den Mitgliedern Marlies Kohnle-Gros (MdL), Thomas Wansch (MdL), Landrat Manfred Schnur (Landkreis Cochem-Zell), Bürgermeister Werner Hero (Weiskirchen), Oberstudienrat Hans Bick, Gerhard Buddenbaum, Ehrenpräsident Ökonomierat Detlef Bojak und dem Vorstand Jacob Geditz und Detlef Schmand sowie der Geschäftsführerin Bettina Russ. Hauptversammlung: Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes und des Verwaltungsrates, 50 von den Mitgliedern gewählten Delegierten und den Mitgliedern, die der Hauptversammlung Kraft Satzung angehören. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. September 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/5428 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Kraft Satzung gehören der Hauptversammlung an: – aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland je ein Vertreter des für Jugend und Schulen zuständigen Ministeriums, – der Landesjugendpfleger und – je ein Vertreter des Städtetages, des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes; – bis zu sieben Vertreter der Betriebsleiter, die aus den Reihen der Betriebsleiter benannt werden; – bis zu zehn Einzelpersonen, die sich für das Jugendherbergswerk und die Förderung der Aufgaben und Ziele der Satzung des Landesverbandes der Jugendherbergen Rheinland-Pfalz und Saarland besondere Verdienste erworben haben. Ihre Benennung erfolgt durch den Verwaltungsrat. Zu den Fragen 3 und 4: Die Förderung der Jugendherbergen erfolgt durch die Bewilligung von Globalmitteln an das Jugendherbergswerk gemäß Punkt 6.2 der Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (VV-JuFöG) sowie durch die gesonderte Bezuschussung von Großprojekten . Aufgelistet sind die Großprojekte mit Gesamtzuwendung des Landes Rheinland-Pfalz, die im abgefragten Zeitraum bewilligt wurden. Globalmittel Großprojekte Zu Frage 5: Derzeit sieht der Landeshaushalt nicht vor, die Einrichtung weiterer Jugendherbergen zu fördern. Zu Frage 6: Nach Angaben des Landesverbandes der Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz ist das Folgende festzuhalten: In den Jahren 2004 und 2015 beträgt die Anzahl der Jugendherbergen 39. In den Jahren 2005 bis 2014 waren es 38 Jugendherbergen. Im Weiteren vgl. die beigefügte Anlage. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin 2 absolut in Euro in Prozent absolut in Euro in Prozent 1995 459 907 27,4 2005 239 100 8,1 1996 460 163 16,0 2006 239 100 6,8 1997 383 469 11,9 2007 239 100 4,9 1998 409 034 18,0 2008 239 100 6,6 1999 409 034 31,7 2009 239 100 2,8 2000 409 034 33,0 2010 239 100 3,2 2001 409 034 23,6 2011 239 100 4,4 2002 409 100 6,9 2012 239 100 16,7 2003 309 100 10,7 2013 239 100 4,0 2004 239 100 22,2 2014 30 000 0,7 Projekt Zeitraum Förderung von Großprojekten in Euro Anteil des Landes in Prozent Zu Frage 3: Jugendherberge Koblenz (Festung Ehrenbreitstein) inklusive Stützmauer 2008 lfd. 2 716 748 43,8 Zu Frage 4: Jugendherberge Neustadt 1996 352 791 9,2 Jugendherberge Mainz 1996 bis 1998 1 073 713 25,5 Jugendherberge Altleiningen 1997 bis 2000 3 732 431 50,3 Jugendherberge Cochem 2001 bis 2003 128 000 3,0 Jugendherberge Diez 2002 bis 2006 1 950 000 33,3 Jugendherberge Kaub 2006 bis 2012 9 874 800 85,2 Jugendherberge Bad Bergzabern 2009 bis 2012 1 280 000 31,1 Jugendherberge Hochspeyer 2010 bis 2012 1 001 400 21,7 Jugendherberge Leutesdorf 2013 bis 2015 7 150 000 74,3 Jugendherberge Bacharach 2014 13 371 13,5 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5428 3 Anlage Drucksache 16/5428 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/5428 5